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Untersuchung des zeitgenössischen Diskurses über den Einsatz von Folter im Strafprozess des frühneuzeitlichen Deutschlands

Title: Untersuchung des zeitgenössischen Diskurses über den Einsatz von Folter im Strafprozess des frühneuzeitlichen Deutschlands

Term Paper , 2019 , 21 Pages , Grade: 1.3

Autor:in: Tom Reichelt (Author)

History of Europe - Middle Ages, Early Modern Age
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Summary Excerpt Details

Der Einsatz der Folter im Strafprozess war ein, in der Frühen Neuzeit, sehr kontrovers diskutiertes Thema. In der folgenden Arbeit soll der, auf deutsche Schriftquellen beschränkte, zeitgenössische Diskurs um die Folter, mit Fokus auf die Übergangsphase zwischen der Frühen Neuzeit und der Aufklärung, untersucht werden. Den Beginn bildet dabei ein kurzer Exkurs zu den Merkmalen der Folter und deren Ursprung. Das Hauptaugenmerk liegt jedoch auf der Analyse der von den Kritikern geäußerten Vorbehalte an dem Einsatz von Folter, wobei die kritische Betrachtung der Arbeiten von Carpzov und Thomasius im Vordergrund stehen wird. Um deutlich zu machen, dass es neben Kritikern durchaus auch Befürworter gab, sollen weiterhin deren Positionen, hier exemplarisch durch Gmelin vertreten, ergründet werden. In diesem Sinne soll auch herausgearbeitet werden, welchen Kategorien die Argumente der Diskursführenden zugeordnet werden können. Hierauf aufbauend soll abschließend die Frage beantwortet werden, welche Auswirkungen der Diskurs über die Folter auf die Gesetzgebung hatte.

Folter, welche auch als "quaestatio, tortura, tormenta oder peinliche Frage" bezeichnet wurde, spielte in den Strafprozessen der Frühen Neuzeit eine integrale Rolle in der Beweisfindungsphase. Ursache für ihre Verwendung war das frühneuzeitliche Verständnis über die rechtmäßige Verurteilung eines Straftäters. So konnte ein vermeintlicher Täter nur dann zu "Lebens- oder Leibesstrafen" verurteilt werden, wenn er entweder durch "die Aussage zweier glaubwürdiger Tatzeugen" überführt werden konnte, oder wenn er die Tat gestand. Eine Verurteilung allein auf der Basis von Beweisen, wie sie der Moderne entspricht, war nicht zulässig. Wenn in einem Prozess also eine erdrückende Beweislast bestand, jedoch weder vertrauenswürdige Zeugen gefunden werden konnten, noch ein freiwilliges Geständnis des Verdächtigen vorlag, so musste Letzteres durch die Folter erwirkt werden.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Folter im Strafprozess des frühneuzeitlichen Deutschlands

2.1 Bedeutung und Merkmale

2.2 Ursprung

3. Zeitgenössische Folterkritik

3.1 Begründung der Auswahl

3.2 Carpzov

3.3 Thomasius

4. Gegenpositionen der Folterbefürworter

4.1 Begründung der Auswahl

4.2 Gmelin

5. Betrachtungen zum Diskurs

5.1 Kategorisierung der Streitpunkte

5.2 Auswirkungen auf die Gesetzgebung

6. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht den zeitgenössischen Diskurs über den Einsatz der Folter im Strafprozess des frühneuzeitlichen Deutschlands an der Schwelle zur Aufklärung, wobei insbesondere die Argumente von Kritikern und Befürwortern sowie deren Einfluss auf die Gesetzgebung analysiert werden.

  • Analyse der Merkmale und des Ursprungs der Folter als Beweismittel.
  • Kritische Auseinandersetzung mit den Positionen von Benedict Carpzov und Christian Thomasius.
  • Untersuchung von Gegenargumenten durch Vertreter wie Christian Gottlieb Gmelin.
  • Kategorisierung der vorgebrachten Diskursargumente (normativ vs. sachlich).
  • Ermittlung des Einflusses des Diskurses auf die spätere Abschaffung der Folter.

Auszug aus dem Buch

3.3 Thomasius

Christian Thomasius legte seine juristische Inaugural-Dissertation „Die Verbannung der Folter aus den Gerichten der Christen“ im Jahre 1705 der Friedrichs-Universität zu Halle vor. In diesem, in zwei Teile gegliederten, Werk artikuliert er seine Bedenken gegenüber der Folter im Strafprozess und plädiert gleichzeitig für deren Abschaffung. Thomasius war ein Schüler des Frühaufklärers Samuel Pufendorf. Der seinerseits ein Weiterentwickler der Arbeit von Hugo Grotius war, welcher als Begründer der Idee eines von der Theologie losgelösten Naturrechts gilt.

Schon in seinem Vorwort formuliert Christian Thomasius die Kritik, dass den einer Straftat Beschuldigten durch die Folter Strafen zuteilwerden, die jene von überführten Tätern sogar noch überträfen. Schlimmer als die körperlichen Qualen seien, seiner Meinung nach, aber die an Ungerechtigkeit nicht zu übertreffenden psychischen Auswirkungen auf die Befragten, konkret die „Todesängst[e]“ welche sie zu durchleiden hätten. Nach diesen einleitenden Bemerkungen beginnt Thomasius damit im ersten Teil seiner Arbeit die peinliche Frage in der strafrechtlichen Verwendung seiner Zeit zu erläutern. Die folgenden 15 Paragraphen, teils durch Überschriften und teils durch Thesen eingeleitet, beschränken sich dabei fast gänzlich auf die neutralen Darstellungen des praktizierten Rechts. Nur an wenigen Stellen bringt Christian Thomasius seine persönliche Meinung ein.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Definition des Untersuchungsrahmens, Zielsetzung der Arbeit und Vorstellung des Fokus auf den Diskurs um die Folter im Übergang von der Frühen Neuzeit zur Aufklärung.

2. Folter im Strafprozess des frühneuzeitlichen Deutschlands: Darstellung der historischen Rolle, der Merkmale sowie des Ursprungs der „peinlichen Frage“ im frühneuzeitlichen Strafrecht.

3. Zeitgenössische Folterkritik: Detaillierte Analyse der folterkritischen Argumentationen von Benedict Carpzov und insbesondere Christian Thomasius.

4. Gegenpositionen der Folterbefürworter: Untersuchung der Argumentation von Christian Gottlieb Gmelin, der die Folter trotz aufkommender Kritik als unentbehrliches Mittel zur Wahrheitsfindung verteidigte.

5. Betrachtungen zum Diskurs: Kategorisierung der Argumente auf sachlicher und normativer Ebene sowie eine Analyse der Auswirkungen des Diskurses auf die Gesetzgebungsprozesse.

6. Fazit: Zusammenfassende Betrachtung der Ergebnisse und des Zusammenspiels von aufklärerischem Geist und veränderten Rechtsprinzipien bei der Abschaffung der Folter.

Schlüsselwörter

Folter, Strafprozess, Frühe Neuzeit, Aufklärung, Benedict Carpzov, Christian Thomasius, Christian Gottlieb Gmelin, Peinliche Frage, Wahrheitsfindung, Tortur, Rechtsgeschichte, Gesetzgebung, Humanisierung, Naturrecht, Strafjustiz

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert den Diskurs über den Einsatz von Folter in deutschen Strafprozessen zwischen der Frühen Neuzeit und der Aufklärung.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Felder umfassen die juristische Praxis der Folter, das Wirken einflussreicher Juristen wie Carpzov und Thomasius sowie die gesellschaftliche Transformation hin zur Abschaffung der Folter.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, die Argumente der Debattierenden zu kategorisieren und den Einfluss dieser intellektuellen Auseinandersetzung auf die tatsächliche Gesetzgebung zu ergründen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer diskursanalytischen Betrachtung zeitgenössischer juristischer Fachliteratur und Schriftquellen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Werke von Carpzov, Thomasius und Gmelin, um deren Pro- und Contra-Argumente sowie die zugrunde liegenden normativen und sachlichen Ebenen aufzuzeigen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Folter, Peinliche Frage, Aufklärung, Rechtsgeschichte und der Übergang zum modernen Strafverfahren.

Wie sah Benedict Carpzov die Rolle der Folter?

Carpzov sah sie als integrales, wenn auch problematisches Werkzeug der Beweisfindung und äußerte eher moderate Bedenken gegenüber den sozialen und physischen Folgen.

Warum lehnte Christian Thomasius die Folter ab?

Thomasius sah in der Folter eine Verletzung des Naturrechts, ein moralisch und religiös inakzeptables Instrument sowie ein Mittel, das unweigerlich zu falschen Geständnissen führe.

Welches Argument führte Gmelin für den Erhalt der Folter an?

Gmelin argumentierte utilitaristisch und konservativ: Er hielt die Folter für ein unentbehrliches Mittel zur Ermittlung der materiellen Wahrheit, um die Allgemeinheit vor Verbrechen zu schützen.

Wie endete der beschriebene Diskurs?

Der Diskurs mündete im Zusammenwirken von aufklärerischem Gedankengut und rechtswissenschaftlichen Reformen schließlich in der allmählichen, staatlich verordneten Abschaffung der Folter.

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Details

Title
Untersuchung des zeitgenössischen Diskurses über den Einsatz von Folter im Strafprozess des frühneuzeitlichen Deutschlands
College
Dresden Technical University  (Geschichte)
Course
Kriminalität und Strafjustiz in der Frühen Neuzeit
Grade
1.3
Author
Tom Reichelt (Author)
Publication Year
2019
Pages
21
Catalog Number
V985294
ISBN (eBook)
9783346328922
ISBN (Book)
9783346328939
Language
German
Tags
Frühe Neuzeit Deutschland Kriminaltität Folter Folterkritik Geschichte Strafjustiz Rechtsgeschichte
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Tom Reichelt (Author), 2019, Untersuchung des zeitgenössischen Diskurses über den Einsatz von Folter im Strafprozess des frühneuzeitlichen Deutschlands, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/985294
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