Die Rompolitik Heinrichs III. des Jahres 1046 - bloße imperialistische Machtpolitik?


Seminararbeit, 2002

20 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Voraussetzungen

3. Über das Simonieverbot von Pavia und die Zusammenkunft in Piacenza

4. Die Synode von Sutri
4.1 Zum Problem der Einberufung und Leitung
4.2 Über den Verlauf und die Ergebnisse der Synode

5. Das Konzil von Rom

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Im Laufe des Jahres 1046 kam es über die Synoden von Sutri und Rom zur Absetzung dreier Päpste und zur Einsetzung eines neuen, deutschen Papstes durch den deutschen König Heinrich III. Diese Arbeit ist nun versucht, die Entwicklung bis zu den Absetzungen nachzuvollziehen, und zu klären, inwieweit man überhaupt von Depositionen durch den salischen Herrscher sprechen kann. Dass dies als Tatsache begriffen werden kann ist keineswegs begründet. Zu viele offene, ungelöste Probleme stehen einer zweifelsfreien Beantwortung dieser Frage im Wege. War das Eingreifen Heinrichs III. Teil eines machtpolitischen Konzeptes, welches auf der Basis entstanden ist, dass der deutsche Hof bereits vor dem Antritt des Romzuges nach Reichsitalien über die Situation in Rom unterrichtet war, wie H. Zimmermann postuliert? Oder kommen wir der historischen Wahrheit näher, wenn wir mit den Standpunkten H. Wolters bzw. G. Frechs konform gehen, dass erst die Ereignisse und die in Italien bezogenen Informationen langsam den Entschluss Heinrichs III., die Päpste abzusetzen, haben reifen lassen? Ob diese Fragen absolut und endgültig in einer Arbeit dieses Umfanges beantwortet werden können erscheint fraglich. Die Arbeit ist aber bemüht, die Ereignisse des Jahres 1046 nachzuzeichnen, um schlussendlich das Handeln des deutschen Königs möglichst treffend einschätzen zu können. Dabei soll weniger versucht werden, die neuere Forschung miteinander zu vergleichen, als vielmehr sich gegebenen Problemen und Fragestellungen über diese hin zu nähern, sie differenziert zu betrachten, um letztendlich nicht bloß Ereignisse darzustellen, sondern zu einem möglichst schlüssigen Lösungsansatz zu kommen. Dazu ist es jedoch unabdingbar, die Geschehnisse auch vor Sutri und Rom bereits zu betrachten, da sich unter Umständen bereits hier schon entscheidende Hinweise zur Beantwortung unserer Fragestellung ergeben könnten. Schwerpunkt der Arbeit sollen dann natürlich die Konzile in Sutri und Rom darstellen.

Neben den bereits erwähnten Autoren haben ebenso F. J. Schmale und in letzter Zeit vor allem P. Engelbert beachtenswerte Arbeiten abgeliefert, welche jedoch bei dieser Arbeit außer Betracht bleiben müssen.

Die Frage, die sich diese Arbeit also stellt, lautet: „ Die Rompolitik Heinrichs III. des Jahres 1046 – bloße imperialistische Machtpolitik?“

2. Voraussetzungen

Ausgangspunkt für die Ereignisse des Jahres 1046 war mehr oder weniger unmittelbar der stadtrömische Aufstand im Herbst 1044 gegen die Vorherrschaft der Adelsfamilie Tuskulum, welche sich dadurch äußerte, dass das Papsttum seit 1012 faktisch zur Domäne der Familie geworden war. Nacheinander folgten mit Benedikt VIII., Johannes XIX. und Benedikt IX. ausschließlich Tuskulaner ihrem Vorgänger auf den Papstthron. Diese Kontinuitätslinie fand eben ein jähes Ende als Benedikt IX., welcher schon während seines Pontifikats nicht unumstritten war[1], sich einer römischen Rebellion gegenüber sah und Rom flüchtend verlassen musste. An seiner statt wurde der den Crescentiern – eine mächtige, den Tuskulanern verfeindete römische Adelsfamilie – nahestehende Johannes von Sabina als Silvester III. vom römische Volk akklamiert.[2] Nach Zimmermann lagen zwar auch gegen Silvester III. simonistische Vorwürfe vor, doch hoffte man durch seine Einsetzung den Einfluss der Tuskulaner zurückdrängen und eine Rückkehr Benedikts IX. verhindern zu können.[3] Aber es kam weder zu einer förmlichen Absetzung Benedikts IX., noch fand eine dem kanonischen Recht entsprechende Deposition statt, aufgrund dessen Benedikt IX. und somit die Familie Tuskulum natürlich ihre „rechtmäßigen“ Interessen verletzt und die befehdete Familie der Crescentier im Aufschwung sahen. Somit war das Schisma entstanden. Benedikt IX. gelang es bereits im März 1045, nach Rom zurückzukehren und Silvester III. aus seiner Residenz zu vertreiben. Während jedoch Zimmermann davon ausgeht, dass Silvester III. nicht schon mit seinem erzwungenen Rückzug aus Rom auf die Papstwürde verzichtete, sondern erst später zu diesem Entschluss gelangte, postuliert Frech, dass die Niederlage der Crescentier und somit der Rückzug Silvesters III. auf sein Bistum mit der Abdankung gleichbedeutend wären.[4]

Nach der Wiedereinsetzung Benedikts IX. war dieser jedoch bereit, auf das Papsttum zu verzichten. Dieser Verzicht ist durchaus unterschiedlich beurteilt worden. Während Frech die Absicht zu heiraten[5] als entscheidenden Punkt anführt und damit wohl doch mehr an der Oberfläche des historische Kerns kratzt, geht Wolter ganz ähnlich wie Hubert[6] in seiner Kirchengeschichte davon aus, dass Benedikt IX. sich der Anerkennung des römischen Volkes bei weitem nicht mehr sicher sein konnte, und die Lage für ihn und sein Pontifikat durchaus gefährlich war.[7]

Zimmermann äußert sich dahingehend ähnlich, geht aber noch weiter, wenn er sagt, dass einflussreiche Persönlichkeiten, ja selbst Verwandte, ihm die Abdankung nahegelegt hätten.[8] Somit bleibt der Eindruck der nicht ganz freiwilligen Deposition Benedikts IX., welche über den bloßen Wunsch zu heiraten wohl nicht plausibel zu erklären ist.

Die Abdankung erfolgte am 1. Mai 1045 zugunsten des römischen Archipresbyters Johannes Gratianus, welcher sich als Papst den Namen Gregor VI. zulegte.[9] Bei dieser Übertragung der Papstwürde, soweit ist sich die Forschung einig, war in jedem Fall Geld im Spiel. Fest steht, dass es zu Geldzahlungen kam. Gregor VI. musste Benedikt IX. für dessen Verzicht entschädigen. Ob diese Entschädigung ausschließlich an Benedikt IX. und die Familie der Tuskulaner ging, oder aber sogar Teile des römischen Adels und Volkes bestochen werden mussten, muss aufgrund der Quellenlage im Dunkeln bleiben. Wahrscheinlich ist jedoch, dass in erster Linie Benedikt IX. von den Geldzahlungen profitierte. Aber allein die Tatsache, dass eine Abfindung für ein geistliches Amt gezahlt wurde - sei es nun, dass es lediglich zwischen den Adelsfamilien ohne Billigung durch Gregor VI. selbst zu dem Geschäft gekommen war, oder aber er die Zahlung damit zu rechtfertigen versuchte, dass Rom nur so von der Herrschaft der Tuskulaner bzw. Benedikt IX. befreit werden konnte und somit der Weg für die Kirchenreformer frei war[10] - erfüllte für die zeitgenössischen Schreiber den Tatbestand der Simonie. Dass diese Geldzahlungen, selbst wenn sie von Gregor VI. als notwendiges Übel betrachtet wurden, und er sich seiner Meinung nach nicht der Simonie schuldig machte, dem neuen Papst zum Verhängnis werden sollten, wird noch zu zeigen sein. Somit war folgende Situation entstanden: Es befand sich mit Silvester III. ein abgesetzter Gegenpapst im Exil und der eigentlich rechtmäßige Papst trat seine Ansprüche gegen finanzielle Entschädigung ab an einen dritten, nämlich Gregor VI. In die Zeit dieser weitgehend ungeklärten Situation in Rom fiel der Romzug Heinrichs III.

3. Über das Simonieverbot von Pavia und die Zusammenkunft in Piacenza

Um Heinrichs III. Rompolitik des Jahres 1046 korrekt beurteilen zu können ist es vor allem anderen unabdingbar, seine Intentionen den Romzug betreffend zu klären. Die Frage nach dem Zweck des Italienzuges Heinrichs III. ist deswegen eminent wichtig, weil die Antwort allein uns unter Umständen bereits einen klaren Hinweis darauf zu geben vermag, wie das Eingreifen des deutschen Herrschers zu bewerten ist. Aus welchen Gründen begab der salische König sich nach Reichsitalien? War die Kaiserkrönung das einzige Ziel der Reise? Oder verfolgte er daneben noch andere, religiöse oder vielleicht sogar politische Absichten, wie Zimmermann vermutet? Zu dieser Ansicht musste er wohl kommen, geht er doch davon aus, dass Heinrich III. Gregor VI. lediglich als „stadtrömische[n] Papst der tuskulanischen Adelsclique, deren Macht und Einfluss man brechen wollte.“[11] sah. Zwar bleibt er dabei, dass sein vornehmliches Ziel die Kaiserkrönung sein musste, doch stellt es für ihn eine Tatsache dar, dass der deutsche Hof vor dem Antritt der Italienreise, wie er sagt – irgendwie – über die römischen Verhältnisse unterrichtet war. Zu dieser wagen Formulierung gelangt er aufgrund des Heranziehens zweier Quellen[12], welche aussagen, dass Heinrich III. auf Bitten des römischen Klerus die Verhältnisse in Rom zu ordnen nach Italien gezogen war. Geht er also davon aus, dass Heinrich III. bereits vor Antritt der Reise wusste, wie es um die Cathedra Petri stand, so ist es nur folgerichtig, dass er annimmt, die Pläne, Gregor VI. abzusetzen, wären nicht erst in Italien entstanden.[13]

Der historischen Wahrheit dürfte Wolter näher kommen, der allein schon in den deutschen (außen-) politischen Verhältnissen „die besten Voraussetzungen für den Aufbruch nach Italien“[14] sah. Die Gelegenheit schien also günstig, die Kaiserweihe in Italien zu empfangen. Zwar war Heinrich auch seines Erachtens über die römischen Zustände informiert, doch betont er auch explizit, dass die Papstansprüche Gregors VI. bei Antritt der Reise Heinrichs III. nicht in Frage gestellt wurden. Außerdem hält er es für unwahrscheinlich, dass Heinrich III. ohne jegliche Kontaktaufnahme zum Papst einen Romzug antrat, welcher letzten Endes seiner Kaiserkrönung dienen sollte. Hätte der deutsche König also vorher sein Vorhaben mit einem Papst abgesprochen, welchen er a) für nicht legitim hielt und b) vorhatte abzusetzen? Zudem kommt, dass laut Wolter seine spärlichen Kontakte zur Papstkurie keinen Anlass geben, von einem Plan in die römischen Verhältnisse einzugreifen, auszugehen.[15] Betrachtet man diese Argumentation ist man doch gewillt, Wolter eine realistischere Einschätzung der Intentionen zuzubilligen, bezeichnet doch Zimmermann selbst seine genutzten Quellen als tendenziös und parteiisch, also faktisch als Teil der „Investiturstreitspropaganda“[16]. Zu bemerken gilt meines Erachtens auch, dass ebenso in der Forschung die Meinung vertreten wird, Heinrich III. wäre über die römischen Verhältnisse erst in Italien selbst unterrichtet worden, wie z. B. Frech, der auch über diese Herangehensweise Wolter in den meisten Punkten folgt und ebenso zu dem Schluss kommt, dass nicht anzunehmen ist, dass „Heinrich die Entfernung aller drei Päpste, inklusive Gregors VI. schon langfristig als politisches Konzept entwickelt hatte.“[17]

Einen weiteren Streitpunkt auf dem Weg, die Entwicklungen bis Sutri nachzuzeichnen, stellt die Synode von Pavia dar. Umstritten ist hier nicht ob sie stattfand, sondern auf wessen Betreiben hin und wie sie im historischen Kontext zu bewerten sei.

[...]


[1] vgl. Zimmermann, Harald: Papstabsetzungen des Mittelalters; Graz, Wien, Köln 1968, S. 119

[2] vgl. Frech, Gustl: Die deutsche Päpste – Kontinuität und Wandel; in: Weinfurter, Stefan : Herrschaft und Reich der Salier, 3. Aufl., Sigmaringen 1992, S. 303

[3] vgl. Zimmermann, Harald: Papstabsetzungen des Mittelalters; Graz, Wien, Köln 1968, S. 121

[4] vgl. Frech, Gustl: Die deutsche Päpste – Kontinuität und Wandel; in: Weinfurter, Stefan : Herrschaft und Reich der Salier, 3. Aufl., Sigmaringen 1992, S. 303

[5] vgl. ebd.

[6] vgl. Jedin, Hubert (Hrsg.): Handbuch der Kirchengeschichte, Bd. 3 – die mittelalterliche Kirche, 2. Aufl., Freiburg 1973, S. 290

[7] vgl. Wolter, Heinz: Die Synoden im Reichsgebiet und in Reichsitalien von 916 bis 1056, Paderborn 1988, S. 373

[8] vgl. Zimmermann, Harald: Papstabsetzungen des Mittelalters; Graz, Wien, Köln 1968, S. 122

[9] vgl. Wolter, Heinz: Die Synoden im Reichsgebiet und in Reichsitalien von 916 bis 1056, Paderborn 1988, S. 373

[10] vgl. Zimmermann, Harald: Papstabsetzungen des Mittelalters; Graz, Wien, Köln 1968, S. 124

[11] Zimmermann, Harald: Papstabsetzungen des Mittelalters; Graz, Wien, Köln 1968, S. 125

[12] Schriften Kardinals Beno und Bonizo von Sutri

[13] vgl. ebd., S. 125 f.

[14] Wolter, Heinz: Die Synoden im Reichsgebiet und in Reichsitalien von 916 bis 1056, Paderborn 1988, S. 373

[15] vgl. ebd.

[16] vgl. Zimmermann, Harald: Papstabsetzungen des Mittelalters; Graz, Wien, Köln 1968, S. 125

[17] Frech, Gustl: Die deutsche Päpste – Kontinuität und Wandel; in: Weinfurter, Stefan : Herrschaft und Reich der Salier, 3. Aufl., Sigmaringen 1992, S. 304

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Die Rompolitik Heinrichs III. des Jahres 1046 - bloße imperialistische Machtpolitik?
Hochschule
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg  (Institut für Geschichte)
Veranstaltung
Proseminar
Note
2,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
20
Katalognummer
V9777
ISBN (eBook)
9783638163910
Dateigröße
570 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Heinrich III.
Arbeit zitieren
Martin Röw (Autor:in), 2002, Die Rompolitik Heinrichs III. des Jahres 1046 - bloße imperialistische Machtpolitik?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9777

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die Rompolitik Heinrichs III. des Jahres 1046 - bloße imperialistische Machtpolitik?



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden