Die Arbeit unternimmt einen Interpretationsversuch des "locus ab efficientibus rebus" (top. 22) aus dem Werk "Topica" von Marcus Tullius Cicero. Neben der dort verwendeten Argumentationsstruktur wird insbesondere die juristische Problematik der "cautio damni infecti" bei einer Kommunmauer in klassischer und republikanischer Zeit behandelt.
Weitere Klarheit verschafft nur die Auslegung des Wortes fornicatus. Der fornix ist zunächst ein bautechnischer Begriff für einen tragenden Bogen. Er war typisch für die römische Architektur und wurde in vielen Bereichen wie Brückenbau, Bau von Aquädukten und Bau von Arkaden genutzt. Vor allem aber bezeichnete ein fornix auch die Entlastungsbögen über Tür und Fensteröffnungen. Angewendet auf top wäre der paries fornicatus dann eine von Tür bzw. Fensteröffnungen durchbrochene Wand und der paries solidus eine nicht durch solche durchbrochene Wand.
Entscheidend ist, dass einen fornix gerade das tragende Element qualifiziert; wenn das Tragen nicht relevant wäre, dann käme hingegen das Wort camera oder concameratio zum Einsatz. Wenn nun eine solche tragende Konstruktion mit einer bereits bestehenden Mauer verbunden wird, können leicht statische Probleme entstehen. Und auch im Beispiel von (top. 22) hängt die von Cicero formulierte Rechtsfolge gerade davon ab, dass an die Kommunmauer eine Mauer fehlerhaft angebaut wird. All dies könnte dafürsprechen, dass der Satzteil vel solidum vel formicatum den paries directus, also die angebaute Mauer qualifiziert.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung in die Problematik im locus ab efficientibus rebus, insbesodere die Kommunmauer
B. Textinterpretation von Cicero, top. 22
I. Die Feststellung im Eröffnungssatzes
1. Bestimmen der Rechtslage
a) Rechtslage in der Klassik
b) Die beschriebene Rechtslage in top. 22
2. Festsetzen der Ausgangslage
II. Zuordnung der Konkretisierung „vel solidum vel fornicatum“
1. Grammatikalische Zuordnung
2. Bautechnische Interpretation
III. Das Rechtsinstitut der cautio damni infecti
1. Differenzierungen innerhalb der cautio damni infecti
a) Die cautio vitium aedium
b) Die cautio vitium operis
aa) Vitium operis iam factum
bb) Vitium operis quod fit
c) Einordnung des Beispielfalls
2. Prozessuales
a) Erstreiten der cautio
b) Durchsetzung im Schadensfall
c) Subsidiarität
IV. Das rechtmäßige Nutzen der Kommunmauer
1. Rechtslage in der Klassik
2. Die Arbeiten in top. 22
V. Die Antithese eius vitio – eius operis vitio
D. Argumentationsstruktur im locus ab efficientibus rebus
I. Die res efficiens
1. Die res efficiens als conditio sine qua non
2. Einschränkung nach dem Rechtsgedanken der Adäquanzformel
3. Widerrechtlichkeit als qualifizierendes Kriterium
II. Der Anwendungsbereich des locus ab efficientibus rebus
E. Abschließende Bemerkungen
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die juristische Interpretation einer Textstelle aus Ciceros "Topica" (top. 22), die sich mit der "Kommunmauer" und der "cautio damni infecti" befasst. Ziel ist es, die zugrunde liegende Argumentationsstruktur des "locus ab efficientibus rebus" (der Ort der bewirkenden Dinge) zu analysieren und zu klären, wie Cicero in diesem antiken rechtlichen Kontext Haftungsfragen zwischen Nachbarn bei baulichen Veränderungen an einer gemeinsamen Mauer löst.
- Analyse der Rechtslage zur Kommunmauer in der römischen Klassik und bei Cicero.
- Differenzierte Untersuchung der "cautio damni infecti" als nachbarschaftsrechtliches Instrument.
- Interpretation des "locus ab efficientibus rebus" im Kontext von Kausalitätsüberlegungen.
- Verknüpfung rhetorischer Argumentationsmuster mit juristischer Fallpraxis.
Auszug aus dem Buch
I. Die Feststellung im Eröffnungssatzes
Top. 22 beginnt mit dem Satz Ab efficientibus rebus hoc modo: (Von den bewirkenden Dingen auf diese Weise:). Auf die dahinterstehende Argumentationsstruktur soll erst später eingegangen werden.
Den eigentlichen locus ab efficientibus rebus eröffnet Cicero mit einer Feststellung: Omnibus est ius parietem directum ad parietem communem adiungere vel solidum vel fornicatum. (Jeder hat das Recht, eine Mauer senkrecht an eine Kommunmauer anzufügen, sei sie massiv oder eine Bogenmauer.) Durch diese will Cicero wohl zweierlei Dinge zum Ausdruck bringen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung in die Problematik im locus ab efficientibus rebus, insbesodere die Kommunmauer: Dieses Kapitel erläutert die heutige und historische Bedeutung der Kommunmauer als Grenzbauwerk und führt in Ciceros Textstelle ein.
B. Textinterpretation von Cicero, top. 22: Hier wird der Text Ciceros detailliert analysiert, insbesondere die Rechtslage zur Kommunmauer, die bautechnische Interpretation der Begriffe und die Bedeutung der cautio damni infecti.
D. Argumentationsstruktur im locus ab efficientibus rebus: Dieser Teil untersucht die Kausalitätslogik von Cicero und wie er das Konzept der res efficiens einsetzt, um Haftungsfragen durch die Widerrechtlichkeit einer Tätigkeit abzugrenzen.
E. Abschließende Bemerkungen: Das Fazit stellt fest, dass trotz lückenhafter Quellen die Interpretation Ciceros verständlich macht, wie er komplexe juristische Probleme für Zeitgenossen argumentativ aufbereitete.
Schlüsselwörter
Cicero, Topica, Kommunmauer, cautio damni infecti, locus ab efficientibus rebus, römisches Recht, Nachbarschaftsrecht, paries fornicatus, Kausalität, res efficiens, Haftung, bauliche Maßnahmen, Rechtsgeschichte, Rhetorik, Trebatius.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt eine spezifische Textstelle in Ciceros "Topica", in der er anhand eines nachbarschaftsrechtlichen Falls zur Kommunmauer ein rhetorisch-juristisches Argumentationsschema erläutert.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Schwerpunkte liegen auf dem römischen Nachbarschaftsrecht, insbesondere der cautio damni infecti, der Interpretation von Baubegriffen in römischen Quellen und der antiken Argumentationslehre.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die juristische Durchdringung von Ciceros Argumentation, um zu verstehen, wie er Kausalität und Haftung bei baulichen Beeinträchtigungen an einer gemeinschaftlichen Mauer begründet.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine philologisch-juristische Textinterpretation durchgeführt, die antike Rechtsquellen (Digesten) mit der modernen Literatur zur römischen Rechtsgeschichte verknüpft.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Definition der Kommunmauer, die Kategorisierung der cautio damni infecti sowie die Anwendung der Argumentationsstruktur des "locus ab efficientibus rebus" auf den konkreten Beispielfall.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Cicero, Kommunmauer, cautio damni infecti, res efficiens, Kausalität und römisches Nachbarschaftsrecht.
Warum ist die Unterscheidung zwischen vitium aedium und vitium operis für Cicero wichtig?
Sie ist entscheidend für die Haftung: Während beim vitium aedium der Zustand des Gebäudes entscheidend ist, kommt es beim vitium operis auf das menschliche Handeln (die Bautätigkeit) an, was Ciceros Argumentation zur Haftungsbefreiung beeinflusst.
Welche Rolle spielt der Begriff "demoliri" für die Argumentation?
Der Begriff ist zentral, da er nicht nur "niederreißen", sondern auch "substanzielle bauliche Veränderungen" bedeuten kann, was die Legitimität der durchgeführten Arbeiten und damit die Haftungssituation maßgeblich bestimmt.
- Arbeit zitieren
- Julius Pälke (Autor:in), 2020, Der "locus ab efficientibus rebus". Die Kommunmauer, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/983941