Gliederung:
I. Sinn und Zweck der ökologischen Steuerreform
- Schaffung neuer Arbeitsplätze
- Senkung der Lohnnebenkosten
- effizienterer Umgang mit der Energie
II. Stufen der ökologischen Steuerreform
- Stufen 1 – 5 (1999 – 2003)
III. Auswirkungen
- auf die Umwelt
- Benzinpreiserhöhung
IV. Verwendung der Mehreinnahmen
- Entlastung bei den Rentenversicherungsbeiträgen (Senkung der Lohnnebenkosten)
Quellenangabe:
www.zeit.de www.bundesregierung.de www.bundesfinanzministerium.de www.gruene-fraktion.de www.spd-fraktion.de www.spd.de
www.oeko-steuer.de www.upi-institut.de
Focus Nachrichtenmagazin Financial Times Deutschland Harenberg Lexikon der Gegenwart
Die Ökologische Steuerreform stand im Sommer diesen Jahres im Zentrum der öffentlichen Diskussion. Auslöser waren die gestiegenen Kraftstoff- und Heizstoffpreise.
I. Sinn und Zweck der ökologischen Steuerreform:
Die Bundesregierung hat sich die ökologische Modernisierung der Gesellschaft zum Ziel gesetzt. Dabei orientiert sie sich am Leitbild der Nachhaltigkeit: Ökologie, Ökonomie und Soziales sollen nicht mehr isoliert voneinander betrachtet werden. Es geht darum, gleichzeitig eine wirtschaftlich leistungsfähige, sozial gerechte und ökologisch verträgliche Entwicklung in Gang zu setzen.
Die Ziele der ökologische Steuerreform lassen sich im wesentlichen in folgende Bereiche unterteilen :
- Verteuerung der Energie und somit Senkung des Energieverbrauches durch "...nachhaltige Umsteuerung der Nachfrage in Richtung energiesparender und ressourcenschonendere Produkte..."
- Senkung der Rentenversicherungsbeiträge
- Förderung regenerativer Energiequellen
Durch höhere Energiesteuern und verschiedene Begünstigungen werden Anreize für einen sparsameren und effizienteren Umgang mit Energie geschaffen.
(Folie – Stromfresser)
Mindestens zwei Atomkraftwerke in Deutschland arbeiten allein für die Verluste durch Leerlauf und Stand-by. Es werde so viel Strom vergeudet, wie die Großstädte Hamburg und Berlin zusammen verbrauchen. Fürs Klima bedeutet das eine zusätzliche Belastung mit rund 14 Millionen Tonnen Kohlendioxid.
Ein Haushalt könnte mit modernen Stromspargeräten und einfachen ausschaltbaren Steckerleisten zwischen 150 und 350 DM im Jahr an Stromkosten sparen.
(Folie – CO2-Emissionen in Deutschland)
Deutschland hat sich verpflichtet, den klimaschädlichen Ausstoß von Kohlendioxid bis 2005 um 25 % gegenüber 1990 zu reduzieren. Bis Ende 1999 wurde jedoch erst eine Senkung um 15,3 % erreicht.Dieser Emissionsrückgang ist in erster Linie eine Folge des Strukturwandels in den neuen Bundesländern: dort sind die Emissionen um 45 Prozent gesunken. In denalten Bundesländern sind sie etwas angestiegen. Zwar lässt sich beim CO2-Ausstoß der Industrie (minus 27 Prozent) und der Energieversorger (minus 17 Prozent) ein Rückgang verzeichnen, die privaten Haushalte und der Verkehr haben dagegen bei den Kohlendioxid-Emissionen um 8 beziehungsweise 9 Prozent zugelegt.
In der Zeit von 1987 bis 1998 ist die Mineralölsteuer um 51 Pfennig je Liter gestiegen. Im gleichen Zeitraum ist der Rentenversicherungsbeitrag von 18,7 % auf 20,3 % gestiegen. Durch die Einführung der Ökosteuer konnte der Rentenversicherungsbeitrag bislang um einen Prozentpunkt auf 19,3 % gesenkt werden. Innerhalb von drei Jahren soll der Beitrag um weitere 0,8 % auf nur noch 18,5 % sinken. Dies entlastet sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer.
Langfristiges Ziel der Bundesregierung ist, den Rentenbeitrag unter 20 % zu halten. Ohne Ökosteuer würde der Beitragssatz bis zum Jahr 2002 auf 21,5 % ansteigen. Durch die Senkung der Lohnnebenkosten sollen bestehende Arbeitsplätze gesichert und neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Nach einer Studie des Rheinisch- Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) werden durch die Ökologische Steuerreform bis zum Jahre 2005 ca. 75000 neue Arbeitsplätze geschaffen.(DIW – Deutsches Institut für Wirtschaft => 100000 neue Arbeitsplätze – die Anzahl der Arbeitsplatzverluste im Transportgewerbe wird dabei auf max. 3000 geschätzt).
Die Einnahmen aus der ökologischen Steuerreform betragen nach einer Schätzung der Bundesregierung für das Jahr 2000 17,4 Mrd. DM und werden bis 2003 auf ca. 33,5 Mrd. DM steigen.
Mehr als 200 Millionen Mark aus der Ökosteuer stellt die Bundesregierung für Projekte zur Verfügung, die erneuerbare Energiequellen nutzen. Dazu gehören unter anderen Windkraft, Sonnenenergie, Erdwärme, Biomasse und Wasserkraft.
(Folie – Erneuerbare Energien)
Definition:Primärenergie ist der Energiegehalt der natürlichen Energieträger (Mineralöl, Erdgas, Kohle, Wasserkraft).
Befreiungen und Ermäßigungen:
Um umweltfreundlichere Energieträger und umweltfreundliche Verkehrsmittel zu fördern, sieht die Ökologische Steuerreform eine Reihe von Ausnahmeregelungen vor. Zudem gibt es Vergünstigungen für die Wirtschaft, damit es nicht zu Wettbewerbsnachteilen gegenüber ausländischen Konkurrenten kommt.
Befreiungen:
- Strom aus Windkraft, Sonnenergie, Erdwärme, Wasserkraft, Deponiegas, Klärgas und Biomasse ist von der Ökosteuer befreit.
- Gas- und Dampfturbinenkraftwerke
Hocheffiziente Gas- und Dampfturbinenkraftwerke mit einem Wirkungsgrad von mehr als 57,5 % sind ebenfalls befreit.
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ist von der Ökosteuer grundsätzlich befreit
Ermäßigungen:
- Öffentliche Verkehrsmittel
Ein ermäßigter Stromsteuersatz i.H. von 50 Prozent gilt für den Fahrbetrieb imSchienenbahnverkehr und von Oberleitungsbussen.
- Produzierendes Gewerbe
Ab einer jährlichen Ökosteuerbelastung von jeweils über 1000 DM bei Strom und Heizstoffen gilt ein ermäßigter Steuersatz von 20 % des Regelsatzes. Unternehmen, deren Belastung durch die Energiebesteuerung mehr als 20 % über der Entlastung durch die Absenkung des Arbeitgeberanteils an der Rentenversicherung liegt, haben einen Vergünstigungsanspruch auf diese Mehrbelastung, sofern diese 1000 DM im Jahr übersteigt.
Entscheidung des BFH (Bundesfinanzhof)
Der BFH hält Teile der Ökosteuer für verfassungswidrig. In einer Stellungnahme hat er dies dem Bundesverfassungsgericht mitgeteilt, das derzeit Klagen gegen die Ökosteuer prüft.
- Land- und Forstwirtschaft
Für Land- und Forstwirte gilt bei der Belastung von mehr als 1000 DM / Jahr ebenfalls eine Ermäßigung um 20 %.
II. Die Stufen der ökologischen Steuerreform:
1. Stufe der Öko-Steuerreform 1999
Im März 1999 ist das „Gesetz zum Einstieg in die Ökologische Steuerreform“ der neuen Bundesregierung in Kraft getreten.
(Folie – Stufen der ökologischen Steuerreform)
Mit der ersten Stufe wurden seit 01. April 1999 folgende Steuern erhöht:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2. – 5. Stufe der Öko-Steuerreform
Am 01. Januar 2000 trat die zweite Stufe der Öko-Steuerreform in Kraft.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Förderung von schwefelfreien Kraftstoffen:
Die Bundesregierung beschloss im Sommer in ihrem Zukunftsprogramm die steuerliche Förderung umweltfreundlicher Kraftstoffe. Danach werden schwefelarmes Benzin und Diesel ab dem 1. November 2001 steuerlich begünstigt. Auf alle Kraftstoffe, die einen bestimmten Schwefelgrenzwert (50 ppm - parts per million) überschreiten, wird ein zusätzlicher Aufschlag auf die Mineralölsteuer von 3 Pfennig pro Liter erhoben. In einer zweiten Stufe ab Januar 2003 soll der gleiche steuerliche Anreiz dann für schwefelfreie Kraftstoffe (mit weniger als 10 ppm Schwefelgehalt) gelten. Den Geldbeutel der Autofahrer werden diese Maßnahmen nicht belasten.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Sinn und Zweck der ökologischen Steuerreform?
Die ökologische Steuerreform zielt auf die ökologische Modernisierung der Gesellschaft ab, basierend auf Nachhaltigkeit. Ihre Hauptziele sind:
- Verteuerung der Energie zur Senkung des Energieverbrauchs.
- Senkung der Rentenversicherungsbeiträge.
- Förderung regenerativer Energiequellen.
Wie soll die ökologische Steuerreform Arbeitsplätze schaffen?
Durch die Senkung der Lohnnebenkosten sollen bestehende Arbeitsplätze gesichert und neue geschaffen werden. Studien prognostizieren die Schaffung von bis zu 75.000 neuen Arbeitsplätzen bis 2005 durch die Reform.
Wie werden die Mehreinnahmen aus der Ökosteuer verwendet?
Die Mehreinnahmen werden hauptsächlich zur Entlastung bei den Rentenversicherungsbeiträgen verwendet, um die Lohnnebenkosten zu senken. Ein Teil der Einnahmen wird auch für Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen bereitgestellt.
Welche Stufen der ökologischen Steuerreform gab es?
Die ökologische Steuerreform wurde in mehreren Stufen umgesetzt (1999-2003). Die ersten fünf Stufen beinhalteten Erhöhungen der Energiesteuern und eine Senkung des Rentenversicherungsbeitrages.
Welche Auswirkungen hat die Ökosteuer auf die Umwelt?
Die Ökosteuer soll Anreize für einen sparsameren und effizienteren Umgang mit Energie schaffen, was langfristig zu einer Reduktion von Schadstoffemissionen führen soll. Die Umstellung auf schwefelarme Kraftstoffe wird steuerlich gefördert und es sollen Partikelemissionen reduziert werden.
Gibt es Befreiungen oder Ermäßigungen bei der Ökosteuer?
Ja, es gibt Befreiungen und Ermäßigungen, um umweltfreundlichere Energieträger und Verkehrsmittel zu fördern sowie Wettbewerbsnachteile für die Wirtschaft zu vermeiden. Dazu gehören:
- Befreiung von Strom aus Windkraft, Solarenergie, Erdwärme, Wasserkraft, Deponiegas, Klärgas und Biomasse.
- Ermäßigungen für öffentliche Verkehrsmittel und das produzierende Gewerbe.
Was wurde bezüglich der Besteuerung von schwefelfreien Kraftstoffen beschlossen?
Die Bundesregierung hat eine steuerliche Förderung von schwefelarmen Kraftstoffen beschlossen, um umweltfreundlichere Kraftstoffe zu fördern. Auf alle Kraftstoffe mit einem bestimmten Schwefelgrenzwert wird ein Aufschlag auf die Mineralölsteuer erhoben. Dies soll die Umstellung auf schwefelfreie Kraftstoffe beschleunigen.
Werden die gestiegenen Kraftstoffpreise durch die Ökosteuer direkt an Autofahrer weitergegeben?
Die Einführung von schwefelarmen Kraftstoffen muss nicht zwingend zu einer direkten Preissteigerung führen. Durch zusätzliche Energiespartechniken kann der Verbrauch auch gesenkt werden.
Gibt es Kritik an der ökologischen Steuerreform?
Ja, der Bundesfinanzhof (BFH) hält Teile der Ökosteuer für verfassungswidrig und hat dies dem Bundesverfassungsgericht mitgeteilt. Die Klagen sind dort anhängig.
- Arbeit zitieren
- Thomas Jäger (Autor:in), 2000, Ökologische Steuerreform, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/98806