Aussiedler damals und heute


Seminararbeit, 1999

45 Seiten, Note: 14 Pkte


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

1 Einleitung

2 Begriffsbestimmung
2.1 Aussiedler - wer ist das ?
2.1.1 Wer ist Deutscher, wer hat die deutsche Staatsbürgerschaft ?
2.1.2 Wer ist deutscher Volkszugehöriger ?
2.1.3 Wer ist Vertriebener ?
2.1.4 Wer ist Spätaussiedler ?

3 Geschichte der Aussiedler
3.1 Rußland wendet sich nach Westen
3.2 Die ersten Aussiedler erreichen Rußland
3.3 Die zweite Aussiedlerwelle erreicht den Osten
3.4 Leben in den Kolonien
3.5 Fleiß und Tüchtigkeit werden zur Bedrohung
3.6 Gesetz zum Niedergang des Deutschtums
3.7 Die Zeit vom ersten bis zum zweiten Weltkrieg
3.8 Hitlers Krieg und seine Folgen für das Rußlanddeutschtum
3.9 Nachkriegszeit
3.10 Licht am Ende des Tunnels

4 Neubeginn in der Sowjetunion
4.1 Das Leben geht weiter
4.2 Die deutsche Sprache wird zum Problem
4.3 Streben nach Unabhängigkeit

5 Kirche und Schule
5.1 Schule
5.2 Kirche

6 Auswanderungswellen
6.1 Erste Aussiedler erreichen die Bundesrepublik
6.2 Warum auswandern ?

7 Leben in Deutschland
7.1. Der Traum vom sorgenfreien Leben ist schnell zerplatzt
7.2 Wer krank ist, braucht keinen Termin
7.3 Ein entscheidendes Urteil zur Sprachsituation
7.4 Sprachkurse - der wichtigste Baustein
7.5 Staatliche Hilfen
7.6 Eingliederung in den Arbeitsmarkt

8 Aussichten
8.1 Alternativen gibt es auch im Osten
8.2 Deutsche Landräte in Sibirien ?
8.3 Was kommt noch auf uns zu ?
8.4 Die Alterstruktur - Ein Vorteil für uns alle !

9 Schlußbetrachtung

10 Literatur- und Kartenverzeichnis:

1 Einleitung

Immer schon hat es in der Geschichte der Menschheit Wanderungsbewegungen einzelner Völker oder zumindest Teilen davon gegeben.

Einschneidende Veränderungen in der europäischen, besonders in der osteuropäischen Politik haben eine neuerliche Wanderungsbewegung ausgelöst, die unser bisheriges soziales und politisches Leben in der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig beeinflußt haben. Wie in den fünfziger Jahren die Flüchtlinge aus der DDR oder später die Gastarbeiter und die Asylbewerber, sind die Aussiedler zu einer allseits beachteten ,,Problemgruppe" geworden. Das Ende des kalten Krieges Ende der achtziger Jahre und die damit einhergehende Öffnung der Länder des ehemaligen Warschauer Paktes, machte es den dort lebenden Menschen erstmals möglich ohne größere Probleme in das westliche Europa auszureisen. Unter der bisherigen kommunistischen Herrschaft waren nur zahlenmäßig geringe Aussiedlungen erlaubt, deren Gründe und Ursachen später beleuchtet werden.

Die Aussiedlungsbewegung aus den früheren Siedlungsgebieten in Ost- und Südosteuropa zählt zu den Spätfolgen des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Politik. Beinahe ausnahmslos hatten alle deutschen Volksgruppen deshalb in Ost- und Südosteuropa unter Vergeltungsmaßnahmen zu leiden, mußten aber zumindest mit Ausgrenzung aus der ,,einheimischen" Bevölkerung rechnen oder unterlagen der totalen Anpassung und damit einem kulturellen Identitätsverlust.

Das Recht zur politischen Selbstverwaltung und zur Pflege der eigenen Kultur wurde stark eingeschränkt oder gar aufgehoben. Bis zur Neufassung des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) wurde Deutschen in Südosteuropa, Polen und der ehemaligen UDSSR als Folge des Zweiten Weltkrieges fortwährender Verteibungsdruck unterstellt. Daraus wiederum leitete sich die Verpflichtung für die Bundesrepublik Deutschland zur Aufnahme von Aussiedlern ab.

Schwerpunkt dieser Hausarbeit sollen die Aussiedler aus den ehemaligen deutschen Siedlungsgebieten in der jetzigen Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) sein.

Neben dieser Gruppe von Aussiedlern sind jedoch die vielen tausend Menschen die aus der Slowakei, Tschechien, Polen, Albanien, Rumänien, Bulgarien zu uns kamen und noch kommen möchten, nicht zu vergessen, wobei für diese allerdings andere Einwanderungsmodalitäten gelten.

2 Begriffsbestimmung

Seit Ende des Zweiten Weltkrieges werden Deutschstämmige aus den ehemaligen Ostblockstaaten in Deutschland aufgenommen. In den ersten Nachkriegsjahren als ,,Vertriebene", seit Gründung der Bundesrepublik als ,,Aussiedler" und seit Januar 1993, mit Inkrafttreten der Neufassung des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes, als ,,Spätaussiedler".

2.1 Aussiedler - wer ist das ?

Die Bezeichnung Aussiedler scheint als solches eindeutig zu sein. Bei genauerer Betrachtung jedoch verbergen sich hinter diesem Begriff noch einige Besonderheiten. Dazu ist es zunächst erforderlich einige andere Begriffe, die in diesem Zusammenhang immer wieder gebraucht werden, zu klären.

Diese sind

1. Deutscher Staatsangehöriger
2. Deutscher Volkszugehöriger
3. Spätaussiedler
4. Vertriebener

Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz sind Aussiedler deutsche Staatsangehörige oder deutsche Volkszugehörige, die vor dem 8. Mai 1945 (Kapitulation der Wehrmacht und damit Ende des Zweiten Weltkrieges) ihren Wohnsitz in den ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten, bzw. in Polen, der ehemaligen Sowjetunion, der Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Jugoslawien, Albanien, Danzig, Estland, Lettland, Litauen oder China gehabt und diese Länder nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen vor dem 1. 7. 1990 oder danach im Wege des Aufnahmeverfahrens vor dem 1. 1. 1993 die ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebiete verlassen haben oder verlassen.

Aus dieser Definition, die sich eng an Artikel 116 GG hält, ergibt sich wiederum die deutsche Staatsangehörigkeit für Aussiedler.

Grundlage zur Klärung der Frage, wer als Aussiedler richtigerweise bezeichnet werden kann, kann daher nur Art. 116 GG sein.

2.1.1 Wer ist Deutscher, wer hat die deutsche Staatsbürgerschaft ?

Die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft wird im Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStG) aus dem Jahre 1913 geregelt, das inzwischen mehrfach geändert wurde. In der Bundesrepublik gilt das Abstammungsprinzip beim Erwerb der Staatsangehörigkeit. Das heißt, daß jeder der bei ehelicher Geburt von einem Vater, bei nicht ehelicher Geburt von einer Mutter mit deutscher Staatsangehörigkeit abstammt, Deutscher ist. Dies hat zur Folge, daß jeder Aussiedlungswillige seine deutsche Staatsangehörigkeit, also den Nachweis selbst Abkömmling eines Deutschen zu sein, erbringen muß. Dieser Nachweis stellt die Menschen teilweise vor sehr große Probleme. Die deutsche Staatsangehörigkeit, die wie beschrieben durch Geburt erworben wird, besitzen noch ca. 50 % der heutigen deutschen Bewohner der ehemaligen deutschen Ostgebiete.

Daneben gibt es noch Aussiedler deutscher Volkszugehörigkeit, die ebenfalls in die Bundesrepublik ausreisen wollen. Sie haben es gleichsam schwer den entsprechenden Nachweis zu führen. Darauf wird jedoch im nächsten Abschnitt eingegangen.

Der Begriff des Deutschen, der im Grundgesetz an mehreren Stellen zu finden ist, wird weiter als der des deutschen Staatsangehörigen gefaßt. Er umfaßt außer diesen auch die Flüchtlinge und Vertriebenen deutscher Volkszugehörigkeit, sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge. Dies gilt jedoch nur, soweit sie auf dem Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen, wie sie am 31.12.1937 vorlagen, Aufnahme gefunden haben.

Artikel 116 GG [Deutsche im Sinne des Grundgesetzes]

(1) Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

2.1.2 Wer ist deutscher Volkszugehöriger ?

Die Gruppe der deutschen Volkszugehörigen ist zahlenmäßig die größte Gruppe der in unser Land strebenden Menschen. Dies hat gleich mehrere Gründe.

In der Neufassung des Bundesvertriebenengesetzes vom 2. Juni 1993 wird die Volkszugehörigkeit in § 6 wie folgt definiert.

(1) Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.

(2) Wer nach dem 31. Dezember 1923 geboren ist, ist deutscher Volkszugehöriger, wenn

1. er von einem deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen abstammt,
2. ihm die Eltern, ein Elternteil oder andere Verwandte bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur vermittelt haben und
3. er sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete zur deutschen Nationalität erklärt, sich bis dahin auf andere Weise zum deutschen Volkstum bekannt hat oder nach dem Recht des Herkunftstaates zur deutschen Nationalität gehörte.

Deutsche Volkszugehörige sind gem. § 6 BVFG Deutschstämmige, die in Osteuropa leben und vor dem 08. Mai 1945 nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen.

Hinzu kommt, daß sie sich in ihrer Heimat zum deutschen Volkstum bekannt haben. Dieses Bekenntnis muß durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, und Kultur bestätigt werden. Deutsche Volkszugehörige, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, kommen vor allem aus den deutschen Siedlungsgebieten in der Sowjetunion, Rumänien und Polen, sowie aus den nach dem Ersten Weltkrieg an Polen abgetretenen Teilen Deutschlands.

Diesen Menschen wird der Nachweis der deutschen Volkszugehörigkeit häufig dadurch erschwert, daß in allen Vertreibungsgebieten dauernd oder zeitweise das Bekenntnis zum Deutschtum ebenso zu persönlichen Nachteilen und Verfolgung geführt hat, wie der Gebrauch der Sprache.

Aus diesem Komplex heraus kann gefolgert werden, daß, wenn der Nachweis für die o.a. deutschen Staatsangehörigen nicht geführt werden kann, die Möglichkeit des Nachweises der deutschen Volkszugehörigkeit besteht.1

2.1.3 Wer ist Vertriebener ?

Die Eigenschaft des Vertriebenen erklärt sich aus § 1 BFVG.

Vertriebene im engeren Sinne sind Personen, die als deutsche Staatsangehörige oder deutsche Volkszugehörige ihren Wohnsitz in den ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten oder in den Gebieten außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 hatten und diesen im Zusammenhang mit den Ereignissen des 2. Weltkrieges durch Ausweisung oder Flucht verloren haben.

2.1.4 Wer ist Spätaussiedler ?

Aufgrund des stetig anwachsenden Stroms von Aussiedlern, die in die Bundesrepublik immigrierten, waren zum einen Änderungen der zu erwartenden Leistungen erforderlich, zum anderen aber wurde der Status der Immigranten geändert.

Spätaussiedler sind gem. § 4 BFVG im Rahmen des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes in der Regel deutsche Volkszugehörige, die die Aussiedlungsgebiete nach dem 31.12.1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik genommen haben.2

3 Geschichte der Aussiedler

3.1 Rußland wendet sich nach Westen

Peter I. (1682/89 - 1725) übernahm bei Regierungsantritt von seinen Vorfahren ein im Laufe von zwei Jahrhunderten über die einstigen Grenzen altrussischen Kernlandes hinaus erweitertes Territorium.

Diese flächenmäßige Erweiterung stellte den Zaren hinsichtlich der inneren Staatsorganisation vor große Strukturprobleme.

Peter I. hatte es sich daher zur Aufgabe gemacht, Anschluß an wissenschaftlichen und technischen Fortschritt des bis zu seiner Machtübernahme nach Westen eher verschlossene Russischen Reiches zu halten oder besser ausgedrückt, erst einmal herzustellen. Außerdem galt es den nunmehr entstandenen Vielvölkerstaat Rußland zu koordinieren. Zu Zeiten Peter des Großen war also der Bedarf an ausländischen Fachleuten sprunghaft gestiegen. Zusätzlich zu den schon ansässigen Deutschen wurden weitere Offiziere, Wissenschaftler, Baumeister und Handwerker gezielt angeworben. Nunmehr begann die Zeit des weiter unten beschriebenen städtischen Deutschtum.

In der nachfolgenden Zeit vom Tode Peter II. bis zur Machtübernahme durch Katharina II. hatten deutsche Fürstenhäuser teilweise erheblichen, wenn nicht sogar maßgeblichen Einfluß auf die russische Politik.

3.2 Die ersten Aussiedler erreichen Rußland

Deutsche hat es schon zu Zeiten Iwan III (1462-1505) zumeist als Händler, Offiziere oder in Angelegenheiten westlicher Diplomatie nach Rußland gezogen. Wenn man sich ein richtiges Bild über das Deutschtum in Rußland machen will, muß man jedoch zwei Gruppen klar von einander trennen.

1) Das städtische Deutschtum, das auf die Zeit 1550 - 1750 zurückgeht.

Diesem gehörten meist höhere Stände an (Handwerker, Kaufleute, Ingenieure, Offiziere). Sie behielten vielfach ihre deutsche Staatsbürgerschaft und blieben oft nur vorübergehend in Rußland.

Zum Teil aber auch - und das galt vor allem für das höhere Beamtentum - ging das städtische Deutschtum im herrschenden Russentum auf oder sprach zumindest die eigene Muttersprache nicht mehr.

2) Das ländlich-bäuerliche Deutschtum, die zahlenmäßig viel größere Gruppe, geht auf das Werben und die planmäßige Siedlungspolitik russischer Zaren zwischen 1763 und 1824 zurück. Hierbei handelte es sich vorwiegend um eine ländliche, ackerbautreibende Bevölkerung, aber auch um Handwerker in den Städten und auf dem Lande.

Mit der Machtübernahme durch Zarin Katharina II. ( 1762-1796 ) erfuhr die russische Ausländerpolitik eine grundlegende Wandlung.

Die außenpolitische Expansion mit der Stoßrichtung Schwarzes Meer und Balkan im Süden und Polen im Westen wurden von Bemühungen zur wirtschaftlichen Erschließung des Landes begleitet.

Dabei ließ sich Katharina II. (geboren 1729 in Stettin) von denselben merkantilistischen3 Vorstellungen leiten, die auch in Preußen, Österreich-Ungarn, Dänemark und den britischen Kolonien in Nordamerika zur Stärkung des jeweiligen Staates beitragen sollten. Rußland stand dabei vor dem Problem, daß es nicht über ausreichende eigene Kräfte zur Besiedlung der neuen Territorien verfügte. Die russischen Bauern waren durch die Leibeigenschaft, die erst 1861 durch Alexander II. aufgehoben wurde, an ihre Grundherren gebunden. Als logische Folge konnten Siedler daher nur im Ausland angeworben werden.

Dabei sind jedoch zwei weitere Gründe, die die russische Regierung dazu bewogen hatte ausländische Siedler, besonders auch Deutsche, in ihr Land zu rufen, nicht außer acht zu lassen.

Zum einen galt es, weite, unbebaute und ungenutzte Gebiete zu kultivieren und durch die Landwirtschaft zu nutzen.

Zum anderen sollten die neuen Siedler einen Schutzwall gegen die ,,eben" erst besiegten asiatischen Völker bilden. Diese letztgenannte Funktion sollten vor allem die Bauern im Wolgagebiet unwissentlich erfüllen.

Als Nebeneffekt, der vor allem im Schwarzmeergebiet beabsichtigt war, sollten die westlichen Bauern, Handwerker und Baumeister der russischen Bevölkerung als Beispiel dienen.

Katharina II erließ zu diesem Zwecke am 4. Dezember 1762 ein Manifest zur Einladung ausländischer Kolonisten. Da diese Einladung jedoch ohne Resonanz geblieben war, wurde am 22. Juli 1763 erneut ein Manifest an verschiedenen europäischen Höfen verbreitet. In diesem wurden den ausländischen Kolonisten bei ihrer Umsiedlung nach Rußland eine Reihe von Privilegien in Aussicht gestellt, nämlich Religionsfreiheit, Befreiung vom Militärund Zivildienst, Steuerfreiheit.

Das wichtigste jedoch war folgendes: Die den Siedlern zugewiesenen Ländereien wurden ihnen auf ewige Zeit in erblichen Besitz übergeben, jedoch mit der Einschränkung, daß der Besitz im Eigentum der jeweiligen Kolonie blieb.

Wie einst auf den Ruf Peters des Großen Wissenschaftler, Offiziere, Ingenieure und Kaufleute nach Rußland kamen, so kamen, wie beabsichtigt, in den Jahren 1763 - 1768 zwischen 23.000 und 29.000 Siedler nach Rußland.

Vornehmliche Siedlungsgebiete lagen in der Nähe von Petersburg.

Vor allem aber die Wolgasteppe um das Dorf Saratow herum, wo insgesamt 104 Kolonien gegründet wurden, wurde die neue Heimat deutscher aber auch vereinzelter anderer westeuropäischer Aussiedler.

Auch der oben beschriebene und von der russischen Regierung beabsichtigte Puffereffekt gen Osten trat ein. Von den 104 Kolonien wurden einige durch Überfälle asiatischer Nomaden wieder zerstört.

Dies war die erste große Einwanderungswelle nach Rußland aus dem Westen.

3.3 Die zweite Aussiedlerwelle erreicht den Osten

Unter Alexander I. (1801 - 1825) setzte nach einer Unterbrechung von 13 Jahren eine erneute Auswanderungswelle aus Deutschland ein.

Durch die beiden Türkenkriege unter Katharina II. lagen große Flächen im Schwarzmeergebiet brach, da diese von ihren früheren Besitzern verlassen worden waren. Alexander I. entschloß sich, diese Gebiete ähnlich wie seine Vorgängerin, mit vornehmlich deutschen Siedlern neu zu bevölkern.

Er ging entsprechend der damals bestehenden Populationstheorie davon aus, daß der wirtschaftliche Aufschwung sich durch die Vermehrung der Arbeitskräfte automatisch einstellen werde.

In seiner Anwerbung kam es Alexander I. allerdings mehr auf Qualität als auf Quantität an, also nicht eine große Zahl von Siedlern war gefragt, sondern eher tüchtige Arbeiter. Dementsprechend wurden Einwanderungskriterien erlassen.

Es durften z.B. keinerlei Vorschüsse gezahlt werden. Desweiteren mußten Sach- oder Geldwerte in Höhe von 300 Gulden vor der Einreise von den Kolonisten nachgewiesen werden.

Zudem durfte das Land nach der Einreise zwar auch wieder verlassen werden, jedoch mußte die dreifache Jahresabgabe an die Krone entrichtet werden.

Diese zum Teil hohen Hürden, so hoffte man, würden nur diejenigen wirklich nehmen wollen, die an einer freien Zukunft interessiert waren.

Es stellt sich die Frage, warum wiederum so viele Siedler Deutschland verlassen haben und sich doch in eine eher ungewisse Zukunft begeben haben.

Zur Klärung dieser Frage dient eine Gegenüberstellung, die die Unterschiede der Verhältnisse im damaligen Deutschland und Rußland sehr anschaulich macht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bei Betrachtung dieser Vorteile, die auf die Menschen warteten, verwundert es kaum, daß teilweise ganze Dörfer, wie z.B. das hessische Dorf Herrnhag, Kreis Büdingen, geschlossen auswanderten.

Karte: Wanderung von Deutschen in das Schwarzmeer- und ,,Karte" aus Informationen zur politischen Bildung, Heft 222, Seite 23

Wolgagebiet (Russland) im 18. und 19. Jahrhundert

3.4 Leben in den Kolonien

Die bäuerliche war die dominierende Lebensform unter den Rußlanddeutschen. Nach dem sie zum Teil über 3000 Kilometer hinweg, unter fast unmenschlichen Bedingungen, die neue Heimat erreicht hatten, wurde den Siedlern durch die russische Regierung Land zugeteilt. Bei der Verteilungs- und Bevölkerungspolitik bestanden zwischen Wolga- und Schwarzmeergebiet jedoch teils erhebliche Unterschiede mit zum Teil weitreichenden Folgen. Im Wolgagebiet wurden zu Beginn der Siedlungsbewegung jedem männlichen Siedler 15,5 Hektar Land zugeteilt.

Die zugeteilten Ländereien verloren jedoch ihre zunächst stattliche Größe im Laufe der Zeit und betrug 1914 schließlich nur noch ungefähr ein zehntel seiner ursprüngliche Größe. Dies hatte seine Gründe darin, daß im Wolgagebiet - ähnlich wie bei der russischen Bevölkerung auch - das Land periodisch mit der Zunahme der Einwohnerzahl immer neu auf die männlichen Nachkommen aufgeteilt wurde. Somit sank die Größe der persönlichen Ackerfläche schließlich unter das Existenzminimum.

Den Wolgadeutschen mußte daher insgesamt dreimal Land neu zugeteilt werden.

Zu dem durch die Regierung zugeteilten Ländereien kauften die Wolgadeutschen knapp 1.000.000 Hektar hinzu.

Anders verlief die Entwicklung im Schwarzmeergebiet. Hier herrschte das Erbhofgesetz.

Dabei galt für die Siedler die Verpflichtung nach Übernahme der Ländereien in den ersten Jahrzehnten diese niemals aufzuteilen. Sie durften jeweils nur komplett einem Sohn übergeben werden.

Dadurch wurden die Schwarzmeersiedler gezwungen für ihre übrigen Kinder, in der Regel waren es derer 4 - 8, Land hinzuzukaufen. Durch die positive Bevölkerungsentwicklung stieg der Landbesitz dort auf insgesamt rund 5.000.000 Hektar.

Die deutsche Verwaltung gab hier wie dort Ratschläge, aber auch strenge Anweisungen, wie das Land zu bearbeiten war. Bald bewährte sich das von den Kolonisten neu eingeführte Dreibzw. Vierfeldersystem. Einen Teil des Landes ließ man brachliegen oder bebaute es mit Mais oder anderen Feldfrüchten.

Dank intensiver Pflege der Ackerflächen steigerte sich die Bodenqualität erheblich und damit einhergehend waren die Ernteerträge um so größer.

Hauptsächlich wurde Weizen angebaut, gefolgt von Gerste, Hafer, Roggen und Mais. Neben verbesserten Anbaumethoden hielt auch in entlegensten Gebieten die Industrialisierung Einzug. Landwirtschaftliche Maschinen wurden angeschafft.

Die Rußlanddeutschen waren schließlich in der Lage, die Ernte zum einen früher, zum anderen aber auch schneller einzubringen und so dem Markt zuzuführen. Dadurch wiederum konnten höhere Gewinne erzielt werden.

Für den Erlös erstand man neues Land und baute bessere Häuser.

Insgesamt kann man sagen, die Rußlanddeutschen erlebten in dieser Zeit eine selbst erarbeitete Blüte ihres Daseins.

Im Schwarzmeergebiet mit seinen vier Gouvernements Bessarabien, Cherson, Jekaternoslaw und Taurien betrug der Anteil Deutscher an der Gesamtbevölkerung ca. 6 %. Dem gegenüber standen jedoch 23,5 % Landbesitz an der gesamten Ackerfläche.

Die Expansion der deutschen Bevölkerung hatte zur Folge, daß neben den ursprünglichen rund 300 Mutterkolonien bis 1940 noch etwa 3000 hinzukamen. Nachdem gegen Ende des 19. Jahrhunderts der Landkauf in den angestammten Siedlungsgebieten an der Wolga und am schwarzen Meer durch steigende Preise immer schwieriger wurde, setzte in den Mutterkolonien selbst eine Wanderungsbewegung teils nach Übersee, teils nach Sibirien ein.

3.5 Fleiß und Tüchtigkeit werden zur Bedrohung

Bis 1871 war bei den Rußlanddeutschen auf allen Gebieten des täglichen Lebens ein Aufstieg zu verzeichnen. Der Wohlstand und auch das kulturelle Niveau wuchs zusehends. Das Schulsystem in den Kolonien unterstand der deutschen Selbstverwaltung und genoß nicht nur unter den Deutschen selbst größtes Ansehen und das nicht ohne Grund. Bei der russischen Urbevölkerung betrug der Anteil der Analphabeten im gleichen Zeitraum 78 %, in den deutschen Dörfern hingegen konnte jeder lesen und schreiben.

Gerade aber der beschriebene wirtschaftliche und kulturelle Aufstieg war Kräften in den panslawistischen Kreisen ein Dorn im Auge. Es setzte nunmehr eine grundsätzliche Bewegung gegen die weitere Ausbreitung der Deutschen in Rußland ein. Man empfand die deutschen Volksgruppe als einen fremdvölkischen Machtfaktor und somit als Bedrohung kultureller und wirtschaftlicher Art. Dieser galt nun plötzlich als unerwünscht und mußte bekämpft werden.

3.6 Gesetz zum Niedergang des Deutschtums

Am 4. Juni 1871 wurde das ehemals erlassene und den Deutschen große Rechte und

Freiheiten zusichernde Kolonistengesetz aufgehoben. Die einsetzende Russifizierung der Rußlanddeutschen wurde restriktiv verfolgt.

Die autonome Selbstverwaltung endete, die Kolonisten unterstanden ab sofort dem russischen Innenministerium. In allen deutschen Schulen wurde Russisch zur Unterrichtssprache mit Ausnahme des Religions- und Deutschunterrichtes.

Alexander III. verfolgte eine deutschfeindliché Politik, die auch die Kolonisten mehr und mehr zu spüren bekamen. Die Russifizierungsmaßnahmen und auch der Wegfall der Befreiung vom Militärdienst leitete einen nachhaltigen Exodus unter den deutschen Siedlern ein.

Zum einen wanderten viele nach Sibirien aus, wo die neuen Gesetze mit Absicht nicht so streng verfolgt wurden, da die russische Regierung dieses Gebiete besiedelt haben wollte.

Zum anderen setzte eine Auswanderungswelle nach Amerika ein. Auch dort waren weite Landesteile zu besiedeln. Arbeitskräfte wurden in Übersee dringend benötigt.

Von 1873 bis zu Beginn des zweiten Weltkrieges wanderten Zehntausende nach Amerika aus. In Süd-Dakota gibt es Counties in denen 99 % des Bodens im Besitz von Rußlanddeutschen aus dem Schwarzmeergebiet sind. Bis 1940 lebten in Übersee gut 1.000.000 Rußlanddeutsche.

3.7 Die Zeit vom ersten bis zum zweiten Weltkrieg

Je näher der erste Weltkrieg rückte, umso mehr steigerte sich die Hetze gegen das Deutschtum, den "inneren Feind".

Die deutsche Sprache wurde in der Öffentlichkeit, Schule und Presse verboten. Im Jahre 1915 wurden zweimal Liquidationsgesetze, die die Entrechtung und Vernichtung der Deutschen in Rußland bedeutet hätten, erlassen, jedoch ohne Nachdruck nur zögerlich verfolgt. In diesen Gesetzen war es allen Staatsbürgern deutscher und österreichischer Herkunft verboten, Grund und Boden zu erwerben.

Die in der westlichen Grenzzone von 150 km lebenden Deutschen sollten enteignet und umgesiedelt werden.

Die neue Regelung wirkte sich jedoch nur auf die Wolhynienendeutschen aus, da diese Siedlungsgebiete der Westfront am nächsten lagen. Die Wolhynieer wurden bis nach Sibirien zwangsweise umgesiedelt. Nur der Ausbruch der Revolution 1917 verschonte die anderen Rußlanddeutschen zunächst vor der Verbannung. Aber auch diese sollte es noch treffen.

Nach vorangegangener Enteignung durch die neue Regierung entspannte sich 1922 die Situation, die zuvor teilweise katastrophale Ausmaße angenommen hatte. Den Bauern wurde wieder Eigentum zugestanden. Die Deutschen verstanden es in kurzer Zeit einen neuerlichen wirtschaftlichen Aufstieg zu schaffen.

1924 wurde die "Autonome Sozialistische Sowjetrepublik (ASSR) der Wolgadeutschen" mit eigener Verwaltung und Deutsch als Amtssprache ausgerufen. Dies stellte einen letzten Höhepunkt in der von vielen Höhen, und noch mehr Tiefen geprägten Geschichte der Deutschen in Rußland dar.

Die nun folgende Ära Stalins war die wohl schwärzeste für die Rußlanddeutschen überhaupt. Schon nach wenigen Jahren (1928 / 1929) begann eine rücksichtslose Kollektivierung. Durch zwei Hungersnöte Anfang der 20er und 30er Jahre starben neben Zehntausenden unter der russischen Bevölkerung auch mehr als 350.000 Deutsche.

Die Machtübernahme der NSDAP in Deutschland hatte auch Auswirkungen auf die Deutschen in der UDSSR. Während das Bildungswesen in der ASSR der Wolgadeutschen noch ausgebaut wurde, ergriffen die Behörden bereits eine Reihe von Maßnahmen gegen die deutsche Bevölkerung der verschiedenen Siedlungsgebiete. Schon im Jahre 1934 wurden alle Deutschen in der Sowjetunion, einschließlich der kommunistischen Emigranten aus Deutschland unbemerkt listenmäßig erfaßt. Aufgrund dieser Listen erfolgten Verhaftungen während der ,,Stalinischen Säuberung" und die Deportationen nach Ausbruch des deutsch- sowjetischen Krieges. In den Jahren 1936 - 38 erreichte die Verbannung ihren höchsten Stand. Die deutsche Intelligenz wurde beinahe komplett vernichtet, Familien wurden gezielt auseinander gerissen. Im November 1938 wurde der Deutsche Rayon (Landkreis) in Altaj und Ende März 1939 sämtliche deutschen Rayons in der Ukraine aufgelöst.

Die bedeutendsten Standpfeiler des Rußlanddeutschtums, Kirche und Schule waren zerschlagen, deren Gebäude wurden als Kinos, Tanzlokale oder Lagerhäuser genutzt.

3.8 Hitlers Krieg und seine Folgen für das Rußlanddeutschtum

Wenn in den Jahren 1928 - 1939 die Verbannung der Deutschen hauptsächlich aus politischen und sozialen Gründen erfolgte, so änderte sie sich grundlegend mit dem Überfall Rußlands durch Hitlers Armee 1941.

Die nun beginnenden Vernichtungsmaßnahmen gegen nationale Minderheiten, insbesondere gegen Deutsche, traf als erste die auf der Krim-Halbinsel lebenden Deutschen. Diese, ca.

60.000, wurden per Erlaß vom 20. August 1941 über den Nordkaukasus nach Kasachstan in die "Hungersteppe" umgesiedelt. Offiziell geschah dies nur zum Schutz der Deutschen vor den drohenden Kriegshandlungen.

Wenige Tage später traf es die Wolgadeutschen. Dort, so wurde offiziell behauptet, befänden sich zehntausende Spione, Kollaborateure und Verbündete des Deutschen Reiches. Sabotageakte aus diesen Kreisen stünden unmittelbar bevor. Dies wurde zum Anlaß genommen alle Wolgadeutschen, es waren immerhin rund 380.000, in die Gebiete um Nowosibirsk, Omsk, Altai-Region und nach Kasachstan sowie in weitere Gegenden Mittelasiens umzusiedeln. Männer wurden, wenn sie nicht schon zuvor in Lager interniert worden waren, spätestens jetzt von ihren Familien getrennt. Die wenigsten konnten der Verbannung entgehen, indem sie in größeren Städten einfach untertauchten. Die Deportierten wurden in den Verbannungsorten der Aufsicht von Kommandanten des Innenkommissariats unterstellt. Sie durften ihren Aufenthaltsort ohne Sondergenehmigung nicht verlassen und mußten sich regelmäßig beim Kommandanten melden.

Bescheinigung und Erlaß Heft 222 Seite 16/17 Mitte.

,,Erlass" aus Informationen zur politischen Bildung, Heft 222, Seite 16 Beim Rückzug der Deutschen Armee wurden die noch verbliebenen Deutschen aus dem Gebiet westlich des Urals (Wolhynien) mit den deutschen Truppen auf Umwegen ins "Reich" zurückgeführt. Dabei handelte es sich immerhin um ca. 350.000 Menschen. Nach dem Einmarsch der Sowjets in die Gebiete des ehemaligen Deutschen Reiches wurden diese jedoch von der Roten Armee überrollt. Für die Sowjetregierung waren sie, ungeachtet ihrer inzwischen erfolgten Einbürgerung in Deutschland, weiterhin Sowjetische Staatsbürger und wurden zwangsweise repatriiert4. Dies waren immerhin noch 250.000 Menschen. Die Deportation war nun jedoch endgültig und vor allem nachhaltig. Bei Kriegsende befanden sich etwa 150.000 Rußlanddeutsche in den westlichen Besatzungszonen. Ungefähr die Hälfte von ihnen wurde von den Westalliierten an die sowjetischen Repatriierungskommandos ausgeliefert.

Auch sie wurden, wie ihre Landsleute zuvor, nach Sibirien, Kasachstan oder aber in die nicht weniger unwirtlichen Regionen der Republik Komi verbracht. Der anderen Hälfte gelang es unterzutauchen und der Auslieferung an Rußland zu entgehen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg lag das einstmals blühende Deutschtum in Rußland am Boden und sollte sich auf lange Sicht auch nicht wieder erholen.

3.9 Nachkriegszeit

In einer entbehrungsreichen Zeit bis 1955 erlitten die entwurzelten Rußlanddeutschen beinahe unmenschliche Qualen. Die Verbannten, in der Mehrzahl Frauen mit ihren Kindern, die Männer waren gezielt in andere Lager verbracht worden, mußten in den nördlichen Waldgebieten des europäischen Rußlands, in Kohlegruben, beim Eisenbahnbau oder in den Sandwüsten Mittelasiens schwere Arbeit leisten.

So wird z.B. in heute zugänglichen Briefen von Betroffenen berichtet:

,,Wir Deutschen sind in völlig unerschlossene Urwaldgebiete gekommen. Maulwürfen gleich hausen wir in schnell aufgeworfenen Erdhöhlen. Rasch mußte der Urwald gerodet werden, um Platz für erste Hütten zu gewinnen. Selbst bei einer Kälte von - 50° C müssen wir arbeiten. Das schlimmste aber ist die Hoffnungslosigkeit und die Ungewißheit ob dem Schicksal unserer Angehörigen, von denen es kein Lebenszeichen gibt."

Bescheinigung aus ,, Informationen zur politischen Bildung" Heft 222, Seite 17

Bescheinigung

3.10 Licht am Ende des Tunnels

Diejenigen, die die Deportation nach Osten überlebt hatten die Verluste an Menschenleben während der Festnahme und des Transport werden auf 15-30 % geschätzt, wurden in Sondersiedlungen zusammengefaßt. Sie hatten wie alle anderen Arbeitsarmisten in den Arbeitslagern bis Ende 1955 Schwerstarbeit zu leisten. Sie ersetzten vielfach die nach Hause zurückkehrenden deutschen Kriegsgefangenen.

Am 13. Dezember 1955 erging eine Amnestie ,,sowjetischer Staatsbürger, die während des großen Vaterländischen Krieges 1941 - 1945 mit der Besatzungsmacht ,,zusammengearbeitet" haben. Damit waren im eigentlichen Sinne die Rußlanddeutschen gemeint, die bereits in der Bundesrepublik lebten. Aber auch für vielen Tausend Rußlanddeutschen in der UDSSR schien diese Amnestie wie eine Erlösung.

Aufgrund von Bemühungen anläßlich des Besuches Konrad Adenauers in Moskau 1955 wurde dieser Fortschritt erzielt. Zu dieser Zeit waren alle 1,5 Millionen Rußlanddeutschen, vom Säugling bis zum Greis, in Gewahrsam.

Obwohl die Verbannten weder ihr Vermögen zurückerhielten noch in ihre ehemaligen Hauptsiedlungsgebiete zurückkehren durften, war ein Aufatmen zu spüren. Ein gegenseitiges Suchen setzte ein, es durften Briefe geschrieben werden, die endlich auch ihr Ziel wieder erreichten. Der Ort des Gewahrsams durfte ab Anfang 1956 verlassen werden, allerdings mit der o.a. Einschränkung, nicht wieder in die Stammgebiete zurückkehren zu dürfen. Das Jahr 1956 war somit in jeder Hinsicht die Stunde Null in der Nachkriegsentwicklung der Rußlanddeutschen.

Von den 1959 in der Sowjetunion lebenden 1.600.000 Deutschen lebten nur noch ca. 8 % in angestammten deutschen Dörfern. Der größere Teil lebte verstreut entweder im nördlichen Teil Rußlands oder in der ASSR Komi. Dort lebten insgesamt 700.000 Deutschstämmige. Der übrige Teil, ca. 800.000 wohnte in den neu erschlossenen Gebieten der Republiken Kasachstan (650.000), Tadschikistan (33.000) und Kirgisien (40.000). Namen von Ländern die uns in heutiger Zeit nach der großen Aussiedlerwelle 1989 - 1993 bestens bekannt sind. Wer von uns war nicht schon mit Aussiedlern befaßt, die Karaganda als Geburtsort angaben. Zum besseren Verständnis sei erklärt: Von Karaganda ist man um ein vielfaches schneller in China als in Moskau. Entfernungen, die für uns beinahe unvorstellbar sind, zumal, wenn man sich vorstellt, daß es dort Deutsche gibt.

Am 05. Januar 1965 wird ein Erlaß vom 29. August 1964 veröffentlicht, in dem sich die Sowjetregierung für die pauschalen Beschuldigungen und Verdächtigungen von 1941 bei zehntausenden Wolgadeutschen entschuldigt. Ebenso werden die ,,Sowjetbürger deutscher Nationalität" als gleichsam treuer wie gewissenhafter Teil der Gesamtbevölkerung bezeichnet. Gleichzeitig werden aber Gründungen neuer deutscher Siedlungen in ehemaligen oder auch neuen Gebieten ausdrücklich nicht gewünscht und auch nicht gestattet.

,,Erlaß" aus Informationen zur politischen Bildung, Heft 222, Seite 20

Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UDSSR.

4 Neubeginn in der Sowjetunion

4.1 Das Leben geht weiter

Die deutsche Bevölkerung der Städte war überwiegend als Industriearbeiter oder im Dienstleistungsbereich tätig. In der Industrie waren es, wie auch bei anderen Bevölkerungsgruppen, zumeist ungelernte Arbeiter. Im Dienstleistungsbereich waren es sehr häufig schlecht bezahlte Tätigkeiten als Raumpflegerinnen, Verkäuferinnen oder ähnliches. Seit den 60er Jahren steigt jedoch auch die Zahl der Ingenieure, Techniker, Lehrer, Ärzte und anderer akademischer Berufe.

Die Generation der Rußlanddeutschen, die in der Zeit zwischen 1941 und 1956 schulpflichtig waren, hatte zum größten Teil keine Möglichkeit, eine Schule zu besuchen. Sie sollten laut Bildungsministerium dem allgemeinen Schulunterricht zugeführt werden. Deutsche Schulen waren bekanntlich nicht mehr vorhanden.

4.2 Die deutsche Sprache wird zum Problem

Mit Beginn des Schuljahres 1957/58 sollte es möglich sein, auf Wunsch der Eltern von der ersten Klassen an, den Unterricht in der Muttersprache einzuführen. Die Versorgung mit entsprechenden Lehrern, Schulbüchern und Anschauungsmaterial ist jedoch bis in unsere Zeit nicht gesichert.

Der fehlende Schulunterricht und insbesondere das Fehlen eines ausreichenden Fachunterrichtes für die heute 50 - 60 jährigen führte zu einer schnell voranschreitenden Russifizierung. Während von allen Deutschen, die sich 1926 als solche eintragen ließen, noch 95% Deutsch als ihre Muttersprache bezeichneten, ging dieser Anteil 1959 auf 75%, 1970 auf 66,8%, 1979 auf 57,7% und 1989 auf 48,7% zurück.

Dieses Problem wird anhand der nachfolgenden Grafik sehr gut deutlich.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Anhand dieser Grafik ist gut erkennbar, daß mit Abnahme des schulischen Deutschunterrichts auch die nachfolgenden Generationen davon betroffen waren, was heute noch festzustellen ist.

Deutsch hatte seine Funktion als Mittel öffentlicher Kommunikation fast völlig verloren. In den Jahren zwischen 1942 und 1956 erschien keine deutsche Zeitung, kein Buch in der Muttersprache von mehr als 1.500.000 Menschen. Die ,,St. Petersburger Zeitung" existierte immerhin von 1728 - 1914.

Erst ab dem Jahr 1957 war es den verbliebenen Rußlanddeutschen erlaubt ihr Deutschtum in der Öffentlichkeit auszuleben, d.h. auch Zeitungen und Bücher zu veröffentlichen. Radio Alma Ata strahlte seine erste Radiosendung in deutscher Sprache aus. Die deutsche Sprache, die in dieser Zeit nur im privaten Umfeld gesprochen werden konnte, trat dadurch immer mehr in den Hintergrund. Vor allem die nachfolgenden Generationen, und das merken wir heute selbst, beherrschen die deutschen Sprache nur noch sehr schlecht oder nicht mehr in ausreichendem Maße.

4.3 Streben nach Unabhängigkeit

Die Diskriminierung und Benachteiligung der deutschen Bevölkerung auf dem Gebiet der UDSSR resultiert aus ihrem rechtlichen und politischen Status. Die Anschuldigungen der Kollaboration wirken trotz deren Rücknahme noch immer nach. Dies wird auch öffentlich zugegeben.

Die deutsche Bevölkerung der Sowjetunion hat seit der Amnestie aus dem Jahre 1955 wiederholt versucht, die Staats- und Parteiführung von der Notwendigkeit einer vollen politischen und rechtlichen Rehabilitierung zu überzeugen. Auch die Wiederherstellung der Autonomen Wolgarepublik wurde ernsthaft angestrebt.

1965 ist aus diesen Bestrebungen eine Autonomiebewegung mit System geworden.

Delegationen wurden zur Verhandlung mit der staatlichen Seite entsandt. Da sie ihr Ziel nicht erreichten wuchs die Resignation und damit der Strom der Ausreisewilligen stetig an. Siehe dazu auch die Ausführungen zum Deutsch-Sowjetischen Vertrag.

Erst unter Gorbatschow flammte die Debatte um mehr Autonomie der Deutschen wieder auf. Mit der Liberalisierung der Gesellschaft wurden auch die Untaten und Geschehnisse allgemein, die den Deutschen widerfahren waren, öffentlich angesprochen und diskutiert. Nationalbewußtsein und das Selbstwertgefühl wurde gestärkt, die Voraussetzungen für eine Volksbewegung waren gegeben.

Im April 1988 sollte eine sogenannte ,,Dritte Delegation", die aus verschiedenen örtlichen Autonomiebewegungen gebildet wurde, Verhandlungen mit der Staatsführung aufnehmen. Die personelle Zusammensetzung dieser Delegation zeigte, daß die Bewegung alle Regionen des Landes sowie alle Altersgruppen und sozialen Schichten umfaßte. Im Jahr 1989 gab es Signale von offizieller Seite, die auf eine volle politische und rechtliche Rehabilitierung sowie Wiederherstellung der Autonomie bis zum Jahresende hoffen ließen. Die Allunionsbewegung ,,Wiedergeburt" wurde ins Leben gerufen.

Von Seiten der Autonomiebewegung erging ein Appell an die in diesem Gebiet seßhafte nicht-deutsche Bevölkerung, in der versichert wurde, daß für sie selbst durch die Wiederherstellung der Rechte der deutschen Bevölkerung keine Nachteile entstehen werden. Vielmehr wollte man sich gemeinsam ein besseres Leben aufbauen.

Am 14. November 1989 erklärte der Oberste Sowjet die Deportationen der Kriegsjahre für gesetzwidrig und verbrecherisch und trat für die Gewährleistung der Rechte der deportierten Völker ein.

Nachdem eine Kommission des Obersten Sowjet im Prinzip der Wiederherstellung der Autonomie zugestimmt hatte, verhinderten jedoch zahlreiche und teilweise massive Protestkundgebungen in Moskau und in der betroffenen Region um Saratow weitere Schritte.

Durch Stagnation in den Bemühungen kam es zu einer Spaltung der Autonomiebewegung. 1990 wurden Massenauswanderungen angekündigt.

Die Mehrheit der ,,Wiedergeburt" blieb bei der Forderung, die Wiederherstellung der territorialen Autonomie sei die einzig mögliche Garantie zum Fortbestand der Volksgruppe in der UDSSR.

Bis heute gibt es jedoch keinen erkennbaren Fortschritt in dieser Frage. In anderen Regionen der GUS war zwar eine territoriale Autonomie ebensowenig zu erreichen, Selbstverwaltung allerdings ist für Deutsche in einigen wenigen Landkreisen (Rayons) mittlerweile möglich und wird darüber hinaus auch noch sehr erfolgreich gestaltet.5

5 Kirche und Schule

Der Grund dieses Kapitel zu beleuchten liegt darin, daß bis in unsere heutige Zeit die Kirche der Deutschen in der GUS eine große und auch wichtige Rolle spielt. Dies gilt auch und gerade in Bezug auf die Pflege des Deutschtums.

Zu den Privilegien des Einladungsmanifestes von 1763 gehörte auch das Recht auf uneingeschränkte Religionsausübung sowie das Recht zum Bau von Kirchen und Gebetshäusern. Mit staatlicher Unterstützung waren bis 1771 im Wolgagebiet bereits 13 Kirchen erbaut worden.

Volkstum, Kirche und Schule waren bei den Deutschen in Rußland eng miteinander verbunden. Eine Kirchenstruktur bzw. -leitung konnte aber erst 1832 mit dem ,,Gesetz für die evangelisch-lutherische Kirche in Rußland" aufgebaut werden.

Die höchste kirchliche Behörde war das Generalkonsistorium mit dem Sitz in St. Petersburg. Ihm unterstanden acht Konsistorialbezirke, die ihrerseits in Probstbezirke eingeteilt waren, denen die einzelnen Gemeinden unterstanden. Es gab nur wenige Pfarrer, so daß einer oft bis zu 15 und mehr Gemeinden versorgen mußte.

Die Kirche war immer gut besucht, der Sonntag ein wirklicher Ruhetag. Kirchliche Festtage und Lieder sowie die christliche Sittenlehre gaben bei allen Konfessionen dem kirchlichen und kulturellen Leben seine Prägung. Die Kirche benutzte ihren Einfluß, um das Leben, die Sitten und Gebräuche in den Gemeinden deutsch zu erhalten.

Kein Kind wurde zum Konfessionsunterricht zugelassen, das nicht deutsch lesen und schreiben konnte. Die schulentlassene Jugend übte noch weitere zwei Jahre jeden Sonntag unter Aufsicht der Kirchenältesten lesen und schreiben.

Somit hatten die Pfarrer nicht nur die Aufsicht über den Religions-, sondern auch über den Deutschunterricht.

Bis zur Aufhebung der Selbstverwaltung 1871 waren die Schulen in den deutschen Gemeinden praktisch Kirchenschulen. Die Träger dieser Schulen waren die Kirchengemeinden, die auch die Mittel für den Schulbau und den Unterhalt der Schulen aufbringen mußten.

5.1 Schule

In methodischer Hinsicht blieb die ,,Kolonistenschule" freilich im Rückstand gegenüber dem Mutterland, da mit den Jahren die Verbindung nach Deutschland lockerer wurde und schließlich vor dem ersten Weltkrieg fast ganz verloren ging.

Im Vergleich zum russischen Staatsvolk aber war das Schulwesen in den deutschen Gemeinden wesentlich weiterentwickelt und vor allem auch jedem zugänglich. Während es nach der Volkszählung von 1897, wie bereits erwähnt, im russischen Volk noch 78% Analphabeten gab, konnte in den deutschen Dörfern jeder lesen und schreiben. In jeder deutschen Siedlung, auch in der entlegensten in Sibirien, gab es Schulen. Neben Schulen in kleineren Gemeinden entstanden in einzelnen Mittelpunkten Zentralschulen, in denen der eigene Nachwuchs an Lehrkräften ausgebildet wurde. Dazu kamen bald auch Landwirtschaftsschulen sowie höhere Mädchen- und Knabenschulen. Alle deutschen Schulen genossen sowohl unter den Deutschen, als auch unter der russischen Bevölkerung ein hohes Ansehen.

Die Russifizierungsmaßnahmen ab 1880 brachten hier jedoch eine grundlegende Änderung. In allen deutschen Schulen wurde ab sofort Russisch zur Unterrichtssprache mit Ausnahme des Religions- und natürlich des Deutschunterrichtes selbst.

Umgangssprache untereinander blieb jedoch nach wie vor Deutsch.

Nach dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion 1941 und der darauffolgenden Auflösung der ASSR der Wolgadeutschen sowie der damit verbundenen Umsiedlung der deutschsprachigen Bevölkerung nach Sibirien und Mittelasien verloren die Sowjetbürger deutscher Nationalität ihr Recht auf muttersprachlichen Unterricht, auf den laut Verfassung alle Völker der Sowjetunion Anspruch hatten.

Erst im April 1957 wurde per Verordnung in der russischen Föderation muttersprachlicher Unterricht ab der zweiten Klasse auch für die deutsche Bevölkerung wieder eingeführt. Häufig wurden aufgrund fehlender Unterrichtsmittel die Presseorgane ,,Neues Leben" und ,,Freundschaft" als Lehrmaterialien in der Schule verwendet, da die Auflage von Lehrbüchern für Deutsch als Muttersprache noch 1986 je nach Klassenstufe nur bei 6.000 und 10.000 Exemplaren lag.

Erst nach der Öffnung des Ostens und somit der Möglichkeit direkter Hilfe aus dem Westen änderte sich die Lage. Besonders in den deutschen nationalen Rayons, die mit Hilfe aus Bonn ein eigenes Schulsystem aufbauen und betreuen können, kann die muttersprachliche Ausbildung als ausreichend bis hervorragend bezeichnet werden. Diese Schulungsmöglichkeiten wiederum nutzen viele Ausreisewillige um ihre zum Teil nur noch sehr geringen bis gar nicht mehr vorhandenen Deuschtkenntnisse aufzubessern bzw. überhaupt erst zu erlangen. Dies mit dem Hintergrund des immer weiter im Vordergrund stehenden Nachweises der deutschen Sprache als Beweis des Bekenntnisses zum Deutschtum.

5.2 Kirche

Wie die Ereignisse ab 1941 das Schulwesen beeinflußte, so fanden sie auch im kirchlichen Bereich ihren Niederschlag.

Kirche oder Kirchenorganisationen, wie sie einst bestanden, gab es nicht mehr. Kirchliche Handlungen wie Gottesdienste, Beerdigungen, Taufen oder Trauungen wurden meist von Laien, meist Frauen, vollzogen. Man versammelte sich in Privathäusern oder im Freien, um Gottes Wort zu hören. Darüber hinaus fehlte es an entsprechender Literatur wie Bibeln oder Gesangbüchern. Bibelsendungen aus Deutschland erreichten ihr Ziel überhaupt nicht. Die Jugend erhielt keinen Religionsunterricht mehr.

Die Kirche und ihre Organisationen waren zerschlagen, die Sehnsucht nach Religion und nach religiöser Betreuung lebt jedoch in den Menschen der mittleren und älteren Generation weiter.

Aus Furcht vor Bestrafung konnten sich Gläubige nur heimlich treffen. Bis in die achtziger Jahre lassen sich Nachweise für die Verfolgung von Religionsgemeinschaften finden. Die Sowjetunion verstand sich als atheistischer Staat, in dem religiöse Aktivitäten eingeschränkt, bzw. verboten waren.

Die negativen Erfahrungen mit den sowjetischen Behörden haben dazu geführt, daß gläubige Rußlanddeutsche ihren Glauben fernab der Öffentlichkeit mit Gleichgesinnten praktizieren mußten.

Lutheranern und Freikirchlern wie Mennoniten, Baptisten und Adventisten ist die Bibel eine wichtige Richtschnur im täglichen Leben. Der weltlichen Macht begegnen sie daher mit Mißtrauen.

Glasnost und Perestroika hatten nunmehr auch den Religions- und Glaubensgemeinschaften neue Möglichkeiten verschafft. Deutsche in Rußland oder Kasachstan haben damit begonnen, ihr Gemeindeleben wieder zu organisieren. Es konnte sich wieder öffentlich zum Glauben bekannt werden.

Die Kirche hatte und hat nach wie vor für die Rußlanddeutschen in der ehemaligen Sowjetunion einen hohen Stellenwert. Dies hängt in nicht unbedeutendem Maße mit der Verquickung der Sprachpflege und eben dem damit verbundenen Gemeindeleben zusammen. Außerdem war das Gemeindeleben meist die einzige Möglichkeit, das bißchen Deutschtum, was noch geblieben war, auszuleben und zu pflegen.

Die oben angesprochenen privaten Treffen und Betstunden im privaten Kreis führten bei den Rußlanddeutschen zu einem engen Zusammenhalt der Gläubigen untereinander. Aussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion, die sich als gläubig bezeichnen und Mitglieder von Religionsgemeinschaften sind, erwarten, daß sie in der Bundesrepublik ihren Glauben frei ausüben und am kirchlichen Leben teilnehmen können. Allerdings unterscheiden sich ihre mitgebrachten religiösen Traditionen und die Praktizierung des Glaubens in den einzelnen Glaubensgemeinschaften teilweise erheblich von denen der Einheimischen in der Bundesrepublik.

Leider ist heute festzustellen, daß auch in diesem Bereich nur ganz langsam ein gemeinsamer Weg zwischen der heimischen Kirche und den Glaubens-gemeinschaften der Rußlanddeutschen beschritten wird. Zunehmend werden eigene Gotteshäuser gebaut, und gleichzeitig wird damit die Möglichkeit der Integration auf diesem Wege fast unmöglich gemacht.

5.3 Konfessionen

6 Rußlanddeutsche unterscheiden sich je nach Herkunftgebiet erstens nach Sprachbeherrschung und zweitens auch nach Konfession.

Neben Lutheranern und Katholiken gibt es Freikirchler wie Mennoniten, Baptisten oder Pfingstler sowie Adventisten.

Die evangelisch-lutherische und die katholische Kirche, die Freikirchen in der Bundesrepublik sowie deren jeweiligen Verbände haben sich von Beginn an aktiv an der Aussiedlerintegration beteiligt. Meist werden sie schon in den Aufnahmelagern aktiv.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Angaben in Prozent

6 Auswanderungswellen

6.1 Erste Aussiedler erreichen die Bundesrepublik

Anfang der 50er Jahre setzten erste Aussiedlungen nach Deutschland ein. Interessant ist in diesem Zusammenhang, daß in den Jahren 1950 - 1955 insgesamt nur 1.956 Menschen aussiedeln konnten.

Nach der bereits erwähnten Amnestie vom 13. Dezember 1955 stieg die Zahl der Aussiedler zunächst sprunghaft an. In den Jahren bis zum Mauerbau in Berlin 1961, also von 1956 - 1960, wanderten schon insgesamt 14.896 Menschen nach Deutschland aus. Ab dem Zeitpunkt des Mauerbaus am 13. August 1961 versiegte jedoch der Aussiedlerstrom beinahe gänzlich. In den Jahren 1961 bis 1971 konnten nur insgesamt 5.641 Menschen Rußland in Richtung Deutschland verlassen.

Erst mit dem Deutsch-Sowjetischen-Vertrag (Moskauer Vertrag) 12. 8. 1970 der 1972 in Kraft trat, entspannte sich die Situation. Bis etwa 1980 war ein stetiger Anstieg der Aussiedlerzahlen zu erkennen, um dann ab 1982 auf das Maß der 60er Jahre zurückzugehen. Die Aussiedlerzahlen dieser Jahre spiegelten das Auf und Ab in den bilateralen Beziehung beider Staaten im ,,Kalten Krieg" wieder. Die Genehmigungspraxis für Ausreisen wurde restriktiv gehandhabt, sobald das Verhältnis sich verschlechterte.

Erst Glasnost und Perestroika unter dem russischen Präsidenten Michael Gorbatschow veränderte sich die Aussiedlersituation 1987 schlagartig.

Wenn noch im Jahre 1986 nur 753 Menschen aussiedeln durften, so waren es ein Jahr später schon 14.448 Aussiedler.

Im Vergleich, was danach auf die Bundesrepublik mit all seinen Problemen zukommen sollte, war dies immer noch eine verschwindend geringe Anzahl.

In den darauffolgenden Jahren also von 1988 bis 1996, hatte die Bundesrepublik allein 1.438.703 Aussiedler aus der ehemaligen UDSSR aufzunehmen. Im selben Zeitraum drängten außerdem noch knapp 830.000 Aussiedler aus dem ehemaligen Jugoslawien, Rumänien, Polen, Ungarn und der ehemaligen Tschechoslowakei nach Deutschland. Insgesamt hatte die Bundesrepublik in einem Zeitraum von nur 8 Jahren einen Aussiedlerzustrom von 2,26 Millionen Menschen zu bewältigen.

Eine Aufgabe, die nicht von heute auf morgen und schon gar nicht in einer Zeit, in die auch die Wiedervereinigung mit der DDR fiel, zu bewältigen war und bis heute noch nicht bewältigt ist.

Grafik der Zuwanderung nach Deutschland als Extrablatt

6.2 Warum auswandern ?

Ca. 65% der Aussiedler, die seit 1984 einwanderten, kamen als Familienangehörige nach Deutschland. Weiter ca. 25% hatte vor der Zuwanderung Freunde oder Bekannte in Westdeutschland. Nur 10% der Aussiedler hatten weder Bekannte noch Freunde in Deutschland.

Als Wanderungsmotiv bestand der Wunsch der Familienzusammenführung im Vordergrund, gefolgt von dem Wunsch in Deutschland, aber vor allem in Freiheit zu leben. Einer Untersuchung zu Folge7 nannten immerhin 37% der Befragten die Möglichkeit, ein materiell besseres Leben zu führen, als wichtigsten Einwanderungsgrund.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

7 Leben in Deutschland

7.1. Der Traum vom sorgenfreien Leben ist schnell zerplatzt

8,,Das schlimmste für mich war der Verlust meines Freundeskreises. Ich habe sehr darunter gelitten." So schildert Alexander Dith seine Gefühle während der ersten Monate nach seiner Übersiedlung von Russland nach Deutschland.

Der 45-jährige Arzt, dessen russischen Diplome hierzulande nicht anerkannt werden, lebt seit 6 Jahren im Waldecker Land und arbeitet seit geraumer Zeit bei dem von der Akademie für Erwachsenenbildung geleiteten und von den Städten Korbach und Bad Arolsen sowie vom Arbeitsamt geförderten Projekt zur Eingliederung von Jugendlichen mit. ,,Helfen ist helfen", kommentiert Dith seinen unfreiwilligen Berufswechsel: ,,Ich freue mich, wenn ich helfen kann." - Und seine tatkräftige Unterstützung kommt gut an bei denen, die nach ihrer Umsiedlung aus Russland den Halt verloren haben.

Besonders Jugendliche müssen sich völlig neu orientieren. Alles ist anders in Deutschland. - ,,In Russland war alles freier", bringt Artur, ein junger Aussiedler, der regelmäßig zu den Treffen mit Alexander Dith ins Jugendzentrum kommt, seine Sicht auf den Punkt.

Alles war freier in Russland ? - Diese Sichtweise lässt stutzen.

,,Ja", erzählt Artur: ,, In Russland konnten wir auf der Straße spielen. Wir Kinder konnten viel mehr Sachen machen. Hier in Deutschland ist alles eingeschränkt. Für alles gibt es Regeln." Es gibt vielfältige Hindernisse, die eine Integration der jungen Aussiedler in Deutschland erschweren. Da wäre zunächst einmal die Sprachbarriere. Besonders geförderte Sprachkurse für Jugendliche in der Schule dauern maximal 2 Jahre. Wer bis dahin nicht den Anschluß gefunden hat, muss sehen, wie er sich zurecht findet.

Zusätzliche Hilfen vermitteln bei Bedarf Alexander Dith und sein Kollege Alexander Sessler, der seit vielen Jahren in Deutschland lebt und ebenfalls Mitarbeiter des vom Arbeitsamt finanzierten Integrationsprojektes der Akademie für Erwachsenenbildung ist. Die beiden ,,Brückenbauer zwischen zwei Welten" wissen: Die meisten Aussiedler aus Russland und Kasachstan kamen mit falschen Vorstellungen nach Deutschland. Die großen Träume von Wohlstand und sorgenfreiem Leben werden meistens von den Verwandten ausgelöst, die bereits ihre ersten Erfahrungen im Westen gesammelt hatten, ihre Probleme aber verschwiegen, weil man die nur in Deutschland, nicht aber im fernen Russland verstehen kann.

So kamen mit der Zeit immer mehr Aussiedler in die Heimat ihrer Väter zurück. In Waldeck- Frankenberg wuchs die Zahl der Einwohner in den vergangenen zehn Jahren von 149.000 auf jetzt rund 172.000. Davon sind ca. neun Prozent Spätaussiedler, weiß Alexander Dith zu berichten. Und er fügt hinzu: ,,Schon fünf Prozent wären ein Problem für die Gesellschaft." So aber muss eine noch größere Zahl integriert werden. Und das geht nur, wenn beide Seiten mithelfen.

So schmerzt es die Neubürger, die in der alten Sowjetunion immer als ,,Deutsche Faschisten" bezeichnet wurden, wenn sie nun in Deutschland als ,,Deutschrussen" oder ,,Russen" abgestempelt werden.

Ihre Vorfahren waren Deutsche, die nach den schlimmen Kriegsereignissen in Russland um Kasachstan umsiedeln mussten. Weil in Rußland die deutsche Sprache nicht toleriert wurde, nahmen die Jugendlichen Russisch als Umgangssprache an.

Um den jungen Aussiedlern zu helfen, finanziert das Arbeitsamt Sprachkurse, die von der Akademie für Erwachsenenbildung ausgerichtet werden. Im Rahmen dieses Programms beraten Dith und Sessler ihre Landsleute, denen es nun genauso ergeht wie ihnen nach der Übersiedlung vor einigen Jahren. Sie helfen Arbeits- und Ausbildungsplätze zu finden, versuchen soziale Probleme zu lösen, und sie stehen mit Rat und Hilfe in Fragen des täglichen Lebens sowie bei Suchtproblemen zur Seite.

Ein weiteres ganz konkretes Hilfsangebot sind die berufsvorbereitenden Eingliederungskurse, die sowohl Deutschunterricht als auch allgemeine Schulfächer und Praktika beinhalten. Regelmäßig treffen sich Dith und Sessler auch mit Jugendlichen: ,, Es ist schwer, das Vertrauen der jungen Leute zu gewinnen. Wenn ich mit ihnen zusammen bin, verhalte ich mich auch dementsprechend."

Sie holen die Jugendlichen von der Straße und laden sie ins Jugendzentrum ,,Come in" ein, das für manche schon fast zum zweiten Zuhause geworden ist. Hier können sie Musik hören, spielen, haben die Möglichkeit, Diskoparties zu veranstalten und natürlich sich über ihre Probleme zu unterhalten. Das Leben der Jugendlichen ist sogar schwerer als das der Erwachsenen.

Das größte Problem ist es, einen neuen Freundeskreis aufzubauen. Da das Verhältnis zu den Schulkameraden häufig nicht so innig ist, weil die einheimischen Jugendlichen sich von den Aussiedlern abwenden, suchen sie Kontakte bei den gleichsprachigen Jugendlichen. Nur wenige schaffen es, sich mit einheimischen Jugendlichen anzufreunden. Die anderen aber geraten aus Verzweiflung oder Langeweile in die falschen Kreise. Der Weg in die Kriminalität ist für manch einen dann nicht mehr fern.

7.2 Wer krank ist, braucht keinen Termin

9 Unterschiede zwischen dem Leben hier und dort aus Sicht einer 15-Jährigen.

Im Rahmen ihre Schulpraktikums bei der WLZ-Redaktion in Bad Arolsen hat sich die 15- jährige Alina Sch. mit der Situation junger Russland-Aussiedler in Deutschland beschäftigt. Aus eigener Erfahrung schriebt die Schülerin:

Es gibt sehr viele Unterschiede zwischen Deutschland und Russland. die Lebensgewohnheiten der Menschen in beiden Ländern sind völlig anders. Vor allem aber müssen sich die deutschen Spätaussiedler aus Russland oder den GUS-Staaten auf ein anderes Deutschland einstellen, als sie es sich vorgestellt haben.

Einige Beispiele: Wenn man in Deutschland normalerweise nur einmal in der Woche einkaufen geht, gehen die Menschen in Russland fast jeden Tag zum Lebensmittelgeschäft. Inzwischen gibt es da alles in den Geschäften, was man sich vorstellen kann, mehr als in früheren Zeiten. Alles ist vorhanden, aber nur für diejenigen, die es sich leisten können. Lebensmittel oder andere Waren werden in Vielen Läden hinter Glas präsentiert, um Ladendieben keine Chance zu geben.

In Deutschland sind die Straßen viel schmaler , dafür aber asphaltiert und auch sonst in gutem Zustand, was in Russland nicht der Fall ist. Zudem regeln Hinweisschilder und Ampeln den Straßenverkehr, in den ländlichen russischen Gebieten gibt es das so gut wie nicht.

Während in Deutschland fast jeder ein Auto besitzt, hat in Russland dagegen nur jeder Sechste einen eigenen Pkw. Die Wege sind aber auch kürzer: In fast jedem größeren Ort in der ehemaligen Sowjetunion gibt es Krankenhäuser oder -stationen, Geschäfte oder Schulen. In der russischen Stadt Krasnoarmjesk an der Wolga, die etwa so groß wie Bad Arolsen und Mengeringhausen10 zusammen ist, gibt es fünf Schulen, zwei Krankenhäuser und ca. 40 Geschäfte und kleinere Läden. Allerdings sind sie nicht so modern ausgestattet wie in Deutschland, wo Scanner-Kassen und Fließbänder selbstverständlich sind. Nur die wenigsten Familien besitzen in der Wolga-Stadt ein Telefon oder gar einen Computer. In den Schulen wird der Umgang mit dem PC nicht geübt - es gibt keine privaten Rechner. In Russland ist man es nicht gewohnt, Termine zu vereinbaren. Wer krank ist, geht ins Krankenhaus und wartet, bis die Arzthelferin den Patienten hereinruft.

Die größten Unterschiede gibt es im Aufbau des Staates. In Russland müssen die Menschen weniger Steuern zahlen als in Deutschland. Sie müssen nicht dafür bezahlen, dass sie Haustiere besitzen. Deswegen gibt es auch in fast jedem Haushalt Katzen und Hunde. Die Gas- und Wasserkosten werden einmal pro Jahr in pro Kopf bestimmten Summen bezahlt.

Aber es gibt in Russland leider kein Sozialamt, das den Familien in Not hilft. Während die Menschen in Deutschland möglichst jedes Jahr in Urlaub fahren, sparen die Menschen in Russland lieber für warme Kleidung.

7.2 Die Sprachsituation in Deutschland

Ihre Herkunft trennt viele Aussiedler von der Lebenswelt der Mehrheit der deutschen Gesellschaft. Neben diesen Gründen halte ich jedoch das unübersehbare Sprachproblem für das entscheidende Problem überhaupt. Nur ein Teil der Aussiedler beherrscht die deutsche Sprache in Wort und Schrift.

Nach eigener Einschätzung sprechen die Rußlanddeutschen Aussiedler nur zu 57% gut oder sehr gut Deutsch und sogar nur 34% geben an, Deutsch gut zu schreiben. Wie wichtig die deutsche Sprache für die Aufnahme in die Bundesrepublik ist, erfahren Rußlanddeutsche bereits in den Herkunftsländern. In Rußland oder Kasachstan z.B., von wo sie, gemäß dem Aussiedleraufnahmegesetz, seit dem 1. Juli 1990 ihren Ausreiseantrag stellen müssen, werden sie mit einem 40 seitigem Sprachtest konfrontiert. Darin müssen sie ihr Bekenntnis zum Deutschtum ablegen. Seit 1996 ist das Bestehen eines Deutschtests, der im Herkunftsland durchgeführt wird, und für alle Familienmitglieder einschließlich der nichtdeutschen Ehegatten gilt, Voraussetzung für den Aufnahmebescheid. Dadurch, daß den Deutschkenntnissen der einreisenden Rußlanddeutschen bei der Aufnahme in den letzten Jahren mehr Bedeutung beigemessen wird, ist die Zahl derjenigen gestiegen, die keinen Vertriebenenausweis mehr erhalten.

Rußlanddeutsche Aussiedler bringen bei der Ausreise in die Bundesrepublik unterschiedliche Deutschkenntnisse mit, in denen sich die Sprachsituation in ihren Wohngebieten der vormaligen Sowjetunion widerspiegelt. Mangelnde Sprachkenntnisse treten unter rußlanddeutschen Aussiedlern besonders bei Behördengängen, in der Kommunikation mit Einheimischen oder bei Sprachtests zu Tage.

In den einzelnen Familien findet neben verschiedenen deutschen Dialekten auch die russische Sprache gleichermaßen Verwendung.

Die russische Sprache spielt unter den seit Ende der achtziger Jahre zugewanderten Aussiedlern in der Bundesrepublik eine immer größer werdende Rolle. Während die bis Mitte der achtziger Jahre ausgereisten und schon länger in der Bundesrepublik lebenden Rußlanddeutschen durch den Zuzug von Verwandten, Freunden und Bekannten dazu gezwungen werden, nun vermehrt (wieder) Russisch zu sprechen, bringen die Ende der 80er Jahre Einreisenden meist von vornherein zwar sehr gute Russisch- jedoch immer weniger Deutschkenntnisse mit.

Und selbst jene, die die Sprache gut beherrschen, fallen zuweilen wegen ihres altertümlichen Wortschatzes oder der eigentümlichen Aussprache auf.

Laut einer Umfrage aus dem Jahre 1990 spielt Russisch vor allem für die ,,Jüngeren" eine große Rolle bei der Kommunikation mit Freunden. Verstärkt wird dies noch dadurch, daß sie mehr als die Hälfte ihrer Freizeit vorwiegend Kontakt zu Aussiedlern aus der ehemaligen Sowjetunion haben und dabei überwiegend russisch gesprochen wird.

7.3 Ein entscheidendes Urteil zur Sprachsituation

11 Unter der Überschrift ,,Spätaussiedler müssen die deutsche Sprache beherrschen" hat die Berliner Morgenpost auf ein veröffentlichtes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes hingewiesen, nachdem Deutschstämmige aus den ehemals sozialistischen Staaten Ost- und Südosteuropas in der Regel nur noch Anspruch auf Aufnahme als Spätaussiedler in der Bundesrepublik haben, wenn sie die deutsche Sprache beherrschen. Ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum sei zwar Voraussetzung für die Anerkennung der deutschen Volkszugehörigkeit, könne aber den genannten Anspruch allein nicht rechtfertigen. Wenn es an der deutschen Sprache mangele, so würde auch nicht von einer deutschen Erziehung oder Vermittlung deutscher Kultur gesprochen werden können, wie sie für die Aufnahme als deutscher Volkszugehöriger vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgeschrieben sei.

Im vorliegenden Fall hatte ein 31jähriger aus der ehemaligen Sowjetunion für sich und seine Familie auf Erteilung eines Aufnahmebescheides geklagt, nachdem sein Aufnahmeantrag abgelehnt worden war, zuvor jedoch seine Mutter und seine Großmutter aufgrund solchen Bescheides in die Bundesrepublik übergesiedelt waren. Seine Klage wurde jedoch abgewiesen, weil in seinem nach Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellten Inlandspaß die Nationalität mit RUSSISCH angegeben war und er infolgedessen auch nicht als deutscher Volkszugehöriger angesehen werden könne.

Daran ändere auch die Tatsache nichts, daß er sich wiederholt um Änderung dieser Eintragung bemüht habe und in einem 1991 neuausgestellten Inlandspaß als Nationalität DEUTSCH eingetragen wurde.

Dagegen hat im anschließenden Berufungsverfahren das Berufungsgericht die Auffassung vertreten, daß der Kläger deutscher Volkszugehöriger sei und somit auch die Voraussetzungen des Bundesvertriebenengesetzes erfülle und daher entschieden, daß ihm und seiner Familie in Abänderung des erstinstanzlichen Urteils der gewünschte Aufnahmebescheid zugesprochen wird. Das Gericht erklärte dazu jedoch einschränkend, daß in der gesetzlichen Vorschrift genannte Merkmale wie Sprache, Erziehung und Kultur allerdings nicht hinreichend vermittelt worden seien:
- Die Vermittlung der deutschen Sprache setze voraus, daß der Aufnahmebewerber die deutsche Sprache nicht nur verstehe, sondern auch sprechen könne. Wer sich jedoch - wie der Kläger - in der deutschen Sprache nicht verständlich machen könne, erfülle daher auch nicht die gesetzlich geforderten Voraussetzungen;
- Auch eine ausreichende Vermittlung deutscher Kultur liege nicht vor, wenn diese auch die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache nicht unbedingt voraussetzt; die deutsche Sprache hätte nämlich als Identifikationsmerkmal für deutsche Volkszugehörigkeit von Generation zu Generation ebenso abgenommen12 wie die Aufrechterhaltung kultureller Traditionen;
- Da es beim Kläger lediglich in der Kindheit Ansätze für eine Vermittlung deutscher Kultur gegeben habe, könne auch nicht von deutscher Erziehung gesprochen werden. Das Gericht ist nach abschließender Beurteilung aller Umstände des Einzelfalles zu dem Ergebnis gekommen, daß zwar keines der oben zitierten Merkmale des BVFG festgestellt werden könne, daß der Kläger aber dennoch die Voraussetzungen der gesetzlichen Bestimmungen erfülle, weil das von ihm wiederholt abgelegte Bekenntnis zum deutschen Volkstum - und nicht die deutsche Sprache, Erziehung oder Kultur - als das vornehmlich geeignete Abgrenzungskriterium zu bewerten sei. Für dieses Bekenntnis des Klägers spräche, daß die Eintragung der russischen Nationalität in seinem Inlandspaß gegen seinen ausdrücklichen Willen erfolgt sei, daß er sich auch mehrmals vergeblich um Änderung dieser Eintragung bemüht habe. Ein weiteres Indiz für dieses Bekenntnis sei der prägende Einfluß seiner deutschen Familie auf die Bildung seines volkstumsmäßigen Bewußtseins. Außerdem sei auch § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 BFVG neuer Fassung zugunsten des Klägers anzuwenden, wonach sich nach dem 31. Dezember 1923 geborene Personen bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete zur deutschen Nationalität erklärt oder sich auf andere Weise zum deutschen Volkstum bekannt haben müßten.

In der Revision vertrat die Beklagte den Standpunkt, daß entgegen der Auffassung des Berufungsgerichtes das Bekenntnis zum deutschen Volkstum ein durchgängiges Bekenntnis sein müsse.

Daraufhin hat das Bundesverwaltungsgericht wegen Verstoßes gegen Bundesrecht die Revision der Beklagten für begründet erklärt:

Die einzelnen Bestätigungsmerkmale im Sinne des § 6 Absatz 2 Satz 2 BFVG neuer Fassung dürften entgegen der Auffassung des Bundesgerichts nicht als getrennt nebeneinander stehende Elemente angesehen werden. Sie seien vielmehr Teil des Gesamtbildes deutscher Volkszugehörigkeit. Diese können nur angenommen werden, wenn der Aufnahmebewerber ein Gesamtbild vermittele, in dem eine Verzahnung der Merkmale Sprache, Erziehung und Kultur deutlich werde. Die formale, auf das Merkmal Kultur beschränkte Feststellung widerspreche den Wechselbeziehungen der einzelnen Bestätigungsmerkmale und berücksichtige nicht die erhebliche Bedeutung der deutschen Sprache, die ihr im Gesamtbild zukomme. Ohne ein offenes und andauerndes Bekenntnis zum deutschen Volkstum sei ein Kriegsfolgenschicksal grundsätzlich nicht denkbar, denn Benachteiligungen wegen Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum könnten nur entstehen, wenn diese Zugehörigkeit von Dritten über einen längeren Zeitraum wahrgenommen werde. Ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum durch Eintragung DEUTSCH im Inlandspaß erst kurz vor der Antragstellung erfolge erfahrungsgemäß meisten aus Opportunitätsgründen. Auch weil sich erst bei der Verzahnung der Bestätigungsmerkmale das Gesamtbild des deutschen Volkszugehörigen ergebe, müsse das Bekenntnis zum deutschen Volkstum regelmäßig durchgängig sein.

Ein Aufnahmebescheid stehe - im Gegensatz zur Auffassung des Berufungsgerichtes - dem Kläger nicht zu, als die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht gegeben seien. Er könne weder als Spätaussiedler angesehen werden, noch erfülle er als nach dem 31. Dezember 1923 geborene Person die sonst maßgeblichen Kriterien im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes. Insbesondere für den letztgenannten Personenkreis müßten neben der deutschen Abstammung die bestätigenden Merkmale wie Sprache, Erziehung und Kultur vorliegen. Ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum reiche daher allein für die deutsche Volkszugehörigkeit nicht aus, sondern müsse - auch im Falle der deutschen Abstammung - nach § 6 Absatz 2 Satz 1 Nr.2 BVFG bestätigt werden.

Die Tatsache, daß sich ein Aufnahmebewerber um die spätere Änderung der seinerzeit in seinem Inlandspaß eingetragene Nationalität RUSSISCH in DEUTSCH bemüht, kann als Bekenntnis zum deutschen Volkstum nur im Einzelfall akzeptiert werden. Auch unter Berücksichtigung des im Laufe des Lebens entwickelten inneren Bewußtseins, dem deutschen Volk als national geprägter Kulturgemeinschaft anzugehören, ist in der Regel die Eintragung einer nichtdeutschen Nationalität im ersten Inlandspaß ein Bekenntnis zu einem nichtdeutschen Volkstum, das allein durch die Änderung der Nationalitäteneintragung im Zusammenhang mit einem Aufnahmeverfahren nicht in Frage gestellt werden kann. In seinem Urteil vom 12. November 1996 kritisiert das Bundesverwaltungsgericht wie schon zuvor das Berufungsgericht, daß der Kläger nur über geringfügige Deutschkenntnisse verfügt, die als Bestätigung eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum nicht ausreichen und verweist auf seine ständige Rechtsprechung zu § 6 BVFG alter und neuer Fassung. Danach ist unter Sprache die deutsche Sprache als Muttersprache oder bei Zwei- oder Mehrsprachigkeit

- als bevorzugte Umgangssprache zu verstehen. Sie braucht lediglich so vermittelt worden sein, wie sie im Elternhaus gesprochen wurde.

In der Rechtsprechung kommt außerdem zum Ausdruck, daß zwischen dem Bestätigungsmerkmal Sprache einerseits und den Bestätigungsmerkmalen Erziehung und Kultur anderseits ein sehr enger Zusammenhang besteht, weil die Grundlage für die Erziehung eines Kindes sowie für die Vermittlung einer bestimmten Kultur stets die Sprache ist.

Darauf hat auch der Bundesgerichtshof hingewiesen: Jeder, der Deutsch als Muttersprache oder bevorzugte Umgangssprache spreche, erhalte einen Zugang zu der durch die Sprache vermittelte Kultur und gehöre damit nicht nur dem deutschen Sprachkreis, sondern zugleich auch dem deutschen Kulturkreis an.

Das Bundesverwaltungsgericht hält zwar die Vermittlung deutscher Erziehung und deutscher Kultur ohne eine gleichzeitige Vermittlung der deutschen Sprache nicht für völlig ausgeschlossen, sie können jedoch nur unter besonderen Umständen erfolgen. Daher könne von einer Erziehung zum deutschen Volkstum in aller Regel nicht gesprochen werden, wenn die Muttersprache oder die bevorzugte Umgangssprache - wie in dem hier vorliegenden Fall - Russisch ist.

Das Bundesministerium des Innern hat sich in seinen ,,Vorläufigen Richtlinien" vom 27.

Januar 1997 neben Aussagen zu anderen Teilen des Bundesvertriebenengesetzes insbesondere der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zu § 6 Absatz 2 BVFG angeschlossen und empfiehlt den Verwaltungen des Bundes und der Länder, dementsprechend zu verfahren.

Die Klage des Antragstellers wurde abgelehnt.

7.4 Sprachkurse - der wichtigste Baustein

Vor Öffnung des Eisernen Vorhangs betrug die Dauer der Sprachkurse 12 Monate. Mit dem sprunghaften Anstieg der Aussiedlerzahlen ab 1987 wurde die Sprachförderung auf mittlerweile nur noch 6 Monate verkürzt. So erhält zwar jeder Aussiedler eine Chance, die deutsche Sprache zu erlernen, wenn man aber bedenkt, daß wir ein lateinisches Schriftbild im Gegensatz zum kyrillischen Schriftbild in Rußland benutzen, können in diesen 6 Monaten nur die ersten Grundkenntnisse vermittelt werden. Ein weiteres Problem ist, daß unter den seit Beginn der 90er Jahre ankommenden Aussiedlern sich mehr und mehr Analphabeten befinden.

Mittlerweile nehmen mehr als 90% der Aussiedler an Sprachkursen teil. Der Anteil der Sprachschüler mit abgeschlossener Berufsausbildung oder gar akademischer Ausbildung ist bei den Sprachkursen überproportional vertreten. Hierin besteht unserer Meinung nach die Gefahr, daß diejenigen, die aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse sowieso schon benachteiligt sind, dadurch noch weiter ins Hintertreffen geraten und ohne besondere Förderung in die absolute Hoffnungslosigkeit abrutschen.

Gemeint ist damit nicht zuletzt auch die Kriminalität.

7.5 Staatliche Hilfen

Aussiedler die nach Deutschland kommen erhalten Integrationshilfen, wie sie sonst keiner anderen Zuwanderergruppe in Deutschland zur Verfügung stehen. Für eine so umfassende Förderung von Immigranten gibt es kaum historische Parallelen. Nur jüdische Einwanderer in Israel erhalten ähnliche Starthilfen.

Wie schon beschrieben haben Aussiedler nicht nur einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft, sie können auch sofort sozialstaatliche Leistungen in Anspruch nehmen. Die bis zu ihrer Ausreise berufstätig gewesenen Aussiedler erhielten bis 1990 Arbeitslosengeld nach den selben Bemessungskriterien, wie wenn sie in der Bundesrepublik tätig gewesen wären.

Zum Teil waren sie dadurch besser gestellt als die einheimische Bevölkerung, denn sie erhielten Leistungen nach dem Leistungsprinzip, obwohl sie in hiesige Sozialkassen logischerweise gar nichts einzahlen konnten.

Seit 1990 wird an Aussiedler jedoch kein Arbeitslosengeld mehr gezahlt, das sich bisher an dem fiktiven Einkommen bei entsprechendem Einkommen in der Bundesrepublik orientiert hat. Statt dessen gibt es ein pauschaliertes Eingliederungsgeld, daß zur Zeit ca. 1.450.- DM bis 1.800.- DM beträgt, je nach familiärer Situation.

Zu diesem Thema ist der momentan aktuellsten Broschüre des Bundesministers des Innern aus dem Jahre 1994 folgendes zu entnehmen:

,,Wenn Sie die ehemalige UDSSR nach dem 31. Dezember 1992 verlassen haben und Spätaussiedler sind, erhalten Sie zum Ausgleich für erlittenen Gewahrsam auf Antrag eine pauschale Eingliederungshilfe von

- 6.000.- DM, wenn Sie vor dem 01. Januar 1946 geboren sind, bzw.

- 4.000.- DM, wenn Sie nach dem 31. Dezember 1945 und vor dem 01. April 1956 geboren sind."

Diese Eingliederungshilfe, die eine Einmalzahlung darstellt, wird also an jene Rußlanddeutschen gezahlt, die unter der Deportation in Zwangsarbeiterlagern zu leiden hatten, sowie deren Nachkommen bis zum Stichtag 01. April 1956. Darin wirkt sich noch heute die Amnestie der Rußlanddeutschen aus, die damals pauschal alle als Kollaborateure des Naziregimes bezeichnet wurden.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Hilfen, die nicht nur die wirtschaftliche Situation der Aussiedler allgemein verbessern soll, sondern auch die Integration dieser Menschen in unsere Gesellschaft fördern sollen. Denn eines steht fest, wer die Landessprache nicht oder nur unzureichend beherrscht, wird auch im Berufsleben nur geringe Chancen haben. Neben dem bereits erörterten Sprachproblem kommt das Problem der beruflichen Qualifikation hinzu bzw. hängt davon ab.

Daher haben die Bundesländer in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung verschiedene Programme dazu aufgelegt.

Hier nur ein kleiner Ausschnitt des Möglichen:

- Staatliche Vergünstigungen (Erstausstattung, Kleidung und Hausrat)
- Beihilfen zur beruflichen Aus- und Fortbildung
- Beihilfen zur Eingliederung junger Spätaussiedler
- Aufbau einer selbständigen Existenz
- Beihilfen zur beruflichen Eingliederung von Hochschulabsolventen.

7.6 Eingliederung in den Arbeitsmarkt

Die berufliche Integration von Aussiedlern stellt eine grundlegende Voraussetzung für ihre soziale Einbindung in die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland dar. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben jedoch gezeigt, daß gerade die berufliche Integration sowohl die Aussiedler als auch die Gesellschaft insgesamt vor enorme Aufgaben stellt. Zudem stehen viele Aussiedler vor dem Problem, daß ihre in den Herkunftsländern erworbenen Berufsabschlüsse nicht oder nur zu geringem Teil in der Bundesrepublik anerkannt werden. Eine Arbeitslosenquote von ca. 26% in 1997 deutet daraufhin, daß Aussiedler beträchtliche Probleme bei der beruflichen Integration haben. Obwohl Aussiedlerinnen vor der Zuwanderung nach Westdeutschland zu 70% berufstätig waren, konnten sie diese Quote hier nicht erreichen. 1995 lag die Beteiligung am Arbeitsmarkt bei den männlichen Aussiedlern bei immerhin 61%, die der Frauen lag mit 36% erheblich darunter.

Frauen volksdeutscher Herkunft haben noch immer erhebliche Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Auch männliche Aussiedler weisen mit 18,5% noch eine sehr hohe Arbeitslosenquote auf, finden aber immer noch eher Arbeit als Frauen. Entscheidend für die Chancen auf dem Arbeitsmarkt war und ist der Zeitpunkt der Zuwanderung. Alle vor 1989 eingewanderten Rußlanddeutschen hatten guten Aussichten einen Arbeitsplatz zu erhalten. Seit 1990/91, so zeigt eine Analyse, müssen Aussiedler auch noch mit Übersiedlern aus der ehemaligen DDR konkurrieren und hatten trotz absolvierten Sprachkurs dennoch meist das Nachsehen.

Auffallend ist, daß vor allem Männer überwiegend in Arbeiterberufen Arbeit finden. Dies hat zum einen mit der Tatsache zu tun, daß geringere Qualifikationsanforderungen gestellt werden, zum anderen ist man froh überhaupt Arbeit zu finden. Selbst bei höherer Qualifikation wird beinahe jede Arbeit angenommen.

Alles in allem kann man sagen, daß jene, die früher zu uns kamen, heute besser integriert sind. Sie wurden nicht nur durch die bis 1990/91 bessere Arbeitsmarktlage begünstigt, sie hatten auch mehr Zeit, sich einen passenden Arbeitsplatz zu suchen.

8 Aussichten

8.1 Alternativen gibt es auch im Osten

Die seit 1995 zurückgehenden Aussiedlerzahlen, die Verringerung der Neuanträge, sowie die hohe Zahl der Aufnahmebescheide die bisher jedoch nicht zur Ausreise genutzt worden sind, zeigen, daß sich die Lage der deutschen Minderheiten auch in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion in entscheidenden Bereichen stabilisiert hat.

Zudem wechseln Zehntausende Deutsche von Kasachstan und Usbekistan nach Rußland, wo mit bundesdeutscher Hilfe deutsche Siedlungsschwerpunkte aufgebaut werden, um den Menschen eine Alternative zur Ansiedlung zu bieten.

Die Bundesrepublik reagierte mit gezielten Hilfen. Den Deutschen in Rußland, der Ukraine und den anderen Ländern der GUS sollte der Entschluß zu bleiben erleichtert werden um gleichzeitig den Einwanderungsdruck auf Deutschland zu mindern.

Die Bundesregierung noch unter Helmut Kohl hatte dazu eine ganze Palette von Hilfsmaßnahmen entwickelt:

- Förderung des Wohnungsbaus für all diejenigen, die weiter westlich und nördlich in den GUS-Staaten eine neue Heimat suchen.
- Verbesserung der Wirtschaftsstruktur wie z.B. Metzgereien, Käsereien, Bäckereien in Gebieten mit größerem deutschen Bevölkerungsanteil, in denen Jugendliche ausgebildet werden können.
- Krankenhäuser wie Apotheken in diesen Gebieten erhielten dringend benötigte Geräte und Medikamente
- Seit 1996 werden im Rahmen einer verstärkten Breitenarbeit über 260 ,,Stätten der Begegnung" gefördert, in denen deutsche Kultur gezielt gelebt und gepflegt werden kann, ohne öffentliche Repressalien fürchten zu müssen.
- In über 3000 Kursen werden in Rußland und Kasachstan Sprachlernplätze bereitgehalten, in
-enen fast 80.000 Interessenten (Stand April 1997) einen Sprachkurs absolvieren können.
- Neun deutsche Zeitungen erhalten technische und journalistische Unterstützung.
- Fast zwei Dutzend Rundfunk- und Fernsehanstalten mit deutschsprachiger Redaktion erhalten technische Ausbildungs- und Ausstattungshilfen.
- 225 Kindergärten, 549 Schulen und 20 Hochschulen wurden mit Lehrmaterialien und Geräten ausgestattet. Erst einmal steht das ,,Wiedererlernen" der deutschen Sprache im Vordergrund.

8.2 Deutsche Landräte in Sibirien ?

Verblüffend mag für den Bundesbürger klingen, daß in zwei Rayons in Westsibirien bereits deutsche Selbstverwaltung eingerichtet werden konnten. Ein Rayon entspricht etwa einem unserer deutschen Landkreise. Ihnen steht jeweils ein deutscher Verwaltungschef, bei uns Landrat, vor.

In Halbstadt (rund 20.000 Deutsche) im Altai-Gebiet und in Asowo (rund 12.000 Deutsche) östlich von Omsk haben sie ihre Büros.

Der deutsche Verwaltungschef von Asowo, Professor Bruno Reiter, wurde 1996 als Landrat gewählt, nachdem er zunächst als Gouverneur des Gebietes Omsk eingesetzt worden war. Seine Mitarbeiter sind zumeist Deutsche.

Vor 1992 hatte die Bevölkerung in einem Referendum mit mehr als 80% für die Schaffung eines Deutschen Nationalen Rayons gestimmt. Da nur 12.000 der 20.000 Einwohner Deutsche waren, müssen also auch Russen und Kasachen dafür gewesen sein.

Seitdem ziehen immer mehr deutsche Familien aus Zentralasien, Süd-Kasachstan und Kirgisien, wo Nationalfundamentalisten den Ton angeben, in den neuen Nationalen Rayon.

Nach ähnlichem Muster verläuft der Aufbau des anderen Nationalen Rayons, Halbstadt in der Altai-Region.

In den Gebieten an der Wolga, wo die Wiedererrichtung der früheren Autonomen

Wolgarepublik auf erheblichen Widerstand stößt, sind zunächst nur wenige Dörfer gefördert worden.

Bonn hat hier mit der Förderung des Baus neuer Siedlungen aus Fertighäusern seinen Teil zur Ansiedlung der immer neu aus Usbekistan und Kirgisien zuziehenden Volksdeutschen beigetragen.

Es ist jedoch festzustellen, daß mit der Desillusionierung in Zusammenhang mit der Wiedererrichtung einer autonomen Wolgarepublik auch eine Stagnation in der Förderpolitik seitens der Bundesregierung einhergegangen ist.

8.3 Was kommt noch auf uns zu ?

Nach der derzeit aktuellen Gesetzeslage besteht ein unbedingter Anspruch auf Einwanderung nach Deutschland nur noch für Deutsche, die in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion leben. Deutsche aus anderen Staaten Mittelosteuropas und des Balkans müssen hingegen glaubhaft machen, daß sie derzeit selbst wegen ihrer Volkszugehörigkeit benachteiligt werden oder unter den Folgen der Benachteiligung leiden.

Ein Ende der ethnisch privilegierten Zuwanderung nach Deutschland ist nicht absehbar. Das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz von 1992 legt fest, daß in Zukunft nur noch Personen, die vor dem 01.Januar 1993 geboren wurden, einen eigenständigen Antrag auf Aufnahme in Deutschland stellen können. Diese Bestimmung gewinnt allerdings erst an Bedeutung, wenn dieser Personenkreis nach dem Jahr 2010 volljährig wird. Personen, die später geboren wurden, können jedoch auch nach 2010 im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland kommen.

Zu berücksichtigen ist, daß das Potential zukünftiger Aussiedler auch einen unbekannten Anteil nicht-deutscher Ehepartner und Kinder enthält. Angesichts der ökonomischen Schwierigkeiten und ethnischer Konflikte in mehreren GUS-Staaten ist darüber hinaus zu erwarten, daß sich eine noch wachsende Zahl von Personen mit deutschen Vorfahren in Zukunft als Angehörige deutscher Minderheiten deklarieren werden, um sich die Möglichkeit auf eine spätere Auswanderung nach Deutschland offenzuhalten.

8.4 Die Alterstruktur - Ein Vorteil für uns alle !

Aussiedler sind im Durchschnitt weitaus jünger als die Bevölkerung in Deutschland. So waren (1992) jeweils 37,9% der Aussiedler der letzten Jahre unter 20 Jahre alt. Bei der deutschen ,,Ur-Bevölkerung" sind es 21,7%. Dagegen waren nur 11,2% der Aussiedler 60 Jahre oder älter, während der Anteil bei den Einheimischen auch hier bei 20,4% liegt. Menschen ohne Einkommen waren in erster Linie Kinder oder Jugendliche, die das Erwerbsleben noch vor sich haben.

Die Zuwanderungswelle bedeutet also auch gleichzeitig eine Verjüngungsspritze für unsere Gesellschaft.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Im Hinblick auf die drohenden Probleme z.B. in der Rentenzahlung ab 2025 muß diese Verjüngung als willkommener Segen angesehen werden.

9 Schlußbetrachtung

Die Wurzeln der heutigen Rußlanddeutschen reichen wie wir erfahren haben, nun schon rund 200 - 250 Jahre zurück.

Wir in der Bundesrepublik und seit nun 10 Jahren auch die Bürger der ehemaligen DDR haben das Glück, in relativem Wohlstand zu leben.

Unbestriten ist, daß es heute und auch in Zukunft tausende Menschen in den GUS gibt und geben wird, die den Status des Spätaussiedlers erfüllen und in unser Land ausreisen können. Eines muß dabei jedoch klar sein, die Zeit der großen Auswanderungswellen aus diesem Bereich ist aller Wahrscheinlichkeit nach vorbei.

Durch das Zusammenwachsen Europas, vor allem aber durch die Öffnung gen Osten, sollten sich die Möglichkeiten der Menschen in den Ländern der GUS nachhaltig verbessern. Allein dies sollte Anreiz genug sein nicht auszureisen.

Die Probleme, die wir mit den hier lebenden Spätaussiedlern haben, sind unserer Meinung nach hausgemacht und daher durchaus auch in den Griff zu bekommen.

Auffällig ist allerdings, daß in Bezug auf die Kriminalitätsentwicklung unter den hier lebenden jugendlichen und heranwachsenden Spätaussiedlern der Konsum harter Drogen überdurchschnittlich hoch ist. Eine Begleiterscheinung dabei ist leider auch die Beschaffungskriminalität mit all ihren Erscheinungsformen. Ein Grund dafür könnte der offensichtliche Identitätsverlust bzw. die Suche einer meist entwurzelten jugendlichen Generation nach einer neuen eigenen Identität sein.

Ich bin jedoch davon überzeugt, daß sich auch diese Probleme mit der Zeit, und damit meine ich einen Zeitraum von 10 Jahren, lösen lassen.

Zieht man Vergleiche zu den Zeiten nach dem Zweiten Weltkrieg, wo auch erhebliche Vermischungen und die damit verbundene Integration der Flüchtlinge mit dem deutschen Volk auf den Gebieten der damaligen westlichen Besatzungszonen stattgefunden haben, wird in einem Zeitraum von 2 Generationen keiner mehr von unseren heutigen Sozialisationsproblemen bei der Integration der Spätaussiedler reden. Ich halte die Zuwanderung weiterer Menschen für relativ unproblematisch. Auch die vergangenen Einwanderungswellen, die unser Land erreicht haben, wären besser zu verkraften gewesen, wenn nicht auch noch die Wiedervereinigung hinzugekommen wäre. Fakt ist, es ist wie es ist, und es ist gar nicht so schlecht.

D O B R I D E N !

10 Literatur- und Kartenverzeichnis:

Bade, Klaus J.; (Hg.) Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung,Ausländer - Aussiedler - Asyl in der Bundesrepublik Deutschland, Verlag Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung, Hannover 1994

Bade, Klaus J.; Deutsche im Ausland - Fremde in Deutschland, C.H.Beck-Verlag, München 1993

Bundesministerium des Innern; Programm zur Unterstützung der deutschen Minderheit in Rußland - Förderung der Breitenarbeit in und durch Begegnungsstätten

Dietz, Barbara; Hilkes, Peter; Integriert oder isoliert ?, OLZOG-Verlag, München 1994

Dietz, Barbara; Hilkes, Peter; Rußlanddeutsche - Unbekannte im Osten, Olzog-Verlag, München 1992

Dr. Waffenschmidt, Horst; (Hg.) Der Aussiedlerbeauftragte der Bundesregierung; Zahlen - Daten - Fakten, Deutsche Vertriebsgesellschaft für Publikationen und Filme mbH Meckenheim, Bonn September 1998

Engel, Hans Ulrich; 40 Jahre nach Flucht und Vertreibung als der Exodus begann, RauVerlag, Düsseldorf 1985

Gewande, Wolf-Dieter; (Hg.) Arbeitsamt, Publikation A 564 und H 259; Spätaussiedler, Stellungnahme zum Urteil des Bundesverfassungs-gerichtes zu den Sprachanforderungen, Berlin 1997

Götz R. , Halbach U., Politisches Lexikon GUS, Verlag C.H. Beck München 1996

Klaube, Manfred; Köhler, Jochen; (Hg.) Bundesministerium des Innern;, Deutscher Nationaler Rayon Halbstadt nach fünf Jahren, Verlag GTZ im Auftrag des BMI, Frankfurt 1996

Möckel, Iris; Pötzsch, Horst, (Hg.) Bundeszentrale für politische Bildung, Heft 222, Aussiedler, Franzis-Verlag-GmbH, München 1991

Münz, Seifert, Ulrich, Zuwanderung nach Deutschland, Campus Verlag, Frankfurt am Main - New York, 1997

Pfeiffer, Christian; Delzer, Ingo; Enzmann, Dirk; Wetzels, Peter; (Hg.) Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.; Ausgrenzung, Gewalt und Kriminalität im Leben junger Menschen - Kinder und Jugendliche als Opfer und Täter, Sonderdruck, Eigenverlag der DVJJ, Hannover 1999

Richter-Eberl, Ute; (Hg.) Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland e.V., Geschichte und Kultur der Deutschen in Rußland/UDSSR, Jan Thorbecke Verlag, Sigmaringen 1989

Stumpf, Karl; Die Rußlanddeutschen - Zweihundert Jahre unterwegs, Verlag Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland, Stuttgart 1980

Von Morr, Jost _; Dr. Theilmann, Alexander; (Hg.) Aktion Gemeinsein e.V., Die geteilte

Heimat - Neuanfang für die Deutschen im Osten oder Aussiedlung zu uns, Druckhaus Darmstadt GmbH, Bonn 1998

Anhang:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Erklärung:

Ich versichere, daß ich die vorgelegte Arbeit selbstständig erstellt und alle benutzten Quellen angegeben habe.

( Dirk Virnich )

[...]


1 Siehe hierzu auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (Az.:BverwG 9 C 8.96) unter 7.2, Seite 54

2 aus: ,,Ausländer, Aussiedler, Asyl in der Bundesrepublik Deutschland", Seite 222, Klaus J. Bade, 1994

3 Merkantilísmus: Wirtschaftspolitik im Zeitalter des Absolutismus, die den Außenhandel u. damit die Industrie förderte, um den nationalen Reichtum u. die Macht des Staates zu vergrößern.

4 Repatriierung: Die Rückführung von Kriegs-, Zivilgefangenen oder Flüchtlingen in den Heimatstaat

5 Siehe dazu auch Punkt 8.2 ab Seite 67

6 Werte der Grafik aus ,,Rußlanddeutsche: Unbekannte im Osten", Seite 90

7 Aus ,,Zuwanderung nach Deutschland", Rainer Münz, Wolfgang Seifert, Ralf Ulrich, 1997

8 Auszug aus einem Zeitungsartikel der Waldeckischen Landeszeitung vom 11.02.2000

9 Auszug aus einem Zeitungsartikel der Waldeckischen Landeszeitung vom 11.02.2000

10 Einwohnerzahl gem. Statistischem Landesamt vom 31.12.1998: 16841 Einwohner

11 Az.: BverwG 9 C 8.96

12 Siehe dazu auch die Grafik unter 4.2, Seite 36

Ende der Leseprobe aus 45 Seiten

Details

Titel
Aussiedler damals und heute
Note
14 Pkte
Autor
Jahr
1999
Seiten
45
Katalognummer
V97483
ISBN (eBook)
9783638959353
Dateigröße
746 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Hätte immer weiter schreiben können.
Schlagworte
Aussiedler
Arbeit zitieren
Dirk Virnich (Autor:in), 1999, Aussiedler damals und heute, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/97483

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