Gliederung:
1. Einleitung
2. Die Notwendigkeit einer europäischen Zentralbank
3. Die Struktur des ESZB
4. Grundlegende Aufgabenbereiche des ESZB
5. Die geldpolitische Strategie des Eurosystems
5.1 Die Zielsetzung des Eurosystems
5.2 Die Hauptelemente der geldpolitischen Strategie der EZB
5.2.1 Die quantitative Festlegung des Ziels der Preisstabilität
5.2.2 Die zwei Säulen der geldpolitischen Strategie
5.3 Die Bedeutung stabilen Geldes
6. Voraussetzungen für eine funktionierende EZB
6.1 Unabhängigkeit der EZB
6.1.1 Funktionelle Unabhängigkeit
6.1.2 Personelle Unabhängigkeit
6.1.3 Finanzielle Unabhängigkeit
6.2 Glaubwürdigkeit der EZB
6.2.1 Etablierung von Glaubwürdigkeit
6.2.2 Glaubwürdigkeit durch Transparenz
7. Schlussbetrachtung
8. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Mit der Errichtung der Europäischen Zentralbank (EZB), am 1. Juni 1998 und der Aufnahme des Vollzuges der einheitlichen Geldpolitik der WWU-Länder durch die EZB am 1. Januar 1999, wurde der bislang größte Integrationsschritt in der Europäischen Union (EU) vollzogen: Die Schaffung einer einheitlichen Währung.
Erstmals wurde ein wichtiger Bereich staatlicher Souveränität – die Geldpolitik – an eine sup- ranationale Institution – die EZB – abgegeben.
Besonders in Deutschland, wo die heimische Währung wie nirgendwo sonst ein Symbol nati- onalen Stolzes ist, wurde dieser Schritt mit großer Aufmerksamkeit, ja vielleicht sogar mit einiger Besorgnis und Beklemmung verfolgt.1
Um zu untersuchen, ob die EZB imstande sein wird, ihr vorrangiges Ziel der Preisniveaustabilität auch auf Dauer zu gewährleisten, ist es wichtig, ihrer geldpolitischen Strategie besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
In dieser Arbeit soll deshalb versucht werden, die geldpolitische Strategie der EZB darzustel- len. Dabei soll besonderes Gewicht auf die nötigen Voraussetzungen für eine langfristig stabi- litätsorientierte Geldpolitik durch die EZB gelegt werden.
Im ersten Teil der Arbeit soll zunächst kurz auf die Notwendigkeit einer gesamteuropäischen Institution für eine funktionierende Geldpolitik eingegangen werden.
Es folgt eine Einführung in die Struktur des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), sowie ein Überblick über dessen grundlegende Aufgabenbereiche. Anschließend sollen die geldpolitische Strategie der EZB sowie ihre Ziele näher erläutert werden. Abschlie- ßend werden dann noch die Voraussetzungen einer preisniveaustabilitätsorientierten Geldpoli- tik untersucht. In der Schlussbetrachtung werden die gewonnenen Erkenntnisse dann noch einmal zusammengefasst.
2. Die Notwendigkeit einer europäischen Zentralbank
Eine der Hauptaufgaben der europäischen Zentralbank ist es, die geld- und kreditpolitische Handlungsfähigkeit zu gewährleisten bzw. wiederherzustellen. Durch die Schaffung des im EG-Vertrag verankerten Binnenmarktes wurde die Handlungsfähigkeit der nationalen Zen- tralbanken (NZBen) stark eingeschränkt. Da der Binnenmarkt ein „Raum ohne Binnengren- zen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital ... gewähr- leistet ist“,2 ist verloren die nationalen Zentralbanken zunehmend ihre Herrschaft über die nationalen Geld- und Kapitalmärkte.
So konnte eine nationale Zentralbank vor der Globalisierung der Finanzmärkte z.B. durch eine restriktive Geldpolitik bremsend auf die wirtschaftliche Aktivität Einfluss nehmen.3
Durch die im EG-Vertrag verankerte Globalisierung der monetären Märkte konnten solcherlei Maßnahmen nationaler Zentralbanken leicht durch internationale Transaktionen abge- schwächt oder sogar völlig durchkreuzt werden.4 Da der überwiegende Teil dieser Transakti- onen zwischen europäischen Märkten stattfand, änderte sich dies mit der Schaffung der EZB. Nur noch Transaktionen mit Ländern außerhalb der Europäischen Währungsunion (EWU)
können die monetäre Politik der EZB negativ beeinflussen.
Gemessen am Sozialprodukt der Länder der EWU ist der Anteil internationaler Geld- und Kapitaltransaktionen deutlich zurückgegangen. Die EZB besitzt also auf diesem Gebiet die nötige Handlungsfähigkeit, die für eine wirksame Geld- und Kreditpolitik notwendig ist.5
3. Die Struktur des ESZB
Bevor auf die Ziele und Aufgaben der Geldpolitik der EZB eingegangen wird, soll zunächst ein kurzer Überblick über die institutionelle Struktur des Europäischen Systems der Zentral- banken gegeben werden.
Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) besteht analog zu dem früheren deut- schen Modell – Bundesbank und Landeszentralbanken – aus zwei Stufen: Der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken.
An der Spitze des ESZB stehen die Beschlussorgane der EZB:
Der EZB-Rat und das EZB-Direktorium.
Das oberste Beschlussorgan der EZB ist der EZB-Rat.
Ihm gehören die Präsidenten aller NZBen an, die den Euro eingeführt haben, sowie die – ein- vernehmlich durch die Regierungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs zu ernennenden – Mitglieder des Direktoriums der EZB (beste- hend aus Präsident, Vizepräsident und bis zu vier weiteren Mitgliedern) an.
Der Rat der EZB erlässt die Leitlinien und fast die notwendigen Beschlüsse um die Erfüllung der, dem ESZB übertragenen, Aufgaben zu gewährleisten und legt die Geldpolitik des Euro- raums fest.6
Für die Umsetzung ist das Direktorium verantwortlich.7
Der Rat entscheidet grundsätzlich mit einfacher Mehrheit, wobei jedes Mitglied des Rates der EZB gleiches Stimmrecht hat; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Präsidenten den Ausschlag.
Die einzige Ausnahme besteht bei der Entscheidung über die Gewinnverwendung der EZB. Hierfür ist eine Zweidrittelmehrheit der gewichteten Stimmen der nationalen Zentralbankprä- sidenten erforderlich; das Direktorium hat dabei kein Stimmrecht.8
Die Stimmengewichte richten sich nach den Kapitalanteilen der nationalen Zentralbanken an der EZB. Die Kapitalanteile ihrerseits, werden aufgrund des Bevölkerungs- und BIP- Anteils eines Landes festgelegt. Ein Mitglied der Europäischen Kommission und der Präsident des Rates (auf Finanzministerebene), können an den Sitzungen des EZB-Rates teilnehmen; sie haben ein Vorschlags-, aber kein Stimmrecht.9
Ungeachtet der dualen Struktur von EZB-Rat und EZB-Direktorium als Beschlussorgane, fungiert der erweiterte Rat als drittes Beschlussorgan.
Der erweiterte Rat besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB und den Präsidenten der NZBen, der an der Währungsunion teilnehmenden und nichtteilnehmenden Länder. Der erweiterte Rat beobachtet die Konvergenzfortschritte der nichtteilnehmenden Mitgliedstaaten und nimmt noch andere, zumeist beratende, Funktionen wahr.10
4. Grundlegende Aufgabenbereiche des ESZB
Um die komplexe Struktur des Zentralbankwesens in der EU anschaulicher zu machen, wer- den die NZBen jener Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben, zusammen mit der EZB als „Eurosystem“ bezeichnet.11 Als Herzstück des Eurosystems entscheidet die EZB darüber, welche Aufgaben des Eurosystems von ihr selbst oder durch die NZBen erfüllt werden. Hier- bei handelt sie jedoch entsprechend der ESZB-Satzung nach dem Grundsatz der Dezentrali- sierung, um die Erfahrungen der NZBen zu nutzen und so möglichst effizient zu arbeiten.
Die grundlegenden Aufgaben des ESZB sind in der ESZB-Satzung festgelegt. Insbesondere der Artikel 3 und der Artikel 105a enthalten folgende Aufgabenbereiche:12
- Festlegung und Ausführung der Geldpolitik der Gemeinschaft,
- Durchführung von Devisengeschäften,
- Halten und Verwalten der offiziellen Währungsreserven der teilnehmenden Mitglied- staaten,
- Förderung des reibungslosen Funktionierens der Zahlungssysteme,
- Zur reibungslosen Durchführung der von den zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Aufsicht über die Kreditinstitute und der Stabilität des Finanzsystems ergriffenen Maßnahmen beizutragen,13
- Ausgabe von Euro-Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel, und
- Entscheidung über das Volumen der im Umlauf befindlichen Euro-Münzen (Die Aus- gabe von Euro-Münzen ist weiterhin den Regierungen der teilnehmenden Staaten vor- behalten).
5. Die geldpolitische Strategie des Eurosystems
„Unter einer geldpolitischen Strategie versteht man das längerfristig gültige Verfahren, nach dem über den Instrumenteneinsatz zur Verfolgung der Ziele entschieden wird. Die Endziele der Geldpolitik sind dabei im allgemeinen in Form gesetzlicher Vorschriften vorgegeben“.14
5.1 Die Zielsetzung des Eurosystems
Der EG-Vertrag sowie die Satzung des ESZB erklären ausdrücklich die Gewährleistung der Preisstabilität als vorrangiges Ziel der Geldpolitik der EZB. Als Nebenziel ist die Unterstüt- zung der allgemeinen Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft genannt. Allerdings nur soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist. Die EZB, wie auch die nationalen Notenbanken, sind dabei unabhängig von Weisungen nationaler oder europäischer Instanzen. Bei der Verwirklichung seiner Ziele handelt das ESZB im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, wodurch ein effizienter Ein- satz der Ressourcen gefördert werden soll.15
Das geldpolitische Ziel der EZB, die Preisstabilität zu gewährleisten, wirft die Frage auf, was unter Preisstabilität zu verstehen ist.
Preisstabilität ist im EG-Vertrag und in der ESZB Satzung als Preisniveaustabilität zu verste- hen. Dies wird aus der Formulierung deutlich, dass das ESZB im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb handelt.
Da gerade über die flexiblen Preise in einer offenen Marktwirtschaft eine effiziente Ressour- cenallokation erreicht werden soll, soll diese Flexibilität aufrecht erhalten werden. Die Geld- politik der EZB verfolgt also nicht das Ziel der Stabilität der Einzelpreise, sondern versucht die Stabilität des Durchschnitts aller Preise zu gewährleisten, also die Stabilität des Preisni- veaus.16 Die Strategie der EZB und der NZBen der 11 Mitgliedstaaten der WWU weist die einheitliche Richtung der Geldpolitik.
5.2 Die Hauptelemente der geldpolitischen Strategie der EZB
Die geldpolitische Strategie der EZB beinhaltet drei Hauptelemente:
Eine quantitative Festlegung des vorrangigen Ziels des Eurosystems, der Preisstabilität, und die „zwei Säulen“ der Strategie, die der Erreichung dieses Ziels dienen.
5.2.1 Die quantitative Festlegung des Ziels der Preisstabilität
Der EZB-Rat hat Preisstabilität als Anstieg des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für das Eurowährungsgebiet von unter 2% gegenüber dem Vorjahr definiert. Die Formulierung „unter“ 2% gibt die Obergrenze der am HVPI gemessenen Inflationsrate an, die mit Preisstabilität vereinbar ist. Die Verwendung des Wortes „Anstieg“ in der Definition macht gleichzeitig deutlich, dass deflatorische Entwicklungen des HVPI-Index auch nicht als mit Preisstabilität vereinbar angesehen werden.17 Dieses Ziel soll mittelfristig beibehalten werden, wodurch der kurzfristigen Volatilität der Preise aufgrund von nicht-monetären Schocks, die nicht durch die Geldpolitik kontrolliert werden können, Rechnung getragen wird.18 Da sich der HVPI auf den gesamten Euro-Währungsraum bezieht, bekundet die EZB mit der Wahl dieses Preisziels, dass sie ihre Maßnahmen an den monetären und wirtschaftli- chen Entwicklungen im gesamten Euro-Währungsraum ausrichtet. Es gibt also nur eine ein- heitliche Geldpolitik ohne regionale Differenzierungen.19
5.2.2 Die zwei Säulen der geldpolitischen Strategie
Die zwei Säulen der Strategie sind zum einen die Geldmenge und zum anderen die Aussich- ten für die Preisentwicklung.
Die erste Säule der Strategie ist ein durch den EZB-Rat festgesetzter Referenzwert für das Wachstum des Geldmengenaggregates M3, in dessen Berechnung der Anstieg des HVPI, die prognostizierte Wachstumsrate des realen Bruttoinlandsproduktes sowie die Änderung der Umlaufgeschwindigkeit von M3 eingehen.20 Die Geldmenge M3 enthält laut Definition nicht nur den Bargeldumlauf und die traditionellen Einlagenkomponenten der breiten Geldmenge, sondern auch Geldmarktfondsanteile und von monetären Finanzinstituten ausgegebene Schuldverschreibungen.21 Z.B. beträgt die momentane Jahreswachstumsrate, die jeweils im Dezember eines Jahres überprüft wird, 4,5 %.22
Die zweite Säule bildet eine auf breiter Basis erfolgende Beurteilung der Aussichten für die Preisentwicklung.
Dies erscheint sinnvoll, da neben der Geldmengenentwicklung noch eine Vielzahl weiterer Einflüsse zu berücksichtigen sind, um abschätzen zu können, ob Gefahren für die Preisstabili- tät bestehen. Dazu gehören neben der Geldmengenentwicklung z.B. die Wechselkursbewe- gungen des Euro gegenüber dem US-Dollar und dem Yen, die Lohnabschlüsse innerhalb des Eurosystems, das Verhalten öffentlicher Haushalte usw..
Das geldpolitische Handeln der EZB ergibt sich also nicht allein aus einer Abweichung des Geldmengenwachstums vom festgelegten Referenzwert, sondern es soll das Ergebnis einer Analyse aller relevanten Faktoren sein.
Während die Notenbänker des Eurosystems die Zwei-Säulen-Strategie gerade wegen der Un- sicherheiten zu Beginn der EWU für sinnvoll erachten, bietet diese „zweigleisige“ Strategie allerdings auch Angriffsfläche für Kritiker, die der EZB vorwerfen, zwischen beiden Säulen beliebig und unsicher hin und her zu eilen.23
So schreibt der Economist, dass sich selbst Mitglieder der EZB nicht einig sind, welcher der beiden Säulen die größere Bedeutung zukommt. Sich auf Goldman Sachs berufend, schreibt das Blatt weiter, dass Investoren aufgrund dieser Unklarheit eine Risikoprämie auf Euroanla- gen verlangen.24 Solcherlei Kommentar lassen erkennen, wie wichtig eine klare geldpolitische Strategie ist. Aufgrund der unbestreitbar vorhandenen Unsicherheiten ist die Entscheidung der EZB für eine flexiblere Strategie, wie sie gewählt wurde, durchaus nachzuvollziehen. So lie- gen z.B. keine vollständigen Daten über das Verhalten der aggregierten Geldnachfrage für den gesamteuropäischen Markt vor.
5.3 Die Bedeutung stabilen Geldes
Zum besseren Verständnis der Wichtigkeit eines stabilen Preisniveaus, soll im Folgenden kurz auf die Auswirkungen von Inflation eingegangen werden.
Die in der moderneren monetären Theorie diskutierten Auswirkungen von selbst mäßiger In- flation lassen erkennen, dass mit einer Geldentwertung auch ökonomische Kosten verbunden sind.
Dies gilt in geringem Maße selbst bei einer vollständig antizipierten Inflation. Man spricht hierbei dann von den „Kosten abgelaufener Schuhsohlen“.25 Bei einer unvollständig Antizi- pierten Inflation, wie wir sie zweifellos in Europa hätten (wo momentan unter den EWU- Mitgliedern die durchschnittliche Inflationsrate in einer Größenordnung von unter 2% liegt), wären die ökonomischen Kosten weitaus größer.
Verzerrungen der relativen Preise auf den Güter- und Faktormärkten, würden den Marktme- chanismus beeinträchtigen, und so wären Fehlallokationen die Folge. Eine solche uneffiziente Ressourcenallokation, würde die Produktivkräfte der Wirtschaft schwächen.
Da Inflationserwartungen auch in den langfristigen Zinssätzen enthalten sind, würde das lang- fristige Zinsniveau steigen und hemmend auf Investitionen und Wachstum wirken. Darüber hinaus findet durch Inflation eine willkürliche Umverteilung statt von der Nettoschuldner zu Lasten der Nettogläubiger profitieren. Diese Umverteilung wird durch steuerliche Effekte und durch das Sozialleistungssystem noch verstärkt.
Außerdem haben mehrere Studien in einer großen Anzahl von Ländern ergeben, dass Länder mit niedrigen Inflationsraten im Schnitt schneller zu wachsen scheinen als Länder mit höherer Inflation.
6. Voraussetzungen für eine funktionierende EZB
Das Ziel der EZB, die Preisstabilität zu gewährleisten, wirft noch eine weitere Frage auf, und zwar die, ob eine Zentralbank wie die EZB überhaupt in der Lage ist, Preisstabilität zu ge- währleisten.
In der Literatur werden verschiedene Rahmenbedingungen als Voraussetzungen preisstabilen Geldes genannt. Mittlerweile hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass eine angemessene Geldmengensteuerung zwar notwendige, aber keinesfalls hinreichende Bedingung für Preis- stabilität ist. Das dies auch die Auffassung der EZB ist, bekräftigte deren Präsident, Dr. Wil- lem F. Duisenberg, in seiner Rede zum zweijährigen Bestehen der EZB in der er sagte: [...] Monetary policy is not omnipotent. Unfortunately, in the past, this was not always recognised in the design of central bank mandates. […]26
Um Preisstabilität gewährleisten zu können, ist eine strategiekonforme Zusammenarbeit aller
Verantwortlichen Instanzen, wie der übrigen Wirtschaftspolitik, der Gewerkschaften und auch der großen Unternehmen unter Einschluss der Notenbank nicht minder wichtig, als die institu- tionelle Unabhängigkeit und die Glaubwürdigkeit der Zentralbank.27 Da sich diese Arbeit auf die EZB konzentriert soll im Folgenden auf die Institutionelle Unabhängigkeit sowie auf die Glaubwürdigkeit näher eingegangen werden.
6.1 Unabhängigkeit der EZB
Die Betrauung einer unabhängigen Zentralbank mit der Geldpolitik, resultiert aus der in wei- ten Kreisen anerkannten Auffassung, dass eine Geldpolitik, die Preisstabilität glaubhaft und dauerhaft gewährleistet, den besten Beitrag zur Maximierung einer Volkswirtschaftlichen Wohlfahrtsfunktion erbringt.
In den vergangenen Jahren widmeten sich eine Vielzahl von Untersuchungen der Bedeutung der Unabhängigkeit der Notenbanken von Regierungseinflüssen. Darüber hinaus, dass nur auf diese Weise den Kreditfinanzierungswünschen des Staates und damit einer unkontrollierten Geldschöpfung wirksam begegnet werden kann,28 sind ihre Ergebnisse in ihrer Gesamtheit so eindeutig, dass offensichtlich gilt:
Je unabhängiger eine Zentralbank ist, desto niedriger ist in der Regel die durchschnittliche Inflationsrate und desto geringer sind die Schwankungen in der Preisentwicklung eines Lan- des.29 30
Zur Erreichung des Ziels eines stabilen Preisniveaus ist die Unabhängigkeit der EZB also eine wesentliche Voraussetzung.
Die Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank wurde in der Vergangenheit häufig als vor- bildlich und als grundlegend für den Erfolg bei der Geldwertstabilisierung eingeschätzt. Aus diesem Grund wurde die institutionelle Ausgestaltung der EZB auch an das deutsche Bundes- bankgesetz angelehnt.
Grob gesprochen kann man bei der Unabhängigkeit einer Notenbank zwischen funktionellen, personellen und finanziellen Komponenten unterscheiden.
6.1.1 Funktionelle Unabhängigkeit
Die funktionelle Unabhängigkeit einer Notenbank hängt davon ab, wie frei die operative Geldpolitik gestaltet werden kann. Ob die Regierung Einfluss auf die Maßnamenwahl hat oder ob sich mit Regierungsgremien abgestimmt werden muss und ob der Notenbank ein effi- zientes geldpolitisches Instrumentarium, sowie die Entscheidung über das Wechselkurssystem zugestanden wird. 31 Zur Situation der EZB kann gesagt werden, dass nach Art. 108 EG- Vertrag die Regierungen von der Einflussnahme auf die Geldpolitik und deren Durchführung ausgeschlossen sind. Durch diesen Sachverhalt und durch das ihr zur Verfügung gestellte umfangreiche geldpolitische Instrumentarium32, ist die EZB in der Lage, notwendige Maß- nahmen rasch zu ergreifen.33
Dem Grad der funktionellen Unabhängigkeit abträglich ist allerdings, dass die EZB nicht ver- traglich gegen Interventionsverpflichtungen auf dem Devisenmarkt abgesichert ist. Es obliegt dem Ministerrat auf Finanzministerebene, feste Wechselkurse mit Drittwährungen zu be- schließen. Dies könnte unter gegebenen Interventionspflichten zu einer größeren als der ge- planten Geldmengenausweitung führen und würde so im Konflikt zum Stabilitätsziel stehen.34
6.1.2 Personelle Unabhängigkeit
Weitaus schwieriger ist es, den Aspekt personeller Unabhängigkeit einzuschätzen. Sie muss letztlich in den Köpfen der Entscheidungsträger vorhanden sein und kann nicht vollständig institutionell abgesichert werden.35 Generell kann allerdings gesagt werden, dass personelle Unabhängigkeit mit der Immunität einer Notenbank gegen den Einfluss staatlicher Organe und gesellschaftlicher Gruppierungen auf Vorschlag, Berufung und Abberufung der Noten- bankleitung gewährleistet werden kann. Auch Amtszeiten und Wiederberufungsregeln sollten so ausgestaltet sein, dass die Mitglieder der Leitungsgremien nicht in die Versuchung geraten, sich z.B. durch Gefälligkeiten das Wohlwollen anderer zu sichern.36
Die Direktoriumsmitglieder der EZB werden von den Staats- und Regierungschefs einver- nehmlich auf Empfehlung des Ministerrats ausgewählt und ernannt. Der Ministerrat hört hier- zu seinerseits das Europäische Parlament sowie den Rat der EZB. Es können nur Personen ins Direktorium gewählt werden, die in Währungs- und Bankfragen anerkannt sind und die die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes, nicht zwingend eines Mitgliedes der EWU, besitzen.
Nach Art. 112.2 b EG-Vertrag werden generell alle Direktoriumsmitglieder auf acht Jahre ernannt und können nicht wiederernannt werden. Um von Anfang an eine gewisse Kontinuität gewährleisten zu können, wurde die erstmalige Ernennung der Direktoriumsmitglieder nicht auf acht Jahre, sondern nach folgender, in Art. 50 der Satzung des ESZB nachzulesender, Modalität, festgelegt:37
...Der Präsident des Direktoriums wird auf acht Jahre ernannt. Abweichend von Art 11.2 wer- den der Vizepräsident für vier und die weiteren Mitglieder des Direktoriums für eine Amtszeit zwischen fünf und acht Jahren ernennt. Wiederernennung ist in keinem Fall zulässig
Es ist sehr schwer, eine objektive Einschätzung des Ausmaßes der personellen Abhängigkeit vorzunehmen. So führt z.B. die Regelung einer ausgeschlossenen Wiederernennung, welche den Direktoriumsmitgliedern ein von politischen Einflüssen unbeeinflusstes Arbeiten ermög- lichen soll, auch dazu, dass Amtsinhaber evtl. mit einer Anschlusskarriere leichter zu Gefäl- ligkeiten verleitet werden können.38
Auch wenn der EZB im Großen und Ganzen ein relativ hoher Unabhängigkeitsgrad zugespro- chen wird, so scheinen bei manchen Entscheidungen doch auch nationale Interessen mitzu- schwingen. Dies wurde besonders bei der Wahl des ersten EZB Präsidenten, Dr. Willem F. Duisenberg, deutlich. Der niederländische Präsident wurde formal zwar für acht Jahre er- nannt, erklärte aber selber, aus Altersgründen früher als 2006 sein Amt niederzulegen. Diese Aktion hat den bitteren Beigeschmack, durch den designierten französischen Nachfolger, ei- nen Gesichtsverlust der Franzosen verhindern zu sollen. Es bleibt also die Frage, ob in der Zukunft wirklich die Regierungen der Teilnehmerländer in der Lage sein werden, ihre natio- nalen Interessen, den gesamteuropäischen unterordnen zu können. Eine weitere Gefahr für die personelle Unabhängigkeit, könnte darin gesehen werden, dass im EZB-Rat die Zahl der nati- onalen Notenbankpräsidenten (welche nur auf fünf Jahre ernannt werden und deren Wieder- ernennung möglich ist), die der Direktoriumsmitglieder übersteigt. Theoretisch wäre es also durchaus möglich, nationale Interessen auch gegen den Willen des Direktoriums durchzuset- zen. In der Realität sind solche Tendenzen allerdings nicht zu erkennen.
6.1.3 Finanzielle Unabhängigkeit
Die finanzielle Unabhängigkeit, sprich die alleinige Macht einer Notenbank, den Geldmarkt mit Zentralbankgeld zu versorgen, stellt eine wesentliche Bedingung für eine stabile Währung dar. Diese Art von Unabhängigkeit einer Notenbank kann durch ein Verbot selbst der „frei- willigen“ Vergabe von Krediten an die öffentliche Hand Rechnung getragen werden.39 Vor der Einführung des Euro war dies in vielen EWU-Ländern nicht gegeben und auch die Deut- sche Bundesbank stellte dem Staat Kredite zur Verfügung.
Der Forderung nach finanzieller Unabhängigkeit ist man bei der rechtlichten Gestaltung der EZB nachgekommen. So ist es dem ESZB nach Artikel 101.1 EG-Vertrag und nach Artikel 21.1 der Satzung des ESZB verboten, der öffentlichen Hand Mittel, gleichgültig welcher Art, bereitzustellen.40 41
6.2 Glaubwürdigkeit der EZB
Bei der Frage nach der Glaubwürdigkeit einer Notenbank, geht es letztendlich immer um das Versprechen stabilen Geldes. Wie wichtig hierbei die Glaubwürdigkeit ist, macht unter ande- rem das Problem der zeitlichen Inkosistenz optimaler Pläne deutlich. Hierbei geht es darum, [...] dass – zumindest unter bestimmten Voraussetzungen – optimale Pläne nicht zeitkonsi- stent sind, m.a.W., dass für eine Zentralbank eine ständige Versuchung zur Revision der An- kündigungen – andere sagen dazu Betrug – besteht.42 Wenn nun kein Vertrauen in die tatsäch- liche Durchführung der Ankündigungen einer Zentralbank bestünde, würden die Wirtschafts- subjekte solche vermeintlichen Betrugsmanöver mit einkalkulieren, um sich zu schützen und so eine effektive Geldpolitik verhindern.43 44 Da bei mangelndem Vertrauen die Zentralbank auch bei „guten Absichten“ nichts am Verhalten der übrigen Wirtschaftssubjekte ändern könnte, wird diese Situation auch als Prisoners Dilemma bezeichnet.
6.2.1 Etablierung von Glaubwürdigkeit
Die EZB kann sich noch nicht auf eine erfolgreiche Vergangenheit berufen und dass sich die Glaubwürdigkeit einer oder gleich mehrerer nationaler Zentralbanken des Eurosystems auf die EZB übertragen, erscheint keineswegs als selbstverständlich.45
Um Glaubwürdigkeit von vorn herein zu etablieren, wurden bei der Gestaltung des EG- Vertrages die, in der Literatur ausführlich behandelten, Anforderungen an eine, auf Preisstabi- lität verpflichtete, Notenbankverfassung weitgehend erfüllt. Dies sind unter anderem die Bin- dung der EZB an das Ziel der Preisniveaustabilität und die Weisungsunabhängigkeit der EZB bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Auf die Aspekte der Unabhängigkeit wurde ja bereits ausführlich eingegangen. Des weiteren wurde versucht die Geldpolitische Strategie durch- schaubar und transparent zu gestalten. Um ein Höchstmass an Transparenz zu gewährleisten, unterliegt die EZB sehr strengen Berichtspflichten, die sie nach eigenen Angaben noch über die gebotenen Maße hinaus erfüllt.
6.2.2 Glaubwürdigkeit durch Transparenz
Klar ist, dass in einer Demokratie eine Institution, die über so viel Macht verfügt wie die EZB, Rechenschaft über ihr Handeln abzulegen hat. Darüber hinaus kann die EZB, gerade in der Anfangsphase, das Vertrauen der Öffentlichkeit nur über eine durchschaubare, also trans- parente, Politik gewinnen. Sie muss versuchen, die Öffentlichkeit mit klaren Aussagen davon zu überzeugen, dass ihre Geldpolitik auf das langfristige Ziel der Sicherung der Preisniveau- stabilität ausgerichtet ist und dass ihre Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels angemessen sind.
Der EG-Vertrag und die Satzung des ESZB bestimmen hierzu zunächst, wie die einzelnen Organe der EU, nämlich im einzelnen das Europäische Parlament, der Europäische Rat und die Europäische Kommission, zu informieren sind. In Artikel 113.3 EG-Vertrag heißt es sinn- gemäß, dass den eben aufgezählten Organen ein Jahresbericht vorzulegen ist, der Auskunft über die Tätigkeiten des ESZB und über die Geld- und Währungspolitik im vergangenen so- wie im laufenden Jahr gibt. Darüber hinaus muss der Präsident der EZB dem Europäischen Rat sowie dem Parlament zu einer Aussprache zur Verfügung stehen.46 Dieser Jahresbericht steht auch der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. Er beinhaltet die ergriffenen geld- und kreditpolitischen Maßnahmen und gibt eine Vorschau über das im laufenden Jahr verfolgte Konzept.47 Auch innerhalb des Geschäftsjahres hat die EZB die Pflicht, die Öffentlichkeit und die Organe der EU zu informieren. Nach der Satzung des ESZB, muss die EZB mindestens vierteljährlich Tätigkeitsberichte erstellen und veröffentlichen und sogar wöchentlich eine konsolidierte Bilanz des ESZB veröffentlichen.48 Als positiv zu bewerten hierbei ist, dass die EZB noch „freiwillig“ über diese Berichtspflichten hinausgeht. Der Präsident hält monatlich.
Jeweils im Anschluss an die EZB-Ratssitzung eine Pressekonferenz ab, in der er neben der Abgabe einer Erklärung der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und der Aussichten für die Preisentwicklung auch für Fragen der Fachpresse zur Verfügung steht.49 Ergänzend wer- den Monatsberichte publiziert und die Mitglieder des EZB-Rates sowie der NZBen halten in der Öffentlichkeit Vorträge über die Geldpolitik.
Ein weiterer Schritt der Offenlegung wird vom Europäischen Parlament und natürlich auch von der Fachpresse gefordert. Hierbei geht es um die Veröffentlichungen von Protokollen, in denen auch das Abstimmungsverhalten der einzelnen Mitglieder des EZB-Rates ausgewiesen ist. Diese Forderung stößt auf große Gegenwehr seitens der EZB. Zum einen gelten die Rats- sitzungen nach der Satzung des ESZB als vertraulich50 und zum anderen befürchtet man bei Bekanntgabe des Abstimmungsverhaltens einzelner Mitglieder nicht gerechtfertigte Eintei- lungen der Mitglieder in „Lager“ durch die Fachpresse. Hierunter würde die sachliche Dis- kussion nur Schaden nehmen. Gedacht ist seitens der EZB an eine Veröffentlichung der Auf- zeichnungen nach 16 Jahren, sprich 8 Jahre nach Ausscheiden der betreffenden Zentralbank- mitglieder.51
Als positiv sollen hier noch die, sehr übersichtlich und gut strukturierten, Webseiten der EZB Erwähnung finden. Auf ihnen werden der Öffentlichkeit alle wichtigen Informationen zur Verfügung gestellt.
7. Schlussbetrachtung
Es wurde untersucht, wie gut die EZB zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Erreichung ihrer Zielsetzungen, von institutioneller Seite her, gerüstet ist und ob mit den geschaffenen Voraus- setzungen ein höchstmögliches Maß an Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit gewährleistet werden kann.
Im Großen und Ganzen kann zusammenfassend gesagt werden, dass trotz einiger, suboptima- ler Lösungen die EZB in beiderlei Hinsicht den internationalen Vergleich nicht zu scheuen braucht, ja dass sie evtl. sogar in einigen Punkten neue Maßstäbe zu setzen im Stande ist.
Ein Probleme für die dauerhafte Preisniveaustabilität und auch für einen nach Außen hin sta- bilen Euro stellen die europäische Wirtschafts- und Finanzpolitik dar. Solange diese Politik- bereiche nicht ausreichend harmonisiert sind, wird es zu ökonomischen Spannungen inner- halb der EWU kommen, die auch durch eine einheitliche Geldpolitik nicht ausgeglichen wer- den können.52
Um die Aussichten der gesamteuropäischen Geldpolitik für die Zukunft einschätzen zu kön- nen reicht die, in dieser Arbeit durchgeführte, Untersuchung der geldpolitischen Strategie der EZB bei weitem nicht aus. So konnte im Rahmen dieser Arbeit nicht auf die übrigen, die Ef- fektivität der Geldpolitik in hohem Maße beeinflussenden, Faktoren eingegangen werden. Ein wichtiges Kriterium stellt z.B. die Güte der EWU aus dem Blickwinkel der Theorie optimaler Währungsräume dar und auch eine genauere Betrachtung der regionalen Divergenzen des, für die Gestaltung der Geldpolitik sehr wichtigen, monetären Transmissionsprozesses53 blieb im Rahmen dieser Arbeit unberücksichtigt.
8. Literaturverzeichnis
- Dallmeyer, J., Deutsch, K., Holtzmann, H.-D.,(1997), Der Euro – Eine stabile Währung für Europa, Sonderbericht
- Deusenberg, W.-F.,(30.05.2000), Speech, From the EMI to the ECB, in: http://www.ecb.int/key/00/sp000530.htm, zugegriffen am: 12.06.00
- Dornbusch, R., Fischer, S., (1995), Makroökonomik, 6. Auflage, München
- Duwendag, Ketterer, Kösters, Pohl, Simmert,(1999), Geldtheorie und Geldpolitik in Europa, 5. Auflage, Berlin
- EZB, (02.12.1999), Pressemitteilung, Überprüfung des quantitativen Referenzwerts für das Geldmengenwachstum, in:
http://www.bundesbank.de/ezb/de/presse/pressenotizen/archiv99/notizen/ezb_021299c.htm, zugegriffen am: 07.08.00
- EZB, (Januar 1999), Jahresbericht, in: http://www.bundesbank.de/ezb/de/publications/pdf/ar99_de.pdf, zugegriffen am: 20.06.00
- EZB, (ohne Datum), Ziele und Aufgaben des ESZB, in: http://www.bundesbank.de/ezb/de/ecb/kurzdarstellung/funktionen.htm, zugegriffen am: 12.06.00
- Heise, A.,(1997), Grundlagen der europäischen Währungsintegration: Theorie – Insti- tutionen – Politik, Wiesbaden
- Issing, Otmar,(1998), Die Europäische Zentralbank - Das Problem der Glaubwür- digkeit -, in: Finanzmärkte im Spannungsfeld von Globalisierung, Regulierung und Geldpolitik, Berlin
- Issing, Otmar,(1996), Einführung in die Geldpolitik, 6. Auflage, München
- Issing, Otmar, (1993), Unabhängigkeit der Notenbank und Geldwertstabilität, in: A- kademie der Wissenschaft und der Literatur (Hrsg.), Abhandlungen der Geistes- und Sozialwissenschaftlichen Klasse, Stuttgart
- Jarchow, H.-J., (1993), Theorie und Politik des Geldes, I. Geldtheorie, 9. Auflage, UTB
- Köhler, Claus,(1999), Vertragliche Grundlagen der Europäischen Währungsunion, Volkswirtschaftlicher Kurzkommentar, Berlin
17
- Loef, Hans – E.,(1998), Stabilitätskultur und Zentralbankunabhängigkeit, in: Kredit und Kapital, Heft 14, Europäische Währungsunion, Berlin
- Ohr, Renate,(1996), Europäische Integration, Stuttgart
- Ohr, Renate,(1995), Implikation einer zentralisierten europäischen Geld- und Wäh- rungspolitik, in: Schriften zur monetären Ökonomie, Maastricht und Maastricht II: Vi- sion oder Abenteuer, Baden-Baden
- Remsperger, H.,(2000), Aktuelle Probleme der Geld- und Währungspolitik, Vortrag an der Universität Göttingen im July 2000, in: http://www.bundesbank.de/de/presse/reden/pdf/rems100700.pdf, zugegriffen am: 04.08.00
- Volkswirtschaftliche Forschungsgruppe der Bundesbank,(1999), Die Geldmenge und ihre bilanziellen Gegenposten: Ein Vergleich zwischen wichtigen Ländern der Eu- ropäischen Währungsunion, Frankfurt
- Protocol (No. 18) (ex No. 3) on the Statute of the European System of Central Banks and of the European Central Bank, in: http://www.ecb.int/about/statescb.htm, zuge- griffen am: 12.06.00
- Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, in: http://europa.eu.int/eur- lex/de/treaties/dat/ec_cons_treaty_de.pdf, zugegriffen am: 12.06.00
- O.V., (November 1999), The ECB’s interest-rate decision – Off the gas or on the brake?, in: The Economist, s. 96
[...]
1 Vgl. Heise, Arne, (1997), S. 106
2 Vgl. EG-Vertrag Art. 14 Abs. 2
3 Zur näheren Erläuterung vgl. auch Jarchow, H.-J., (1993), S. 245ff
4 Vgl. Köhler, C., (1999), S. 21f
5 Vgl. ebd., S. 22
6 Vgl. EZB-Jahresbericht, (1999), S. 139
7 Vgl. Dallmeyer, J., Deutsch, K., Holtzmann, H.-D., (1997), S. 18
8 Vgl. Duwendag, Ketterer, Kösters, Pohl, Simmert, (1999), S.337
9 Vgl. Dallmeyer, J., Deutsch, K., Holtzmann, H.-D., (1997), S. 18
10 Vgl. EZB-Jahresbericht, (1999), S. 142
11 Vgl. EZB-Jahresbericht, (1999), S. 138
12 Vgl. Duwendag, Ketterer, Kösters, Pohl, Simmert, (1999), S. 318 f
13 Vgl. EZB, Ziele und Aufgaben des ESZB, S. 1
14 Issing, O., (1996), S. 254
15 Vgl. Art. 105.1 EG-Vertrag
16 Vgl. Köhler, C., (1999), S. 27
17 Vgl. EZB-Jahresbericht, (Januar 1999), S. 50f
18 Vgl. ebd., S. 52
19 Vgl. Duwendag, Ketterer, Kösters, Pohl, Simmert, (1999), S. 333
20 Vgl. EZB-Jahresbericht, (Januar 1999), S. 52ff
21 Vgl. ebd., S. 53
22 Vgl.EZB-Pressemitteilung, (02.12.1999)
23 Vgl. Remsperger, H., (2000), S. 1
24 Vgl. o.V., (1999), The ECB’s interest-rate decision, The Economist, 06.11.1999, S. 96
25 Vgl. Dornbusch, Fischer, (1995), S. 631f
26 Duisenberg, W.-F., (2000), S. 2
27 Vgl. Köhler, C., (1999), S. 27 f
28 Vgl. Ohr, R., (1996), S. 226
29 Vgl. Issing, O., (1993), S. 10
30 Loef, H.-E., (1998), S. 326 ff
31 Vgl. Ohr, R., (1996), S. 227
32 Für nähere Informationen über den Handlungsrahmen der EZB siehe: EZB-Jahresbericht (1999), S. 50ff
33 Vgl. Köhler, C., (1999), S. 77 f
34 Vgl. Köhler, C., (1999), S. 47
35 Vgl. Ohr, R., (1996), S. 227
36 Vgl. ebd. S. 227
37 Vgl. Satzung des ESZB
38 Vgl. Issing, O., (1993), S. 16
39 Vgl. Ohr, R., (1996) S. 227
40 Vgl. EG-Vertrag
41 Vgl. Satzung des ESZB
42 Issing, O., (1998), S. 181
43 Vgl. Issing, O., (1998), S. 181
44 Zur näheren Erläuterung des Problems zeitlicher Inkonsistenz optimaler Pläne siehe z.B.: Duwendag, Ketterer, Kösters, Pohl, Simmert, (1999), S. 324 ff
45 Vgl. Issing, O., (1998) S. 184
46 Vgl. EG-Vertrag Art. 113.3
47 Vgl. Köhler, C., (1999), S. 73
48 Vgl. Satzung des ESZB Art. 15.1 und 15.2
49 Vgl. EZB-Jahresbericht, (Januar 1999) S. 46
50 Vgl. Satzung des ESZB Artikel 10.4
51 Vgl. Köhler, C., (1999), S. 76
52 Vgl. Ohr, R., (1995), S. 112
53 Für nähere Informationen zum monetären Transmissionsprozess innerhalb der EWU siehe auch: Volkswirt- schaftliche Forschungsgruppe der Bundesbank, (1999)
- Arbeit zitieren
- Roland Braza (Autor:in), 2000, Aufgaben und Ziele der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/98820