Das BBiG ist durch das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz, welches zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, grundlegend reformiert worden. U.a. wurde eine Mindestausbildungsvergütung eingeführt, die Möglichkeit der Teilzeit-Berufsausbildung erweitert sowie das Prüfungsverfahren und die Fortbildung geändert.
Zudem stellt die aktuelle Pandemie auch die Berufsausbildung vor schwierige Fragen. Der Aufsatz setzt sich mit diesen Fragestellungen auseinander.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Wesentliche Änderungen im BBiG
2.1. Flexibilisierung der Teilzeitberufsausbildung
2.2. Berufsschulanrechnung für Volljährige
2.3. Mindestausbildungsvergütung
3. Änderungen im Prüfungsrecht
4. Neuregelungen in der Fortbildung
5. Berufsausbildung in Zeiten der Pandemie
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit gibt einen detaillierten Überblick über die zentralen gesetzlichen Neuerungen im Berufsbildungsrecht durch das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz zum 1. Januar 2020. Dabei liegt der Fokus auf der Analyse der neuen Regelungen zur Flexibilisierung der Ausbildung, der Einführung einer Mindestausbildungsvergütung sowie der Anpassungen im Prüfungs- und Fortbildungswesen, ergänzt durch eine juristische Einordnung der pandemiebedingten Herausforderungen für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende.
- Flexibilisierung der Teilzeitberufsausbildung und Entfall des berechtigten Interesses
- Anrechnung der Berufsschulzeiten auf die Arbeitszeit bei Volljährigen
- Stufenmodell der Mindestausbildungsvergütung sowie Angemessenheitskriterien
- Entlastung der Prüfungsausschüsse durch Prüferdelegationen und Verfahrensänderungen
- Neustrukturierung der höherqualifizierenden Berufsbildung (Fortbildungsstufen)
Auszug aus dem Buch
2.1. Flexibilisierung der Teilzeitberufsausbildung
Die Teilzeitberufsausbildung ist erstmals mit der BBiG-Novelle zum 1. April 2005 eingeführt worden (§ 8 Abs. 1 S. 2 BBiG a.F.). Voraussetzung war nach dieser Vorschrift ein berechtigtes Interesse.
Durch § 7a BBiG werden die Möglichkeiten der Teilzeitberufsausbildung deutlich erweitert. Ausbildender und Auszubildender können für die gesamte Ausbildungszeit oder für einen bestimmten Zeitraum der Berufsausbildung die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit vereinbaren (§ 7a Abs. 1 S. 2 BBiG). Das Erfordernis des berechtigten Interesses entfällt.
Die Verkürzung kann erfolgen, indem die tägliche oder die wöchentliche Ausbildungszeit um maximal 50% gekürzt wird.
Beispiel: Die betriebsübliche Ausbildungszeit beträgt 8 Stunden pro Tag an 5 Tagen pro Woche (= 40 Wochenstunden).
Eine Teilzeitausbildung kann z.B. vereinbart werden, indem 6 Stunden pro Tag an 5 Tagen pro Woche (= 30 Wochenstunden) vereinbart werden. Möglich wäre aber auch, dass eine Ausbildungszeit von 8 Stunden pro Tag an 4 Tagen pro Woche (= 32 Wochenstunden) vereinbart wird. Die Vereinbarung einer Ausbildungszeit von weniger als 20 Wochenstunden ist in diesem Fall nicht möglich.
Im Falle der Teilzeitausbildung verlängert sich die kalendarische Ausbildungszeit entsprechend auf volle Monate abgerundet (§ 7a Abs. 2 BBiG).
Beispiel: Für eine dreijährige Berufsausbildung bei einer betriebsüblichen Ausbildungszeit von 40 Stunden wird eine Teilzeitausbildung mit 30 Wochenstunden vereinbart. Die Ausbildungsdauer verlängert sich damit auf 4 Jahre.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung umreißt die historische Entwicklung des Berufsbildungsrechts und führt in die Ziele des Modernisierungsgesetzes von 2020 ein.
2. Wesentliche Änderungen im BBiG: Dieses Kapitel erläutert die neuen Regelungen zur Teilzeitberufsausbildung, die Anrechnung von Berufsschulzeiten für Volljährige sowie die gesetzlich fixierte Mindestausbildungsvergütung.
3. Änderungen im Prüfungsrecht: Hier werden die Maßnahmen zur Entlastung der Prüfungsausschüsse, wie die Bildung von Prüferdelegationen und die Abweichung vom Kollegialprinzip, detailliert beschrieben.
4. Neuregelungen in der Fortbildung: Das Kapitel behandelt die Einführung der drei Stufen der höherqualifizierenden Berufsbildung und deren Einordnung in den Deutschen Qualifikationsrahmen.
5. Berufsausbildung in Zeiten der Pandemie: Dieser Abschnitt analysiert die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf bestehende Ausbildungsverhältnisse und stellt Förderprogramme für Betriebe vor.
Schlüsselwörter
Berufsbildungsmodernisierungsgesetz, BBiG, Teilzeitberufsausbildung, Mindestausbildungsvergütung, Prüfungsausschuss, Prüferdelegation, höherqualifizierende Berufsbildung, Master Professional, Bachelor Professional, Ausbildungsprämie, Corona-Pandemie, Berufsausbildung, Berufsschulanrechnung, Fortbildung, Berufsbildungsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das zentrale Anliegen dieser Publikation?
Die Publikation dient der Erläuterung der wesentlichen Neuerungen des Berufsbildungsmodernisierungsgesetzes, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist und die Rahmenbedingungen der dualen Ausbildung in Deutschland grundlegend angepasst hat.
Welche zentralen Themenfelder deckt das Werk ab?
Die Arbeit fokussiert sich auf die Flexibilisierung der Teilzeitberufsausbildung, die rechtliche Gleichstellung bei der Berufsschulanrechnung für Volljährige, die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung, Anpassungen in den Prüfungsprozessen sowie die neue Struktur der höherqualifizierenden Berufsbildung.
Was ist das primäre Ziel der Reform des Berufsbildungsgesetzes?
Das Ziel ist die Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung sowie eine verbesserte Transparenz und Attraktivitätssteigerung im Verhältnis zur akademischen Bildung.
Welcher methodische Ansatz wurde gewählt?
Der Autor führt eine systematische juristische Analyse der neuen BBiG-Vorschriften durch und kombiniert diese mit praxisnahen Rechenbeispielen, um die Auswirkungen der Neuregelungen für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende greifbar zu machen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die geänderten Paragrafen des BBiG hinsichtlich Arbeitszeitregelungen, Vergütungsansprüchen, der Prüfungsstruktur und der neuen Bezeichnungen für Fortbildungsabschlüsse.
Welche Schlüsselbegriffe sind für das Verständnis der Arbeit essenziell?
Zentrale Begriffe sind das BBiG-Modernisierungsgesetz, die Mindestausbildungsvergütung, das Prüferdelegationsmodell, die höherqualifizierende Berufsbildung sowie die entsprechenden DQR-Niveaus.
Unter welchen Voraussetzungen dürfen die neuen Fortbildungsbezeichnungen wie "Master Professional" geführt werden?
Diese Bezeichnungen dürfen nur geführt werden, wenn die spezifischen Voraussetzungen der entsprechenden neuen Fortbildungsverordnungen erfüllt sind. Ein bloßes Einordnen eines alten Abschlusses in den DQR berechtigt nicht zur Verwendung der neuen Titel.
Wie hat sich die Rolle des Prüfungsausschusses durch die Reform verändert?
Der Prüfungsausschuss kann zur Entlastung nun Prüferdelegationen bilden und bestimmte Aufgaben übertragen, wobei das Kollegialprinzip in Teilbereichen aufgeweicht wurde, um die ehrenamtlichen Prüfer zu entlasten.
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- Lutz Völker (Author), 2020, Neuerungen im Berufsbildungsrecht 2020, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/981335