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Homeoffice während der Corona-Pandemie. Auswirkungen auf die steuerrechtliche Beurteilung des häuslichen Arbeitszimmers

Titel: Homeoffice während der Corona-Pandemie. Auswirkungen auf die steuerrechtliche Beurteilung des häuslichen Arbeitszimmers

Seminararbeit , 2020 , 36 Seiten , Note: 13

Autor:in: Philipp Kleinhenz (Autor:in)

Jura - Steuerrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Diese Seminararbeit behandelt die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die steuerrechtliche Beurteilung des häuslichen Arbeitszimmers.

Das Coronavirus rief Mitte März 2020 eine tiefgreifende Veränderung des privaten und öffentlichen Lebens hervor. Die Geschäftsschließungen und die Einführung von Abstands- und Hygieneregeln zur Vermeidung von Neuinfektionen führten dazu, dass viele Bürger plötzlich im Homeoffice tätig waren und dafür oftmals provisorisch das Esszimmer oder das Wohnzimmer nutzen mussten .

Für die Steuerpflichtigen stellt sich dabei die Frage, ob der beispielsweise durch Strom und Telekommunikation entstandene Mehraufwand über die Vorschrift zum häuslichen Arbeitszimmer gem. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG steuerlich zum Abzug gebracht werden kann.

Die durch die Corona-Krise gestiegene Anzahl an im Homeoffice tätigen Steuerpflichten und die dadurch gesteigerte Relevanz des häuslichen Arbeitszimmers führt zu der Frage, ob und wie durch die Corona-Pandemie die künftige Beurteilung des häuslichen Arbeitszimmers beeinflusst wird und ob die bisherige Behandlung des häuslichen Arbeitszimmers auch in der Krise Bestand hat.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. EINLEITUNG

B. DIE BISHERIGE RECHTSLAGE

I. Voraussetzungen für den Werbungskosten- bzw. Betriebskostenabzug

1. Räumliche Anforderungen an das häusliche Arbeitszimmer

2. Kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung

3. Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung

II. Abzugsfähige Kosten

C. BETRACHTUNG DER ANFORDERUNGEN WÄHREND DER CORONA-PANDEMIE

I. Hinsichtlich der räumlichen Anforderungen

II. Hinsichtlich der Verfügbarkeit eines anderen Arbeitsplatzes

III. Hinsichtlich des Mittelpunkts der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung

IV. Hinsichtlich der nur vorübergehenden Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers

V. Zusammenfassung

D. MÖGLICHE LOCKERUNGEN DER STEUERLICHEN ANERKENNUNG IM ZUGE DER CORONA-PANDEMIE

I. Änderung der Auslegung des Typusbegriffs

1. Gründe gegen eine Neuauslegung: Die Position der Finanzverwaltung und des BFH anhand des klassischen Auslegungskanons

2. Gründe für eine Neuauslegung: Kritische Betrachtung der bisherigen Auslegung und verfassungsrechtliche Aspekte

3. Abwägung bezüglich der Neuauslegung

II. Billigkeitsmaßnahmen der Finanzverwaltung (§§ 163, 227 AO)

1. Ansatzpunkt und Funktionsweise von Billigkeitsmaßnahmen

2. Sachliche Billigkeitsgründe

3. Persönliche Billigkeitsgründe

4. Zwischenergebnis

III. Gesetzgeberische Reaktionen im Zuge der Corona-Pandemie

1. Gesetzliche Klarstellung zur Anerkennungsfähigkeit gemischt genutzter Räume

2. Gesetzliche Einführung einer Pauschalregelung

E. ABSCHLIEßENDE BEWERTUNG UND AUSBLICK IN DIE PRAXIS

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die steuerrechtlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers. Dabei wird untersucht, ob die bestehenden hohen Hürden für den Kostenabzug unter den besonderen Bedingungen der Krise beibehalten werden können oder ob Anpassungen durch Rechtsprechung, Billigkeitsmaßnahmen oder den Gesetzgeber erforderlich sind.

  • Steuerliche Voraussetzungen für den Abzug von Arbeitszimmerkosten
  • Auswirkungen der Homeoffice-Pflicht auf die Kriterien des Arbeitszimmers
  • Diskussion um die Neuauslegung des Typusbegriffs "häusliches Arbeitszimmer"
  • Möglichkeiten und Grenzen von Billigkeitsmaßnahmen der Finanzverwaltung
  • Potenziale einer gesetzlichen Pauschalregelung für Homeoffice-Aufwendungen

Auszug aus dem Buch

I. Hinsichtlich der räumlichen Anforderungen

Da die Finanzverwaltung und der BFH strenge Anforderungen an die räumlichen Voraussetzungen knüpfen, ist dieses Erfordernis für die Steuerpflichtigen am problematischsten. Die plötzlich eintretenden Beschränkungen der Corona-Pandemie zwangen viele Steuerpflichtige erstmalig, von Zuhause aus zu arbeiteten. Es ist davon auszugehen, dass viele Steuerpflichtige in der kurzen Zeit keinen gesonderten Raum als häusliches Arbeitszimmer umfunktioniert haben bzw. überhaupt keinen separaten Raum dafür zur Verfügung hatten. Gezwungenermaßen wurde dann die Tätigkeit am heimischen Esstisch, im Gästezimmer oder an einer Arbeitsecke im Wohnzimmer verrichtet, demnach in Räumen, die aufgrund ihrer flächenmäßigen oder zeitlichen gemischten Nutzung eben nicht nahezu ausschließlich betrieblich bzw. beruflich genutzt werden. Dies erfüllt somit nicht die oben genannten räumlichen Anforderungen an ein häusliches Arbeitszimmer i.S.d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG. Von vielen Steuerpflichtigen ist die nahezu ausschließliche betriebliche bzw. berufliche Nutzung des Raums jedoch schon aufgrund der Tatsache, dass sie in einer Wohnung mit beschränkter Zimmeranzahl leben, nicht zu erfüllen.

Zudem problematisch ist, dass nicht aufklärbare Zweifel zur Nutzung des Raumes zulasten des Steuerpflichtigen gehen, da der Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eine steuermindernde Tatsache ist. Der Steuerpflichtige muss daher den Ausschluss der privaten Mitbenutzung glaubhaft machen (z.B. durch fotografische Dokumentation). Es ist daher zu erwarten, dass vor allem diejenigen, die durch die Corona-Pandemie erstmals im Homeoffice sind, spontan kein räumlich anerkennungsfähiges häusliches Arbeitszimmer haben.

Zusammenfassung der Kapitel

A. EINLEITUNG: Einleitung in die Problematik der steuerlichen Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers vor dem Hintergrund der durch die Pandemie erzwungenen Verlagerung ins Homeoffice.

B. DIE BISHERIGE RECHTSLAGE: Erläuterung der gesetzlichen Grundvoraussetzungen für den Abzug von Arbeitszimmerkosten, insbesondere der räumlichen Anforderungen und der Problematik des Mittelpunkt-Begriffs.

C. BETRACHTUNG DER ANFORDERUNGEN WÄHREND DER CORONA-PANDEMIE: Analyse, wie sich die pandemiebedingten Arbeitsbedingungen auf die Kriterien wie Verfügbarkeit eines Arbeitsplatzes und räumliche Beschaffenheit auswirken.

D. MÖGLICHE LOCKERUNGEN DER STEUERLICHEN ANERKENNUNG IM ZUGE DER CORONA-PANDEMIE: Untersuchung möglicher Reformansätze durch Änderung der Auslegung, Billigkeitsmaßnahmen oder gesetzliche Pauschalregelungen.

E. ABSCHLIEßENDE BEWERTUNG UND AUSBLICK IN DIE PRAXIS: Fazit zur Wahrscheinlichkeit steuerlicher Lockerungen und Ausblick auf die langfristige Etablierung des Homeoffice.

Schlüsselwörter

häusliches Arbeitszimmer, Corona-Pandemie, Homeoffice, Werbungskostenabzug, Betriebsausgabenabzug, Mittelpunkt der Betätigung, Typusbegriff, Einkommensteuergesetz, steuerliche Anerkennung, Billigkeitsmaßnahmen, Homeoffice-Pauschale, steuerrechtliche Beurteilung, Leistungsfähigkeitsprinzip, räumliche Anforderungen, Homeoffice-Bonus

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der steuerrechtlichen Behandlung des häuslichen Arbeitszimmers und untersucht, ob die bestehenden Abzugsvoraussetzungen in Zeiten der Corona-Pandemie, in denen viele Arbeitnehmer ins Homeoffice wechseln mussten, sachgerecht sind.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Zentrum stehen die räumlichen Kriterien für die Anerkennung eines Arbeitszimmers, die Problematik von gemischt genutzten Räumen wie Arbeitsecken sowie die Diskussion über Billigkeitsmaßnahmen und gesetzgeberische Neuregelungen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, zu klären, ob durch das Pandemiegeschehen eine Neuauslegung des Arbeitszimmerbegriffs oder eine gesetzliche Pauschalregelung geboten ist, um eine steuerliche Benachteiligung der Arbeitnehmer zu vermeiden.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Der Autor führt eine juristische Analyse durch, basierend auf der Auslegung des EStG, der aktuellen Rechtsprechung des BFH sowie unter Berücksichtigung von verfassungsrechtlichen Prinzipien wie dem Leistungsfähigkeitsprinzip.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der bisherigen Rechtslage, die Analyse der Corona-spezifischen Herausforderungen für Arbeitnehmer sowie die kritische Prüfung verschiedener Lösungsansätze, darunter die Neuauslegung des Typusbegriffs und der Einsatz von Billigkeitsmaßnahmen.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie "häusliches Arbeitszimmer", "Homeoffice", "Typusbegriff", "Steuergerechtigkeit" und "Billigkeitsmaßnahmen" geprägt.

Warum sind Billigkeitsmaßnahmen laut Autor keine ideale Lösung?

Der Autor argumentiert, dass Billigkeitsmaßnahmen das grundlegende Problem der starren gesetzlichen Auslegung nicht lösen, sondern nur subsidiär und in Einzelfällen eingreifen, was für die breite Masse der Steuerpflichtigen keine systematische und rechtssichere Lösung darstellt.

Welche Bedeutung hat das "Leistungsfähigkeitsprinzip" in diesem Kontext?

Das Leistungsfähigkeitsprinzip fordert, dass steuerliche Abzüge die tatsächliche finanzielle Belastung widerspiegeln müssen. Der Autor kritisiert, dass durch die enge Auslegung des Arbeitszimmerbegriffs Arbeitnehmer benachteiligt werden, die erwerbsbedingte Aufwendungen in ihrer privaten Wohnung tragen, ohne jedoch einen vollständig abgetrennten Raum zu besitzen.

Ende der Leseprobe aus 36 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Homeoffice während der Corona-Pandemie. Auswirkungen auf die steuerrechtliche Beurteilung des häuslichen Arbeitszimmers
Hochschule
Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Note
13
Autor
Philipp Kleinhenz (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2020
Seiten
36
Katalognummer
V993294
ISBN (eBook)
9783346361288
ISBN (Buch)
9783346361295
Sprache
Deutsch
Schlagworte
homeoffice corona-pandemie auswirkungen beurteilung arbeitszimmers
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Philipp Kleinhenz (Autor:in), 2020, Homeoffice während der Corona-Pandemie. Auswirkungen auf die steuerrechtliche Beurteilung des häuslichen Arbeitszimmers, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/993294
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  36  Seiten
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