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Außer Spesen nichts gewesen

Title: Außer Spesen nichts gewesen

Term Paper , 2000 , 9 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Bert Bröske (Author)

Law - Civil / Private, Trade, Anti Trust Law, Business Law
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INHALTSVERZEICHNIS

1. ANSPRUCH DES H AUF DM 520,- FÜR DIE WEINKISTE NR.11 1
1.1.Der Antrag des H
1.2. Abgabe des Angebots durch den A
1.3. Annahme des Angebots durch den H
1.4. Die Anfechtung des Kaufvertrages durch den A
1.4.1 Die Anfechtungserklärung
1.4.2 Die Anfechtungsgründe
1.4.3 Die Anfechtungsfrist
1.5. Wirksamkeit der Anfechtung
2. ANSPRUCH DES H AUF DM 198 FÜR DIE WEINKISTE NR.12
2.1. Angebot des A
2.2. Annahme des Angebots durch den H
2.3.Die Anfechtung des A
2.4. Umdeuten des Kaufvertrages
3. ANSPRUCH DES H AUF DM 35,- LIEFERKOSTEN
4. ERGEBNIS

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Inhaltsverzeichnis

1. ANSPRUCH DES H AUF DM 520,- FÜR DIE WEINKISTE NR.11

1.1.Der Antrag des H

1.2. Abgabe des Angebots durch den A

1.3. Annahme des Angebots durch den H

1.4. Die Anfechtung des Kaufvertrages durch den A

1.4.1 Die Anfechtungserklärung

1.4.2 Die Anfechtungsgründe

1.4.3 Die Anfechtungsfrist

1.5. Wirksamkeit der Anfechtung

2. ANSPRUCH DES H AUF DM 198 FÜR DIE WEINKISTE NR.12

2.1. Angebot des A

2.2. Annahme des Angebots durch den H

2.3.Die Anfechtung des A

2.4. Umdeuten des Kaufvertrages

3. ANSPRUCH DES H AUF DM 35,- LIEFERKOSTEN

4. ERGEBNIS

Zielsetzung & Themen

Die Hausarbeit untersucht die zivilrechtlichen Ansprüche aus einem fehlerhaften Kaufgeschäft zwischen den Parteien H und A. Ziel ist es, die Wirksamkeit von Kaufvertragsabschlüssen, die Anfechtungsgründe bei Irrtum sowie die Möglichkeiten einer Umdeutung des Rechtsgeschäfts rechtlich zu prüfen.

  • Prüfung von Kaufvertragsansprüchen nach dem BGB
  • Analyse der Anfechtungserklärung und Anfechtungsgründe bei Erklärungsirrtum
  • Rechtliche Einordnung von invitatio ad offerendum und konkludenter Annahme
  • Anwendung der Umdeutung eines nichtigen Rechtsgeschäfts
  • Ermittlung von Schadensersatzansprüchen aus dem Vertrauensschaden

Auszug aus dem Buch

1.1.Der Antrag des H

Ein Angebot zum Verkauf der Weinkisten könnte H durch einen Prospekt abgegeben haben. Ein Angebot ist eine, für sich schon bindende, empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf die Herbeiführung einer bestimmten Rechtsfolge gerichtet ist. Der Erklärende, der einem anderen ein Vertragsangebot macht, ist nach § 145 grundsätzlich an seinen Antrag gebunden.

Fraglich ist jedoch, ob H mit dem Prospekt ein verbindliches Verkaufsangebot oder lediglich eine sogenannte ,,invitatio ad offerendum" abgeben wollte. Diese stellt noch keine Offerte dar, sondern nur eine Aufforderung an andere, ihrerseits ein Angebot zu machen. Ein verbindliches Angebot setzt aber voraus, daß der Verkäufer sich rechtlich binden will. Ob ein solcher Bindungswille des Erklärenden H vorliegt, ist Auslegungsfrage. Gegen einen solchen Willen spricht bei einem Prospekt, daß eine Vielzahl von potentiellen Kunden durch Annahme einen Kaufvertrag zustande bringen könnten. Damit bestände die Verpflichtung des Verkäufers, den gekauften Wein gemäß § 433 I 1 dem Käufer zu übergeben und zu übereignen. Der Verkäufer müßte den Wein jedem beliebigen Käufer überlassen, auch wenn dieser z.B. nicht zahlungsfähig oder kreditwürdig wäre. Es stehen also noch nicht einmal die wesentlichen Vertragsbestandteile (essentialia negotii) fest. Mangels entgegenstehender Anhaltspunkte im Einzelfall kann deshalb kein verbindliches Verkaufsangebot in einem Prospekt des H gesehen werden. Bei dem Prospekt des H würde es sich folglich nicht um einen Antrag handeln, vielmehr liegt eine Aufforderung zur Offerte, eine invitatio ad offerendum vor.

Zusammenfassung der Kapitel

1. ANSPRUCH DES H AUF DM 520,- FÜR DIE WEINKISTE NR.11: In diesem Kapitel wird geprüft, ob ein wirksamer Kaufvertrag über die Weinkiste Nr. 11 zustande gekommen ist und wie sich die Anfechtung durch den Käufer A auswirkt.

2. ANSPRUCH DES H AUF DM 198 FÜR DIE WEINKISTE NR.12: Hier wird untersucht, ob durch die Umdeutung des nichtigen Geschäfts ein Vertrag über die tatsächlich gewünschte Weinkiste Nr. 12 entstanden ist.

3. ANSPRUCH DES H AUF DM 35,- LIEFERKOSTEN: Dieser Abschnitt behandelt den Anspruch des Verkäufers H auf Schadensersatz für den Vertrauensschaden nach § 122 BGB aufgrund der erfolgten Anfechtung.

4. ERGEBNIS: Das abschließende Kapitel fasst die Prüfungsergebnisse zusammen, wonach Ansprüche auf Erstattung der Transportkosten sowie auf Erfüllung bezüglich der Weinkiste Nr. 12 bestehen.

Schlüsselwörter

Privates Wirtschaftsrecht, Kaufvertrag, BGB, Anfechtung, Erklärungsirrtum, Umdeutung, Rechtsgeschäft, invitatio ad offerendum, Vertrauensschaden, Kaufpreiszahlung, Willenserklärung, Vertragsabschluss, Schadensersatz, negative Interesse, essentialia negotii

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Hausarbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert einen fiktiven juristischen Fall im privaten Wirtschaftsrecht, bei dem ein Kaufvertrag über Weinkisten aufgrund eines Irrtums angefochten wurde.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Die Schwerpunkte liegen auf den Voraussetzungen eines Kaufvertrages, den Regeln zur Anfechtung von Willenserklärungen und der Möglichkeit zur Umdeutung eines nichtigen Rechtsgeschäfts.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die rechtliche Klärung der Ansprüche des Verkäufers H gegenüber dem Käufer A hinsichtlich der Kaufpreiszahlungen und der Transportkosten.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Es wird die klassische juristische Gutachtenmethode angewandt, bei der die Anspruchsgrundlagen anhand des Bürgerlichen Gesetzbuches geprüft werden.

Was wird im Hauptteil der Arbeit thematisiert?

Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Anfechtung des Kaufvertrages über Weinkiste 11, die Prüfung der Umdeutung auf Weinkiste 12 sowie die Schadensersatzprüfung bezüglich der Lieferkosten.

Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit beschreiben?

Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Kaufvertrag, Anfechtung, Erklärungsirrtum, Umdeutung und Vertrauensschaden.

Warum wird der Prospekt des H als "invitatio ad offerendum" eingestuft?

Weil bei einem Prospekt kein Rechtsbindungswille vorliegt, da der Verkäufer sich nicht gegenüber einer unbestimmten Vielzahl von Kunden zur Lieferung verpflichten kann.

Warum ist die Anfechtung wegen eines Streits mit den Eltern unwirksam?

Dies stellt lediglich einen Motivirrtum dar, der nach den Grundsätzen des BGB nicht als Anfechtungsgrund für ein Rechtsgeschäft ausreicht.

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Details

Title
Außer Spesen nichts gewesen
College
Berlin School of Economics
Course
D-2 Privates Wirtschaftsrecht
Grade
1,7
Author
Bert Bröske (Author)
Publication Year
2000
Pages
9
Catalog Number
V99323
ISBN (eBook)
9783638977678
ISBN (Book)
9783640892228
Language
German
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Bert Bröske (Author), 2000, Außer Spesen nichts gewesen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/99323
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