Die folgende Arbeit soll systematisch den Werdegang zur heutigen Problematik erarbeiten und Lösungsansätze bieten. Es wird die aktuelle Diskussion um die Prämisse eines GAV innerhalb der Organschaft, im Lichte der Niederlassungsfreiheit, hinterfragt und erörtert, ob dieser tatsächlich eine zwingende Voraussetzung für die Verlustberücksichtigung darstellt. Hierzu widmet sich die Arbeit zunächst grundlegenden Begrifflichkeiten, welche für das Problemverständnis von essentieller Bedeutung sind.
Die Organschaft stellt eine wirtschaftliche Unternehmenseinheit dar. Diese soll, häufig bei Konzernen, rechtsformübergreifend der Besteuerung unter Beachtung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Rechnung tragen. Im Rahmen der Organschaft wird eine rechtlich selbständige juristische Person in ein ("herrschendes") anderes Unternehmen eingegliedert. Zweck und Folge der Regelung in § 14 KStG bestehen darin, das Einkommen einer Kapitalgesellschaft, welche als OG auftritt, einem anderen, als OT bezeichneten Steuerpflichtigen, zuzurechnen. Konsequenz dessen ist, dass dort die Besteuerung, unter Überwindung des Trennungsprinzips, insgesamt, also unter Einschluss des zugerechneten Einkommens der anderen Steuerpflichtigen, vorzunehmen ist. Es sei denn dieses Einkommen ist von der OG selbst zu versteuern (§ 16 KStG).
Eine grds. Verlustberücksichtigung im Steuerrecht folgt aus den allgemein geltenden Prinzipien der Besteuerung, insbesondere aus dem Leistungsfähigkeitsprinzip. Hieraus ergibt sich eine umfassende Verrechnung von Verlusten des OT (Muttergesellschaft), mit Gewinnen der OG (Tochtergesellschaft) und umgekehrt. Möglich ist auch, durch Vermittlung über den OT, eine Verrechnung von Verlusten und Gewinnen mehrerer OG untereinander. Einerseits ist, aus rein wirtschaftlicher Perspektive, eine Verlustverrechnung mit steuerpflichtigen Gewinnen für die Betroffenen regelmäßig von erheblicher Relevanz, da sie zu einem gewissen Liquiditätsvorteil führt, ggf. sogar zu einer endgültigen Steuerersparnis.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Begrifflichkeiten - Voraussetzungen der Organschaft
I. Organgesellschaft
II. Organträger
III. finanzielle Eingliederung
IV. Gewinnabführungsvertrag
C. Die Organschaft im internationalen Kontext
I. Unionsrechtliche Würdigung
1. Deutsche Ausgestaltung der Organschaft
2. Prüfung der Niederlassungsfreiheit
II. Finale Verluste & Vergleichbarkeit
1. Rechtsprechungsüberblick
a) Marks & Spencer
b) Lidl Belgium
c) Timac Agro
aa) Hinzurechnung
bb) Nichtberücksichtigung
d) Bevola
e) Erstinstanzliche nationale Rechtsprechung nach Bevola und Ansicht des BFH
aa) FG Hessen
bb) BFH und Memira Holding & Holmen AB
Zwischenergebnis
2. Abschließende Worte zur Finalität
D. Der Gewinnabführungsvertrag als Hürde?
I. Rechtsvergleichender Blick ins Ausland
II. Der GAV mit einem ausländischen Rechtsträger
III. Das Urteil des FG Schleswig-Holstein
E. Stellungnahme
I. Unionsrechtswidrigkeit?
II. Lösungsstrategien
1. Anerkennung eines schuldrechtlichen Äquivalent/geltungserhaltende Reduktion?
2. Modifizierung des AktG und Einfügung eines schuldrechtlichen GAV, § 14 I 1 Nr. 6 KStG?
3. Einführung eines neuen Gruppenbesteuerungssystems ohne GAV Erfordernis?
F. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht, ob die steuerliche Anerkennung einer grenzüberschreitenden Organschaft im deutschen Steuerrecht zwingend an den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages (GAV) geknüpft sein darf. Die zentrale Forschungsfrage ist, ob dieses Erfordernis im Lichte der europäischen Niederlassungsfreiheit und der Rechtsprechung zu finalen Auslandsverlusten unionsrechtskonform ist.
- Die dogmatischen Grundlagen der ertragsteuerlichen Organschaft und deren Voraussetzungen.
- Die europarechtliche Perspektive auf die steuerliche Berücksichtigung finaler Verluste von EU-Tochtergesellschaften und Betriebsstätten.
- Die kritische Analyse des Gewinnabführungsvertrages als formale Hürde bei grenzüberschreitenden Organschaften.
- Mögliche Lösungsstrategien, einschließlich der Reform des Konzernsteuerrechts und der Einführung alternativer Gruppenbesteuerungssysteme.
Auszug aus dem Buch
Die Organschaft im internationalen Kontext
Länderübergreifend ist zu beachten ist, dass die Regelung zur Organschaft, wie sie in Deutschland ihre Gestalt gefunden hat, regelmäßig verdächtigt wird, unionsrechtlichen Anforderungen nicht zu genügen. Die primäre Kritik lag früher darin, dass die Anknüpfung an den doppelten Inlandsbezug der OG (Sitz & GL), die Einbeziehung bestimmter TG nicht zuließ, da eine TG, welche ihren Satzungssitz nicht im Inland hatte, aber wirksam in einem EU/EWR Mitgliedsstaat gegründet wurde, hierdurch keinen Zugang zur ertrags- oder gewerbesteuerlichen Organschaft hatte.
Dies führte unweigerlich dazu, dass die EK ein Vertragsverletzungsverfahren anstrebte, in welchem sie die Bundesrepublik aufforderte, nicht weiter am doppelten Inlandsbezug festzuhalten. Hierbei verwies sie auf die Rechtsprechung des EuGH, in der die Verletzung der Niederlassungsfreiheit festgestellt wurde, insofern eine Ungleichbehandlung, nur aufgrund des ausländischen Satzungssitzes innerhalb des Unionsgebiets stattfindet. Das BMF reagierte hierauf mit einen Rundschreiben, welches eine Verwaltungsanweisung hinsichtlich der Regelungen in §§ 14 I 1, 17 KStG enthielt.
Eine im EU/EWR-Raum gegründete Kapitalgesellschaft sollte nun über den Wortlaut der Normen hinaus, im Rahmen der Organschaft anerkannt werden, wenn sie ihre GL im Inland hat und die sonstigen Voraussetzungen der Organschaft erfüllt sind. Hiermit sollte nun eine Zurechnung der im Inland steuerpflichtigen Einkünfte, positiv wie negativ, zum OT möglich sein. Dies löste das Problem lediglich oberflächlich, denn die EK verwies darauf, dass nach der Rechtsprechung des EuGH ein solches Vorgehen nicht genügt, vielmehr sei eine gesetzliche Kodifikation, anstatt eines einfachen Rundschreibens erforderlich.
Sie war weiterhin der Ansicht, dass ausländische Wettbewerber benachteiligt würden, da sie ggf. aufgrund der Unattraktivität der inadäquaten Organschaft, davon abgehalten sind, in Deutschland anzusiedeln. Nach Androhung der EK Klage beim EuGH zu erheben, da sie nach wie vor überzeugt war, dass die Ausgestaltung gegen Bestimmungen der Niederlassungsfreiheit verstößt, folgte nun endlich eine deutsche Gesetzesanpassung. Im Jahr 2013 wurde im Rahmen der sog. „kleinen Organschaftsreform“ der doppelte Inlandsbezug durch den Gesetzgeber schlussendlich aufgegeben.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung erläutert die Grundkonzeption der Organschaft als Instrument zur steuerlichen Erfassung wirtschaftlicher Einheiten und führt in die Problematik grenzüberschreitender Verlustverrechnungen ein.
B. Begrifflichkeiten - Voraussetzungen der Organschaft: In diesem Kapitel werden die essenziellen Tatbestandsvoraussetzungen für die ertragsteuerliche Organschaft, insbesondere die Organgesellschaft, den Organträger, die finanzielle Eingliederung und den Gewinnabführungsvertrag, detailliert dargestellt.
C. Die Organschaft im internationalen Kontext: Hier erfolgt eine tiefgehende Analyse der unionsrechtlichen Vereinbarkeit der deutschen Organschaft, wobei insbesondere die Rechtsprechung des EuGH zu finalen Verlusten und die Vergleichbarkeit von in- und ausländischen Sachverhalten im Fokus stehen.
D. Der Gewinnabführungsvertrag als Hürde?: Dieses Kapitel hinterfragt, ob das strikte Festhalten am GAV im Sinne des AktG als materielle Voraussetzung für die Organschaft bei grenzüberschreitenden Fällen noch zeitgemäß und unionsrechtskonform ist.
E. Stellungnahme: Der Autor nimmt Stellung zur aktuellen unionsrechtswidrigen Verwaltungspraxis und diskutiert Strategien zur Beseitigung der Diskriminierung, etwa durch Modifikationen oder Systemwechsel.
F. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und mahnt eine dringende Modernisierung des deutschen Konzernsteuerrechts an, um den Anforderungen des europäischen Binnenmarktes gerecht zu werden.
Schlüsselwörter
Organschaft, Gewinnabführungsvertrag, Niederlassungsfreiheit, finale Verluste, grenzüberschreitende Verlustverrechnung, EU-Recht, Körperschaftsteuergesetz, Doppelbesteuerung, Gruppenbesteuerung, EuGH-Rechtsprechung, Diskriminierung, Betriebsstättenverluste, Steuerharmonisierung, Konzernsteuerrecht, Vertragsverletzungsverfahren.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die deutsche ertragsteuerliche Organschaft und deren Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht, insbesondere hinsichtlich der Diskriminierung ausländischer Tochtergesellschaften durch strenge formale Anforderungen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die zentralen Themen sind die Voraussetzungen der Organschaft, das Erfordernis eines Gewinnabführungsvertrages (GAV), die Rechtsprechung des EuGH zu finalen Auslandsverlusten sowie die Frage nach einer unionsrechtskonformen Ausgestaltung der Gruppenbesteuerung.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es zu erörtern, ob die Pflicht zum Abschluss eines GAV als Voraussetzung für eine Organschaft bei grenzüberschreitenden Sachverhalten im Lichte der Niederlassungsfreiheit weiterhin haltbar ist oder reformiert werden muss.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit angewendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die dogmatische Gesetzesauslegung mit einer umfassenden Auswertung der EuGH-Rechtsprechung sowie einem kurzen Rechtsvergleich mit anderen europäischen Staaten kombiniert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit den Voraussetzungen der Organschaft, der historischen und aktuellen Entwicklung der unionsrechtlichen Beanstandungen, der detaillierten Auswertung wichtiger EuGH-Urteile (Marks & Spencer, Lidl Belgium, Timac Agro, Bevola) und der Kritik am GAV als Hürde.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen gehören Organschaft, GAV, Niederlassungsfreiheit, finale Verluste, unionsrechtliche Diskriminierung und Gruppenbesteuerung.
Welche spezifische Rolle nimmt der Gewinnabführungsvertrag (GAV) in der Argumentation des Autors ein?
Der GAV wird vom Autor als eine unüberwindbare und diskriminierende formale Hürde kritisiert, die bei grenzüberschreitenden Konstellationen dazu führt, dass die steuerliche Organschaft in der Praxis faktisch vereitelt wird.
Was bedeutet die "Marks & Spencer-Ausnahme" im Kontext der Arbeit?
Sie bezeichnet die durch den EuGH entwickelte Ausnahme, nach der die Nichtberücksichtigung von Auslandsverlusten unverhältnismäßig ist, wenn diese Verluste als "final" anzusehen sind, da alle anderen Nutzungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden.
Wie bewertet der Autor die Reaktion des deutschen Gesetzgebers?
Der Autor bewertet das Verhalten des Gesetzgebers sehr kritisch, bezeichnet es als "stur" und bemängelt, dass Anpassungen oft erst nach Androhung oder Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission erfolgten.
- Arbeit zitieren
- Florian Geiser (Autor:in), 2020, Die ertragsteuerliche Organschaft bei internationalem Bezug. Diskussion um die Prämisse eines GAV innerhalb der Organschaft im Lichte der Niederlassungsfreiheit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/987182