Diese Arbeit soll sich zunächst mit der Entwicklung der Triage und einer etwaigen, damit verbundenen Strafbarkeit unseres medizinischen Personals auseinandersetzen. Sodann ist darauf einzugehen, wie Ärzte solch einer Strafbarkeit unter Anwendung der rechtfertigenden Pflichtenkollision entgehen können, dabei werden Kriterien aufgezeigt, aber auch die Grenzen dieses Rechtsinstituts näher beleuchtet.
Als Corona- Epidemie wird der nahezu weltweite Ausbruch und die Verbreitung der neuen Atemwegserkrankung COVID-19 bezeichnet. Das erstmalige Auftauchen dieser Erkrankung geschah im Januar 2020 in der chinesischen Metropole Wuhan. In der Folgezeit entwickelte sich das Virus zu einer Epidemie, die sich über China hinweg auf der ganzen Welt zu einem globalen Problem ausbreitete.
Eine erste Infektion eines Deutschen wurde schließlich am 28. Januar 2020 vom Robert-Koch-Institut erklärt und durch einen Laborbefund bestätigt. Damit war das Virus schließlich auch in der Bundesrepublik angelangt. Wenige Tage später kündigte die Bundeskanzlerin bereits einschneidende Maßnahmen an, die eine weitere Ausbreitung des Virus stoppen, beziehungsweise verlangsamen sollten.
Am 17. März schließlich änderte das Robert- Koch Institut seine bisherige Einschätzung zur neuartigen Epidemie insofern, als dass die Gefährdung für die Bevölkerung nun sehr hoch gewesen sein soll. Gemeint war damit, dass die Vermutung bestand, dass es zu einer massiven Überlastung der intensivmedizinischen Kapazitäten kommen könnte, die es erforderlich macht, die diesbezüglichen Kapazitäten zu erweitern und darüber nachzudenken, was unser Gesundheitssystem in solch einer Krise leisten kann.
Bereits jetzt war klar, wie man an den hohen Sterblichkeitsraten in Italien und Spanien sah, dass man sich darüber Gedanken machen musste, inwiefern man damit umgehen würde, wenn plötzlich mehr Patienten erscheinen würden, als vorhandene Kapazitäten hinsichtlich Beatmung, Personal und Betten, verfügbar wären. In solch einer Situation müssen schließlich Ärzte darüber entscheiden, welcher der Patienten Hilfe bekommt, und welcher nicht. Demgemäß ist die Rede von der sogenannten Triage, bei der Patienten in verschiedene Schweregrade eingeteilt und dadurch priorisiert behandelt werden. Da dies jedoch ein Bereich ist, der rechtlich nur sehr unzureichend geregelt ist, ist eine hieraus entspringende Strafbarkeit von Ärzten, die Entscheidungen vornehmen müssen, nicht sehr fernliegend.
Inhaltsverzeichnis
DAS PROBLEM DER TRIAGE IN DER CORONA-EPIDEMIE. GRENZEN UND KRITERIEN DER RECHTFERTIGENDEN PFLICHTENKOLLISION
A. BEGRIFFSHERKUNFT / ENTWICKLUNG
B. FORMEN DER TRIAGE UND MÖGLICHE STRAFBARKEITEN
I. EX-ANTE-TRIAGE
II. EX-POST-TRIAGE
III. PRÄVENTIVE TRIAGE
A. RECHTFERTIGENDE PFLICHTENKOLLISION
I. BEGRIFFSERKLÄRUNG
1. PFLICHTENKOLLISION IM ENGEREN SINNE
2. PFLICHTENKOLLISION IM WEITEREN SINNE
II. EINORDNUNG DELIKTSAUFBAU
B. KRITERIEN / VORAUSSETZUNGEN
I. OBJEKTIVE VORAUSSETZUNGEN
II. GEWICHTUNG DER HANDLUNGSPFLICHTEN
1. UNGLEICHGEWICHT UND GLEICHGEWICHT DER HANDLUNGSGEBOTE
2. GEWICHTUNG DER HANDLUNGSPFLICHTEN
3. PROBLEM DER RECHTFERTIGENDEN PFLICHTENKOLLISION
4. KEINE PFLICHTERFÜLLUNG DURCH DEN TÄTER
III. SUBJEKTIVES ELEMENT DER RECHTFERTIGENDEN PFLICHTENKOLLISION
C. DIFFERENZIERUNG BEI GLEICHWERTIGEN PFLICHTEN
I. ALLGEMEINES
II. GESETZGEBERISCHE GRENZEN DER RECHTFERTIGENDEN PFICHTENKOLLISION
1. BIOLOGISCHE UNTERSCHIEDE
2. NICHT BIOLOGISCHER UNTERSCHIED - WICHTIGKEIT
3. QUANTIFIZIERUNG
4. ERFOLGSAUSSICHT
III. ERGEBNIS
D. „JEDERMANNSTRIAGEPFLICHT“
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die strafrechtliche Problematik der Triage in der Corona-Pandemie und analysiert, inwieweit Ärzte durch das Institut der rechtfertigenden Pflichtenkollision bei notwendigen Auswahlentscheidungen rechtfertigt sind, während gleichzeitig die verfassungsrechtlichen Grenzen für solche Entscheidungen aufgezeigt werden.
- Strafrechtliche Haftungsrisiken für medizinisches Personal bei Ressourcenknappheit.
- Anwendbarkeit der rechtfertigenden Pflichtenkollision als strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund.
- Kritische Analyse von Triage-Kriterien (Alter, soziale Wichtigkeit, Erfolgsaussicht) im Lichte des Grundgesetzes.
- Abgrenzung zwischen Handlungs- und Unterlassungspflichten in der Intensivmedizin.
- Die Frage einer „Jedermannstriagepflicht“ bei Notfallereignissen außerhalb des Klinikbetriebs.
Auszug aus dem Buch
II. EX-POST-TRIAGE
Eine weitere Form des Triage stellt die Ex-post-Triage dar, welche die Situation beschreibt, bei der eine bereits laufende Behandlung eines Patienten mit niedrigerer Überlebenswahrscheinlichkeit zugunsten eines Behandlungsbedürftigen mit höherer Erfolgswahrscheinlichkeit abgebrochen wird. Da jedoch hierbei eine medizinisch indizierte Behandlung gezielt abgebrochen wird, könnte hier die volle Strafbarkeit hinsichtlich eines Tötungsdelikts, oder eine Körperverletzung quasi in Form eines Lehrbuchfalles in Frage kommen. Es muss also festgehalten werden, dass derjenige, der eine Rettungschance hat, sie auch hat und sie nicht mehr hergeben muss.
Zusammenfassung der Kapitel
DAS PROBLEM DER TRIAGE IN DER CORONA-EPIDEMIE. GRENZEN UND KRITERIEN DER RECHTFERTIGENDEN PFLICHTENKOLLISION: Einleitung in das Thema, Darstellung der pandemischen Situation und des medizinischen Dilemmas bei knappen Ressourcen.
A. BEGRIFFSHERKUNFT / ENTWICKLUNG: Herleitung des Triage-Begriffs aus dem Französischen und dessen geschichtliche Entwicklung sowie Verwendung in der Notfallmedizin.
B. FORMEN DER TRIAGE UND MÖGLICHE STRAFBARKEITEN: Systematische Unterscheidung zwischen Ex-ante-, Ex-post- und präventiver Triage sowie Analyse der daraus resultierenden strafrechtlichen Garantenpflichten.
A. RECHTFERTIGENDE PFLICHTENKOLLISION: Erläuterung der dogmatischen Grundlagen der Pflichtenkollision im Strafrecht sowie deren Einordnung in den Deliktsaufbau als Rechtfertigungsgrund.
B. KRITERIEN / VORAUSSETZUNGEN: Darstellung der objektiven und subjektiven Voraussetzungen für eine rechtfertigende Pflichtenkollision sowie die Frage der Gewichtung kollidierender Handlungspflichten.
C. DIFFERENZIERUNG BEI GLEICHWERTIGEN PFLICHTEN: Kritische Untersuchung möglicher Differenzierungskriterien wie Alter, soziale Wichtigkeit, Quantifizierung und Erfolgsaussicht unter Berücksichtigung des Grundgesetzes.
D. „JEDERMANNSTRIAGEPFLICHT“: Anwendung der erarbeiteten Kriterien auf Laien in Notsituationen außerhalb des Krankenhauses.
Schlüsselwörter
Triage, Corona-Epidemie, rechtfertigende Pflichtenkollision, Strafrecht, Garantenpflicht, Patientenwahl, Grundgesetz, Menschenwürde, Ressourcenknappheit, Intensivmedizin, Unterlassungsdelikt, Behandlungsabbruch, Ex-ante-Triage, Ex-post-Triage.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Bewertung ärztlicher Entscheidungen bei der Zuteilung knapper intensivmedizinischer Ressourcen während der Corona-Pandemie (Triage).
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das Rechtsinstitut der rechtfertigenden Pflichtenkollision, die strafrechtliche Garantenstellung des Arztes und die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Triage-Kriterien.
Welches Ziel verfolgt die Arbeit?
Primäres Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Ärzte sich vor Strafbarkeit schützen können, wenn sie in einer Notsituation Patienten selektieren müssen, und welche Kriterien dabei vor der Verfassung Bestand haben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die dogmatische Analysen des Strafrechts sowie verfassungsrechtliche Abwägungen (Art. 1, 2, 3 GG) vornimmt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil erörtert die Formen der Triage, die dogmatische Einordnung der Pflichtenkollision und prüft intensiv verschiedene Auswahlkriterien wie Alter, soziale Wichtigkeit und Erfolgsaussicht.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Triage, rechtfertigende Pflichtenkollision, Strafbarkeit, Garantenpflicht, Grundrechte und Menschenwürde.
Warum ist das Alter als Triage-Kriterium verfassungsrechtlich problematisch?
Weil die ausschließliche Unterscheidung nach dem Alter den Menschen objektiviert und gegen die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Objektformel sowie das Menschenwürdeprinzip verstößt.
Was ist das Ergebnis der Untersuchung zur Erfolgsaussicht?
Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Rettungswahrscheinlichkeit nicht als Kriterium in die strafrechtliche Bewertung einfließen darf, da dies eine Abwägung Leben gegen Leben voraussetzen würde, die rechtlich unzulässig ist.
- Quote paper
- Raphael Löffler (Author), 2020, Das Problem der Triage in der Corona- Epidemie. Grenzen und Kriterien der rechtfertigenden Pflichtenkollision, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/980735