Als Teil des internen Rechnungswesens dient die Kosten- und Leistungsrechnung als Instrument zur mengen- und wertmäßigen Erfassung des Verzehrs von Produktionsfaktoren und der Leistungserstellung. Die vorliegende Hausarbeit setzt sich mit einem Teil der Kostenrechnung auseinander: der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Innerbetriebliche Leistungen (auch Innenaufträge genannt) sind Leistungen, die für eine Teil eines Unternehmens erbracht werden und nicht für den Absatz im Markt bestimmt sind. Die „Teile“ des Unternehmens können z.B. eigene Reparaturleistungen oder Leistungen der Kantine sein. Es ist unerlässlich die bereits getätigten Leistungen in die Kalkulation mit aufzunehmen, da das Verursacherprinzip besagt, dass man mit den dadurch gewonnenen Informationen die Kosten präzise den Kostenträger zuordnen kann. Dadurch wird gewährleistet, dass anhand der Rentabilitätskontrolle und der Erfolgsermittlung einzelner Produkte Entscheidungen auf der Basis dieser Daten erfolgen kann.
Für solch eine Entscheidung ist es wichtig, dass die Kosten- und Leistungsrechnung innerhalb der Kostenartenrechnung herauskristallisiert, welche Faktoren innerhalb der Produktion in einer betrachteten Periode verwendet werden, um dann im Zuge der Kostenstellenrechnung Auskunft darüber zu geben, wo und in welcher Höhe innerhalb des Unternehmens den Endprodukten nicht zurechenbare Kosten entstanden sind. Die durch die Kostenartenrechnung festgestellten Kosten können nur in Betracht gezogen werden, wenn die Kostenstellen sowohl Leistungen für das Absatzgebiet als auch für den Betriebsprozess erbringen. Nur dann können die festgestellten Kosten sinnvoll zugerechnet werden. Mithilfe der Kostenträgerrechnung ist eine Verteilung der angefallenen Kosten auf die einzelnen Leistungen möglich. Mithilfe von Methoden, die die innerbetriebliche Leistungsverrechnung bietet, können die Kosten der o.g. Leistungen festgestellt werden. Darauf basierend kann entschieden werden, ob eine selbsterstellte Leistung weiterhin selbst geleistet wird oder sie in Zukunft fremdbezogen werden soll.
Um das Problem abzuwägen, werden verschiedene Verfahren betrachtet, die sich in ihren Vor- und Nachteilen unterscheiden. Drei dieser Verfahren werden ausführlich in dieser Hausarbeit vorgestellt, beleuchtet und objektiv bewertet. Abgerundet soll die Arbeit von einer Empfehlung für das genauste Verfahren.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung
2.1 Arten
2.2 Aufgaben
2.3 Verfahrensunterscheidung
3 Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung
3.1 Nicht exakte Verfahren ohne Hilfskostenstellen
3.1.1 Kostenartenverfahren
3.1.2 Kostenstellenausgleichsverfahren
3.1.3 Kostenträgerverfahren
3.2 Nicht exakte Verfahren mit Hilfskostenstellen
3.2.1 Das Anbauverfahren
3.2.2 Das Stufenleiterverfahren
3.3 Exakte Verfahren mit Hilfskostenstellen
3.3.1 Das simultane Gleichungsverfahren
3.3.2 Das Iterationsverfahren
4 Vergleich der Verfahren - Fazit
5 Literaturverzeichnis
6 Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
Als Teil des internen Rechnungswesens dient die Kosten- und Leistungsrechnung als Instrument zur mengen- und wertmäßigen Erfassung des Verzehrs von Produktionsfaktoren und der Leistungserstellung (vgl. Hummel & Männel 1990: S. 7f.). Die vorliegende Hausarbeit setzt sich mit einem Teil der Kostenrechnung auseinander: der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Innerbetriebliche Leistungen (auch Innenaufträge genannt) sind Leistungen, die für eine Teil eines Unternehmens erbracht werden und nicht für den Absatz im Markt bestimmt sind. Die „Teile“ des Unternehmens können z.B. eigene Reparaturleistungen oder Leistungen der Kantine sein. Es ist unerlässlich die bereits getätigten Leistungen in die Kalkulation mit aufzunehmen, da das Verursacherprinzip besagt, dass man mit den dadurch gewonnenen Informationen die Kosten präzise den Kostenträger zuordnen kann. Dadurch wird gewährleistet, dass anhand der Rentabilitätskontrolle und der Erfolgsermittlung einzelner Produkte Entscheidungen auf der Basis dieser Daten erfolgen kann (vgl. Wöhe & Döring 1996: 1277).
Für solch eine Entscheidung ist es wichtig, dass die Kosten- und Leistungsrechnung innerhalb der Kostenartenrechnung herauskristallisiert, welche Faktoren innerhalb der Produktion in einer betrachteten Periode verwendet werden, um dann im Zuge der Kostenstellenrechnung Auskunft darüber zu geben, wo und in welcher Höhe innerhalb des Unternehmens den Endprodukten nicht zurechenbare Kosten entstanden sind. Die durch die Kostenartenrechnung festgestellten Kosten können nur in Betracht gezogen werden, wenn die Kostenstellen sowohl Leistungen für das Absatzgebiet als auch für den Betriebsprozess erbringen. Nur dann können die festgestellten Kosten sinnvoll zugerechnet werden. Mithilfe der Kostenträgerrechnung ist eine Verteilung der angefallenen Kosten auf die einzelnen Leistungen möglich (vgl. Zimmermann 1998: 27, 67). Mithilfe von Methoden, die die innerbetriebliche Leistungsverrechnung bietet, können die Kosten der o.g. Leistungen festgestellt werden. Darauf basierend kann entschieden werden, ob eine selbsterstellte Leistung weiterhin selbst geleistet wird oder sie in Zukunft fremdbezogen werden soll.
Um das Problem abzuwägen, werden verschiedene Verfahren betrachtet, die sich in ihren Vor- und Nachteilen unterscheiden. Drei dieser Verfahren werden ausführlich in dieser Hausarbeit vorgestellt, beleuchtet und objektiv bewertet. Abgerundet soll die Arbeit von einer Empfehlung für das genauste Verfahren.
2 Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung
Innerbetriebliche Leistungen sind Leistungen, die nicht für den Absatz vorgesehen sind aber in dessen Produktionsprozess eingesetzt werden. Daher wird die innerbetriebliche Leistungsverrechnung auch Sekundärkostenrechnung genannt. Sekundär, weil sie erst nach Erfassung und Verteilung der Primärkosten (Kosten für von außen bezogenen Leistungen), verwendet werden und lediglich zur „Weiterverarbeitung“ der Primärkosten dienen (vgl. Schierenbeck 2008: 821). Die Sekundärkostenrechnung ist also nötig, wenn mehrere verschiedene Kostenstellen sich gegenseitig mit selbst erstellten Leistungen beliefern. Beispiele für solche Leistungen können folgende sein:
- selbst erstellte Betriebsmittel wie z.B. Maschinen oder Tische
- selbst erstellte Dienstleistungen wie z.B. Kantinenessen oder Transporte (vgl. Olfert 2002: 165)
- selbst erstellte Betriebsstoffe wie z.B. Strom oder Gas (vgl. Olfert 2002: 165).
Vor allem Hilfskostenstellen, auch Vor- und Nebenkostenstellen genannt, erstellen innerbetriebliche Leistungen. Darüber hinaus erstellen auch Hauptkostenstellen Leistungen für andere Kostenstellen, besonders im Hinblick auf den Eigenverbrauch von Zwischen- und Endprodukten (vgl. Coenenberg 1993: 81).
2.1 Arten
Können innerbetriebliche Leistungen über mehrere Perioden genutzt werden, spricht man von aktivierbaren Leistungen (z.B. Gebäude, Wergzeuge oder Maschinen). Diese werden als Kostenträger kalkuliert und in der Bilanz zu Herstellkosten bewertet. Folglich werden die leistenden Kostenstellen entlastet, da sie über Nutzungsdauer, wie fremdbezogene Güter, abgeschrieben werden. Die Abschreibungen werden dann über Kostenstellen auf die Kostenträger verteilt (vgl. Däumler & Grabe 2003: 253).
Im Gegensatz dazu können innerbetriebliche Leistungen auch nicht aktivierbar sein, wenn sie in der Periode, in der sie erstellt worden sind, auch verbraucht werden, darunter fallen Reparaturen oder auch Transporte. Daher müssen sie unverzüglich auf die Endkostenstellen verteilt werden (vgl. Däumler & Grabe 2003: 253). Der Zweck der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung ist die leistenden Kostenstellen von den Kosten, die aufgrund von der Nutzung dieser Leistungen durch die verschiedenen Kostenstellen und -träger verursacht werden, zu entlasten.
2.2 Aufgaben
Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung verfolgt zwei Aufgaben: Im Falle der Wirtschaftlichkeitsüberprüfung der innerbetrieblichen Leistungserstellung wird mithilfe von sog. Verrechnungspreisen geprüft, ob eine innerbetriebliche Leistung selbst oder durch Fremdbezug erstellt werden soll. Die Gegenüberstellung von PlanVerrechnungspreisen mit Ist-Verrechnungspreisen ist bei einer Plankostenrechnung ebenfalls möglich (vgl. Däumler & Grabe 2003: 253).
Dem gegenüber steht die Ermittlung von korrekten Gemeinkostenzuschlagssätzen. Wird während der Weiterverrechnung kein Wert auf die Endkostenstellen gelegt, werden die Gemeinkostenzuschläge zu niedrig angesetzt und dementsprechend ergibt sich eine zu niedrige Kalkulation der Selbstkosten der Produkte (vgl. Däumler & Grabe 2003: 254).
2.3 Verfahrensunterscheidung
In der Realität sind unterschiedliche Formen der Leistungsgebilde wiederzufinden:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Grundtypen innerbetrieblicher Leistungsverrechnung (Hummel & Männel 1990: 212)
Typ I, Typ II und Typ III zeichnen sich durch einen einseitig fließenden Leistungsstrom von einer Kostenstelle zu einer anderen aus (von einer Vorkostenstelle zu einer Endkostenstelle). Jedoch unterscheiden sie sich untereinander. Bei genauer Betrachtung charakterisiert sich der Typ II durch eine an mehrere Kostenstellen fließende Leistung. Zum anderen kann der Leistungsstrom über mehrere aufeinanderfolgenden Etappen der Leistungserstellung erfolgen und sich immer mehr auffächern (Typ III). Diese Typen führen zu ungenauen Ergebnissen (vgl. Däumler & Grabe 2003: 253).
Im Gegensatz dazu charakterisiert sich Typ IV durch die Einbeziehung aller Leistungen ohne Ausnahmen. Dadurch sind genauere Ergebnisse zu erwarten (vgl. Olfert 2003: 165). Aufgrund der Vielfalt der Leistungsverflechtungen sind unterschiedliche Anforderungen an den Vorangehensweisen zur Verrechnung innerbetrieblicher Leistungen notwendig.
3 Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung
Die Schwierigkeit der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung besteht in dem gegenseitigen Leistungsaustausch der allgemeinen Kostenstellen eines Betriebes (vgl. Däumler & Grabe 2000: 252). So wird für die Funktion eines Wasserwerks Strom benötigt und umgekehrt muss die Stromstelle überwacht und ggf. repariert werden. Ohne den Verrechnungspreis für Reparaturen lässt sich der Verrechnungspreis für Strom nicht festlegen. Das lässt darauf schließen, dass die Interdependenz des innerbetrieblichen Leistungsaustauschs Hauptproblem der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung ist und somit die Ermittlung eines internen Verrechnungspreises für jede Kostenstelle notwendig ist (vgl. Kilger 1992: 179).
Zur Lösung dieser lassen sich einige Verfahren finden. Voraussetzung, die erfüllt werden müssen, ist die richtige Wahl von Faktoren. Darüber hinaus ist festzustellen, wie viele Kostenstellen es gibt und in welcher Abhängigkeit sie entweder Leistungen empfangen oder abgeben. Infolgedessen gibt es exakte Lösungen oder wenige exakte Lösungen. Diese werden in der folgenden Abbildung dargestellt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2: Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung (Dämler & Grabe 2000: 253)
3.1 Nicht exakte Verfahren ohne Hilfskostenstellen
Die im Anschluss beschriebenen Verfahren sind insbesondere zur Verrechnung von innerbetrieblichen Leistungen geeignet, die untereinander Hauptkostenstellen bereitstellen. Dabei geht es um messbare oder einmalig erbrachte Leistungen, wobei der Leistungsstrom nur in eine Richtung fließt.
3.1.1 Kostenartenverfahren
Das Kostenartenverfahren dient dazu die zurechenbaren Kosten festzustellen und sie den empfangenden Kostenstellen zuzuordnen (vgl. Moews 2002: 147). Die damit verbundenen Gemeinkosten werden mit den Gemeinkosten der anderen innerbetrieblichen Leistungen gemischt. Dadurch können die Gemeinkosten nicht den leistungsempfangenden Kostenstellen zugeordnet werden und deshalb verzerrt sich die Kostenstruktur (vgl. Betge 1991: 160). Daraus lässt sich schließen, dass das Kostenartenverfahren nur bei sofort verbrauchbaren Leistungen verwendet werden sollte. Da das Kostenartenverfahren nicht alle Kosten einer innerbetrieblichen Leistung bestimmt, kann ein Vergleich mit Marktpreisen für vergleichbare Leistungen nicht durchgeführt werden (vgl. Schweitzer & Küpper 1991: 170).
3.1.2 Kostenstellenausgleichsverfahren
Stellt man das im Kapitel 3.1.1 vorgestellte Verfahren dem Kostenstellenausgleichsverfahren gegenüber, ist zu erkennen, dass das Kostenstellenausgleichsverfahren auch die Gemeinkosten der leistenden Kostenstelle berücksichtigt. Die Verrechnung erfolgt über eine Zuschlagskalkulation.
Dadurch, dass die Kosten der Vor- und Endkostenstellen „umgelegt“ werden, lassen sich die innerbetrieblichen Leistungen nicht genau verrechnen (vgl. Wöhe & Döring 1996: 1280). Resümierend ist dieses Verfahren besonders dann geeignet, wenn Fertigungsstellen sowohl Zwischen- und Endprodukte bearbeiten, die für den Absatz bestimmt sind als auch Leistungen bearbeiten, die für andere Stellen in Unternehmungen erbraucht werden.
Die durch die innerbetrieblichen Leistungen aufgetretenen gesamten Kosten werden auf die empfangenden Kostenstellen verteilt. Im Anschluss erfolgt ein Kostenausgleich zwischen den empfangenden und den leistenden Kostenstellen. Allerdings nicht ohne Probleme, da die Innenaufträge abgerechnet werden müssen, bevor die GemeinkostenZuschlagssätze gebildet werden. Um dem Problem entgegenzuwirken, kann mit verschiedenen Lösungsansätzen gearbeitet werden.
Zum einen können die innerbetrieblichen Leistungen mit geschätzten Gemeinkosten - Zuschlagssätzen abgerechnet werden. Es bestehe auch die Möglichkeit die Abrechnung gemeinsam mit der Ermittlung der Gemeinkosten - Zuschlagssätze durchzuführen. Im zweiten Fall müsste mit einem System gearbeitet werden, wo es n Gleichungen mit x Unbekannten gibt (vgl. Däumler & Grabe 2000: 256f.).
Angewendet wird dieses Verfahren vor allem dann, wenn die innerbetrieblichen Leistungen von mehreren Kostenstellen erstellt werden. Ferner ist anzumerken, dass die erstellten Leistungen in der Periode, in der sie erstellt worden sind, auch aufgebraucht werden. Nachteile dieses Verfahrens sind auf der einen Seite die Innenaufträge, die nicht ständig erfasst werden und zu ungenauen Zuschlagssätzen führen (vgl. Zimmermann 1998: 84). Auf der anderen Seite ist die Überprüfung der innerbetrieblichen Leistungserstellung nicht ohne weiteres möglich, da keine Kostenstellen und Hilfskostenstellen eingerichtet werden (vgl. Däumler & Grabe 2000: 257).
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