Diese Seminararbeit behandelt die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die steuerrechtliche Beurteilung des häuslichen Arbeitszimmers.
Das Coronavirus rief Mitte März 2020 eine tiefgreifende Veränderung des privaten und öffentlichen Lebens hervor. Die Geschäftsschließungen und die Einführung von Abstands- und Hygieneregeln zur Vermeidung von Neuinfektionen führten dazu, dass viele Bürger plötzlich im Homeoffice tätig waren und dafür oftmals provisorisch das Esszimmer oder das Wohnzimmer nutzen mussten .
Für die Steuerpflichtigen stellt sich dabei die Frage, ob der beispielsweise durch Strom und Telekommunikation entstandene Mehraufwand über die Vorschrift zum häuslichen Arbeitszimmer gem. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG steuerlich zum Abzug gebracht werden kann.
Die durch die Corona-Krise gestiegene Anzahl an im Homeoffice tätigen Steuerpflichten und die dadurch gesteigerte Relevanz des häuslichen Arbeitszimmers führt zu der Frage, ob und wie durch die Corona-Pandemie die künftige Beurteilung des häuslichen Arbeitszimmers beeinflusst wird und ob die bisherige Behandlung des häuslichen Arbeitszimmers auch in der Krise Bestand hat.
Inhaltsverzeichnis
- A. EINLEITUNG
- B. DIE BISHERIGE RECHTSLAGE
- I. Voraussetzungen für den Werbungskosten- bzw. Betriebskostenabzug
- 1. Räumliche Anforderungen an das häusliche Arbeitszimmer
- 2. Kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung
- 3. Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung
- II. Abzugsfähige Kosten
- C. BETRACHTUNG DER ANFORDERUNGEN WÄHREND DER CORONA-PANDEMIE
- I. Hinsichtlich der räumlichen Anforderungen
- II. Hinsichtlich der Verfügbarkeit eines anderen Arbeitsplatzes
- III. Hinsichtlich des Mittelpunkts der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung
- IV. Hinsichtlich der nur vorübergehenden Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers
- V. Zusammenfassung
- D. MÖGLICHE LOCKERUNGEN DER STEUERLICHEN ANERKENNUNG IM ZUGE DER CORONA-PANDEMIE
- I. Änderung der Auslegung des Typusbegriffs
- 1. Gründe gegen eine Neuauslegung: Die Position der Finanzverwaltung und des BFH anhand des klassischen Auslegungskanons
- 2. Gründe für eine Neuauslegung: Kritische Betrachtung der bisherigen Auslegung und verfassungsrechtliche Aspekte
- 3. Abwägung bezüglich der Neuauslegung
- II. Billigkeitsmaßnahmen der Finanzverwaltung (§§ 163, 227 AO)
- 1. Ansatzpunkt und Funktionsweise von Billigkeitsmaßnahmen
- 2. Sachliche Billigkeitsgründe
- 3. Persönliche Billigkeitsgründe
- 4. Zwischenergebnis
- III. Gesetzgeberische Reaktionen im Zuge der Corona-Pandemie
- 1. Gesetzliche Klarstellung zur Anerkennungsfähigkeit gemischt genutzter Räume
- 2. Gesetzliche Einführung einer Pauschalregelung
- E. ABSCHLIEBENDE BEWERTUNG UND AUSBLICK IN DIE PRAXIS
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit analysiert die steuerrechtliche Beurteilung des häuslichen Arbeitszimmers im Kontext der Corona-Pandemie. Sie untersucht die Auswirkungen der Pandemie auf die bisherigen Rechtsgrundlagen und beleuchtet die Herausforderungen, die sich aus der neuartigen Situation für Steuerpflichtige ergeben. Ziel ist es, die aktuellen Rechtsfragen im Hinblick auf die Abzugsfähigkeit von Kosten für das häusliche Arbeitszimmer zu klären und mögliche Lösungsansätze für die Praxis aufzuzeigen.
- Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die steuerliche Beurteilung des häuslichen Arbeitszimmers
- Analyse der Anforderungen an die Abzugsfähigkeit von Kosten für das häusliche Arbeitszimmer im Lichte der Pandemie
- Bewertung der Möglichkeiten einer Lockerung der steuerlichen Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers im Zuge der Corona-Pandemie
- Diskussion von rechtlichen und praktischen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers während der Pandemie
- Beurteilung von möglichen Lösungsansätzen durch die Finanzverwaltung und den Gesetzgeber
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die den aktuellen Forschungsstand zum Thema häusliches Arbeitszimmer und die Bedeutung der Corona-Pandemie für die steuerliche Beurteilung dieser Thematik beleuchtet. Kapitel B gibt einen Überblick über die bisherige Rechtslage bezüglich der Abzugsfähigkeit von Kosten für das häusliche Arbeitszimmer. Dazu werden die Voraussetzungen für den Werbungskosten- bzw. Betriebskostenabzug sowie die abzugsfähigen Kosten detailliert dargestellt.
Kapitel C analysiert die Anwendung der Anforderungen an die Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers während der Corona-Pandemie. Dabei werden die einzelnen Anforderungen hinsichtlich der räumlichen Voraussetzungen, der Verfügbarkeit eines anderen Arbeitsplatzes, des Mittelpunkts der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung sowie der nur vorübergehenden Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers im Detail betrachtet.
In Kapitel D werden mögliche Lockerungen der steuerlichen Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers im Zuge der Corona-Pandemie untersucht. Hier werden verschiedene Ansätze wie die Änderung der Auslegung des Typusbegriffs, Billigkeitsmaßnahmen der Finanzverwaltung und gesetzgeberische Reaktionen diskutiert.
Schlüsselwörter
Häusliches Arbeitszimmer, Corona-Pandemie, Steuerrecht, Abzugsfähigkeit, Werbungskosten, Betriebskosten, räumliche Anforderungen, Verfügbarkeit eines anderen Arbeitsplatzes, Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung, vorübergehende Nutzung, Auslegung, Billigkeitsmaßnahmen, Gesetzgebung, Finanzverwaltung, Rechtsprechung, Praxis
Häufig gestellte Fragen
Kann ich mein Homeoffice während der Corona-Pandemie steuerlich absetzen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden, sofern kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Was sind die räumlichen Anforderungen an ein Arbeitszimmer?
Das Arbeitszimmer muss ein abgeschlossener Raum sein, der fast ausschließlich beruflich genutzt wird. Provisorische Lösungen wie der Esstisch im Wohnzimmer erfüllen diese strengen Anforderungen meist nicht.
Wann gilt das Arbeitszimmer als „Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit“?
Dies ist der Fall, wenn dort die für das Berufsbild wesentlichen Leistungen erbracht werden. Während der Pandemie verschob sich dieser Mittelpunkt für viele Arbeitnehmer dauerhaft ins Homeoffice.
Was ist die Homeoffice-Pauschale?
Als Reaktion auf die Pandemie wurde eine Pauschale eingeführt, die es Steuerpflichtigen erlaubt, auch ohne separates Arbeitszimmer einen festen Betrag pro Tag im Homeoffice steuerlich geltend zu machen.
Welche Kosten sind konkret abzugsfähig?
Abzugsfähig sind anteilige Kosten für Miete, Strom, Heizung sowie Ausgaben für Telekommunikation und Arbeitsmittel, sofern die Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer erfüllt sind.
- Quote paper
- Philipp Kleinhenz (Author), 2020, Homeoffice während der Corona-Pandemie. Auswirkungen auf die steuerrechtliche Beurteilung des häuslichen Arbeitszimmers, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/993294