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Gemeinden für Hamburg und die Neugliederung der norddeutschen Länder zu einem Nordstaat

Title: Gemeinden für Hamburg und die Neugliederung der norddeutschen Länder zu einem Nordstaat

Term Paper , 1999 , 17 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Christoph Bremer (Author)

Politics - Political Systems - Germany
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In keinem der 16 deutschen Bundesländer gibt es eine kommunale Selbstverwaltung die der des Stadtstaates Hamburg gleich ist. Gemeinden, wie sie in Flächenländern zu finden sind, existieren in Hamburg nicht. Die Hamburger Bezirke besitzen nicht den gleichen Status wie Gemeinden. Seit Verabschiedung der Hamburger Verfassung im Jahre 1952 besteht Hamburg als Einheitsgemeinde. Die Hamburger Bezirke stellen nur eine untergeordnete Verwaltungseinheit dar, die dem Senat einiges an Arbeit abnimmt, hierbei aber nur über sehr begrenzte Mittel verfügt. Dieses gilt sowohl in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht. In der Hamburgischen Verfassung kommt das Wort Bezirke nicht vor. Die einfache Mehrheit in der Bürgerschaft würde genügen um das gesamte Bezirksverwaltungsgesetz aufzuheben. Das dieses seit 1949 nicht passiert ist, zeigt wie fest verankert die Bezirke in Hamburg sind.
Ob diese Verwaltungsform vorteilig oder nachteilig ist wird seit bestehen des Systems kontrovers diskutiert. In dieser Arbeit wird erörtert ob eine Kompetenzerweiterung der Bezirke, oder gar eine Neuordnung mit Gemeinden sinnvoll wäre. Hierbei soll insbesondere auf die Streitschrift von Werner Thieme eingegangen werden. An den von Werner Thieme aufgestellten Thesen und seinem Modell für eine Neugliederung Hamburgs mit Gemeinden, können Vor- und Nachteile der Schaffung einer eindeutigen kommunalen Selbstverwaltung für Hamburg sehr gut dargestellt werden. Hierbei wird bewusst nicht auf jedes von Thiemes Argumenten eingegangen, da es den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. In diesem Zusammenhang soll ebenfalls das neue Bezirksverwaltungsgesetz vom 11. Juni 1997 in der Fassung mit den Änderungen vom 4. November 1997 untersucht werden.
Im zweiten Teil der Arbeit wird die Rolle Hamburgs in einem oft diskutierten Nordstaat erörtert. Wie sollte dieser Nordstaat aussehen und welchen Status könnte Hamburg, als einzige Metropole in dieser Region, einnehmen.
Auch hier stellt sich die Frage wie die kommunale Selbstverwaltung Hamburgs als Mitglied in einem Flächenland aussehen muss, oder ob die Einheitsgemeinde Hamburg in dieser Form auch in einem Flächenland bestehen bleiben kann. Auch die Möglichkeit Hamburg zu einem Flächenland auszudehnen soll dabei nicht außer Acht gelassen werden.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung (Gegenstand, Aufbau und Ziel der Arbeit)

2. Gemeinden für die Hansestadt Hamburg, nur eine Idee?

2.1.1 Zur ersten These

2.1.2 Zur zweiten These

2.1.3 Zur dritten These

2.1.4 Zur vierten These

2.2 Schluss-Betrachtung der Gmeinde Idee

2.3 Das neue Bezirksverwaltungsgesetz von 1997

3. Der Nordstaat

3.1 Hamburgs Position im Nordstaat (Vor- und Nachteile)

3.2 Die Position der anderen Bundesländer

3.3 Lösungsvorschläge, Modelle für den Nordstaat

4. Schluss-Betrachung

Zielsetzung und Themen der Arbeit

Die vorliegende Arbeit untersucht die Struktur der Hamburger Verwaltung und erörtert, ob eine Einführung kommunaler Selbstverwaltung oder eine Neugliederung der norddeutschen Länder zu einem "Nordstaat" für Hamburg sinnvoll wäre. Dabei wird kritisch hinterfragt, ob das bestehende Einheitsgemeindesystem durch eine verstärkte kommunale Ausrichtung effizienter gestaltet werden könnte.

  • Kritische Analyse der Verwaltungsthesen von Werner Thieme
  • Untersuchung des Bezirksverwaltungsgesetzes von 1997
  • Diskussion der Vor- und Nachteile eines Hamburger Nordstaats
  • Bewertung von Modellen zur Neugliederung der norddeutschen Bundesländer

Auszug aus dem Buch

2.1.1 Zur ersten These

Hamburg ist kein Stadtstaat. Hamburg ist ein Staat, der statt Gemeinden nur staatliche Behörden hat, die keine Selbstverwaltung, sondern staatliche Verwaltung führen und vom Staat abhängig sind, mag den gewählten Bezirksvertretern auch ein Mitspracherecht eingeräumt sein.

Die Behauptung Hamburg sei kein Stadtstaat halte ich für Wortklauberei und hat mit dem Sachverhalt nichts zu tun. Hamburg ist in der Tat ein Stadtstaat. Dieses belegen zahlreiche Definitionen zum Begriff Stadtstaat. Als Beispiel sie hier die Definition aus dem Wörterbuch zur Geschichte genannt: Stadt mit einem von ihr beherrschten Territorium. Die Unterscheidung die Thieme zwischen Land und Stadtstaat macht bringt uns nicht weiter. Hamburg ist ein Bundesland, folglich ein Land. Hamburg ist aber auch eine Stadt, die ein, wenn auch kleines, Territorium beherrscht und ist somit laut Definition ein Stadtstaat.

Weiter spricht Thieme ebenfalls davon, dass die jetzige Verwaltung von den Nazis in Zusammenhang mit dem Großhamburg Gesetz geschaffen wurde. Diese Aussage stimmt nur bedingt. Bis 1945 gab es in Hamburg sowohl eine staatliche als auch eine gemeindliche Verwaltung. Im Gesetz über die Verfassung der Hansestadt Hamburg vom 9. Dezember 1939 heisst es: „Die Hansestadt Hamburg bildet einen staatlichen Verwaltungsbezirk und eine Selbstverwaltungskörperschaft. Diese ist eine Einheitsgemeinde.“ Erst die Hamburgische Verfassung (HV) von 1952 regelt in Art. 4 die heute noch geltende Form: „In der Freien und Hansestadt Hamburg werden staatliche und gemeindliche Tätigkeiten nicht getrennt.“

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung (Gegenstand, Aufbau und Ziel der Arbeit): Einleitung in die Problematik der Hamburger Einheitsgemeinde und Vorstellung der Zielsetzung der Arbeit sowie des administrativen Rahmens.

2. Gemeinden für die Hansestadt Hamburg, nur eine Idee?: Kritische Auseinandersetzung mit den Thesen von Werner Thieme bezüglich einer kommunalen Neuordnung Hamburgs.

3. Der Nordstaat: Erörterung der politischen und ökonomischen Implikationen eines Nordstaats für die beteiligten norddeutschen Bundesländer sowie Analyse möglicher Modelle.

4. Schluss-Betrachung: Fazit zur Realisierbarkeit einer Neugliederung des Bundesgebietes unter Berücksichtigung politischer Interessen und Widerstände.

Schlüsselwörter

Hamburg, Einheitsgemeinde, Bezirksverwaltung, Kommunale Selbstverwaltung, Nordstaat, Neugliederung, Bundesländer, Werner Thieme, Bezirksverwaltungsgesetz, Verwaltungsstruktur, Metropolregion, Stadtstaat, Kommunalpolitik, Gebietsreform, Eigenverantwortung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit im Kern?

Die Arbeit analysiert die spezifische Verwaltungsstruktur Hamburgs als Einheitsgemeinde und diskutiert Reformvorschläge sowie die Debatte um die Gründung eines norddeutschen Bundesstaates.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Die Hauptthemen umfassen die kommunale Selbstverwaltung, die Rolle der Hamburger Bezirke, die Verwaltungsgeschichte sowie die politische Diskussion über einen Nordstaat.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, den Nutzen und die Praktikabilität einer Einführung von Gemeinden innerhalb Hamburgs sowie die Chancen und Risiken einer Zusammenlegung norddeutscher Bundesländer zu bewerten.

Welche methodische Herangehensweise wird verfolgt?

Der Autor führt eine literarische und argumentationskritische Analyse durch, insbesondere durch die Auseinandersetzung mit der Streitschrift von Werner Thieme und aktuellen Gesetzestexten.

Was wird im Hauptteil der Arbeit detailliert behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Thesen von Werner Thieme, die Analyse des Bezirksverwaltungsgesetzes von 1997 sowie die Untersuchung der Positionen der norddeutschen Länder im Hinblick auf den Nordstaat.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?

Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Hamburger Einheitsgemeinde, Nordstaat-Debatte, kommunale Kompetenzen und strukturelle Neugliederung.

Warum hält der Autor Thiemes These, Hamburg sei kein Stadtstaat, für falsch?

Der Autor argumentiert, dass Hamburg aufgrund seiner historischen und faktischen Ausübung von Herrschaft über ein Territorium exakt der Definition eines Stadtstaates entspricht.

Welche Rolle spielt das Bezirksverwaltungsgesetz von 1997 in der Analyse?

Es wird als Beispiel für die Bemühungen des Senats angeführt, Bezirken mehr Eigenverantwortung zu übertragen, was jedoch durch politische Widerstände und spätere Korrekturen weitgehend neutralisiert wurde.

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Details

Title
Gemeinden für Hamburg und die Neugliederung der norddeutschen Länder zu einem Nordstaat
College
University of Hamburg  (Sozial- & Wirtschaftsgeschichte)
Course
Kommunale Selbstverwaltung am Beispiel der Region Hamburg im 19. und 20. Jahrhundert
Grade
1,0
Author
Christoph Bremer (Author)
Publication Year
1999
Pages
17
Catalog Number
V9786
ISBN (eBook)
9783638164009
Language
German
Tags
Geschichte Hamburg Nordstaat Selbstverwaltung Schleswig Holstein Gemeinde
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Christoph Bremer (Author), 1999, Gemeinden für Hamburg und die Neugliederung der norddeutschen Länder zu einem Nordstaat, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9786
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