Höhere Mädchenschulen


Ausarbeitung, 1998

6 Seiten


Leseprobe


Thema: Höhere Mädchenschulen

Referentin: Natalie Taepel

Höhere Mädchenschulen

- Seit 1848 Forderung nach Mündigkeit und Vervollkommnung des Individualismus durch Bildung -- auch für Frauen

- versch. Ausführungen höherer Mädchenschulen:

1) ein- und mehrklassige Schulen, 7,8,9 oder 10 Jahreskurse, grundständige Anstalten (Elementarunterricht eingeschlossen, Schuleintritt mit 6 Jahren)
2) Anstalten, die Besuch dreijähriger Vorklassen voraussetzten (Schuleintritt mit 9 Jahren)

- private, kommunale und staatliche Schulen

- Bildungsziel immer geschlechtsspezifische Allgemeinbildung; Vorbereitung auf Rolle als Mutter, Ehe- und Hausfrau

-Lehrerinnen nur seminaristisch geschult, kein akademisches Studium

- 1869 in Berlin außeruniversitäre Weiterbildung für Lehrerinnen "Viktorialyzeum", 6 Semester, dann wissenschaftliche Abschlußprüfung

- 1872 Konferenz der Lehrerinnen höherer Mädchenschulen in Weimar -- Forderung nach gleicher Bildung für Frauen und Männer -- allerdings nur damit die Frauen ihre Männer unterstützen können, diese sich nicht mit ihnen langweilen und sich höherem widmen können

- Forderung höhere Mädchenschulen als staatliche Anstalten anzuerkennen

- Ende der 1880er Jahre Forderung der bürgerlichen Frauenbewegung nach Öffnung der Universitäten für Frauen und gymnasialer Bildung, Möglichkeit für Frauen akademische Berufe zu ergreifen - Frauenbewegung errichtet private gymnasiale Bildung vermittelnde Kurse

- 1890 Gründung des "allgemeinen deutschen Lehrerinnenvereins"

Preußen

- 1873 erneute Konferenz in Preußen -- Mädchenschulen sollen in Schulaufsicht, Lehrerbesoldung und staatlichen Zuschüssen den Knabenschulen gleichgestellt werden -- Teilung der Mädchenschulen in mittlere und höhere Mädchenschulen -- in oberen Klassen akademisch ausgebildete Lehrer -- Lehrplan ausarbeiten -- Beschlüsse können nicht durchgesetzt werden

- bis Reform 1908 eher frauenspezifische Bildungsgänge favorisiert

- private Gymnasialkurse mit anschließendem extern an einer Knabenschule abzulegenden Abitur möglich

- 1908 in Preußen Änderung - verschiedene Schultypen werden abgegrenzt und festgelegt: _ 1. Staat der Bildungssystem regelt

1) Mädchenlyzeum,10jährige aufsteigende Jahreskurse (getrennte Klassen)

- Mädchenlyzeum Unterbau für alle weiterführenden Schultypen

2) Aufbauend auf Mädchenlyzeum Oberlyzeum, setzt sich aus Frauenschu le und dem höheren

Lehrerinnenseminar zusammen

- Frauenschule (1-2jährig) diente Allgemeinbildung, haus- und volkswirtschaftliche Schwerpunkte

- das höhere Lehrerinnenseminar dauerte 4 Jahre (3jährige wissenschaftliche Bildung,

1jährige Seminarklasse für praktische Bildung) - berechtigte zum Unterricht in Unter- und Mittelstufe höherer Mädchenschule

- Einrichtung von Studienanstalten (Abiturerwerb):

1) nach 4. Klasse (6 Schuljahren) 6jährige Studienanstalt der realgymnasialen und gymnasialen Form
2) nach 3. Klasse (7 Schuljahren) 5jährige Studienanstalt der oberrealen Form

- staatliche Anerkennung als höhere Schule

- Voraussetzung hierfür: Stundenzahl, Lehrfächer, Klassenzahl, Lehrpläne und Schülerzahl müssen den staatlichen Bestimmungen entsprechen und die Hälfte der Lehrerinnen muß akademisch ausgebildet sein, akademische Lehrkollegium muß mindestens zu einem Drittel aus weiblichen und männlichen Lehrern bestehen

- Studienanstalten sollten jedoch nur von wenigen Mädchen besucht werden, Oberlyzeum die die "normale weibliche" Bildung vermittelten sollten überwiegend besucht werden, deswegen nur da Studienanstalten wo auch Oberlyzeen waren

- weitere Erschwernisse zur Regulierung: Pflicht zur Abiturzulassung Englisch und Französisch in Mädchenlyzeum, später in Studienanstalt Griechisch und Latein, zudem 13 jähriger Bildungsweg zum Abitur, für Jungen nur 12 Jahre

- 1909 nach Besuch des höheren Lehrerinnenseminars des Oberlyzums und zweijähriger Lehrtätigkeit Erlaubnis Universität zu besuchen, nach 3jährigen philologischen Studium Prüfung und Erlaubnis in Oberstufe zu unterrichten

- 1913 Universitätsbesuch auch ohne 2jährige praktische Lehrtätigkeit möglich

- Inhaberin des Reifezeugnisses des Oberlyzeums durften mit Ergänzungsprüfung das Reifezeugnis der höheren Knabenschulen erwerben und studieren (4. Weg zum Unistudium)

- 1920 Einführung der 4jährigen Grundschule, Mädchenlyzeum wird neu strukturiert:

- nach 4jähriger Grundschule 6jähriges Mädchenlyzeum

- Oberlyzeum wird grundständige Vollanstalt, konzipiert als neusprachliches Gymnasium, 2 Fremdsprachen und ab 1925 fakultativen Lateinunterricht

- weiterhin Frauenschulen mit frauenspezifischer Bildung

- Volksschullehrerinnen weiter nur seminaristisch ausgebildet

Baden

- schaffte Voraussetzung zur Gleichstellung des höheren Mädchenschulwesens mit höherer Knabenschule bereits im 19. Jahrhundert

- einheitliche Regelung des Mädchenschulwesens 1877:

- 7jährige höhere Mädchenschule (9.-16. Lebensjahr), 3 Vorschuljahre (entweder an vorgeschalteten Vorklassen der höheren Mädchenschule oder an Volksschule absolvierbar)

- höhere Mädchenschule wie Knabenschule staatlich anerkannt

- 1892 Lehrplan

- 1893 erstes Mädchengymnasium in Karlsruhe, 6jähriges humanistisches Gymnasium, nach 4. Klasse (7 Schuljahren) der Mädchenschule

- 1890er Jahre: Mädchen werden an höheren Knabenschulen zugelassen

- 1900 erste Zulassung von Frauen an der Heidelberger und Freiburger Universitäten

- 1909 teilweise Anpassung an preußisches System

- Änderungen: höhere Mädchenschule weiterhin 7jährig mit drei Vorklassen--- nicht wie in Preußen 10jähriges Mädchenlyzeum

- aufbauend auf Mädchenschule 1-2jährige allgemeinbildende Fortbildungskurse

- ab 1906 praktisches Halbjahr in Anschluß an öffentliche und private Lehrerinnenseminare

- nach 4ter Klasse der höheren M-schule Möglichkeit 6jährige Oberrealschule, Realgymnasium, und humanistisches Mädchengymnasium zu besuchen

- 1913 Wechsel von Obersekunda der Mädchen in die der Jungen möglich

- 1913 Wechsel von höherer Mädchenschule in Obersekunda der einer Oberrealschule für Jungen möglich

Sachsen

- abwartende Mädchenschulpolitik (wie Preußen)

- zwei Schultypen:

1) die höhere Mädchenbürgerschule (Mädchenvolksschule), 8stufig mit 1- oder 2jährigen Aufbau; keine akademischen Lehrkräfte obwohl Fremdsprachen (Englisch und Französisch) im Lehrplan enthalten waren
2) die 10jährige höhere Töchterschule, genau wie lateinlose 6klassige Knabenrealschule aufgebaut; sowohl akademisch als auch seminaristisch gebildete Lehrerinnen; Klassenlehrer in Oberstufe jedoch nur Direktor oder akademisch gebildeter Lehrherrin; mehr Deutsch und Fremdsprachen als Mathematik und Naturwissenschaften im Lehrplan

- 1910 Regelung des Mädchenschulwesens:

-- 7jährige höhere Mädchenschule; + 3 Vorschulklassen

- 2 Varianten der Studienanstalten:

1) 6stufige Studienanstalten der realgymnasialen oder gymnasialen Form nach 4ter Klasse (7 Schuljahre) der höheren Mädchenschule
2) 2stufige Anstalten der oberrealen Form schließen sich an höhere Mädchenschule an;

Fächer der Mädchenschule werden vertieft und philosophische Propädeutik (Einführung in die Philosophie), Psychologie und wahlfrei Latein unterrichtet

- 2jährige Frauenschule ebenfalls 2 Varianten:

1) höhere Frauenbildungsschule, allgemeine Weiterbildung
2) höhere Haushaltungsschule, Vorbereitung auf spätere Hausfrauentätigkeit

- jedoch anders als in Preußen:

-- Frauenschule keine eigenständige Einrichtung, Ausbildung zur sprach- oder technischen Lehrerin auch unmöglich

-- kein Oberlyzeum, Lehrerinnenseminare nicht Bestandteil der höheren Mädchenschule

- Reform konnte erst nach Krieg 1918 durchgesetzt werden, da Nachfrage nach höherer Bildung zuvor von privaten höheren Mädchenschulen oder höheren Mädchenvolksschulen befriedigt werden konnte und Gesetz von 1910 ausnahmsweise die Aufnahme von Mädchen in höhere Knabenschule zuließ

- nach Reichsgrundschulgesetz 1920 verkürzt sich höhere Mädchenschule auf 6 Jahre

- 1922 neue Lehrordnung für oberreale Studienanstalt (jetzt Reformoberrealschule)

- Mädchen immer noch mehr Stundenanteile in Deutsch und Fremdsprachen-um der weiblichen Natur gerecht zu werden (Interessen und Begabungen)

-keine volle Gleichberechtigung zwischen Mädchen- und Jungenschulen

Bremen

- genau wie Hamburg überwiegend private Mädchenbildung

- 1908 Zulassung für Mädchen an höhere Knabenschule nach Obersekunda

- höhere Mädchenschulen weiterhin Kernschulen, gymnasiale Bildung nur Aufbaubildung

- 1911 zunächst Zulassung von Mädchen für Untersekunda höherer Knabenschulen, dann:

1) staatliche 10klassige höhere Mädchenschule (Lyzeum)
2) 6klassige realgymnasiale Studienanstalt

- 1911 Eröffnung des 1. staatlichen Volksschulehrerinnenseminars, da Preußen bremische Bildungsabschlüsse der Lehrerinnen nicht mehr anerkannte---Ausbildung mußte der Preußischen angepaßt werden, Lehrerinnenbildung für höhere M-schule von Volksschullehrerinnenbildung getrennt werden

- 1925 Zulassung von Mädchen für das Realgymnasium der Jungen

- Mädchenschulen weiterhin überwiegend privat, aber staatlich als höhere Schule anerkannt (1912) (aufgrund der preußischen Erlasse von 1908 über die Mädchenschulneuordnung)

- private Schulen jedoch staatlich subventioniert, 1922 Verstaatlichung aller Schulen

- 2ter (altsprachiger) Zug an realgymnasialen Studienanstalten

- Bremen einziger Staat der auch Teile der privaten höheren Mädchenschulen in öffentliche Schulen übernahm, z.B. Dominanz von Lehrerinnen, weibliche Schulleitung

Bayern

- überwiegend private und klösterliche höhere Mädchenschulbildung

- Mädchenschulreform blieb weit hinter anderen deutschen Staaten zurück:

1) 6jährige höhere Mädchenschule schließt an 4jährige Volksschule angeschlossen: nur eine Fremdsprache Pflicht (Englisch nur Wahlfach), Handarbeiten Pflicht in Oberstufe
2) nach dritter Klasse der höheren Mädchenschule (7 Schuljahren) Möglichkeit 6stufige humanistische oder realistische Gymnasialkurse zu besuchen ( 916 Aufnahmeprüfung für Gymnasialkurse, ab 1923 nicht mehr)
3) 2jährige Frauenschule, Vorbereitung auf Erzieherinnenprüfung, Abschluß der Frauenschule berechtigte zum Unterrichten von Fremdsprachen außerhalb der höheren Mädchenschulen

Kindergärtnerinnen (Erzieherinnen) brauchen keinen Abschluß

-keine oberrealen Gymnasialkurse und kein Oberlyzeum

- unterstanden Aufsicht der Kreisregierungen (wie Volksschulen), nur mit angeschlossenen Gymnasialkursen in Aufsicht der oberen Schulbehörde, dem Unterrichtsministerium

- 1923 2te Fremdsprache Pflicht

- Ministerialbestimmung von 1924 regelt Umgestaltung der höheren Mädchenschule in höhere Schule:

1) 6klassiges Mädchenlyzeum (aufbauend auf Grundschule), neben deutschkundlichen Fächern auch Fremdsprachen, Handarbeit in Oberstufe weiterhin Pflicht
2) ab Klasse 4 bis 6 des Mädchenlyzeums Möglichkeit progymnasiale Abteilungen als Zubringer für die 6jährigen humanistischen und realen Reformgymnasien (frühere Gymnasialkurse) zu besuchen; in progymnasialen Kursen wurde Griechisch und Latein gelehrt, ansonsten gemeinsamer Unterricht mit anderen Lyzeistinnen
3) 1927 Errichtung grundständiger humanistischer und realer Mädchengymnasien und Aufbau einer 3jährigen Mädchenoberrealschule -- Zugang zur Hochschulreife wurde jedoch durch numerus clausus erschwert, um Zugang zur führenden Bildungseinrichtungen in Grenzen zu halten durften nur Schülerinnen der Mädchenlyzeen mit Jahreszeugnis bzw. Abschlußzeungnisnote 2,5 in progymnasialen Abteilungen der 4. Lyzealklasse oder in die untere Klasse (Untertertia) der Reformanstalten die untere Klasse (Obersekunda) der Oberrealschulen aufgenommen werden
4) ab 1924 neben 2jähriger Frauenschule auch 1jährige möglich (weiterhin überwiegend
ethische und hauswirtschaftliche Fächer, Mathematik und Naturwissenschaften wahlweise)

- Mädchenlyzeen, progymnasiale Abteilungen, Reformgymnasien und Oberrealschulen als höhere Lehranstalten anerkannt und Unterrichtsministerium als Aufsichtsbehörde unterstellt - formale Gleichstellung mit höheren Knabenschulwesen erreicht

Nationalsozialismus:

- Mädchen werden nur als "kommende Mütter" angesehen - Unterricht wird auf diese Rolle ausgerichtet

- Vereinheitlichung der Schultypen: für alle die einheitliche 12jährige Oberschule für Mädchen (analog eine 12jährige Oberschule für Jungen); nach 10ter Klasse jedoch Gabelung in einen hauswirtschaftlichen und einen sprachlichen Zweig; in 10ter Klasse Beginn der 2ten Fremdsprache (meist Latein)

- Fächer für Frauen sind Handarbeit, Hauswirtschaft und Pflege werden in beiden Ausrichtungen unterrichtet

- Studien- und Bildungschancen der Frauen werden wieder geringer

- ideologische weibliche Bildung zur "Frau und Mutter"

- überflüssiges intellektueller Ballast (was früher unterrichtet wurde ) wird abgebaut

Ende der Leseprobe aus 6 Seiten

Details

Titel
Höhere Mädchenschulen
Hochschule
Europa-Universität Flensburg (ehem. Universität Flensburg)
Veranstaltung
Seminar Schulgeschichte als Gesellschaftsgeschichte 1890-1945
Autor
Jahr
1998
Seiten
6
Katalognummer
V97873
ISBN (eBook)
9783638963244
Dateigröße
413 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Beschreibung der Entwicklung der höheren Mädchenschulen von 1890-1945
Schlagworte
Höhere, Mädchenschulen, Seminar, Schulgeschichte, Gesellschaftsgeschichte
Arbeit zitieren
Natalie Taepel (Autor:in), 1998, Höhere Mädchenschulen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/97873

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