Das BBiG ist durch das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz, welches zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, grundlegend reformiert worden. U.a. wurde eine Mindestausbildungsvergütung eingeführt, die Möglichkeit der Teilzeit-Berufsausbildung erweitert sowie das Prüfungsverfahren und die Fortbildung geändert.
Zudem stellt die aktuelle Pandemie auch die Berufsausbildung vor schwierige Fragen. Der Aufsatz setzt sich mit diesen Fragestellungen auseinander.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Wesentliche Änderungen im BBiG
- Flexibilisierung der Teilzeitberufsausbildung
- Berufsschulanrechnung für Volljährige
- Mindestausbildungsvergütung
- Änderungen im Prüfungsrecht
- Neuregelungen in der Fortbildung
- Berufsausbildung in Zeiten der Pandemie
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der vorliegende Text befasst sich mit Neuerungen im Berufsbildungsrecht im Jahr 2020. Das Gesetz soll die berufliche Bildung modernisieren und stärken, insbesondere im Vergleich zur akademischen Bildung. Der Fokus liegt auf der Flexibilisierung der Teilzeitberufsausbildung, verbesserten Regelungen für volljährige Berufsschüler, der Einführung einer Mindestausbildungsvergütung sowie Anpassungen im Prüfungsrecht und der Fortbildung.
- Flexibilisierung der Teilzeitberufsausbildung
- Verbesserungen für volljährige Berufsschüler
- Einführung einer Mindestausbildungsvergütung
- Änderungen im Prüfungsrecht
- Herausforderungen der Berufsausbildung in der Corona-Pandemie
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung
Dieser Abschnitt stellt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) von 1969 vor, welches das Berufsbildungsrecht erstmals umfassend und bundeseinheitlich regelte. Er beschreibt die Reformen des BBiG im Jahr 2005 und die erneute Novellierung im Jahr 2020.
Wesentliche Änderungen im BBiG
Flexibilisierung der Teilzeitberufsausbildung
Der Text erläutert die Erweiterung der Möglichkeiten zur Teilzeitberufsausbildung durch das BBiG. Er beschreibt die Möglichkeit, die Ausbildungszeit für die gesamte Ausbildung oder einen bestimmten Zeitraum zu verkürzen und die Entfall des Erfordernisses eines berechtigten Interesses. Das Beispiel erläutert, wie die Verkürzung der Ausbildungszeit mit einer entsprechenden Verlängerung der kalendarischen Dauer der Ausbildung verbunden ist.
Berufsschulanrechnung für Volljährige
Der Abschnitt behandelt die Anrechnung der Berufsschulzeit auf die Ausbildungszeit für Volljährige. Die neuen Regelungen entsprechen den bestehenden Regelungen für Minderjährige im Jugendarbeitsschutzgesetz, die nun auch für Volljährige gelten. Das Beispiel veranschaulicht die Anwendung der neuen Regelungen auf die Anrechnung der Berufsschulzeit auf die Ausbildungszeit.
Mindestausbildungsvergütung
Dieser Teil befasst sich mit der Einführung einer Mindestausbildungsvergütung. Der Text verdeutlicht, dass das Mindestlohngesetz nicht auf Ausbildungsverträge Anwendung findet. Es werden die Mindestvergütungen für den Ausbildungsbeginn von 2020 bis 2023 dargestellt und die Berechnungsgrundlage für die Mindestvergütung im Jahr 2024 erläutert. Der Text legt dar, dass die tarifvertragliche Vergütung als angemessen gilt, auch wenn sie die Mindestausbildungsvergütungen unterschreitet. Weiterhin wird die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung außerhalb eines Tarifvertrags behandelt.
Schlüsselwörter
Die zentralen Begriffe und Themen des Textes sind: Berufsbildungsrecht, BBiG, Teilzeitberufsausbildung, Berufsschulanrechnung, Mindestausbildungsvergütung, Prüfungsrecht, Fortbildung, Corona-Pandemie. Der Text behandelt die Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung sowie die Anpassung des Berufsbildungsrechts an die aktuellen Herausforderungen.
- Quote paper
- Lutz Völker (Author), 2020, Neuerungen im Berufsbildungsrecht 2020, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/981335