Im Jahr 2018 wurden 190.427 Endoprothesen am Kniegelenk implantiert. Aus diesem Grund soll innerhalb der vorliegenden Arbeit überprüft werden, ob die Mindestmengenregelungen und die Qualitätsindikatoren im Bereich des Einsetzens von künstlichen Kniegelenken aus den Jahren 2015, 2016 und 2017 signifikante Hinweise darauf geben, ob die Einhaltung der Mindestmengen auch zu einer Verbesserung der Qualität führt. Dazu werden die Qualitätsindikatoren "Indikation zur elektiven Knieendoprothesen-Erstimplantation" und die "Beweglichkeit bei Entlassung" des Krankenhauses betrachtet.
Im Jahr 2004 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Mindestmengenregelung für ausgewählte planbare Behandlungen eingeführt, u.a. für das Einsetzen eines künstlichen Kniegelenks. Bei diesen Behandlungen besteht ein Zusammenhang zwischen der Häufigkeit einer durchgeführten Operation und der daraus resultierenden Behandlungsqualität. Ziele der Mindestmengenvereinbarung sind zum einen die Erhöhung der Versorgungsqualität aus Patientensicht und zum anderen die Einschränkung der Einrichtungen, die solche Operationen durchführen können. Denn nur ein Krankenhaus, welches die vorgegebenen Mindestmengen erreicht, darf auch im Folgejahr diese Operation erneut durchführen und zulasten der Krankenversicherungen entsprechend abrechnen. Trotz dieser strikten Vorgaben gibt es Möglichkeiten, bei denen auch Einrichtungen, die nicht die vorgegebene Mindestmenge erreichen, die Behandlung weiterhin durchführen können. Dies zeigt die von der Science Media Center Germany durchgeführte Studie aus dem Jahr 2019, aus der hervorgeht, dass von 1157 Krankenhäusern in Deutschland, die an der Mindestmengenversorgung teilnehmen, nur 459 diese erreichen.
2017 untersuchten Mansky et al. den Zusammenhang zwischen den Mindestmengen verschiedener Leistungsbereiche und der Behandlungsqualität anhand der Krankenhaussterblichkeit der Patienten. Das Ergebnis zeigt, dass es ein geringeres Sterberisiko in Krankenhäusern mit Erreichung der Mindestmengen gibt als in Krankenhäusern, die unterhalb der Mindestmengengrenze liegen.
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG
1.1 PROBLEMSTELLUNG UND ZIELSETZUNG
1.2 METHODIK DER SEKUNDÄRDATENANALYSE
1.3 AUFBAU DER ARBEIT
1.4 LITERATURRECHERCHE
2 EXTERNE STATIONÄRE QUALITÄTSSICHERUNG
2.1 BEGRIFFSBESTIMMUNG QUALITÄT IM GESUNDHEITSWESEN
2.2 BEGRIFFSBESTIMMUNG DER EXTERNEN STATIONÄREN QUALITÄTS-SICHERUNG
2.3 QUALITÄTSINDIKATOREN
2.3.1 Definition
2.3.2 Qualitätsindikatoren der Knieendoprothesenversorgung
2.4 STRUKTURIERTE QUALITÄTSBERICHTE DER KRANKENHÄUSER
2.4.1 Definition und Hintergrund
2.4.2 Aufbau und Inhalte
2.5 MINDESTMENGENREGELUNG
2.5.1 Definition
2.5.2 Leistungsbereiche
2.5.3 Ausnahmetatbestände und Übergangsregelungen
3 SEKUNDÄRDATENANALYSE ANHAND DER STRUKTURIERTEN QUALITÄTSBERICHTE
3.1 GUTE PRAXIS SEKUNDÄRDATENANALYSE
3.1.1 Leitlinie 1: Ethik
3.1.2 Leitlinie 2: Forschungsfrage
3.1.3 Leitlinie 3: Studienplan
3.1.4 Leitlinie 4: Probendatenbanken
3.1.5 Leitlinie 5: Qualitätssicherung
3.1.6 Leitlinie 6: Datenaufbereitung
3.1.7 Leitlinie 7: Datenanalyse
3.1.8 Leitlinie 8: Datenschutz
3.1.9 Leitlinie 9: Vertragliche Rahmenbedingungen
3.1.10 Leitlinie 10: Interpretation und wissenschaftliche Publikation
3.1.11 Leitlinie 11: Kommunikation und Public Health
3.2 HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
4 FAZIT
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht, ob Sekundärdaten aus den gesetzlichen strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser Hinweise darauf geben, dass die Einhaltung gesetzlicher Mindestmengen beim Einsetzen künstlicher Kniegelenke zu einer höheren Behandlungsqualität führt. Hierzu wird eine retrospektive Sekundärdatenanalyse für ausgewählte Versorgungsgebiete in NRW durchgeführt.
- Zusammenhang zwischen Mindestmengen und Versorgungsqualität
- Analyse der gesetzlichen Qualitätsindikatoren
- Validität und Repräsentativität der Qualitätsberichte
- Evaluation von Mindestmengen als Instrument der Qualitätssicherung
Auszug aus dem Buch
1 Einleitung
Im Jahr 2018 wurden 190.427 Endoprothesen am Kniegelenk implantiert. Diese Operation ist somit auf Platz 14 der häufigsten in Deutschland durchgeführten Operationen und entspricht einem Anteil von ca. 1,12 % aller abgerechneten Operationen im vollstationären Krankenhausbereich. Des Weiteren ist festzustellen, dass die Anzahl der Knieprothesen-Erstimplantationen in Deutschland von 2009 bis 2016 um 7,02 % anstieg (Stand 2009: 157.821). Bei der o. g. Operation handelt es sich um eine planbare Behandlung, die demnach nicht akut bzw. als Notfall durchgeführt werden muss. Sie sollte nur von Spezialisten aus dem Bereich Orthopädie und Chirurgie ausgeführt werden, sodass eine hohe Behandlungsqualität erzielt werden kann.
Im Jahr 2004 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Mindestmengenregelung für ausgewählte planbare Behandlungen eingeführt, u. a. für das Einsetzen eines künstlichen Kniegelenks. Bei diesen Behandlungen besteht ein Zusammenhang zwischen der Häufigkeit einer durchgeführten Operation und der daraus resultierenden Behandlungsqualität. Ziele der Mindestmengenvereinbarung sind zum einen die Erhöhung der Versorgungsqualität aus Patientensicht und zum anderen die Einschränkung der Einrichtungen, die solche Operationen durchführen können. Denn nur ein Krankenhaus, welches die vorgegebenen Mindestmengen erreicht, darf auch im Folgejahr diese Operation erneut durchführen und zu Lasten der Krankenversicherungen entsprechend abrechnen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 EINLEITUNG: Dieses Kapitel führt in die Thematik der Mindestmengen bei Kniegelenk-Endoprothesen ein, stellt die Problemstellung sowie die Forschungsfragen dar und erläutert die methodische Vorgehensweise.
2 EXTERNE STATIONÄRE QUALITÄTSSICHERUNG: Hier werden zentrale Begriffe wie Qualität im Gesundheitswesen, Qualitätsindikatoren, strukturierte Qualitätsberichte und die Mindestmengenregelung definiert und in den rechtlichen Rahmen eingeordnet.
3 SEKUNDÄRDATENANALYSE ANHAND DER STRUKTURIERTEN QUALITÄTSBERICHTE: Dieses Kapitel bildet den Hauptteil, in dem die Sekundärdatenanalyse streng nach den Leitlinien der Guten Praxis Sekundärdatenanalyse (GPS) durchgeführt, Hypothesen geprüft und Ergebnisse diskutiert werden.
4 FAZIT: Das Fazit fasst die Analyseergebnisse zusammen und beantwortet die übergeordnete Frage, ob Sekundärdaten aus den Qualitätsberichten Hinweise auf den Erfolg von Mindestmengen liefern können.
Schlüsselwörter
Qualitätssicherung, Krankenhaus, Sekundärdatenanalyse, strukturierte Qualitätsberichte, Mindestmengenregelung, Knieendoprothesen, Indikator 54020, Indikator 54026, Patientenversorgung, Versorgungsqualität, Ergebnisqualität, G-BA, IQTIG, NRW, Krankenhausplanung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Bachelor-Thesis analysiert, ob ein Zusammenhang zwischen der Einhaltung gesetzlicher Mindestmengen bei Kniegelenks-Operationen und der erzielten Behandlungsqualität in Krankenhäusern besteht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit fokussiert sich auf die externe Qualitätssicherung, die rechtlichen Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und die methodische Aufarbeitung von Sekundärdaten aus den öffentlich zugänglichen strukturierten Qualitätsberichten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, empirisch zu prüfen, ob Krankenhäuser, die die Mindestmengenanforderungen erfüllen, messbar bessere Ergebnisse bei spezifischen Qualitätsindikatoren (z. B. Indikationsstellung oder Beweglichkeit) aufweisen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es wird eine retrospektive, querschnittliche Beobachtungsstudie durchgeführt, die sich eng an den Leitlinien der "Guten Praxis Sekundärdatenanalyse" (GPS) orientiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil widmet sich der systematischen Anwendung der GPS-Leitlinien, der Definition von Hypothesen, der Datenerhebung aus Qualitätsberichten für 48 Krankenhäuser und der anschließenden statistischen Analyse und Interpretation der Daten.
Welche Keywords charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Qualitätssicherung, Mindestmengenregelung, Knieendoprothesen, Qualitätsindikatoren und Sekundärdatenanalyse.
Warum ist die Analyse der Standortnummer 99 wichtig?
Standortnummern mit der Kennung 99 stehen für Zusammenfassungen mehrerer Standorte in einem Gesamtbericht. Da eine präzise Zuordnung zu einem einzelnen Haus fehlt, wurden diese Daten aus der Analyse ausgeschlossen, um Verzerrungen zu vermeiden.
Welche Schlussfolgerung zieht der Autor bezüglich der Mindestmengen?
Der Autor stellt fest, dass höhere Fallzahlen nicht zwangsläufig zu einer signifikant besseren Qualität in den betrachteten Indikatoren führen und hinterfragt kritisch die Aussagekraft der aktuellen Datenlage für eine mögliche Anhebung der Mindestmengen.
- Quote paper
- Markus Schmitt (Author), 2020, Qualitätssicherung im Krankenhaus. Geben Sekundärdaten aus den gesetzlichen Qualitätsberichten Hinweise auf den Erfolg von Mindestmengen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/975125