Unternehmensformen


Referat / Aufsatz (Schule), 2000

10 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

1. Einzelunternehmung

2. Offene Handelsgesellschaft (OHG)
2.1 Gründungsvoraussetzungen
2.2 Gewinnaufteilung
2.3 Bedeutung der OHG
2.4 Auflösung der OHG

3. Kommanditgesellschaft (KG)
3.1 Gründungsvoraussetzungen
3.2 Gewinnaufteilung
3.3 Bedeutung der KG
3.4 Auflösung der KG

4. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
4.1 Gründungsvoraussetzungen
4.2 Gewinnaufteilung
4.3 Auflösung der GmbH

5. Aktiengesellschaft (AG)
5.1 Gründungsvoraussetzungen
5.2 Bedeutung der AG

6. Weitere Personen und Kapitalgesellschaften
6.1 Stille Gesellschaft
6.2 GmbH & Co. KG
6.3 GbR bzw. BGB-Gesellschaft
6.4 KGaA

7. Genossenschaft

1. Einzelunternehmung

- Nach Erfüllung von persönlichen und sachlichen Vorrausetzungen kann eine Einzelunternehmung gegründet werden.
- Die Höhe des Startkapitals ist nicht vorgegeben.
- Die Gründung des Unternehmens erfolgt mit der Eintragung ins HR (Handelsregister)

_Erlangung der Rechts- und Geschäftsfähigkeit

- Der Einzelunternehmer ist ein ,,Vollhafter". Er haftet für seine Verbindlichkeiten mit seinem Gesamtvermögen

Gesamtvermögen = Unternehmensvermögen + Privatvermögen

- Der Unternehmer trägt allein das Unternehmerrisiko
- Er trifft ganz allein alle Entscheidungen

_Er kann schnell und flexibel reagieren! ( Es können schnell Marktlücken entdeckt und gefüllt werden. )

- Den Gewinn bekommt der Unternehmer
- Geschäftsführung und Vertretung erfolgt durch den Einzelunternehmer ¬ Diese Unternehmensform ist weniger konkurrenzfähig (wegen der Kreditwürdigkeit)

2. Offene Handelsgesellschaften (OHG)

- Die OHG ist eine Personengesellschaft
- Die Gesellschafter haben die gleichen Rechte und die gleichen Pflichten (abweichende Regelungen sind im Gesellschaftsvertrag festgehalten)
- Alle Gesellschafter sind Vollhafter in einer OHG

_Alle haften uneingeschränkt, solidarisch und unmittelbar!

2.1 Gründungsvoraussetzungen:

- mindestens 2 Gesellschafter

- schriftlicher Gründungsvertrag (Gesellschaftsvertrag)

- Anmeldung und Eintragung ins Handelsregister

2.2 Gewinnaufteilung

- Wenn es im Gesellschaftsvertrag nicht anders festgelegt wurde, erhält jeder

Gesellschafter eine 4%ige Kapitalverzinsung aus dem Gewinn und der Rest wird nach Köpfen aufgeteilt

Beispiel: In einer OHG beträgt der Reingewinn 120.000,00 DM. Die Kapitalanteile der Gesellschafter sind:

Person A 60.000,00 DM

Person B 40.000,00 DM

Person C 20.000,00 DM

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

- 4.800,00 DM

Restgewinn 115.200,00 DM

1 Anteil 38.400,00 DM

2.3 Bedeutung der OHG

Durch die Vollhaftung der Gesellschafter ist diese Rechtsform sehr kreditwürdig und dadurch konkurrenzfähig

2.4 Auflösung der OHG

- Der Termin für die Auflösung wurde im Gesellschaftervertrag festgelegt
- Ein Gesellschafter scheidet aus der OHG aus
- Die Gesellschafter fassen den Beschluss zur Auflösung der OHG

3. Kommanditgesellschaft (KG)

- Eine KG ist eine Personengesellschaft
- Mindestens ein Gesellschafter übernimmt die Vollhaftung (= Komplementär) in der KG
- Die anderen Gesellschafter sind Teilhafter (= Kommanditisten)
- Die Vertretung der KG dürfen nur Komplementäre übernehmen. Auch die Funktion des Geschäftsführers dürfen nur Komplementäre übernehmen
- Bei mehreren Komplementären in einer KG werden die Aufgabenbereiche im Gründungsvertrag geklärt
- Teilhafter haften nur mit ihrem Kapitalanteilen

3.1 Gründungsvoraussetzungen

- Mindesten 2 Gesellschafter
- Mindestens 1 Gesellschafter übernimmt die Vollhaftung (= Komplementär) und der oder die anderen Gesellschafter sind Teilhafter (= Kommanditisten) ¬ Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag
- Eintragen der KG ins Handelsregister

3.2 Gewinnaufteilung

- wenn im Gründungsvertrag nicht anders festgelegt wurde, erhalten alle

Gesellschafter eine 4%ige Kapitalverzinsung vom Gesamtgewinn, und der Restbetrag wird ,,angemessen", nach gesetzlichen Vorschriften, aufgeteilt

Beispiel: An einer KG sind die Gesellschafter

- A mit 75.000,00 DM und

- B mit 85.000,00 DM als Komplementäre

- C mit 40.000,00 DM als Kommanditist beteiligt

Vom Jahresgewinn, der 32.000,00 DM beträgt, erhält jeder 4% seiner

Kapitalanlage. Der Restgewinn wird im Verhältnis 3:4:1 aufgeteilt. Welchen Betrag erhält jeder?

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

= 12.000,00DM -8.000,00 DM Restgewinn 24.000,00 DM

: 8

1 Anteil = 3.000,00 DM

3.3 Bedeutung der KG

- Diese Rechtsform ist günstig für Familienunternehmungen

3.4 Auflösung der KG

- wenn der Termin im Gründungsvertrag festgelegt wurde
- wenn die Auflösung durch die Gesellschafter festgelegt wird
- ein Vollhafter verlässt das Unternehmen

Kündigungsfrist für Teilhafter (Kommanditisten)

-6 Monate (Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres)

4. Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( GmbH )

- Eine GmbH kann aus jedem gesetzlich zugelassenem Zweck gegründet werden
- Die GmbH wird nach Eintrag ins Handelsregister eine juristische Person

haftet selber für Verbindlichkeiten

- Die Gesellschafter haften indirekt mit ihren Kapitalanteilen
- Die Gesellschafter müssen mindestens 500,00 DM bzw. 100,00 € (ab 01.01.2002) als Stammkapital bei einer Gründung vorlegen
- Die GmbH handelt durch ihre Organe

- Gesellschafterversammlung
- Aufsichtsrat
- Geschäftsführer

Gesellschafterversammlung (Beschlussfassendes Organ)

- Versammlung aller Gesellschafter der GmbH
- Eine Stimme =100,00 DM Kapitalanteil (50,00 € ab 01.01.2002)
- Funktionen, Aufgaben:

- Jahresabschluss
· Gewinnaufteilung
· das Absetzen von Geschäftsführern
· Bestellen von Geschäftsführern
· Abstimmung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
· Beschluss über Liquidation des Unternehmens
· Aufnahme neuer Gesellschafter
· Beschluss über Erhöhung der Kapitalanteile

Aufsichtsrat (Kontrollorgan)

- Nach den gesetzlichen Vorschriften soll diesen Organ erst ab 500 Mitarbeitern sein
- Der Aufsichtsrat kontrolliert die Arbeit der Geschäftsführung
- Aufsichtsratmitglieder dürfen kein Geschäftsführer sein
- Einberufung einer ,,außerordentlichen Gesellschafterversammlung" bei Problemen

Geschäftsführer (ausführendes Organ)

- Beschlüsse der Gesellschafterversammlung werden realisiert und vertritt es nach außen
- Jahresabschluss wird erarbeitet

4.1 Gründungsvoraussetzungen

- Mindestkapital / Gründungskapital = 50.000,00 DM (ab 01.01.2000 = 25.000,00 €)
- Mindestzahl der Gesellschafter = 1 Person
- Schriftlicher Gesellschaftsvertrag (Satzung), mit notarieller Beglaubigung
- Eintragung der GmbH ins Handelsregister

4.2 Gewinnaufteilung

- Die Gewinne einer GmbH werden nach Kapitalanteilen der einzelnen Gesellschafter verteilt

Beispiel: An einer GmbH sind die Gesellschafter

- A mit 60.000,00 DM
- B mit 48.000,00 DM
- C mit 27.000,00 DM beteiligt

Der Jahresgewinn von 117.180,00 DM soll nach en gesetzlichen Vorschriften

aufgeteilt werden. Berechnen Sie die Gewinnanteile der einzelnen Gesellschafter!

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

60.000 : 1.000 = 60 : 3 = 20 1 Anteil = 117.180,00 DM

48.000 : 1.000 = 48 : 3 = 16 45

27.000 : 1.000 = 27 : 3 = 9 1 Flut = 2.604,00 DM

4.3 Auflösung der GmbH

- Wenn diese im Statut vorgeschrieben ist
- Wenn die Gesellschafterversammlung die Auflösung beschließt
- Bei Insolvenz oder Verschuldung muss der Antrag innerhalb von 3 Wochen - auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens - an das Insolvenzgericht gestellt werden

5. Aktiengesellschaft ( AG )

Aktie :

- Ist eine Urkunde mit einem bestimmten Wert
- Ist ein Anteilschein (bescheinigt die Teilhaberschaft an der AG)

- Nennwertaktie
- Stückaktie: Der Wert ist verbrieft
- Inhaberaktie: Der Inhaber dieser Aktien kann über sie frei verfügen
- Namensaktie: Nur die Personen können über die Aktie verfügen, die mit Namen, Beruf und Adresse auf der Urkunde erfasst sind

- Aktionär:

- Inhaber der Aktie
- Ist ein Gesellschafter der AG (Kleinaktionäre werden durch Banken vertreten)

- Eine AG ist eine Kapitalgesellschaft
- Eine AG ist eine Handelsgesellschaft
- Die Haftung für Verbindlichkeiten übernimmt die AG als juristische Person selbst
- Die AG handelt durch ihre Organe :

- Hauptversammlung
- Aufsichtsrat
- Vorstand

Hauptversammlung ( beschlussfassendes Organ )

- Bestellung des Aufsichtsrates
- Satzungsänderungen vornehmen
- Gewinnaufteilungen festlegen
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in einer außerordentlichen Hauptversammlung
- Auflösung der AG
- Entlassung von Vorstand und Aufsichtsrat
- Beschluss über Kapitalzusammensetzung

Aufsichtsrat ( überwachendes Organ )

- Bestellung des Vorstandes der AG
- ( Aufsichtsratmitglieder dürfen keine Vorstandsmitglieder sein )
- Prüfung der Arbeit des Vorstandes
- Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung
- Bericht über Prüfung der wirtschaftlichen Lage

Vorstand ( ausführendes Organ )

- Vertretung der AG nach innen und nach außen
- Berichte an den Aufsichtsrat über die wirtschaftliche Lage der AG
- Ausführung der Beschlüsse der Hauptversammlung
- Insolvenzverfahren beim Aufsichtsrat beantragen
- ( Vorstandsmitglieder brauchen keine Aktionäre sein )

5.1 Gründungsvoraussetzungen:

- Grundkapital ist mit 100.000,00 DM gesetzlich vorgeschrieben (ab 01.01.2002 = 50.000,00 €)

- Gründung durch eine Person möglich
- Schriftlicher Gesellschaftsvertrag ( Satzung muss notariell beglaubigt werden )
- Eintragung ins Handelsregister Die AG wird eine selbstständige Rechtspersönlichkeit, nämlich eine juristische Person

5.2 Bedeutung der AG

- günstige Rechtsform für größere Unternehmungen
- Kapitalabdeckung mit Aktien
- Haftung für Verbindlichkeiten durch juristische Person (AG)
_Aktionäre haften nur indirekt

6. Weitere Personen und Kapitalgesellschaften

6.1 Stille Gesellschaft

- sie ist eine unvollkommene Personengesellschaft
- der Name dieser Rechtsform entsteht durch den ,,stillen Gesellschafter"
- der stille Gesellschafter bringt sein Kapital ins Unternehmen - Es wird Eigentum des Unternehmens - es kann darüber frei verfügen
- diese Rechtsform tritt nach außen nicht in Erscheinung
- Recht und Pflichten der Gesellschafter sollten im Innenverhältnis, also im schriftlichen Gesellschaftervertrag geklärt werden
- Wenn es nicht anders festgelegt wurde, haftet der stille Gesellschafter mit seinem Kapitalanteilen
- Jede stille Gesellschaft darf nur einen einzigen Gesellschafter haben ¬ Gewinnaufteilung wird im Innenverhältnis festgelegt

6.2 GmbH & Co. KG

- Diese Rechtsform ist eine Personengesellschaft
- Gründungsmöglichkeiten

- Eine GmbH nimmt Kommanditisten auf
- Eine GmbH und eine KG bilden die GmbH & Co. KG
- Eine Kg gründet erst eine GmbH und dann die GmbH & Co. KG
- Nach der Gründung entsteht eine neue KG

Neue KG

- Die neue KG als GmbH & Co. KG ist voll handlungsfähig, durch die Geschäftsführer
- Die GmbH als Komplementär haftet nur mit ihren Gesellschaftsvermögen bei Verbindlichkeiten
- Gewinnaufteilung wie bei einer KG

6.3 GbR bzw. BGB-Gesellschaft

- die einzige Möglichkeit für ,,Nicht - Kaufleute" eine Gesellschaft zu gründen

- die Recht für diese Rechtsform ergeben sich aus dem BGB
- Rechtsform ist eine Personengesellschaft
- Mindestens 2 Personen müssen für die Gründung vorhanden sein
- Die Gesellschafter sind Vollhafter

gleiche Rechte und gleiche Pflichten

- Gewinnaufteilung, Geschäftsführung, Aufgabenverteilung usw. werden im Gesellschafter-Vertrag geregelt
- Beispiele:

- Größere Baumaßnahmen
- Gemeinsame Arztpraxen
- Urlaubsfahrten von Gruppen

6.4 KGaA

- ist eine Kapitalgesellschaft
- diese Rechtsform ist als Kombination zwischen KG und AG zu verstehen
- der Komplementär oder die Komplementäre bilden automatisch den Vorstand der KGaA
- wichtigsten Organe dieser Rechtsform:

- Aufsichtsrat
- Vollversammlung

- Teilhafter sind die Kommanditaktionäre (haften nur in Höhe ihrer Aktien)

7. Genossenschaft ( e.G. )

Arten:

- Handelsgenossenschaften
- Baugenossenschaften
- Kreditgenossenschaften
- Produktions- und Absatzgenossenschaften
- Verkehrsgenossenschaften

Gründung:

- 7 Gesellschafter (mindestens) heißen Genossen
- Höhe des Gründungskapitals ist nicht vorgeschrieben (Der Beitragssatz wird im Statut [schriftlicher Gründungsvertrag] festgelegt)
- Die e.G. muss ins Genossenschaftsregister registriert werden
- Nach Eintragung ins Genossenschaftsregister ist die e.G. eine juristische Person (eine selbstständige Rechtspersönlichkeit)
- Die e.G. handelt durch ihre Organe

- Generalversammlung
- Aufsichtsrat
- Vorstand

Generalversammlung ( oberstes Organ )

- Ist eine Versammlung aller Genossen
- Als beschlussfassendes Organ werden Entscheidungen getroffen bezüglich:

- Wahl des Aufsichtrates und des Vorstandes
- Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates (nach Berichterstattung) · Gewinn- und Verlustaufteilung
- Auflösung der e.G.
- Statutänderung
- Einleitung eines Insolvenzverfahrens
- Ablösung des Vorstandes bzw. Aufsichtsrates

Aufsichtsrat ( Kontrollorgan )

- Mindestens 3 Mitglieder bilden den Aufsichtsrat
- Dieses Organ hat die Aufgabe die Arbeit des Vorstandes zu kontrollieren

Vorstand ( ausführendes Organ )

- Besteht aus mindestens 2 Genossen
- Vertretung der e.G. nach innen und nach außen
- Bericht bei der Generalversammlung

Ende der Leseprobe aus 10 Seiten

Details

Titel
Unternehmensformen
Note
1
Autor
Jahr
2000
Seiten
10
Katalognummer
V97541
ISBN (eBook)
9783638959933
Dateigröße
425 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
In diesem Referat beschreibe ich die einzelnen Unternehmensformen, wie z.B. Einzelunternehmen, OHG, KG, Kommanditgesellschaft usw.... Ohne Sekundärliteratur.
Schlagworte
Unternehmensformen
Arbeit zitieren
Mandy Stange (Autor:in), 2000, Unternehmensformen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/97541

Kommentare

  • Gast am 21.8.2002

    Bewertung.

    Deine Arbeit ist sehr gut strukturiert und ausgearbeitet. Habe sofort gefunden, wonach ich gesucht habe.
    Herzlichen Dank!

  • Gast am 26.4.2002

    Frau.

    Super ausgearbeitet. Hat mir sehr geholfen. Danke

  • Gast am 18.4.2002

    Herr.

    he danke!
    hat mir echt viel weitergeholfen in BWL

    mfg

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