Bereitschaftspflege tritt dann ein, wenn ein Kind sehr schnell untergebracht werden muss. Zu Beispiel dann, wenn die Eltern einen Unfall hatten oder durch Krankheit plötzlich ins Krankenhaus müssen, wenn sie eine Therapie antreten, oder wenn das Kindeswohl durch Missbrauch oder Misshandlung gefährdet ist. Wenn es keine Möglichkeit mehr gibt das Kind bei Verwandten unterzubringen muss das Kind in solchen Fällen in einem Heim oder in einer Bereitschaftspflegefamilie untergebracht werden. Die allgemeinen sozialen Dienste haben deshalb in vielen Kreisen und Kommunen auch am Wochenende und an Feiertagen Bereitschaftsdienst. Das bedeutet also, die Pflegeeltern einer Bereitschaftspflegefamilie müssen bereit sein, plötzlich oder auch mitten in der Nacht ein Kind für einige Wochen und Monate aufzunehmen.
Im Gegensatz zu einer Heimunterbringung ist die Bereitschaftspflege wesentlich kostengünstiger und auch in ihrer pädagogischer Anwendungsweise sicherlich viel effektiver. Dies sind schon einmal Zwei Gründe warum die Bereitschaftspflege in der letzten Zeit immer mehr an Zustimmung gefunden und wird in der Jugendhilfe mehr und mehr angewandt. Das Kind bleibt nur so lange in einer Bereitschaftspflegefamilie bis seine weitere Lebensperspektive geklärt ist. In manchen Städten und Gemeinden wird die Aufnahme von Anfang an auf eine Frist von sechs Wochen oder drei Monaten festgelegt. Ob das Kind nach dieser Zeit in die Obhut der Herkunftsfamilie zurückgebracht werden kann, oder ob es dauerhaft fremd untergebracht wird, muss vom Jugendamt und den Bereitschaftspflegeeltern entschieden werden.
Perspektiven der Pflegefamilien müssen mit den Jugendamtsmitarbeitern gründlich besprochen und überlegt werden.
Diese Hausarbeit über Bereitschaftspflege soll einen Eindruck darüber geben, was Bereitschaftspflege ist und wie sie sich zusammen setzt. Sie wird einen Einblick über die Aufgaben und Voraussetzungen einer Bereitschaftspflegefamilie geben. Es wird erklärt wann und wie Kinder in eine solche Bereitschaftspflegefamilie kommen, wie die Beziehung der Kinder zu den Pflegeeltern aufgebaut wird, und wann die Kinder die Familie wieder verlassen. Werden rechtlich Grundlagen und die zuständigen Paragraphen dargestellt und es wird die Finanzierung von Bereitschaftspflege angesprochen und vorgestellt.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1.Was sind Bereitschaftspflegefamilien?
1.2 Aufgaben von Bereitschaftspflegefamilien
1.3 Mit wem steht die Bereitschaftspflegefamilie in Kontakt?
1.4 Wie sehen die Voraussetzungen aus?
1.5 Welche Qualifikationen sind erforderlich
2. Rahmenbedingungen für die Bereitschaftspflege
3. Aufnahme
3.1 Wann kommen Kinder in die Bereitschaftspflege
3.2 Besuchskontakte
4. Beziehungen zu den Pflegekindern
5. Wann verlassen Kinder die Bereitschaftspflege?
6. Finanzierung von Bereitschaftspflege
7. Rechtliche Grundlagen
Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Einleitung
Bereitschaftspflege tritt dann ein, wenn ein Kind sehr schnell untergebracht werden muss. Zu Beispiel dann, wenn die Eltern einen Unfall hatten oder durch Krankheit plötzlich ins Krankenhaus müssen, wenn sie eine Therapie antreten, oder wenn das Kindeswohl durch Missbrauch oder Misshandlung gefährdet ist. Wenn es keine Möglichkeit mehr gibt das Kind bei Verwandten unterzubringen muss das Kind in solchen Fällen in einem Heim oder in einer Bereitschaftspflegefamilie untergebracht werden. Die allgemeinen sozialen Dienste haben deshalb in vielen Kreisen und Kommunen auch am Wochenende und an Feiertagen Bereitschaftsdienst. Das bedeutet also, die Pflegeeltern einer Bereitschaftspflegefamilie müssen bereit sein, plötzlich oder auch mitten in der Nacht ein Kind für einige Wochen und Monate aufzunehmen.
Im Gegensatz zu einer Heimunterbringung ist die Bereitschaftspflege wesentlich kostengünstiger und auch in ihrer pädagogischer Anwendungsweise sicherlich viel effektiver. Dies sind schon einmal Zwei Gründe warum die Bereitschaftspflege in der letzten Zeit immer mehr an Zustimmung gefunden und wird in der Jugendhilfe mehr und mehr angewandt. Das Kind bleibt nur so lange in einer Bereitschaftspflegefamilie bis seine weitere Lebensperspektive geklärt ist. In manchen Städten und Gemeinden wird die Aufnahme von Anfang an auf eine Frist von sechs Wochen oder drei Monaten festgelegt. Ob das Kind nach dieser Zeit in die Obhut der Herkunftsfamilie zurückgebracht werden kann, oder ob es dauerhaft fremd untergebracht wird, muss vom Jugendamt und den Bereitschaftspflegeeltern entschieden werden.
Perspektiven der Pflegefamilien müssen mit den Jugendamtsmitarbeitern gründlich besprochen undüberlegt werden.
Diese Hausarbeitüber Bereitschaftspflege soll einen Eindruck darüber geben, was Bereitschaftspflege ist und wie sie sich zusammen setzt. Sie wird einen Einblicküber die Aufgaben und Voraussetzungen einer Bereitschaftspflegefamilie geben. Es wird erklärt wann und wie Kinder in eine solche Bereitschaftspflegefamilie kommen, wie die Beziehung der Kinder zu den Pflegeeltern aufgebaut wird, und wann die Kinder die Familie wieder verlassen. Werden rechtlich Grundlagen und die zuständigen Paragraphen dargestellt und es wird die Finanzierung von Bereitschaftspflege angesprochen und vorgestellt.
1.Was sind Bereitschaftspflegefamilien?
Definition:
Bereitschaftspflegeeltern sind Menschen mit sozialem Engagement, die neben ihren eigenen Kindern, bereit sind, ,, Kinder in Notlagen" vorübergehend in ihre Familie aufzunehmen. Das kann die normale Durchschnittsfamilie, ebenso aber auch das Rentnerehepaar oder die alleinerziehende Mutter sein.
1.2 Aufgaben von Bereitschaftspflegefamilien
Es ist erforderlich, Kindern die von einer Bereitschaftspflege betroffen sind, Zeit und Raum zu geben, damit die Kinder ihre bisherigen, meistens schlechte Erfahrungen, verarbeiten und zur Ruhe kommen können. Hierzu brachen Kinder ein hohes Maß an Vertrauen und Verlässigkeit, Zuneigung und Konsequenz. Dies sollte eine der Voraussetzungen sein, die die Pflegefamilie den Kindern vermitteln und geben sollte.
In Notstand und Krisensituation muss das Jugendamt sehr schnell handeln. Das bedeutet auch, das die Informationen die man über ein Kind erhält sehr lückenhaft sein können. Das heißt, die Bereitschaftspflegefamilie weiß oft gar nicht, was sie bei einem neuen Bereitschaftspflegekind erwartet. Sie muss mit der knappen Information auskommen und sich auf das Pflegekind einstellen.
Die Bereitschaftspflegefamiliemuss bei der Aufnahme eines Kindes vielseitig einsetzbar sein, denn die Bandbreite der Herausforderungen ist Enorm. Ein Jahr kann zum Beispiel so aussehen, das zum Jahreswechsel ein schreiender Säugling die Aufmerksamkeit der Pflegefamilie fordert, im Frühjahr kann es schon wieder ein aktiver sechsjähriger sein und im Herbst ein ruhiger zweieinhalbjähriger sein der in die Familie aufgenommen wird. Die gesamte Familie muss also sehr flexibel auf das jeweilige Kind reagieren. Es ist notwendig, das Pflegeeltern das Kind genau auf Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsverzögerungen zu beobachten, und diese den zuständigen Sozialarbeitern mitteilen. So kann dem Sozialarbeiter des Jugendamtes erleichtert werden die zukünftige erzieherische Hilfen zu planen.
Besonders wichtig im Interesse des Kindes ist es, mit den ,,Leiblichen Eltern" Kontakt zu halten und mit ihnen zusammenzuarbeiten.
Auch eine wichtige, für viele nicht die einfachste Aufgabe der Bereitschaftspflegeltern ist es, das Kind das man sehr lieb gewonnen hat, auf seine Rückführung in die Herkunftsfamilie, in eine neue Familie oder in ein geeignetes Heim vorzubereiten. Oft entstehen bei der Trennung sehr viel Trauer und manchmal wollen sich die Pflegeeltern nicht von denen ihnen anvertrauten Kindern trennen.
Bereitschaftspflegefamilien müssen rund um die Uhr bereit sein. Sie verpflichten sich auch in der Nacht und an bestimmten Wochenenden erreichbar zu sein. Die Rufbereitschaft erfolgt mittels eines Scallempfängers oder einem Handy, dass man mit sich führt. In den schweren Zeiten des Kindes können die Bereitschaftspflegeeltern viel für die Kinder tun. Das Kind steht oft unter dem Schock der Trennung von seiner leiblichen Familie. Es ist wichtig, dass die Bereitschaftspflegeeltern dem Kind immer wieder erklären, dass es nicht bei ihnen bleiben wird.
Bereitschaftspflegeeltern können das Kind, wenn sie sich ihm zugezogen fühlen, in seiner neuen Lebenssituation durch Besuche begleiten und Anteil nehmen.
1.3 Mit wem steht die Bereitschaftspflegefamilie in Kontakt?
Die Bereitschaftspflegefamilie wird ständig von einem Sozialarbeiter des Pflegekinderdienstes betreut. Außerdem stehen sie ständig mit dem Sozialarbeiter der Herkunftsfamilie in Kontakt, die das Kind in die Familie bringen.
Der Bereich der Bereitschaftspflege wird also vom Adoptiv- und Kinderpflegedienst betreut. Wenn ein Kind in die Dauerpflege- oder Adoptivfamilie kommt, kommt der Sozialarbeiter des Pflegekinderdienstes in die Bereitschaftspflegefamilie.
Außerdem hat man Kontakt zu den leiblichen Eltern, Geschwistern und sonstigen Verwandten, die bei der Rückführung in die Herkunftsfamilie sehr intensiv sein können.
Dazu kommt der Kontakt zu Lehrern, dem Rektor der Schule und Sozialpädagogen, mit denen oft klärende Gespräche nötig sind, da das Kind oft schon längere Zeit nicht zur Schule gegangen ist oder die Schule nur unregelmäßig besucht hat. Auch mit Terminen bei Ärzten und Therapeuten ist zu rechnen. Zum Beispiel zur Gymnastik oder zur Frühförderung. In dem Beratungszentrum für Kinder, Jugendliche und Eltern werden Raum und Gesprächsbegleitung für die Eltern, die Kinder und Bereitschaftspflegefamilie bereitgestellt. Bei Straffällig gewordenen Kindern und Jugendlichen sind viele Termine bei der Jugendgerichtshilfe, der Polizei und dem Bewährungshelfer wahrzunehmen.
1.4 Wie sehen die Voraussetzungen aus?
Bereitschaftspflege ist nicht vergleichbar mit ,, normalen Pflegeverhältnissen". In der Bereitschaftspflege werden generell nur Kinder in Not- oder Übergangssituationen aufgenommen. Ihr Aufenthalt in der Bereitschafts- Pflegefamilie ist von vorneherein begrenzt.
Wenn sich eine Familie für eine Bereitschaftspflege interessiert, sollte sie sehr viel Einfühlungsvermögen, innere Ruhe und ein hohes Maß an Belastbarkeit mitbringen. Den Kindern sollte viel Liebe, Geduld und Zeit entgegengebracht werden. Wichtig ist auch die genaue Beobachtungsgabe. Durch sie können eventuelle Defizite oder Verhaltensauffälligkeiten dem Jugendamt Schnell mitgeteilt werden. Bereitschaftspflegekinder sollten, wenn möglichein eigenes Zimmer bekommen. Es ist wichtig für sie, hin und wieder eine Rückzugsmöglichkeit zu haben. Außerdem werden den leiblichen Kindern der Bereitschaftspflegeeltern die Belastung durch den ständigen Wechsel der Bereitschaftspflege erspart.
Vor allem erfahrene Pflegefamilien sind für die Aufgabenbewältigung in der Bereitschaftspflege geeignet.
Eine Bereitschaftspflegefamilie sollte über folgende Voraussetzungen verfügen:1
- Kontaktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen
- Handlungsfähigkeit in Krisensituationen
- warmes und aufgeschlossenes Familienklima
- Kooperationsbereitschaft mit Behörden und Herkunftsfamilie
- große zeitliche Flexibilität
- hohe Einsatzbereitschaft
- ausreichendes Platzangebot
1.5 Welche Qualifikationen sind erforderlich
Erwünscht sind zum Beispiel entsprechende Vorbildungen, wie z.B im erzieherischen oder sozialpflegerischen Beruf. Allerdings ist dies keine Voraussetzung. Es wird viel mehr Wert darauf gelegt, dass die Bereitschafts- Pflegefamilien an den Fortbildungen des Jugendamtes teilnehmen.
Auch erforderlich ist es, dass in jeder Familie eine Person ganztägig für die Bereitschaftspflege zur Verfügung steht.
2. Rahmenbedingungen für die Bereitschaftspflege
Das Jugendamt schließt jährlich mit der Bereitschaftspflegefamilie einen Vertrag ab.
Bereitschaftspflegefamilien haben eine Bereitschaft von 24 Stunden, dazu gehören auch Wochenenden und Feiertage. Benachrichtigungen erhalten sie über einen Scallempfänger oder ein Handy. Dieses wird je nach Belegung der Familien, meistens wöchentlich, untereinander weitergegeben. Das bedeutet, dass die Polizei, der Ordnungsdienst, der allgemeine Sozialdienst und der Adoptiv- und Pflegekinderdienst können so in kurzer Zeit ein Kind unterbringen. Sie müssen einfach nur die Rufnummer wählen, und es meldet sich die Familie, die gerade Bereitschaft und Platz hat.
Alle Familien müssen garantieren, jedes Kind und jeden Jugendlichen aufzunehmen.
Die Bezahlung besteht aus dem Bereitschaftsgeld, welches pro Bereitschaftswoche gezahlt wird und einem erhöhtem Pflegegeld pro Belastungstag und Kind. Pro Aufnahme wird ein Aufnahmegeld bezahlt das zur Deckung der entstandenen Unkosten ( z.B. abgesagte Termine) und zur Anschaffung der nötigsten Kleidungsstücke verwendet wird.
Alle Familien müssen sehr eng zusammenarbeiten. Sie planen selbstständig und gemeinsam urlaub und Bereitschaftswechsel, die Fortbildungen und was sonst noch ansteht. Zum Teil ist eine professionelle Ausbildung vorhanden, wichtiger aber ist die Einstellung und die Vorerfahrungen mit Verhaltensauffälligen Kindern, die teilweise auch straffällig geworden sind.
Wie schon erwähnt ist die Nichtberufstätigkeit eines Elternteils Bedingung. Es muss ein eigenes ,, Notfallpflegezimmer" bereitstehen. Und ganz besonders wichtig ist die Bereitschaft aller Familienmitglieder.
3. Aufnahme
Die Aufnahme eines Bereitschaftspflegekindes erfolgt sehr oft spät abends oder am Wochenende.
Das Kind wird dann in der Regel von der Bereitschaftspflegefamilie abgeholt, nachdem diese von der Polizei oder dem entsprechenden sozialen Dienstes informiert wurde. Die Kinder stehen oft unter Starker psychischer Belastung. Sie sind in einer Krisensituation und wissen meist nicht wie und wo es weitergeht. Oft sind es Kinder die misshandelt worden, von ihren Eltern rausgeworfen worden, oder schon vorher für längere Zeit auf der Straße gelebt haben, die in die Bereitschaftspflege aufgenommen werden. Oft haben die Kinder bei der Aufnahme nur das dabei, was sie an Kleidung am Körper tragen. Die Aufnahme in die Bereitschaftspflege ist eine freiwillige Maßnahme, die von den Kindern und Jugendlichen gerne angenommen werden.
Den Kindern wird von Anfang an beigebracht und erklärt, dass die Bereitschaftspflegefamilie nur eine vorübergehende Unterbringung ist, in der die Familie versucht den Kindern zur Seite zu stehen und sie zu unterstützen, damit sie eine Perspektive für ihre Zukunft finden können.
Geschwisterkinder werden nach Möglichkeit zusammen aufgenommen. Wobei man vier oder mehr Geschwister aufteilen muss, weil selten so viel Platz vorhanden ist.
3.1 Wann kommen Kinder in die Bereitschaftspflege
Kinder werden dann in die Bereitschaftspflege aufgenommen, wenn ihnen die Herkunftsfamilie vorübergehend oder auch auf Dauer keine Ausreichende Versorgung mehr bieten kann.
Dies können vielfältige Ursachen sein. Hier sind einige Beispiele dafür:2
- Alkoholismus
- Drogensucht der Eltern
- die Eltern kümmern sich nicht
- die Eltern sind überfordert
- Gewalt in der Familie
- Obdachlosigkeit
Oft begibt es sich so, das die Kindheit der Eltern schon nicht unproblematisch verlief. Nicht selten findet man über diese Eltern schon eine eigene Akte beim Jugendamt. So kann man ihre ,, Unfähigkeit" vielleicht leichter verstehen und nachvollziehen. Kinder, wo man schon von Anfang an weiß, dass ihre zukünftige Perspektive sicher ist, werden dann direkt an eine Kurzzeit- oder Dauerpflegestelle vermittelt. Zum Beispiel dann, wenn die Familie durch einen Wohnungsbrand obdachlos wurde, oder einen Kuraufenthalt der alleinerziehenden Mutter.
Durch die Bereitschaftspflege gewinnt das Jugendamt Zeit. Sie dient ihm sozusagen als eine Art Auffänger. Sie können so die sozialen Verhältnisse und Bedürfnisse der Kinder besser beurteilt werden, denn die Probleme in der Herkunftsfamilie haben bei den Kindern sicherlich ihre Spuren Hinterlassen. Oft findet man bei einem Großteil der Kinder Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen. Das Jugendamt kann so leichter die richtige Entscheidung für das jeweilige Kind treffen.
3.2 Besuchskontakte
Die leiblichen Eltern sind gerade bei Jugendlichen froh, wenn sie erst einmal auf Distanz bleiben können. Oft haben Jugendliche schon vorher nicht mehr zu Hause gelebt. Sie waren fremduntergebracht, haben die Freunden übernachtet oder schon auf der Straße gelebt.
Meistens fragen die Eltern noch nicht einmal telefonisch nach, wie es ihren Kindern geht. Kleinere Kinder haben häufiger Besuchskontakte, die jedoch meistens gemeinsam mit dem Jugendamt abgesprochen werden, die aber leider oft auch nicht eingehalten werden. Einige Kinder wollen/müssen gerade nach Missbrauchs- oder Misshandlungserlebnissen vor ihren Eltern geschützt werden. Eltern versuch ihre Kinder mit Bedrohung oder Belohnung von Aussagen abzuhalten.
4. Beziehungen zu den Pflegekindern
Grundsätzlich wird die Bereitschaftspflegefamilie3 jedes Kind mit seinen Auffälligkeiten akzeptieren. Gerade Jugendliche Verhalten sich oft negativ auffallend. Bei den Jugendlichen und Kindern findet man selten Vertrauen, Selbstwertgefühl, Rücksichtnahme und Diskussionsfähigkeit.
Für die Jugendlichen ist ihre auffällige Verhaltensweise oft ihre einzige Möglichkeit in ihrer Situation zu überleben. Das heißt, sie haben ihr Verhalten als erfolgreich erlebt und sie können diese Verhalten oft nicht gleich abstellen. Trotzdem werden die Jugendlichen nicht als unfähig betrachtet. Man muss beachten, dass sie eine andere Lebenserfahrung haben als Jugendliche die aus normalen Familienverhältnissen kommen.
Die Bereitschaftspflegefamilie bietet dem Jugendlichen im Gegensatz ganz andere Verhaltensweisen. Sie zeigt ihnen wie man ohne Schreien, Gewalt und Macht Konflikte löst. Sie zeigt ihnen Vertrauen, zeigt ihnen wie es ist gelobt und anerkannt zu werden.
Manche Verhaltensweisen (z.B Gewalt, sexualisierte Sprache, nächtliche Geräuschekulisse u.v.a.m.) sind für die Bereitschaftspflegefamilien, deren Kinder und für Jüngere Kinder nicht tragbar. Dass heißt, die Familie muss hier klare Grenzen setzen und nutzt dazu die Beziehung zu dem Jugendlichen.
Die Jugendlichen sind sehr oft froh, dass sie nicht in ein Heim müssen. Wenn sie in eine Bereitschaftspflegefamilie aufgenommen werden, befinden sie sich gerade in eine Krisensituation und sind stark verunsichert. In der ersten Zeit sind sie sehr bereit sich anzupassen und sie beobachten alles Intensiv und sehr misstrauisch. Genau in diesen Tagen werden dem Kind Lob, echtes Interesse, Anerkennung, Humor und Versorgung entgegengebracht um das Kind von der Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit Bemühen und dem guten Willen zu überzeugen. Sicherlich gelingt es den Eltern nicht gleich in den ersten Tagen, die Kinder zu überzeugen, aber das Angebot allein ist für die Kinder schon sehr verlockend. Nach ein paar Tagen hat sich meist schon eine kleine Beziehung aufgebaut und von dem Jugendlichen die Bereitschaft entwickelt zumindest einige Verhaltensweisen im Haus der Bereitschafspflegefamilie abzulegen.
Gerade Jugendliche mit mehreren Beziehungsabbrüchen haben oft genug von Familie. Sie wollen keine Beziehung mehr eingehen und es wird schnell eine Institution als dauerhafte Unterbringung oder Verselbstständigung angestrebt. Aus Angst vor erneutem Scheitern verhalten sich die Jugendlichen abweisend und schotten sich gegen eine neue Beziehung ab. Problematisch ist auf jeden Fall, dass durch die Beziehung bei dem Kind/ Jugendlichen der Wunsch nach einer Familie entsteht und nicht nach einer Institution. Doch leider sind nur sehr wenig Jugendliche und Kinder mit großen Verhaltensauffälligkeiten in eine Dauerpflege aufzunehmen. Oft ist aus der Sicht des Jugendlichen nur ein Wechsel in ein Heim oder eine Wohngruppe realisierbar.
5. Wann verlassen Kinder die Bereitschaftspflege?
Wenn die Situation der Kinder geklärt ist und/oder eine dauerhafte Unterbringung für die Kinder gefunden wurde, verlassen die Kinder die Bereitschaftspflegefamilie.
Die Zeiten, die die Kinder in den Familien bleiben, sind von Familie zu Familie sehr unterschiedlich. In einigen Familien dauert der Aufenthalt sechs Wochen, in anderen Familien kann es sogar drei bis sechs Monate dauern. Die Dauer des Aufenthalts ist abhängig von der persönlichen Situation, der Klärungsdauer der Perspektive, dem handeln des Sozialarbeiters, der Geschichte und der Möglichkeiten der Rückführung bzw. der Fremdunterbringung.4 Nach dem die Kinder die Familie verlassen haben, gehen sie entweder zurück in die Herkunftsfamilien, in eine Dauerpflegefamilie oder in eine adoptionsbereite Familie, oder es müssen geeignete Heimplätze gefunden werden. Darüber wird in einer sogenannten ,, Fallkonferenz" entschieden, zu dem die Bereitschaftspflegeeltern eingeladen werden. Sie haben den Jugendlichen/Kind gut kennengelernt und können auf jeden Fall etwas zu den Bedürfnissen und Vorstellungen des Kindes/Jugendlichen beitragen. Wenn dann in der Fallkonferenz die Unterbringung entschieden ist, ist es wichtig, dass sich die Entscheidung an den Bedürfnissen des Kindes/Jugendlichen orientiert, damit es nicht zu einem weiteren Abbruch kommt.
Die Familie und ein Sozialarbeiter besuchen mit dem jugendlichen die Einrichtung oder die Familie die in Frage kommt. Sie diskutieren mit dem Jugendlichen über seine Wahl und sorgen für eine Vernünftige Anbahnungsphase.
Bei den Kindern versucht man im Vorfeld die Familie kennen zu lernen, nimmt Fotos des Kindes mit und beschreibt ihnen auch die Verhaltensweisen des Kindes, um das Kind nicht erneuten Ablehnungen auszusetzen. Wenn die Familie sich ein Zusammenleben mit dem Kind vorstellen kann, wird das Kind einbezogen.
Zum Abschied kann das Kind seine Kuscheltiere/Kissen, seine Poster und Fotos mit. Meistens auch ein kleines Geschenk. Es wird ihm angeboten sich jederzeit zu melden und vielen melden sich bald und auch noch später. Auch die neuen Pflegeeltern suchen den Kontakt um auftretende Probleme zu besprechen oder über die Entwicklung des Kindes zu sprechen.
6. Finanzierung von Bereitschaftspflege
Die Vergütung die diese besondere Hilfeform beträgt 5 zur Zeit:
748, - DM Pflegegeld
+1.047, - DM Erziehungsgeld
=1.822, - DM je Kind, das in der Familie untergebracht ist
(Stand: 08.09.1999)
Dazu kommen 10, - DM Bereitschaftspauschale pro Tag, wenn kein Kind in der Familie untergebracht ist.
Für jedes Kind wird eine einmalige Pauschale für die Erstausstattung gezahlt. Dies ist sehr wichtig, da viele Kinder ohne Kleidung, nur mit dem was sie gerade anhaben in die Familie kommen, im Extremfall nur mit einem Schlafanzug bekleidet. Die Höhe dieser Erstausstattung beträgt max. 500, - DM. Hiervon müssen die Kinder komplett eingekleidet werden. Das heißt, von Jacke bis Hose, über Unterwäsche bis hin zum Nachthemd und den Schuhen. Bei Säuglingen ist aufgrund des schnellen Wachstums jedoch häufig ein Kleiderwechsel erforderlich. Außerdem kommt noch der Jahreszeitenwechsel dazu, dass heißt der Wechsel von Sommer- und Winterkleidung muss berücksichtigt werden. Aufgrund der unbefristeten Unterbringung haben in der Bereitschaftspflegefamilie keinen Anspruch auf Kindergeld.
Die Bereitschaftspflege ist gemessen an den Kosten einer Heimunterbringung die so ca.
6.000, - DM beträgt, sehr kostengünstig.
7. Rechtliche Grundlagen
Nach Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetz6 steht die Bereitschaftspflege verstärkt im Blickpunkt der Jugendhilfe. Zwischen Jugendamt und Pflegefamilie werden Verträge ausgehandelt, in denen die Finanzierung, Arbeitsbedingungen, Haftungsfragen und Aufgabenbeschreibung genauestens festgelegt sind. Die Vertraglichen Arbeitsbedingungen enthalten einen Bereitschaftsplan, Urlaubsregelungen, Ruhepausen, maximale Aufnahmezahl und Belegzeit.
Die Bereitschaftspflege basiert auf den rechtlichen Grundlagen des KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Dazu gehört der § 33 KJHG (Vollzeitpflege), §36 KJHG (Mitwirkung Hilfeplan), § 42 ( Inobhutnahme von Kindern und jugendlichen), §43 ( Herausnahme des Kindes oder des Jugendlichen ohne Zustimmung des Personensorgeberechtigten) KJHG.
Zusammenfassung
Die Bereitschaftspflege Familien sind also Familien die Kinder kurzfristig und auch nur für eine Kurze zeit in ihre eigene Familie aufnehmen. Hut ab vor solchen Familien, die sich zutrauen, Kinder und Jugendliche über die sie so gut wie gar nichts wissen, egal aus welche Familien sie kommen in ihre eigene Familie aufnehmen, auch wenn es nur für eine kurze Zeit ist.
Ich kann mir schon vorstellen, dass dies eine Aufgabe ist, die nicht jede Pflegefamilie so ohne weiteres erfüllen kann. Ich finde es sehr beeindruckend, wie die Pflegefamilien versuchen den Kindern Vertrauen und Geborgenheit zu geben. Dies ist eine sehr schwierige Aufgabe, vor allem wenn man bedenkt, das viele von ihnen in ihrer Herkunftsfamilie misshandelt oder missbraucht worden sind, dass man sich nicht gekümmert hat und seine Kinder sich selbst überlassen hat.
Vor allem aber denke ich, dass dies auch ein großes Vertrauen der Pflegeeltern zu dem Kind bedarf. Wem fällt es schon leicht, einem straffälligen Jugendlichen, der vielleicht schon öfter geklaut hat zu vertrauen, ohne das man selbst Angst hat und den wertvollen Schmuck der Großmutter lieber versteckt und einschließt. Solche Vorurteile müssen von den Bereitschaftspflegefamilien aus dem Weg geräumt werden. Mit solchen Vorurteilen kann man einem solchen Jugendlichen nicht das Gefühl der Vertrautheit entgegenbringen und ihm auch nicht die Geborgenheit geben die es braucht.
Die Bereitschaftspflege bietet Kindern und Jugendlichen eine Familie, auch wenn es nur für eine kurze Zeit ist. Im Gegensatz zur Heimunterbringung ist die Aufnahme in eine Pflegefamilie für ein Kind oder einen Jugendlichen aus pädagogischer Sicht viel wertvoller. Das Kind bekommt die Möglichkeit in einer Familie zu leben. Dass heißt, es hat Ersatzeltern, die rund um die Uhr für das Kind da sind, das Kind fördern und sich intensiv mit ihm Beschäftigen. Gerade weil in einer Pflegefamilie alles viel intimer ist als in einem Heim. In einem Heim müssen sich die Erzieher um viele Kinder gleichzeitig kümmern. Dies funktioniert unter umständen auch , wenn genügend Personal vorhanden ist. Aber in einem Heim kann einem Kind nicht so viel Liebe, Zuneigung und Vertrautheit entgegen gebracht werden, wie in einer Pflegefamilie.
Ich denke das ist genau das, was ein Kind braucht wenn es aus seiner eigenen Familie herausgenommen werden musste, Liebe und Zuneigung.
Wenn man auch noch bedenkt, das die Bereitschaftspflege viel kostengünstiger ist als die Unterbringung in einem Heim, würde ich persönlich sagen das die Bereitschaftspflege eine bessere Alternative zur Heimunterbringung ist.
Ich würde die Bereitschaftspflege auf jeden Fall befürworten. Das einzige Problem, dass ich dabei sehe ist, das bei den Kindern der Wunsch nach einer Familie sehr stark wird, der aber am Ende nicht erfüllt werden kann. Dies könnte zu einem erneutem Beziehungsabbruch bei den Kindern führen und vielleicht sogar eine große Enttäuschung herbeiführen. Das könnte unter Umständen das Vertrauen der Kinder zu den Sozialarbeitern zerstören.
Trotzdem würde ich die Bereitschaftspflege der Heimunterbringung vorziehen. Denn so können Kinder wenigstens für eine kurze Zeit Liebe und Geborgenheit erfahren und das ist immer noch besser, als wenn sie es gar nicht erfahren könnten.
Literaturverzeichnis
Bücher:
1. Ratgeber Pflegekinder
Erfahrungen, Hilfen, Perspektiven Irmela Wiemann
Rowohlt Taschenbuch Verlag GmbH, Reinbek 1994
2. Handbuch für Pflege- und Adoptiveltern
Hrsg.: Bundesverband der Pflege- und Adoptiveltern e.V
Schulz-Kirchner Verlag, Idstein 1993
3. Gesetze für Sozialberufe
Band 1, 6. Auflage 99/00
Hrsg.: Ulrich Stascheit
Nomos Verlaggesellschaft Baden-Baden, 1999
Informationen aus dem Internet:
1. http://home.t-online.de./home/ familie.Pollehn/bereit.htm
2. http://home.t-online.de./home/familie-Rieger/index02.htm Stand: 08.09.1999
[...]
1 Handbuch für Pflege- und Adoptiveltern, Hrsg. Bundesverband der Pflege- und Adoptiveltern e.V. Schulz-Kirchner Verlag, Idstein 1993 (S.102)
2 Information aus dem Internet: http://home / t-online/Familie-Rieger/index02.htm (S.4)
3 Information aus dem Internet: http://home.t-online.de./home/familie.Pollehn/bereit.htm (S.3, S.4)
4 Information aus dem Internet: http://home.t-online.de./home/familie Pollehn/bereit.htm (S.2, S.3)
5 Information aus dem Internet: http://home.t-online.de./home/Familie-Rieger/index02.htm (S.8)
Häufig gestellte Fragen zur Bereitschaftspflege
Was ist Bereitschaftspflege?
Bereitschaftspflege tritt ein, wenn ein Kind sehr schnell untergebracht werden muss, beispielsweise aufgrund eines Unfalls oder einer plötzlichen Erkrankung der Eltern, einer Therapie oder einer Gefährdung des Kindeswohls durch Missbrauch oder Misshandlung. Sie stellt eine kurzfristige Unterbringungsmöglichkeit dar, bis die weitere Lebensperspektive des Kindes geklärt ist.
Was sind Bereitschaftspflegefamilien?
Bereitschaftspflegeeltern sind engagierte Menschen, die bereit sind, Kinder in Notlagen vorübergehend in ihre Familie aufzunehmen. Dies kann die normale Familie, ein Rentnerehepaar oder eine alleinerziehende Mutter sein.
Welche Aufgaben haben Bereitschaftspflegefamilien?
Zu den Aufgaben gehören, Kindern Zeit und Raum zur Verarbeitung ihrer Erfahrungen zu geben, Vertrauen und Verlässlichkeit zu vermitteln, Verhaltensauffälligkeiten zu beobachten, mit den leiblichen Eltern zusammenzuarbeiten und das Kind auf seine Rückführung oder eine neue Lebenssituation vorzubereiten.
Mit wem steht die Bereitschaftspflegefamilie in Kontakt?
Die Familie steht in Kontakt mit einem Sozialarbeiter des Pflegekinderdienstes, dem Sozialarbeiter der Herkunftsfamilie, eventuell den leiblichen Eltern, Geschwistern, Lehrern, Ärzten und Therapeuten.
Welche Voraussetzungen müssen Bereitschaftspflegefamilien erfüllen?
Erforderlich sind Einfühlungsvermögen, innere Ruhe, Belastbarkeit, Liebe, Geduld, Zeit, Beobachtungsgabe, ein warmes Familienklima, Kooperationsbereitschaft, Flexibilität, Einsatzbereitschaft und ausreichend Platz. Eine Person in der Familie muss ganztägig für die Bereitschaftspflege zur Verfügung stehen.
Welche Qualifikationen sind für Bereitschaftspflegeeltern erforderlich?
Entsprechende Vorbildungen im erzieherischen oder sozialpflegerischen Bereich sind erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich. Wichtig ist die Teilnahme an Fortbildungen des Jugendamtes.
Wie läuft die Aufnahme eines Kindes in die Bereitschaftspflege ab?
Die Aufnahme erfolgt oft kurzfristig, auch abends oder am Wochenende. Das Kind wird in der Regel von der Bereitschaftspflegefamilie abgeholt, nachdem diese von Polizei oder Sozialdienst informiert wurde. Es wird von Anfang an erklärt, dass die Unterbringung vorübergehend ist.
Wann kommen Kinder in die Bereitschaftspflege?
Kinder kommen in die Bereitschaftspflege, wenn die Herkunftsfamilie vorübergehend oder dauerhaft keine ausreichende Versorgung bieten kann. Gründe können Alkoholismus, Drogensucht, Vernachlässigung, Überforderung, Gewalt oder Obdachlosigkeit sein.
Wie werden Besuchskontakte geregelt?
Besuchskontakte werden individuell abgesprochen, oft in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Bei kleineren Kindern finden häufiger Kontakte statt. In manchen Fällen müssen Kinder vor ihren Eltern geschützt werden.
Wann verlassen Kinder die Bereitschaftspflege?
Kinder verlassen die Bereitschaftspflege, wenn ihre Situation geklärt ist und/oder eine dauerhafte Unterbringung gefunden wurde. Dies kann die Rückkehr in die Herkunftsfamilie, eine Dauerpflegefamilie, eine Adoptionsfamilie oder ein Heimplatz sein.
Wie wird Bereitschaftspflege finanziert?
Die Finanzierung umfasst Pflegegeld, Erziehungsgeld und eine Bereitschaftspauschale. Für jedes Kind wird eine einmalige Pauschale für die Erstausstattung gezahlt.
Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Bereitschaftspflege?
Die Bereitschaftspflege basiert auf den rechtlichen Grundlagen des KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz), insbesondere § 33 (Vollzeitpflege), § 36 (Mitwirkung Hilfeplan), § 42 (Inobhutnahme) und § 43 (Herausnahme ohne Zustimmung).
- Arbeit zitieren
- Nadine Stehr (Autor:in), 2001, Bereitschaftspflege, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/98715