Inhalt
1. Einleitung
1.1. Was ist Frauengeschichte?
2. Das Leben der Frau in der Frühen Neuzeit
2.1. Typische Frauen in der Frühen Neuzeit
2.2. Die Lebensstufen der typischen frühneuzeitlichen Frau
2.2.1. Kindheit
2.2.2. Jungfrauen
2.2.2.1. Aufeinandertreffen der Geschlechter - ländliche Spinnstuben in der Frühen Neuzeit
2.2.2.2. Weibliche Ehre in der Frühen Neuzeit
2.2.2.3. Der weibliche Körper
2.2.3. Das Leben als Ehefrau
2.2.3.1 Aufwertung der Institution Ehe
2.2.4. Leben im Alter
3. Frauen gehobener Stände
4. Bildung in der Frühen Neuzeit
5. Frauenberufe in der Frühen Neuzeit
5.1. Amtsfrauen
5.2. Hebamme - ein Frauenberuf
5.3. Die Sonderstellung der Pfarrfrau
5.4. Künstlerinnen
6. Witwen und Mägde - der Weg ohne Ehepartner
6.1. Witwen
6.2. Mägde
7. Frauenrechte
7.1. Rechte der Bürgerinnen
7.2. Rechte der Bäuerinnen
8. Schlussbetrachtung
9. Literaturliste
10. Fußnoten
,, Der weibliche Geist ist in der Regel schwächer und neugieriger als der der Männer. Auch
wäre es nicht zweckmäßig, sie in Studien einzuführen, welche ihren Kopf ganz einnehmen könnten. Sie sollen weder den Staat regieren, noch in den Krieg ziehen, noch in geistlichen Dienst treten. Daher sind ihnen gewisse umfassende Kenntnisse entbehrlich: ... Auch die mechanischen Fertigkeiten sind größtenteils für sie ungeeignet. Ihre Natur ist mehr für eine mäßige körperliche Tätigkeit bestimmt. Ihr Leib wie ihr Geist sind weniger kräftig und ausdauernd als der der Männer. Dafür hat ihnen die Natur Fleiß, Sauberkeit, Sparsamkeit für die stille Beschäftigung im Hause verliehen." 1 ( Fracois Fenelon, 1687)
1. Einleitung
Frauengeschichte war schon immer geprägt von Unterdrückung durch die männerdominierende Welt und Abdrängung in gewisse zugewiesene Nischen wie Haushalt, Kindererziehung und bestimmte, frauenspezifische Berufe. Höhere Bildung wurde ihnen vorenthalten und sie hatten sich der männlichen Autorität unterzuordnen. Öffentliche und vor allem politische Aktivität war nur sehr eingeschränkt möglich. Wie lebten Frauen in der männerdominierenden Welt der Frühen Neuzeit, welche Möglichkeiten und Perspektiven hatten sie, worauf richteten sie ihr Leben aus? Wie betrachteten sie ihre eigene weibliche Identität? Meine nachfolgende Analyse beschäftig sich mit all diesen Fragen und versucht sie systematisch aufzuschlüsseln.
1.1. Was ist Frauengeschichte?
Frauengeschichte analysiert weibliche Lebensformen, Erfahrungen und Handlungen. Dabei beleuchtet sie Themen wie Ungleichheit der Geschlechter in patriarchalischen Gesellschaftsstrukturen und das Verhältnis von Frauen und Männern. Sie ist Bestandteil der allgemeinen Geschichte und unterliegt einem historischem Wandel. Sie ist vielen Veränderungen unterworfen und kulturell bestimmt.
Geschlecht, englisch ,,gender", ist die kulturelle Konstruktion von Mann und Frau unter Berücksichtigung ethnischer, religiöser und sozialer Differenz. Nach Gianna Pomatas Aufsatz: ,,Close-Ups and Long Shots"2 stellt die Frau in der Frühen Neuzeit das ungeschliffene Ideal des Mannes dar. Die Frau sei notwendigerweise geschaffen worden, da ohne sie die Welt nicht existieren würde. Die Welt sei zweifelsohne männerdominierend. Frauengeschichte sei irreparabel geschädigt worden, durch den ,,Universalitätsanspruch der Allgemeine Geschichte"3. Sie unterteilt in ,,Close up and long shot"4. "Close up", Mikrogeschichte, sprich, auch die Frauengeschichte, erlaube die Entdeckung und Aufschlüsselung von Dingen, welche in der Makrogeschichte ( ,,long shots") fehlten. So brächte die Frauengeschichte neue Sichtweisen in die Allgemeine Geschichte ein und werde zu einem Teil der Allgemeinen Geschichte.
2. Das Leben der Frau in der Frühen Neuzeit
2.1. Typische Frauen in der Frühen Neuzeit
Eine typische Frau der Frühen Neuzeit war für sich selbst verantwortlich, trug aber auch eineöffentliche Verantwortung für die ihrer Hausherrschaft unterstellten Personen und repräsentierte die Ehre ihres Hauses sowie die ihres Ehemannes. Sie war jedoch nicht selbstbestimmt und nicht gleichberechtigt. Aber der ihr unterstellte Haushalt war ihr eigener Herrschaftsbereich mit eigenen Zugeständnissen. Sie wurden in die Nischen Haushalt, Kindererziehung, soziale Pflege und Fürsorge hineingedrängt, dort galten sie jedoch als unersetzlich und anerkannt. Es war eine normative gesellschaftliche Platzzuweisung. Waren Frauen noch als Geschichtsschreiberinnen im 17. und 18. Jahrhundert aktiv und hielten Lebenserfahrungen mit der eigenen Geschlechtsidentität schriftlich fest, verschwanden diese im 18.und 19. Jahrhundert wieder aus der Geschichte. Sie agierten dann als literarische Autorinnen. Da sie keine Universitäten besuchen durften, hatten sie keine Möglichkeit die eigene Geschichte zu beleuchten und Quellenforschung zu betreiben.
2.2. Die Lebensstufen der typischen frühneuzeitlichen Frau
Die Frau durchlebte Kindheit ( bis 10 Jahre), Jungfrauenalter (etwa bis 20 Jahre), die Zeit als Ehefrau, Hausfrau und Mutter. Ab einem Alter von etwa 40 Jahren, wenn sie nicht mehr fruchtbar war, betrachtete man sie als Matrone, etwa ab 50 Jahren als Großmutter, später als alte Greisin. Trotz des gemeinsamen Lebensweges gab es Unterschiede in der Betrachtung des männlichen Lebens. So galt der Mann mit 50 Jahren auf der Höhe seines Lebens, die Frau war jedoch schon eine Großmutter.
2.2.1. Kindheit
In der Kindheit betrachtete man die Frau als unvollkommen in Körper, Verstand und moralischer Entwicklung. Kinder wurden bei der Geburt rechtsfähig, bis sieben Jahre waren sie geschäftsunfähig. Ab sieben Jahre waren sie begrenzt geschäftsfähig, mit 14 Jahren wurden sie schuld- und straffähig. Jedoch schrieb man bereits Siebenjährigen soviel Verstand zu, dass sie in einem Hexenprozess aussagen konnten. Söhne wurden frühestens mit 18 Jahren mündig, durften also ohne elterliche Einwilligung heiraten, Töchter frühestens mit 16 Jahren. Dies verschob sich meistens nach oben. Das hohe Mündigkeitsalter brachte viele Konflikte mit sich, da die Kinder lange Zeit nicht eigenständig über Vermögen, Besitz oder Heirat entscheiden konnten. Das Ende der Kinderzeit setzte sich aus Lebensalter, Geschlechtsreife und der Aufnahme in die Kirche als erwachsenes Mitglied (Konfirmation, Firmung) zusammen. Die Kindheit war geprägt von vielen Risiken, wie früher Tod durch Unfälle und Krankheiten, frühe Belastung durch Arbeit, Kinderarbeit und schwere körperliche Belastungen. Mädchen wurden früh im Haushalt aktiv, Jungen verließen ihre Familien früh, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen oder um höhere Schulen zu besuchen. Das Überleben hing von den Lebensumständen, dem Zeitpunkt der Geburt im Jahresverlauf, vom Wohnort, Wohnviertel, der Ernährung und von auftretenden Seuchen ab. Bedeutend dabei war auch, ob die Mutter den Säugling selbst stillte, dies von einer Amme verrichten ließ( meist in gehobenen Ständen) oder ihn von Kuh-Milch ernährte, was lebensgefährlich war. Mütter mussten Kindererziehung, Haushaltsführung und Lohnarbeit vereinbaren können. Dies war meist problematisch. Im 19. jahrhundert sorgte Säuglingsnahrung aus Fabriken für eine Entlastung der Mütter.
2.2.2. Jungfrauen
Als Jungfrau galt eine junge unverheiratete Frau und auch die unberührte, keusche Frau. Damals erlebten Jungen und auch Mädchen ihre Geschlechtsreife viel später als heute. Verlobungen gab es schon bei Zehnjährigen, die Hochzeit erfolgte jedoch erst nach Eintritt der Geschlechtsreife. Dies erfolgte zwischen 15 und 18 Jahren. Häufig heirateten aber nur hohe Töchtern so früh, die nur eine kurze Jugend hatten. Im realen Leben der mittleren und unteren Schichten erfolgten Hochzeiten erst viel später, da erst die wirtschaftlichen Vorraussetzungen für die Ehe geschaffen werden mussten (Mädchen mussten sich die Aussteuer erwirtschaften, Jungen mussten den Lebensunterhalt finanzieren können, sich beruflich absichern oder erst die Nachfolge des väterlichen Betriebes abwarten). Dem entsprechen spät kam es zur ersten Geburt. Die Jugendzeit war eine unselbständig Zeit zwischen Kindheit und Eheschließung. Töchter der unteren Schichten hatten eine längere Jugend, wobei sie sich im Haushalt von Eltern, Verwandten und Freunden im Gesindestatus auf die Haushaltsführung vorbereiteten oder sich als Magd verdingten. Ein gewisses Maßan Schulbildung erlangten sie in Winkelschulen. Eine unbeschwerte Jugendzeit gab es nur eingeschränkt, meist in unteren oder mittleren Schichten. So hatte die Jugend auf dem Land gewisse Freiräume, unter anderem in Spinnstuben und auf Jahrmärkten.
2.2.2.1. Aufeinandertreffen der Geschlechter - ländliche Spinnstuben in der Frühen Neuzeit
Spinnstuben waren häufige Erscheinungen in der Frühen Neuzeit auf dem Land und waren traditionelle Institutionen, wo Geselligkeit mit Arbeit, sprich, dem Spinnen, kombiniert praktiziert wurde. Meist waren es männlicher und weibliche Mitglieder der Dorfjugend, welche beide ihre eigenen Spinnstuben besuchten. Aber auch verheiratete Männer und Frauen oderältere Dorfbewohner trafen sich in geselliger Arbeitrunde. Doch dabei waren die Hausfrauen weniger stark beteiligt, da diese sich nach verrichteter Tagesarbeit meist Haushalt und Kindeserziehung widmen mussten. Die Jugendlichen nutzten das Zusammentreffen zum gegenseitigen Kennen lernen des anderen Geschlechtes, feiern und zum Ausleben der Jugendlichen Freiheit und Ungeduld, dagegen trafen sich Verheiratete und die Alten meist, um über alltägliche Sorgen und Probleme zu diskutieren oder einfach nur zur Unterhaltung. Für alle Spinnstubenbesucher war der Aufenthalt in der ,,Kunckelstube", wie man volkstümlich sagte, ein Ausgleich zur harten Tagesarbeit auf dem Land, denn hier stand die Geselligkeit und nicht die Arbeit, das Spinnen, im Vordergrund. Gleich nach der Konfirmation traf man sich in den Spinnstuben an den Abenden während der arbeitsarmen Winterzeit. Bei der Jugend stießfast immer zu später Stunde die männliche auf die weibliche Spinngesellschaft. Es wurde getanzt, gesungen, erzählt, gegessen und getrunken, oft auch Alkohol. Auch Sexualität wurde offen ausgelebt. Dies war der ,,Obrigkeit" ein ,,Dorn im Auge". Die Spinnstube war vom 16. bis 19. Jahrhundert bekannt. Zuweilen gab es diese sich staatlich-polizeiliche Zugriffe und Regulierungen wie kirchlich moralisierende Beeinflussungen behauptende Einrichtung noch bis ins 20. Jahrhundert. Der Staat versuchte, das jugendlich-leichtfertige Treiben durch Sanktionen und Strafandrohungen einzudämmen. Die Spinnstuben sollten ,,entsexualisiert" werden. Jedoch weder Dorfautoritäten (Pfarrer, Dorfschulze) noch höhere Instanzen schafften es, die ,,Unsitte" auszurotten. Stets setzte sich das Brauchtum trotz aller Verbote durch. Junge Leute trafen zusammen, Liebespaare lernten einander kennen, spätere Ehepartner wurden selbst gewählt. Probleme wurden diskutiert und Geselligkeit wurde ausgelebt. Wenn den jungen Leuten diese Freiheit und Unabhängigkeit, welche sie in ihrer Nische ,,Spinnstube" auslebten, weggenommen werden sollte, erzeugten diese Maßnahmen meist nur das Gegenteil. Erstens war Geselligkeit ein wichtiger Bestandteil des dörflichen Lebens, den dessen Bewohner nicht missen wollten. Zweitens verspüren besonders junge Leute den Drang nach Heiterkeit und freier Partnerwahl. Diesen fast Ur- Drang durch Gesetze zu unterdrücken, war ein Fehlschlag der Obrigkeit. Zwar gelang es dieser vereinzelt, ihre Ziele durchzusetzen oder auch die Spinnstuben für ihre Politik nutzbar zu machen, doch im allgemeinen setzte sich der Spinnstuben-Brauch durch. Die Spinnstuben waren während der Wintermonate nicht nur der Geselligkeit wegen bei Jugendlichen undälteren Dorfbewohnern beliebt. Vor allem die Jugendlichen hatten durch die Spinnstuben einen großen Freiheitsraum, ein Stück Unabhängigkeit. Meist unbeaufsichtigt genossen sie jugendliche Freizeitvergnügen aller Art. Ohne Rücksicht auf den elterlichen Besitz trafen die Geschlechter aufeinander. So entstand eine neue sexuelle Freiheit der Jugend: nicht die Eltern oder Vorgesetzten entschieden, wen sie zu heiraten hatten, sondern sie entschieden selbst. So konnte ein Mädchen in der Spinnstube den lästigen Verehrer unbesorgt abweisen und wenn dieser nicht aufgab, wurde meist von den anderen Spinnstubenbesuchern zu Raison gebracht. Die Jugendlichen konnten einander ohneäußere Einflüsse in dieser Nische kennen lernen und an Talenten, Fleißund persönlichen Stärken und Schwächen ausmachen, wer als Partner geeignet war. Dabei spielte oft auch das Arbeiten mit der Spindel bei den Mädchen eine Rolle. Hier hatten die jungen Männer und Frauen mehr Autonomie und Freiheit als anderswo im Leben. Sie konnten in diesem Terrain ihr Selbstbewusstsein ausleben und waren eine Gemeinschaft, welche sich nicht durch Gesetze unterdrücken ließ. Jungen Mädchen hatten genauso das Recht, den jungen Mann, welcher um sie warb gewähren zu lassen oder ihn abzuweisen. Anders als verheiratete Frauen, die durch Haushalts- und Mutterpflichten in den Prozess des bäuerlichen Lebens eingebunden waren, hatten junge, unverheiratete Frauen hier die Möglichkeit, wirklich Freiheit auszuleben und selbständig zu sein. Die Obrigkeit sah natürlich eine Bedrohung für dasörtliche Heiratssystem. Doch die Jugendlichen wollten diesen Freiheitsraum nicht so einfach aufgeben. Sie konnten sich ihre Grenzen selbst setzen. Es war ein geregeltes Brauchtum der Geschlechter, welches von Generation zu Generation mehr Freiheiten brachte. Doch es spielte auch der herrschaftliche Einfluss in dem Gebiet wo sich die Spinnstube befand, eine große Rolle. Frei oder auf herrschaftliche Grund und Boden, je nach Abhängigkeit und herrschaftlichen Einfluss gestaltete sich das Abendliche Zusammentreffen. Verheiratete Frauen verrichteten an den Winterabenden meist Hausarbeit und mussten sich der Kindererziehung widmen. Sie trafen sich seltener, um dann meist über Probleme oder Geschehnisse und Ereignisse im Dorf zu plaudern. Der Spinnstubenbrauch hatte viele Funktionen: Sozialisation, praktische Gründe, um die arbeitsarme Winterzeit auszufüllen, Wahl der Partner und so weiter. Vor allem die Jugendlichen nutzten ihn als Freiheitsraum und so setzte sich dieser Brauch gegen die Reglementierungsmaßnahmen der Obrigkeit bis ins 19., manchmal auch bis ins 20. Jahrhundert durch.
2.2.2.2. Weibliche Ehre in der Frühen Neuzeit
Zunächst möchte ich den Begriff der weiblichen Ehre in der Frühen Neuzeit erläutern: Sie stellte ein grundlegendes Prinzip dar, welches Wahrnehmungen von anderen sowie eigenen Verhaltensweisen strukturierte. Weibliche Ehre war nicht nur als Tugendkatalog für eine bestimmte Gruppe, sondern bezog sich immer auf Öffentlichkeit und existierte nur in einem sozialen Kontext. Daher musste weibliche Ehre gelebt und ausgedrückt werden. Sie wurde am Gebrauch der weiblichen Körper durch Männern fest gemacht und war streng mit der Sexualität unverheirateter und verheirateter Frauen verknüpft. So stellt sich mir die Frage, was in der Frühen Neuzeit als Jungfrau angesehen wurde. Nach der ,,Ehegerichtsordnung von 1533"5 solle eine Jungfrau züchtigen und ehrbaren Wandels, Wesens und Rufes sein sowie keinen Geschlechtsverkehr vor der Ehe haben. Weibliche Ehre und Jungfräulichkeit hingen für unverheiratete Frauen eng zusammen, ausgelebte Sexualität stellte eine Gefährdung ihrer Ehre dar. Jedoch wurde Geschlechtsverkehr von Frauen mit Männern unter bestimmten Umständen für ehrbar befunden. Eine unverheiratete Frau durfte nur solche sexuellen Kontakte halten, die später durch eine Ehe legitimiert wurden, sprich der Mann musste zuvor ein gültiges Eheversprechen abgegeben haben. Das Problem des Ehrverlustes für die Frau stellte sich im Zusammenhang mit vorehelicher Sexualität. Diese Tatsacheäußerte sich auch im realen sexuellen Verhalten von Männern und Frauen. So wurde die Verantwortung für Folgen sexueller Handlungen hauptsächlich den Frauen aufgelastet, sie hatten die schwächere Ausgangsposition. Dieser Standpunkt begünstigte sexuelle Gewaltübergriffe von Männern, die scheinbar akzeptiert wurden. Damit gerieten junge Frauen bei sexuellen Kontakten zu Männern in einen Balanceakt zwischen Gewalt, den eigenen Bedürfnissen, denen der Männer und ihrer weiblichen Ehre. Misslang Frauen die Kontrolle ihrer eigenen sexuellen Bedürfnisse und ihr Beischläfer wollte sie anschließend nicht heiraten, galt ihre weibliche Ehre als besudelt. So entstand ein großer sexueller Freiraum für Männer. Das Konzept der weibliche Ehre konnte auch als Schutzfunktion verstanden werden. Sexuelle Kontakte unterlagen der sozialen Kontrolle von Familie und Nachbarschaft. So existierte ein gewisser Schutz vor sexuellem Missbrauch durch Männer. Es entstand eine asymmetrische Konstruktion der Geschlechter: Frauen mussten als rechte Jungfrau gelten, um ihre weibliche Ehre zu erhalten, bei Männern stand deren Ehre jedoch nicht mit ihrem sexuellem Verhalten in Verbindung. Weibliche Ehre wurde gleichgesetzt mit Keuschheit, männliche Ehre mit erfolgreicher Herrschaft über das Haus,öffentlichem Ansehen und Stärke. Im 16. Jahrhundert schützte das Ehegericht die Rechtsansprüche der Frauen an Männer, wenn sie eine sexuelle Beziehung zu dem Mann begründen konnten. Jedoch verstanden es Männer immer wieder sich in geschickter Weise sich vor Gericht als Opfer darzustellen, welches vom sündigen Weibsbild verführt worden wäre. Wurden Männer doch verurteilt entzogen sie sich ihrer Verantwortung oft durch Flucht, die Frau hatte das Nachsehen. Weibliche Ehre war ein zentraler Bestandteil weiblicher Geschlechtsidentität. Jedoch war die soziale Bewertung sexueller Verhaltensweisen nicht nur vom Geschlecht des Handelnden, sondern auch von dessen sozialen Status abhängig. Jedoch war nicht allein der Verlust der Jungfräulichkeit ausschlaggebend für die Definition weiblicher Ehre. Vielmehr wurden sexuellen Kontakte von Frauen immer auf ihre Situation, ihr Verhalten sowie den sozialen Kontext bezogen. Jungfräulichkeit war also nicht nur medizinisch-körperlich sondern auch sozial bestimmt. Verlust der weibliche Ehre hießauch immer Verlust von sozialen Chancen, vor allem auf dem Heiratsmarkt. Da Verantwortung für die Folgen der Sexualität hauptsächlich den jungen Frauen in die Schuhe geschoben wurde, prägte dies ihre Geschlechtsidentität entscheidend. Ausgelebte Sexualität war für diese eine Bedrohung ihres sozialen Status`. Das Konzept einer rechten Jungfrau prägte Frauen bei ihren ersten sexuellen Kontakten und somit bei der Ausbildung ihrer Geschlechtsidentität. Weibliche Sexualität war ohne Zweifel fremdbestimmend. Die Idee der weiblichen Ehre bildete das Fundament für die Unterordnung der Frau unter den Mann. Bleibt anzumerken, dass lägst nicht alle Paare die formalen Bedingungen beim ersten Verkehr einhielten.
Seit der Reformation wurde vorehelicher Geschlechtsverkehr von Mann und Frau schließlich verurteilt und bestraft. Die Obrigkeit ging jetzt auch gegen uneheliche Geburten vor. Sexualität wurde zur Sünde, aktive Frauen sollten Reue zeigen und ihre Schuld abarbeiten. Hinzuzufügen ist, dass verheiratete Frauen seit Einführung der Ehescheidung meist schon nach einem Seitensprung von ihren Männern geschieden wurden, Frauen reichten die Scheidung meist erst bei notorischem Ehebruch des Mannes ein, der daneben etwa noch gewalttätig oder kriminell war. Fazit: Die Ehre des verheirateten Mannes hing vom sexuellen Verhalten dessen Ehefrau ab. Somit bedurfte die weibliche Sexualität einer Kontrolle. Übrigens wurden alten Männern und Frauen praktisch keine Sexualität zugeschrieben.
2.2.2.3. Der weibliche Körper
Frauen aller Stände waren schweren physischen Belastungen ausgesetzt. So bei Schwangerschaft und Geburt (Tod im Kindbett, Kaiserschnitt mit gesundheitlichen Folgen an Mutter und Kind), bei häuslicher und gewerblicher Arbeit durch Überlastung, bei Krankenpflege durch Ansteckungsgefahr, durch Arbeitsunfälle, Krankheit, Unsicherheit auf Reisen und vielem mehr. Durch moderne Medizin wurden zumindest Risiken bei Schwangerschaft gesenkt. An Verhütung hatten Frauen nur geringes Interesse, da sie es als Gottesstrafe ansahen, kinderlos zu bleiben. Gegen Kinderlosigkeit unternahmen sie sogar Kuren und Wallfahrten. Blieben sie es dennoch, übernahmen sie Patenschaften, was für ihre Daseinsfürsorge Gewicht hatte. Verhütungswissen wurde von weisen Frauen und Hebammen an unverheiratet Frauen und Prostituierte weitergegeben. Bekannt waren neben dem coitus interruptus, die Tatsache, dass Stillen eine erneute Schwangerschaft hinauszögert. Unfruchtbarkeit kam auch durch Mangelernährung auf. Auch das Verbot von Geschlechtsverkehr während der Fastenzeit spielte in katholischen Regionen eine Rolle.
2.2.3. Das Leben als Ehefrau
Die Ehefrau war dem Ehemann untergeordnet. Nur im Bezug auf das gemeinsame Haushalten galten sie als gleichwertig. Die Eheleute waren aufeinander angewiesen. Geburt, Kindeserziehung und Versorgung mussten gemeinsam organisiert werden. Frauen brachten Aussteuer und Arbeitskraft mit in die Ehe und ihnen unterstand der Haushalt. In gehobenen Ständen sicherten Frauen durch Aussteuer, Renteneinkünfte und Erbe einen Teil des Haushaltes ab. Der Mann garantierte die Versorgung und tratöffentlich auf. Ehefrauen niedrigerer Stände mussten oft noch Lohnarbeit verrichten oder im Betrieb des Mannes mitarbeiten., um das Einkommen zu sichern. Durch Einsatz der Ehefrau im Betrieb sparte der Mann eine bezahlte Arbeitskraft ein. Bei Tod oder Abwesenheit des Ehemannes hatte die Ehefrau das Recht, den Betrieb zu leiten. Ehefrauen von Handwerkern arbeiteten in der Werkstatt mit, kauften und verkauften Rohstoffe und überwachten Geldgeschäfte, was sie in spezieller Schulbildung gelernt hatten. Im Handel, beispielsweise im Druckgewerbe, waren Ehefrauen an der Geschäftsführung beteiligt, agierten in der Verwaltung und leiteten sogar Investitionen. Kaufmannstöchter erhielten meist eine Berufsvorbereitung in fremden Haushalten und auf Schulen. Aufgrund von handwerklichen Fertigkeiten, Allgemeinbildung und durch Arbeits- und Berufserfahrung konnten Frauen an dieser Professionalisierung teilnehmen. Ehe war geprägt von gegenseitiger Achtung und Fürsorge. Die Ehefrau repräsentierte dasöffentliche Ansehen des Mannes. Dies zeigte sie mit einem ehrbaren Lebenswandel, durch Sparsamkeit, schlichte Kleidung und meist strenge Kopfbedeckung. Erst durch Heirat wurde die Frau zu einer richtigen Person, mit Autorität über Gesinde, Kinder, als Verwalterin der Ehe-Einkünfte und durch ihre unersätzliche Hausarbeit. Das städtische Versorgungshandwerk wie Nahrungs- und Bekleidungshandwerk entlastete die Hausfrau von zeitaufwendiger Arbeit. Schnell und leicht waren für sie Putz- und Reinigungsarbeiten in karg eingerichteten Wohnräumen, Mahlzeitzubereitung und Abwasch zu erledigen. Jedoch waren Arbeiten wie Wasserbeschaffung, Wäschewaschen und Feuermachen sehr mühselig. Der Umfang der Hausarbeit hing von der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab. Zur Haushaltsführung waren Erfahrung, Sachverstand, Geschicklichkeit und gesunder Menschenverstand von Nöten. So musste die Hausfrau die Kunst des Feuermachens, sachgerechtes Wäschewaschen, Vorratshaltung, Kochen und Putzen beherrschen. Hausarbeit war vielfältig. Von höheren Töchtern erwartete man auch besondere Geschicklichkeit im Nähen, Stricken und Sticken. Bürgerliche Ehefrauen wurden oft von einem Teil der Arbeit von weiblichem Gesinde entlastet. Frauenberufe wurden niedriger bewertet und bezahlt als die gleiche Arbeit der Männer. Es gab nur beschränkte Arbeitsmöglichkeiten für Frauen, da Männer sich wehrten, mit Frauen zusammenzuarbeiten. Tätig waren Frauen im Textilgewerbe (spinnen, weben), als Verkäuferinnen, Lohnarbeiterinnen in außerelterlichen Betrieben, Land- und Viehwirtschaft, im Kleinhandel, als Hebammen und anderen Bereichen. Das Verlagswesen auf dem Lande schuf neue Verdienstmöglichkeiten für Frauen als Spinnerinnen. Im Betrieb des Ehemannes wurden Frauen oft von den Gesellen verdrängt, da diese keine Anweisungen von einer Frau befolgen wollten. Selbstständige Meisterinnen wurden auch verdrängt, Lohnarbeiterinnen blieben bestehen, da Lohnarbeit zur dominanten Arbeitsform wurde, mitbestimmt durch steigende Nachfrage an Lebensmitteln zur Versorgung der wachsenden Städte. Schwere Arbeit wurde meist von unverheirateten Mägden und Tagelöhnerinnen verrichtet, Ehefrauen widmeten sich eher organisatorischen Arbeiten und dem Kochen. Gemeinsames Haushalten zwischen Ehemann und wurde als ,,innerbetriebliche und innerfamiliale Arbeitsteilung"6 zwischen Frau und Mann bezeichnet. Fazit: Lohnarbeit von Frauen und Männern ermöglichte Eheschließung und Familiengründung. Arbeit war über den Haushalt oder das Ehepaar organisiert. Entweder wurden in gemeinsamer Arbeit der Eheleute und ihrer Kinder Waren hergestellt oder die Erträge von häuslicher und außerhäußlicher Arbeit der Eheleute sicherten das gemeinsame Auskommen. Als gegen Ende des 16. Jahrhunderts einige Handwerke stagnierten, wurden in diesen Bereichen die Frauen zurück an den Herd gedrängt. Dann war der Ehemann oft Alleinverdiener. Hausfrauendasein war Maßstab für allen Frauen, Wer sich nicht daran hielt, wurde diskriminiert. Frauen arbeiteten im Handwerk, in neuen Dienstleistungsbereichen und im Handel, selbständig oder abhängig. Ihre Leistungen, z. B. als Lehrerin, wurden jedoch angewertet. Frauen blieben von der Durchsetzung des neuen Expertentums ausgeschlossen, da ihnen der Zugang an höhere Gewerbeschulen, Gymnasien und Universitäten verwehrt blieb. Sie führten einen Kampf um neue Berufsfelde.
2.2.3.1 Aufwertung der Institution Ehe
Die Institution Ehe erlebte in der Frühen Neuzeit ein Aufwertung. Sie galt als erstrebenswerte oberste Ordnung Gottes im neuen System. Eheliche Liebe und Sexualität galt als wahre Keuschheit. Es gab nun keine legitimen Bereich mehr für Sexualität außer die Ehe. Jedoch gab es viele Probleme wie eine Vielzahl kanonischer Ehehindernisse, Konkubinat, heimliche oder Winkelehen, nicht eingehaltene Eheversprechen und herrschaftliche Ehebeschränkungen. Daher wurde ein neues Konzept erstellt: Die Ehefrau war nun auch geistige Gefährtin des autoritären Mannes und Mitregentin im Haushalt, elterliche Heiratseinverständnisse gaben der Ehe höheren Wert, seit der Reformation gab es auch die Priesterehe und die Ehescheidung wurde neu eingeführt. Scheidungsgründe waren Impotenz, Ehebruch, nichteheliche Schwangerschaft, später auch böswilliges Verlassen, ansteckende Krankheiten, Kriminalität, Misshandlung und Mord. Umstritten war jedoch die Wiederverheiratung. Gefährtenschaft von Mann und Frau und Unterordnung der Frau unter den Mann standen im Gegensatz zueinander. Ehe wurde nicht nur dem Zufall Liebe überlassen. Es war auch ein wirtschaftlicher und sozialer Statusgewinn. Das Kennenlernen geschah meist bei Verwandten, auf Familienfesten, mittels Vermittlerinnen, am Arbeitsplatz, in Spinnstuben, auf Festen und bei Tänzen.
Dennoch konnte die Frau entscheiden, ob sie den Kandidaten heiratete oder nicht. So spielte Liebe oder zumindest Zuneigung eine wichtige Rolle, da mit Zuneigung die schweren Dinge des Lebens leichter zu meistern waren. Somit waren eheliche Zuneigung undökonomische Vorraussetzungen ein doppeltes Fundament einer gelungenen Ehe. Ehe war auch ein Rechtsgeschäft, meist mit Ehevertrag ausgehandelt. Alternative, nicht-ehelich orientierte Frauenleben wurden gesellschaftlich und moralisch abgewertet. So agierte die Obrigkeit gegen die Prostitution und verfolgte diese strafrechtlich.
2.2.4. Leben im Alter
Mit 50 Jahren galt die Frau als alt. Meist gerieten Frauen zwischen 50 und 60 Jahren in den Witwenstatus. Dies brachte Probleme bei Erbschaftsangelegenheiten. Die Versorgung war gefährdet, der Vermögensstand war gemindert. Schwierig wurde die Versorgung bei armen, alten, besonders bei ledigen Frauen. Lange arbeiten, die offene Armenversorgung der städtischen Armenkassen sowie Hilfe von Klöstern waren Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Alter, Armut und Krankheit gingen oft einher. Oft blieb den Frauen nichts anderes übrig als betteln zu gehen.
3. Frauen gehobener Stände
Auch hier gab es die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung zwischen Ehemann und Ehefrau. Der Ehegatte wirkte vor allem in der Öffentlichkeit unter anderem in Markt, Kontor, Rathaus, die Ehefrau agierte im Haushalt sowie in Kirche und Kirchengemeinde. Charakteristisch für Frauen gehobenen Stände war deren Stilisierung zum frommen, geduldigen Hinnehmen von Geburt, Tod, Not und Unglück. Auch hier bestimmte die Tugendhaftigkeit der Mutter, Ehefrau und Tochter über die männliche Ehre. Die Ehefrau diente der Selbstdarstellung des Mannes in Verwandtschaft, Nachbarschaft und Gemeinde, sie repräsentierte dessen Ehre. Dem Haus stand das Ehepaar gemeinsam vor. Jedoch kam es vom 16./ 17. Jahrhundert zum 19. Jahrhundert hin zur größer werdenden Vereinnahmung der Ehefrau durch den Ehemann. Sie wurde in immer kleinere Nischen des Hauses zurückgedrängt, es kam zur ,,Interiosierung"7 der Frau. Ehe war auch wirtschaftliche Institution: Der Ehemann finanzierte durch Arbeit und Produktion das Einkommen, die Ehefrau wurde somit stärker von ihm abhängig und beschränkte sich mehr auf Familie und Hauswirtschaft. Ehen in patrizische Familien waren durchaus von Liebe und Zuneigung geprägt. Auch die Kinder erhielten liebevolle Fürsorge. Die Autorität des Ehemannes verstärkte sich durch Einbeziehung des zentralisierten Staatssystems. Frauen gehobener Stände wurden oft in Leichenpredigten und dadurch allgemein zum Vorbild der Frauen aller Stände, durch ihr tugendhaftes und bescheidenes Leben, als Ehefrau, Mutter und Herrin über den Haushalt, welche sich in der Kirchengemeinde engagierte.
4. Bildung in der Frühen Neuzeit
In der Frühen Neuzeit kam die Forderung nach einer allgemeinen Grundbildung für alle auf. Der Katholizismus bot aus Tradition Bildungsmöglichkeiten für Frauen an, dagegen sah der Protestantismus in Liebe und Ehe mehr Bedeutung. So gab es Einrichtungen für die Elementarbildung aller Jungen und Mädchen höherer und niedrigerer Stände. Jedoch setzte die Gesellschaft gewisse Grenzen im Bezug auf höhere Mädchenbildung. Die intellektuelle Gleichwertigkeit der Frau war heftig umstritten. Reale Bildungsmöglichkeiten waren nicht frauenfreundlich. Die Obrigkeit ging geradezu gegen zu ausgeprägte Bildung der Frauen vor. Zu viel Wissen brächte sie nur auf schlechte Gedanken und mache sie eitel. Dabei bezog sich die Obrigkeit stets auf die weibliche Natur. Höhere Schulbildung wurde unter anderem von den ,,Ursulinen, Welschnonen und Katharinerinnen"8 angeboten. Schulen der Jesuiten hielten sich im Hintergrund auf, daneben bestanden Schulen der Englischen Fräulein. Es fand eine ,,Kultivierung der Ungleichheit"9 statt. Höhere Töchter wurden für die typische weibliche Rolle der bescheidenen und auch attraktiven Ehefrau und Hausherrin erzogen. Gelehrt wurden neben lesen und schreiben auch Sprachen, vor allem die neue Umgangsprache Französisch, Latein hielt sich im Hintergrund. Dazu kamen Anstandsunterricht sowie Tanzstunden. Für höhere Töchter, denen später ein größerer Haushalt unterstand, wurde außerdem Rechnen gelehrt. Ein katholisches Mädchenschulwesen gab es schon früh. Es war die grundlegende Vorraussetzung für gleiche Bildungschancen. Dabei setzten Ursulinen und Jesuiten Maßstäbe. Die tatsächliche Umsetzung des emanzipatorischen Potentials war abhängig von der gesellschaftlichen Bedeutung und vom feministischen Interesse der Frau. Bleibt anzumerken, dass Frauen der Zugang zu Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen verwehrt blieb. Stets befand sich die Frau im Kampf nach mehr Gleichheit, so auch nach gleichwertiger Bildung.
5. Frauenberufe in der Frühen Neuzeit
5.1. Amtsfrauen
Von Amtsfrauen erwartete man ein hohes Fach- und Erfahrungswissen. Frauen übernahmen, oft gemeinsam mit ihren Männern, verantwortungsvolle amtliche und halbamtliche Posten. So etwa Verwalterin von städtischen Hospitälern, Findel- und Waisenhäusern, Gefängnisswärterinnen, Zolleinnehmerinnen, Geldwechslerinnen und Schätzerinnen, Lehrerinnen, Ärztinnen und Baderinnen. Die Arbeiten wurden gemeinsam vom Ehepaar organisiert und erledigt, beide unterzeichneten den Arbeitsvertrag und leisteten den Amtseid. Vorraussetzung für solche Ämter war, dass keine kleinen Kinder mehr zu versorgen waren, Erfahrung und ein guter Ruf. Damit war der volle Arbeitseinsatz möglich. Auch Amtsfrauen mussten Arbeit, Haushalt und Kinder unter einen Hut bekommen.
5.2. Hebamme - ein Frauenberuf
Auf dem Land waren Hebammen junge Frauen im gebärfähigen Alter, welche durch Geschick und Tüchtigkeit ausgezeichnet waren. Der Dorfpfarrer kontrollierte ihre Rechtsgläubigkeit und Ehrbarkeit. In der Stadt hatte sich der Hebammenberuf schon im späten Mittelalter professionalisiert. Damals waren die Städte aufgrund der Pest in Sorge um das Überleben von Mütter und Säuglingen. Ihre Aufgabe war es, arme und reiche Frauen gleichermaßen während Schwangerschaft, Geburt und bis etwa 14 Tage danach zu betreuen. Sie durften die Stadt nur mit Erlaubnis verlassen und mussten laut Hebammenordnung einen ,,guten Ruf und gute Hände"10haben. Daher waren Hebammen auf dem Land meist von harter Arbeit befreit, um ihre Hände zu schonen. In den Städten der Frühen Neuzeit war der Hebammenberuf ein
Lehrberuf, die Ausbildung fand in Accouchierhäusern statt. Hebammen mussten verheiratet oder verwitwet sein und selbst geboren haben. Bezahlt wurden sie in Naturalien oder in Geldbeträgen von den Frauen, welche sie entbanden. Dabei waren Ruf, Lebenswandel und Verhalten der Hebammen unter Ratsaufsicht. Hebammen führten den Kaiserschnitt durch, um einen lebenden Säugling von der toten Mutter zu entbinden. Männliche Geburtshelfer gab es nicht, da diese nicht praktisch in Frauenheilkunde ausgebildet wurden. Erst ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts trat Konkurrenz durch Chirurgen und Wundärzte auf. Erfahrene Hebammen wurden gewürdigt, jedoch brachte der Beruf auch Gefahren mit sich: Ansteckungsgefahr bei Geschlechtskrankheiten, mögliche Rache von Eltern, deren Kinder bei der Geburt geschädigt wurden oder starben und andere. Jedoch war der Berufsstand in gewisser Weise vor Zaubereianklagen geschützt und verdeutlichte qualifizierte Frauenarbeit in der Frühen Neuzeit. In der Zeit erfolgte eine Neustrukturierung des gesamten medizinischen Berufsfeldes. Selbstständige Ärztinnen wurden im Gegensatz zu Hebammen aus ihrem Beruf verdrängt.
5.3. Die Sonderstellung der Pfarrfrau
Seit der Reformation gab es die Möglichkeit der Heirat protestantischer Pfarrer. Damit ergaben sich die neuen Begriffe Pfarrfrau und Pfarrfamilie. Pfarrfrauen unterlagen dem Gebot des doppeltem Gehorsam: gegenüber Gott und dem Ehemann. Einerseits gerieten sie in Konflikte mit der sozialen Welt, andererseits erhielten sie Vorbildfunktion als Frauen- und Eheideal für das mittlere und gehobene Bürgertum. Das Pfarrhaus nahm den Juristenbeamten deren Vorbildfunktion ab. Das Elternamt blieb im 16. und 17. Jahrhundert weiterhin Ideal der Ehe. Das Amt der Pfarrfrau lief auf die bestmöglichste Umsetzung des Ideals der christlichen Hausmutter hinaus. Deren religiöse Aufgabe im Protestantismus bestand ausschließlich in der Erfüllung des christlichen Hausmutteramtes. Trotzdem hatte das Pfarrfrauenamt eine eigenständige Ausprägung: Die Ehefrau des Pfarrers war Kirchendienerin und Kirchenmutter. In ihr verknüpfte sich soziale und religiöse Fürsorge für die Gemeinde als erweitertes Pfarrhaus. Ihre Wirkung ging über das Haus hinaus, jedoch war ihreöffentliche Funktion nur eingeschränkt. Hausvater und Hausmutter waren gemeinsam zur guten Amtsverwaltung verpflichtet. Das Pfarrfrauenamt war prägend für die Frühe Neuzeit, als durch Trennung von Arbeit und Privatleben die alte Gesellschaft zu zerbröseln drohte. Das Pfarrhaus stand als feste Institution und unterlag diesem Wandel noch nicht.
5.4. Künstlerinnen
Künstlerisch begabte Frauen wurden zu wenig gefördert. Ihnen fehlte meist die formale Schulung und dies hinderte sie an der vollen Entfaltung ihrer Talente. Es war sehr schwierig, sich als Künstlerin zu etablieren. Frauen wurden eher als Musen männlicher Künstler geschätzt. Künstlerinnen agierten unter anderem als Kupferstecherinnen, Malerinnen, Steinschneiderinnen, Stickerinnen, Emailkünstlerinnen, Bildhauerinnen und Kalligraphinnen. Im 18. Jahrhundert traten Schauspielrinnen und Sängerinnen hauptsächlich in Theatern auf, im 19. Jahrhundert etablierten sie sich zunehmend. Im hohen Adel wurden Musikerinnen im häuslichen Kreis ausgebildet.
6. Witwen und Mägde - der Weg ohne Ehepartner
6.1. Witwen
Witwen von Betriebsbesitzern übernahmen meist dessen Geschäft. Oft verheirateten sie sich erneut. Es ging dabei um ihre materielle Absicherung. Gesellen heirateten häufig die Witwe ihres Meisters, da sie so eine Aufstiegschance hatten. Männer, welche Betriebsbesitzerinnen ehelichten, erlangten einen sozial höheren Status, sicherten im Gegenzug das Einkommen der Frau. Die Gesellschaft zwang regelrecht zur Wiederheirat, da Ehe ein Statussymbol war. Sonderstellung hatten Pfarrerswitwen, die einen sehr bescheidenen Lebenswandel geführt hatten. Ihre Lebensfinanzierung war nach Tod des Ehegatten bedroht. Überleben war nur durch harte Arbeit (z.B. Spinnen) und verwandschaftliche Unterstützung möglich. Jüngere Pfarrwitwen heirateten häufig erneut,ältere waren im Handwerk tätig. Witwen waren gesellschaftlich niedrig gestellt. Ältere, arme Witwen mussten häufig in Bettelgruppen ihr Überleben sichern. Dies stellte ein großes soziales Problem dar. Da nicht mehr verheiratet, galten Witwen als ,,los und ledig"11. Dies gefährdete ihre Lebenssituation, dazu kam eine soziale Kontrolle durch Nachbarn, Verwandschaft und Obrigkeit, welche den tugendhaften Lebenswandel überwachten.
6.2. Mägde
Ebenfalls als ,,los und ledig"12geltend, da sie noch unverheiratet waren, arbeiteten Mägde im Gesindestatus in Haushalten mittlerer und höherer Schichten. Mägde zogen dafür von zu Hause fort und verdingten sich oft in der Fremde. Nach Hause kehrten sie erst zurück, wenn sie ihr Erbe antreten konnten oder eine vorteilhafte Heirat anstand. Sie entlasteten die Hausfrauen bei Hausarbeit und Garten- und landwirtschaftlicher Arbeit. Dafür erhielten sie
Lohn, den sie meist für ihre eigene Aussteuer sparten. Mägde unterlagen der Kontrolle von
Hausvater und Hausmutter, welche diese auf ein arbeitssames und sittliches Verhalten hin prüften. Dabei war sie stets der Gefahr des sexuellen Missbrauchs durch den Hausvater ausgeliefert. Der Gesindestatus der Mägde war zeitlich begrenzt und lief auf eine Heirat zu. Bei nicht-ehelicher Schwangerschaft drohte den Mägden Arbeits- und Wohnplatzverlust. Mägde mit eigenen Kindern führten oft ein kümmerliches Dasein im eigenen, kleinen Haushalt und verdienten ihr Brot als Tagelöhnerin oder durch Lohnarbeit wie Spinnen.
7. Frauenrechte
In der Frühen Neuzeit strebten Frauen stets nach Verbesserung und Absicherung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Position. Vorrangig geschah dies in den Städten. Frauen waren durch das Recht auf volle Erbberechtigung, Recht auf Erwerb von eigenem Vermögen innerhalb der Ehe, Zustimmungsrecht bei ehelichen Transaktionen und durch weitere eheliche Mitbestimmungsrechte abgesichert. Eheliches Güterrecht garantierte den Frauen einen Anteil an materiellen Werten des Haushaltes, Grundbesitzes und Vermögens. Frauenrechte waren standesabhängig. So hatte beispielsweise eine bürgerliche Ehefrau einen höheren sozialen Status als ein Mann aus unterbürgerlichen Schichten. Im Zivilrecht galten Frauen nicht unbedingt als eigene Rechtsperson, im Strafrecht dagegen schon, besonders bei sittlichen Vergehen, wobei die Schuld häufig den Frauen aufgelastet wurde, um die Ehe als oberste gesellschaftliche Institution durchzusetzen. Jedoch fielen die Bußen bei anderen Vergehen oft milder als bei Männern aus. Die Frau unterstand dem Mann und repräsentierte dessen Stellung nach außen hin. Ehemänner oder Väter vertraten ihre Frauen oder Töchter so vor Gericht. Ehemänner besaßen Züchtigungsrecht gegenüber weiblichen Untugenden wie Geschwätzigkeit, unstillbare sexuelle Begierde oder Unbeständigkeit. War die Ehefrau dennoch zu dominant, agierte das Umfeld meist mit Rügebräuchen gegen die dominante Frau und den unfähigen Mann. Dagegen hatten die Ehefrau das Recht auf ihren Haushalt, der ihr unterstand. Sie hatte die Aufsicht über das Gesinde und besaßeine repräsentative Funktion. Frauen hatten keinerlei politische Rechte, so auch kein Recht zu wählen oder sich wählen zu lassen. Jedoch besaßen Frauen nicht nur persönliche, sondern auchöffentliche Rechte. Der Status Hausfrau galt als höchster sozialer undöffentlicher Status. Frauen des 18. Jahrhunderts verloren jeden Anspruch auf politische Repräsentation. Zwar gab es politische Herrscherinnen, welche politisch aktiv agierten, jedoch traf dies nicht für die Allgemeinheit zu. Stets führten Frauen einen Kampf um Gleichberechtigung. Dabei hatte die Französische Revolution Vorbildfunktion. In Deutschland blieb die Forderung nach politischer Partizipation und rechtlicher Emanzipation jedoch erfolglos. Aber Deutsche Reformen schufen begrenzte Möglichkeiten der Emanzipation durch die Einführung der Ehescheidung. Wollten Frauen Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen, konnten sie dies nur durch das Petitions- und Demonstrationsrecht wahrnehmen. Gemeinsam in der Gruppe konnten sieöffentlich auftreten und sich für oder gegen eine Maßnahme einsetzen.
7.1. Rechte der Bürgerinnen
Bürgerinnen hatten Anteil am Stadtrecht. Handwerkerfrauen gehörten Zünften oder Bruderschaften an, nahmen an Zünften teil, hatten aber auch Pflichten zu erfüllen. Zur politischen Gemeinde selbst gehörten sie nicht. Sie hatten keine politischen Rechte, durften nicht wählen und waren nicht wählbar. Obwohl sie nicht politisch agieren konnten, hatten sie die Möglichkeit städtische Ämter zu übernehmen. Grundsätzlich unterstand ihnen der Haushalt ( Kinder, Gesinde, Mieter). Adelige Frauen bildeten die Ausnahme, da diese zur Herrschaft durch Geburt befähigt waren. In drei Bereichen herrschten Frauen eigenständig: als Äbtissinnen in geistlichen Institutionen und Territorien, als adelige Regentinnen an der Landesherrschaft, Grundherrschaft und Gerichtsherrschaft und als Amtsfrauen in verschiedenen Funktionen. Nach der Reformation tat sich auch die Religion als neuer Handlungsraum für die Frauen auf. Politischen Einfluss auf Entscheidungen hatten sie nur durch das Petitions- und Demonstrationsrecht, wobei sie in Gruppen auftreten mussten. In der Praxis nutzten Frauen ihre weibliche Schwäche auch in der Politik, vor allem als Friedensstifterinnen und Vermittlerinnen. So konnten schwangere Frauen einen Gnadenerlass erwirken. Das emanzipierte Bürgertum beschränkte ihre Freiheits- und Gleichheitsforde- rungen ausschließlich auf das männliche Geschlecht.
7.2. Rechte der Bäuerinnen
Bäuerinnen waren in vielen Fakten mit Bürgerinnen vergleichbar, es gab jedoch auch bedeutende Unterschiede. Ihr rechtlicher Status war abhängig von Herrschaftsverhältnis (ob in Grundherrschaft eingebunden etc.). In der Gemeinde sah ihr politischer Status wie folgt aus: Ehefrauen vertraten kranke oder abwesende Männer auf Gemeindeversammlungen, Witwen wurden meist als volle Gemeindemitglieder betrachtet, Frauen beteiligten sich des weiteren am Ritual des gemeinsamen Trinkens zur Herstellung des Gemeindefriedens und verheiratete Frauen hatten das Recht, ihre Hebamme selbst zu wählen. Die politische Rolle von Frauen wurde durchaus anerkannt. Weibliche Meinungsbildung wurde an Orten wie Waschplatz, Waschhaus, Brunnen, Backhaus oder bei Kaffeekränzchen geformt. Man sprach abwertend vom ,,Weibergemeinderat"13. Es wurde über dörfliche Probleme wie Heiratspolitik oder Zauberei- und Magieverdacht diskutiert. Da es aber keine weibliche Exekutive gab, herrschte die weibliche Macht, wie das Verbreiten von Gerüchten oder die Macht über den Ehemann, im informellen Sektor vor. In der Ehe hatte die Frau das Recht auf Mitsprache und repräsentierte den Haushalt. Das Ehebett war als Teil der Aussteuer eigenes, rechtlich abgesicherte Terrain der Ehefrau. Die Obrigkeit warf stets ein misstrauisches Auge auf dieses in ihren Augen unsittliche Geschehen, jedoch wurde es lokal akzeptiert. Es kam auch zu Fällen weiblicher Rebellion gegen die Obrigkeit. So übernahmen Frauen während des 30- jährigen Krieges in Abwesenheit ihrer Männer Verteidigungsaufgaben oder nahmen an bürgerlichen Aktionen während des Bauernkrieges teil. Solange die Hausfrau das Haus verkörperte, gehörte sie zur politischen Öffentlichkeit der Gemeinde.
8. Schlussbetrachtung
Anschließend komme ich zu dem Schluss, dass sich die Beziehungen der Geschlechter in der Frühen Neuzeit politisch und kulturell bedeutsam verändert haben. Nach der Emanzipation des Ehepaares aus großen Haushaltsverbänden heraus und der neuen Autorität des Ehemannes gegenüber der Ehefrau kam es durch die Reformation zur Aufwertung der Stellung der Ehefrau als geistige Gefährtin des Ehemannes und Mitregentin des Hauses. Doch stets blieb die Rolle der Frau als schwaches Geschlecht erhalten. Das Naturwesen Mann sollte durch den magischen Frauenkörper zivilisiert werden. Es entstanden neue Forderungen emanzipierter Frauen: streitbare Frauen in neuen Orden forderten intellektuelle Gleichheit, andere Frauen wollten durch magisches Handeln ihr Leben günstig beeinflussen. Mann und Frau waren aktiv an der Entstehung einer neuer Rollenverteilung und der Schaffung neuer Machtverhältnisse beteiligt. Ihr Wirken bildete das Fundament für die heutigen Definitionen von Ehe und Liebe. Liebe galt in der Frühen Neuzeit als Stabilisierungsfaktor der Ehe und verband Ehemann und Ehefrau, Eltern und Kinder. Frauen wurden als passiv und emotional dem Haushalt zugeschrieben, Männer als aktiv und rational der produktiven Tätigkeit. Ehe und Haushalt waren keine Privatsache, sondern Teil der politischen Öffentlichkeit. Die Liebe zu den Kindern garantierte eine sorgfältige Erziehung und Ausbildung. Die Institution Ehe wurde zum Ordnungsfaktor des entstehenden modernen Staates. Die Familie war kleinster Teil des Staates, geleitet vom Ehemann als Familienoberhaupt. Wirtschaftliche, kulturelle und soziale Leistungen von Frauen wurden geschichtlich meist nicht als erachtenswert gehalten. Oft zogen Dichter bei Ehepaaren Analogien zu den Gestirnen ,,Sonn` und Mond"14. Der Mond ( Frau) erhalte seine Leuchtkraft von der Sonne (Mann). Die Sonne leuchte stärker und der Mond schwächer. Damit war nicht so sehr die Abhängigkeit der Frau vom Mann sondern eher der gemeinsame Weg der beiden durchs Leben gemeint. Bleibt anzumerken, das es keine großartigen Verbesserungen für dasöffentliche und politische Leben der Frauen gab. Die einzige politische Möglichkeit, welche sie wahrnehmen konnten, war, in großen Gruppen gegen einen Beschluss zu protestieren. Im ,,Kampf um die Hosen" mit dem Ehemann im Haushalt hatten sie als Mitregentin zumindest im Haushalt einen eigenen Rechtsbereich. Frau und Mann waren in soziale Gruppen eingebunden, welchen ihnen ihren Status verliehen. Doch stets stellte sich die Frage nach Gleichheit. Frauen schöpften ihr Selbstwertgefühl aus Haushalt, Generationenverbund, Arbeit, Beruf und der ehelichen Orientierung auf weltliche Ehre und Frömmigkeit. Frauengeschichte hat unter vielen negativen Aspekten seit dem 15. Jahrhundert gelitten (z.B. Verdrängung aus dem Handwerk, Frauenverfolgung durch Hexenprozesse etc.). Am Ende möchte ich noch hinzufügen, dass es zumindest einige Versuche gegeben hat, beispielsweise im Bildungsbereich, die Gleichheit der Geschlechter voranzutreiben. Auch wenn es in der Frühen Neuzeit noch nicht komplett realisiert werden konnte, so wurden wenigsten die Vorraussetzungen geschaffen, die Gleichheit der Frauen in der Neuzeit an Angriff zu nehmen und diese kulturell und politisch zu verwirklichen. In der Frühen Neuzeit wurde der weibliche Anspruch auf Gleichberechtigung gestärkt. Stets und auch heute noch kämpften und kämpfen Frauen für Gleichberechtigung. Die Frühe Neuzeit und der dort erfolgte Wandel der Geschlechterbeziehungen waren das Fundament für alle weiteren geschlechtsspezifischen Entwicklungen und sehr wichtig für unser heutiges Geschlechterverständnis.
9. Literaturliste
Burghartz, Susanna: Rechte Jungfrauen oder unverschämte Töchter? Zur weiblichen Ehre im 16. Jahrhundert. In: Hausen, Karin; Wunder, Heide (Hg.): Frauengeschichte - Geschlechtergeschichte. Campus Verlag. Frankfurt am Main; New York. 1992. S. 173 - 183.
Conrad, Anne: Katechismusjungfrauen und Scholastikerinnen. Katholische Mädchenbildung in der Frühen Neuzeit. In: Wunder, Heide; Vanja, Christina (hrsg.): Wandel der Geschlechterbeziehungen zu Beginn der Neuzeit. Erste Auflage. Suhrkamp. Frankfurt am Main. 1991. S. 154 - 179.
Freist, Dagmar: Geschlechtergeschichte: Normen und soziale Praxis. In: Völker - Rasor, Anette (hrsg.): Frühe Neuzeit. 2000 Oldenbourg Wissenschaftsverlag GmbH. München. 2000. S. 183 - 202.
Godehardt, Helmuth: Spinnstuben - Stätten der Unsittlichkeit? Berichte der Dorfschulzen des Kreises Mühlhausen aus dem Jahre 1838 über den Einflußder Spinnstube auf die Sittlichkeit der Jugend. In: Eichsfelder Heimathefte. Heft 1/1983. S. 32 - 45.
Medick, Hans: Spinnstuben auf dem Dorfe. Jugendliche Sexualkultur und Feierabendbrauch in der ländlichen Gesellschaft der Frühen Neuzeit. In: Huck, Gerhard (hrsg.): Sozialgeschichte der Freizeit. Wuppertal. 1980. S. 19 - 49.
Pomata, Gianna: Close-Ups and Long Shots: Combining Particular and general in Writing the histories of Women and Men. In: Medick, Hans; Trepp, Anne- Charlott ( hrsg.): Geschlechtergeschichte und Allgemeine Geschichte. Wallstein-Verlag. Göttingen. 1998. S. 99 - 124.
Wunder, Heide: Der gesellschaftliche Ort von Frauen der gehobenen Stände im 17. Jahrhundert. In: Hausen, Karin; Wunder, Heide (Hg.): Frauengeschichte - Geschlechtergeschichte. Campus Verlag. Frankfurt am Main; New York. 1992. S. 50 - 56.
Wunder, Heide: ,,Er ist die Sonn`, sie ist der Mond" - Frauen in der Frühen Neuzeit. Beck. München. 1992.
10. Fußnoten
[...]
1 Conrad, Anne: Katechismusjungfrauen und Scholastikerinnen. Katholische Mädchenbildung in der Frühen Neuzeit. In: Wunder, Heide; Vanja, Christina (hrsg.): Wandel der Geschlechterbeziehungen zu Beginn der Neuzeit. Erste Auflage. Suhrkamp. Frankfurt am Main. 1991. 173 - 174.
2 Pomata, Gianna: Close-Ups and Long Shots: Combining Particular and general in Writing the histories of Women and Men. In: Medick, Hans; Trepp, Anne- Charlott ( hrsg.): Geschlechtergeschichte und Allgemeine Geschichte. Wallstein-Verlag. Göttingen. 1998. S. 104.
3 Pomata, Gianna: Close-Ups and Long Shots: Combining Particular and general in Writing the histories of Women and Men. In: Medick, Hans; Trepp, Anne- Charlott ( hrsg.): Geschlechtergeschichte und Allgemeine Geschichte. Wallstein-Verlag. Göttingen. 1998. S. 113.
4 Pomata, Gianna: Close-Ups and Long Shots: Combining Particular and general in Writing the histories of Women and Men. In: Medick, Hans; Trepp, Anne- Charlott ( hrsg.): Geschlechtergeschichte und Allgemeine Geschichte. Wallstein-Verlag. Göttingen. 1998. S. 115.
5 Aus: Burghartz, Susanna: Rechte Jungfrauen oder unverschämte Töchter? Zur weiblichen Ehre im Jahrhundert. In: Hausen, Karin; Wunder, Heide (Hg.): Frauengeschichte - Geschlechtergeschichte. Campus Verlag. Frankfurt am Main; New York. 1992. S. 173 - 182.
6 Wunder, Heide: ,,Er ist die Sonn`, sie ist der Mond" - Frauen in der Frühen Neuzeit. Beck. München. 1992. S. 102.
7 Wunder, Heide: Der gesellschaftliche Ort von Frauen der gehobenen Stände im 17. Jahrhundert. In: Hausen, Karin; Wunder, Heide (Hg.): Frauengeschichte - Geschlechtergeschichte. Campus Verlag. Frankfurt am Main; New York. 1992. S. 50 - 56.
8 Conrad, Anne: Katechismusjungfrauen und Scholastikerinnen. Katholische Mädchenbildung in der Frühen Neuzeit. In: Wunder, Heide; Vanja, Christina (hrsg.): Wandel der Geschlechterbeziehungen zu Beginn der Neuzeit. Erste Auflage. Suhrkamp. Frankfurt am Main. 1991. S. 154 - 179.
9 Conrad, Anne: Katechismusjungfrauen und Scholastikerinnen. Katholische Mädchenbildung in der Frühen Neuzeit. In: Wunder, Heide; Vanja, Christina (hrsg.): Wandel der Geschlechterbeziehungen zu Beginn der Neuzeit. Erste Auflage. Suhrkamp. Frankfurt am Main. 1991. S. 154 - 179.
10 Wunder, Heide: ,,Er ist die Sonn`, sie ist der Mond" - Frauen in der Frühen Neuzeit. Beck. München. 1992. S. 139.
11 Wunder, Heide: ,,Er ist die Sonn`, sie ist der Mond" - Frauen in der Frühen Neuzeit. Beck. München. 1992. S. 188.
12 Wunder, Heide: ,,Er ist die Sonn`, sie ist der Mond" - Frauen in der Frühen Neuzeit. Beck. München. 1992. S. 188.
13 Wunder, Heide: ,,Er ist die Sonn`, sie ist der Mond" - Frauen in der Frühen Neuzeit. Beck. München. 1992. S. 226.
14 Wunder, Heide: ,,Er ist die Sonn`, sie ist der Mond" - Frauen in der Frühen Neuzeit. Beck. München. 1992. S. 266 - 267.
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