Dialog am christlich-europäischen Erbe. Dialog und Dialogfähigkeit zwischen katholischer Kirche und Europäischer Union


Hausarbeit (Hauptseminar), 2019

20 Seiten, Note: 1,0

Anonym


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Begriff des Dialogs
2.1 Annäherung an einen Dialogbegriff über das zweite Vatikanische Konzil
2.2 Dialog als Win-Win-Situation in der Theologie von David Tracy
2.3 Dialog im öffentlichen Bereich
2.4 Zwischenfazit

3 Rechtfertigung der EU und der katholische Kirche als Dialogpartner
3.1 Europäische Union
3.2 Katholische Kirche
3.2.1 Ekklesiologie als Grundlage
3.2.2 Gemeinsames Interesse von Kirche und EU

4 Beteiligte am Dialog
4.1 Dialogführung in der Europäischen Union
4.2 COMECE

5 Zentrale Themen des säkularen Dialogs
5.1 Migration und Asyl
5.1.1 Grundpositionen des Dialoges
5.1.2 Flucht und ihre Chance zum kulturellen Austausch
5.1.3 Bekämpfung der Ursachen
5.1.4 Rolle der Kirche
5.2 Religionsfreiheit
5.2.1 Beobachtung der COMECE zur Religionsfreiheit
5.2.2 Inner-europäische Handlungsfelder der Religionsfreiheit

6 Resümee

7 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

„Es waren schöne glänzende Zeiten, wo Europa ein christliches Land war, wo Eine Christenheit diesen menschlich gestalteten Weltteil bewohnte; Ein großes gemeinschaftliches Interesse verband die entlegensten Provinzen dieses weiten geistlichen Reichs.“1 Mit diesen verträumten Worten sehnt sich der Dichter Novalis bereits 1799 das christliche Europa des Mittelalters wieder herbei. In den Medien, der Politik – besonders in Wahlkämpfen – und in zivilen Verbänden2 ist das vermeintliche christliche Erbe Europas immer wieder ein großes Thema. Allerdings soll diese Arbeit keine historische Darstellung liefern, wann Europa christlich wurde bzw. christlich genannt wurde (obgleich ein kurzer historischer Abriss unabdingbar erscheint), sondern erarbeiten, wie sich Europa – hier besonders in der Form der Europäische Union – und das Christentum trotz oder wegen der Säkularisierung (oder Postsäkularisierung) miteinander in Dialog treten können und wie sich ein wertschätzender Diskurs entwickeln kann. Ebenso soll ein Blick auf den Bezug der katholischen Kirche auf Europa und im Besonderen auf die Europäische Union geworfen werden.

Neben dem bereits erwähnten historischen Abriss des christlichen Europas muss auch eine Begründung geliefert werden, warum in dieser Arbeit die Europäische Union als Vertretung Europas in die Ausarbeitung eingebracht wird. Hierzu sei bereits erwähnt, dass die EU durch ihre Verträge eine gute Grundlage liefert, um ihren Bezug zum Christentum zu klären. Ebenso muss auch die Ekklesiologie der katholischen Kirche betrachtet werden um zu verstehen, wie sie sich selbst im Vergleich zur rein weltlichen EU sieht, wo Anknüpfungspunkte sind oder wo sich Gräben auftun.

Letztendlich soll diese Arbeit einen Überblick über die gegenseitige Bezugnahme geben und den Diskurs, in einigen Schwerpunkten, vom politischen Europa und katholischen Christentum in den Fokus nehmen und deren jeweils eigenen Zugang und Ausgangspunkt erläutern.

2 Begriff des Dialogs

In säkularen Gesellschaften stellt sich immer wieder die Frage nach dem Zusammenspiel von Kirche und Staat und anderen zivilgesellschaftlichen Institutionen. Dieses Zusammenspiel kann verschiedene Ausformungen annehmen. Es kann sich die eine Seite über die andere stellen, das heißt, sie kann einseitig funktionieren, die Zusammenarbeit kann gemeinsam geschehen oder sie kann auch gar nicht geschehen. Alle diese Formen haben ihre eigenen Ausprägungen und bedienen sich verschiedener Methoden. Bereits diese Vielfalt an Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Kirche und säkularer Gesellschaft zu erörtern wäre eine interessante Aufgabe.

Was jede Art der Zusammenarbeit von ein oder mehreren Partnern gemeinsam hat, ist der Dialog – es sei denn jede Zusammenarbeit wird boykottiert. Um sich im weiteren Verlauf dieser Arbeit mit dem Dialog zwischen katholischer Kirche und Europäischer Union angemessen widmen zu können, ist es in einem ersten Schritt notwendig, einen Dialogbegriff festzulegen. Besonders aus dem Grund, weil in vielen Bereichen die Trennung von Staat und Kirche nicht klar erscheint und somit im institutionellen Bereich eine Zusammenarbeit – und somit auch ein Dialog – notwendig wird.3

2.1 Annäherung an einen Dialogbegriff über das zweite Vatikanische Konzil

Bereits „das [zweite G. H.] Vatikanische Konzil erklärt, daß die menschliche Person das Recht auf Religionsfreiheit hat.“4 (DH 2) Auf den ersten Blick scheint dieses Argument jedoch eine Sache der Religionsgemeinschaften zu sein, für eine Toleranz auf institutioneller, wie auch auf persönlicher Ebene der Gläubigen zu sorgen. Allerdings muss „dieses Recht […] in der rechtlichen Ordnung der Gesellschaft so anerkannt werden, daß es zum bürgerlichen Recht wird.“ (DH2) Diese Aussage des Konzilstextes ist gleich bedeutend, wie die Feststellung der Religionsfreiheit des Menschen. Die Kirche will sich nicht aus der Verantwortung ziehen und es dem Staat – hier die „rechtliche Ordnung der Gesellschaft“ genannt – überlassen, für Religionsfreiheit zu sorgen. Vielmehr eröffnet sich hier ein Dialog zwischen der Kirche und den säkularen Gesellschaften über ein Thema, welches beide für wichtig erachten.

Die Religionsfreiheit ist nur ein Beispiel, an dem sich der notwendige Dialog zwischen säkularen Gesellschaften und Kirche wiederspiegelt. In noch vielen anderen Bereichen erfolgt bereits ein reger Austausch bzw. in manchen Bereichen ist ein Dialog wohl noch wünschenswert. Doch es zeigt sich, dass in manchen Bereichen Kirche und Staat gemeinsame Interessen haben und es auch konstruktiv sein kann, diese miteinander zu verfolgen. Aber es darf und muss auch Raum sein, um konstruktive Kritik und Verbesserungsvorschläge am Anderen äußern zu können.

2.2 Dialog als Win-Win-Situation in der Theologie von David Tracy

Ein solch breites und vielfältiges Vorhaben kann nur in einem gemeinsamen Dialog geschehen. Es ist notwendig, dass Menschen diskursiv gestaltet sind, – und somit auch die von Menschen geschaffenen Institutionen – Gespräche führen und argumentieren.5 Es geht in einem offenen und gegenseitig würdigenden Dialogbegriff, wie ihn der amerikanische Theologe David Tracy verwendet, um ein Gespräch, dass gewissermaßen wie ein Spiel angelegt ist und sich vom Fragen führen lässt.6 Den Begriff des Dialogs versteht Tracy hier als einen Dialog, der für beide Seiten von Nutzen ist. Der Aspekt der Argumente wird in gewisser Weise ausgeklammert bzw. nachgereiht. Im ersten Moment ist der „Dialog ein Phänomen, das […] von Argumentation kaum zu unterscheiden ist.“7 Doch hat eine Argumentation die Eigenart, dass sie auch immer eine Beweisführung ist (hier bezieht sich Tracy auf Aristoteles8 ), die allerdings nur im jeweiligen Bereich von Nutzen sind, in dem sie auch angewendet wird.9 Das bedeutet zum Beispiel, dass es unmöglich ist im politischen System mit theologischen Argumenten zu überzeugen. Denn besonders im öffentlichen Bereich ist der Dialog frei von Argumenten und Überzeugungsversuchen zu denken10, so dass Argumente nicht als das Einzige in einem Gespräch gedacht werden dürfen.11 Ziel des Dialogs soll nicht die Überzeugung des Gegenübers sein oder durch wortgewandte Reden, die eigene Macht zu untermauern. Vielmehr will Tracy den Dialog als Vorgang sehen, welcher „eigene Überzeugungen ‚gemeinsam nutzbar‘“12 machen soll.

2.3 Dialog im öffentlichen Bereich

Der Dialog im öffentlichen Bereich bedarf natürlich einer besonderen Beachtung, da besonders hier die Notwendigkeit besteht, mit anderen Systemen und ihren Logiken kommunizieren zu können. Vor Allem zwischen den Bereichen des Religiösen und des Säkularen. Die Dialogfähigkeit der verschiedenen Bereiche oder Systeme sieht Tracy darin, dass sich „alle Menschen, egal ob säkular oder religiös, […] neue Fähigkeiten zum vernünftigen Dialog mit den Klassikern aller Traditionen, beginnend mit der eigenen Tradition, aneignen“13 können. Hier zeigt sich die Stärke des Dialogbegriffes von Tracy. Zwar haben die verschiedenen Bereiche, wie zum Beispiel Religion und Politik, unterschiedliche Logiken und in den jeweiligen Bereichen wird unter anderen Vorzeichen kommuniziert, dennoch gibt es eine gewisse Basis, welche beiden bzw. allen Bereichen zur Verfügung steht: die sogenannten Klassiker. Unter Klassiker versteht David Tracy das kulturelle Erbe einer Gemeinschaft. Es könnte auch als kulturelles Gedächtnis bezeichnet werden. Er zählt Texte, Personen, Kunst, Religion, andere Kultur-güter aber auch alles Mögliche dazu, welches zum (evtl. unterbewussten) Repertoire der Vernunft und als Grundlage für den Dialog allen Menschen gleich zur Verfügung steht.

Aufbauend auf dieser Basis kann ein vernünftiger und zielführender Dialog geführt werden. Ganz zurecht weist Tracy darauf hin, dass man sich zuerst die eigenen Traditionen – die eigene Basis – aneignen muss, um in einem weiteren Schritt die Basis für den gemeinsamen Dialog zu finden. Somit können auch kirchliche Inhalte nach außen in andere Bereiche kommuniziert werden. Aber dazu muss Theologie und Kirche öffentlich sein.14

2.4 Zwischenfazit

Mit diesem Dialogbegriff kann nun das Verhältnis zwischen katholischer Kirche und Europäischer Union betrachtet werden. Auch diese Arbeit kann als eine Art Dialog verstanden werden – oder eine „Vorstufe“ davon – wie er oben beschrieben wurde. Zwar werden hier Positionen von einer säkularen Institution (der EU) beschrieben und dazu Stellung genommen, dennoch geschieht es aus einem theologischen Sichtfeld heraus. Eben aus der eigenen theologischen Tradition, von den eigenen theologischen Klassikern herkommend, welche wie oben beschrieben die Grundlage eines vernünftigen Dialoges bilden können.

3 Rechtfertigung der EU und der katholische Kirche als Dialogpartner

Nachdem nun ein Dialogbegriff gefunden und definiert wurde, ist es in einem zweiten Schritt wichtig, die hier in den Blick genommenen Dialogpartner kurz zu betrachten. Es soll aufgezeigt werden, warum ausgerechnet diese Beiden hier in dieser Arbeit besprochen werden.

3.1 Europäische Union

Die Europäische Union stellt den Anspruch, Repräsentantin der – vor allem politischen – Interessen Europas zu sein. Wie Europa ist auch die EU eine vielfältige und heterogene Zusammenstellung bzw. Gemeinschaft, welche auf einer breiten Basis von Traditionen und Geschichte aufbaut. Die EU sieht sich dazu verpflichtet „den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt […] und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas“15 zu schützen und nimmt das als ihre Aufgabe an. Diese Vielfalt, welche hervorgegangen ist „aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas“16, ist zugleich auch die Vielfalt in der EU, welche sie durch ihren Motto „in Vielfalt geeint“ ausdrückt. Indem sich die Europäische Union auf diese Vielfalt bezieht und dieses heterogene Erbe als ihre Basis annimmt, beansprucht sie auch für sich, die Repräsentantin Europas ist. Zu Beginn der Union war es freilich eine Gemeinschaft mit Fokus auf die Wirtschaft, welche sich jedoch über eine politische Union bis hin zu einer Werte- und Grundrechtsgemeinschaft verändert hat.17

Diese Selbstwahrnehmung der Europäischen Union und die damit einhergehende Verantwortung ist ein innerer, von der Union argumentierter Anspruch. Allerdings kommt der Europäischen Union auch eine Rechtfertigung von außen zu. Zum einen besitzt die EU Rechtspersönlichkeit.18 Das könnte zwar auch als Rechtfertigung der EU selbst gelten, jedoch wird diese Rechtspersönlichkeit der Union von den Mitgliedstaaten, aber auch von Drittstaaten und anderen Staatsverbänden akzeptiert. Diese Akzeptanz der EU gibt ihr die Rechtfertigung von außen, um sich als Repräsentantin Europas positionieren zu können. Somit ist die Europäische Union durch ihren Selbstanspruch, aber auch durch den Zuspruch von außen (Drittstaate, Mitgliedstaaten, …) eine begründete Dialogpartnerin mit der Kirche im Bereich der europäischen Anliegen.

3.2 Katholische Kirche

Der Begriff „Kirche“ als Gemeinschaft der gläubigen ChristInnen, als Leib Christi ist ein vielschichtiger und komplexer Begriff, welcher auch eine Deutungsnotwendigkeit besitzt. Besonders dann, wenn der Begriff der Kirche politisch gebraucht wird und in Dialog mit einer politischen Instanz wie der Europäischen Union gebracht wird, wie es in dieser Arbeit der Fall ist.

3.2.1 Ekklesiologie als Grundlage

In der Ekklesiologie des zweiten Vatikanische Konzils19 ist der Begriff der Kirche immer ein doppelter. Der Begriff beschreibt zum einen die irdische, aber auch die himmlische Gemeinschaft der Gläubigen.20 Jedoch dürfen diese „zwei“ Kirchen nicht strikt als getrennte Einheiten gedacht werden. „[D]ie irdische Kirche und die mit himmlischen Gaben beschenkte Kirche sind nicht als zwei verschiedene Größen zu betrachten, sondern bilden eine einzige komplexe Wirklichkeit, die aus menschlichem und göttlichem Element zusammenwächst.“ (LG 8) Diese Komplexität und Spannung muss immer mitgedacht werden, wenn von Kirche gesprochen wird – vor allem, wenn sie mit säkularen Gemeinschaften in Dialog steht.

[...]


1 Novalis, Die Christenheit oder Europa. Ein Fragment, in: http://joachimschmid.ch/docs/DAzNovalisChristen.pdf [Stand: 03.05.2019]

2 Damit sind v. a. zwischen Privatpersonen gemeint.

3 vgl. Telser, Andreas, Differenzierung und Interpenetration von Religion und Politik – theologisch, in: Kreutzer, Ansgar/ Gruber, Franz (Hgg.), Im Dialog. Systematische Theologie und Religionssoziologie, Freiburg – Basel – Wien 2013 (QD 258), 356-379, 356ff

4 Dignitatis humanae – Erklärung zur Religionsfreiheit. zitiert nach: Kraemer, Konrad W., Vatikanum II. Vollständige Ausgabe der Konzilsbeschlüsse, Osnabrück 31966, 613-633

5 vgl. Tracy, David, Theologie als Gespräch. Eine postmoderne Hermeneutik, übersetzt von Susanne Klinger, Mainz 1993, 48

6 vgl. Tracy, Theologie als Gespräch, 33

7 Tracy, David, Religion im öffentlichen Bereich: öffentliche Theologie, in: Kreutzer, Ansgar/ Gruber, Franz (Hgg.), Im Dialog. Systematische Theologie und Religionssoziologie, Freiburg – Basel – Wien 2013 (QD 258), 189-207, 193

8 vgl. Pieper, Annemarie, Aristoteles. München 1995 (Philosophie jetzt! Herausgegeben von Peter Sloterdijk), 423ff

9 vgl. Tracy, Religion im öffentlichen Bereich, 191

10 vgl. Tracy, Religion im öffentlichen Bereich, 194

11 vgl. Tracy, Theologie als Gespräch, 43

12 Tracy, Religion im öffentlichen Bereich, 190

13 Tracy, Religion im öffentlichen Bereich, 195

14 vgl. Tracy, Religion im öffentlichen Bereich, 207

15 Vertrag über eine Verfassung für Europa, hg. vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2005, Artikel I-3, 18

16 Vertrag über eine Verfassung für Europa – Präambel, 9

17 vgl. Berkmann, Burkhard Josef, Katholische Kirche und Europäische Union im Dialog für die Menschen. Eine Annäherung aus Kirchenrecht und Europarecht, Berlin 2008 (Kanonistische Studien und Texte 54), 22

18 vgl. Vertrag über eine Verfassung für Europa – Artikel I-7, 19

19 vgl. Berkmann, Katholische Kirche und Europäische Union im Dialog für die Menschen, 23

20 vgl. Lumen gentium (hier: LG 8) – Dogmatische Konstitution über die Kirche. zitiert nach: Kraemer, Konrad W., Vatikanum II. Vollständige Ausgabe der Konzilsbeschlüsse, Osnabrück 31966, 70 - 171

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Dialog am christlich-europäischen Erbe. Dialog und Dialogfähigkeit zwischen katholischer Kirche und Europäischer Union
Hochschule
Katholisch-Theologische Privatuniversität Linz
Note
1,0
Jahr
2019
Seiten
20
Katalognummer
V990532
ISBN (eBook)
9783346353207
ISBN (Buch)
9783346353214
Sprache
Deutsch
Schlagworte
dialog, erbe, dialogfähigkeit, kirche, europäischer, union
Arbeit zitieren
Anonym, 2019, Dialog am christlich-europäischen Erbe. Dialog und Dialogfähigkeit zwischen katholischer Kirche und Europäischer Union, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/990532

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