Nationale und EU-Regionalförderung in der BR Deutschland


Hausarbeit, 1997

12 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Nationale und EU-Regionalförderung in der BR Deutschland

1 einleitende Bemerkungen

Aus heutiger Sicht hat sich für Europäische Wirtschaftsgemeinschaft als eigentliches Ziel die Erhaltung und der Ausbau der internationalen Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt herauskristallisiert. Diese Ziel ist in einem Land wie der Bundesrepublik Deutschland von um so größerer Bedeutung, in der schätzungsweise etwa 5 Millionen Arbeitsplätze direkt vom Export in die Europäische Gemeinschaft abhängen.

Somit ist es unerläßlich, in die Betrachtungen die grenzüberschreitenden und europäischen Dimensionen miteinzubeziehen, was sich beispielsweise darstellen läßt an:

- Umweltschutzaktivitäten, wo im rein regionalen oder nationalen Bezugsrahmen Maßnahmen wie zur Luft- und Gewässerreinhaltung kaum noch effizient durchgeführt werden können
- bei der Planung großer Infrastrukturvorhaben (z.B. Aus- oder Umbau von Telekommunikationsnetzen), die weitreichende transnationale Abstimmungen erfordern
- räumliche Strukturen, die von der EU durch ihre Aktivitäten bereits de facto beeinflußt werden, wie beispielsweise die gemeinschaftliche Agrarpolitik und deren Auswirkungen auf den ländlichen Raum

Nachteilig ist mit der verstärkten Integration im EU-Binnenmarkt und dem simultan laufenden Prozeß der immer deutlicher werdenden Internationalisierung und Spezifizierung von Funktionen, daß es zumindest mittelfristig zu einem verschärften Standortwettbewerb kommt, der zu einer Neubewertung von Standortvor- oder nachteilen führt.

Aus dem Vertrag über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht) wird der Stellenwert des Gemeinschaftszieles zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Gemeinschaft und zu einer ausgewogenen Entwicklung ihrer Regionen beizutragen, angehoben1.

Neuer transnationaler Abstimmungsbedarf ist im Gefolge der deutschen Wiedervereinigung und der Öffnung der Ostmärkte entstanden. Die ehedem starke Nord-Süd-Orientierung der Verkehrsströme wird durch neue West-Ost Achsen ergänzt werden müssen, doch auch im Bereich Nord-Süd besteht noch Handlungsbedarf beim Bau neuer oder beim Ausbau bereits vorhandener Strecken. Planungskonzeptionen wie die Strecke Prag-Dresden-Berlin- Skandinavien oder Rotterdam-Straßburg-Marseille verdeutlichen die Interessenlagen, die berücksichtigt oder auch vernachlässigt werden müssen.

2 Die Entwicklung von EU-Strukturfonds

2.1 historischer Überblick

Bereits bei der Unterzeichnung der Römischen Verträge im Jahre 1957 wurde in der Präambel der regionale Ausgleich mit den entsprechenden Maßnahmen zum Beihilfeverbot verankert2.

Anfangs setzte man alleine auf die erwarteten Wachstumspotentiale der Mitgliedsstaaten. Nebenbei sollten sie dort regionalpolitisch aktiv werden, wo sich dies als notwendig erwies. Trotz der Übereinkunft über das Bestehen eines solchen regionalpolitischen Instruments kam es erst nach und nach zu einer praktischen Umsetzung der bereits frühen Zielsetzungen.

Anfangs diente die EU-Regionalpolitik praktisch der Kofinanzierung nationaler Fördermaßnahmen, wobei die Fondsmittel nach einem festem Schlüssel auf die Mitgliedsstaaten aufgeteilt wurden. Dabei erhielten bedüftige Länder vergleichsweise hohe Anteile und reichere Länder vergleichsweise niedrige Anteile.

Insgesamt jedoch war der Gestaltungsspielraum der Kommission gering, Fördermittel wurden nicht effizient genug eingesetzt und waren zu arg an einem EU-weiten regionalen Ausgleich orientiert. Aus diesem Grund schuf man 1979 zunächst eine quotenfreie Abteilung des EFRE, wo der Kommission die Möglichkeit gegeben wurde, nach eigenen Vorstellungen zumindest einen Teil außerhalb der nationalen Fördergebiete einzusetzen. Im Jahr 1984 kam es mit der Einführung eines flexiblen Systems von Höchst- und Mindestquoten schließlich zur ersten größeren Veränderung der EFRE-Verordnung. Sie sah eine Verteilung von nur 90% der EFRE-Mittel nach einem festen Schlüssel und 10% auf Antrag der Mitgliedstaaten vor (Mindestquoten).

Dadurch war ein Medium geschaffen, das der Kommission zum einen die Möglichkeit bot, Einfluß auf die Quote, die jeder Mitgliedsstaat erhielt, auszuüben und zum anderern eine Auswahl unter den Förderanträgen der Mitgliedsstaaten zu treffen, also nicht nur bezüglich der absoluten Höhe, sondern auch der Inhalte der Förderung eine Entscheidung zu fällen. Der Übergang zur sogenannten ,,Programmförderung" als Regelfall der EU-Förderung erfolgte allerdings erst später mit der Reform der Strukturfonds im Jahr 1988. Diese Einheitliche Europäische Akte (erstes Delors-Paket) stand also in engem Zusammenhang zur Absicht, bis 1992 einen einheitlichen Markt in der EU zu schaffen. Tatsächlich fand die Öffnung des Binnenmarkts dann am 1.1.1993 statt.

Der weitere Fortgang Regionaler Wirtschaftsförderung soll im folgenden anhand der jeweiligen Programme erläutert und angegrenzt werden, sowie in Gliederungspunkt 5 Auskunft über Prognosen weiteren Handelns gegeben werden.

2.2 Überblick über die GRW in der BR Deutschland

Mit Maßnahmen wie das Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost 1991 und 1992 hat die Bundesregierung mit einem finanziellen Volumen von 24 Mrd. DM ein Zeichen für den Wille des wirtschaftlichen Neubeginns in Ostdeutschland gesetzt.

Desweiteren wurden mit dem Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms, im Mai 1993 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, weitere wesentliche Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Aufschwung in den neuen Ländern geschaffen.

Dabei spielen die Investitionszuschüsse der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", die ERP-Kredite, sowie die steuerlichen Hilfen in Form von Investitionszulagen und Sonderabschreibungen wie z.B. steuerliche Sonderabschreibung auf die Herstellungskosten von Immobilieneigentum in Ostdeutschland, die bis zum 31.12.1996 galten, eine zentrale Rolle bei der Förderung von Privatinvestitionen. Hierdurch werden die größten Investitions- und Arbeitsplatzeffekte erzielt, außerdem Einkommen und Beschäftigung in Problemgebieten erhöht.

Mit diesen Rahmenplänen, die im übrigen durch den Solidaritätszuschlag durch die Steuerzahler mitfinanziert werden, wird die 1991 festgelegte Linie auf nationaler Ebene konsequent weitergeführt, nämlich:

- das Schwergewicht der Förderung muß auf die neuen Länder verlagert werden
- der Handlungsbedarf in Regionen mit besonderem Anpassungsschwierigkeiten im Strukturwandel in den alten Ländern besteht weiterhin
- es sind sachliche und räumliche Schwerpunktbildungen erforderlich, um die begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermittel optimal auszunutzen

2.3 Regionale Wirtschaftsförderung durch die EU-Strukturfonds

Man unterscheidet die Sammelbezeichnung Strukturfonds in den3

- Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
- Europäischen Sozialfonds (ESF) und den
- Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL).

DerEuropäische Fonds für regionale Entwicklung(EFRE) wurde 1969 eingerichtet und ab 1975 wirksam. Er ist in Art. 130c EWG-Vertag kodifiziert und gilt als wichtigstes Instrumentarium der EU-Regionalpolitik. Der EFRE soll durch Beteiligung rückständiger Gebiete zum Ausgleich regionaler Ungleichgewichte in der Gemeinschaft beitragen.

1975-1988 wurden Zuschüsse zur Unterstützung einzelwirtschaftlicher Maßnahmen in Höhe von 24 Mrd. ECU gewährt, wobei hiervon etwa 80% auf Investitionen zur Verbesserung der materiellen Infrastruktur (Staudamm, etc.) entfielen.

DerEuropäische Sozialfonds(ESF) ist in Art. 123 EWG-Vertrag kodifiziert und seine Umsetzung fand 1961 statt.

Er sollte vorrangig der Verbesserung von Beschäftigungsmöglichkeiten der Arbeitskräfte, Mobilität und der Finanzierung von Umschulungsmaßnahmen dienen.

DerEuropäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft(EAGFL) ist in Art.40IV EWG-Vertrag kodifiziert und wurde 1964 wirksam. Er soll Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur in benachteiligten Gebieten und in Bergregionen dienen.

Ein weiteresFinanzinstrumentregionaler Wirtschaftsförderung ist derfür die Ausrichtung der Fischerei(FIAF). Dieser Fonds wurde erst 1993 mit dem Fall der Grenzen des Europäischen Binnenhandels verifiziert und ist für diese Arbeit von geringer Relevanz.

Sonstige Gemeinschaftsinitiativen sind solche aus Strukturfonds kofinanzierte Programme, die spezifische Ziele verfolgen.4

Sie sind von den oben genannten Förderprogrammen streng zu trennen, da sie ausschließlich definierten Zielsetzungen der Gemeinschaft dienen sollen. Für sie sind bis 1999 insgesamt 9% der für die Strukturfonds bereitgestellten Mittel reserviert.

Genannt werden sollen hier nur kurz einige derjenigen, in deren Rahmen auch in der BRD Fördermaßnahmen durchgeführt werden können: INTERREG II, LEADER II, HORIZON,...

3 Abgrenzungskriterien

3.1 Einsatzbereiche der Fördermittel

Wichtigste Frage, mit der sich Regionalpolitik beschäftigt, ist die Frage nach der Gebietsabgrenzung, in der regionale Förderung betrieben werden soll. Dabei sind verschiedene Kriterien der Dimension, der Bedüftigkeit und der Eignung herauszuarbeiten. Mit bestimmten regionalpolitischen Instrumenten und auf dem Weg der Beihilfenkontrolle greift die EU in den Prozeß der Fördergebietsfestlegung ein.

Da die EU laut Vertrag alle Beihilfen grundsätzlich als unzulässig betrachtet, Ausnahmeregelungen jedoch zuläßt, drängte die Kommission auch auf eine Einschränkung der (westdeutschen) Förderkulisse.

Wesentlicher Streitpunkt war nämlich, daß die nach deutschen Maßstäben bedürftigen Regionen für EU-Verhältnisse vergleichsweise gut entwickelt seien. Diese These war bis 1990 durchaus vertretbar, jedoch hat sich mit der Deutschen Wiedervereinigung durchaus anderes ergeben.

Die regionalen Wirtschaftsdaten der neuen Bundesländer und ihre Entwicklungsprobleme sind in ihrer Dimension mit den Problemen der strukturschwächsten Regionen der Union vergleichbar5 und dadurch ist auch der Gesamtschnitt in Deutschland in Mitleidenschaft gezogen worden.

Es läßt sich aber auch ein Trend dahingehend feststellen, daß volkswirtschaftlich immer noch ein starkes Nord-Süd-Gefälle besteht. Dabei sind die Differenzen zwischen dem eher landwirtschaftlich geprägten Norden und dem industrialisierten Süden noch von weit größerem Ausmaß als in den alten Bundesländern.

Bei der Frage nach der Dimension des deutschen Fördergebiets gibt es ebenso Konflikte wie bei der Frage, welche Regionen denn als förderwürdig einzustufen sind.

Durch den Einsatz eigener regionalpolitischer Instrumente nimmt die EU aber auch Einfluß auf die Abgrenzung der Fördergebiete in den Mitgliedsstaaten.

Seit 1988 erfolgt die EU-Regionalförderung durch die EU-Strukturfonds im Rahmen von Ziel 1, 2 und 5b in eigens klassifizierten Fördergebieten, wobei sich die Kommission hierfür anderer Kriterien als die Mitgliedsstaaten gegenüber ihrer national festgelegten Förderkulissen bedient. Infolgedessen entstehen Differenzen zwischen den einzelnen national festgelegten Förderkulissen, womit der Diskussion nach Beurteilung der Kriterien zur Festlegung der EU-Fördergebiete wieder neuer Zündstoff gegeben ist.6

Bei Ziel 1 ergibt sich die Förderwürdigkeit aus einem im EU-Vergleich niedrigen Pro-Kopf- Einkommen, was sich als Maßstab zur Beurteilung der Problemlage in einer Region als auch der Zielerreichung sehr gut eignet und sich außerdem auf einen EU-weiten Vergleich bezieht. Damit wären die Voraussetzungen für eine sinnvolle Regionenauswahl gegeben, wobei fraglich ist, ob die Regionenauswahl mit Hilfe eines objektiven Indikators in jedem Fall vorgenommen werden kann.

Bei einer eventuellen Erweiterung des EU-Territoriums oder der Wechselkurse der nationalen Währungen hin zum EURO bei einer Europäischen Währungsunion 1999 ändern sich auch die EU-weiten Durchschnittswerte, ohne daß sich an den Problemen oder dem erreichten Entwicklungsstand etwas verbessert hat.

Deshalb ist es positiv zu bewerten, daß die geringe Wirtschaftskraft der ehemaligen DDR nicht zum Anlaß genommen wurde, andere Fördergebiete in der BRD aus der Förderung herauszunehmen.

Voraussetzung für die Förderung einer Region nach Ziel 2 ist eine überdurchschnittlich hohe Arbeitslosenquote, der Anteil an in der Industrie Erwerbstätigen muß in einem Jahr seit 1975 über oder gleich dem Gemeinschaftsschnitt gelegen haben und seitdem zurückgegangen sein. Zur Festlegung des Kriteriums der 5b-Gebiete müssen wenigstens zwei der drei prioritären Kriterien hoher Anteil landwirtschaftlicher Beschäftigung, niedriges Agrareinkommen, geringfügige Bevölkerungsdichte bzw. Abwanderungstendenzen erfüllt sein.

Bei einem niedrigen Stand der wirtschaftlichen sozialen Entwicklung können ländliche Regionen aber auch bei Erfüllung anderer Kriterien Förderung erhalten, z.B. Peripherie, Betroffenheit hinsichtlich der Agrarreform oder der Umstrukturierung des Fischereisektors, ungünstige Betriebsstruktur, ungünstiger Altersaufbau, Umweltbelastung, geographisch ungünstiges Gebiet (Gebirge).

Diese Ziele 1, 2 und 5b der Regionenabgrenzung sind auch für die Gemeinschaftsinitiativen insofern von Bedeutung, als daß sie vorrangig in Ziel 1-Gebieten eingesetzt werden, aber auch in Gebieten nach Ziel 2 und 5b. Durch einen Einsatz auch außerhalb der EU-Fördergebiete als Mittel der Flexibilisierung der Förderung tragen die Initiativen so zur Differenzierung der Fördergebiete bei.

Die neuen Bundesländer durchlaufen seit der Deutschen Wiedervereinigung 1990 einen drastischen Prozeß des wirtschaftlichen Umbruchs, eines schwierigen Privatisierungsprozesses und die Anpassung der planwirtschaftlich geführten Unternehmen an die Bedingungen der Marktwirtschaft.

Den derzeitigen Anforderungen der Wirtschaftsunternehmen werden die Standortbedingungen in Ostdeutschland nicht gerecht. Beeinträchtigt werden sie im wesentlichen durch Infrastrukturdefizite in den Bereichen Kommunikation, Verkehr, Ver- und Entsorgung sowie Wohnen, durch die Altlastenproblematik und Enteignungen zu SED-Zeiten.

3.2 Ziele regionaler Wirtschaftsförderung

Es wird deutlich, daß der Abbau diesen Gefälles vorrangiges Ziel der Wirtschaftsförderung sein muß. Darum muß Wirtschaftsfördeung in den neuen Ländern noch stärker vorangetrieben werden.

Diese Strukturfonds dienen dazu, die vom Rat der EU 1988 fünf langfristigen Ziele der EU- Regionalpolitik zu realisieren:

1) Entwicklung rückständiger Regionen (Aufwand durch 80% der EFRE-Mittel und 65% der gesamten Fondsmittel)
2) Umstellung der von rückläufiger industrieller Entwicklung betroffenen Mittel
3) Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit
4) Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit
5) a)Anpassung der Agrarstrukturen und b)Entwicklung des ländlichen Raums

Diese Zielsetzungen wurden auf eine Gültigkeitsdauer von etwa fünf Jahren befristet, um im globalen Wandel der Märkte und des technischen Fortschritts flexibel bleiben zu können.

Die alten Bundesländer besitzen keine Ziel 1-Gebiete, während die finanziellen Unterstützungen durch die Strukturfonds im Rahmen der Ziele 3 ,4 ,5a grundsätzlich überall gewährt werden können, hingegen Ziele 2, 5b nur in speziellen Gebieten möglich sind.

Für die neuen Bundesländer wurden andere folgende acht Entwicklungsschwerpunkte gesetzt7:

- Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur
- Unterstützung produktiver Investitionen
- Maßnahmen zur Erschließung des Humankapitals
- Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit (länger als 2 Jahre)
- Erleichterung der beruflichen Eingliederung von Jugendlichen
- Maßnahmen zur Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei
- Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in ländlichen Gebieten
- Land- und Forstwirtschaft und ländliche Umwelt

Daraus läßt sich erkennen, daß diese ,,Entwicklungsschwerpunkte" inhaltlich gesehen in vielen Bereichen Ähnlichkeiten mit den Zielen 2 bis 5b der alten Bundesländer aufweisen. Zu beachten ist, daß Gelder aus den EU-Strukturfonds mit maximal 50%-iger Beteiligung immer nur dann gewährt werden, wenn auch eine nationale Beteiligung vorliegt. Viele der Ziele 2 und 5b sind auch für Gebiete mit der von Bund und Ländern wahrgenommenen Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur" zutreffend. Daher werden die EU-Gelder zu einem Großteil gemeinsam mit nationalen Fördergeldern investiert.

Desweiteren müssen Investoren eine Fremdkapitalquote von wenigstens 50% aufweisen.8

3.3 Problem

Durch das Instrument der Gemeinschaftsinitiativen und die Festlegung der speziellen EU- Fördergebiete sehen die Regionen jedoch das Subsidiaritätsprinzip9 verletzt. Dadurch hat die Kommission an Gestaltungsspielraum zugewonnen, der sich oft aus den Inhalten der Initiativen nicht ohne weiteres rechtfertigen läßt.

Da die Auswahl der Förderregionen aller Beteiligten als ein Kernelement von Regionalpolitik angesehen wird, fällt eine Lösung dieses Konflikts noch immer außerordentlich schwierig.

Wesentliches Problem der EU-Regionalpolitik ist, daß tendenziell für jedes Problemfeld, welches nach Ansicht der Kommission von gemeinsamen Interesse ist, ein eigenes Förderinstrument geschaffen werden soll.

Mit steigendem Handlungsbedarf sieht die Kommission jedoch auch steigenden Koordinierungsaufwand, die Abstimmung der Beteiligten untereinander gewinnt mehr und mehr an Alibicharakter. Außerdem schwindet mit der Transparenz die Akzeptanz der EU- Regionalpolitik, eben auch weil diese durch den Ermessensspielraum der Kommission hinzugewinnt.

Somit liegen die zentralen Forderungen der Weiterentwicklung der EU-Regionalpolitik in der Entschlackung des Fördersystems und der Gewichtsverlagerung zugunsten nationaler und regionaler Instanzen.

4 wirtschaftspolitische Maßnahmen in der BR Deutschland

4.1 EU-Strukturfonds und Gemeinschaftsaufgaben in den alten und neuen Bundesländern

EFRE-Gelder werden sowohl zur Realisierung der Schwerpunkte 1 und 2 als auch zur Realisierung der Schwerpunkte 7 und 8 verwendet, auch wenn für die eigentliche Schwerpunktsetzung dieser Maßnahmen der Fonds der EAGFL vorgesehen ist.

Zur Veranschaulichung: 1991 und 1992 wurden zur Realisierung der Punkte 7 und 8 67 Mio. DM aus den EAGFL-Geldern eingesetzt, an EFRE-Geldern 37 Mio.DM.

Die Gesamtzahl an Maßnahmen betrug fast 1000, im wesentlichen für Renovierung von Wohngebäuden und landwirtschaftlichen Betrieben, Ausbau von kommunalen Straßen und Wegen, Bau und Ausbau von Trinkwasserleitungen und Kanalisation, wobei sich diese Maßnahmen im wesentlichen auf die stark ländlich geprägten Kreise konzentrieren.

Zusätzlich wendeten Bund und Länder für die Gemeinschaftsaufgabe10 zur Ansiedlungsförderung und Projektdurchführung jeweils zur Hälfte Mittel in Höhe von 1,2 Mio. DM auf, die in den Jahren 1992 und 1993 noch einmal kräftig aufgestockt wurden. [Die EU beteiligte sich 1991 bis 1993 jährlich mit 1 Mrd. DM.]

Zudem konnten 1991 und 1992 zusätzliche Finanzmittel von jährlich 1,2 Mrd. DM aus einem Sonderprogramm der Gemeinschaftsaufgabe im Rahmen des Gemeinschaftswerks Aufschwung Ost in Regionen der neuen Ländern eingesetzt werden, die in besonderem Maße von Arbeitsplatzverlusten betroffen sind.

Somit stand 1991 für die Bewilligung von Förderanträgen ein Finanzrahmen in Höhe von 10,3 Mrd. DM zur Verfügung, 1992 waren es 11,3 Mrd. und 1993 bereits 14 Mrd. DM.

Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe hat sich gezeigt, daß sie für die neuen Länder nicht ausreichen, um sämtliche förderfähige Anträge zu bedienen.

Deshalb ist es notwendig geworden, bei der Förderung zu konzentrieren und Schwerpunkte zu bilden. In den neuen Ländern wird dabei die Förderung zunehmend nach der jeweiligen Situation nach regionalen und sachlichen Kriterien differenziert, wobei sich die Höchstförderung in der Regel auf solche Regionen beschränkt, die besonders große Umstrukturierungs- und Arbeitsmarktprobleme aufweisen.

4.2 Regionalförderung in den neuen Bundesländern

Im nahe der Ostsee gelegenen Mecklenburg-Vorpommern ergibt sich eine ähnliche Problematik wie in Emden.

Bezuschußt werden dabei insbesondere Projekte der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", wobei sich Schwerpunkt 1 primär auf die Erschließung neuer Industriegebiete, den Bau bzw. Ausbau von Zufahrten zu Gewerbezonen sowie den Bau von Energie-, Wasser- und Kanalisationsanlagen erstreckt.

Schwerpunkt 2 richtet sich primär auf die Errichtung neuer, die Erweiterung, Modernisierung und Rationalisierung bestehender Unternehmen und konnte weitestgehend mit EFRE-Geldern subventioniert werden. Diese bezuschußten Maßnahmen, 392 an der Zahl, sind weitestgehend in größeren Städten wie in den Kreisen Schwerin und Rostock vorzufinden, wohingegen sich Maßnahmen direkt an der Ostsee gelegener Städte weitestgehend auf den Bau und die Erweiterung von Tourismus beschränken.

4.3 Regionalförderung in den alten Bundesländern

Zur Darstellung der Situation für Ziel 2-Gebiete in den alten Bundesländern sei das Beispiel der kreisfreien Stadt Emden in Ostfriesland genannt, bei dem eine auffallend über dem Bundesdurchschnitt der alten Länder hohe Arbeitslosenquote herrscht.

Zurückzuführen ist das auf die wesentlich vom Schiffbau abhängige Industrie in den 80er Jahren und die periphere geographische Lage bezüglich der großen europäischen Wirtschaftszentren. Das VW-Werk und die Thyssen-Nordsee-Werke sind heute mit knapp 12000 Beschäftigten die größten Arbeitgeber in der Region.

Zur Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität und der Steigerung von andersartigen und mehr mittelständischen Unternehmen wurden zusätzliche Gelder zur Erschließung von Gewerbe- und Industrieflächen beantragt.

Mittels finanzieller Zuschüsse aus dem ESF wurde 1990 in Emden eine Hotelfachschule eingerichtet, deren Absolventen im unweit entfernten expandierenden Urlaubsgeschäft an der Nordsee gute Chancen auf einen Arbeitsplatz haben.

Ebenso wurden zahlreiche Gelder aus dem ESF-Fonds für Umschulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen eingesetzt.

Ein typisches Ziel 5b-Gebiet ist der Landkreis Daun in der Eifel. Er liegt relativ weit von den industriellen Ballungszentren entfernt und die Einkünfte in der Landwirtschaft befinden sich auf sehr niedrigem Niveau, wodurch sich die Arbeitslosen- und Auswanderungsquote auf sehr hohem Niveau bewegt.

Deshalb wurden bereits Restrukurierungsmaßnahmen mit EFRE-Geldern eingeleitet zur Erschließung von Gewerbegebieten und der Ansiedlung mehrerer kleiner Gewerbebetriebe. Ebenso hat man den Erholungswert der Eifel wiedererkannt und deshalb Maßnahmen für den Ausbau von Fremdenverkehrsbetrieben auf Bauernhöfen durch Gelder aus dem EAGFL vorangetrieben. Davon haben im Landkreis Daun bisher 27 Landwirte profitiert, sie sehen diesen Nebenerwerb als positiven Ausgleich für die Defizite in der Landwirtschaft. Ebenso wurden mit EAGFL- und EFRE-Geldern die ,,Eifel-Rindfleisch-Genossenschaft" gegründet, deren Ziel die Erschließung neuer Absatzmärkte für Rindfleisch sein soll.

5 Zukunftsperspektiven

Wie bereits angesprochen und auch aus den Art. 130a-e EU-Vertrag ableitbaren Zielen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und einer Beseitigung regionaler Ungleichgewichte zwischen Regionen innerhalb der Gemeinschaft ist weiterer Reformbedarf vonnöten, um zudem mit einer Wirtschafts- und Währungsunion gegenüber den USA und Japan dauerhaften Wohlstand in der EU zu sichern.

Bereits mit dem Beitritt von Schweden und Finnland als neue Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurde der Akte für die Zielsetzung der EU-Strukturfonds ein sechster Punkt hinzugefügt, welcher die Förderung der Entwicklung und der Strukturanpassung der ländlichen Gebiete vorschreibt, welche in diesen Gebieten vorrangig von Bedeutung sind. Dabei lautet das Auswahlkriterium, Regionen mit einer Bevölkerungsdichte von 8 Einwohnern je Quadratkilometer oder weniger sind mitzufördern.

Neues Ziel, welches bei Begründung des Reformbedarfs im Mittelpunkt stehen wird, ist das Kriterium der Bewältigung der 20 Millionen Arbeitslosen innerhalb der EU, also eine primäre Vorantreibung des Beschäftigungsziels, welches nach neueren Diskussionen auch international zur Debatte steht.

Außerdem wird eine Vereinfachung der Verwaltung, die bereits bei einer Konglomeration der Zieldefinition beginnt und der Einteilung in zwei Fördergebietskategorien -Regionen mit Strukturproblemen und sonstige mit Strukturproblemen-fortführt.

Ende der Leseprobe aus 12 Seiten

Details

Titel
Nationale und EU-Regionalförderung in der BR Deutschland
Hochschule
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover
Note
2,0
Autor
Jahr
1997
Seiten
12
Katalognummer
V99327
ISBN (eBook)
9783638977715
Dateigröße
440 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Nationale, EU-Regionalförderung, Deutschland
Arbeit zitieren
Martin Schmutzer (Autor:in), 1997, Nationale und EU-Regionalförderung in der BR Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/99327

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Nationale und EU-Regionalförderung in der BR Deutschland



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden