Die Europäische Zentralbank - Aufbau, Organisation und Instrumentarium


Seminararbeit, 1999

26 Seiten, Note: 14 Punkte


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einführung
1. Vorbemerkung
2. Die Europäische Einigung nach dem 2.Weltkrieg

II. Die EZB
1. Entstehungsgeschichte der EZB
2. Konvergenzkriterien
3. Die Organisation der EZB
3.1. Der Aufbau der EZB
a) Das Direktorium
b) Der EZB-Rat
c) Der Erweiterte Rat
3.2. Die Unabhängigkeit der EZB
3.3. Die Finanzierung der EZB
4. Ziele und Aufgaben der EZB
5. Geldpolitisches Instrumentarium
5.1. Offenmarktgeschäfte
a) Befristete Transaktionen
b) Definitive Käufe bzw. Verkäufe
c) Emission von EZB Schuldverschreibungen
d) Devisenswapgeschäfte
5.2. Ständige Fazilitäten
5.3. Mindestreserven

III. Schlussbetrachtung der EZB
1. Vergleich zwischen dem Euro-Raum, den USA und Japan
2. Die Vorteile der WWU
3. Bisherige Probleme der EZB

Literaturverzeichnis

Anhang

Erklärung

I. Einführung

1. Vorbemerkung

Als Hinführung zum Thema ,,Die Europäische Zentralbank: Organisation, Ziele und Instrumentarium" möchte ich einen kurzen Überblick über den Inhalt der Facharbeit und die junge Geschichte der Europäischen Zentralbank, im Folgenden nur noch EZB genannt, geben. Zunächst möchte ich in Kapitel I.2. mit dem europäischen Einigungsprozess, der letztendlich zur Gründung der EZB führte, beginnen. Später werde ich in Kapitel II. 1 bis 3 genauer auf die Entstehungsgeschichte der EZB eingehen, die Konvergenzkriterien darlegen und die Organisation der EZB behandeln. In Kapitel II.4. erläutere ich die Ziele und Aufgaben der EZB. Anschließend werde ich in Kapitel II.5. das geldpolitische Instrumentarium der EZB darstellen und diese Arbeit mit den Zukunftsaussichten der EZB, die ich in Kapitel III behandeln werde, beenden.[1]

2. Die Europäische Einigung nach dem 2.Weltkrieg

Seit der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten im Jahre 1776 und der Französischen Revolution 1789 wurde immer wieder über die Idee „Vereinigte Staaten von Europa" nachgedacht. Doch die politischen Realitäten standen dieser Utopie immer im Wege.

Nach dem Ende des 2.Weltkrieges kam in Westeuropa der Gedanke eines vereinten Europas erneut auf; die Menschen wollten das Leid aus den zwei Weltkriegen in der Zukunft vermeiden und suchten nach der Ursache für die Kriege. Den Grund sahen viele schließlich in der Tatsache, dass Europa in viele Einzelstaaten mit Einzelinteressen aufgeteilt war und daher beschloss man das Ziel der politischen und wirtschaftlichen Union zu verfolgen. Dieser Vorgang wurde durch den ,,Eisernen Vorhang" beschleunigt, da Europa nach dem zweiten Weltkrieg in den freien Westen und den sozialistischen Osten aufgeteilt wurde (NATO- Warschauer Pakt).

1951 gründete man auf den Vorschlag Frankreichs hin die Montanunion (Frankreich, BRD, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg) - diese Union bezog sich auf eine gegenseitige Kontrolle im Kohle- und Stahlbereich, den zwei Hauptrohstoffen der Rüstungsindustrie. Man war bereit bestimmte nationale Rechte auf ein übernationales Organ zu übertragen. Schon ein Jahr später wollten diese Staaten auch eine gemeinsame (Verteidigungs-) Armee gründen, doch der Vorschlag der ,,Europäischen Verteidigungsgemeinschaft" scheiterte am Willen

Frankreichs. Die Bereiche Kohle und Stahl wurden 1957 um die Bereiche der Landwirtschaft und des Außenhandels erweitert - diese Union wurde durch die „Römischen Verträge" besiegelt und ,,Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" (EWG) genannt; dazu entstand noch die „Europäische Atomgemeinschaft" (EURATOM). 1962 einigte man sich auf die Grundsätze der Agrarpolitik und 1968 fielen die Zölle zwischen den EWG-Staaten.

Die Bereiche in denen die EWG-Staaten gemeinsam entscheiden wollten erweiterten sich von Jahr zu Jahr - als Beispiel kann man eine gemeinsame Umweltpolitik nennen. Mit dem Beitritt von Dänemark, Irland und Großbritannien zur EWG fasste man den Entschluss, bis 1980 die „Europäische Union" (EU) zu verwirklichen. Bis zum Jahre 1986 traten noch Griechenland, Spanien und Portugal der EWG bei. Die Gründung der Union verschob sich allerdings um 12 Jahre und wurde erst mit der Unterzeichnung des Maastrichter Vertrages 1992 verwirklicht. Die gemeinsamen Interessenbereiche wurden durch diesen Vertrag um die Bereiche der Bildung, Sicherheitspolitik und Entwicklungshilfe erweitert. Seit 1995 besteht die EU aus 15 Mitgliedsstaaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Holland, Dänemark, Irland, Großbritannien, Griechenland, Spanien, Portugal, Österreich, Finnland und Schweden), die den Grundgedanken der Friedenssicherung und des wirtschaftlichen Fortschritts verfolgen. Als Vorbild dient die USA mit seinem großem Binnenmarkt, den der Euro-Raum allerdings mit einem Beitritt von Großbritannien übertreffen könnte. Zur Förderung der Identifikation der einzelnen Länder mit der EU, der wirtschaftlichen Stabilität und dem Verschwinden des Verlustfaktors der Umrechnungskurse zwischen den Ländern, beschloss man zuletzt noch die Währungsunion. Die neue Währung, genannt ,,Euro", wurde am 1.1.1999 eingeführt und deren Stabilität wird seitdem von der EZB überwacht.

Abbildung 1: Geographischer Überblick über die Teilnehmerstaaten der EWU (dargestellt in grün). Nicht teilnehmende EU-Staaten sind rot markiert.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In Abbildung 1 sieht man die 11 Teilnehmerstaaten der EWU in grün dargestellt; die rot markierten Staaten sind EU-Mitglieder, die nicht an der EWU teilnehmen. Diese Staaten, mit Ausnahme von Griechenland, haben sich den Beitritt zur EWU offengehalten - so wird z.B. Großbritannien bei positivem Verlauf der Währungsunion 2002 hinzukommen - die Briten wollten aber zur Zeit aus politischen Gründen nicht teilnehmen. Griechenland hätte gerne an der EWU teilgenommen, konnte aber die Konvergenzkriterien nicht erfüllen (siehe auch Kapitel II.2.).

Nachdem ich nun geschildert habe, welche politischen und wirtschaftlichen Ideen hinter der Bildung der EZB stehen, möchte ich nun näher auf die Entstehungsgeschichte der EZB eingehen.

II. Die EZB

1. Entstehungsgeschichte der EZB

Die Entstehungsgeschichte der EZB lässt sich in drei Stufen einteilen und beruht auf der Idee der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU).[2]

Erste Stufe:

Am 1. Juli 1990 - an dem Tag, an dem alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten aufgehoben wurden - begann die erste Stufe zur Verwirklichung der WWU, was letztendlich zur Bildung der EZB geführt hat. Zu diesem Zweck erhielt der Ausschuß der Zentralbankpräsidenten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) die Aufgabe, alle Fragen und mögliche Probleme zum Thema Wirtschaftsunion rechtzeitig festzustellen, ein Arbeitsprogramm bis Ende 1993 zu erstellen und den bestehenden Unterausschüssen und Arbeitsgruppen ihre jeweiligen Aufgaben zuzuteilen. Zur Durchführung der Stufen zwei und drei musste man den bestehenden EWG-Vertrag überarbeiten, um die erforderliche institutionelle Grundlage zu schaffen. Hierfür wurde bei einer Regierungskonferenz zur WWU im Dezember 1991 ein Vertrag entworfen, der dann am 7. Februar 1992 in Maastricht/Holland unterzeichnet wurde (sogenannter ,,Maastrichter Vertrag"). Allerdings trat der Vertrag erst am 1. November 1993 in Kraft.

Zweite Stufe:

Am 1. Januar 1994 wurde der Ausschuss der Zentralbankpräsidenten aufgelöst und an seine Stelle trat das Europäische Währungsinstitut (EWI) mit dem Sitz in Frankfurt/Main. Dies war zugleich der Beginn von Stufe zwei auf dem Weg zur WWU. Die Hauptaufgaben des EWI bestanden darin, die Zusammenarbeit der Zentralbanken und somit die Koordinierung ihrer Geldpolitiken zu verstärken, die Vorarbeiten zur Schaffung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) zu leisten und eine neue einheitliche Währung in der dritten Stufe vorzustellen.

Im Dezember 1995 beschloss der Europäische Rat die neue Währung ,,Euro" zu nennen, ein Jahr später präsentierte das EWI Gestaltungsentwürfe für die Euro-Banknoten und wurde mit der Aufgabe ausgestattet, Vorarbeiten für die zukünftigen Wechselkursmechanismen (WKM) zwischen dem Euro-Währungsraum und den anderen EU-Ländern zu leisten.

Am 2. Mai 1998 hat der Rat der Europäischen Union (EU) beschlossen, dass elf Mitgliedsstaaten, also Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien, die Konvergenzkriterien (näheres siehe Kapitel II.2.) erfüllen. Die unwiderruflich festen Umrechnungskurse wurden mit Hilfe der WKM der teilnehmenden Mitgliedsstaaten festgelegt. Die Regierungen der elf Mitgliedsstaaten ernannten am 25. Mai 1998 den Präsidenten, den Vizepräsidenten und die vier weiteren Mitglieder des Direktoriums der EZB. Die EZB wurde schließlich am 1. Juni 1998 als Nachfolger des EWI errichtet, womit Stufe 3 eingeleitet wurde.

Dritte Stufe:

Am 1. Juni 1998, mit der Errichtung der EZB, begann die dritte und letzte Stufe der WWU. Die Geldpolitik der Teilnehmerstaaten geht auf die EZB über, allerdings rechnen zunächst nur die Banken mit dem Euro. Erst ab dem Jahr 2002 erfolgt die Ersetzung der nationalen Währungen durch den Euro.

Damit der Euro mindestens so stark wird wie die DM, wurden mit dem Maastrichter Vertrag fünf Kriterien aufgestellt, die erfüllt werden müssen, damit EU-Mitgliedsstaaten an der Währungsunion teilnehmen können. Sie sollen dazu dienen, das Vertrauen der Bürger und der Märkte zu gewinnen - am leichtesten ist dies durch die wirtschaftliche (und politische) Stabilität der Teilnehmerstaaten zu erreichen.

2. Konvergenz.kriterien

Die Kriterien, um diese erforderliche Stabilität zu erreichen, sind:[3]

1. Die Wechselkursstabilität, d.h. dass die Währung des jeweiligen Landes, das teilnehmen möchte, mindestens zwei Jahre vor Eintritt in die Währungsunion innerhalb der erlaubten Bandbreite des Europäischen Währungssystems (EWS) liegt.

2. Die Preisstabilität, d.h. dass das Land, das eintreten möchte, muss eine anhaltende Preisstabilität aufweisen und darf im Jahr 1998 - dem Jahr vor der Eintrittsprüfung - höchstens mit 1,5 Prozentpunkten ,,über der durchschnittlichen Inflationsrate der drei preisstabilsten Länder liegen".

3. Das Zinsniveau, d.h. dass ,,der Zinssatz langfristiger Staatsanleihen" ,,nicht mehr als 2 Prozentpunkte über den Zinsen der drei preisstabilsten Länder liegen" darf.

4. Das Budgetdefizit

,,Die Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte darf nicht mehr als 3 Prozent des Brutto-Inlands-Produktes (BIP) betragen. Ausnahme: Dieser Wert ist in den letzten Jahren kontinuierlich und deutlich zurückgegangen und liegt in der Nähe des angestrebten Wertes."

5. Die Staatsverschuldung

,,Der Schuldenstand der öffentlichen Haushalte darf 60 Prozent des BIP nicht übersteigen. Ausnahmen gelten hier nur, wenn ein Land diesen Wert annähernd erreichen und in den letzten Jahren kontinuierlich seine Schulden abbauen konnte."

Inwieweit die einzelnen Länder die Konvergenzkriterien erfüllt haben, kann man aus Tabelle 1 entnehmen. Darin sind die Inflationsrate verschiedener europäischer Länder, ihr jeweiliges Budget-Saldo in Prozent des BIP, die Schulden in Prozent des BIP in den Jahren 1996, 1997 und 1998, sowie der langfristige Zins aufgelistet

Tabelle 1: Konvergenztabelle mit den Schlüsseldaten der EU-Staaten

Konvergenz­

Tabelle

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

[...]


1 Quelle: ,,Europa 2000", ein Informationsheft des Europäischen Parlaments

2 Zusammenfassung der Internet - Seiten: http://www.zeitbild.de/euro/kopier1.htm, http://www.zeitbild.de/euro/schuler3.htm, Informationsmitteilungen der EZB (Fiche 2) - Pressemitteilungen vom 9.Juni 1998, http:/www.omniaverlag.de/web/main/dload/e2000/ezb.htm - Download der Datei EZB

3 http://www.zeitbild.de/euro/schuler3.htm

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Die Europäische Zentralbank - Aufbau, Organisation und Instrumentarium
Note
14 Punkte
Autor
Jahr
1999
Seiten
26
Katalognummer
V97990
ISBN (eBook)
9783638964418
ISBN (Buch)
9783640972357
Dateigröße
514 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
15 Punkte wurde wegen "schlechterem" Zitieren nicht gegeben. Wer sich für die EZB interessiert wird sicherlich ein gutes Lesearchiv finden, dass so ziemlich alles über die EZB abdeckt!
Schlagworte
Europäische, Zentralbank, Aufbau, Organisation, Instrumentarium, Facharbeit, Gymnasium
Arbeit zitieren
Alper Aslan (Autor:in), 1999, Die Europäische Zentralbank - Aufbau, Organisation und Instrumentarium, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/97990

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