INHALT
EINLEITUNG
1.1 Fragestellung
2 SOLONS WERK
3 DIE QUELLEN
3.1 Solons Verse
3.2 Aristoteles´ Staat der Athener
3.3 Plutarchs Solonbiographie
4 DIE SEISACHTHEIA IN DER MODERNEN ALTERTUMSFORSCHUNG
4.1 Horoi:
4.2 Zur Frage von Grund und Bodenverhältnissen
4.3 Zum Problem der Hektemoroi
4.4 Harris´ ,,Steuer- These":
5 ZUSAMMENFASSUNG UND ERGEBNIS
6 LITERATURVERZEICHNIS
EINLEITUNG
Mit dem Aufkommen der übergreifenden Altertumswissenschaften begann in der Erforschung der griechischen Geschichte ein verstärktes Interesse für die Wurzeln des ,,klassischen Griechenlands". Archäologie, Altphilologie, Religions-, Rechtswissenschaft und etliche andere Wissenschaftszweige bemühen sich seitdem um ein möglichst klares Bild der sogenannten archaischen Epoche (ca. 850/800 bis 500 v. Chr.).
Die Bezeichnung ,,archaisch" bot sich aus kunsthistorischer Sicht als Pendant zur klassischen Zeit an, die im 15. Jh. durch ihre mitteleuropäische Renaissance in Kunst und Kultur als die Kernperiode, die ,,Klassik", des griechischen Altertums definiert wurde1. Die Theorien der Forschung zur Archaik müssen wegen der beschränkten Quellen allerdings auf stark hypothetischen Grund gebaut werden und drohen ständig, durch neue Erklärungsmodelle in sich zusammen zu fallen. Aus einer Zeit, in der sich Schriftlichkeit erst etablieren mußte2 sind uns keine Quellen überliefert, die eindeutige Ergebnisse liefern könnten.
Die einzige Möglichkeit, in schriftlicher Form Zusammenhänge zu äußern, war in der Fixierung von Lyrik gegeben3. Diese Form wählte der Staatsmann Solon 4, um sein politisches Reformwerk und seine Seisachtheia zu fixieren:
,,... unsre schwarze Erde, die ich einst Befreit von Pfändersteinen, dicht in sie gepflockt; So machte ich die lang Versklavte wieder frei. Ich führte viele teils mit Recht teils ohne Recht Verkaufte Sklaven in die gottgebaute Stadt Athen zurück und andre, die von Not gedrängt Geflüchtet waren, stets von Land zu Land gejagt, Der attischen, der Muttersprache schon entwöhnt. Und manchem, der zu Hause hier im schnöden Joch Der Knechtschaft zitterte vorm Übermut der Herrn, Gab ich die Freiheit wieder..."5
Diese Zeilen schrieb Solon unter anderen über sein politisches Werk und machte sich dadurch zu einer der raren greifbaren Quellen der Archaik.
Mit entsprechendem Enthusiasmus greift die Altertumsforschung nun auf diese Verse zurück, kam in den letzten hundert Jahren aber zu derart unterschiedlichen Ergebnissen, daß eine Orientierung für den Laien schwer möglich ist, denn leider ist Solons künstlerische Verarbeitung der politischen Reformen undurchsichtig genug, um fundamentale Fragen über die archaische Zeit aufzuwerfen.
1.1 Fragestellung
Die Vielfalt und die immer wieder hohe Qualität der Untersuchungen zum Werk Solons sowie meine Unkenntnis der Quellensprache schienen es unmöglich zu machen, eine wenig erforschte Nische für eine Fragestellung im Rahmen der vorliegenden Arbeit ausfindig zu machen.
Bei der verwirrenden Thesenmenge zu Solons Seisachtheia war eine bloße Zurechtfindung in der Forschungsgeschichte bereits derart kompliziert, daß mir das grobe Verständnis des Forschungsstandes primär zu sein schien und ein Zusammentragen der Ergebnisse zu meinem Anliegen wurde.
2 Solons Werk
Aristoteles beschreibt für das ausgehende 7. Jh. eine Situation wachsender sozialer Spannungen zwischen Arm und Reich in Attika6. Die Armen waren in irgendeiner Weise von den Reichen abhängig und die Lage schien für beide Parteien offensichtlich nicht weiter tragbar zu sein, da weder die eine noch die andere Partei über Möglichkeiten verfügte, sich völlig zu emanzipieren7.
So wurde Solon zum Schlichter gewählt, der die Armen aus ihrer Abhängigkeit befreite (die sogenannte Seisachtheia- Lastenabschüttelung) und der ein Gesetzeswerk erließ, das Aristoteles als ,,Verfassung" (Athenaion politeia 7,1) bezeichnet.
Eine Reihe seiner politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Reformen wurde in den Axones 8 überliefert und von Aristoteles und Plutarch niedergeschrieben. Seine sozialen Reformen sind jedoch nur aus den Gedichtfragmenten bekannt.
Solon war nach seinen Versen ein Mann der Mitte, der sich mit keiner der Parteien verbünden wollte. Er versuchte, die zerstrittenen Gruppen im Sinne der Eunomia (Wohlordnung) wieder zu vereinen9. Er handelte dort, wo er die Notwendigkeit dazu erkannte, um die Ordnung zurückkehren zu lassen. Er sah das Übel nicht mehr bei den Göttern, sondern bei den Bürgern selbst, die in ihrer ,,Gier nach großen Gewinnsten"10 den Staat ,,in Not" brachten. Hier versuchte Solon nun eine ,,staatlich-gesetzliche Norm" (eine menschliche Satzung gegen die Nomoi 11 ) einzuschalten, die für alle verpflichtend die Eunomia garantieren sollte12. Damit stellte er sich, nach Aussage seiner Verse, zwischen die Fronten13. Das heißt, Solon schuf eine neue Staatlichkeit, in einer Zeit, in der noch kein Bewußtsein für die politische Verantwortlichkeit des Einzelnen ausgebildet war14 und jede Seite für sich mehr Vorteile durch die Reformen erwartet hatte.
Er weigerte sich, durch die Übernahme der Tyrannis sein Werk zu stützen und warnte vor Peisistratos, dessen Tyrannis er dennoch nicht verhindern konnte.
3 Die Quellen
Eine große Schwierigkeit bei der Erforschung und Bewertung der Quellen liegt darin, daß sie (abgesehen von Solons Versen) erst mehrere hundert Jahre nach Solons Wirken niedergeschrieben wurden und auf mündlicher Überlieferung, sekundären Schriften oder eigenen Forschungen beruhen.
Als erster Autor erwähnt Herodot (I,29-32) den Namen Solons, allerdings ohne Interesse für den Politiker15. Mit der später erwachenden Aufmerksamkeit für die historische Gestalt Solons folgten Kleidemos, Theopomp und Androtion bis hin zu Aristoteles´ umfassendem Werk, dem ,,Staat der Athener" (Athenaion politeia - im folgenden AP)16.
3.1 Solons Verse
Die wichtigste Quelle für die Solonforschung sind die überlieferten solonischen Verse. In ihnen beschreibt Solon sein Werk und rechtfertigt sein Handeln. Er spricht über die Lage, in der sich die attische Welt des frühen 6. Jh.s befand und darüber, welche Wege er einschlug, um die gefährlichen Spannungen zwischen der Adelswelt und den verarmten Bauern beizulegen.
Solons Elegien sind, wie bereits erwähnt, die einzige schriftliche Quelle seiner Zeit und somit von unschätzbarem Wert für die Forschung17. Doch eben weil sie mit keiner weiteren Quelle zu vergleichen sind, werfen sie für die moderne Forschung eine Unmenge an Fragen auf. Alles weitere, was über den Staatsmann Solon und sein Reformwerk geschrieben wurde, stützt sich direkt oder indirekt auf diese Quelle.
3.2 Aristoteles Staat der Athener
Mitte des 4. Jh.s entbrannte in Athen ein Gelehrtenstreit über die ideale Staatsform und ihre Wurzeln. Dazu zogen die streitenden politischen Fraktionen Namen aus der frühen Geschichte Attikas wie Theseus, Drakon, Solon, Kleistenes und andere heran. Je nach politischem Standpunkt wurden diese Männer als Gründer des attischen Staates in seiner im 4. Jh. bekannten Gestalt dargestellt. Es ist der Beginn der systematischen Arbeit der Atthidographen, die versuchten, aus den mythischen Überlieferungen der Vorzeit eine möglichst geschlossene, auf Tatsachen beruhende Geschichte Attikas nieder zu schreiben.
Das ,,Wühlen" in der Vergangenheit nach den Wurzeln der eigenen Verfassung geschah zwar stets mit dem Anspruch einer historischen Arbeit18, trotzdem lassen sich politisch- ideologische Ambitionen nicht ausschließen.
Auch Aristoteles 19 beschäftigte sich mit der idealen Staatsform und dem Werden der athenischen Verfassung und schrieb unter anderem seine AP20. Der Text wurde vermutlich zwischen 328/25 verfaßt21 und gliedert sich in zwei Teile: eine Skizze der Entwicklung der athenischen Staatsverfasssung und eine Beschreibung des Wirkens der Verfassung zu Lebzeiten Aristoteles´. Im ersten Teil des Werkes widmet er die Kapitel 1 bis 14 der Beschreibung und Analyse der solonischen Reformen und der Person des Staatsmannes. In einer schematischen Analyse aller überlieferten attischen Reden des 4. Jh.s kommt E. Ruschenbusch 22 zu dem Ergebnis, daß Solon erst um 356 als Verfassungsgeber Athens entdeckt wurde, zu einer Zeit, in der scharfe Angriffe auf die radikale Demokratie erfolgten. Aber auch hier fällt die Bewertung des solonischen Reformwerkes nach dem politischen Standpunkt des Betrachters aus. So sieht zum Beispiel Isokrates Solon als den Schöpfer der gemäßigten Demokratie, Demosthenes dagegen hält ihn für den ersten radikalen Demokraten. Aristoteles sieht Solon ebenfalls am Beginn der gemäßigten Demokratie23. An Ruschenbuschs Untersuchungen wird die Problematik der Textrelevanz der AP deutlich: wenn die Aufarbeitung der athenischen Verfassungsgeschichte je nach politischem Standpunkt erfolgte und Solon dafür erst Mitte des 4. Jh.s interessant wurde, kann heute kaum mehr zwischen Konstrukten des 4. Jh.s und historischen Fakten aus der Zeit Solons unterschieden werden.
Aristoteles spricht nur an wenigen Stellen der AP über die Herkunft seiner Informationen, stützt sich aber stets auf mehrere Quellen. Er scheint dabei sicher gehen zu wollen, aus dem Heranziehen verschiedener Quellen die der historischen Wahrheit am nächsten kommende Variante herauszuarbeiten24.
Im Vergleich zu anderen Kapiteln der AP und seiner üblichen Arbeitsweise führt Aristoteles für Solon erstaunlich wenig Primärquellen an. Aristoteles zitiert Solons Gedichte. Diese enthalten allerdings keinerlei Aussagen über das Gesetzeswerk, das Aristoteles Solon zuschreibt. Es handelt sich vielmehr, wie oben angedeutet, um allgemeine Aussagen über Solons politische Standpunkte.
Aristoteles zitiert ein Weihepigramm (AP 7,4), aber keine weiteren Urkunden oder Gesetzestexte.
Seine Sekundärquellen sind die Archontenlisten, die um 425 veröffentlicht wurden25 sowie die Atthidographen- für Solon vermutlich Androtion. Allerdings besaßen ,,möglicherweise schon die Atthidographen keine zuverlässigen urkundlichen Quellen."26
Wahrscheinlich diente auch Theopomp27, bekannt als unkonventioneller Historiograph mit dem Hang zur Kritik28, als Quelle für Aristoteles, worauf die Episode der ,,Alten Reichen"29 (AP 6,2) sowie die Kritik an der Unklarheit des Gesetzeswerkes (AP 9,2) hinweisen könnten. Vieles rekonstruierte er vermutlich aus den Gedichten und aus der Beobachtung der Gegebenheiten seiner eigenen politischen und gesellschaftlichen Wirklichkeit. Aristoteles geht in seiner Bewertung des solonischen Gesetzeswerkes mit der allgemeinen athenischen Auffassung des 4. Jh.s konform, Solon habe Athen eine Verfassung geschaffen und sei der Urvater der Demokratie30. Dabei äußert er sich in keiner Weise über die Position und die Macht, die Solon übertragen wurden und ihn zur Durchsetzung seiner Reformen bevollmächtigten (,,... und vertrauten ihm die Macht an." AP 5,2). Somit bleibt unklar, aus welchem Amt heraus er seine Gesetze erließ. Das Volk forderte ihn vermutlich in irgendeiner Weise auf, Gesetze zu erlassen und gab möglicherweise im voraus sein Einverständnis, diese anzunehmen31.
Aristoteles´ Interpretation der Seisachtheia (das Wort wurde vermutlich in Solons Schriften nicht benutzt, da Aristoteles davon spricht, daß ,,sie", die Leute, sie so nennen) wurde von seiner Nachwelt weitgehend übernommen:
,,Nachdem Solon die Macht über die Staatsangelegenheiten erhalten hatte, befreite er das Volk für die Gegenwart und für die Zukunft, indem er verbot, Darlehen gegen leibliche Haftung zu gewähren. Er erließ auch Gesetze und verkündete die Tilgung der Schulden, sowohl der privaten als auch der öfentlichen. Diese (Tilgung) nennt man Lastenabschüttelung, da man buchstäblich seine Schuldenlast abschüttelte." (AP 6,1)
Solon erscheint in Aristoteles´ Darstellung als Mann der Mitte: ein Schlichter zwischen den Parteien, der keiner Seite mehr Rechte einräumt als notwendig. Aristoteles zieht seine Informationen aus den Elegien und entwirft ein Bild des idealen ,,mittleren Bürgers"32, der selbstlos im Sinne der Gemeinschaft handelt. Anders lautende Ansichten wie die Episode der ,,Alten Reichen", in der Solon unrecht gehandelt haben soll, greift Aristoteles auf, verwirft sie aber sofort. Androtions abweichende Interpretation der Seisachtheia führt er, im Gegensatz zu Plutarch, gar nicht erst an. Er erschafft eine Ikone, die auch in anderen Schriften auftritt (z.B. Politik IV,11,1296a) und stets für das Vorbild des aristotelischen Demokratiegedankens und Bürgerideals steht, kurz, für das Vorbild der Mitte, welches das gesamte aristotelische Werk durchzieht33.
Bei einer derartigen Übereinstimmung der beschriebenen historischen Figur mit dem entworfenen Idealbild eines Polisbürgers und Staatsmannes scheint es nicht angebracht, die Ausführungen des Aristoteles in Bezug auf ihre Historizität unhinterfragt anzunehmen. Er untermauert seine Aussagen mit den solonischen Versen, aber eben auch nur mit diesen. Die Frage, ob er dabei alle ihm bekannten Quellen anführte oder vielleicht eine Auswahl vornahm, muß mit dem vorhandenen Material unbeantwortet bleiben.
3.3 Plutarchs Solonbiographie
In seinen ,,Vergleichenden Biographien" widmete Plutarch 34 dem Leben und Schaffen Solons ein umfangreiches Werk. Nicht aus historiographischem Eifer, sondern als Präsentation sittlicher Vorbilder35 schrieb Plutarch diese Biographien, in denen er je einen großen Griechen und einen Römer einander gegenüberstellte.
Im Gegensatz zu Aristoteles lag Plutarch vermutlich eine umfangreiche Bibliothek von Sekundärliteratur über Solon zur Verfügung und er trug alles zusammen, ,,was überhaupt in der Antike über Solon erzählt worden ist"36. Plutarchs Biographie widmet sich in weit umfangreicherem Maße der Person und dem Werk Solons als die AP.
Dennoch sind es letztendlich dieselben Quellen, auf die Plutarch zurückgreifen muß, die auch den Solon in Aristoteles´ AP prägten: Solons Verse, die Atthidographen, und selbstverständlich kommt er auch um die AP nicht herum. Plutarch bezieht sich teilweise direkt auf Aristoteles37 und kann in den Kernfragen keine neuen Anhaltspunkte liefern. Er weiß zwar mehr Episoden zu berichten, aber auch seine Biographie gibt keine Antwort auf die Fragen, wer die Hektemoroi waren und was die Seisachtheia genau bedeutete. Er kennzeichnet eine Verschuldung der Bauern in zwei Stufen (ähnlich der von Woodhouse entworfenen These, s. S. 15), in der die Schuldner zuerst als Hektemoroi und Theten ein Sechstel ihrere Ernteerträge abgeben mußten, bevor sie mit ihrem Leib hafteten und als Sklaven verkauft werden konnten:
,,All the common people were in debt to the rich. For they either tilled their lands for them, paying them a sixth of the increase (whence they were called Hectemoroi and Thetes), or else they pledged their persons for debts and could be seized by their creditors, some becoming slaves at home, and others being sold into foreign countries." (Solon 13, 2)
Die Seisachtheia bezeichnet Plutarch wie Aristoteles als Erlassung aller bestehenden Schulden:
,,...he called his cancelling of debts a ,,disburdenment." For the first of his public measures was an enactment that existing debts should be remitted, and that in future no one should lend money on the person of a borrower." (Solon 15,4)
4 Die Seisachtheia in der modernen Altertumsforschung
4.1 Horoi:
Aristoteles definiert in AP 12,4 die Horoi der Solon-Verse als Schuldsteine38. Damit folgt er dem Verständnis seiner eigenen Zeit, in denen die Horoi eben als Hypothekensteine eingesetzt wurden. Diese Steine wurden an Ort und Stelle in die Erde gesetzt und dienten vermutlich als Verweis des Gläubigers, der das verschuldete Grundstück vor Verfügungen und Interessensbekundungen Dritter ohne seine Einwilligung schützen wollte39. Derartige Steine aus der klassischen Zeit sind uns erhalten geblieben40.
Zur Zeit Solons wurden Horoi allerdings als Grenzsteine benutzt, ,,die Grenzen zwischen Staats-, Tempel und Privatgrundstücken bezeichneten."41 Das heißt, daß hier möglicherweise ein Verständnisfehler über die zweihundert Jahre zwischen Solon und Aristoteles entstanden sein könnte, der eine Fehlinterpretation der gesamten Seisachtheia nach sich zog42.
4.2 Zur Frage von Grund und Bodenverhältnissen
Aristoteles äußert sich nicht zu einem der Kernprobleme bei der Erforschung der Seisachtheia: der Frage, ob Boden zur Zeit Solons veräußerlich war, das heißt ob es möglich war, daß ein Bauer sein Land verlieren konnte auf Grund zu hoher Schulden. Die AP macht keine Aussagen darüber, was die Horoi hinsichtlich des Bodens bedeuteten und was mit dem Boden geschah, aus dem diese heraus gezogen wurden.
J. W. Woodhouse 43 stellt (im Gegensatz zu Swoboda- s.u.) zuerst die These der Unveräußerlichkeit des Bodens auf, die er für Athen zwar in keinem Gesetz verankert sieht, aber doch als ungeschriebene, akzeptierte ,,Basis für die Gesellschaftsstruktur, wie sie in früherer Zeit verstanden wurde" 44 vermutet.
D. Lotze 45 beruft sich auf die Tatsache, daß sich bereits innerhalb der Familie eine Weitergabe des Landes äußerst kompliziert gestalten konnte, wenn keine männlichen oder gar überhaupt keine Nachkommen vorhanden waren46, was ihn schließen läßt, daß außerhalb der Familie eine Weitergabe von Land um so schwieriger gewesen sein müsse. N. Hammond 47 konstatiert ebenfalls eine Unveräußerlichkeit des Bodens für die Zeit vor und auch noch nach Solon 48 . Er bezieht sich dabei auf Aussagen von Aristoteles (Politik II, 1319a) 49 und auf Vergleiche mit den Kolonien, in denen das zugeteilte Landlos in der Familie bleiben mußte und die Abgabe verboten war. Hammonds Beweisführung wird allerdings stark angegriffen von A. French 50 , der entgegenhält, daßein derartiger Vergleich illegitim sei und auf Rückschlüssen aus anderen griechischen Staaten mit differierenden Verhältnissen beruhe. French vermutet aus dem unsicheren Sprachgebrauch bei Aristoteles und Plutarch, daßbeide Autoren genau so wenigüber die Bodenverhältnisse im solonischen Attika wußten, wie die Forschung heute. M.
I. Finley 51 versucht, sich von einer ,,Entweder- oder- Version" zu distanzieren. Er glaubt an eine langsame, schwer faßbare Entwicklung, die nicht an einschneidenden Ereignissen festgemacht werden kann, sondern die sich zeigte als ,,one facet of a long, uneven and complicated process of change."52
Bei seiner Bewertung des Problems geht M. Chambers 53 von einer Betrachtung der Seisachtheia aus und der Frage, was mit dem befreiten Boden geschah. Er hält eine Tilgung aller Schulden (,,der privaten als auch deröffentlichen" 54 ) nach AP 6,1 bei angenommener Veräußerlichkeit des Bodens für unwahrscheinlich 55 . ,,Die Schuldner hätten ihr Land zurück- und ihre Schulden erlassen bekommen. Die Gläubiger hätten auf die Rückzahlung ihrer Darlehen verzichten müssen und hätten darüber hinaus den Boden verloren, den sie als Kaution erhalten hatten." 56 Chambers glaubt nicht an diese Möglichkeit, da die einflußreichen Gläubiger sämtliche Ansprüche verloren und vermutlich interveniert hätten. Solon besaßkeine militärische Staatsmacht, die ihm bei der Durchsetzung seines Unternehmens gegen Widersacher behilflich gewesen wäre. Für die Veräußerlichkeit des Bodens spricht nach Chambers auch die Anekdote der ,,Alten Reichen", die doch nur durch den Erwerb von Boden die Möglichkeit der Bereicherung haben konnten 57 . Er hält die Meinung von French 58 fürüberzeugender, der davon ausgeht, daßdie Schulden erlassen, die Gläubiger als Besitzer des Bodens aber bestätigt wurden. Dagegen spricht allerdings, daßAttika in der uns besser bekannten Zeit ein Land der kleinen Landlose und Bauern war, was darauf hindeuten würde, daßdie Hektemoroi ihren Boden zurückbekamen 59 , und Rhodes folgert, die Befreiung von privaten undöffentlichen Schulden ,,is almost certainly an anachronistic reformulation of what Solon actually did." 60
4.3 Zum Problem der Hektemoroi
Das Wort Hektemoroi (Singular: Hektemoros) findet sich ausschließlich bei Aristoteles (AP 2,2) und Plutarch (Solon 13,2 ), allerdings jeweils in unklaren Zusammenhängen: Aristoteles bezeichnet alle Armen Attikas als Pelatai und Hektemoroi (s. Zitat S. 15)61 und Plutarch spricht von Hektemorioi und Theten (s. Zitat S. 10). Solon selbst erwähnt das Wort in keinem seiner Verse.
Die Etymologie von Hektemoros ist unbekannt. Plutarch sagt, ein Hektemoros war verpflichtet, ein Sechstel seiner Ernteerträge an ,,die Reichen" abzuliefern (Solon 13,2) und die meisten Forscher folgen ihm in diesem Punkt. Andere gehen davon aus, es seien fünf Sechstel abzuliefern gewesen. Derartige Behauptungen sind prinzipiell nicht von der Hand zu weisen, da es in der Gesellschaftsgeschichte immer wieder zu absurden Abgabeforderungen kam und Menschen mit ähnlich schweren Auflagen überleben mußten62. Tatsächlich scheint es aber unmöglich, mit Bestimmtheit sagen zu können, ob es sich um Abgaben von einem, fünf oder drei oder vier Sechsteln handelte63.
Weder Aristoteles noch Plutarch äußern sich zu der Frage, wer die Hektemoroi waren und wie sie in diesen Stand gerieten. Vermutlich gab es im 4. Jh. keine zuverlässigen Quellen mehr über die Hektemoroi. ,,Sogar das Wort `Hektemoros' war eine Bezeichnung, die die spätere Zeit nicht mehr verstanden hat, da das Institut offenbar durch Solon abgeschafft worden ist."64 Die Forschung verfolgt in der Diskussion um die Hektemoroi zwei Hauptstränge, die Hektemoroi zu erklären:
Die erste These ist die von Aristoteles begründete Überzeugung, die die Verschuldung als den Kern der Schwierigkeiten betrachtet:
,,Danach geschah es, daß die Adligen und das gemeine Volk lange Zeit in Zwietracht lebten. Denn ihre Verfassung war in allem übrigen oligarchisch, und außerdem waren die Armen von den Reichen abhängig, sie selbst, ihre Kinder und ihre Frauen. Sie hießen Hörige (Pelatai) und Sechstellöhner (Hektemoroi), denn für diese Pacht bearbeiteten sie die Felder der Reichen. Das ganze Land war in der Hand weniger Leute; und bezahlten sie (die Pächter) nicht ihre Pacht, wurden sie selbst und ihre Kinder pfändbar. Die Darlehen wurden von allen bis zur Zeit Solons durch leibliche Haftung gesichert..." (AP 2, 2-3)
Nach dieser These sind die Hektemoroi ehemals freie Bauern mit allen Bürgerrechten, die durch Pachtschulden in Abhängigkeit geraten waren.
Erstmals kennzeichnet W. J. Woodhouse 65 den Weg in die Verschuldung nach dem folgenden Muster: Ein Bauer aus der unteren Bevölkerungsschicht hatte gerade so viel wie nötig, um sich und seine Familie zu ernähren. Traten Mißernten, Krankheit oder ähnliches auf, so konnte die ohnehin dürftige Lebensgrundlage aus dem Gleichgewicht geraten, was eine Verpachtung des Landloses auf Zeit nach der Prasis epi lysei 66 (s. S. 16) gegen Naturalien notwendig machte. Der Bauer bearbeitete nun mit derselben Verantwortlichkeit für Gewinne und Verluste bei der Ernte weiter das Land und war verpflichtet, ein Sechstel 67 seiner Ernte abzugeben.
Durch weitere Mißernten oder Unglücksfälle stiegen die Schulden bis zur Verpfändung des Leibes und der Auslieferung an den Gläubiger. Dieser konnte den ehemaligen Bauern entweder als Sklaven verkaufen oder als Hektemoros auf seinem Land arbeiten lassen. Woodhouse unterscheidet demnach zwei Grade der Verschuldung und wirft mit seiner These die Frage nach dem Unterschied zwischen Verpfändung und Verkauf auf, bzw. ob eine Verpfändung einem Verkauf nicht gleichkam.
N. Lewis 68 bringt den Einwand, daß Aristoteles bereits die ,,Pächter" als Hektemoroi bezeichnet und D. Lotze 69 stellt die Frage nach dem Nutzen und der Sicherheit, die einem Gläubiger geboten wurden. Woodhouse argumentiert hier mit einem Gesetz des 4. Jh., das für die solonische Zeit nicht relevant war. Die Prasis epi lysei war ein vorläufiger Verkauf mit Rückkaufrecht, der vertraglich fixiert wurde und dem Käufer sofortiges Eigentums- und Verkaufsrecht sicherte 70 . Lotze schließt diese Rechtslage für das 6. Jh. aus und sieht bei angenommener Unveräußerlichkeit von Boden die einzig mögliche Sicherheit für den Gläubiger in der Verpfändung des Leibes. Der Gläubiger war am Schuldner als Hektemoros interessiert, da er sonst keinen Zugriff auf dessen Landbesitz und Erträge haben konnte. War der Bauer zahlungsunfähig, so blieb dem Gläubiger als einziges Mittel zur Verfolgung seiner Ziele die Versklavung.
M. Chambers 71 schließt sich in seinem Kommentar zur AP Lotzes Ausführungen an. Er fragt, wieso Solon die Hektemoroi in seinen Gedichten nicht einmal erwähnt, wenn ihre Lage doch derartig ernst war, und vermutet, daßSolon in AP 12,4 tatsächlich von den Hektemoroi spricht. Waren diese kein eigener Stand, von dem zu schreiben sich gelohnt hätte, sondern eben nur Schuldner, so war auch kein Gesetz zu deren rechtlicher Gleichstellung notwendig. Mit dem Erlaßihrer Schulden waren sie als Bürger rehabilitiert und mußten nicht explizit von ihrer Hörigkeit als Hektemoroi befreit werden 72 .
Der zweite Ansatzpunkt 73 , das Problem der Hektemoroi zu erklären, wurde von H. Swoboda 74 begründet und sehr deutlich vor allem von M. I. Finley 75 fortgeführt. Finley sucht den Ursprung der Hektemoroi nicht in deren Verschuldung, sondern erklärt sie als einen eigenen Stand aus der Zeit der Dunklen Jahrhunderte, der sich von den freien Bauern durch seine Bindung an den Boden unterschied. Als Höriger war der Hektemoros seinem Herrn verpflichtet, dem er ein Sechstel des Ernteertrages abliefern mußte und als Gegenleistung Schutz und Überleben durch den reichen Gläubiger gesichert bekam.
Die Alternative zu den Hektemoroi war die sich ausbreitende Sklaverei in Attika: Der Verlust an Arbeitskräften wurde durch den Kauf fremder Sklaven kompensiert76, und die Entlasteten gewannen als freie Bürger in der sich entwickelnden attischen Gemeinschaft an Selbstbewußtsein. So zum Beispiel in der wachsenden Kriegskunst und damit in den Anfängen der Hoplitenphalanx77, in der sie als Verteidiger des Gemeingutes benötigt wurden oder auch durch die Tatsache, daß sie mit der sich entwickelnden Wirtschaft den Wert ihrer Arbeitskraft für die Reichen erkannten78:
,,Das Ergebnis war ... , daß die Schuldknechtschaft ... abgeschafft wurde und daß ihre Wiedereinführung durch die wachsende politische Macht der befreiten Klasse unmöglich gemacht wurde, die integraler Bestand einer sich selbst regierenden Gemeinde wurde und aus dieser Lage für soziale und ökonomische Zwecke Nutzen ziehen konnte Die besitzenden Klassen lösten ihre permanente Nachfrage nach Arbeitskräften, indem sie in immer größerem Umfang fremde Sklaven verwendeten."79
Die Tatsache der Befreiung mußte allerdings nicht zwingend eine Erleichterung der Lebensumstände bewirken. Anleihen konnten in Zukunft weit schwieriger für einen in Not geratenen Bauern sein80, und es gibt Hinweise, daß auch nach Solon Formen der Schuldknechtschaft in Attika möglich waren81.
4.4 Harris,,Steuer- These":
Aus den nach wie vor unbeantworteten oder schwer zu klärenden Fragen, die sich bei unterschiedlichen Betrachtungsweisen ergeben, versucht E. M. Harris 82 eine Neuinterpretation der Seisachtheia. Er betrachtet ausschließlich die Verse Solons und versteht sie als lyrisches Werk, das mit lyrischen Mitteln und Bildern erarbeitet wurde 83 .
Harris vergleicht die Tatbestände, die Solon beschreibt, mit Homer und Hesiod. Damit löst er sich von Aristoteles und Plutarch und folglich auch vom Problem der weit jüngeren Quellen. Nach Harris ´ These handelt es sich bei den Hektemoroi um Bauern, die für den Schutz durch einen Adligen ein Sechstel als reguläre Abgabe leisten mußten. Harris verweist auf Stellen in Ilias und Odyssee (z. B. Il. 9, 141- 156; 12, 310- 321; Od. 13, 13- 15; 19, 194- 198), in denen die Basileis für ihre Leistungen im Krieg oder als Richter Geschenke von ihren Untertanen beanspruchen konnten. Diese Geschenke waren in keiner Weise festgelegt, aber sie könnten sich in feste Abgaben für die Gewährung von Schutz und Sicherheit verwandelt haben84.
Die Seisachtheia wäre demnach ohne Bezug auf die Frage von Grund und Boden und würde keine Befreiung von der Schuldknechtschaft beinhalten. Sie wäre schlichtweg die Befreiung von einer drückenden Abgabe85. Die Horoi deutet Harris, dem für das 7. Jh. angenommenen Verständnis folgend, als Grenzsteine86. Solon benutzte dieses Wort ebenso als Metapher wie die ,,versklavte attische Erde". Als Schlichter zwischen den Parteien zog er die Grenzsteine aus der sich in der (einer Sklaverei ähnlichen) Stasis (Unordnung, Aufruhr) befindenden attischen Erde. Indem er die ,,Steuern" abschaffte, versuchte er, die Menschen beider Klassen in Attika wieder zusammen zu führen. Diejenigen, die auf Grund der unerträglichen Lage die attische Erde schon längst verlassen hatten, konnten nun gefahrlos in ihre Heimat zurückkehren.
5 Zusammenfassung und Ergebnis
Die vorangegangenen Kapitel sollten einen Einblick geben in einige der wichtigsten Beiträge zur Solonforschung, ohne darin den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Die Vielfalt der Meinungen ist verwirrend, die Beweisführungen teilweise bestechend, so daß es schwer fällt, die überzeugendsten Argumente herauszuarbeiten.
Keine der Thesen kann mit sicheren Tatsachen belegt werden und es ist kaum zu hoffen, daß noch Quellen gefunden werden, die tatsächlich Licht in die Frage nach Solons Seisachtheia bringen würden. Die Herangehnsweisen der Forscher sind verschieden und mehr oder weniger überzeugend. Allen scheint nur der latente Vorwurf an Aristoteles gemein zu sein, der mit seinen ,,mittelmäßigen" historischen Arbeiten erst die Diskussion um Solons Seisachtheia entfachte, und dessen Erklärungen dem Problem nicht gerecht werden. Dennoch scheint die (nicht nur wegen der Chronologie) zuletzt behandelte These Harris´ eine Lösung zu bieten, die zumindest die immer wieder aufkommenden Fragen nach den Hektemoroi, den Horoi und dem Boden umschifft. Auch das Problem der in der Fremde lebenden Athener wäre damit gelöst: Diese hätten nicht aus der Sklaverei zurückgeholt werden müssen (welchen Ersatz hätte Solon auch bieten können, da er über keine Staatskasse verfügte), sondern konnten selbst zurückkehren, nachdem sie erfuhren, daß die drückenden Steuern von ihnen genommen worden waren.
Der Adel hätte eine Einnahmequelle verloren, was ihn dazu bewegte, für seine expandierenden Geschäfte Sklaven aus dem Ausland zu beziehen und die ehemaligen Hektemoroi konnten ihre kleinen Landparzellen (wie sie aus späterer Zeit bekannt waren, s. S. 13) weiter bebauen.
Auch wenn es demnach nicht um die Umverteilung von Land gehen konnte, war es doch möglich, daß sich Unzufriedenheit unter den Parteien breit machte. Die Armen hatten möglicherweise Genugtuung für ihre Lasten erwartet, und die Reichen konnten sich ebenfalls nicht mit der Lage anfreunden. Die Unzufriedenheit mußte sich nicht zwingend auf die Seisachtheia beziehen und konnte auch eine Reaktion auf die weitläufigen Gesetze Solons gewesen sein. Denn Solon verband seine Rechte vor allem auch mit Pflichten, die ein Athener zur werdenden Polis beizutragen hatte87.
Ich denke, Harris hat mit seiner These von einer Art der ,,Steuerbefreiung" einen neuen Ansatz in die Diskussion eingebracht, der (wie schon bei Finleys Untersuchung) einer absolut legitimen und richtigen Herangehensweise, nämlich der Konzentration auf die Hauptquelle, folgt. Dabei hat er eine These entwickelt, die stimmig und überzeugend scheint. Ohne Zweifel waren die vorangegangenen Diskussionen auch für diese These notwendig, auch wenn sie sich in ihrer Argumentationsweise von ihnen abhebt.
Die Diskussion bleibt sicherlich weiter interessant, denn wie alle anderen kann selbstverständlich auch Harris nichts beweisen, und dies muß das Ergebnis der vorliegenden Arbeit bleiben.
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Osborne, R.: Greece in the Making 1200- 479 BC London/New York, 1996
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Ruschenbusch, E.: P______ P_______ In: Historia 7, 1958, S. 398ff.
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[...]
1 Vgl.: Heuss, S. 2
2 zur Schrift: Grassl, H.: Herodot und die griechische Schrift. In: Historia 100, 1972, S. 169ff.; Várhelyi, Zs.: The written word in archaic Attika. In: Klio 78, 1996, Heft 1, S. 28ff.
3 Bleicken, S. 1
4 *um 640 _um 560; sein Archontat wird auf die Jahre 594/93 gelegt. Ob dies mit der Zeit seiner Gesetzgebung übereinstimmt, ist umstritten. Vgl. zur Chronologie Solons: Chambers, S. 161-63; Rhodes, S. 120/121
5 Solon: ,,Mein Werk", zitiert nach Franyo, S. 51/53
6 Gründe werden vermutet im Bereich der Wirtschaft, der sich entwickelnden Kriegskunst (Mehrbelastung, die auf Bauern abgewälzt wurde), dem steigenden Selbstbewußtsein der Bürger (Hoplitenphalanx, Pächter) und der Überbevölkerung. Vgl.: Woodhouse, 153/154; Ruschenbusch (1994), S. 353; Austin/Vidal-Naquet, S. 43ff.
7,,Die `Dark Age leaders', greifbar bei Homer, besaßen große Autorität, aber wenig Macht, sich gegen Widerstand durchzusetzen. Ihre Führungsposition war ... sowohl charismatisch als auch traditionell legitimiert, ... ein Auseinanderklaffen von Leistung und Stellung machte die Autorität jedoch prekär. Um 700 vollzog sich ein Wandel. In der Gesellschaft trat eine Stratifizierung ein, und als Großgrundbesitzer standen die Aristokraten nunmehr an der Spitze einer erkennbaren sozialen Pyramide, wobei ihnen die Ausbildung impersonaler politischer Institutionen die Ausübung von legaler Herrschaft erlaubte. Dennoch kam es nicht zu einer oligarchischen Verfestigung, denn die Aristokraten besaßen weder wirksame Erzwingungsmittel noch besondere religiöse Autorität, die Öffentlichkeit von Recht, Rechtsfindung und politischer Entscheidung zwang sie immer wieder dazu, sich auf die Gesamtgemeinde zu beziehen.", Walter (1993), S. 542; vgl. auch Heuss, S. 40f.
8 Hölzerne Schriftträger, die für alle zugänglich aufgestellt wurden. Vgl.: Ruschenbusch (1983), S. 23f.
9 Vgl.: Solons ,,Eunomia"- Fragment, Franyo, S. 35/36
10 Solon: ,,Der Staat in Gefahr", zitiert nach Franyo, S. 35
11 Für alle geltende Regeln, die von den Göttern (sozusagen als Ordnungshüter) bestimmt wurden.
12 Vgl.: Walter (1993), S. 200
13 Vgl.: Solon ,,Jedem das Seine", Franyo, S. 39
14 Vgl.: Bleicken, S. 47ff.
15 Vgl.: Osborne, S. 17
16 Zur Überlieferungsgeschichte vgl.: Ruschenbusch (1994), S. 364ff.
17 Vgl.: Lotze, S. 3
18 Vgl.: Ruschenbusch (1958), 398ff.
19 *384 _322
20 Die AP wurde in dem großen Papyrus, der uns heute als Hauptquelle dient, zum Ende des 19. Jh.s aufgefunden und 1889 aus Ägypten für das Britische Museum gekauft. Vgl.: Chambers, S. 91
21 Vgl.: Chambers, S.83, Rhodes, S. 53
22 Vgl.: Ruschenbusch, 1958; Hignett, S. 2-8; Hammond, S. 98
23 Aristoteles unterscheidet vier Formen der Demokratie (Politik IV 6, 1292b 25ff.): die erste und beste Form ist die ländliche Demokratie, in der die Bürger als Bauern Beamte aus den oberen Klassen wählen. Diese Demokratieform kommt nach Aristoteles´ Verständnis der solonischen Staatsform am nächsten. Im Gegensatz dazu steht die vierte Form, die radikale Demokratie, in der alle Bürger am Staat teilnehmen., was auf Grund der Inkompetenz der Massen unweigerlich ins Chaos führt.
24 Vgl.: Chambers, S. 85
25 Lotze, S. 3
26 ebenda, S. 3
27 _378/77- Schreiber der Geschichtswerke ,,Hellenika,, und ,,Philippika"
28 Vgl.: Ruschenbusch (1994), S. 372; Der Kleine Pauly, Sp. 727, 16ff.
29 Die Episode der ,,Alten Reichen" besagt, daß einige von Solons Freunden von der Seisachtheia im voraus wußten, Anleihen machten, sich Land kauften und nach der Schuldentilgung reiche Männer waren. Aristoteles selbst verwirft diese Geschichte und einige Forscher vermuten, daß es sich um eine bewußte Diskreditierung handelt, die allerdings erst zur Zeit des Peloponnesischen Krieges entstand, um bestimmte Namen herabzusetzen. Vgl.: Rhodes, S. 129, Oliva, 1988, S. 53
30 Solon war sicherlich weit entfernt davon, ein bewußter Demokrat zu sein. Die athenische Demokratie bis Aristoteles entstand im Laufe von ungefähr zwei Jahrhunderten. Allerdings nicht aus einer intellektuellen Auseinandersetzung mit der besten Staatsform, sondern aus kleinen Schritten, die durch Handlungsbedarf entstanden waren. Demokratie als politisches Abstraktum ist ein Produkt der Diskussionen des 4. Jh.s. Im aristotelischen Verständnis kann Solon sicherlich als ein Wegbereiter der Demokratie verstanden werden, jedoch ohne, daß er sich bewußt gewesen wäre, im Sinne dieser Staatsform zu handeln. Vgl.: Bleicken, S. 45ff.
31 Vgl.: Chambers, S. 160
32 Heuss, S.111
33 Vgl.: Demandt, S. 111f.
34 Plutarch: *um 46 n. Chr. _um 125
35 Vgl.: Perrin, Bd. I, S. 11
36 Vgl.: Ruschenbusch (1994), S. 375
37 Solon 25, 1 (AP 7, 1); vgl.: Rhodes, S. 118
38 Plutarch (Solon 15,5) folgt Aristoteles´ Verständnis der Horoi.
39 Vgl.: Finley (1951), S. 15; Chambers, S. 145; Isager/Skydsgaard, S.154
40 Vgl.: Osborne, S. 225
41 Der Kleine Pauly, Sp. 1226/56; Vgl.: Walter, S. 547
42 so vor allem Harris (s. u.).
43 Woodhouse, 1938
44 ebenda, S. 140
45 Lotze, 1958
46 Lotze verweist (Woodhouse folgend) auf die ,,Erbtochter", die bei fehlenden männlichen Nachfolgern das Landlos für die Familie erhalten sollte und das Testamentsgesetz, das einzig dem kinderlosen Erblasser die Adoption eines Erben gestattete. Vgl.: S. 5/6
47 Hammond, 1961
48 Vgl. auch: Fine, 185f.
49 Hammond, S. 83
50 A. French, 1963
51 Finley, 1968
52 ebenda, S. 32
53 Chambers, 1990
54 Als öffentliche Schulden könnten zum Beispiel Schulden an ein Heiligtum gelten. Private Schulden sind schwer zu differenzieren, da es sich um sämtliche Schulden, z. B. auch bei rein wirtschaftlichen Tauschgeschäften, handeln könnte. Vgl. Chambers, S. 164; Rhodes, S. 126 sagt dazu: ,,... it is possible that a man who had borrowed corn when his own supplies had run out, to keep himself and his family alive until the next harvest, would have been freed from the obligation to repay that; but it is harder to believe that a man who at the crucial time had borrowed a hoe from his neighbour would have been freed from the obligation to return it."
55 Chambers, S. 144 und S. 164
56 ebenda, S. 164
57 Chambers´ Argumentation scheint mir hier wenig überzeugend: beide Thesen stützen sich ausschließlich auf Aristoteles. Chambers spricht der AP bei seiner Argumentation gegen die Unveräußerlichkeit des Bodens eine Glaubhaftigkeit zu, die er ihr bei der Betrachtung der Seisachtheia abspricht: ,,Aristoteles sagt, daß er [Solon]`private und öffentliche Schulden' (alle?) erließ. Das geht zu weit In seinen Gedichten schreibt Solon, daß er die Horoi aus der Erde gezogen habe ... ; damit kann er nur meinen, daß er die Darlehen aufhob, die einige Bauern in den Stand der Hektemoroi versetzt hatten.", S. 164
58 French, 1963
59 Vgl.: Rhodes, S. 126, Osborne, S. 225
60 Rhodes, S. 126
61 Das Wort Pelatai ist auch für andere griechische Gemeinden belegt, wogegen Hektemoroi ausschließlich für das solonische Attika erwähnt werden. Vgl.: Oliva, 1971, S. 113
62 Vgl.: das komplizierte und drückende Steuersystem im frühen Byzanz oder die Steuern, die Minderheiten aufgebürdet wurden, wie zum Beispiel den Juden im Römischen sowie im Deutschen Reich: Schultz, S. 34ff., S. 51ff., S. 114ff.
63 Vgl.: Lotze, S. 9
64 Bengtson, zitiert nach Chambers, S. 144
65 Die folgenden Ausführungen nach Woodhouse, S. 136ff.
66 ebenda, S. 139
67 Widersprüchliche Formulierungen bei Woodhouse auf den Seiten 147 und 152, ob ein Sechstel oder fünf Sechstel als Abgabe geleistet werden mußten.
68 Lewis, 1941, S. 144ff.
69 Lotze, 1958, S. 10
70 Der kleine Pauly IV, Sp. 1120
71 Chambers, 1990
72 Vgl.: Chambers, S. 145
73 Obwohl zeitlich vor Woodhouse Thesen gelegen, soll dieser Forschungsstrang hier erst an zweiter Stelle behandelt werden, da er sich vom aristotelischen Standpunkt abhebt und eine Neuinterpretation der Quellen versucht. Vor allem Finley unternimmt den beeindruckenden und sicherlich völlig richtigen Schritt, zurück zu Solons Versen zu gehen, um nach einem Verständnis des Problems, unabhängig von den Sekundärquellen zu suchen.
74 Swoboda, 1905
75 Finley, 1968
76 Vgl.: Finley (1981), S. 93f. und 104ff.
77 Zur Hoplitenphalanx vgl.: Nilsson, M. P.: Die Hoplitentaktik und das Staatswesen. In: Klio, 22, 1929, S. 240ff. sowie Snodgrass, A. M.: The hoplite reform and history. In: Journal of Hellenic Studies 85, 1965, S. 110ff.
78 Vgl.: Woodhouse, S. 152
79 Finley (1977), S. 196/197
80 Vgl.: Rhodes, S. 127; Ruschenbusch (1994), S. 356
81 Vgl.: Rhodes, S. 126
82 Harris, 1997
83 Ähnlich bereits Lotze, S. 10
84 Harris, S.108/109
85 Ähnlich auch Osborne, S. 225: die Krise hatte mehr einen politisch- sozialen als einen ökonomischen Charakter, und die Seisachtheia war die Befreiung von der Steuer von einem Sechstel.
86 Harris, S. 104
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Inhalt dieses Dokuments?
Dieses Dokument ist ein Überblick über das Werk Solons, insbesondere seine "Seisachtheia" (Lastenabschüttelung). Es behandelt die historischen Quellen, die moderne Forschung zu diesem Thema und fasst verschiedene Interpretationen zusammen.
Welche Hauptquellen werden für Solons Werk analysiert?
Die Hauptquellen sind Solons Verse (Gedichtfragmente), Aristoteles' "Staat der Athener" (Athenaion politeia - AP) und Plutarchs Solonbiographie.
Was ist die "Seisachtheia"?
Die Seisachtheia wird traditionell als eine Lastenabschüttelung interpretiert, die von Solon durchgeführt wurde, um die Armut der Bevölkerung zu beenden. Aristoteles beschreibt sie als Befreiung des Volkes von Schulden und ein Verbot zukünftiger Darlehen gegen leibliche Haftung.
Wer waren die "Hektemoroi"?
Die Hektemoroi werden in den Quellen (Aristoteles und Plutarch) als eine Gruppe von Menschen in Attika bezeichnet, die ein Sechstel ihrer Ernte an die Reichen abgeben mussten. Die genaue Bedeutung und Herkunft dieser Gruppe ist jedoch umstritten.
Welche unterschiedlichen Interpretationen der Seisachtheia werden in der modernen Forschung diskutiert?
Es gibt verschiedene Interpretationen, darunter die traditionelle Sichtweise, dass es sich um eine Schuldenbefreiung handelte, die These, dass es sich um die Befreiung von einem eigenen Stand handelte (von H. Swoboda begründet) und die "Steuer-These" von E. M. Harris, die besagt, dass es sich um die Abschaffung einer drückenden Steuerabgabe handelte.
Was ist die "Steuer-These" von E. M. Harris?
Harris interpretiert die Seisachtheia nicht als Schuldenbefreiung, sondern als die Abschaffung einer Art Steuer oder Abgabe, die Bauern an die Adligen zahlen mussten, um Schutz zu erhalten. Er deutet die "Horoi" (Grenzsteine) als Metaphern für die Wiederherstellung der Ordnung in der Gesellschaft.
Was sind "Horoi" in Bezug auf Solon?
Aristoteles interpretiert Horoi als Schuldsteine. Heutzutage, werden sie eher als Grenzsteine der jeweiligen Periode interpretiert.
Welche Rolle spielt Aristoteles' "Staat der Athener" in der Solonforschung?
Obwohl Aristoteles eine wichtige Quelle ist, wird er in der modernen Forschung kritisch betrachtet, da seine Darstellung von Solon möglicherweise durch seine eigenen politischen Ansichten und die des 4. Jh. beeinflusst ist.
Welche Kritik wird an der traditionellen Interpretation der Seisachtheia geübt?
Einige Forscher bezweifeln, dass Solon tatsächlich alle Schulden erlassen hat, da dies die Gläubiger unverhältnismäßig benachteiligt hätte und Solon keine ausreichende Staatsmacht hatte, um dies durchzusetzen.
Gab es Eigentumsrechte des Bodens zur Zeit Solons?
Es wird diskutiert, ob die Veräußerlichkeit des Bodens zur Zeit Solons überhaupt erlaubt war, da dies widersprüchlich zum Erlass der Schulden wäre.
Welche Rolle spielen die Gedichte Solons bei der Erforschung seines Werkes?
Die Gedichte Solons sind die einzige schriftliche Quelle aus seiner Zeit und daher von unschätzbarem Wert. Sie werden jedoch unterschiedlich interpretiert und werfen viele Fragen auf.
Was ist das Ergebnis der Analyse des Werkes Solons in diesem Dokument?
Das Ergebnis der Analyse bleibt, dass die Diskussion weiterhin interessant bleibt. Die "Steuer-These" kann nichts beweisen.
- Arbeit zitieren
- Dominik Lenz (Autor:in), 1999, Solons Seisachtheia. Eine kleine Forschungsgeschichte von der Antike bis heute, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/97493