Unterfangungen von Bauwerken nach DIN 4123
Begriffsdefinition:
Unterfangen bedeutet, ein vorhandenes Bauteil (z. B. Wand oder Fundament) gegen Absinken oder Abrutschen durch Stützung zu sichern.
Bei der Errichtung eines Bauwerkes unmittelbar neben einem bereits vorhandenen Gebäude müssen die Fundamente des Altbaues unterfangen werden, wenn die Gründungssohle des Neubaues tiefer als die des Altbaues geplant ist.
Arten der Unterfangung:
Für die Ausführung einer Unterfangung stehen verschiedene technische Verfahren zur Verfügung:
- herkömmliche Unterfangung (DIN 4123),
- Verpresspfähle mit kleinem Durchmesser (DIN 4128),
- Bodenverfestigung (Einpressen von Injektionsmitteln nach DIN 4093),
- Bodenvernagelung (bei Felssicherung)
- Unterfangungen mit Vollsicherung
- Unterfangungen mit Vollsicherung bei unzugänglichem Keller
Anmerkung:
In diesem Referat werden nur Unterfangungen nach DIN 4123 (siehe Anhang) betrachtet, da eine Ausarbeitung sämtlicher Verfahren den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. Die Sonderverfahren im Bezug auf „Injektion“ können in der Semesterarbeit von Herrn Olaf Glende nachgelesen werden.