Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Theoretischer Hintergrund
3. Diskussion
4. Fazit
5. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
‚Rund 20 Brücken führen in Stuttgart über den Neckar und mit der Rosensteinbrücke kommt eine neue dazu. Das ist auch gut so, denn die Zahl der Obdachlosen steigt. Die müssen ja auch irgendwo bleiben und in Stuttgart wird an alle gedacht.‘
Diese zynische Anekdote trifft den aktuellen Zeitgeist und verbindet zentrale politische Themen der Gegenwart – sowohl auf regionaler als auch auf Bundesebene. Sie beschreibt zum einen infrastrukturelle Investitionen der Stadt Stuttgart, beziehungsweise des Landes Baden-Württemberg, als auch die soziale Problematik eines schrumpfenden Wohnraums in der Stadt.
Neben dem rasanten sportlichen Abstieg des lokalen Fußballvereins VFB Stuttgart hat die Stadt gleichzeitig einen mindestens genauso rasanten Aufstieg zu verzeichnen. Nämlich den der Mietpreise. Kaum verwunderlich also, dass die Landeshauptstadt, die gemäß einer aktuellen Zählung aus dem Mai 2019 etwa 615 000 Einwohner beheimatet und zu den sieben größten deutschen Städten zählt, eine besonders hohe Lebensqualität verspricht. (vgl. Statistisches Amt 2019, o. S.) Die wirtschaftliche Entwicklung Stuttgarts ist unter anderem aufgrund eines beständigen Mittelstands, sowie einiger globaler Großkonzerne stabil und bietet eine Vielzahl an Arbeitsplätzen. Generell ist die Stadt einer der bedeutsamsten Forschungs- und Wirtschaftsstandorte in Deutschland. Nicht zuletzt weil die Metropolregion Stuttgart in zukunftsorientieren Marktsektoren zur (inter-) nationalen Elite gehört und Urheber vieler Innovationen und Start-Ups ist. Standorte von (welt-) marktführenden Unternehmen wie Daimler, Bosch, Porsche, Kärcher und Stihl sind heutzutage in fast jedem Land etabliert. (vgl. Landeshauptstadt Stuttgart 2019, o. S.) Auch kulturell verspricht die ‘‘Schwabenmetropole‘‘ mit ihrem bekannten Ballett, der Oper, einer Anzahl an großen und kleinen Bühnen, sowie diversen Ausstellungen die Möglichkeit zur persönlichen Entfaltung. Insgesamt bestehen also genügend Gründe, sich in dieser Stadt ein Leben aufzubauen und die vielen Vorteile des Arbeits- und Wohnorts Stuttgart zu nutzen und das hohe Maß an Lebensqualität, das für die Einwohner der Stadt vorhanden sein sollte, zu genießen. Wie in sämtlichen Lebensbereichen der Fall, hat Vergnügen allerdings auch in Stuttgart seinen Preis und nicht jedermann ist die Teilhabe an diesem Genuss gewährt. Doch impliziert das Wohnen in dieser Stadt tatsächlich nur eine finanzielle Hürde? Denn egal ob ledig, verheiratet oder mit einer Familie – die Wohnungssuche stellt für jeden Familienstand einen hohen Stressfaktor mit einer oftmals schier endlosen Suche dar. Der Ruf nach Interventionen wird bei den Bürger und den Bürgerinnenvermehrt lauter. Ebenfalls der nach einer Mietbremse sowie Chancengleichheiten für alle sozialen Schichten auf dem Wohnungsmarkt. Grund genug also, diese sozialen Missstände hinsichtlich der Frage nach einer potenziellen sozialen Ungerechtigkeit zu untersuchen. Relevante Fragen bringen zum Beispiel zur Geltung, inwieweit überhaupt eine Chancengleichheit bei der Wohnungssuche besteht. Oder inwiefern wird der Wohnungsmarkt subventioniert – beziehungsweise existiert sozialer Wohnungsbau? Sind hier vorherrschende soziale Ungerechtigkeiten vorhanden? Wenn ja, wie wird diesen entgegengewirkt und wo liegen die Ursachen?
2. Theoretischer Hintergrund
Die Einwohnerzahl der württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart ist im vergangenen Jahrzehnt enorm gewachsen. Dies belegen Statistiken des statistischen Landesamts Baden-Württemberg. Gemäß des aktuellen Stands vom 6. Mai 2019 leben knapp 615.000 Einwohner in der Stadt und ihren zugehörigen Randbezirken. Diese Zahl nimmt seit dem Jahr 2010 stetig zu. Besonders in den Jahren 2015 und 2016 zeigten sich anhand der Einwohnerzahl signifikante Anstiege. (vgl. Statistisches Amt 2019) Des Weiteren befinden sich unter der benannten Anzahl ca. 48.000 Arbeitslose. Diese wohnen allerdings, wie in den meisten Großstädten der Fall, nur selten in Räumlichkeiten des inneren Stadtkerns. Das Bevölkerungswachstum wird unter anderem durch die Zuwanderung von ausländischen Arbeitskräften begünstigt, die teilweise im industriellen Sektor eingesetzt werden, als auch in sozialen Berufsfeldern wie der Pflege. Aber auch Studierende aus dem In- und Ausland zählen zu den Gruppierungen, welche den Anstieg der Einwohnerzahl in den letzten Jahren erwirkten. Dabei wird auch das Phänomen sichtbar, dass die Einwohnerzahl deshalb derartig steigen kann, weil die Fluktuation sich dahingehend verändert, dass weniger Einwohner die Stadt verlassen. Außerdem lässt sich eine neue Welle der Internationalität und Verjüngung unter den Einwohnern feststellen. Einen Migrationshintergrund haben heute 44% der Stuttgarter, 2010 waren es noch 40,3%. Der Altersdurchschnitt schrumpfte von 42,1 auf 41,8% - trotz des demographischen Wandels, der das Altern der Gesellschaft diagnostiziert. (vgl. Bury 2017, o. S.) Generell gewinnt der städtische Lebensstill seit Jahren wieder an Attraktivität, was viele junge Menschen in den städtischen Wohnbereich zieht und die Entwicklung des sinkenden Durchschnittsalters deutet. Die Landeshauptstadt gehört zu den zehn Städten Deutschlands mit der größten Zuwachsrate in der Altersgruppe der 20 bis 35-Jährigen. Dies könnte auch an der Vielfalt der verschiedenen Hochschulen und Universitäten Stuttgarts liegen. Auch die Anzahl der Studierenden hat sich innerhalb von 10 Jahren fast verdoppelt. (vgl. Freitag 2018, o. S.) Doch die Situation der Wohnungssuche in Stuttgart bleibt weiterhin angespannt, besonders weil kostengünstige Wohnungen fehlen. Ende 2018 wurden insgesamt 4688 Wohnungssuchende registriert. Diese Zahl impliziert einen Anstieg um 9% im Vergleich zum Vorjahr. Im Vergleich zum Jahr 2013 ist die Zahl der Wohnungssuchenden um 30 % gestiegen. Die benannte Zahl umfasst dabei zu zwei Dritteln Notfälle, wie zum Beispiel Menschen, die in vorübergehenden Wohnheimen oder in sogenannten Sozialhotels untergebracht sind. Auch hier ist die Zahl im Vergleich zu den letzten 5 Jahren um fast 50 % gestiegen. (vgl. Bury 2018, o. S.) Den Anwohnern der Region Stuttgart wurden am 31.12.2016 ca. 1,3 Millionen Wohnungen zur Verfügung gestellt, was ungefähr einem Viertel aller Wohneinheiten in ganz Baden-Württemberg entspricht. Den höchsten Anteil mit rund 310.000 Wohnungen hat die Landeshauptstadt Stuttgart selbst. Stuttgart ist nach München die zweitteuerste Stadt aller untersuchten Kommunen (=347 Städte in 2017) in Deutschland. Mit einer Durchschnittsmiete von 9,95 Euro pro Quadratmeter liegt Stuttgart aktuell 48 % über dem Bundesdurchschnitt. Der durchschnittliche Mietpreis in Stuttgart liegt bei 16,22 Euro pro Quadratmeter. (vgl. Verband Region Stuttgart 2019, S.15f) Die Zahl des sozialen Wohnraums sinkt seit Jahren kontinuierlich. Als sozialen Wohnraum bezeichnet man den staatlich geförderten Wohnraum, der an Mietpreisbindungen und günstigere Mietpreise gesetzlich gebunden ist. Ursachen des Falls dieser Zahlen sind die sinkende Neubautätigkeit in sozialen Wohnungsgebieten und der Ablegung der Mietpreisbindung. Bei den Sozialwohnungsbeständen in Stuttgart wird bis 2030 eine Verminderung von rund 6.600 Wohnungen prognostiziert, jedoch ohne die Bestandserweiterungen einzukalkulieren. (vgl. Verband Region Stuttgart 2019, S.23ff) Aufgrund der dichten Besiedlung und der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Landeshauptstadt Stuttgart werden für die verbleibenden Baulandflächen verhältnismäßig hohe Kosten anfallen. Die durchschnittlichen Kaufwerte für baufertiges Land sind stark angestiegen und erreichten 2016 mit einem Durchschnitt von 627 Euro pro Quadratmeter einen Höhepunkt. Die Zahl war somit dreimal so hoch wie der durchschnittliche Quadratmeterpreis in Deutschland, der bei 157 Euro liegt. In einzelnen exklusiven Stadtteilen Stuttgarts werden in der Zwischenzeit auch Preise von 1500 - 2000 Euro pro Quadratmeter verlangt. Nicht zuletzt hat dies auch mit dem Wohlstand der Metropolregion zu tun. Der Wirtschaftsraum Stuttgart ist eine in vielen Bereichen bundesweit führende Region. Das durchschnittliche Lohneinkommen, die hohe Kaufkraft und die relativ niedrige Arbeitslosenquote von 3,9 % sind Indikatoren für den partiellen Wohlstand der Region und der BürgerInnen. Parallel dazu ist die Anzahl der Sozialleistungsempfänger für Wohngeld l seit 2010 in Stuttgart rückläufig und hat sich bis zum Jahr 2015 fast halbiert. Erst 2016 sind die Anträge der Wohnungszuschussnachfrage rasant gestiegen.
Während die Mietpreise in den Großstädten ansteigen, sinken diese auf dem Land. Der moderne Urbanisierungsprozess ist die Folge. Einwohner der ländlichen Regionen wollen teils aus eigenem Antrieb, teils gezwungenermaßen am Großstadtleben teilnehmen und ziehen daher in die Landeshauptstadt. Dieser Prozess ist ebenfalls ein Hauptgrund für die ansteigenden Preise auf dem Wohnungsmarkt. Doch die meisten Menschen sehen eine berufliche Zukunft, wenn sie in einer Großstadt leben. Doch da das Leben in der gesamten Metropolregion Arbeit verspricht, was die niedrige Arbeitslosenquote unterstreicht, kann die Urbanisierung gleichzeitig als zwangsläufiger Prozess betrachtet werden. (vgl. Verband Region Stuttgart 2019, S.17f) Ein weiterer bedeutender Aspekt, der die Zuwanderung verstärkt, ist der generelle Zuwachs aus dem Ausland. Dieser ist teilweise bundesweit eine bewusste Prävention, um gegen den grundsätzlichen Fachkräftemangel in Deutschland vorzugehen. Gleichzeitig ist er eine Folge der Globalisierung und ihrer Chancen, wenn auch oftmals zeitlich begrenzt, in Deutschland arbeiten oder studieren zu können. Doch Gründe der internationalen Zuwanderung sind nicht ausschließlich beabsichtigte. Nicht nur Stuttgart, sondern ganz Deutschland ist von einer Zuwanderungswelle betroffen. Die Menschen, die mit einer Staatsbürgerschaft eines EU-Staats nach Deutschland kommen, stammen nicht selten aus den EU-Krisenstaaten wie Griechenland, Italien oder Portugal. Nach Beginn der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Jahre 2014 ist die Zuwanderung aus Ländern wie zum Beispiel Bulgarien und Rumänien nochmal rasant angestiegen. Kurze Zeit später kam auch die Flüchtlingswelle. (vgl. Baba 2019, o. S.) Sämtliche dieser Einflüsse drücken in Stuttgart auf die „Mietblase“. Ihre Folgen zwingen einige Menschen in Stuttgart bis in die Obdachlosigkeit, was sich auch anhand eines Anstiegs dieser Quote erkennen lässt. Die Stadt schafft es infolge des geringen Wohnraums nicht mehr, dem gewaltigen Zuwachs gerecht zu werden. Wie allgemein bekannt, lassen eine wachsende Nachfrage und ein stagnierendes Angebot die Preise in die Höhe steigen. Selbst in diversen sozial schwachen Ortsteilen Stuttgarts, auf die Arbeitslose und Geringverdiener noch als eine letzte Möglichkeit für einen Wohnraum zugreifen können, sind Mietpreise erheblich angestiegen und der Raum ist auch hier begrenzt. Einigen Menschen bleibt infolgedessen kaum mehr eine Möglichkeit, als der Weg in die Obdachlosigkeit.
Generell ist die Immobilienbranche den ökonomischen Gesetzen von Angebot und Nachfrage unterlegen und somit kommt der Preis für die Miete zustande. Im Gegensatz zu anderen Branchen und Märkten, wo die Preise direkt verglichen werden können, ist der Wohnmarkt deswegen schwer bis gar nicht transparent. Der Wohnungsmarkt unterscheidet sich stark in Bezug auf seine individuellen Eigenschaften, wie z.B. die Lage, Größe und die Bauausführung. Folglich gestaltet sich die Bildung des Preises auf dem Gebiet besonders kompliziert. (Mankiw 2008, S. 140ff) Doch damit die Mietpreise in teuren Städten wie Stuttgart, München, Freiburg, etc. nicht in dem Ausmaß wie die letzten Jahre weiter beliebig angezogen werden können, wurde am 01. Juni 2015 die sogenannte Mietpreisbremse eingeführt. Die Problematik ist also im Bundestag angekommen und hat eine gewisse politische Relevanz erwirkt. Inwiefern sich das Gesetz vollständig in die Praxis umsetzen lässt, ist teilweise noch umstritten, da der juristische Weg des Mieters kein einfacher ist, zum Teil aber auch Mietpreise ‚unter der Hand‘ verhandelt werden. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kam in einer Evaluation zum Ergebnis, dass in vielen Großstädten wie Stuttgart weiterhin diverse Angebote oberhalb der Grenze liegen, jedoch seit der Einführung allgemein betrachtet eine ‘‘messbare Bremswirkung‘‘ stattfand. Dieser partielle Erfolg der Mietpreisreduzierung macht sich allerdings nur in einer Größenordnung von 2 bis 4 % bemerkbar. Zudem stellte das Deutsche Institut für Wirtschaftsordnung fest, dass die Wohnungsmieten in den Gebieten mit einer geregelten Mietpreisbreme höher anstiegen als in Städten ohne diese Regelung. (vgl. Frehner 2019, o. S.) Der Paragraph 5 über die Mietpreiserhöhung aus dem Wirtschaftsstrafgesetzbuch sagt aus, dass dies nur für Neuvermietung von Bestandsimmobilien gültig ist, dass es nur in ausgewiesenen Wohngebieten angewandt werden darf und dass der Mietpreis die ortsübliche Wohnungsmiete mit nicht mehr als 10 % überschreiten darf. (vgl. § 5 Abs. 1-3, WiStG) Doch nicht nur die Erhöhung der Miete wird hier geregelt, sondern Vermieter müssen auch auf die Kappungsgrenze der bestehenden Mietverträge eingehen. Sofern ein Wohnungsbesitzer eine Mieterhöhung heranzieht ist er ebenso dazu verpflichtet, dass die Kosten der Miete innerhalb von 3 Jahren um nicht mehr als um 20 % erhöht werden. In Stuttgart und anderen ausgewiesenen Städten und Gemeinden in Baden – Württemberg gilt sogar eine Kappungsgrenze von max. 15 %. (vgl. Greginov 2019, o. S.) Die Rechtsverordnung über Städte und Gebiete mit einer angespannten Immobilienbranche wird als Grundlage zur Einführung der Mietpreisgrenze und muss von jedem einzelnen Bundesland angefertigt und legitimiert werden und bis zum 31.12.2020 in Kraft treten. Aktuell haben bereits 6 Bundesländer dieses Gesetz eingeführt, andere müssen sich um die Umsetzung in kommender Zeit kümmern. Doch ab dem 1. Januar 2019 hat sich im Mietgesetz noch etwas getan. Seit diesem Jahr sind Vermieter verpflichtet, unaufgefordert und schriftlich das vorangegangene Mietverhältnis vorzulegen. Dies soll vor allem in den Fällen nachgewiesen werden, die über der 10 % Schwelle der ortüblichen Vergleichsmiete liegen. Der Vermieter muss über diesen Stand vor Einwilligung des Vertrags informieren, die vorherige Miete entsprechend offenlegen, und angeben, von welcher gesetzlichen Ausnahmeregel (z.B. Modernisierung der Wohnung) er dabei Gebrauch macht. Falls dies der Vermieter einer Wohnung nicht beachtet, kann der Mieter die illegitime Summe ablehnen. Bislang mussten Mieter viel detaillierter beweisen, wo und wann eine Rechtsverletzung stattgefunden habe. Doch mit diesem Gesetz weiß ebenso der Vermieter, was passieren könnte, wenn er die Kosten der Vormieter nicht transparent macht.
Wenn jemand gut leben möchte, dann muss er dafür auch gut bezahlen. Doch was ist mit der Armutsgrenze? Stuttgart zählt zu den teuersten Großstädten Deutschlands - Doch wie lässt es sich hier mit der Armutsgrenze vereinbaren. Denn genügend verfügbarer, guter und preiswerter Wohnraum ist eine Voraussetzung für die Chance auf Teilhabe im sozialen Bereich und bringt stabile Lebensqualität mit sich. Dennoch gibt es eine Beeinflussung von sozialer Ungleichheit und den Lebensbedingungen. Ein sozial schwacher Einwohner Stuttgarts kann sich in den meisten Fällen keine guten Wohnverhältnisse leisten. Da Wohnverhältnisse in einer Umgebung, wie zum Beispiel Killesberg, Degerloch oder Frauenkopf oft ähnliche Preise entsprechen, ziehen viele Menschen mit ähnlichem finanziellem Status meistens räumlich nah zueinander. Dies führt zur Wechselwirkung in der sozialen Ungleichheit, wo die Wohnmöglichkeiten und die Mietpreise eine entscheidende Rolle spielen. (vgl. Kronauer 2015, S.34f) Menschen mit einem kleineren Einkommen sind meistens in einem eigenen Ort ‘‘abgegrenzt‘‘. Die Chance auf eine gute Lebensqualität, und die eigene Situation zu verbessern, sinkt, beziehungsweise wird erschwert. Diese Gegenden mit Großteils sozial schwachen Menschen werden zu Orten der Ausgrenzung, die sogenannten ‘‘Ghettos‘‘. Andersrum funktioniert es genauso, wenn wohlhabende Menschen in denselben Regionen ihren Wohnsitz haben. Jedoch tragen finanziell stabile Einwohner davon keinen Nachteil. Somit geht die Schere zwischen einem höheren und einem niedrigen Status auseinander. Menschen die von Armut betroffen sind, leben oft mit viel mehr Einschränkungen, wie zum Beispiel mit den zu hohen Belastungen der Miete, zu wenig Geld oder einem zu unsicheren Wohngebiet. Jedem diesen sozial schwachen Menschen droht die Gefahr in die Wohnungslosigkeit zu kommen. (vgl. Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg 2018, o. S.) In den umfassenden Statistiken lag das Markteinkommen von Baden-Württemberg im Jahr 2012 bei rund 27.100 Euro im Jahr und Deutschland gesamt bei nur rund 24.000 Euro. Laut dem Einkommensbericht Baden-Württemberg sind vor allem Alleinerziehende, alte Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund am meisten von Armut betroffen. (vgl. Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 2015, S. 56f) Menschen die finanziell Schwächer sind und weniger als 60 Prozent des Einkommensdurchschnitts ihrer Region verdienen – gelten als armutsgefährdet. Nach diesen Werten ist man pro Einwohner in Baden-Württemberg bei einem Einkommen von weniger als 1.033 Euro von Armut gefährdet. In Stuttgart entspricht das zwischen 13 und 15 Prozent aller Bewohner und Bewohnerinnen. Wenn man auf diese Zahl genauer eingeht und die Bewohner, die soziale Mindestsicherung beziehen, sind in Stuttgart 8.9 % in sehr armen Verhältnissen. Mit diesem Wert liegt die Landeshauptstadt Baden-Württembergs nur knapp unter dem Bundesdurchschnitt von 9,0 %. Unter den Aspekt der sozialen Mindestsicherung fällt der Bezug von Arbeitslosengeld, Sozialgeld und Grundsicherung im Erwerbsminderungsalter. (vgl. Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 2015) Aktuell leben 3.700 Obdachlose in Stuttgart. 2017 ist erstmals eine Wende zu bemerken gewesen. Über das Programm des „Wohnungsbau Baden-Württemberg 2017“ wurden Förderung für 1725 Mietwohnungen beantragt. So eine Zahl von Anträgen für neue Mietwohnungen für sozial schwache Menschen wurde in Baden-Württemberg das letzte Mal 1997 erreicht. Bei zukünftigen Projekten erlaubt Baden-Württemberg den Eigentümern von Wohnungen, selbst über die Dauer der Mietpreisbindung zu entscheiden. Je länger diese Dauer ist, desto höher fallen die Beiträge des Landes aus. (vgl. Wetzel 2018, o. S.) Doch wie genau sind Einwohner Stuttgarts von dem Wohnungsmangel betroffen und was hat sich in den letzten Jahren auf politischer Ebene getan? Dies wird im nachfolgenden Diskussionsteil genauer erläutert.
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