Gemeinden für Hamburg und die Neugliederung der norddeutschen Länder zu einem Nordstaat


Hausarbeit, 1999

17 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung (Gegenstand, Aufbau und Ziel der Arbeit)

2. Gemeinden für die Hansestadt Hamburg, nur eine Idee?
2.1.1 Zur ersten These
2.1.2 Zur zweiten These
2.1.3 Zur dritten These
2.1.4 Zur vierten These
2.2 Schluss-Betrachtung der Gmeinde Idee
2.3 Das neue Bezirksverwaltungsgesetz von 1997

3. Der Nordstaat
3.1 Hamburgs Position im Nordstaat (Vor- und Nachteile)
3.2 Die Position der anderen Bundesländer
3.3 Lösungsvorschläge, Modelle für den Nordstaat

4. Schluss-Betrachung

Bibliographie

1. Einleitung (Gegenstand, Aufbau und Ziel der Arbeit)

In keinem der 16 deutschen Bundesländer gibt es eine kommunale Selbstverwaltung die der des Stadtstaates Hamburg gleich ist. Gemeinden, wie sie in Flächenländern zu finden sind, existieren in Hamburg nicht. Die Hamburger Bezirke besitzen nicht den gleichen Status wie Gemeinden. Seit Verabschiedung der Hamburger Verfassung im Jahre 1952 besteht Hamburg als Einheitsgemeinde. Die Hamburger Bezirke stellen nur eine untergeordnete Verwaltungseinheit dar, die dem Senat einiges an Arbeit abnimmt, hierbei aber nur über sehr begrenzte Mittel verfügt. Dieses gilt sowohl in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht. In der Hamburgischen Verfassung kommt das Wort Bezirke nicht vor. Die einfache Mehrheit in der Bürgerschaft würde genügen um das gesamte Bezirksverwaltungsgesetz aufzuheben. Das dieses seit 1949 nicht passiert ist, zeigt wie fest verankert die Bezirke in Hamburg sind.

Ob diese Verwaltungsform vorteilig oder nachteilig ist wird seit bestehen des Systems kontrovers diskutiert. In dieser Arbeit wird erörtert ob eine Kompetenzerweiterung der Bezirke, oder gar eine Neuordnung mit Gemeinden sinnvoll wäre. Hierbei soll insbesondere auf die Streitschrift von Werner Thieme eingegangen werden. An den von Werner Thieme aufgestellten Thesen und seinem Modell für eine Neugliederung Hamburgs mit Gemeinden, können Vor- und Nachteile der Schaffung einer eindeutigen kommunalen Selbstverwaltung für Hamburg sehr gut dargestellt werden. Hierbei wird bewusst nicht auf jedes von Thiemes Argumenten eingegangen, da es den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. In diesem Zusammenhang soll ebenfalls das neue Bezirksverwaltungsgesetz vom 11. Juni 1997 in der Fassung mit den Änderungen vom 4. November 1997 untersucht werden.

Im zweiten Teil der Arbeit wird die Rolle Hamburgs in einem oft diskutierten Nordstaat erörtert. Wie sollte dieser Nordstaat aussehen und welchen Status könnte Hamburg, als einzige Metropole in dieser Region, einnehmen.

Auch hier stellt sich die Frage wie die kommunale Selbstverwaltung Hamburgs als Mitglied in einem Flächenland aussehen muss, oder ob die Einheitsgemeinde Hamburg in dieser Form auch in einem Flächenland bestehen bleiben kann. Auch die Möglichkeit Hamburg zu einem Flächenland auszudehnen soll dabei nicht außer Acht gelassen werden.

2. Gemeinden für die Hansestadt Hamburg, nur eine Idee?

In seiner Streitschrift will uns Werner Thieme anhand von vier Thesen und deren Erläuterung beweisen, dass Hamburgs Verwaltung durch die Einführung von Gemeinden effizienter arbeiten könnte und eine solche Lösung der Kommunalverwaltung für Hamburg auch durchführbar wäre.

Thiemes Thesen und seine darauf folgende Argumentation bieten uns eine ausgezeichnete Diskussionsvorlage um das Hamburger Verwaltungssystem zu durchleuchten. Vorweg sei gesagt, dass Thiemes Thesen oftmals nicht nur schwer haltbar, sondern teilweise einfach falsch sind. Dieses gilt insbesondere für die nachfolgende Argumentation, die größtenteils auf Vermutungen basiert. Um dieses zu belegen möchte ich auf seine Thesen im einzelnen Eingehen.

2.1.1 Zur ersten These

Hamburg ist kein Stadtstaat. Hamburg ist ein Staat, der statt Gemeinden nur staatliche Behörden hat, die keine Selbstverwaltung, sondern staatliche Verwaltung führen und vom Staat abhängig sind, mag den gewählten Bezirksvertretern auch ein Mitspracherecht eingeräumt sein.

Die Behauptung Hamburg sei kein Stadtstaat halte ich für Wortklauberei und hat mit dem Sachverhalt nichts zu tun. Hamburg ist in der Tat ein Stadtstaat. Dieses belegen zahlreiche Definitionen zum Begriff Stadtstaat. Als Beispiel sie hier die Definition aus dem Wörterbuch zur Geschichte genannt: Stadt mit einem von ihr beherrschten Territorium[1]. Die Unterscheidung die Thieme zwischen Land und Stadtstaat macht bringt uns nicht weiter. Hamburg ist ein Bundesland, folglich ein Land. Hamburg ist aber auch eine Stadt, die ein, wenn auch kleines, Territorium beherrscht und ist somit laut Definition ein Stadtstaat.

Weiter spricht Thieme ebenfalls davon, dass die jetzige Verwaltung von den Nazis in Zusammenhang mit dem Großhamburg Gesetz geschaffen wurde. Diese Aussage stimmt nur bedingt. Bis 1945 gab es in Hamburg sowohl eine staatliche als auch eine gemeindliche Verwaltung. Im Gesetz über die Verfassung der Hansestadt Hamburg vom 9. Dezember 1939 heisst es: „Die Hansestadt Hamburg bildet einen staatlichen Verwaltungsbezirk und eine Selbstverwaltungskörperschaft. Diese ist eine Einheitsgemeinde.“[2]

Erst die Hamburgische Verfassung (HV) von 1952 regelt in Art. 4 die heute noch geltende Form: „In der Freien und Hansestadt Hamburg werden staatliche und gemeindliche Tätigkeiten nicht getrennt.“

Es bringt uns nicht weiter, wenn wir etwas ablehnen nur weil es von den Nazis stammt.

2.1.2 Zur zweiten These

Hamburg wird nur dann eine leistungsfähige Verwaltung bekommen, wenn es neben der staatlichen Verwaltung eine echte, vom Staat unabhängige gemeindliche Selbstverwaltung erhält und diesen Gemeinden die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaften zur selbständigen Erledigung überträgt, während die für das gesamte Land wichtigen Aufgaben allein von der Bürgerschaft und von den zentralen Behörden entschieden werden.

[...]


[1] Bayer, Erich/Wende, Frank, Wörterbuch zur Geschichte, Stuttgart 1995

[2] Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, Lanseszentrale für politische Bildung, Hamburg 1998

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Gemeinden für Hamburg und die Neugliederung der norddeutschen Länder zu einem Nordstaat
Hochschule
Universität Hamburg  (Sozial- & Wirtschaftsgeschichte)
Veranstaltung
Kommunale Selbstverwaltung am Beispiel der Region Hamburg im 19. und 20. Jahrhundert
Note
1,0
Autor
Jahr
1999
Seiten
17
Katalognummer
V9786
ISBN (eBook)
9783638164009
Dateigröße
476 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Geschichte, Hamburg Nordstaat Selbstverwaltung Schleswig Holstein Gemeinde
Arbeit zitieren
Christoph Bremer (Autor:in), 1999, Gemeinden für Hamburg und die Neugliederung der norddeutschen Länder zu einem Nordstaat, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9786

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