Die geschichtliche Entwicklung Algeriens


Hausarbeit, 1995

24 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


A. Zur geschichtlichen Entwicklung Algeriens

I. Von den Anfängen bis zum Ersten Weltkrieg

Bis zur französischen Eroberung im Jahre 1830 war die Geschichte Algeriens eine Kette von Invasionen gewesen.1 Auf die Karthager waren die Römer gefolgt, am Ende des weströmischen Reiches Vandalen und Ostrom. Der arabischen Invasion im 8. Jahrhundert folgte die für die Entwicklung viel entscheidendere Eroberung der Almoraviden, einer afrikanischen Berberdynastie, im 11. Jahrhundert, die die Arabisierung Algeriens erheblich beschleunigte. Die berberische Bevölkerung nahm allmählich die Sprache und Kultur dieses Eroberers an. Mitte des 18. Jahrhunderts hatte dieser Prozeß bereits etwa zwei Drittel der Bevölkerung erreicht.2

Die Herrschaft über Algerien wurde zu Beginn des 19. Jahrhunderts von einer türki- schen Oligarchie ausgeübt. Aus einer Statthalterschaft, die auf die türkische Eroberung im 17. Jahrhundert zurückging, war ein international anerkannter Staat geworden; der Dey von Algier hatte völkerrechtliche Verträge mit sieben europäischen und nordame- rikanischen Mächten abgeschlossen. Zwischen 1619 und 1830 gibt es allein 23 wichti- ge Verträge. Gerade auch Frankreich war mit Algerien seit dem 17. Jahrhundert in re- gelmäßigen, völkerrechtlichen Vertragsbeziehungen gestanden.3 Zu diplomatischen Spannungen, die oft auch als Vorwand zur Eroberung Algeriens 1830 genannt werden, kam es ab dem Jahre 1827. Auslöser waren die berühmten „Fliegenwedel-Schläge“: Am 27. April 1827 versetze Hussein, der Dey der Regentschaft von Algier, dem fran- zösischen Konsul Deval drei Schläge mit dem Fliegenwedel, nachdem Deval mit einer arroganten Bemerkung die Bitte des Deys, den Kredit, den sein Land im Jahre 1796 an Napoléon Bonapartes zur Zeit der Italienfeldzüge gewährt hatte, zurückzuerstatten, von sich gewiesen hatte. In den Augen der zu der Zeit regierenden Bourbonen war dies ein Anschlag auf die Ehre Frankreichs. Dieser Zwischenfall kam der Dynastie der Bourbonen gerade im rechten Augenblick, um ihn als Vorwand zur Eroberung Alge- riens zu nehmen. Sie standen nämlich unter großem innenpolitischen Druck. Zum ei- nen steckte Frankreich in einer schweren Wirtschaftskrise, zum anderen wurden die Widersprüche zwischen dem Adel, der seine Herrschaft seit 1814 restauriert hatte und der Bourgeoisie und den Werktätigen, deren Rechte, welche sie durch die Revolution 1789 erworben hatten, rapide abgebaut wurden, immer größer. Ein Vorgehen gegen diese Demütigung würde nicht nur einen Prestigegewinn bringen, sondern auch einen wirtschaftlichen Vorteil.

Nachdem die Bourbonen eine Seeblockade über Algerien verhängt hatten und eine Kooperation mit dem verbündeten Mohammed Ali, dem Herrscher Ägyptens, ins Auge gefaßt worden war, beschloß der Ministerrat am 31. Januar 1830 die Invasion in Alge- rien.

Die Begründung dafür lieferte Karl X. in seiner Thronrede vom 2. März 1830 mit den Worten:

„Nicht länger kann ich die Beleidigung ungestraft lassen, die meiner Fahne zugefügt worden ist. Die glänzende Wie- dergutma- chung, die ich erlangen will, wird, indem sie der Ehre Frankreichs Genüge tut, mit der Hilfe des Allmächtigen zum Vorteil der Christenheit ausschlagen.“4

Die französischen Truppen fanden ein für Afrika relativ entwickeltes Land vor mit einem ausgeprägten Binnenhandel, Städten und einem durchgehenden Bildungssystem, sowie Ansätzen einer industriellen Produktion.5

Gegen die französische Eroberung leistete die algerische Bevölkerung unter Führung des Emirs Abd-el-Kader erbitterten Widerstand, der erst gebrochen werden konnte, als der Sultan von Marokko von Frankreich gezwungen wurde, jede indirekte Hilfe an die Algerier einzustellen. Bis in die Zeit des Ersten Weltkriegs hinein erhoben sich spora- disch einzelne Gebiete Algeriens gegen die französische Herrschaft, wobei insbeson- dere der Kabylenaufstand von 1871, der letzte große Aufstand vor 1954, zu erwähnen ist. Unter der Führung von Mohammed und Boumezrag el-Moqrani kämpften in die- sem Aufstand, der zeitgleich mit dem deutsch-französischen Krieg war, über 120’000 Algerier. Er erfaßte ganz Mittelalgerien, Ostalgerien und verschiedene Sahararegionen.

Obwohl an der Spitze des Aufstandes feudale Führer standen, wurde er von Bauern, Nomadenviehzüchtern, städtischen Handwerkern und Tagelöhnern getragen. Er nahm den Charakter einer nationalen und sozialen Massenbewegung an und richtete sich ge- gen die Grundlagen der Fremdherrschaft. Der Niederschlagung des Aufstandes im Jah- re 1872 folgte eine noch brutalere Unterdrückung und Ausplünderung.6 Hunderte von Algeriern wurden hingerichtet, Tausende inhaftiert. Die übrigen mußten 36 Millionen Francs Kontributionen aufbringen; außerdem wurden eine halbe Millionen Hektar Land enteignet.7

Ab dem Jahre 1872 setzte in Algerien dann die große Einwanderungswelle ein. Nur ein Drittel der Einwanderer stammte aus Frankreich; der Rest rekrutierte sich aus ganz Europa. Zwischen 1872 und 1914 verdreifachte sich die europäische Bevölkerung von 245’000 auf 750’0008. Die europäische Minderheit war nicht in ein Land mit ausrei- chend leeren Siedlungsräumen gekommen, in denen Bauernkolonien gegründet werden konnten. Der größere Teil des Landes, das besiedelt wurde, war zuvor der autochtho- nen Bevölkerung enteignet worden. Diese Enteignung ist nach Meinung einer Reihe von Historikern das Historische Schlüsselerlebnis der algerischen Gesellschaft. Die Erinnerung an die Enteignung und der immer stärker werdende Wille, das Land wieder zu bekommen, ließen den Begriff des Agrarpatriotismus („patriotisme rural“) entste- hen. Der später dann zu den wichtigsten Grundlagen des algerischen Nationalismus zählte.9 Die eingeführten Gesetze hatten den Boden nämlich zum Handelsobjekt ge- macht. Durch Wucher verloren viele tausend Fellachen ihren Landbesitz. Die Fläche, der den europäischen Colons (Bezeichnung für die europäischen Siedler in Algerier) gehörenden Gebiete vergrößerte sich von 365’000 Hektar im Jahre 1860 auf 765’000 Hektar im Jahre 1870 und 1’847’000 Hektar im Jahre 1910. 1940 waren es schließlich 2,7 Millionen Hektar.

Die kapitalistische Kolonisation beschleunigte die Auflösung patriarchalischer Struktu- ren und war von einem Erstarken feudaler Produktionsverhältnisse begleitet. Durch Gewährung von ökonomischen und politischen Privilegien an die Vertreter der Stam- mesaristokratie und Chefs religiöser Gemeinschaften (Ernennung von Scheikhs, Kaids, Aghas und Bachaghas und ihre Integration in die Kolonialadministration, die Überlassung großer Ländereien, die von ihnen ausgeübte Steuererhebung und anderes) schuf sich die Kolonialmacht eine Schicht von Kollaborateuren.

Die kapitalistische Kolonisation verwandelte das Land in ein Anhängsel des französischen Marktes. Die Anlage großer moderner Obst-, Gemüse- und Weinplantagen entzog mehrere hunderttausend Hektar fruchtbarster Böden dem Anbau von Getreide. Der traditionelle Sektor der Landwirtschaft verharrte in Rückständigkeit und Armut. Tausende Fellachen und Nomadenviehzüchter verloren alljährlich ihre Existenzgrundlage. Große Teile des algerischen Volkes verarmten zunehmend.10

Die industrielle Entwicklung beschränkte sich bis zum Ersten Weltkrieg im wesentli- chen auf den Eisen- und Phosphatbergbau. Algerien wurde zum Lieferanten von Bo- denschätzen und Agrarprodukten sowie zum Absatzmarkt der französischen Industrie. Die Landwirtschaftspolitik von damals ist noch heute für die Maghreb-Länder be- zeichnend: Sie führen aus, was sie produzieren und produzieren nicht, was sie brau- chen.11 Nutznießer waren allein die französische Großbourgeoisie und die in Algerien ansässigen europäischen Großgrundbesitzer und städtischen kapitalistischen Unter- nehmer sowie eine Handvoll feudaler algerischer Kollaborateure. Die Mehrheit des Volkes wurde allerdings zum Objekt und Opfer kolonialer Ausplünderung und Unter- drückung.

Die Dominanz des französischen Kapitals verhinderte ganz wesentlich die Herausbildung einer einheimischen Bourgeoisie. Der Widerspruch der Mehrheit des Volkes zur Kolonialmacht äußerte sich zugleich als sozialer Gegensatz des algerischen Fellachen, Proletariers oder Handwerkers zum französischen Industriellen, Großhändler beziehungsweise Großgrundbesitzer.

Ökonomische Ausplünderung des Landes und politische Unterdrückung des algeri- schen Volkes sowie Schmähung seiner arabisch-muslimischen Kultur bildeten eine Einheit. Nur eine winzige Minderheit von Algeriern, in der Hauptsache feudale Wür- denträger besaßen, unter Preisgabe ihres muslimischen Personalstatuts, vor dem Ersten Weltkrieg die französischen Bürgerrechte. Die Masse des Volkes war politisch recht- los. Dazu Ferhat Abbas:

„Quand un Algérien se disait arabe, les juristes français lui répondaient: « Non, tu es français ». Quand il réclamait les droits des Français, les mêmes juristes lui répondaient : « Non, tu es un Arabe ».12

Um so absurder erscheint die Tatsache, daß über 170’000 Algerier, zur Teilnahme verpflichtet, an der Seite der Franzosen im Ersten Weltkrieg unter Einsatz ihres Lebens kämpften. Etwa 25’000 von ihnen starben für ihre kolonialen Unterdrücker, für eine Sache, die nicht die ihrige war.13

II. Die Anfänge der nationalen Organisationen und ihr Kampf gegen die Kolonialherr- schaft

Nach der Niederlage des Emirs Abdel Kader und der Revolte von 1871 war der offene Widerstand gegen Frankreich eher zurückhaltend geworden. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts vollzog sich ein grundlegender Wandel in der antikolonialen Bewegung. An die Stelle des bewaffneten Kampfes trat mehr und mehr die Tätigkeit nationaler politischer Organisationen, an deren Spitze Vertreter der jungen algerischen Bourgeoisie, des Kleinbürgertums und der Intelligenz standen.

1911/12 formierte sich eine Gruppierung algerischer Intellektueller, die sogenannten „Jungalgerier“, unter dem Einfluß der bürgerlich-demokratischen Revolutionen in Ruß- land und einigen asiatischen Ländern sowie angeregt vom Beispiel der „Jungtürken“ (1876), „Jungtunesier“ (1907) und „Jungsyrer“ (1911), die die Gleichstellung ihrer Landsleute mit den Europäern forderte. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde ihr Kampf von der Bürgerrechtsbewegung um Emir Khaled (1875-1937) fortgeführt.

1926 organisierten Emigranten unter Messali Hadj in Paris unter dem Einfluß der neu- en kommunistischen Parteien die Gruppe „Nordafrikanischer Stern“ (L’Etoile Nor- dafricaine). Von 1933 an forderte sie die Schaffung eines unabhängigen algerischen Staates. Sie war vielfältigen Repressalien seitens der Kolonialmacht ausgesetzt. 1937 schließlich bildete sie sich zur Algerischen Volkspartei (Parti du Peuple Algérien, PPA) um.

An die Bewegung der Jungalgerier anknüpfend, gründeten Dr. Mohammed Bendjelloul und Ferhat Abbas 1927 die „Föderation der muslimischen Gewählten“ (Fédération des Elus Muselmans, FEM), eine bürgerliche Partei, welche sich mit parlamentarischen Mitteln für die Gleichberechtigung der Algerier mit den Europäern bei Loyalität zur französischen Kolonialmacht, deren Politik der „Assimilation“ sie unterstütze, einsetz- te.14

Eine bedeutende Rolle in der sich formierenden nationalen Befreiungsbewegung spiel- te die 1931 gegründete Gesellschaft der algerischen Ulama unter Führung von Abdel- hamid Ben Badis, Tayeb el-Okbi, Bachir el-Ibrahimi und anderen. Ihr Wirken für die Renaissance des Islams, für seine Reinigung von Verfälschungen und Entartungen, richtete sich objektiv gegen die Grundpfeiler der Kolonialherrschaft, denn die Pflege der arabischen Sprache und arabisch-muslimischen Kultur sowie die Rückbesinnung auf die historischen Leistungen der Araber förderten die Herausbildung des National- bewußtseins und wirkten den kolonialen Bestrebungen, die nationale Eigenart des al- gerischen Volkes auszulöschen, entgegen.

Die nationalen Organisationen Algeriens, die sich -außer dem „Nordafrikanischen Stern“- 1936 bis 1938 zu einer Einheitsfront, dem „Algerischen Muslimischen Kongreß“, zusammenschlossen, vermochten nicht ihre demokratischen Forderungen bei der französischen Volksfrontregierung durchzusetzen.

III. Der Aufschwung der nationalen Befreiungsbewegung im 2. Weltkrieg und deren Niederwerfung

Bei Ausbruch des Zweiten Weltkriegs wurden die algerischen nationalen Organisationen verboten , und viele ihrer Führer wie Messali Hadj verhaftet und inhaftiert.15 Das Vichy-Regime unterstellte Algerien, sowie die beiden anderen Maghreb-Länder, Marokko und Tunesien, der Kontrolle der faschistischen Achsenmächte.

Am 8. November 1942 landeten alliierte Truppen bei Oran und Algier, und am 30. Mai 1943 traf General de Gaulle auf dem Flugplatz Maison-Blanche nahe Algier ein, wo das von ihm geleitete „Französische Komitee für nationale Befreiung“ (CFLN) seinen Sitz nahm. Die antikolonialen Kräfte Algeriens schöpften neue Hoffnung, da zum ei- nen die anglo-amerikanischen Alliierten in der Atlantikcharta den Kolonialvölkern die Selbstbestimmung zugesichert hatten und zum anderen weil etwa eine Viertelmillion Algerier in den Reihen der Antihitlerkoalition kämpften. Im Februar 1943 legten sie daher ihre Forderungen im „Manifest des algerischen Volkes“ dar, die nun auch das Selbstbestimmungsrecht einschlossen. Das CFLN wies das Manifest jedoch zurück.16 Am 14. März 1944 schlossen sich die Anhänger Abbas und Messali Hadjs und der U- lama-Bewegung zur Vereinigung „Freunde des Manifestes und der Freiheit“ zusam- men, die bald über eine halbe Million Mitglieder zählte und in der zunehmend die An- hänger einer vollständigen Unabhängigkeit an Einfluß gewannen.

Die militärischen Erfolge im Kampf gegen den Faschismus, die Teilnahme Tausender Algerier am Krieg in den Reihen der Alliierten, die Schwächung des französischen Imperialismus sowie der Aufschwung der antikolonialen Bewegung in Ägypten, Libanon, Syrien, Marokko, Tunesien und Irak in den letzten Kriegsjahren stärkten den Freiheitswillen der algerischen Patrioten.

Am Tag der bedingungslosen Kapitulation Hitler-Deutschlands am 8. Mai 1945 zogen endlose Züge schweigender Demonstranten durch die algerischen Städte. Zahlreiche Transparente, auf denen sie die Unabhängigkeit ihres Landes forderten, und die grün- weiße Fahne mit Halbmond und Stern, Symbol der Nation Algerien, führten sie mit sich. Dann, nachdem ein Polizeibeamter in Sétif aus nichtigem Anlaß das Feuer auf die Demonstranten eröffnet hatte, breiten sich Mord und Totschlag wie ein Flächenbrand über Ostalgerien aus.17 Über 40’000 Algerier, so wurde geschätzt, fanden in dem meh- rere Tage dauernden Gemetzel den Tod. Viele Historiker sahen im nachhinein in den blutigen Ereignissen den „Anfang vom Ende“ der französischen Herrschaft in Algerien und bezeichnen sogar den 8. Mai 1945 als den Tag, an dem der Algerienkrieg entfacht wurde.18

IV. Die Neuformierung der nationalen Befreiungsbewegung

Trotz des schweren Rückschlags formierten sich die antikolonialen Kräfte Algeriens schnell wieder neu. Schon 1946 vereinte Ferhat Abbas seine Anhänger in der „Demo- kratischen Union des algerischen Manifestes“ (Union Démocratique du Manifeste Al- gérien, UDMA), und Messali Hadj die seinen in der „Bewegung für den Triumph der demokratischen Freiheiten“ (Mouvement pour le Triomphe des Libertés Démocratique, MTLD). Während die UDMA für eine mit Frankreich assoziierte Algerische Republik eintrat, verfolgte die MTLD das Ziel, einen unabhängigen algerischen Staat zu errich- ten. Frankreich kam mit dem Algerien-Statut sogar einigen ihrer Forderungen entge- gen. Das Algerien-Statut ist ein von der französischen Nationalversammlung 1947 ver- abschiedetes Gesetzeswerk, durch das unter dem Eindruck des Aufschwungs der nati- onalen Befreiungsbewegung nach dem Zweiten Weltkrieg die Form der Kolonialherr- schaft in Algerien modifiziert werden sollte. Algerien, das weiterhin zu den Departe- ments Frankreich gezählt wurde, erhielt die Finanzautonomie, die Algerier wurden formaljuristisch mit den Europäern gleichgestellt, womit der „Eingeborenenkodex“ von 1881, welcher die juristische Sanktionierung der vorher schon existierenden Zweitei- lung der algerischen Bevölkerung darstellte, faktisch aufgehoben wurde. Weiterhin brachte das Algerien-Statut die Freiheit der islamischen Kultausübung sowie die Ein- führung des Arabisch-Unterrichts in den algerischen Schulen. Das Land selbst sollte aber weiterhin von einem Generalgouverneur verwaltet werden, dem dann ein „Rat der Regierung“ beigeordnet sein sollte, dessen Mitglieder zum Teil ernannt, zum Teil von der ebenfalls neuen „Algerischen Versammlung“ gewählt werden sollten. Aus diesem bestehenden „Scheinparlament“19 waren die antikolonialen Kräfte infolge Wahlmani- pulation und -fälschung stets unterrepräsentiert. Eine Vielzahl von Algeriern war trotz- dem gegen das Statut, weil bei ihnen durch die Ereignisse der vergangenen Jahre die Hoffnung und der Glaube geschwunden waren, mit ausschließlich friedlichen Mitteln die nationale Unabhängigkeit zu erreichen. Außerdem gab es eine Menge Gründe für die wachsende Ungeduld und Radikalität im Land: Trotz jahrzehntelangen Wider- stands war Algerien die am meisten ausgeplünderte Provinz Frankreichs und die Alge- rier in ihrer überwältigenden Mehrheit rechtlos. Es war den Algerien verboten ihre Kultur, die sie sich im Laufe der Geschichte ihres Landes erlangt hatten, zu pflegen, zum Beispiel war es ihnen verboten ihre Muttersprache zu sprechen oder zu lernen. Außerdem hatten sich nach dem Zweiten Weltkrieg wichtige Veränderungen in der Welt vollzogen. Viele Völker hatten begonnen das imperialistische Kolonialreich niederzureißen: Indien hatte 1947 seine Selbständigkeit errungen, das chinesische Volk 1949 seinen Befreiungskrieg siegreich beendet, 1952 hatten in Ägypten patriotische Offiziere um Gamal Abd el-Nasser das proimperialistische Regime des König Faruk gestürzt, und 1953 hatten in unmittelbarer Nähe, in Marokko und Tunesien, bewaffnete Aktionen gegen die französische Kolonialmacht begonnen.

Ende 1947 hatten einige Algerier aus den Reihen der MTLD die „Sonderorganisation“ (Organisation Spéciale, OS) gegründet. Aus der OS, ursprünglich eine Art Schutzpoli- zei, um politische Veranstaltungen zu sichern, ist dann eine schlagkräftige Truppe von 4500 kriegserfahrenen Männern geworden.20 Von Stützpunkten in allen Teilen des Landes aus nahmen sie Anschläge Objekte der Kolonialmacht. Nach einer versuchten Entführung in Bône wurden viele OS-Mitglieder im März 1950 verhaftet. Die anderen tauchten in Großstädten unter, verschwanden in den Bergen des Aurès und der Kabylei oder flohen ins Ausland.

Im März 1954 trafen sich in Algier fünf ehemalige Führer der OS und riefen dort das „Revolutionäre Komitee für Einheit und Aktion“ (Comité Révolutionnaire d’Unité et d’Action, CRUA) ins Leben.

V. Die Situation am Vorabend des Kriegsausbruchs (1954)

Ein Ereignis gab den letzten Impuls, jetzt endgültig ohne Kompromisse und ohne gro-ße diplomatische Anstrengungen für die Unabhängigkeit Algeriens zu kämpfen. Am Abend des 7. Mai 1954 ging die Nachricht um die Welt, daß gegen 19 Uhr das franzö- sische Expeditionskorps unter General de Castries vor der vietnamesischen Volksar- mee kapituliert hatte. Für die Männer der CRUA war das eine gewaltige Ermutigung.

Am 25. Juli beschlossen sie, sich auf einen bewaffneten Aufstand vorzubereiten. Hinzu kam noch als weiterer Faktor, die Wirtschaftsmisere in der sich die algerische Bevöl- kerung befand. Das Durchschnittseinkommen eines algerischen Europäers übertraf im Jahre 1954 das eines einheimischen Algeriers um mehr als das Zwölffache.21 Mehr als 90% der Wirtschaft des Landes wurden von der örtlichen europäischen Bourgeoisie kontrolliert.22

In den Monaten August, September und Oktober 1954 liefen die Aufstandsvorberei- tung auf Hochtouren. Neue Kampfgruppen wurden aufgestellt und militärisch geschult sowie Waffen, Sprengstoff und Medikamente besorgt. Flugblätter wurden verteilt und Kontakte mit marokkanischen und tunesischen Aufständischen geknüpft. Der strategi- sche Plan sah drei Etappen vor. In der ersten sollten die militärisch-politischen Struktu- ren des Aufstandes geschaffen und ausgebaut sowie die Volksmassen durch intensive Aufklärung für den Aufstand gewonnen werden. Ziel der zweiten Etappe war es, den militärischen Kampf zunehmend durch politische Massenaktionen zu ergänzen, um eine Destabilisierung der Kolonialmacht zu erreichen. In der dritten Etappe wollte man dann befreite Zonen schaffen und revolutionäre Machtorgane bilden.

Am 23. Oktober 1954 beschloß das Komitee die Gründung der Nationalen Befreiungs- front (Front de libération Nationale, FLN) als politischen Zusammenschluß aller Patri- oten, die dafür eintraten, die nationale Unabhängigkeit auf dem Weg des bewaffneten Kampfes zu erreichen, unabhängig von deren Zugehörigkeit zu den bisherigen politi- schen Organisationen. Weiterhin entschied man sich, die Nationale Befreiungsarmee (Armée de Libération Nationale, ALN) als militärisches Instrument der Front zu schaf- fen. Als Termin für den Aufstand wurde der 1. November 1954 festgesetzt.

B. Der Algerienkrieg (1954-1962)

I. Vom Aufstand bis zur Ausweitung zum nationalen Befreiungskrieg (November 1954 bis August 1956)

In der Nacht zum 1. November verübten über 40 bewaffnete Gruppen mit insgesamt 800 Kämpfern an zahlreichen Stellen des Landes Anschläge auf Kasernen, Militärpos- ten, Arsenale, Polizei- und Gendarmeriepatrouillen. Sie unterbrachen Telefonleitun- gen, zerstörten Brücken und setzten Lagerhäuser französischer Gesellschaften und Farmen in Brand.

In den ersten Monaten blieb der Umfang der militärischen Aktionen jedoch insgesamt gering. Die Mehrheit der Bevölkerung nahm zunächst eine wartende Haltung ein, weil noch begründete Zweifel an den Erfolgsaussichten des bewaffneten Kampfes gegen die Kolonialmacht hegte. Die französische Verwaltung in Algerien schenkte den Aufstän- den und bewaffneten Aktionen zunächst kaum Aufmerksamkeit, weil man davon aus- ging, daß es sich lediglich um einige wenige Extremisten der MTLD handele.23 Also ließ man die MTLD verbieten und nahm einige ihrer Mitglieder fest. Weil man aber schon in den ersten drei Monaten erkennen mußte, daß man, obwohl man vereinzelt Erfolge im Kampf gegen die Widerstandskämpfer erzielt hatte, die bewaffnete Erhe- bung in ihrem Fundament nicht zerschlagen konnte, erhöhte die französische Regie- rung die Stärke der in Algerien stationierten Truppen von 62’000 (Nov. 1954) auf 114’000 im Juli 1955.24

Die Französische Nationalversammlung verhängte am 3. April 1955 den Ausnahmezustand über große Teile des Aurès, der Kabylei und über Gebiete an der tunesischen Grenze und dehnte ihn im Mai 1955 auf das ganze Departement Constantine aus. Armee und Polizei verhafteten zunehmend Personen, die der Zugehörigkeit zur FLN oder ALN beschuldigt wurden und sperrte sie in Untersuchungs- und Internierungslager (Centre de Tri et de Transit und Camps d’hébergement), in denen es auch laut Augenzeugenberichten zu Folterungen kam.25

Die ALN, die nur spärlich mit Waffen und Munition ausgerüstet war, erhielt von vielen Seiten, vor allem aus Ägypten, Tunesien, das ja am 3. Juni 1955 die innere Autonomie erlangt hatte und Marokko, das seit dem 2. März 1956 unabhängig war, sowohl materielle als auch finanzielle Unterstützung.

Die vielerorts zunächst zu beobachtende zurückhaltendere Haltung der Bevölkerung gegenüber der FLN und ALN wich seit Anfang 1955 zunehmend einer aktiven Unterstützung. Zentren der antikolonialen Streitkräfte waren das Aurès-Gebirge und die Kabylei. Als die Franzosen versuchten, diese Gebiete zu isolieren, um sie dann besser ausschalten zu können, kam es am 20. August 1955 in zahlreichen Städten zu etwa 50 Anschlägen auf französische Einrichtungen des Militärs und der zivilen Bevölkerung. Diese militärische Aktion wuchs zu einer regelrechten Volkserhebung an, was wiederum zur Folge hatte, daß die französische Armee einen Teil ihrer Einheiten aus Waldund Gebirgsregionen, also aus den Zufluchtsorten der Antikolonialisten, zurückzog und zum Schutze der französischen Bevölkerung in den Dörfern und Städten nördlich von Constantine einsetzte. Damit konnte die ALN ihre Kontrolle über ausgedehnte Wald- und Gebirgsregionen verstärken. Das Resultat dieses Aufstandes am 20. August war die Verhängung des Kriegsrechts über ganz Algerien.

Im Sommer 1956 kämpften bereits über 360’000 Soldaten in Algerien. Hinzu kamen 200’000 Mann Polizei, Territorialeinheiten (Milizen der europäischen Siedler) und algerische Söldner.26

Die algerische Bevölkerung wurde von den Kolonialbehörden verstärkt Zwangsmaßnahmen unterworfen. Man verbot die AKP, die Algerische Kommunistische Partei Algeriens, ersetzte die ohnehin machtlosen Lokalverwaltungen durch Sonderverwaltungsabteilungen (Section Administrative Spécialisé, SAS) der Armee und errichtete Internierungslager für politische Häftlinge.

II. Der Kongreß von Soummam

In der Zeit vom 20. August bis 4. September 1956 trafen sich die Kommandeure der Befreiungsarmee zu ihrer ersten größeren Beratung, einem geheimen Kongreß, im So- ummam-Tal in der Kabylei. Fast zwei Jahre nach Beginn des Aufstandes hatte sich der antikoloniale Kampf zu einem nationalen Befreiungskampf ausgeweitet, die Be- freiungsarmee sich gewaltig vergrößert, und man hatte durch ein illegales Verwal- tungsnetz der ALN, die Politisch-administrative Organisation (Organisation politico- militaire, OPA), die französischen SAS faktisch ausgeschaltet. Nun war es auch not- wendig geworden, ein gemeinsames politisches Programm auszuarbeiten, die Struktu- ren und Kampfmethoden der ALN zu vereinheitlichen und zu koordinieren. Der Kongreß wählte den Nationalrat der algerischen Revolution (Conseil National de la Révolution Algérienne, CNRA) als höchstes politisches Leitungsgremium der FLN und ein Koordinierungs- und Exekutivkomitee (Comité de Coordination et d’Exécution, CCE) als operatives Leitungsorgan des politischen und militärischen Be- freiungskampfes.

Ein eigentliches militärisches Oberkommando wurde auf dem Kongreß nicht geschaf- fen. Man einigte sich aber darüber, welches die angestrebten Ziele des Befreiungs- kampfes sein sollten. Als strategische Hauptziele nahm man sich die Zerschlagung des Kolonialregimes, die Erringung der nationalen Unabhängigkeit und die Wiedergeburt des algerischen Staates in Form einer demokratischen und sozialen Republik.27 Dieses Programm bezeichnete es unmittelbares militärisches und politisches Ziel, die Koloni- alarmee maximal zu schwächen, um ihren Sieg mit den Waffen zu verhindern, die ko- loniale Wirtschaft zu zerrütten, die normale Verwaltung des Landes unmöglich zu ma- chen und das soziale und wirtschaftliche Leben im Mutterland selbst zu stören, Frank- reich international zu isolieren und dem Befreiungskrieg weltweite Anerkennung zu sichern.

Weiterhin wurde das Gebiet um Algier zur Autonomen Zone Algier (Zone Autonome d’Alger, ZAA) erklärt. Ziel war es, die antikolonialen Kräfte auf die Städte zu lenken, nachdem erhebliche Erfolge auf dem Land erzielt worden waren.

Das Soummam-Programm erklärte die FLN zur einzig rechtmäßigen Vertreterin des algerischen Volkes und bekräftigte das Prinzip der kollektiven Führung. Der Kongreß machte auch die Beziehung zwischen der ALN und der FLN deutlich. Die ALN war nicht nur das militärische Instrument der FLN, sondern ihr Kernstück, ihr Rückrat. In allen Phasen des Kampfes verkörperte sie einen politischen Faktor. FLN und ALN bildeten eine untrennbare Einheit. Die FLN wurde im Ergebnis des sich entfaltenden bewaffneten Kampfes zur entscheidenden politischen Kraft und existier- ten im Innern des Landes dank der Stärke der ALN. Die ALN bestand aus drei großen Abteilungen: Die Moudjahidun („die, die den heiligen Krieg führen“) waren reguläre, uniformierte Kämpfer, die Musabbilun („die, die sich gemeinnützigen Werken wid- men“) waren Hilfskräfte vornehmlich aus ländlichen Gebieten, die zu bestimmten Ope- rationen herangezogen wurden und ansonsten ihrer zivilen Beschäftigung nachgingen, und die Fidaiyun („die, die sich selbst opfern“) waren für Spezialaufgaben ausgebilde- te Stadtguerilleros. Die Offiziere, Soldaten und alle übrigen Beteiligten verstanden sich als politische Kämpfer. Die Führung der FLN und der ALN maß der politischen Erzie- hung wie auch der Aufklärungsarbeit unter der Bevölkerung große Bedeutung bei.

Eine wichtige Rolle in der politischen Erziehung der Soldaten im antiimperialistischen, antikolonialistischen und patriotischen Geist spielte der Islam. Die ALN versuchte an Traditionelle Denk- und Glaubensvorstellungen anzuknüpfen. Sie bezeichnete den Kampf als „Djihad“, als „Heiligen Krieg“. Gemeint war der vaterländische Krieg und nicht der Glaubenskrieg. Die Soldaten verstanden ihn als gottfällige Tat, und mit dem Ruf „Allah Akhbar“ („Allah ist der Größte“) gingen sie in die Schlacht oder wurden als Märtyrer hingerichtet. Der Islam weckte den Patriotismus, stärkte die nationale Einheit und stimulierte den Kampf- und Widerstandswillen.

Die französischen Behörden erfuhren erst nach dem Kongreß, daß dieser stattgefunden hatte. „Sie rächten sich auf ihre Weise.“28 Flugzeuge bombardierten Ifri und benachbarte Orte. Einheiten der Fremdenlegion sprengten zahlreiche Häuser. Den Massakern fielen 700 Menschen zum Opfer.

III. Die Schlacht um Algier

Seit dem Sommer 1956 war in und Algier eine Eskalation der Gewalt zu spüren gewe- sen. Im Juni wurden erstmals zwei Führer der ALN, Hamida Zabana und Ferradj Abd el-Kader Ben Moussa, inhaftiert und exekutiert worden. Auch vermehrten sich die An- schläge europäischer Rechtsextremisten, der sogenannten Ultras, gegen Einrichtungen der FLN, so wurde zum Beispiel am 1. Juli ein Bombenanschlag auf den Sitz der UG- TA (Union Générale des Travailleurs Algériens) ausgeübt. Man versuchte auch zu- nehmend die Kasbah, das Zentrum der Befreiungskämpfer in der ZAA, ein Labyrinth von zahllosen Gassen, in denen etwa 100’000 Menschen auf engstem Raum wohnten, zu terrorisieren.29

Im Januar rief die FLN zu einem Generalstreik auf, anläßlich einer Diskussion der Algerienfrage bei den Vereinten Nationen, um auf internationaler Ebene Aufmerksamkeit zu erregen. Dieser Streik wurde jedoch durch die Fallschirmjäger des General Massu zerschlagen, endete also mit einem Mißerfolg für die FLN.30

Im Frühling 1957 begannen dann die Fallschirmjäger von General Massu, systematisch mit Hilfe von Razzien die Kasbah .nach Waffenverstecken und Fedayins zu durchsu- chen (auch Operation „Champagne“ genannt), was im allgemeinen als der Beginn der „Schlacht“ um Algier bezeichnet wird. Massu verfügte bei dieser Operation über 10’000 Mann seiner 10. Fallschirmjäger-Division, die er über Algier und Umgebung verteilte. Das Zentrum Algiers, zu dem die Kasbah gehörte, wurde als spezielles Ope- rationsgebiet Oberst Godard und seinem Gehilfen, Oberleutnant Trinquier, unterstellt. Ganze Stadtteile wurden durch Drahtverhaue abgeriegelt, strategische Punkte wurden besetzt, über 1000 Männer patrouillierten ständig, verdächtige Zivilisten, die auf der Straße verhaftet oder aus ihrer Wohnung geholt wurden, schaffte man in Regiments- stäbe, wo sie unter Folter zu Aussagen gezwungen wurden. Besonders Oberleutnant Trinquier war mit seiner Operativen Schutzabteilung (Détachement Opérationnel de Protection, DOP) nach den Worten Massus „auf Verhöre von Verdächtigen speziali- siert, die nichts sagen wollten“.31

Die Schlacht um Algier war ein Polizeikampf geworden, bei dem die brutalsten Mittel zum Einsatz kamen.

„La répression atteint un degré de brutalité rarement surpassé dans l’histoire de l’armée française. Des unités d’élite sont gangrenées par le racisme, à force de « casser du bougnoule », et cherchent un exutoire à leur besoin de violence dans des méthodes fascistes.“32

Doch auch die FLN ging mit ihren Gegnern nicht gerade zimperlich um. Die Kämpfer der FLN verstärkten die Einschüchterungsversuche nicht nur gegenüber den französischen Soldaten, sondern auch gegen Teile der algerischen Bevölkerung, die ihnen nicht engagiert genug im Kampf um die nationale Unabhängigkeit erschienen. In diesem Zusammenhang spricht man auch oft von dem „sourire kabyle“ oder „sourire arabe“, die eine Bezeichnung waren für die Leichen algerischer Bürger, deren „Gurgel von einem Ohr zum anderen aufgeschlitzt“ war, gewesen ist. Die Moudjahidin machten aus ihren Opfern Märtyrer, die für die nationale Befreiung gefallen waren und versuchten so, ihre Niederlage in einen Sieg umzuwandeln.33

Die Schlacht um Algier endete im Herbst 1957 mit einer Niederlage für ALN und FLN. Der Führer der FLN in Algier Yacef Saadi war verhaftet worden, wie viele ande- re Kader auch. Das Netz militärischer und politischer Zellen war zerschlagen worden. Das CCE hatte bereits Ende Februar die Stadt verlassen und nach Tunis ausweichen müssen, was die Ausübung ihrer Führungsfunktion erheblich beeinträchtigte. Ursachen für die Niederlage war in erster Linie die terroristische Kriegführung Massus, die Zi- vilbevölkerung und ALN gleichermaßen einschlossen, sowie große taktische Mängel der Fidaiyun.

Die Algerier konnten aber auch Erfolge verbuchen: Dadurch, daß fast ein ganzes Jahr lang eine kampfstarke französische Division in Algier gebunden worden war, konnten im ländlichen Raum einige Erfolge erzielt werden. Der Welt war außerdem so deutlich wie nie zuvor die Art der Kriegführung Frankreichs im Algerienkrieg vor Augen geführt worden, wozu der demonstrative Rücktritt des Generals de Bollardière ebenso beitrug wie der erschütternde Bericht des Henri Alleg über die Folterungen und Behandlung, die er als politischer Gefangener in der Todeszelle im Gefängnis von Barberousse vor seiner Exekution erleiden mußte.34

IV. Entwicklung zwischen September 1956 und Februar 1958

Gemäß dem Beschluß des Soummam-Kongresses verstärkte die ALN ihre Offensive gegen die Kolonialmacht Frankreich. Allein von Oktober bis Dezember 1956 unter- nahmen die Befreiungskämpfer fast 9’000 Aktionen. Neu war, daß die ALN keinen Kleinkrieg mehr führte, sondern auch zum Kampf in Kompanie- und teilweise Batail- lonsstärke überging.

Der ALN gelang es ihre Kampfhandlungen auf ganz Nordalgerien auszuweiten, neue Stützpunkte in Gebirgs- und Waldregionen anzulegen und das illegale Verwaltungsnetz auszubauen. Die Südflanke des mittleren Teils Nordalgeriens blieb der ALN jedoch weiterhin versperrt. Dieses Gebiet wurde von bewaffneten Gruppen der Anhänger Messali Hadjs kontrolliert. Diese lehnten eine Eingliederung in die ALN, die sie mehr als die Kolonialtruppen bekämpften, ab.

Dennoch mußten einige schwere Schläge hingenommen werden. Im Oktober gelang es der französischen Armee ein mit Waffen beladenes Schiff der FLN im Mittelmeer in ihre Gewalt zu bekommen. Weiterhin entführte der französische militärische Geheim- dienst Sonderflugzeug des marokkanischen Königs nach Algier, das sich auf dem Flug von Rabat nach Tunis befand und fünf algerische Führer an Bord hatte. Auf diese Wei- se gelangten einige geheime Dokumente in französische Hände. Dieser Anschlag setzte den zwischen den Beauftragten der französischen Regierung und der FLN seit April 1956 in Kairo, Belgrad und Rom geführten Geheimgesprächen ein Ende, machte eine Verhandlungslösung für längere Zeit unmöglich und verschärfte die militärischen Aus- einandersetzungen.

Nach der Schlacht um Algier verstärkte die zahlenmäßig weiter angewachsene ALN im Laufe des Jahres 1957 ihre Aktionen mit weiter verbesserten Waffen. Schwere Gefech- te fanden zum Beispiel im Juni 1957 im Aurès-Gebirge, im Oraner-Gebiet und bei Djelfa und Béchar sowie Ende Juli bei Ferna und Anfang August 1957 im Djebel Bou- zegza statt.

Versuche, das Gebiet weiter nach Süden in die ausgedehnten Regionen der nördlichen Sahara auszuweiten, scheiterten oft an der sehr gut entwickelten französischen Luft- aufklärung. Hinzu kam, daß in dieser Gegend weiterhin Messalisten-Banden unter dem Kommando von Mohammed Bellounis Widerstand leisteten. Da diese im April 1957 Gefahr liefen, von der ALN zerschlagen zu werden, boten sie ihre Dienste der französischen Armee an, die sie daraufhin mit Geld und Waffen unterstützte, in Dienst nahm und einer Infanteriedivision unterstellte. Da aber Bellounis die ihm gewährten Privilegien zum Schaden der französischen Armee ausnutzte, ging diese gegen ihn vor und zerschlug seine Einheiten bis auf kleine Gruppen.35

In der Nähe von Nador (Marokko) richtete die ALN 1957 ein Ausbildungszentrum für Nachrichtentechnik, die seit Mitte 1956 zur Nachrichtenübermittlung zwischen Stab und den Befehlsstellen genutzt wurde, ein, wo Funker ausgebildet wurden. In Le Kef (Tunesien) errichtete die ALN ihre Hauptfunkstelle, mit der die Stäbe beständig Kon- takt unterhielten. Im Oktober 1957 beschloß das CCE, nachdem es vom CNRA dazu aufgefordert worden war, eine provisorische Regierung vorzubereiten. Die dislozierten Teile der Befreiungsarmee in Marokko und Tunesien wurden zu gesonderten Verbän- den zusammengefaßt. So begann allmählich die Aufstellung einer Art Außenarmee in den benachbarten Maghreb-Ländern. Als Koordinationsorgan zwischen Grenzarmee und Innenarmee schuf das CCE ein zentrales militärisches Führungsorgan, das Komi- tee für militärische Operationen (COM).

V. Die Ereignisse im Februar 1958 und de Gaulles Rückkehr

Am 8. Februar 1958 wurde in der Nähe des tunesischen Grenzdorfes Sakiet-Sidi- Youssef ein französisches Aufklärungsflugzeug von der ALN beschossen. General Salan, seit Dezember 1956 Oberbefehlshaber in Algerien und Nachfolger General Massus, ordnete unverzügliche Vergeltungsmaßnahmen an. 80 Zivilisten, darunter 9 Frauen und 19 Kinder, kamen bei dem achtzig Minuten dauernden Bomben- und Kugelhagel über dem winzigen Ort ums Leben, 130 Menschen wurden verletzt.

Dieser Vorfall hatte weitreichende Konsequenzen. Er verschärfte die Regierungskrise in Frankreich und außenpolitisch geriet Frankreich immer weiter in die Isolierung.

Der Kolonialkrieg in Algerien stürzte die Vierte Republik in eine Tiefe Krise. Er ver- schlang mittlerweile täglich 3 Milliarden Francs. Zunehmend erlangten profaschisti- sche, ultrakolonialistische Kräfte der europäischen Minderheit Algeriens und andere Rechtsextremisten Einfluß auf die Armee und bildeten eine Gefahr für die bürgerliche Demokratie. Die französische Bevölkerung lehnte den Kolonialkrieg in Algerien in wachsendem Maße ab, und es entstand eine Breite Bewegung für einen Verhandlungs- frieden.

Am 5. Februar 1958 verabschiedete die Nationalversammlung das „Gesetz über die Institutionen Algeriens“, das sogenannte Rahmengesetz, das das Algerien-Statut von 1947 ablöste. Es erklärte Algerien zu einem Integrierenden Bestandteil der Französischen Republik, teilte das Land in fünf mit begrenzten Autonomierechten ausgestattete Territorien und sah eine Reihe sozialer Reformen vor.

Die reaktionären, ultrakolonialistischen Kräfte der französischen Bevölkerungsminder- heit Algeriens sahen in diesem Gesetz jedoch ein unzulässiges Zugeständnis an das Freiheitsstreben des algerischen Volkes und eine Einschränkung ihrer traditionellen Privilegien. Um seine Anwendung durch die Regierung Pflimlin zu verhindern, unter- nahmen ultrakolonialistische Kräfte in Verbindung mit reaktionären Offizieren und gaullistischen Gruppen am 13. Mai 1958 in Algerien einen Putsch. Die Macht über- nahm ein Wohlfahrtsausschuß unter dem Vorsitz von General Massu, der bestrebt war mit allen Mitteln die Herrschaft Frankreichs über Algerien zu sichern und eine Regie- rung der nationalen Rettung unter der Führung von General de Gaulle zu schaffen. Sie waren entschlossen, ihr Ziel erforderlichenfalls durch die Invasion Frankreichs und die Entfesselung einer Militärrevolte zu erreichen. Die Nationalversammlung wich vor den Bürgerkriegsdrohungen der Ultras zurück und übertrug am 1. Juli 1958 General de Gaulle die Regierungsgewalt. Damit war das Ende der Vierten Republik bewirkt wor- den.36

De Gaulles Plan war es, da er eingesehen hatte, daß die Ära des klassischen Kolonia- lismus zu Ende ging, den absehbaren Verlust für die französische Wirtschaft in Gren- zen zu halten und zugleich Vorkehrungen zu treffen, die nach Erringung der staatli- chen Selbständigkeit Algeriens eine neokolonialistische Einflußnahme im Lande ermöglichen würden. Es gelang ihm sehr schnell, das Vertrauen der algerischen Bevölkerung zu gewinnen. Dies zeigte sich schon im September 1958, wobei auch militärischer Druck und massive demagogische Propaganda eine wesentliche Rolle spielten, bei dem abgehaltenen Referendum für die Verfassung der Fünften Republik, bei dem 76% der algerischen Wähler für das Referendum stimmten, obgleich die FLN zum Abstimmungsboykott aufgerufen hatte.37

Außerdem versuchte de Gaulle auch, die algerische Bevölkerung von der FLN zu trennen und für die französische Politik zu gewinnen. Dieses Ziel verfolgte auch der Plan von Constantine vom 3. Oktober 1958. Er beinhaltete vor allem Maßnahmen zur wirtschaftlichen und sozialen Verbesserung Algeriens. Seine Realisierung ließ jedoch weit hinter den geplanten Zielen zurück.

Zu dem Versuch, einen Keil zwischen die Bevölkerung und die FLN zu treiben, gehör- te auch der Plan des General Challe, der Nachfolger Salas, die OPA zu zerschlagen und die Umsiedlung großer Teile der Bevölkerung aus Gebieten, die von der ALN kon- trolliert wurden. Auch wurden, die an den Grenzen zu Marokko und Tunesien, auf der sogenannten Morice-Linie, errichteten Elektrozäune, durch Minenfelder, Radarfallen und Luftüberwachung ersetzt, um so den Grenzübergang wesentlich zu erschweren, und somit die Innenarmee der ALN von der Außenarmee in Marokko und Tunesien zu trennen.

Vom September 1958 bis Januar 1959 unternahm Frankreich eine Reihe von Großoperationen gegen Stützpunkte der ALN, die ab Februar 1959 im Rahmen des ChallePlans fortgesetzt wurden.

Die Führung der FLN/ ALN hatte schon längst de Gaulles neue, neokolonistisch orien- tierte Politik entlarvt und versuchte nun mit allen Mitteln, den Kampf um die nationale Unabhängigkeit fortzusetzen. In den Monaten Juni, Juli und August 1958 fanden wie- der verstärkt Aktionen statt. Seit dem Frühling 1958 verübte die ALN auch Anschläge in Frankreich gegen militärische und ökonomische Ziele. Mit diesen Aktionen de- monstrierte die ALN/ FLN ihren ungebrochenen Kampfeswillen und ihre Fähigkeit, den Gegner an empfindlichen Stellen, selbst im Mutterland zu treffen.

Am 19. September 1958 konstituierte sich das Koordinations- und Exekutivkomitee der FLN (CCE) zur Provisorischen Regierung der Algerischen Republik (Gouverne- ment provisoire de la République algérienne, GPRA) mit Sitz in Tunis. Zum Minister- präsidenten Ferhat Abbas berufen. Die GPRA wurde unverzüglich von allen unabhän- gigen arabischen Ländern und in der Folgezeit von weiteren afroasiatischen und von sozialistischen Staaten anerkannt, und sie trug maßgeblich zur Festigung der internati- onalen Positionen der algerischen Befreiungsrevolution bei. Die GPRA war fest dazu entschlossen, den bewaffneten Kampf bis zur Erringung der politischen Unabhängig- keit fortzusetzen. Sie unterstrich zugleich ihre Bereitschaft, Verhandlungen mit der französischen Regierung aufzunehmen. de Gaulle lehnte dies ab.

Nachdem sich die Lage weiter verschärft hatte, und de Gaulle einsehen mußte, daß es Frankreich auch dieses Mal wieder nicht gelingen würde, in Algerien die strategische Initiative zu erlangen, bot er 16. September 1959 dem algerischen Volk das Recht auf Selbstbestimmung und Verhandlungen an. Die Algerier sollten sich für einen von drei Wegen entscheiden: Anschluß an Frankreich, vollständige Unabhängigkeit oder Auto- nomie im Rahmen einer Assoziierung mit der Französischen Republik. Dieses Einges- tändnis der französischen Regierung an Algerien stieß die entschiedene Ablehnung ultrakolonialistischer Kreise sowie hoher Armeeoffiziere mit General Massu an der Spitze. Das führte so weit, daß es am 24. Januar 1960 zu einem Putsch im Zentrum von Algier kam, der aber schon eine Woche später niedergeschlagen wurde.38

VI. Die letzten zwei Kriegsjahre

Am 19. Dezember 1960 nahm die Vollversammlung der Vereinten Nationen einen von 23 afro-asiatischen Staaten eingebrachten Resolutionsentwurf an, in dem das „Recht des algerischen Volkes auf Selbstbestimmung und Unabhängigkeit“ bekräftigt wurde. Zu dieser Abstimmung kam es nach einer Reihe von Ereignissen in Algerien. Anfang Dezember 1960 kam es zu Massendemonstrationen der Ultras unter dem Slogan „Algé- rie Française“ gegen die Politik der Kapitulation Charles de Gaulles und Massende- monstrationen algerischer Jugendlicher unter dem Slogan „Algérie Algérienne“. Das Aufeinandertreffen dieser beiden Parteien führte zu bürgerkriegsähnlichen Szenen in Algier. Hinzu kam das viele afrikanische Staaten in den Jahren zuvor und gerade 1960 zu nationaler Unabhängigkeit gekommen waren. Der französische Imperialismus kon- zentrierte sich nun auf die Erhaltung seiner wertvollsten und lukrativsten Besitzung, Algerien. Außerdem hatte die französische Regierung im Mutterland selbst inzwischen eine sehr Opposition bezüglich ihrer Algerienpolitik. Es kam verstärkt zu Friedensde- monstrationen, Streiks und aktiver Kooperation mit der FLN. Namhafte Künstler und Schriftsteller, unter ihnen Simone de Beauvoir, Marguerite Duras, André Masson und Jean-Paul Sartre unterzeichneten am 6. September 1960 die „Erklärung der 121“, in der nach Algerien kommandierte französische Soldaten zum bürgerlichen Ungehorsam aufgefordert wurden.39

Am 22. April 1961 kam es in Algier zu einem regierungsfeindlichen Putsch der im Januar 1961 gegründeten ultrakolonialistischen terroristischen Organisation der Geheimarmee (Organisation de l’Armée Secrète, OAS) und fünf französischen Generälen. Sie verhängten den Belagerungszustand über das Land. Eine parallele Aktion in der Hauptstadt Paris konnte gerade noch durch die Verhaftung der Anführer vereitelt werden. Die „Generalrevolte“ von Algier brach jedoch nach drei Tagen zusammen, da ihr die Mehrheit der Armee die Gefolgschaft verweigerte.

Am 26. April 1961 traten zwölf Millionen französische Werktätige in den General- streik, um der Provisorischen Regierung Algeriens ihre Solidarität zu demonstrieren. Die sozusagen letzte Aktion der Ultras, um genauer zu sein der OAS, die schon fast als Verzweiflungstat bezeichnet werden kann, ereignete sich am Abend des 9. Septembers 1961. Die OAS verübte einen Bombenanschlag auf General de Gaulle, der nur durch einen technischen Defekt an der zwanzigpfündigen Plastikbombe verschont wurde.40

VII. Die Abkommen von Evian

Anfang 1962 nahmen die französische Regierung und Beauftragte der GPRA die Ver- handlungen in Südfrankreich wieder auf. Hier war es den beiden Parteien gelungen, die Grundsteine für die offiziellen Verhandlungen, die am 7. März in Evian begannen zu schaffen. Am 18. März 1962 unterzeichneten der französische Algerienminister Jo- xe und der Vizepräsident der GPRA Belkassem Krim ein Abkommen über einen Waf- fenstillstand.

Die Abkommen von Evian legten unter anderem folgendes fest:

1. Der Waffenstillstand tritt am 19. März 1962, 12.00 Uhr in Kraft.

2. Die französische Regierung erkennt, vorbehaltlich einer durchzuführenden Volksab- stimmung, die volle und ungeteilte Souveränität Algeriens im Innern und nach au-ßen an.

3. Algerien garantiert das Recht der europäischen Minderheit und die wirtschaftlichen Interessen Frankreichs

4. Beide Länder gewähren sich Meistbegünstigung im Außenhandel.

5. Algerien verbleibt im französischen Wirtschaftsverband.

6. Entschädigung der enteigneten französischen Staatsbürger nach der bevorstehenden Agrarreform

7. Algerische Arbeiter in Frankreich erhalten Rechte nach der staatlichen Sozialge- setzgebung

8. Truppenreduzierung Frankreichs in Algerien auf 80’000 Mann

9. Frankreich erhält Nutzungsrecht für Kernwaffenversuchsgelände in der Sahara

Einerseits hatte Algerien jetzt die juristischen und politischen Grundlagen für die Gründung eines souveränen algerischen Staat, andererseits waren jetzt auch die öko- nomischen, politischen und militärischen Positionen des französischen Imperialismus in Algerien verankert und entsprachen somit seiner neokolonistischen Strategie und Politik.41

Am 1. Juli 1962 stimmten 99,7% der Bevölkerung des Landes für die Unabhängigkeit, die de Gaulle zwei Tage später in einem Telegramm feierlich anerkannte. Am 5. Juli feierte das algerische Volk schließlich das Ende eines grausamen Krieges und einer über 130jährigen Fremdherrschaft.

Das algerische Volk erkämpfte sich seine staatliche Souveränität unter großen Opfern und Leiden. 1,5 Millionen Menschen ließen im Kampf für die nationale Befreiung ihr Leben. Über 100’000 Menschen galten 1962 als verschollen. 400’000 Menschen wur- den in Gefängnissen und Lagern gefangengehalten, eine Million Algerier flüchteten in die Nachbarländer.42

Die ALN nahm die Bezeichnung Nationale Volksarmee an, und die am 20. September 1962 gewählte Nationalversammlung proklamierte am 25. September 1962 die Demokratische Volksrepublik Algerien.

[...]


1 F. Cataluccio, „Zu den Versuchen...“, S.16

2 Le Tourneau (1975), „Initiation à l’Algérie...“, S.199 3 Bedjaoui, „La révolution algérienne...“, S.21/22

4 Gerhard Höpp, „Algerien; Befreiungskrieg 1954-1962“, S.4

5 FLN, Fédération de France, „l’Etat Algérien avant 1830“, S.10

6 Nimschofski, „Algerien, Nationaler Befreiungskrieg“, S.6

7 G. Höpp, „Algerien, Befreiungskrieg 1954-1962“, S.11

8 Droz/ Lever, „Histoire de la guerre...“, S.18/ 19

9 Lackeraf, 1965, S.69ff.

10 Nimschowski, „Algerien, Nationaler Befreiungskrieg...“, S.8

11 W. Herzog, „Der Maghreb: Marokko, Algerien, Tunesien“, S.63

12 F. Abbas, „La nuit coloniale“, S.110

13 Gerhard Höpp, „Algerien, Befreiungskrieg...“, S.11

14 Nimschowski, „Algerien, Nationaler Befreiungskrieg“, S.9

15 Nimschowski, „Algerien, Nationaler Befreiungskrieg...“, S.10

16 G. Höpp, „Algerien, Befreiungskrieg, 1954-1962“, S15

17 G. Höpp, „Algerien, Befreiungskrieg 1954-1962“, S.16

18 Abdeluahab Bennini in „Der Befreiungskampf des algerischen Volkes“, Vorträge, S.26

19 G. Höpp, „Algerien, Befreiungskrieg 1954-1962“, S.16

20 M. Peyrouton, „Histoire générale du Maghreb“, S.274

21 „Economie et politique“, Paris, Oktober 1959, S.41

22 „Le Monde“, Paris, 14./ 15.07. 1957

23 Nimschowski, „Algerien, Nationaler Befreiungskrieg...“, S.19

24 Nimschowski, „Algerien, Nationaler Befreiungskrieg...“, S.20

25 ebenda, S.21

26 Gerhard Höpp, „Algerien, Befreiungskrieg 1954-1962“, S.21

27 Nimschowski, „Algerien, Nationaler Befreiungskrieg...“, S.36

28 Nimschowski, „Algerien, Nationaler Befreiungskrieg...“, S.41

29 G. Höpp, „Algerien, Befreiungskrieg 1954-1962“, S.24

30 C. Belvaude, „L’Algérie“, S.64

31 G. Höpp, „Algerien, Befreiungskrieg 1954-1962“, S.27

32 P. und Ph. Scherer, „Le rôle de la police dans l’armée dans la bataille d’Alger“, zitiert in M. Teguia, „L’Algérie en guerre“, Algier, Office des Publications universitaires, 1988, S.240

33 C. Belvaude, „L’Algérie“, S.65

34 G. Höpp, „Algerien, Befreiungskrieg 1954-1962“, S.29-30

35 Nimschowski, „Algerien, Nationaler Befreiungskrieg“, S.51-53

36 G. Höpp, „Algerien, Befreiungskrieg 1954-1962“, S.32

37 Nimschowski, „Algerien, Nationaler Befreiungskrieg...“, S.69

38 C. Belvaude, „L’Algérie“, S.70

39 g. Höpp, „Algerien, Befreiungskrieg 1954-1962“, S.37

40 G. Höpp, „Algerien, Befreiungskrieg 1954-1962“, S.39

41 Nimschowski, „Algerien, Nationaler Befreiungskrieg...“, S.100

42 ebenda, S.105

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Die geschichtliche Entwicklung Algeriens
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin
Veranstaltung
VL Geschichte Frankreichs
Note
1,3
Autor
Jahr
1995
Seiten
24
Katalognummer
V99096
ISBN (eBook)
9783638975452
Dateigröße
385 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Interessant, weil auch Ost-Literatur herangezogen!
Schlagworte
Entwicklung, Algeriens, Geschichte, Frankreichs
Arbeit zitieren
Marco Hausig (Autor:in), 1995, Die geschichtliche Entwicklung Algeriens, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/99096

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