Sozialpädagogische Diagnosen


Seminararbeit, 1999

23 Seiten, Note: 2


Leseprobe


1.Einleitung

Die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen werden gegenwärtig in hohem Maße u.a. von der demoskopischen Entwicklung, von ökonomischen und soziokulturellen Entwicklungen in unterschiedlichsten Regionen, von der Zugehörigkeit zu verschiedenen ethnischen Gruppen, aber auch von den herkömmlichen Bedingungszusammenhängen sozialer Ungleichheit bestimmt. Die Ausdifferenzierung der Lebensverhältnisse macht es sinnvoll, von einer Pluralisierung der Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und Familien auszugehen.

Darüber hinaus haben gesellschaftliche Entwicklungen während der letzten Jahrzehnte zu einer Individualisierung der Lebensführung beigetragen: Für Jugendliche und für Erwachsene gibt es mehr als früher die Möglichkeit, aber auch die Notwendigkeit, über die eigene Lebensgestaltung und einen individuellen Lebensentwurf persönlich zu entscheiden. ( vergl. 8. Jugendbericht, S. 13 )1

Es ist schwierig geworden, genau bestimmen zu wollen, was Kindheit und Jugend heute ist. Beide Lebensphasen haben sich ausdifferenziert und ihren Status als reine Vorstufe und Vorbereitung auf ein späteres Erwachsenendasein weitgehend eingebüßt. Die Übergänge sind fließend geworden und besonders die Jugendphase hat sich bis ins dritte Lebensjahrzehnt ausgedehnt. Diese Ent-strukurisierung und Pluralisierung der Jugendphase hat dazu geführt, daß Jugend einen eigenen soziologischen Wert hat und sich als Experimentierfeld für alternative Lebensformen und Lebensmuster darstellt. Zentrale Fixierpunkte der Sozialisation (Familie, Schule, Beruf) haben einen Bedeutungswandel erfahren. Eine zunehmende Anzahl an Ein-Eltern- Familien, drohende Jugendarbeitslosigkeit oder die Schule als Bestandteil des ernsten Lebens, sind Stichworte, die in diesem Zusammenhang zu nennen sind. Erlebnisorientierung, Individualisierung, Pluralisierung der Lebenstile, Mediatisierung, alle diese Entwicklungen, die mitunter unüberschaubar und verwirrend erscheinen, bedingen sowohl Möglichkeiten als auch Grenzen für das Kind bzw. den Jugendlichen. Zwar stehen jungen Menschen enorme Möglichkeiten persönlicher Verwirklichung offen und es gibt weniger Einschränkungen und mehr Entscheidungsfreiheit. Aber die Räume werden eng: das Spielen in der Großstadt wird zum gefährlichen Slalom, Drogen sind bereits auf dem Schulhof zu haben, es gibt eine vergiftete Umwelt und drohende Arbeitslosigkeit, auch wenn von der Politik immer wieder versprochen wurde neue Arbeitsplätze zu schaffen. Von blühenden Landschaften, von 2 Mio.neuen Arbeitsplätzen bis zur Jahrtausendwende wird gesprochen, doch die Realität ist eine andere: 4,8 Mio. Arbeitslose, so die Statistik für den Monat März 1998.

Diese Ambivalenzen müssen individuell in eine Balance gebracht und ausgehalten werden. Der Wandel von einer prduktionistischen zu einer konsumistischen Sozialisation hat eine ganze Generation auf den Weg und auf die Suche nach dem letzten Kick geschickt. Diese wenigen Aspekte deuten bereits an, daß sich die Bedingungen des Aufwachsens verändert haben. Die Probleme mit der sich die Erwachsenwelt konfrontiert sieht fordert neue Reaktionsmuster geradezu heraus. (vergl. Martin Stahlmann,S. 11-12 )2

Es ist klar, daß sich jemand um die Kinder und Jugendlichen kümmern muß. Die Gesellschaft leugnet ihre Verantwortung für benachteiligte Kinder und Jugendliche nicht mehr; das Pendel schlägt vielmehr heute nach der anderen Seite aus. Die öffentliche Meinung fordert, für die Kinder und Jugendlichen, denen ein eigenes Familienleben fehlt, das Bestmögliche zu tun. Man kann nicht dadurch das Richtige tun, indem man Gesetze verabschiedet, oder daß man einen Verwaltungs-apparat schafft. Diese Dinge sind zwar notwendig, aber sie sind nur ein klägliches Stadium. In jedem Fall sind für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen Menschen nötig, und diese Menschen müssen von der richtigen Art sein. Sie müssen ihre guten Seiten zu schätzen wissen, Erfolge anerkennen, wo sie eintreten, dafür sorgen, daß die Bildungsprozesse die Arbeit auflockern und interessant machen, sie müssen mit den Ausführenden Mißerfolge und die Gründe für Mißerfolge besprechen und bereit sein, nötigenfalls dadurch Erleichterung zu schaffen. (vergl. D.W. Winnicott, S. 195-196)3

2. Normen

Wenn Institutionen Menschen beurteilen, legen sie meist von der sozialen und von den statistischen Normen abgeleitete Maßstäbe an. Auch die medizinische Definition von Störungen und Seelenkrankheiten beruht auf diesen Maßstäben. So berücksichtigt die Psychotherapie, daß es allgemein anerkannte Vorstellungen davon gibt, was seelisches Leid ist, davon womit man " selbst zurechtkommen " sollte, und davon was " behandlungsbedürftig " ist.

2.1 Soziale Normen

Soziale Normen sind Übereinkünfte und Regeln, die das Leben in der Gemeinschaft, in kleineren oder größeren Gruppen bestimmen. Ein Teil dieser Normen ist in Gesetzen fest-geschrieben, ein anderer Teil in Form von Gewohnheiten, Sitten und Gebräuchen verankert. Soziale Normen bilden sich im Laufe der Zeit in jeder Gruppe. Dabei entscheidet jede Gruppe nach ihrem Bedarf und ihrer Umwelt, in der sie sich einrichten muß, was für sie angemessen - normal - und was unangemessen ist. Für das Einhalten dieser Normen hat die Gruppe eigene Institutionen der Kontrollorgane: In der Familie übernehmen die Eltern diese Rolle, sie setzen die Maßstäbe und achten auf deren Wahrung. Im Staat regeln Gesetze das Zusammenleben; Polizei und Gerichtsbarkeit und die Menschen achten darauf, daß Gesetze und Traditionen befolgt werden. Im kulturellen Bereich beeinflussen die Medien Angebot und Nachfrage.

2.2 Persönliche Normen

Alle Menschen wachsen in Gruppen auf. Über den Weg der sozialen Anpassung lernen und übernehmen sie die Regeln der Gruppe. Zusätzlich bilden alle auch eigene Vorstellungen über das aus, was für sie richtig und falsch, normal und nicht normal halten: Sie entwickeln ihre persönliche Norm. Diese Vorstellungen müssen sich nicht immer mit der allgemein anerkannten sozialen Norm decken. Wenn Menschen die offiziellen Regeln übertreten, können sie zur Rechenschaft gezogen werden oder sich selbst durch Angst-, Scharm- oder Schulgefühle und ein schlechtes Gewissen bestrafen. Nach subjektiven Kriterien ist normal, wer sich nicht " gestört " fühlt, und gestört oder krank ist derjenige, der sich so empfindet. Unter diesem Blickwinkel kann für den einen normal sein, was der ander als ungewöhnlich ansieht.Subjektive Norm ist also individuell, und nicht jeder paßt mit seiner persönlichen Norm in die gesellschaftlich vorgeschriebene soziale Norm.Viele Veränderungen der gesellschaftlichen Norm sind aber darauf zurückzuführen, daß die persönlichen Vorstellungen einiger weniger, allmählich von vielen übernommen wurden. Die soziale Norm paßt sich sozialen Veränderungen und dem Zeitgeist an.

2.3 Statistische Normen

Die statistischen Normen bezieht sich auf das, was meßbar und zählbar ist. Sie errechnet immer den zahlenmäßigen Durchschnitt von Eigenschaften und Kriterien in einer Gruppe; nach den Maßstäben der Wissenschaft werden Mittelwerte gebildet. Doch nur allzuoft wird im Laufe der Zeit das Mittelmaß zum " Soll " verbogen oder gar zum Muß erhoben. Und dieses dient dann als Maßstab, nach dem Menschen zur Anpassung gezwungen werden. Nach statistischen Normen fällt ein eigenwilliger, besonderer, ungewöhnlicher Mensch aus dem Normalkollektiv heraus und ist damit " unnormal ". Im Forschungsbereich von Psychotherapie und Psychologie ist die statistische Norm von Bedeutung;

Auf ihr basieren Intelligenz- oder Psychotests. Bei der Auswertung werden nahezu ausschließlich statistische Normen zugrunde gelegt. Die statistische Norm kann auch zum Maßstab sozialer Normen werden, wenn wie beispielsweise in der westlichen Welt - der repräsentative Durchschnitt überbewertet wird. (Vergl. Federspiel-Schwabel u.a. 1996, S. 58 ff.)4

3. Grundsätze und Rechtsanspruch auf Hilfe

Gemäß § 36 SGB VIII ist für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 bis 35 SGB VIII die Erstellung eines Hilfeplanes erforderlich. Der § 36 SGB VIII kennzeichnet diese Grundsätze wie folgt:

Einzelfallorientierung: Art und Umfang der Hilfen zur Erziehung richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall ( § 27 Abs. 2 SGB VIII )

Lebensweltorientierte- Jugendhilfe: Das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen soll dabei einbezogen werden. ( § 27 Abs.2 SGB VIII )

Information: Beratung des Betroffenen vor und während der Inanspruchnahme einer Hilfe zur Erziehung ( § 36 Abs.1 )

Mitwirkung: Beteiligung des Betroffenen bei der Auswahl einer Einrichtung oder Pflegestelle im Falle einer Hilfe zur Erziehung außerhalb der eigenen Familie ( § 36 Abs.2 SGB VIII )

Planung/ Kooperation: Aufstellen eines Hilfeplanes im Team zusammen mit den Betroffenen, wenn Hilfen zur Erziehung voraussichtlich für längere Zeit zu leisten ist. ( §36 Abs.3 SGB VIII )

Kontrolle: Regelmägige Überprüfung, ob die gewährte Hilfe weiterhin geeignet und notwendig ist. ( § 36 Abs.2 SGB VIII )

Elternarbeit: Bei der Erziehung in einer Tagesgruppe ( § 32 ) , der Vollzeitpflege ( § 33 ), der Heimerziehung oder einer sonstigen betreuten Wohnform ( § 34 ) sollen die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie soweit verbessert werden, daß sie das Kind oder den Jugendlichen wieder selbst erziehen kann.

Andere Lebensperspektiven: Ist dies innerhalb eines vertretbaren Zeitraums nicht erreichbar, soll eine andere, auf Dauer ausgelegte Lebensperspektive für das Kind erarbeitet werden. ( § 37 ) ( vergl. Grundlagen des Jugendhilferechts, S. 98 bis 99 )5

3.1. Hilfeplanverfahren

Ein wesentliches Merkmal der Hilfen zur Erziehung nach dem KJHG sind die Regelungen zur Qualifizierung der Entscheidungsfindung. In den §§ 36 und 37 KJHG sind verschiedene Verfahrensinstrumente vorgesehen, um die Entscheidung für die richtige Hilfeform an qualitative, professionelle Kriterien zu binden. Nicht ein Gericht oder einzelne Personen entscheiden über eine Hilfeform, sondern das Gesetz schreibt für die Ausgestaltung der Hilfen einen Hilfeplan vor. Der Hilfeplan ist aufzustellen und dem Bedarf und der Entwicklung der Kinder und Jugend-lichen entsprechend fortzuschreiben; zu orientieren hat er sich an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen. § 36 KJHG regelt dies, indem Personensorgeberechtigte und das Kind, bzw. der Jugendliche zuvor darüber zu beraten haben, welche Hilfe jeweils sinnvoll ist. Eine schematische Reihenfolge erzieherischer Hilfen sieht das Gesetz nicht vor, sonder gem § 27 Abs. 2 Satz 2 richten sich Art und Umfang der Hilfen nach dem erzieherischen Bedarf. Dies bedingt, daß der erzieherische Bedarf präzise festzustellen ist. Gefordert ist hier, im Zusammenwirken mit dem Kind oder Jugendlichen und dem Erziehungsberechtigten, sowie das örtliche Jugendamt mit seiner Fachkompetenz. ( Vergl. Kupffer/ Martin, S. 58 )6

Der Hilfeplan soll in der Regel bestehen aus der Problemanalyse, der Formulierung der pädagogischen Ziele und der Benennung der geeigneten Hilfe. Auch wenn die Fachliche Weisung darüber keine genaueren Angaben macht, so liegt die Logik des Ablaufs der Entscheidung für eine Hilfeform doch folgende Vorgehensweise nahe: Zunächst ist die Problemanalyse anzufertigen, dann sind in einem zweiten Schritt auf der Basis dieser Erkenntnisse pädagogische Ziele zu formulieren, und schließlich ist in einem dritten Schritt dann die geeignete Hilfeform auzuwählen. ( Vergl. Th. Klatetzki, S. 97 )7

Abschließend sei hier noch anuzmerken, daß mit der Novelierung des KJHG bei der Gewährung von Hilfen zur Erziehung, Hilfeplanung gemäß § 36 KJHG, verstärkt dem Wunsch und Wahlrecht des Kindes oder Jugendlichen, nach §§ 5 und 8 KJHG hervorgehoben worden ist. (Vergl. Joh. Münder, S. 286 )8

4. Aufgaben der Diagnostik bei jugendhilferechtlichen Entscheidungen

4.1 Die Notwendigkeit diagnostischer Arbeit in der Jugendhilfe

Kinder und Jugendliche haben das Recht, in ihrem Entwicklungsprozeß so unterstützt zu werden, daß sie als Erwachsene in der Lage sind, ein selbstbestimmtes und zugleich in der sozialen Gemeinschaft verankertes und dieser verpflichtetes Leben zu führen ( § 1 KJHG ) Garanten dieses Rechtes sind vor allem die Eltern, aber auch die Schule.

Der Jugendhilfe ist es aufgegeben, die Eltern in ihrem Erziehungsauftrag zu unterstützen und die elterlichen Erziehungsanstrengungen durch geeignete Angebote zu ergänzen. Sie soll Hilfen zur Verfügung stellen, die geeignet sind, die Sozialisationsprozesse junger Menschen zu fördern. Erziehungeberechtigte, Kinder und Jugendliche, die eine entsprechende Leistung benötigen und nutzen wollen, sollen diese erhalten.

Es muß freilich konstatiert werden, daß die Bestimmungen des KJHG lediglich als ein Schritt in die richtige Richtung zu werten sind, nicht schon als Erreichen des angestrebten Ziels, denn sie bleibt doch in vieler Hinsicht den heute nicht mehr angemessenen, traditionellen Sichtweisen von Hilfebedürftigkeit und hergebrachten Formen institutioneller Reaktionen verbunden. Nach wie vor bestimmt nicht der Nutzer von Jugendhilfe den Inhalt seines Angebotes, sondern die Verwaltung. Persönliche Mängellagen oder Defizite des einzelnen müssen zuvor als solche institutionell festgestellt werden.

Mit der Neufassung des KJHG sind dem Jugendamt bedeutsame Entscheidungsaufgaben zugewachsen, die in stärkerem Maße, als zuvor der Fall war, die Abklärung von Tatbeständen, die Ermittlung von Entstehungsbedingungen sowie die fachliche Beurteilung von Problemkosterlationen mit Blick auf eine zu entwerfende Änderungsstratigie notwendig machen. Auf diagnostisches Arbeiten kann die Fachkraft nun weniger denn je verzichten.

Insbesondere die Ermittlung des Bedarfs für die individuellen Hilfen zu Erziehung ( § 27 ff. KJHG ) und die Überprüfung der Wirksamkeit der Hilfeerbringung machen das Erstellen einer psychosozialen Diagnose erforderlich.

4.2 Merkmale psychosozialer Diagnostik in der sozialen Arbeit

Diagnostizien heißt, im Hinblick auf ein angestrebtes Ziel regelgeleitete Informationen zu gewinnen, Der Begriff läßt sich wörtlich mit Durchschauen oder Auseinanderkennen übersetzen. Ursprünglich wurde mit lediglich die hinter die Symptome blickende Tätigkeit des Artzes bezeichnet. Von Psychodiagnostik spricht man, wenn es speziell darum geht, auf professionelle Weise das Erleben und Verhalten von Menschen zu erkennen, bzw. Verhaltenseffekte festzustellen. Während dieser Begriff in erster Linie der erkennenden Tätigkeit von Psychologen zugeordnet wird, benennen Vertreter der sozialen Arbeit das Ergebnis ihrer Erkenntinsgewinnung gerne als psychosoziale Diagnose. Damit soll klargestellt werden, daß das Augenmerk nicht nur auf die Persönlichkeit eines Menschen gerichtet wird, sondern auch auf deren soziales Umfeld.

Die Betrachtung der sozialen Umstände ist immer notwendig, wenn menschliches Erleben und Verhalten erkannt und verstanden werden sollen, gleichgültig, ob ein Arzt, ein Psychologe oder ein Sozialarbeiter sich darum bemüht. Die Autorin sieht keinen Unterschied zwischen den Begriffen Diagnose, soziale Diagnose und psychosoziale Diagnose.

Die Handlungssituationen der sozialen Arbeit sind durch das Zusammentreffen vieler Einzelmerkmale gekennzeichnet. Die Störung des Kindes ist durch das Elternverhalten mitbedingt, dieses ist aber auch zugleich eine Reaktion auf das Verhalten des Kindes. Das elterliche Erziehungsverhalten wird verbessert durch die Nutzung der Ressourcen im sozialen Umfeld, diese können aber abnehmen oder verloren gehen, wenn sie für die Unterstützung des Erzieherverhaltens überbeansprucht werden. Erziehungsverhalten kann auch erleichtert werden durch ein ordenliches Einkommen und angenehme Wohnbedingungen, aber in der Regel sind diese nur durch engagierte und ausgedehnte Berufstätigkeit zu erwerben, was wiederum die Möglichkeit der geduldigen, ausgiebigen erzieherischen Zuwendung zum Kind einschränkt. Ein Eingriff in das Sorgerecht kann zwar kurzfristig eine Entspannung der Lage bringen, langfristig aber möglicherweise die Fähigkeiten der Mutter oder des Vaters zu erziehen noch nachhaltiger schwächen. Mögliche Fern - und Nebenwirkungen von Maßnahmen müssen also von Anfang an ebenfalls Gegenstand der diagnostischen Überlegungen sein.

Ein weiteres Merkmal der Handlungssituationen sozialer Arbeit ist, daß hier mit Systemen gearbeitet werden muß, die eine hohe Dynamik aufweisen. -veränderte familiäre Beziehungen im Zeitablauf, Abhängigkeit von der Entwicklung der Kinder oder dem Wandel der ehelichen Beziehungen.

Die Dynamik der Systeme, mit denen soziale Arbeit zu tun hat, erzeugt nicht selten Zeitdruck. Wenn man zu lange wartet, kann es für die Hilfe zu spät sein , oder was natürlich das erfreulichere ist und garnicht so selten vorkommt, die Hilfe erübrigt sich, weil die Klienten eigene Wege aus der Krise gefunden haben. Zeitdruck bedeutet, daß die Sammlung von Informationen und die Planung von Eingriffshandlungen meistens nicht ausführlich geschehen können, wie es dem Wunsch nach wissenschaftlich und rechtlich vollständig abgesichertem Arbeiten entspräche.

Außerdem macht die Eigendynamik von Systemen erforderlich, daß man Entwicklungstendenzen abschätzen und eine Prognose erstellt werden muß.

Sozialarbeiter haben also in der Regel mit Situationen zu tun, die schwer zu durchschauen sind. Das Handeln in komplexen, vernetzten, dynamischen und intransparenten Situationen kann jedoch nur erfolgreich sein, wenn es nicht ad hoc erfolgt, sondern erst nach einer genügend genauen Abklärung seiner Voraussetzungen , seiner Ziele und der Mittel zur Zielerreichung, also nach eingehender diagnostischer Tätigkeit. Der Sozialarbeiter muß sich also Informationen verschaffen, die über folgende Einzelheiten Auskunft gibt:

- Welches ist das Problem, das bearbeitet werden soll ?
- Mit welcher Zielsetzung soll das Problem bearbeitet werden ?
- An welchem wissenschaftlichen Konzept kann sich die Problemlösung orientieren ( Modellbildung ) ?
-Welche Informationen werden gebraucht, um die nötige Klärung herbeizuführen ?
- Mit welchen Verfahren und mit Hilfe welcher Person werden die Informationen zu erhalten sein ?
- Wie sollen die Informationen zusammengeführt werden ?
- Welche Schlüsse sollen aus welchen Informationen gezogen werden ?
- Welche diagnostischen Kategorien fallen unter welche juristischen Kategorien, falls ein Subsumtion vorgenommen werden muß ?
- Wie soll die Richtigkeit der Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt überprüft werden ?
- Wie sind die Ergebnisse des diagnostischen Prozesses zu dokumentieren, und wem sollen sie mitgeteilt werden ?

Die Fachkraft legt also vor Beginn einer diagnostischen Tätigkeit eine Art Strategie fest, der sie schrittweise folgen kann. In der folgenden schematischen Darstellung der Schritte eines Arbeitsprozesses zeigen die rückläufigen Pfeile an, daß von jeder erreichten Stufe her eine Rückkehr zu einer früheren Stufe notwendig werden kann. Dieses kann sich u.a. bei der Modellbildung herausstellen. weil z.B. die Zielformulierung nicht klar war.

Nicht nur der Schritt zurück kann jederzeit nötig sein. Auch der Blick nach vorn, der über die nächste Stufe hinausreicht, ist stets erforderlich. So läßt sich z.B. eine Zielformulierung, für die kaum Realisierungschancen bestehen, weil die notwendigen Mittel fehlen, gleich zu Beginn modifizieren. Unnötige diagnostische Erhebungen sind zu vermeiden, wenn der Bereich überhaupt in Frage kommender Diagnosen so früh wie möglich eingegrenzt werden.

Da diagnostisches Vorgehen an einer Zielsetzung ausgerichtet ist, machen unterschiedliche Ziele auch unterschiedliche Formen der Diagnostik erforderlich. Die Strategien, die zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben zu verfolgen sind, werden als Selektionsstrategie und als Modifikationsstrategie bezeichnet. Unter Selektionsstrategie ist zu verstehen, eine optimale Problemlösung durch die geeignete Auswahl von Personen und/oder Bedingungen sucht. Der Wert der Selektionsstrategie ist daran zu messen, inwieweit sie dazu beiträgt, für jede Person diejenige Bedinung zu finden, die ihr den größten Nutzen bringt ( gemessen an einem Optimierungskriterium wie Schlußfolgerung, Arbeitsplatzzufriedenheit, körperliche Gesundheit, Freisein von psychsischen Störungen o.ä ) Weiter ist anzumerken, daß auch Personenselektion oder Bedingungsselektion wichtige Bestandteile sein können.

Unter Modifikation ist zu verstehen, daß Veränderungen bei bereits bewilligten Hilfen eintreten können, um nötigenfalls Änderungen hinsichtlich der Maßnahme umzusetzen lassen oder die Maßnahme gänzlich zu beenden. Hier werden weitere diagnostische Informationen benötigt, die den Veränderungen Rechnung tragen. In der sozailen Praxis sind Mischstrategien von Selektion und Modifikation häufig.

Als weitere Merkmale der Psychosozialen Diagnostik gelten die Statusdiagnostik, die den Ist- Zustand beschreibt, als auch die Prozeßdiagnostik, die die Veränderungen feststellt, die im Erleben und Verhalten von Menschen auftreten als wichtige Bestandteile der Diagnosen.

Eine weitere Unterscheidung diagnostischer Möglichkeiten betrifft die Differenzierung in normorientierte und kriteriumsorientierte Diagnostik. Unter normorientierter Diagnostik ist zu verstehen, daß mittels Tests ein Untersuchungsergebnis in Relation zu den Ergebnissen anderer Personen zu setzen ist. Kriteriumsorientierter Diagnostik dient dem Zweck herauszufinden, wie nahe eine einzelne Person einem vorgegebenen Verhaltens- oder Erlebnisziel - dem sogenannte Kriterium gekommen ist. Kriteriumsorientierte Diagnostik spielt bei jeder Modifikation eine Rolle, wenn es darum geht, die Effektivität einer Maßnahme zu erfassen, somit ist sie für die soziale Arbeit von Bedeutung.

Als Argumente für die Erstellung von Klassifikationssystemen bzw. für die Verwendung von Diagnoseleitfäden sind ins Feld geführt worden:

- Diagnosen können als Leitidee für die genaue Wahrnehmung und richtige Einordnung von Gegebenheiten dienen.
- Ohne diagnostische Einschätzung fehlt Therapie- und Platzierungsentscheidungen die Grundlage.
- Mit der Erstellung von Diagnoseschlüsseln wird eine Vereinheitlichung der Fach- sprache erreicht, so daß die Verständigung unter Kollegen erleichtert und beschleunigt wird.
- Prognosen werden verbessert, wenn man typische Verlaufsformen eines eng umrissenen Störungsbildes kennt.
- Für epidemiologische oder ätiologische Forschung und Gesundheitsplanung sind klassifikatorische Einheiten unverzichtbar.

Folgende Gesichtspunkte sind bei der Konstruktion eines Klassifikationssystems zu beachten:

- Klassifikation muß auf beobachtbaren Fakten beruhen.
- Das Ziel aller Klassifikationsbemühungen ist nicht die Klassifikation von Personen, sondern von Störungen bzw. Problemen.
- Bei Kindern und Jugendlichen muß der Entwicklungsaspekt berücksichtigt werden.
- Die Klassifikationen müssen zuverlässig sein, wozu ein Glossar unerläßlich ist.
- Diagnoseklassifikationen müssen auch valide sein, d.h. sie müssen an

Außenkriterien so weitgehend orientiert sein, daß die verwendeten Kategorien mit hoher Wahrscheinlichkeit das erfassen, was intendiert ist.

- Die Klassifizierung sollte therapeutisch oder pädagogische Entscheidungen erleichtern.
- Schließlich muß die Klassifikation auch im Alltag der Institution praktikabel sein.

Schließlich muß hier noch herausgestellt werden, daß psychosoziale Diagnostik in der sozialen Arbeit nur dann sinnvoll und berechtigt ist, wenn sie dazu beiträgt, Entscheidungen zu verbessern, namentlich angemessene sozialpädagogische und therapeutische Hilfestellungen zu ermöglichen.

Zwar kann Diagnostik neben dieser handlungsanleitenden Bestimmung auch eine reine deskriptive Funktion haben. Ziel der deskriptiven Diagnostik ist die möglichst genaue Ermittlung der Ausprägung individueller Merkmale von Personen.9

Wenn hier vom Diagnostiker gesprochen wird, kann leicht der Eindruck entstehen, als sei der eine der Handelnde, während der andere, der Diagnostizierte, lediglich als Objekt des Handelns in den Blick genommen wird. Tatsächlich aber ist der Diagostizierte aktiv an diesem Prozeß beteiligt. Während der Sozialarbeiter sein Fachwissen einbringen kann, hat der Klient einen Wissensvorsprung in den ihn betreffenden Angelegenheiten. Der Klienten ist sozusagen der Co- Diagnostiker. Diagnostik ist nach dieser Sichtweise ein interaktives geschehen. Jedoch muß bei allen Bemühungen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit festgestellt werden, daß die Beziehung zwischen Diagnostiker und Klient in ihrer Natur asyme trisch sind.

5. Ablösung des diagnostischen Begriffs durch den der Zentralorientierung Auswirkungen auf die psychsoziale Diagnose

5.1 Erkenntinsgewinnung für oder über den Jugendlichen

In seinem Buch, "Sich am Jugendlichen orientieren", beschreibt K. Hekele den Unsinn von PSD wie folgt. Zitat Es kann damit anfangen, daß Nachbarn das Jugendamt über die desolate Situation einer Familie informiert, die Schule über Störungen berichtet, die Polizei sich meldet und auf Delikte und Gefährdung hinweist. Der Sozialarbeiter des Jugendamts setzt sich in Bewegung und macht sich selbst ein Bild. Weitere Informationen werden erhoben über die familiäre Situation, über Einkommensverhältnisse, Geschwisterkonsterlation, Versorgung der Kinder, Erziehungsbefähigung der Eltern, Freizeitverhalten der Kinder, persönliche Störugungen und Defizite usw. Dies kann durch das Hinzuziehen sepzifischer Fachkompetenzen wie Ärtze, Neurologen, Psychatire, Psychologischer Dienst vervollständigt werden. Die Informationen gehen ein in eine psychosoziale Diagnose und begründen dann z.B. die Unterbringung in einem Heim. Ein diagnostischer Anspruch im Sinne einer ojektivierenden Klärung wird hier kaum erfüllt. Im Gegenteil: persönliche Beurteilungskriterien, fachspezifische Ausrichtungen, politische, ideologische und machmal auch religiöse Orientierungen gewinnen an Einfluß. Interessen und Absichten sind erkennbar wie Verlegungsabsichten, Genehmigungen von Maßnahmen, Zwang zur Erfolgsmeldung, Rechtfertigungen, Gewährung von Förderungen und finanziellen Hilfen ect. Den Hauptteil machen ohnehin Symtome und Auffälligkeitsbeschreibungen aus; die eigentlichen Erklärungen und Diagnosen sind, wenn auch mit fachspezifischem Brimborium aufgewertet, recht bescheiden, nicht selten Standardformulierungen. Einmal schriftlich fixiert in die Akte eingegangen, sind sie von Dauer und werden kaum noch hinterfragt oder revidiert. ( Vergl. Kurt Hekele u.a, S. 63 ff ) Zur Diagnostik schreibt K. Hekele weiter, daß Diagnostik nach ursächlichen Zusammenhängen sucht. Es bestünde die Gefahr falscher diagnostischer Schlußfolgerungen, hierbei wird oft genug auf globale und Pauschalisierungen ausgewichen. Die Frage nach dem Warum ist unwichtig. Wesentlicher sei die Frage nach dem Wie, Wohin und Zu welchem Zweck. Er vertritt ferner die Auffassung, daß an die Stelle der Psychosozialen Diagnosen die Zentralorientierung tritt.

- Diagnostik sucht nach ursächlichen, grundsätzlichen Erklärungen. Dem haftet etwas konservativ Überdauerndes an.
- Es findet dabei immer wieder eine Verlagerung in die Einzelpersonen statt, auch bei Anerkennung der familiären Situation und Milieufaktoren. Zu kurz kommen äußere Bedingungen.
- Diagnostische Prozesse werden im wesentlichen von außen geführt mit keiner oder nur einer Minimalbeteiligung der Betroffenen. Deshalb sind die Aussagen für diese fremd und irritierend.

- Das herumdiagnostizieren nützt vor allen Dingen denen, die das tun, sie werten sich fachlich auf. (Vergl. Kurt Hekele, S. 74 ff.)

Zur Zentralorientierung schreibt K. Hekele weiter:

Unter dem Begriff der Zentralorientierung ist nach Kurt Hekele zu verstehen, daß diese verlangt, sich an dem zu orientieren, was der Jugendliche durch seine verschiedenen Ich-Äußerungen zum Ausdruck bringt. Diese Ich- Äußerungen sind prinzipiell Aussagen über das, was gegenwärtig anliegt und was in Zukunft sein soll. Dadurch ist dieser Orientierungsbegriff auf seine eigene Veränderung angelegt. Dies ist der wesentliche Unterschied zum diagnostischen Begriff, der auf grundsätzlich Feststehendes zielt. (Vergl. Kurt Hekele,S. 68 ff.)

- Zentralorientierung verzichtet auf ursächlich kausale Zusammenhänge im diagnostischen Sinne.
- Sie bezieht sich auf das, was gegenwärtig anliegt und in Zukunft sein soll.
- Was jetzt abläuft und in Zukunft sein soll, vermittelt sich über die Ausdrucksformen des Jugendlichen. Es ist an den Jugendlichen gebunden.
- Dadurch ändern sich die subjektiven Machtverhältnisse. Der Betreuer hat sich an dem zu orientieren, was der Jugendliche rüberbringt. - Dadurch wird der Jugendliche, werden seine Gedanken, seine Enstellung, seine Sichtweise beachtet, ernstgenommen, respektiert und akzeptiert.
- Die Ziele ergeben sich durch die Suche der Jugendliche nach Lösungen und Perspektiven; dies heißt aber, darauf vertrauen, daß trotz aller Erscheinungsformen und Symtome die Jugendlichen etwas Positives anstreben.
- Die Zentralorientierung verlangt, sich an dem zu orientieren, was der Jugendliche durch se verschiedenen Ich- Äußerungen zum Ausdruck bringt. Diese Ich- Äußerungen sind prinzipiell Aussagen über das, was gegenwärtig anliegt und was in Zukunft sein soll. Da- durch ist dieser Orientierungsbegriff auf seine eigene Veränderung angelegt. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zum diagnostischen Begriff, der auf grundsätzlich Feststehendes zielt.
- Durch das gleichzeitige und gleichwertige Einbeziehen der äußeren Bedingungen in die Zentralorientierung wird allzu individualisierenden und psychologisierenden Vorgehens- weisen vorgebeugt, läßt sich eine stärkere realitätsbezogene Betreuung organisieren.
- Dadurch entsteht eine höhere Notwendigkeit, daß Betreuer, Jugendlicher, Sachbearbeiter des Jugendamtes und auch die Eltern Dinge erörtern und gemeinsame Vereinbarungen treffen.
- Um dem Orientierungsbegriff nachkommen zu können, müssen sich die Betreuer stark auf den Jugendlichen und seine Ausdrucksformen konzentrieren, dabei ihr eigenes Verhalten, ihr Denken, ihre eigenen Konzepte kontrollieren. Sie sind dadurch gezwungen, ihr eigenes Verhalten zu planen und nicht das der Jugendlichen. Erziehungsplanung wird zur Betreuungsplanung und zur Verhaltensplanung der Erwachsenen.

5.2 Auswirkungen auf die Psycho- Soziale- Diagnose

Zunächst fällt auf, daß selten aus den PSD zu entnehmen ist, wie man zu den Informationen kommt; wie z.B. wieviele Gespräche mit wem, in welcher Art geführt wurden, welche anderen Informationen von Dritten mit eingehen etc. Besonders auffällig ist, daß dort, wo Unterzeichner wirklich nur Ergebnisse und Sachverhalte beschreiben will, bereits eine ursächliche zusammenziehende Sprache verwendet und immer wieder Werturteile zum Ausdruck kommen. Die Verquickung wichtiger Informationen mit persönlichen Sichtweisen und Werturteilen desjenigen, der die psycho- soziale Diagnose erstellt, erschwert die Auswertung solcher Diagnosen. Selten werden die Stärken herausgearbeitet; die Darstellungen enthalten sowohl offen und direkt als auch subtil durch die Art der Ausdrucksweise Negativ- Färbungen. Diese Art des Vorgehens fällt in fast allen psycho-sozialen Diagnosen auf. Es wird ein diagnostisches, beurteilendes Statement abgegeben, dem man dann ein paar Alltagsereignisse zuordnet, die teilweise inhaltlich gar nicht im Zusammenhang stehen. Durch dieses Gemisch von konkreten Informationen, Halbwahrheiten, Schildern von Ereignissen, eigenen Bewertungen, fachpsychologischen Statements mit selbstgebastelten diagnostischen Schlußfolgerungen entsteht letztendlich eine Darstellungsform, die auf den ersten Blick schwer zu durchschauen ist und die vor allen Dingen, und das ist die Gefahr daran, immer mehr zum Standard wird.

Noch schwieriger wird es, wenn zu solchen psychosozialen Diagnosen auch noch sogenannte gutachterliche Stellungnahmen von Spezialisten hinzugenommen werden. Die Barriere, hier zu hinterfragen, ist noch etwas höher.

Die Beschreibung der verschiedenen Ergebnisse ohne Bewertung, ohne Kausalverbindungen, ohne daß dort, wo beschrieben wird, gleichzeitig Interpretationen und diagnostische Schlußfolgerungen mit eingehen. Wenn Interpretationen, Schlußfolgerungen, Prognosen sich nicht vermeiden lassen und unbedingt aus welchen Gründen auch immer- sein müssen, dann getrennt als eigener Teil.10

5.3 Von der psychosozialen Diagnose zur Hilfeplanung

Joachim Merchel schreibt in seinem Aufsatz über Aspekte eines Perspektivenwechsels in der Erziehungshilfe, daß die verschiedenen, an dieser Auseinandersetzung beteiligten Akteure verfolgen als eines ihrer Anliegen eine nachdrückliche fachliche Verbesserung der Entscheidungen in der Erziehungshilfe. Die Alltagserfahrungen wie auch die Untersuchungen zur Praxis der Jugendämter zeigen eine mangelnde fachliche Rationalität bei Entscheidungen zur außerfamiiären Unterbringung von Kindern und Jugendlichen auf. Ein Vorherrschen von wissenschaftlichen kaum haltbaren Alltagstheorien und dementsprechend eine Tendenz zur Stigmaisierung von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien, mangelhafte Begründbarkeit bei der Auswahl einer erzieherischen Hilfe, vergessene Kinder und Jugendliche im Routinealltag der Jugendämter, diese und weitere Mängel in der Erziehungshilfe waren der Hintergrund, auf dem eine fachliche Qualifizierung für dringend notwendig erachtet wurde. Diagnose und Erziehungsplan wurden zu Formeln, die eine Erhöhung des wissenschaftlichen Standards versprachen und damit eine Perspektive zu Behebung einiger zentraler Mängel in der Erziehungshilfe eröffneten. Doch man muß den Zusammenhang, in dem der HilfeplanBegriff eingebettet ist, genau zur Kenntins nehmen, um festzustellen, daß gegenüber der Vorstellung, man könne durch Diagnosen, Planerstellung u.a. eine fachlich rationale Erziehungshilfepraxis begründen, im KJHG eine wesentlich andere Schwerpunktsetzung vorgenommen wurde. Trotz einer äußerlichen Analogie im Begriff Hilfeplan sollen das Entverfahren und der gesamte Hilfeprozeß ein Profil erhalten, das sich von vorangegangenen Konzepten, in denen Diagnosen, Anamnesen, Indikation, Vorstellung in Richtung "Behandlung " etc. einen zentralen Stellenwert einnahmen, in seinem grundlegenden Charakter unterscheidet. Es geht also um einen weitgehenden Perspektivwechsel: weg von einer expertenbestimmten Form vermeintlich rationaler Diagnosen und Behandlungen, hin zu einem den Subjektstatus der Adressanten systematisch einbeziehenden und fördernden Prozeß mit Aushandlungscharakter.

Es bedarf also einer genauen Betrachtung des gesetzlichen und fachlichen Kontextes, durch den die Hilfeplanung ihren Sinn erhält, damit nicht eine nach alten Prämissen entwickelte Praxis unter neuen Ediketten weitergeführt wird nach dem Motto " Hilfeplanung nach dem KJHG ist nichts Neues, haben wir schon lange so gemacht". Hilfeplanung, so wie das KJHG konzipiert ist, enthält weitgehende Herausforderungen hinsichtlich der Grundhaltung, mit der Sozialarbeiter den Klienten gegenübertreten, und dementsprechend im Hinblick auf die Gestaltung des klimatischen und organisatorischen Kontextes, in dem die Interaktionen mit den Adressanten der Jugendhilfe stattfinden.

5.4 Vorstellung und Erwartungen zur psychosozialen Diagnose in der Jugendhilfe

Bei den Bemühungen, die angesprochenen Mängel in der Erziehungshilfe durch eine Verwissenschaftlichung der Verfahren anzugehen, hat der Begriff der psychosozialen Diagnose und die damit transportierten, der Medizin und der Psychotherapie entnommenen Vorstellungen einen zentralen Stellenwert eingenommen.Es geht um die Vervollständigung bei der Erfassung möglicher Ursachen für Probleme in der Entwicklung des jungen Menschen und dies in der Erwartung , auf diesem Wege die " voraussichtliche" künftige Entwicklung zu prognostizieren und möglichst genaue Hinweise für eine pädagogisch- therapeutische Ausrichtung der Erziehungshilfe geben zu können. Diagnostische Untersuchung und Gesamtplan wurden als methodische Mittel angesehen, um die Steuerbarkeit junger Menschen zu erhöhen. Durch die fachgerechte Diagnostik soll so genau wie möglich geklärt werden, welche Hilfe in Betracht kommt. Psychosoziale Diagnostik war Ausdruck einer Form der Verwissenschaftlichung sozialer Arbeit, bei der wissenschaftliche Methodik verstanden wurde als Mittel zur Objektivierung von Verfahrensweisen, der Steuerung sozialer Prozesse, das Bemühen, sich soziale Prozesse verfügbar zu machen.

Mit dem Runderlaß des niedersächsischen Kultusministers im Jahr 1976 wurden Formen, Aufgaben und Zuständigkeiten bei der Erstellung von PSD den Jugendämter aufgegeben, wonach die PSD in fünf Abschnitte zu gliedern sei. Ziel sei es, mit dem Ergebnis der Diagnose diese vielleicht noch mit dem Klienten zu erörtern. Bei der Erörterung geht es jedoch weniger um das Aushandeln von Interpretationen, sondern das zentrale Anliegen liegt darin, den Klienten zu Akzeptanz der Diagnoseergebnisse und der daraus abgeleiteten Handlungsperspektiven zu gewinnen. Die Einführung von Diagnosenbögen zur fachlichen Qualifizierung der Erziehungshilfe war in den 70. Jahren weit verbreitet. Die fachliche Qualifizierung hatte zwei Stoßrichtungen: Die Orientierung an solchen Diagnosebögen sollte helfen, einerseits eine umfassende Würdigung der Entwicklung des Kindes im Hinblick auf Erziehungsplanung zu erreichen sowie andererseits den Entscheidungsvorgang von der jeweils subjektiven Haltung des Sozialarbeiters unabhängiger zu machen und ihn damit zu objektivieren. Gerade weil Erziehungshilfe ein pädagogisches Handlungfeld darstellt, in dem trotz relativ hoher finanzieller Aufwendungen der Erfolg ungewiß erscheint, versprach Diagnose einen Zuwachs an Effektivität und Effizienz. Durch die diagnostische Tätigkeit der Jugendhilfestellen erhoffte man sich eine Reduzierung des Anteils der Heimerziehung an der Gesamtzahl der erzieherischer Hilfen und eine Senkung der gegenwärtig noch langn Heimaufenthaltszeiten, wodurch insgesamt, mit einer Drosselung der Gesamtkosten zu rechnen sei.

Trotz der bereits in der Diskussion der 70.Jahre formulierten Skepsis gegenüber Diagnose- Konzepten in der Erziehungshilfe und trotz der bis heute immer wieder artikulierten Kritik, vergl. auch Kurt Hekele, ist die psychosoziale Diagnose in den Köpfen vieler Personen aus der Jugendhilfe geblieben, Dieses zeigt u.a. die neue Heimrichtlinie für das Land Niedersachsen, die unmittelbar den Erlaß zur psychosozialen Diagnose aus dem Jahr 1976 ansprechen und die Einrichtungen zu einer daraus abgeleiteten Erziehungsplanung verpflichten. Diese Heimrichtlinien knüpfen an einer Weise an das trandierte Verständnis von Diagnose an, als wäre das KJHG mit seinen prozeßhaften und partizipativen Vorstellungen zur Hilfeplanung nie in Kraft getreten.11

5.5 Hilfeplanung als Abschied von der Diagnose in der Erziehungshilfe

Hilfeplanung ist also zu verstehen als Teil des gesamten sozialpädagogischen Hilfeprozesses, als Vorgang des Aushandelns, der gemeinsamen Konsituierung eines spezifischen Hilfebedarfs, der kommunikativen Aneigung der Problemkosterlation eines Kindes oder Jugendlichen. Es geht um eine prozeßhafte Verständigung über Situationsdefinition, über Veränderungsperspektiven und über akzeptierbare Wege zur Problembewältigung. Wenn man diese Aushandlungsprozesse als den wesentlichen Charakter von Hilfeplanung akzeptiert, dann gelangt man auch zu einem veränderten Verständnis von Planung in der Erziehungshilfe. Unter Planung ist dann nicht mehr zu verstehen das Muster der Operationalisierung von Lern- und Erfahrungsschritten zur Erreichung eines Zieles, sondern ein prozeßhaftes sich bemühen um Perspektiven. Da aber die geplanten Interaktionen und Lebensweisen immer kkomplexer sind als bei der Perspektivenentwicklung mitgedacht werden konnte und weil somit neue Erfahrungen Veränderungen von Personen und sozialen Ssystemen, unbedachte Nebenwirkungen etc. neune Situationen schaffen, erweist sich die Qualität von Hilfeplanung in ihrem Potential, Situationsveränderungen aufzuarbeiten und mit den Beteiligten und Adressaten die Konsequenzen zu formulieren. Hilfeplanung kann daher nur einen prozeßhaften und reflektierenden Charakter annehmen.

Die Hilfeplanung vermag nur dann kontraproduktive Nebeneffekte zu vermeiden, wenn sie das Erfordernis einer prospektiven Prozeßbeschreibung erfüllt und dann revidiert wird, wenn sich Interventionsstrategien als nicht zum Klientensystem passend erweisen.

6. Zusammenfassung

In ihrem Aufsatz; Die Hilfeplanung in ihrer Bedeutung für Qualität und Kosten,schildert die Autorin Annegret Bommelmann, daß Hilfepläne, so wie sie derzeit erstellt werden und Hilfeplanungs-prozesse, wie sie derzeit organisiert sind, von einem starren System ausgehen bzw. sind eine Reaktion auf entsprechend starre Strukturen. Sie unterliegen der irrigen Annahme, daß es möglich sei, bei entsprechend gründlicher Vorarbeit sozusagen " wahre Diagnosen " zu stellen , verkennt aber, daß es zwischen offen erkennbarem Verhalten der Jugendlichen und den getroffenen Hilfemaßnahmen nicht eine eindeutige Kausalität gibt. Die Qualität erzieherischer Hilfen läßt sich dementsprechend nicht statistisch vorausberechnen und erschöpft sich im Angebot versäulter Hilfeformen. Die Jugendhilfe in der bisherigen Form orientiert sich in ihren Hilfeangeboten häufig noch eher anden Bedinungen der Institutionen und ihrer ( selbstgeschaffenen ) Möglichkeiten und weniger vorrangig an den Erfordernissen, die eine angemessene Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen bedeuten würden. Die Orientierung an den erzieherischen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen erfordert ein hohes Maß an Flexibilität in der Organisation der notwendigen Hilfen. ( Vergl.A. Bommelmann, S. 79 ff)12

Die Formbezogenheit der Angebote sollte in den Hintergrund geraten, damit den inhaltlichen Grundlagen eine größere Bedeutung zukommt. Nicht die Angebots- und Organisationsstrukturen bestimmen damit die Entwicklungen, sondern deren Freisetzung ermöglichen erzieherische und pädagogische Handlungsweisen. Kinder und Jugendliche sind in ihrer Entwicklung zu selbständigen und verantwortungsbewußten sowie entscheidungsfreudigen Persönlichkeiten zu unterstützen. Die Zielsetung verlangt von einer zeitgemäßen Erziehung, die Sozialisation als individuellen Lernprozeß zu gestalten. Selbständigkeit und Verantwortungsbewußtsein kann nicht verordnet werden, sondern ihre Verwirklichung verlangt, altersgemäße Möglichkeiten der Lebensgestaltung für Kinder und Jugendliche zur Verfügung zu stellen und diese auszuhandeln. Der Focus liegt somit auf der Erziehung als Aushandlungsprozeß.

Klaus Hurrelmann beschreibt die Bedingungen und die Dynamik von Erziehung als Aushandlungsprozeß folgendermaßen:

Betreuung als Aushandlungsprozeß spricht deutlich gegen einen Objektstatus von Kindern und Jugendlichen, Es kommt nicht darauf an, für den Jugendlichen zu handeln, sondern mit diesem. Der Begriff Aushandlung setzt handelnde Subjekte voraus. Es kann allerding nicht darüber hinweggetäuscht werden , daß die spezifische Funktion der Jugendhilfe Aushandlungsprozesse immer wieder erschwert haben. Zusammenfassend kann nach Hurrelmann festgestellt werden, Leichter als einen Königsweg in der Jugendhilfe zu beschreiben, ist es, Sackgassen zu benennen.Als Grundsätze sollten folgendes gelten:

- weiche Intervention vor harten Eingriffen
- ambulante Hilfen vor stationären Hilfen
- ortsnahe vor ortsfernen Hilfen
- Vermeidung von defakto unumkehrbaren Entscheidungen
- Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Bedürfnisse und Lebenslagen von Mädchen und Jungen
- Entscheidungsfindung als Aushandlungsprozeß zwischen den Beteiligten
- statt Diagnostik und daraus kasuistisch abgeleitete Therapien (vergl. Klaus Hurrelmann)13

Die Skepsis gegenüber Diagnose- Konzepten in der Jugenhilfe hat jedoch nichts zu tun mit einer Reduktion von Fachlichkeit. Es besteht weiterhin die Notwendigkeit, die Lebensgeschichten von Kinder und Jugendlichen wahrzunehmen, sowie in einem gemeinsamen Deutungsprozeß pädagogisch tragfähige Perspektiven zu entwicklen.

Mollenhauer und Uhlendorff plädieren, um die Fachlichkeit zu dokumentieren, für die Aufrechterhaltung des Diagnose- Begriffes durch Medizin und Psychotherapie und proklamieren eine spezifisch sozialpädagogische Diagnostik, deren Methodik entsprechend der Deutungsoffenheit sozialpädagogischer Problemstellungen eine hermeneutische, auf Verstehen ausgerichtete ist. Die sozialpädagogische Diagnose nimmt ihren Ausgangspunkt bei einer Diagnostik der Lebenslagen von Individuen. Das in Gesprächssituationen zutage geförderte Sprachmaterial wird zu einer hemeneutisch- diag- nostischen Interpretation unterzogen, um sich so an die Lebensthematik, mit der die diagnostizierten Klientel befaßt ist, anzunähern. Die Diagnostik entfaltet ihren pädagogischen Charakter, indem sie auch Prgnostisches enthlät, also Hinweise auf möglicherweise sinnvolle pädagogischen Arrangements erkennen läßt. Gesucht wird in dem Sprachmaterial nach Tätigkeiten, die der Lebensthematik entsprechen und zugleich geeignet sind, die Bildungsbewegung weiterzubetreiben, in der sich der Jugendliche befindet, und zwar in einer ihn befriedigenden und für andere sozila verträgliche Richtung.

Die Vorstellung von Mollenhauer und Uhlendorff zu einer sozialpädagogischen Diagnostik formulieren wesendliche methodische Aspekte, mit deren Hilfe eine Hilfeplanung in dem hier skizzierten Charakter gefördert werden kann. Gute Diagnosen, Gutachten, Erziehungspläne zeichnen sich dardurch aus, daß es ihnen gelingt, verschiedene Perspektiven miteinander zu verbinden, so markiert eine auf Aushandlungsprozesse gegründete Hilfeplanung einen wichtigen Schritt auf diesem Weg.14

Schließlich bleibt ledglich die Frage, ob ein Festhalten an einem - wenn auch veränderten und sozialpädagogisch zugespitzten- Diagnose Begriff eine prozeßhafte individuelle Hilfeplanung in der Erziehungshilfe zu fördern vermag. Mann kann unterschiedliche Meinungen vertreten, ob man den Diagnose-Begriff bewahren und gegen seine ausschließliche Inanspruchnahme von Medizin und Psychotherapie eine sozialpädagogische Ausrichtung behaupten soll oder ob man wegen seiner Infizierung mit Assoziationen, die die Eigenheiten sozialpädagogischer Problemkonsterlationen verfehlen, den Diagnose- Begriff aus der Jugendhilfe heraushalten soll. Die Beantwortung dieser Frage liegen unterschiedliche Einschätzungen über die Auswirkungen von Begriffen auf die jeweiligen Wirklichkeitskonstruktionen von Jugendhilfe-Fachkräften zugrunde. Vor dem Hintergrund dieser Argumentation wird auch aus pragmatischen Gründen für ein Heraushalten des Diagnosesbegriffes plädiert. Es könnte sonst das Problem auftreten, daß sich in der Praxis der mit tradierten Inhalten gefüllte Diagnose- Begriff in den Köpfen festsetzt und das eine spezifisch Sozialpädagogisch- Hermeutische , das es in der Hilfeplanung zu erproben und weiterzuentwickeln gilt, aus dem Bewußtsein verdrängt.

[...]


1 Der Bundesminister für Jugend Familie, Frauen und Gesundheit: Achter Jugendbericht, Bericht über Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe, Bundesregierung, Bonn 1990

2 Martin Stahlmann: Einführung in Theorie und Praxis der Heimerziehung, UTB für Wissenschaft, Wiesbaden 1994

3 D.W. Winnicott: Familie und individuelle Entwicklung, Kindler Verlag München, London 1992

4 Eva Federspiel-Schwabel u.a.: Kursbuch Seele, Kiepenheuer & Witsch, Köln 1996

5 Peter- Chr. Kunkel: Grundlagen des Jugendhilferechts, Nomos, Baden - Baden 1997

6 Martin Kupffer: Einführung in Theorie und Praxis der Heimerziehung, UTB für Wissenschaft, Wiesbaden 1994

7 Th. Klatetzki: Flexible Erziehungshilfen. Ein Organisationskonzept in der Disskussion, Votum, Münster 1995

8 Joh. Münder: Beratung Betreuung Erziehung und Recht, Votum, Münster 1991

9 Viola Harnach. Beck: Psychosoziale Diagnostik in der Jugendhilfe, Juventa, Weinheim 1997, 16- 34

10 Kurt Hekele: Sich am Jugendlichen orientieren, IGFH Eigenverlag, Frankfurt am Main 1995

11 Joachim Merchel: Hilfeplanung und Betroffenenbeteiligung, Votum, Münster 1994

12 Annegret Bommelmann: "...und sie bewegt sich doch " Die Jugendhilfe auf dem Weg zur Modernisierung, Eigenverl. d. Deutschen Vereins f. öffentliche u. private Fürsorge, Frankfurt am Main 1995

13 Klaus Hurrelmann: Dynamische Erziehungsprozesse, Die Zeit, 26.03.1993, Ausgabe Nr. 13,

14 Mollenhauer & Uhlendorf: Sozialpädagogische Diagnosen, Über Jugendliche in schwierigen Lebenslagen, Verlag Juventa, Weinheim/München 1995, 12- 18

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Sozialpädagogische Diagnosen
Hochschule
Universität Bremen
Veranstaltung
Einführung in die Theorie und Methodik Sozialpädagogischer Diagnosen
Note
2
Autor
Jahr
1999
Seiten
23
Katalognummer
V98076
ISBN (eBook)
9783638965279
Dateigröße
463 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sozialpädagogische, Diagnosen, Einführung, Theorie, Methodik, Sozialpädagogischer, Diagnosen
Arbeit zitieren
Stephan Volkmer (Autor:in), 1999, Sozialpädagogische Diagnosen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/98076

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Sozialpädagogische Diagnosen



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden