Die Siedlung Heimatplan in Wuppertal

Die kunst-historische Relevanz des Siedlungsbaus der 1920er Jahre und ihr Denkmalwert


Bachelorarbeit, 2017

24 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Historische Entwicklung des Siedlungsbaus

3 Architektonische Merkmale der genossenschaftlichen und gemeinnützigen Siedlungen

4 Beschreibung der Siedlung Heimat

5 Denkmalwert und denkmalpflegerische Möglichkeiten des Siedlungsbaus

6 Fazit

7 Literaturverzeichnis

8 Abbildungen

1 Einleitung

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Siedlung Heimatplan im heutigen Wuppertal. Es handelt sich dabei um eine Genossenschaftssiedlung, wie sie in ihrer Erscheinungsform als typisch für die 1920er Jahre gesehen werden kann. Darin begründet sieht sich auch die Unterschutzstellung von 26 Gebäuden der Anlage.

Doch trotz des bestätigten Denkmalwertes erfuhr die Siedlung bis jetzt nur geringe Beachtung im Kanon der Kunst- und Architekturgeschichte. So schließt Johannes Busmann in seinem Architekturführer von 1993 die Beschreibung der Siedlung mit der Behauptung ab, sie sei baugeschichtlich weniger bedeutend als die übrigen Siedlungen in Wuppertal.

Auch lässt sich nur schwer Literatur zum Heimatplan finden, sei es im Bereich der lokalen Architekturgeschichte oder der rheinischen Denkmalpflege. Das Forschungsinteresse galt bisher mehr den zahlreichen Arbeiterwohnsiedlungen im ehemaligen Barmen, für die hier Christoph Heuters umfangreiche Arbeit „StadtSchöpfung“ erwähnt sei.

Neben dem nachrangigen Interesse an der Siedlung am Heimatplan im Vergleich zu anderen Wuppertaler Siedlungen, ist die Ursache für die mangelnde Repräsentation der Siedlung in Forschungsliteratur und Öffentlichkeit auf einer generellen Eben zu suchen. So bilden Arbeiter- und Wohnsiedlungen, als Zweckarchitektur, im Allgemeinen eher ein Randthema für die Forschung, wie Walter Buschmann im Rheinischen Arbeitsheft zur Denkmalpflege (Heft 67) anmerkt.

Nichtsdestotrotz hat sich im Lauf der letzten Jahrzehnte der Umfang an Fachliteratur zu diesem Thema stetig erweitert, nicht zuletzt wegen seiner fächerübergreifenden Relevanz. Der Siedlungsbau ist nicht nur aus kunsthistorischer oder denkmalpflegerischer Sicht zu betrachten, sondern ist auch für historische oder gar soziokulturelle Fragestellungen relevant.

Der Facettenreichtum dieses Forschungsgebietes stellt gleichzeitig auch die für die Begründung des Denkmalwertes relevanten Merkmale der Siedlungsarchitektur dar. Denn „(d)er neuzeitliche Denkmalbegriff begreift die Denkmale als Geschichtszeugnisse. Es geht dabei nicht nur um die Geschichte der Bauherren, Architekten und Stadtplaner, sondern auch um die Geschichte der Menschen, die in den denkmalwerten Objekten gewohnt und gearbeitet haben.“ (Buschmann, S. 32.).

So erscheint das Wissen über die hinter ihrem Bau stehenden politischen und gesellschaftlichen Prozesse ebenfalls relevant für die Denkmalpflege. Da die Siedlung Heimatplan in dieser Seminararbeit im Hinblick auf ihre Beurteilung als schützenswertes Denkmal einer näheren Betrachtung unterzogen werden soll, bemüht sich die vorliegende Untersuchung um eine Einbeziehung ihrer architektonischen und historischen Dimension gleichermaßen.

Um den weit zurückreichenden historischen Wert der Siedlung Heimatplan deutlich zu machen, erfolgt zunächst die Skizzierung der Entwicklung des Arbeiterwohnungsbaus zur Zeit der Industriellen Revolution (Hochphase 1850 bis 1914). Die entstehende Problematik des Wohnungsmangels soll dabei ebenso aufgezeigt werden wie die architektonischen Formen und die politischen und wirtschaftlichen Hintergründe des Arbeiterwohnungsbaus. Denn im baulichen Ausdruck dieser ersten Hochphase des Wohnungsbaus finden sich, vor allem im Bereich der Reformarchitektur, die Wurzeln des Siedlungskonzepts, wie es die Genossenschaften und Bauvereine der nachfolgenden Ära verstanden.

Dies leitet zur Darstellung einer weiteren Phase hoher Bautätigkeit, dem sozialen Massenwohnungsbau der Weimarer Republik. Die Zeit der Weimarer Republik ist dabei als Zäsur im Bereich des Arbeiter- und Wohnsiedlungsbau zu bewerten. Das entstehende Interesse des neu entstandenen Staates Lösung der Wohnungsfrage, bedingt durch die sich entwickelnde Sozialpolitik soll dabei herausgestellt werden.

Näher werden sodann die Genossenschaften und gemeinnützigen Bauvereine als Hauptträger dieser politischen Strategie vorgestellt, deren Ausbildung sich in den Reformbestrebungen des 19. Jahrhunderts begründet sieht.

Da die Siedlung Heimatplan den Genossenschaftsbauten der Weimarer Republik zuzuordnen ist, folgt hierauf eine Zusammentragung der baulichen und stilistischen Merkmale dieser Siedlungen. In der darauffolgenden Betrachtung soll dann die Siedlung selbst mit Blick auf die erarbeiteten Merkmale beschrieben werden. Wobei ihre Zugehörigkeit zu diesem Baustil deutlich wird.

Abschließend wirft dieser Seminararbeit noch einmal die Frage nach dem Denkmalwert solcher Siedlungen auf und bemüht sich zudem die dadurch entstehenden Folgen für die Denkmalpflege aufzuzeigen.

So der weitreichende historische Wert der Siedlung Heimat und dessen Manifestierung in architektonischer Form deutlich gemacht und somit der Zeugniswert der Anlage herausgestellt werden. Der Hinweis auf die denkmalpflegerischen Aspekte kann zudem als Anstoß dienen, die Siedlung in den Kanon schützenswerter Ensembles aufzunehmen und ihren gleichrangigen Wert zu anderen Siedlungen im Rheinland anzuerkennen.

2 Historische Entwicklung des Siedlungsbaus

Die Entwicklung des Arbeiterwohnungsbaus des 19. und frühen 20. Jahrhunderts ist eng verknüpft mit den gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Veränderungen des industriellen Zeitalters.

Auf der Suche nach Arbeit zogen immer mehr Menschen in die sich stetig vergrößernden Fabrikstädte. So führten Industrialisierung und die aus ihr resultierende Urbanisierung zu einer „(...) massive(n) räumliche(n) Zusammenballung (...)“ der Bevölkerung, „(...) in einem Ausmaß, das ein Novum in der Geschichte der deutschen Städte darstellte (...)“ (Von Saldern 1995, S. 428.).

Um der dadurch entstehenden Wohnungsnot in den Städten entgegenwirken zu können, setzte ab Mitte des 19. Jahrhunderts ein regelrechter Bauboom ein.1 Dabei wurden verschiedene Bauformen und Wohnkonzepte entwickelt.2

Die vorherrschende städtebauliche Reaktion auf den Wohnungsmangel war das Errichten großer Mietshäuser. So wurden „(d)ort, wo die Nachfrage nach Arbeitskräften die Ballung der Bevölkerung auf engem Raum verlangte, (...) große Mietshäuser gebaut (...)“ (Kastorff-Viehmann 1979, S. 271.).

„Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts lag der Siedlungsbau in den Händen von Bauunternehmern, werkseigenen Baubüros und Bauarbeitern, wenn auch an den seinerzeit publizierten und zum Vorbild genommenen Musterentwürfen bereits Architekten beteiligt waren.“ (Fischer 2006, S.36). Jene Bauherren strebten nach der bestmöglichen ökonomischen Nutzung der Quartiere, die auch vor Überlegungen der Hygiene oder sozialer Folgen der Bebauungsform ging.3

Nur wenige Unternehmer wollten überhaupt in „(...) diesen unsicheren und nicht sehr attraktiven Wohnungsteilmarkt (...)“ (Von Saldern 1995, S. 71.) investieren. Sie sahen sich mit Schwierigkeiten wie sehr hohen Grundstückspreisen und der Gefahr von Mietausfällen konfrontiert.4 Um dennoch hohe Gewinne erzielen zu können, versuchte man so viele Wohnungen wie möglich auf so wenig Raum wie möglich unterzubringen. Dies führte vielerorts zu einer Bebauung bis an die Grenze der maximal zulässigen Nutzung eines Grundstücks.5

Da sich eine staatliche Wohnungspolitik erst während und nach dem Ersten Weltkrieg ausbildete6, erschien „(...) die enge Etagenwohnung im großen Wohnhaus als reale Konsequenz eines nur renditeorientierten privatwirtschaftlich organisierten Massenwohnungsbaus (...)“ (Kastorff-Viehmann 1979, S. 289.).

Neben einer engen Bebauung, die als kennzeichnend für die inner-und vorstädtischen Arbeiterviertel in den deutschen Industriestädten des 19. Jahrhunderts angesehen werden kann, war häufig eine schlechte Bausubstanz der Gebäude kennzeichnend.7 In den innerstädtischen Arbeitervierteln, in denen nicht neu gebaut, sondern nur umgebaut wurde, kam das Wohnungselend meist offensichtlicher zu Tage als in den von Unternehmern errichteten Werkssiedlungen am Stadtrand oder auf dem eigenen Fabrikgelände. Dort vermochte es die Außengestaltung der Quartiere die schlechten Lebensbedingungen im Inneren zu verschleiern.8

Es ist also durchaus der Schluss zu ziehen, dass die, durch die Industrialisierung angestoßene Veränderung hin zu einer marktwirtschaftlich orientierten Gesellschaft, auch die bauplanerischen Entscheidungen der privaten Bauherren bestimmte. Die beiden großen Probleme, die Wohnungsnot durch eine zunehmende Verstädterung und das Wohnungselend durch gewinnorientierte Baumaßnahmen, können als Resultate dieser Veränderung gesehen werden.

Die so entstandene Wohnungsmisere der unteren Klassen wurde zwar schon früh als gesellschaftliches Problem erkannt, bis zum Ersten Weltkrieg jedoch nahm der Staat keinen Einfluss auf die Baupolitik.9 Vielmehr wurde die Klärung der Wohnraumfrage als Sache der Gemeinden angesehen und eine direkte Einmischung des Staates abgelehnt.10 So waren auch Reformanstrengungen, die sich vor allem aus den sozialhygienischen Diskursen ab den 1890 Jahren ergaben11, meist auf die kommunale Ebene beschränkt.12

Deshalb gingen die Impulse des Reformbaus vor allem von bürgerlichen Kreisen aus. „(...) aus unterschiedlichen Beweggründen (beteiligten sich) neben den politisch Verantwortlichen Stiftungen christlich-karitativer und philanthropischer Wohnungsfürsorge, Terraingesellschaften und Investoren, Baugenossenschaften, Unternehmen (...)“ (Fischer 2006, S. 36.) an einer Lösung der Wohnungsmisere.

Der Reformbau orientierte sich dabei stark an englischen Vorbildern („park estates“) und mündete in Konzepten wie der Gartenstadtbewegung. Dieser Reformansatz als „(...) die intensive Beschäftigung mit der Wohnhausarchitektur und sinnvoller Grundrissgestaltung (...)“ (Fischer 2006, S.36.) prägte sowohl die neu entstehenden Werkssiedlungen, als auch die frühen Genossenschaftssiedlungen.

Letztere stellten die vielversprechendste Entwicklung innerhalb des Arbeitersiedlungsbaus dar.13 Die Idee der Wohnungsnot durch Selbsthilfe der Betroffenen beizukommen, ging schon auf die Anfänge des 19. Jahrhunderts zurück. Als wichtigster Vertreter sei hier Victor Aimé Huber genannt, der diesem Gedanken bereits ab 1837 in verschiedenen Publikationen Ausdruck verlieh.14

Bereits 1825 wurde beispielsweise auch der „Elberfelder Bauverein“ gegründet. Der Anstoß zur Gründung ging auch hier meist von bürgerlichen Kreisen aus, die „(...) um den moralischen und politischen Bestand der Gesellschaft fürchteten“ (Karthaus, S.63.) oder selbst von der Wohnungsnot betroffen waren.

Auch wenn das preußische Genossenschaftsgesetz von 1867 einen gesetzlichen Rahmen für die Bildung der Genossenschaften schuf, war es aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten bis zum Ende des 19. Jahrhunderts für diese nahezu unmöglich, Bauvorhaben zu realisieren.15 Stattdessen wurden gemeinnützige Aktiengesellschaften unterstützt, die vermehrt im Rheinland ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden.16

Das Genossenschaftsgesetz von 1889 sowie die Bismarck’schen Sozialversicherungsgesetze erleichterten die Finanzierung genossenschaftlicher Bauvorhaben durch steuerliche Entlastung und die Einführung der beschränkten Haftung17, was diesen zu den Genossenschaften und gemeinnützigen Bauvereinen erneut zu einem Aufschwung verhalf.18 Auch in Barmen und Elberfeld entstanden bis zum Ersten Weltkrieg zahlreiche Bauvereine und Genossenschaften, deren typisches Merkmal die „Einbindung ihrer Bauprojekte in vorhandene Siedlungsstrukturen“ (Fischer 2006, S. 54.), z.B. die Einbeziehung der Hanglage, war.

Zudem profitierten die Genossenschaften von der Förderung durch kleine und mittlere Unternehmen, die sich als mitverantwortlich für die Verbesserung der Lebensumstände ihrer Arbeiter sahen.19 Das bedeutete jedoch auch, dass die finanzielle und organisatorische Unterstützung durch das Besitzbürgertum, meist in Form einer Anbindung an konfessionelle Vereine und Gewerkschaften, die eigentlichen Ziele des genossenschaftlichen Bauens, wie das Gemeineigentum an Grund und Boden und mitgestaltende Rechte der Bewohner zwar diskutiert aber noch nicht verwirklicht wurden.20 Es ist hierbei z.B. auch zu bedenken, dass die sich beteiligenden Unternehmen auch im Vorstand vertreten waren.21

Nichtsdestotrotz wies der Genossenschaftsbau des industriellen Zeitalters bereits einen „(...) allgemein anerkannte(n) Reformcharakter (...)“ (Von Saldern 1995, S. 71.) auf. Die Bauten entsprachen den Wohnungsbauprinzipien von „Luft, Licht und Sonne“ und erfüllten die damaligen Hygienestandards.22 Die „(...) Gruppenbauweise, Zonung, Unterordnung unter einen Gesamtzusammenhang und zusammenhängende Straßen- und Platzbilder die Siedlungen (...)“ (Fischer 2006, S. 54.) und die Abgeschlossenheit der Kleinwohnung setzt sich durch. Damit lag der Standard der Genossenschaftssiedlungen bereits über dem der Werkssiedlungen.23

So bildeten also „(a)m ehesten (...) der Reformwohnungsbau und das genossenschaftliche Wohnen Chancen, (...) ein andersgeartetes Milieu zu schaffen (...)“ (Von Saldern 1995, S. 115-116.) und „(...) wiesen (...) auf zukünftige Entwicklungen in den Städten des 20. Jahrhunderts hin.“ (Von Saldern 1995, S. 71).

Waren Wohnungsnot und –elend bereits vor dem Ersten Weltkrieg ein großes und viel diskutiertes Problem, verschlimmerte sich die Wohnsituation der unteren Schichten nach dem Krieg noch weiter. Zu einem, dem kriegsbedingten Ausfall der Bautätigkeit geschuldeten Mangel an geeignetem Wohnraum, kam noch der Umstand einer hohen Zahl an Haushaltsneugründungen sowie dem Anstieg der Bevölkerung durch Kriegsflüchtlinge.24 So entstand in den Jahren zwischen 1918 und 1935 ein Wohnungsdefizit von 700.00 bis 1,5 Millionen Wohnungen in Deutschland.25 Ein Mangel an Baumaterial, die Inflation der Baukosten sowie die Kapitalknappheit bei Ende des Krieges ließen zudem die private Bautätigkeit unrentabel werden.26

Diese wohnpolitische Realität bildete die Ausgangslage für die baupolitischen Bestrebungen der Weimarer Republik. Die „(...) Abkehr des Staates vom Liberalismus in der Bau- und Wohnungspolitik (...)“ (Schulz 1993, S. 21.) hin zu einer „(...) umfassende(n) öffentliche(n) Regulierung des Wohnungswesens (...)“ als „(...) herausragende(s) Merkmal(...) der Weimarer Sozialpolitik (...)“ (Ruck 1987, S. 91.) erfolgte dabei zunächst über den Einsatz des kriegswirtschaftlichen Notrechts.27

Die staatliche Intervention28 entwickelte sich - nicht zuletzt durch die Forderungen nach Verbesserung von Seiten der Sozialreformer aus29 – zu einem „(...) Aktionsfeld permanenter sozialstaatlicher Politik (...)“ (Schulz 1993, S. 41.). Sie weitete sich zu einem „(...) für alle sichtbare(n) Beweisstück der Reformtätigkeit der Weimarer Republik (...)“ (Von Saldern 1995, S. 129.) aus und „(...) erstmals in der Geschichte zu einer öffentlichen Aufgabe erklärt und als Postulat in die Reichsverfassung aufgenommen (...)“ (Von Saldern 1995, S. 120-121.).

Die politische Demokratisierung führte zu einer Intensivierung der gesellschafts- und sozialpolitischen Relevanz der Wohnungsfrage. Deren Grundsätze gingen, wie bereits aufgezeigt, zwar schon auf das 19. Jahrhundert zurück, konkrete Lösungsversuche jedoch wurden erst mit Hilfe der öffentlichen Bauförderung in Form staatlicher und kommunaler Eingriffe realisierbar.30

[...]


1 Schomerus 1979, S. 228.

2 Schomerus 1979, S. 228-229.

3 Kastorff-Viehmann 1979, S. 280.

4 Kastorff-Viehmann 1979, S. 271.

5 Kastorff-Viehmann 1979, S. 285.

6 Schulz 1993, S. 15.

7 Von Saldern 1995, S. 70.

8 Von Saldern 1995, S. 70.

9 Götschmann 1993, S. 142.

10 Götschmann 1993, S. 142.

11 Von Saldern 1995, S. 56.

12 Schulz 1993, S. 15.

13 Von Saldern 1995, S. 116.

14 Fischer 2006, S. 52.

15 Karthaus 1985, S. 61.

16 Karthaus 1985, S. 61.

17 Fischer 2006, S. 52.

18 Karthaus 1985, S. 62.

19 Götschmann 1993, S. 143.

20 Fischer 2006, S. 54.

21 Karthaus 1985, S. 63.

22 Von Saldern 1995, S. 57.

23 Fischer 2006, S. 54.

24 Schulz 1993, S.11.

25 Schulz 1993, S. 11.

26 Karthaus 1985, S.80.

27 Schulz 1993, S. 41.

28 Erwähnt seien hier das Wohnungsmangelgesetz von 1923 und das Reichsmietengesetz von 1922.

29 Von Saldern 1995, S. 121.

30 Schulz 1993, S. 30.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Die Siedlung Heimatplan in Wuppertal
Untertitel
Die kunst-historische Relevanz des Siedlungsbaus der 1920er Jahre und ihr Denkmalwert
Hochschule
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn  (Kunsthistorisches Institut)
Note
1,3
Autor
Jahr
2017
Seiten
24
Katalognummer
V979813
ISBN (eBook)
9783346332271
ISBN (Buch)
9783346332288
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Denkmalschutz, Architekturgeschichte
Arbeit zitieren
Charlotte Steinhauer (Autor:in), 2017, Die Siedlung Heimatplan in Wuppertal, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/979813

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