Diese Masterarbeit befasst sich mit den Möglichkeiten und Grenzen des immaterialgüterrechtlichen Schutzes von Computerprogrammen und computerimplementierten Erfindungen.
Ziel der Arbeit ist es deshalb, die bestehenden Schutzmöglichkeiten zu erläutern und aufzuzeigen, welchen effektiven Schutz diese im Detail bieten können. Dazu wurden die gesetzlichen Grundlagen des europäischen und deutschen Patentrechts aufgezeigt und miteinander vergleichen. Zudem wurden die möglichen Schutzmaßnahmen des Urheber-, des Gebrauchsmuster-, des Lauterkeits- sowie des Kennzeichenrechts erläutert und mit denen des Patentrechts gegenübergestellt. Es zeigte sich, dass der Schutzumfang der jeweiligen Schutzrechte inhaltlich deutlich voneinander abweicht. Es wurde klar, dass das Patentrecht für einen effektiven und umfassenden Nachahmungsschutz unverzichtbar ist, da nur dieses die technische Lehre sowie deren Realisation schützt. Jedoch schließt das Patentrecht Computerprogramme „als solches“ vom Schutz aus. Diese Schutzlücke kann allein durch das Urheberrecht effektiv geschlossen werden. Daher können nur beide gemeinsam für einen um-fassenden Rechtsschutz sorgen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffserklärung
2.1 Hardware, Software und Datenverarbeitungssystem
2.2 Computerprogramm
2.3 Computerimplementierte Erfindung
2.4 Quellcode und Algorithmen
3. Patentrechtlicher Schutz auf europäischer Ebene
3.1 Allgemeine Schutzvoraussetzungen
3.1.1 Technizität und Programme für Datenverarbeitungsanlagen „als solches“
3.1.2 Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit
4. Patentrechtlicher Schutz auf deutscher Ebene
4.1 Allgemeine Schutzvoraussetzungen
4.1.1 Programme für Datenverarbeitungsanlagen „als solches“
4.1.2 Technizität
4.1.3 Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit
5. Gegenüberstellung des europäischen und deutschen Patentschutzes
6. Weitere Schutzinstrumente nach deutschem Recht
6.1 Urheberrechtsschutz
6.2 Gebrauchsmusterschutz
6.3 Lauterkeitsrechtlicher Schutz
6.4 Kennzeichenschutz
7. Standpunkte für und gegen den patentrechtlichen Schutz
7.1 Benachteiligung kleiner und mittelständiger Unternehmen
7.2 Ausreichender Schutz durch das Urheberrecht
7.3 Behinderung von Forschung und Entwicklung
8. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Das Hauptziel dieser Arbeit ist es, die bestehenden immaterialgüterrechtlichen Schutzmöglichkeiten für Computerprogramme und computerimplementierte Erfindungen zu erläutern und deren effektive Schutzwirkung zu analysieren. Die zentrale Forschungsfrage untersucht dabei, inwieweit das Patentrecht und andere Schutzinstrumente, wie das Urheberrecht, den Schutzbedarf in diesem Bereich decken können.
- Vergleich der patentrechtlichen Grundlagen auf europäischer und deutscher Ebene.
- Analyse der Schutzvoraussetzungen (Technizität, Neuheit, erfinderische Tätigkeit) für softwarebezogene Erfindungen.
- Untersuchung ergänzender Schutzinstrumente wie Urheber-, Gebrauchs- und Wettbewerbsrecht.
- Diskussion der Argumente für und gegen eine Patentierbarkeit von Software.
Auszug aus dem Buch
2.3 Computerimplementierte Erfindung
Zur Beschreibung von Innovationen, die den Bereich der Computerprogramme mit dem Bereich der haptischen Technik verbinden, haben sich in den letzten Jahren zahlreiche Begriffsmöglichkeiten entwickelt. Zu den meistverwendeten zählen Begriffe wie „Softwarepatente“, „softwarebezogene Patente“, „softwarebezogene Erfindungen“, „computerimplementierte Erfindungen“ oder auch „computer-software-bezogene Erfindungen“. Dass diese Begriffe dabei inhaltlich abweichende Bereiche umfassen, wird nur selten verdeutlicht. Um für den weiteren Verlauf eine einheitliche Tonalität festzulegen, scheint es sinnvoll, an dieser Stelle eine genauere Zuordnung vorzunehmen und somit festzuhalten, welcher Begriff im weiteren Verlauf dieser Arbeit Verwendung finden wird.
Wie im vorherigen Unterkapitel aufgezeigt wurde, beinhaltet der Begriff der Software nicht nur das Computerprogramm, sondern auch dessen begleitenden schriftlichen Unterlagen. Da diese, wie im weiteren Verlauf dieser Arbeit noch deutlich werden wird, jedoch nicht Teil des Patentschutzes sind, scheinen Begriffsmöglichkeiten, die die Bezeichnung „Software“ beinhalten, weniger geeignet, um Innovationen aus dem betrachteten Bereich zu umschreiben. Die in der Praxis wohl verbreitetste Formulierung ist die der „computerimplementierten Erfindung“.
Auch durch das Europäische Patentamt (EPA) erfährt dieser Begriff eine Definition. Demzufolge handelt es sich bei einer computerimplementierten Erfindung um eine Erfindung, zu deren Ausführung ein Computer, ein Computernetz oder eine sonstige programmierbare Vorrichtung eingesetzt wird und die mindestens ein Merkmal aufweist, das ganz oder teilweise mit einem Computerprogramm realisiert wird. Da diese Definition den gewünschten Innovationsbereich umfasst und aus diesem Grund auch in der Fachliteratur und Rechtsprechung immer stärker an Bedeutung gewinnt, wird der Begriff der computerimplementierten Erfindung auch im Laufe dieser Arbeit verwendet werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung skizziert die wachsende Bedeutung von Software in der modernen Wirtschaft und stellt die Notwendigkeit dar, die Schutzmöglichkeiten von Computerprogrammen rechtlich einzuordnen.
2. Begriffserklärung: Dieses Kapitel definiert die zentralen Fachbegriffe wie Hardware, Software, Computerprogramm und computerimplementierte Erfindung, um eine präzise Grundlage für die weitere Analyse zu schaffen.
3. Patentrechtlicher Schutz auf europäischer Ebene: Hier werden die Voraussetzungen für einen Patentschutz nach EPÜ-Vorgaben sowie die Praxis des Europäischen Patentamts bei der Beurteilung von computerimplementierten Erfindungen analysiert.
4. Patentrechtlicher Schutz auf deutscher Ebene: Das Kapitel beleuchtet die deutsche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie die Rolle des DPMA bei der Anmeldung und Prüfung von Patenten für computerimplementierte Lehren.
5. Gegenüberstellung des europäischen und deutschen Patentschutzes: Diese Sektion vergleicht die unterschiedlichen methodischen Ansätze von BGH und EPA und zeigt die zunehmende Annäherung der beiden Rechtsordnungen auf.
6. Weitere Schutzinstrumente nach deutschem Recht: Das Kapitel untersucht alternative Schutzinstrumente wie das Urheberrecht, den Gebrauchsmusterschutz sowie das Wettbewerbs- und Kennzeichenrecht als Ergänzung zum Patentrecht.
7. Standpunkte für und gegen den patentrechtlichen Schutz: Eine Bestandsaufnahme der fachlichen Diskussion, die sowohl die Argumente für eine Patentierbarkeit (Rechtssicherheit, Innovationsförderung) als auch dagegen (Monopolbildung, Behinderung von Forschung) beleuchtet.
8. Schlussbetrachtung: Das Kapitel fasst die erarbeiteten Ergebnisse zusammen und bewertet die Eignung der verschiedenen Schutzinstrumente vor dem Hintergrund des technischen Wandels und der Herausforderungen der Praxis.
Schlüsselwörter
Computerprogramme, computerimplementierte Erfindungen, Patentschutz, Europäisches Patentübereinkommen, deutsches Patentgesetz, Technizität, Urheberrecht, Gebrauchsmusterschutz, Wettbewerbsrecht, Softwarepatente, erfinderische Tätigkeit, Schutzumfang, Nachahmungsschutz, Rechtsprechung, Innovation.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Möglichkeiten und Grenzen des immaterialgüterrechtlichen Schutzes für Computerprogramme und computerimplementierte Erfindungen unter Berücksichtigung der aktuellen europäischen und deutschen Rechtsprechung.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Themenfelder umfassen die patentrechtliche Zulässigkeit von Software, die Rolle des Urheberrechts als ergänzendes Schutzinstrument sowie die wirtschaftspolitische Diskussion über Vor- und Nachteile von Softwarepatenten.
Welches ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, ein detailliertes Verständnis darüber zu schaffen, wie Software effektiv gegen unbefugte Nachahmung geschützt werden kann und welches Schutzinstrumentarium hierfür am besten geeignet ist.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit nutzt die Analyse gesetzlicher Grundlagen (EPÜ, PatG, UrhG) in Verbindung mit der Auswertung der höchstrichterlichen Rechtsprechung von BGH und EPA, um die aktuelle Praxis darzustellen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der detaillierten patentrechtlichen Prüfung (Technizität, Neuheit, erfinderische Tätigkeit) sowie der Analyse weiterer Schutzrechte wie Urheberrecht, Gebrauchsmusterschutz und Wettbewerbsrecht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Patentschutz, computerimplementierte Erfindungen, Urheberrecht, Rechtsprechung und Innovationsförderung charakterisieren.
Wie unterscheidet sich die Prüfung beim EPA von der des BGH?
Der Hauptunterschied liegt in der methodischen Struktur der Prüfung: Während der BGH einen dreistufigen Prüfungsaufbau verwendet, integriert das EPA die Prüfung auf das Vorliegen eines Computerprogramms „als solches“ direkt in die Prüfung der Technizität.
Warum reicht das Urheberrecht nach Ansicht des Autors nicht als alleiniger Schutz aus?
Der Autor argumentiert, dass das Urheberrecht lediglich die konkrete Ausdrucksform und nicht die technische Idee oder die Realisation einer Erfindung schützt, was den Schutz gegen Nachkonstruktion äquivalenter Funktionen unzureichend macht.
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- Markus Schultes (Author), 2020, Softwarepatent. Möglichkeiten und Grenzen des immaterialgüterrechtlichen Schutzes von Software, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/988194