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Die Zulässigkeit der Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung und Planung. Diskussion am Beispiel der Pandemieforschung

Title: Die Zulässigkeit der Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung und Planung. Diskussion am Beispiel der Pandemieforschung

Term Paper , 2020 , 16 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Simon Winzer (Author)

Law - Data protection
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Im Rahmen dieser Hausarbeit wird anhand eines fiktiven Beispieles geprüft, inwieweit eine Übermittlung von Sozialdaten zur Bekämpfung pandemischer Situationen an Forschungsinstitute zulässig sein kann.

Das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2018 führte zu einer kontroversen Diskussion in der deutschen Bevölkerung. Besonders macht die DS-GVO ihre Mischung aus dem Öffentlichen und dem Privatrecht. Hieraus resultiert eine hohe Bedeutung für die öffentliche Verwaltung, für juristische Personen des Privatrechts sowie für die Bürger der EU-Mitgliedsstaaten.

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ergriffen die einzelnen Landesregierungen Maßnahmen, die unter Wissenschaftlern einen verfassungsrechtlichen Diskurs auslösten. In der Bundespolitik ist in diesem Zusammenhang die Einführung einer sogenannten „Corona-Warn-App“ im Gespräch. So berichtete das Handelsblatt am 10. April 2020, dass Abgeordnete der Unionsfraktion die Pflicht zur Nutzung einer solchen Applikation fordern. Mit einem solchen Programm ließen sich über das Smartphone Personen nachverfolgen, die Kontakt zu einem mit dem Corona-Virus infizierten Menschen hatten. Durch Kritiker seien datenschutzrechtliche Bedenken gegen einen solchen Zwang geäußert worden, da die zwanghafte Speicherung solcher Bewegungsprofile in die Persönlichkeitsrechte der Bürger eingreife.

Ein ähnlicher datenschutzrechtlicher Konflikt wäre auch im Sozial(versicherungs)recht möglich. Da die Leistungsträger im Sozialrecht hochsensible Daten - die sogenannten Sozialdaten - speichern, sind diese Informationen besonders schutzwürdig. In diesem Zusammenhang
kann beispielsweise die Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung und Planung - auch an eine nicht-öffentliche Stelle - zulässig sein. Im Rahmen der Corona-Pandemie wäre es denkbar, dass ein Institut die Übermittlung der Sozialdaten beantragt, um anhand derer Forschungen zur Auswirkung des Virus zu betreiben.

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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Überblick über die sozialdatenschutzrechtlichen Normen

2.1 Regelungen im Unionsrecht

2.2 Regelungen im Bundesrecht

2.3 Regelungen zur Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung und Planung

3 Erörterung eines fiktiven Forschungsprojektes

3.1 Schilderung des Sachverhaltes

3.2 Die Zu- bzw. Unzulässigkeit des Forschungsvorhabens

4 Fazit und Ausblick

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit verfolgt das Ziel, anhand eines fiktiven Forschungsszenarios zur Pandemieforschung die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Zulässigkeit der Übermittlung von Sozialdaten zu analysieren. Dabei wird insbesondere erörtert, unter welchen Voraussetzungen das Interesse an der Forschung das schutzwürdige Geheimhaltungsinteresse einzelner Personen überwiegen kann und inwieweit auf eine individuelle Einwilligung verzichtet werden darf.

  • Rechtliche Grundlagen des Sozialdatenschutzes (DS-GVO, SGB X, BDSG)
  • Struktur und Anforderungen der Sozialdatenübermittlung für Forschungszwecke
  • Interessenabwägung zwischen Gemeinwohl und Intimsphäre
  • Herausforderungen der Genehmigungsverfahren bei Forschungsvorhaben
  • Einfluss der Pandemie auf die Anwendungspraxis des § 75 SGB X

Auszug aus dem Buch

3.2 Die Zu- bzw. Unzulässigkeit des Forschungsvorhabens

Da es sich bei dem Forschungsinstitut um eine nicht-öffentliche Stelle handelt, müsste es sich bei dem Projekt um eine wissenschaftliche Forschung im Sozialleistungs- oder im Arbeitsmarkt- und Berufsforschungsbereich handeln und die Datenübermittlung hierfür erforderlich sein, damit sie zulässig ist. Wissenschaftliche Forschung ist alles, was nach Inhalt und Form als ernsthafter Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist. Es ist die geistige Tätigkeit mit dem Ziel, in methodischer und nachprüfbarer Weise neue Erkenntnisse zu gewinnen. Bei dem Projekt muss es sich um ein bestimmtes Vorhaben handeln, der Gesetzgeber schließt eine pauschale Übermittlung zur Forschung aus. Bei dem Begriff „Erforderlichkeit“ handelt es sich um einen sogenannten unbestimmten Rechtsbegriff. „Die Erforderlichkeit liegt vor, wenn das Forschungs- bzw. Planungsvorhaben auf andere Weise nur unter unverhältnismäßig großen Schwierigkeiten erfüllt werden kann und die Übermittlung ein geeignetes Mittel ist, für das es keine zumutbaren Alternativen gibt. Hierbei unterliegt die Auslegung der Genehmigungsbehörde der vollen sozialgerichtlichen Kontrolle.

Vorliegend erfüllt das Forschungsinstitut diese Voraussetzungen. Es nennt ein präzises Forschungsvorhaben, zu dessen Zweck es die Sozialdaten übermittelt bekommen möchte. Darüber hinaus ist es eine Forschung im Sinne der Definition des Bundesverfassungsgerichts, da das Institut hier im Rahmen einer geistigen Tätigkeit versucht, in methodischer und nachprüfbarer Weise mit den Sozialdaten neue Erkenntnisse in der Pandemieforschung zu gewinnen. Die Erforderlichkeit der Datenübermittlung sollte hier ebenfalls gegeben sein, da die Sozialverwaltung über eine Vielzahl an Informationen verfügt, durch die sich das sozialstrukturelle Profil durch das Forschungsinstitut erstellen lässt. Auf anderem Wege ist es kaum möglich, diese Daten zu erhalten.

Fraglich ist, ob die schutzwürdigen Interessen des einzelnen Bürgers beeinträchtigt werden. Ist dies der Fall, muss das öffentliche Interesse an dem Forschungsvorhaben das Geheimhaltungsinteresse der einzelnen Person erheblich überwiegen. Bei der Prüfung des schutzwürdigen Interesses ist jedes mögliche Interesse des Bürgers zu berücksichtigen. Hierbei kommt es nicht nur darauf an, ob besonders schutzwürdige Daten im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DS-GVO übermittelt werden. Bei diesem Fallbeispiel haben die angeforderten Informationen einen hohen Bezug zur Intimsphäre der betroffenen Bürger, da trotz der Pseudonymisierung eine Verknüpfung zwischen Wohnort, Gesundheitsbild, Religion und Finanzkraft hergestellt werden kann.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die datenschutzrechtliche Relevanz im Kontext der Pandemie und führt in die Thematik des Sozialgeheimnisses ein.

2 Überblick über die sozialdatenschutzrechtlichen Normen: Dieses Kapitel systematisiert das Zusammenspiel zwischen Unionsrecht, BDSG und den spezifischen Regelungen des SGB X.

3 Erörterung eines fiktiven Forschungsprojektes: Hier wird die abstrakte Rechtslage auf ein konkretes Szenario angewandt, um die Zulässigkeitsvoraussetzungen und Interessenkonflikte bei einer Datenübermittlung zu prüfen.

4 Fazit und Ausblick: Das Fazit bewertet die Eignung des § 75 SGB X für moderne Krisensituationen und mahnt eine gesetzliche Präzisierung an.

Schlüsselwörter

Sozialdaten, Sozialdatenschutz, SGB X, Pandemieforschung, Datenschutz-Grundverordnung, Forschungsvorhaben, Genehmigungsbehörde, Interessenabwägung, Sozialgeheimnis, Datenübermittlung, Wissenschaftsfreiheit, § 75 SGB X, Pseudonymisierung, Intimsphäre, Rechtsanwendung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die rechtlichen Anforderungen und die Zulässigkeit der Übermittlung von Sozialdaten für wissenschaftliche Forschungszwecke am Beispiel eines fiktiven Pandemie-Szenarios.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die Schwerpunkte liegen auf dem Spannungsfeld zwischen dem Schutz intimer Sozialdaten und dem öffentlichen Interesse an wissenschaftlicher Forschung sowie der Anwendung des § 75 SGB X.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Das Ziel ist es zu analysieren, unter welchen Bedingungen eine Datenübermittlung an Forschungsstellen rechtmäßig ist, wenn eine Einwilligung der Betroffenen aufgrund hoher Fallzahlen schwer einzuholen ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Autorin nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, indem sie die bestehende Gesetzeslage anhand eines fiktiven Fallbeispiels auf ihre praktische Anwendbarkeit und Schwachstellen hin überprüft.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in einen allgemeinen Überblick über die Datenschutz-Normen und eine spezifische juristische Diskussion über die Voraussetzungen für eine Übermittlung von Sozialdaten zu Forschungszwecken.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wesentliche Begriffe sind Sozialdatenschutz, § 75 SGB X, Interessenabwägung, Forschungsprivileg und die Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen im Kontext der Pandemie.

Warum ist das "Sozialgeheimnis" in dieser Arbeit so wichtig?

Das Sozialgeheimnis bildet den Kern des Schutzes für hochsensible Sozialdaten und setzt der Datenübermittlung für Dritte, insbesondere zu Forschungszwecken, strenge rechtliche Grenzen.

Welche Schlussfolgerung zieht der Autor in Bezug auf § 75 SGB X?

Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die aktuelle Gesetzeslage für Ausnahmesituationen wie Pandemien unzureichend präzise ist und fordert eine Ergänzung, etwa im Infektionsschutzgesetz, um Rechtssicherheit zu schaffen.

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Details

Title
Die Zulässigkeit der Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung und Planung. Diskussion am Beispiel der Pandemieforschung
College
University of Kassel
Grade
1,0
Author
Simon Winzer (Author)
Publication Year
2020
Pages
16
Catalog Number
V988201
ISBN (eBook)
9783346348081
ISBN (Book)
9783346348098
Language
German
Tags
Verwaltungsrecht Sozialverwaltungsrecht Datenschutz Sozialdatenschutz Corona Pandemie App Warn-App Bundesdatenschutzgesetz Datenschutzgrundverordnung SGB X DSGVO DSG-VO Lehre Forschungsvorhaben
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Simon Winzer (Author), 2020, Die Zulässigkeit der Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung und Planung. Diskussion am Beispiel der Pandemieforschung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/988201
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