Die Arbeit geht der Frage nach, ob Yellow Dots als Beweismittel im Strafprozess herangezogen werden können und versucht, diese im Katalog der zulässigen Beweismittel des Strafrechtsprozesses zu verorten. Die meisten Farblaserdruck- und Multifunktionskopiersysteme signieren jedes erstellte Dokument ganzseitig mit aus unter 1 mm kleinen Yellow Dots bestehenden Codes, sogar mehrfach. Dieser Code, gleichbedeutend mit einer Signatur ist für den Betrachter unter normalen Umständen nicht sichtbar.
Anfang 2017 trug es sich zu, dass streng geheime Unterlagen aus einem NSA-Bericht zu russischen Hacking-Versuchen während der US-Präsidentschaftswahl der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Medienberichten zufolge leitete eine Angestellte eines NSA-Dienstleisters die brisanten und als geheim eingestuften Untersuchungsunterlagen an „The Intercept“, einer Leaking-Plattform, per E-Mail weiter. Bereits kurze Zeit darauf vermeldete die amerikanische Ermittlungsbehörde FBI die Vernehmung einer Verdächtigen. Die auf der Homepage von Intercept veröffentlichten Dokumente führten die Ermittler wahrscheinlich auf die Spur der mutmaßlichen Täterin. Die Überführung gelang mittels auf den Dokumenten aufgebrachter "Yellow Dots".
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung in die Thematik
B. Rechtsgrundlagen zu digitalen Beweismitteln in Strafverfahren
I. Allgemeine Grundlagen der Beweismittel im Strafrechtsprozess
1. Rechtliche Anforderungen an die Beweisaufnahme
a. Beweisverfahren im Allgemeinen
b. Beweismittel im weiteren Sinne
c. Zugelassene Beweismittel des Strengbeweisverfahrens
2. Analyse des Phänomens der Yellow Dots
a. Der Kern des Machine Identification Codes
b. Probleme bei der Beweiserhebung
c. Theoretische Einordnung der Yellow Dots in die Beweismittel
II. Juristische Analyse strafprozessbewährter Beweismittel
1. Juristische Anforderungen an Urkunden für den Urkundenbeweis
a. Urkunden und Urkundenbeweis gem. §§ 249 ff. StPO im Strafrechtsprozess
b. Zwischenfazit
2. Beweis durch Augenschein in Verbindung mit Yellow Dots
a. Bedeutung des Augenscheins nach der Strafprozessordnung
b. Richterliche Inaugenscheinnahme
c. Nichtrichterliche Inaugenscheinnahme
d. Verfahren der Inaugenscheinnahme
e. Revision
f. Yellow Dots in der Kategorie der Augenscheinobjekte
C. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die juristische Verwertbarkeit von sogenannten "Yellow Dots" – versteckten, durch Farblaserdrucker erzeugten Markierungen – als Beweismittel im deutschen Strafverfahren. Ziel ist es, zu klären, ob diese Markierungen als Urkundenbeweis oder Augenscheinbeweis einzuordnen sind und welche Anforderungen sich aus der Strafprozessordnung (StPO) für die Beweiserhebung ergeben.
- Technologische Funktionsweise der "Yellow Dots" (Machine Identification Code)
- Strafprozessuale Einordnung als Urkunden- oder Augenscheinbeweis
- Rechtliche Anforderungen an die Beweisaufnahme im Strafverfahren
- Problematiken der Unversehrtheit und Manipulation von Beweismitteln
- Datenschutzrechtliche Implikationen und Zeugenschutzaspekte
Auszug aus dem Buch
2. Analyse des Phänomens der Yellow Dots
Yellow Dots entstehen durch das automatisierte Hinzufügen einer zusätzlichen, für das bloße Auge unsichtbaren Information zu dem eigentlichen Ausdruck eines Dokumentes. Dabei spielt es keine Rolle, ob gedruckt, kopiert oder ein Fax empfangen wird. Die Yellow Dots, wie auch die gewünschten Bildinformationen, bestehen aus einem aufgeschmolzenen und mit den Papierfasern verbundenen Kunststoff mit eingelagerten Farbpigmenten.
Die Yellow Dots werden neben den eigentlich zu vervielfältigenden Informationen als Wasserzeichen hinterlegt. Dieser Vorgang wird während der Bildverarbeitung in der gerätebasierenden Firmware realisiert. Die Firmware fügt somit versteckte Informationen hinzu. Im nachfolgenden Kapitel soll tiefergehend auf diese Technologie sowie den Code eingegangen werden.
a. Der Kern des Machine Identification Codes
Zu Aufbau, Struktur und Inhalt der durch Yellow Dots dargestellten Machine Identification Codes gibt es bis heute nur unvollständige Erkenntnisse. Diese wurden erst aufgrund einer Untersuchungsinitiative der amerikanischen Bürgerrechtsgruppe der Electronic Frontier Foundation zu Tage gefördert. Mitglieder der Organisation wiesen bei bestimmten Farblaserdruckermodellen nach, dass der Code aus 15 Spalten und 8 Zeilen besteht. Die erste Zeile enthält den vertikalen Paritätscode, die erste Spalte den horizontalen. Der Paritätscode dient der Überprüfung der gelesenen Information. Wenn die Anzahl der Dots einer Zeile oder Spalte eine gerade Zahl ist, erscheint im Paritätsbit ein Punkt. Bei einer ungeraden Anzahl fehlt dieser. Die Nutzinformation der Matrix liegt in den restlichen 14 Spalten und 7 Zeilen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung in die Thematik: Die Einleitung beleuchtet die Verbreitung von Druckern in modernen Arbeitsumgebungen und führt das Phänomen der "Yellow Dots" als versteckte Signatur auf Dokumenten anhand eines realen Kriminalfalls ein.
B. Rechtsgrundlagen zu digitalen Beweismitteln in Strafverfahren: Dieses Hauptkapitel analysiert zunächst allgemeine Beweisregeln in Strafprozessen, bevor es die Funktionsweise der Yellow Dots technisch detailliert erläutert und deren rechtliche Einordnung als Beweismittel prüft.
I. Allgemeine Grundlagen der Beweismittel im Strafrechtsprozess: Hier werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der Beweisaufnahme sowie die spezifischen Probleme bei der Erhebung und technischen Auswertung von Yellow Dots untersucht.
II. Juristische Analyse strafprozessbewährter Beweismittel: Dieses Kapitel prüft, ob Yellow Dots die Voraussetzungen für einen Urkundenbeweis erfüllen oder vielmehr als Augenscheinobjekte zu kategorisieren sind, unter Berücksichtigung von Revisionsgründen und der Rolle des Richters.
C. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass Yellow Dots als Augenscheinobjekte verwertbar sein könnten, weist jedoch eindringlich auf Manipulationsrisiken, notwendige Expertenzuziehung und datenschutzrechtliche Bedenken hin.
Schlüsselwörter
Yellow Dots, Machine Identification Code, Strafverfahren, StPO, Beweismittel, Augenscheinbeweis, Urkundenbeweis, IT-Forensik, Beweiserhebung, Firmware, Datenschutz, Zeugenschutz, informationelle Selbstbestimmung, Sachverständigengutachten, Strafprozessordnung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der strafprozessualen Verwertbarkeit von versteckten Markierungen auf Computerausdrucken, den sogenannten "Yellow Dots", die zur Identifikation von Druckern und möglicherweise Nutzern dienen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen die IT-forensische Funktionsweise der Kennzeichnungstechnologie, die strafrechtlichen Kategorisierungen von Beweismitteln (Urkunde vs. Augenschein) sowie datenschutzrechtliche und prozessuale Herausforderungen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, zu klären, unter welchen juristischen Voraussetzungen die durch Yellow Dots übermittelten Informationen als Beweis vor Gericht zugelassen werden können, ohne gegen rechtsstaatliche Prinzipien zu verstoßen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, die einschlägige Normen der Strafprozessordnung (StPO) auf die technische Gegebenheit der Yellow Dots anwendet und durch forensische Erkenntnisse ergänzt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil erörtert die rechtlichen Anforderungen an die Beweisaufnahme, die technische Struktur des Machine Identification Codes sowie die prozessuale Behandlung von Beweisanträgen und die Rolle des Augenscheins.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird primär durch Begriffe wie Yellow Dots, Beweisrecht, StPO, IT-Forensik und Augenscheinbeweis charakterisiert.
Warum ist die Einordnung als Urkundenbeweis schwierig?
Eine Einordnung als Urkundenbeweis scheitert primär daran, dass der aufgedruckte Code ohne technische Hilfsmittel für den Menschen nicht lesbar und ohne fachliche Interpretation nicht verständlich ist.
Welche Rolle spielt die Manipulationsanfälligkeit der Firmware?
Da die Erzeugung der Yellow Dots softwarebasiert erfolgt, besteht die Gefahr, dass manipulierte Firmwares zu unrichtigen Identifikationsergebnissen führen, was die Beweiskraft dieser Dots im Strafprozess erheblich schwächen kann.
Welche Rolle spielt der Zeugenschutz in diesem Kontext?
Der Autor warnt davor, dass durch die Rückverfolgbarkeit von Dokumenten mittels Yellow Dots anonyme Informanten oder unter Schutz gestellte Zeugen identifiziert und gefährdet werden könnten.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2018, Computer- und Internet-Strafrecht. Die Verwertbarkeit von Yellow Dots auf Laserausdrucken im Strafverfahren, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/981068