Investmentfonds


Seminararbeit, 2002

34 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Darstellung Investmentfonds
2.1 Begriffliche Abgrenzung
2.2 Grundidee des Investmentsparens
2.3 Aufbau einer Investmentgesellschaft
2.3.1 Kapitalanlagegesellschaft
2.3.2 Sondervermögen
2.3.3 Depotbank
2.4 Formen von Fonds
2.4.1 Aktienfonds
2.4.2 Rentenfonds
2.4.3 Gemischte Fonds
2.4.4 Immobilienfonds
2.4.5 Dachfonds
2.4.6 Geldmartkfonds
2.4.7 Rohstoffonds
2.4.8 Ethikfonds / Umweltfonds
2.5 Aktuelle Fondsmarktsituation

3 Auswahl des passenden Investmentfonds
3.1 Anlegerwünsche und Bedürfnisse
3.2 Auswahlkriterien
3.2.1 Performance
3.2.2 Risikobetrachtung
3.2.3 Rating
3.2.4 Fondsmanagementqualität
3.3 Möglichkeiten der Informationsbeschaffung
3.3.1 Bankberater
3.3.2 Unabhängiger Finanzberater
3.4 Wahl des Investmentfonds
3.5 Kauf des Investmentfonds

4 Probleme bei der Investmentfondswahl
4.1 Vielzahl an Investmentfonds
4.2 Intransparente Gebühren
4.3 Intransparente Anlagen des Sondervermögens

5 Schlussbetrachtung

6 Literaturverzeichnis

7 Anhang

1 Einleitung

Investmentfonds rücken immer mehr in das Blickfeld potentieller Anleger. Gerade nach dem Börsenboomjahr 2000 und den anschliessenden Kursstürzen, sind weniger riskante Anlagen gefragt. Waren zu den Haussezeiten Einzelaktien sehr begehrt, so verspricht eine Diversifikation heute mehr Erfolg. Mit niedrigem Kapitaleinsatz lassen sich Investments in verschiedene Aktien realisieren. Kapitalanlagegesellschaft bieten zudem eine grosse Fülle an Produkten an, die untereinander um Anlegerkapital kämpfen.

Die nachfolgende Ausarbeitung soll Wege aufzeigen, die ein Anleger gehen sollte, um einen passenden Investmentfonds zu finden. Der Kostendruck der Kapitalanlagegesellschaften steht einer individuellen Beratung entgegen und führt oftmals zu Standardlösungen. Gute Informationsquellen neben der Beratung sind daher unentbehrlich.

Doch auch die Informationsbeschaffung gestaltet sich schwierig. Ersichtlich ist dies an der grossen Anzahl von Rankings, in denen immer wieder andere Investmentfonds den ersten Platz erzielen. Hierzu sollen sinnvolle Kennzahlen erläutert und deren Vor- und Nachteile dargestellt werden. Denn bisher hat sich kein einheitlicher Standard etabliert, der eine Vergleichbarkeit zwischen den Fondsprodukten ermöglichen und den Anlegern die Anlageentscheidung für einen Investmentfonds wesentlich erleichtern würde.

Die nachfolgende Vorgehensweise zur Auswahl eines passenden Investmentfonds, soll nur als Ratschlag gedacht sein. Es soll auf Besonderheiten bei der Anlage in einen Investmentfonds aufmerksam gemacht werden. So können die Ausgabeaufschläge, verschiedene Gebühren oder bestimmte Fondsarten für Verunsicherung sorgen. Neben der Darstellung der Fondsarten soll auch auf die Organisation einer Kapitalanlagegesellschaft eingegangen werden. Der Marktüberblick soll die aktuelle Situation aufzeigen.

Im Gliederungspunkt 4 wird explizit auf die Problemfelder bei der Investition in einen Investmentfonds eingegangen. Es sei darauf hingewiesen, dass der Gliederungspunkt 3 ebenfalls Probleme aufzeigt, die besonders bei der Auswahl auftauchen.

2 Darstellung Investmentfonds

Nach einer begrifflichen Abgrenzung und der Darstellung der Grundidee des Investmentsparens, soll der rechtliche Aufbau erklärt werden. Daran anschliessend erfolgt die ausführliche Vorstellung der Formen von Investmentfonds.

2.1 Begriffliche Abgrenzung

Oft werden im Zusammenhang mit Investmentfonds unterschiedliche Begriffe für die Bereiche einer Investmentgesellschaft gebraucht. Zum besseren Verständnis sollen nachfolgend die Begriffe und deren Bedeutung festgelegt werden. Einen Anhaltspunkt liefert hier §7 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG).

Um die Investmentidee umzusetzen schrieb der Gesetzgeber durch das KAGG vor, welche Konstruktion eine Investmentgesellschaft hat und welche Aufgaben ausgelagert werden müssen. In diesem Zusammenhang wird vom „Investmentdreieck“ gesprochen.[1] Es besteht aus Kapitalanlagegesellschaft, Investmentfonds und Depotbank.

Die Kapitalanlagegesellschaft, auch Investmentgesellschaft genannt, nimmt eine zentrale Stellung ein. Sie verwaltet die eingegangenen Fondsmittel und tätigt die Investitionen. Nachfolgend soll hier der Begriff Kapitalanlagegesellschaft verwendet werden.

Die Depotbank ist durch das KAGG zur Wahrung des Sondervermögens mit erheblichen Kontrollfunktionen gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft ausgestattet. Die Depotbank sollte daher keineswegs mit ihr gleichgesetzt werden.

Das durch den Investmentsparer bereitgestellte Kapital bildet das sogenannte Sondervermögen, auch Investmentfonds genannt. Das Sondervermögen nimmt je nach Rechtsverhältnis der Kapitalanlagegesellschaft zum Anlegern (Vertragstyp oder Gesellschaftstyp siehe 2.2.3.1) eine von der Gesellschaft losgelöste oder integrierte Stellung ein.[2] Im folgenden soll der Begriff Sondervermögen verwendet werden, wenn rechtliche Aspekte behandelt werden. Bei der Anlageentscheidung soll weiter vom gängigen Begriff Investmentfonds die Rede sein.

Mit dem Begriff Investmentsparen ist der Erwerb von Anteilen einer Investmentgesellschaft gemeint.

2.2 Grundidee des Investmentsparens

Die Idee des Investmentsparens ist nach Manfred Laux europaweit definiert als die Idee der Chancengleichheit aller Anleger an allen Anlagemärkten.[3] Hauptanliegen ist die durch Diversifikation zu erreichende Risikostreuung eines Investmentfonds. Kleinanleger sollen gegenüber dem Erwerb von Aktien nicht benachteiligt werden. Die Risikostreuung eines Investmentfonds und die Möglichkeit des Erwerbs kleiner Anteile sollen die Chancengleichheit gegenüber vermögenden Sparern herstellen. Neben dem Ausschalten von Mindestanlagesummen und des Hindernisses von fehlenden Mitteln für eine ausreichende Kapitalstreuung bei Aktien, bietet das Investmentsparen den Anlegern das notwendige Expertenwissen.

Mit der Verbreitung des Investmentsparens in der Bevölkerung sollen breitere Schichten am Bestand, Wachstum und Ertrag einer Volkswirtschaft profitieren. Unternehmen profitieren durch neue Kapitalquellen für ihre Investitionen.

Laux macht vier Aspekte aus, die die Idee des Investmentsparens charakterisieren:

1. Investmentsparen gesetzlich geregelt: Das KAGG von 1957 sichert die Ordnung und Beaufsichtigung des deutschen Investmentsparens und die steuerliche Gleichstellung zwischen Investmentsparer und Aktionären.
2. Standardisiert: Aufgrund der hohen Bedeutung des Anlegerschutzes werden lediglich vom Gesetzgeber zugelassene Gesellschaften und Produkte am Markt zugelassen. Ferner unterliegt das Sondervermögen einheitlichen Mindestanforderungen.
3. Expertenwissen: Der Gesetzgeber verlangt, dass Fondsmanager vor einer staatlichen Aufsichtsbehörde ihre fachlich Eignung und Zuverlässigkeit nachweisen müssen. Den Anlegern soll durch ein professionelles Fondsmanagement eine möglichst hohe Rendite gesichert werden.
4. Eignung für Vielzahl von Anlegern: Der aktuelle Fondsmarkt bietet Fonds, die jedem Bedürfnis des Anlegers gerecht werden. Hinsichtlich der Risikoeinstellung und des Anlagehorizonts der Anleger sind Produkte mit allen möglichen Variationen erhältlich.

2.3 Aufbau einer Investmentgesellschaft

Anknüpfend an die begriffliche Abgrenzung in Punkt 2.1 sollen hier die Funktionen der zum Investmentdreieck gehörenden drei Organe dargestellt werden: Kapitalanlagegesellschaft, Sondervermögen und Depotbank.

2.3.1 Kapitalanlagegesellschaft

Die Legaldefinition von Kapitalanlagegesellschaften ist in §1 Abs. 1 KAGG dargestellt. Demnach sind Kapitalanlagegesellschaften Kreditinstitute, die das bei ihnen angelegte Geld im eigenen Namen oder im Auftrag eines Anlegers nach dem Grundsatz der Risikomischung in nach dem Gesetz zugelassene Vermögensgegenstände anlegen und dem Anleger seine Rechte in Form einer Urkunde ausstellen. Sie sollen mit dem bereitgestellten Kapital, durch die Investition in Wertpapiere oder sonstige nach §1 Abs. 5 KAGG spezifizierte Vermögensgegenstände, dem Anleger eine angemessene Rendite erwirtschaften. Den Kapitalanlagegesellschaften fällt dabei die Aufgabe der Risikostreuung zu. Eine Kapitalanlagegesellschaft kann mehrere Sondervermögen auflegen.

Kapitalanlagegesellschaften dürfen nach § 1 Abs. 3 des KAGG nur in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführt werden. Der § 1 Abs. 6 behandelt weitere erlaubte Tätigkeiten.

Eine Kapitalanlagegesellschaft steht unter der Aufsicht des Bundesamtes für Kreditwesen. Ferner sind bestimmte Voraussetzung vor der Geschäftsaufnahme zu erfüllen. Das eingezahlte Nennkapital muss mindestens zweieinhalb Millionen Euro betragen und der Geschäftsführer muss zuverlässig sein und seine fachliche Eignung vorweisen. Die Grundsätze sind in § 2 KAGG bestimmt und dienen dem Anlegerschutz.

Kapitalanlagegesellschaften können nach dem Vertragstyp oder dem Gesellschaftstyp organisiert sein.[4]

- Vertragstyp

Deutsche Kapitalanlagegesellschaften sind ausschliesslich nach dem Vertragtyp geführt, bei dem das Sondervermögen rechtlich vom Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft getrennt ist. Die Kapitalanlagegesellschaft verwaltet das Sondervermögen auf vertraglicher Basis auf Grundlage des Vertragsplans. Anteilsscheine berechtigen den Anleger nicht zur Ausübung von Gesellschafterrechten. Die Kapitalanlagegesellschaft handelt eigenverantwortlich und unterliegt der Kontrolle der Depotbank.

- Gesellschaftstyp

Kapitalanlagegesellschaften des Gesellschaftstyps werden meist in der Form der Aktiengesellschaft betrieben. Anleger zahlen nicht in das Sondervermögen ein, sondern erwerben mit ihrer Anlage Aktien der Gesellschaft oder tätigen Stammeinlagen. Das Sondervermögen ist in diesem Fall nicht vom Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft getrennt. Der Anleger kann seine Anteile an der Börse handeln.

2.3.2 Sondervermögen

Der Begriff Sondervermögen kennzeichnet das gesamte von den Anlegern eingezahlte Kapital und die damit erworbenen Vermögensgegenstände in Form von Aktien, Rentenpapieren, Anleihen, Geldmarktpapiere, Immobilien oder sonstige dem Gesetz nach bestimmte Anlagearten. Durch den Begriff will der Gesetzgeber sicherstellen, dass das Vermögen von der Kapitalanlagegesellschaft getrennt zu halten ist. Die wirtschaftliche Situation einer Kapitalanlagegesellschaft hat somit keinen Einfluss auf das Sondervermögen.

Es kann anhand von vier Kriterien eingeteilt werden:[5]

- Rechtliche Konstruktion: Von Interesse sind hier die Unternehmensform und die Anteilsrücknahme. Neben den bereits dargestellten Unternehmensformen des Vertragstyps und des Gesellschaftstyps, kann bei der Anteilsrücknahme eine open-end oder eine closed-end Vereinbarung getroffen werden. Das open-end Prinzip verpflichtet das Fondsmanagement zu jederzeitigen Rücknahme der Anteile, während das closed-end Prinzip keine Rücknahmeverpflichtung beinhaltet. Anteile können als Aktien an den Börsen gehandelt werden können.
- Anlegerzielgruppe: Sondervermögen können einerseits an private Anleger gerichtet sein oder sich andererseits an eine begrenzte Zahl institutionelle Anleger wenden.
- Anlagepolitik: Grundsätzlich können aktiv oder passiv gemanagte Sondervermögen angeboten werden. Während passiv geführte Sondervermögen eine Referenzgröße abbilden, versuchen aktiv geführte durch die Auswahl bestimmter Vermögensgegenstände eine höhere Rendite zu erreichen. Nähere Erläuterungen dazu sind im Abschnitt 2.3 enthalten.
- Ertragsverwendung: Fallen nach einem abgelaufenen Geschäftsjahr Erträge an, so können diese je nach vertraglicher Vereinbarung thesauriert oder ausgeschüttet werden.

Der Wert eines Sondervermögens wird börsentäglich von der Depotbank unter Mitwirkung der Kapitalanlagegesellschaft ermittelt. Dazu werden von den aktuellen Kursen der Vermögensgegenstände, dem Barvermögen und der bestehenden Forderungen die Verbindlichkeiten abgezogen. Der verbleibende Wert wird durch die Anzahl der Umlauf befindlichen Anteile geteilt. Der ermittelte Wert entspricht dem Rücknahmepreis je Anteil.

2.3.3 Depotbank

Die Kapitalanlagegesellschaft hat ein Kreditinstitut mit der Verwahrung der Vermögensgegenstände des Sondervermögens zu beauftragen. Die Depotbank ist zuständig für die Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine. Sie verfügt über eine Überwachungsfunktion über das Sondervermögen gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft. Dieses Depotbankprinzip ist ein wesentlicher Bestandteil des im KAGG verankerten Anlegerschutzgedankens.[6] Weitere wichtige Aufgaben, die der Depotbank zufallen sind, die Anteilspreisermittlung, Ausschüttung der Erträge und Wahrnehmung der Anlegerinteressen. Der letzte Punkt gilt vor allem für die Drittwiderspruchsklage nach §771 Abs. 1 alte Fassung, wenn gegenüber dem Sondervermögen Ansprüche geltend gemacht werden, für die es nicht haftet. Folgender Überblick soll die Aufgaben noch einmal übersichtlich darstellen:

Aufgaben der Depotbank:

- Verwahrung der Vermögensgegenstände des Sondervermögens
- Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine
- Überwachungsfunktion über Sondervermögen
- Anteilspreisermittlung
- Ausschüttung der Erträge
- Wahrnehmung der Anlegerinteressen

Für die Wahrnehmung oben genannter Aufgaben ist die Depotbank berechtigt, nach Abstimmung mit der Kapitalanlagegesellschaft, eine Depotbankgebühr aus dem Sondervermögen zu berechnen. In einigen Fällen wird für die Verwahrung der Wertpapiere eine gesonderte Depotgebühr erhoben.

Die Depotbank steht ebenfalls unter der Aufsicht des Bundesaufsichtsamts für Kreditwesen. Falls die Depotbank ihren gesetzlichen und vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, kann das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen einen Wechsel der Depotbank auferlegen.

2.4 Formen von Fonds

Bei Fonds treten grundsätzlich zwei Managementformen auf. Sie können aktiv oder passiv geführt sein.[7] Aktiv gemanagte Aktienfonds kennzeichnen die Wertpapierportfolios, deren Manager mit der Auswahl von Wertpapieren folgende Strategie verfolgen. Durch gezielte Über- oder Untergewichtungen von Aktien bzw. Anleihen versucht der Manager mit seinem Portfolio eine bessere Rendite zu erzielen als eine Referenzgröße. Nach sorgfältiger Analyse investiert er in Wertpapiere, die ein höheres Wachstumspotential versprechen. Geht seine Strategie nicht auf, so bleibt der Fondsmanager hinter dem Wert der Referenzgröße zurück. Referenzgrößen, auch Benchmark genannt, sind in der Regel Indizes bestimmter Wertpapierkategorien aus denen die investierten Wertpapiere stammen.

[...]


[1] Vgl. Manfred Laux, 1999, S. 1043

[2] Vgl. § 6 KAGG , Stand 1. Januar 2002

[3] Vgl. Manfred Laux, 1999, S. 1040

[4] Vgl. Manfred Laux, 1999, S. 1044

[5] Vgl. Louis Perridon und Manfred Steiner, 1999, S. 290

[6] Vgl. Manfred Laux, 1999, S. 1045

[7] Vgl. Carl Dieter und Wolfgang Förster, 1994, S.15

Ende der Leseprobe aus 34 Seiten

Details

Titel
Investmentfonds
Hochschule
Universität Lüneburg  (Rechtsinstiut)
Veranstaltung
Analyse von Finanzdienstleistungen und Produktmarketing
Note
2,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
34
Katalognummer
V9835
ISBN (eBook)
9783638164443
Dateigröße
619 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Investmentfonds, Auswahl Investmentfonds, Marketing
Arbeit zitieren
Bino Mathew (Autor:in), 2002, Investmentfonds, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9835

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