Algorithmen in den Neuen Medien. Eine Gefährdung für die freie Meinungs- und Willensbildung von Schüler*innen?


Hausarbeit, 2020

19 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Definition von Grundbegriffen
Was ist ein Algorithmus?
Meinungs- und Willensbildung im Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland
Pluralismus

Algorithmen aus wahlpolitischer Perspektive
E-Voting
Social Bots, Fake News und Computational Propaganda in den Neuen Medien
1. Zwischenfazit

Algorithmen aus der Verbraucherperspektive
Chat-Bots im Online-Handel
Programmatic Advertising
2. Zwischenfazit

Fazit

Literaturverzeichnis

Einleitung

Mit der Jahrhundertwende und dem Übergang in das 21. Jahrhundert wird ein gesellschaftlicher Wandelprozess verknüpft, der sich auf sehr viele Lebensbereiche beziehen lässt. Die sogenannte „Digitale Revolution“ bezeichnet einen Umbruch, ausgelöst durch Computer und Digitaltechnik. Veränderungen in Wirtschafts- und Arbeitssektoren, in der Öffentlichkeit, aber auch im Privatleben finden in rasanter Geschwindigkeit statt, speziell dort, wo nötige Ressourcen zur Umsetzung der andauernden Digitalisierung vorhanden sind.

Ein grundlegender Bestandteil der Digitalen Revolution sind die sogenannten „Neuen Medien“. Traditionell werden Medien im Allgemeinen als dauerhafte, spezifische Organisationen bezeichnet, die auf der Basis einer publizistisch-politischen Ausrichtung, professionell und arbeitsteilig agieren (Jarren/Klinger 2017, S. 36). Weiterhin sind Medien auch Institutionen, also soziale Systeme der Gesellschaft, die soziales Handeln ermöglichen und zur sozialen Ordnung der Gesellschaft, welche sie auch repräsentieren, beitragen (Jarren 2014, S. 317-327).

Um den Medienbegriff aufzulockern, werden bestimmte Teile der Medien, die sich etwa an die große Masse richten und bereits seit Jahrzehnten und Jahrhunderten etabliert sind, als Massenmedien bezeichnet (Jarren/Klinger 2017, S. 37). Andere Medien jedoch, die im Zuge der digitalen Revolution hervorgetreten sind, folgen nicht der Medienlogik der Massenmedien und lassen sich auch aufgrund ihres neuinstitutionalisierten Charakters nicht dem Feld der Massenmedien zuordnen (ebd.). Hiermit sind die Neuen Medien gemeint. Diese bieten Wissen und Informationen auf verschiedenen Plattformen an, die prinzipiell jedem offenstehen und für die persönliche und gesellschaftliche Meinungs- und Willensbildung, sowie Meinungsäußerung eine hohe Relevanz ausweisen. Weiterhin beeinflussen sie zunehmend Informationssuch- und -auswahlverhalten, Kommunikationsverhalten, Sozialisationsprozesse und sprachkulturelle Entwicklungen ihrer Anwender, deren Anzahl stets weiterwächst (ebd.).

Zur Einhaltung gewisser Regeln und Normen, an deren Debatte sich der noch nicht abgeschlossene Institutionalisierungsprozess der Neuen Medien ablesen lässt, verwenden diese bestimmte technische Mittel zur Überwachung und Datenverarbeitung. Ein sowohl fachwissenschaftlich, als auch gesellschafts-politisch kontrovers diskutiertes Mittel lässt sich durch den Begriff „Algorithmus“ ausdrücken. Durch die Datenethikkommission der Bundesregierung wurde im Oktober 2019 eine Debatte über mögliche Algorithmen-Regulierungen ausgelöst. In der Frage nach der gesellschaftlichen Relevanz der Thematik sind sich Vertreter der CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen prinzipiell einig darüber, dass ein gewisses Schädigungspotenzial vorhanden ist und es nicht zu Diskriminierungen und Kartellbildungen kommen dürfe (Neuerer 2019).

Da es sich bei Algorithmen um von Menschen programmierte Handlungsvorschriften handelt, finden aus politischer Sicht Selektionen statt, die sich unter Umständen am Menschenbild der programmierenden Person(en) orientieren. Im Kontext der politischen Bildung, in der der Umgang mit Medien und in diesem Fall speziell mit den von Schülerinnen und Schülern (SuS) häufig präferierten Neuen Medien eine zentrale Rolle spielt, muss an dieser Stelle die Frage nach dem tatsächlichen Einfluss von Algorithmen gestellt werden. Dementsprechend soll sich diese Seminararbeit an folgender Leitfragestellung orientieren:

Gefährden Algorithmen die freie Meinungs -und Willensbildung von Schülerinnen und Schülern?

Die überaus wichtige Thematik der Diskriminierung von Menschen durch Algorithmen kann aus pragmatischen Gründen im Rahmen dieser Seminararbeit nicht behandelt werden. Um diese Teilthematik angemessen zu beleuchten, wäre es angebracht, ihr eine eigene Forschungsarbeit zu widmen. Der Fokus dieser Arbeit liegt somit ausschließlich auf der wahlpolitischen, sowie der wirtschaftlichen Perspektive.

Um die Seminararbeit zu gliedern, soll an zwei zentralen Argumentationssträngen gearbeitet werden. Einerseits sollen Algorithmen aus einer wahlpolitischen Perspektive heraus dargestellt werden, in der mögliche Veränderungen im Wählerverhalten analysiert werden. Dieser Argumentationsstrang ist zwar auf die allgemeine Bevölkerung zu beziehen und hat insofern weniger Berührungspunkte spezifisch mit SuS, da diese erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr wahlberechtigt sind. Dennoch sind gerade die vorausgehenden Jahre sehr prägend für die Entwicklung des politischen Bewusstseins von SuS. Somit ist dennoch eine hohe Relevanz der Thematik gegeben. Andererseits soll aus einer wirtschaftlichen Verbraucherperspektive heraus argumentiert werden, in die möglicherweise unternehmensökonomische Ansätze und Ziele eingebracht werden. Hier könnte beispielsweise untersucht werden, inwiefern ebendiese Ziele mit der empirischen Vorstellung einer pluralistischen Gesellschaft kollidieren, etwa durch eine Hegemonie bestimmter Unternehmen. Weiterhin stünde hier, um einen genaueren Bezug zur Leitfrage herzustellen, das Kauf- und Verbraucherverhalten von SuS im Vordergrund.

Definition von Grundbegriffen

Was ist ein Algorithmus?

Bei Algorithmen handelt es sich in erster Linie um eindeutige Handlungsvorschriften zur Lösung von Problemen (Rogers 1988, S. 2). Sie bestehen aus vielen, genau festgelegten Einzelschritten, sind in menschlicher Sprache formuliert oder in ein Computerprogramm implementiert und werden im Kontext der heutigen technischen Möglichkeiten von Computerprogrammen Schritt für Schritt abgearbeitet (Leiserson/Rivest/Stein 2010, S. 5).

In den Neuen Medien bedienen sich Algorithmen an der sogenannten „Big Data“, also einer immer größer werdenden Sammlung von Datensätzen (Schaar 2017, S. 74-75). Diese werden von Unternehmen verwendet, um etwa in den sozialen Netzwerken für jeden Nutzer/jede Nutzerin die passende, zielgerichtete Werbung auf dem mobilen Endgerät erscheinen zu lassen. Unternehmen verwenden Algorithmen weiterhin für das Treffen von Entscheidungen, beispielsweise bei der Vergabe von Krediten, bei Vorstellungsgesprächen oder Beförderungen und Entlassungen (ebd., S. 76-77).

Durch den automatisierten und technischen Charakter dieser Form von Informationsverarbeitung stellt sich zurecht die Frage nach den von Menschen programmierten Kriterien, nach denen Algorithmen arbeiten. Am Beispiel der Kreditvergabe nennt Schaar mehrere Faktoren, nach denen in diesem Fall Banken zwischen ihren Kunden differenzieren. Diese wären etwa Wohnort, Alter, Geschlecht, Anzahl der Bankkonten, Anzahl der Handy-Verträge, sowie Social-Media-Aktivitäten (ebd., S. 7). Hier gilt es in dem Teil der Seminararbeit, der sich mit dem Verbraucherverhalten, speziell von SuS, beschäftigt, die Frage nach dem Einfluss von Algorithmen auf das wirtschaftliche Handeln zu thematisieren.

Meinungs- und Willensbildung im Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland

Die freie Meinungsäußerung wird in der Bundesrepublik Deutschland durch den fünften Artikel des GG festgelegt. Hier heißt es in den ersten zwei Absätzen wörtlich:

„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ (GG Art. 5, Absatz 1 und 2)

Die aus der Meinungsfreiheit und -äußerung resultierende politische Willensbildung ist im Allgemeinen, so Schubert/Klein (2018) ein Prozess, „bei dem (mit unterschiedlichem Gewicht) bestimmte Gegebenheiten (Zustände, Fakten) und bestimmte Absichten (Interessen, Ideen) zu politischen Überzeugungen, zu politischen Zielen und ggf. politischen Handlungen führen“. Spezifisch handelt es sich um einen Prozess, „bei dem die Meinungen und Wünsche vieler durch dazu beauftragte (z. B. Parteien) […] zum Ausdruck gebracht werden […] und von politischen Einrichtungen (Parteien, Parlamenten) ganz oder teilweise aufgenommen und mit anderen Interessen und Zielen zusammengefasst werden […] um schließlich zur politischen Entscheidung zu kommen“ (ebd.).

Die Pflicht zur Mitwirksamkeit an der politischen Willensbildung des Volkes wird politischen Parteien laut Artikel 21 des GG zugeschrieben. Hier heißt es:

„(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“ (GG Art. 21, Absatz 1 und 2)

Die Rolle von Parteien innerhalb der Thematik der Algorithmen ist ziemlich simpel zu erklären. Politische Parteien nutzen selbstverständlich die neuen Medien, um aus einer wahlpolitischen Perspektive heraus eine höhere Aufmerksamkeit in der Gesamtbevölkerung zu erzielen. Gerade von der jüngeren Bevölkerung der BRD werden sowohl speziell die sozialen Netzwerke, welche einen Teil der Neuen Medien darstellen, aber auch die digitale Welt im Allgemeinen sehr stark genutzt. Ein Blick auf die 18. Shell Jugendstudie (2019) verrät, dass 81% der Jugendlichen im Alter von 15-25 Jahren die sozialen Netzwerke mindestens einmal, fast die Hälfte der Jugendlichen sogar mehrmals am Tag nutzen. Weiterhin nutzen insgesamt 62 % aller befragten Jugendlichen das Internet mindestens einmal am Tag zur Informationssuche, 29 % sogar mehrmals am Tag (ebd.). Auch aus Sicht der politischen Bildung sind die Neuen Medien Instrumente zur politischen Information und Kommunikation, welche ebenfalls ein hohes Potenzial zur Schaffung von digitalen Lernprodukten und interaktiven Lernumgebungen aufweisen (Sander 2013, S. 223-225). Die Neuen Medien sind somit aus politikdidaktischer Perspektive ein wichtiges Werkzeug zur Förderung politischer Kompetenzen. An dieser Stelle gilt es zur Beantwortung der Leitfrage herauszufinden, ob und inwiefern politische Parteien, oder möglicherweise auch andere Interessengruppen auf Algorithmen zurückgreifen, um innerhalb der Neuen Medien Wahlmanipulationen zu betreiben.

Pluralismus

Zunächst wird unter Pluralismus „die Existenz gesellschaftlicher Interessen- und Organisationsvielfalt sowie deren Einwirkung auf politische Prozesse“ (Eisfeld 2015, S. 469) bezeichnet. In einer pluralistischen Demokratie, wie im Falle der Bundesrepublik Deutschland, solle ebendiese politische Einflussnahme verfassungsmäßig und nach den Prinzipien der Gleichheit und Gerechtigkeit ablaufen (ebd.). Darüber hinaus wird der Pluralismus als „niemals abgeschlossenes und stets gefährdetes ‚normatives politisches Projekt‘“ (ebd.) bezeichnet, da derartige Interessenverbände erstens von internen Hierarchien, zweitens von der Ungleichverteilung politischer Ressourcen in bestimmte soziale Interessen, sowie drittens von der staatlichen Priorisierung bestimmter Interessenverbände geprägt sind (ebd.). Ein Konfliktpunkt bezüglich der politischen Willensbildung von jungen Menschen könnte darin bestehen, dass bestimmte Interessenverbände Algorithmen innerhalb der Neuen Medien dahingehend ausnutzen, um das Kaufverhalten gerade junger Menschen möglicherweise zu Gunsten von unternehmensökonomischen Zielen und zur Schaffung einer wirtschaftlichen Vormachtstellung zu beeinflussen. Dies werde, so Busch, durch die unter Umständen „fehlende Fähigkeit der Konsumentinnen und Konsumenten, […] erhaltene Informationen bezüglich ihrer Qualität, ihrer Herkunft und der mit ihnen eventuell verbundenen Interessen einzuordnen und zu bewerten“ (2017, S. 59), ermöglicht. Eine derartige Beeinflussung wäre prinzipiell für alle Verbraucher, die von den Neuen Medien Gebrauch machen, von negativer Bedeutung. Aufgrund der möglicherweise noch fehlenden ökonomischen, sowie medialen Bildung von SuS sind diese umso anfälliger für Manipulationsversuche. Die nicht vorhandene oder zu schwach ausgeprägte Kompetenz von SuS ist allerdings nicht nur auf deren noch laufenden Lernprozess zurückzuführen, sondern sind auch der andauernden digitalen Transformation geschuldet, mit der neue Kompetenzherausforderungen einhergehen. Hierzu zählt beispielsweise die „Unerfahrbarkeit“ gewisser digitaler Abläufe und ihrer Konsequenzen für den Einzelnen (Gapski 2017, S. 110-111). Dementsprechend werden im Laufe dieser Seminararbeit verschiedene Formen der Nutzung von Algorithmen durch Unternehmen zur Steigerung des eigenen Profits analysiert.

Algorithmen aus wahlpolitischer Perspektive

E-Voting

Eine Teilthematik, die in der Frage nach der Rolle von Algorithmen aus wahlpolitischer Perspektive nur selten im Vordergrund steht, lautet „E-Voting“. Hierbei handelt es sich prinzipiell um die elektronische Stimmabgabe bei parlamentarischen Wahlen. Zunächst nur auf elektronische Hilfsmittel bezogen, entwickelte sich der Begriff dahingehend, dass zuverlässige Systeme mithilfe von Algorithmen eine elektronische Stimmabgabe über das Internet ermöglichen sollen. So ist es hier die Aufgabe der vorprogrammierten Handlungsvorschriften die aktive Wahl über das Internet zu ermöglichen und jegliche Arten technischer oder menschlicher Fehler, sowie absichtliche Manipulationsversuche zu erkennen und zu verhindern.

Parlamentarische Wahlen, wie beispielsweise die Bundestagswahl, müssen nach den folgenden, im GG verankerten Grundsätzen stattfinden:

„(1) DieAbgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.Siesind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ (GG Art. 38, Absatz 1)

Derartige Wahlgrundsätze sind in dieser oder ähnlicher Form auf alle Demokratien weltweit zu übertragen. Tatsächlich umgesetzt wurde die elektronische Stimmabgabe in Deutschland jedoch noch nicht. Markus Reiners (2017) sieht in Estland ein Vorbild im Bereich des E-Votings. Es sei weltweit das einzige Land, in dem ein flächendeckendes und auf allen Ebenen institutionalisiertes E-Voting-System umgesetzt worden ist (ebd., S. 33-34). Reiners sieht im E-Voting sowohl Chancen, als auch Gefahren für die Demokratie. Einerseits hebe die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe die Wahlbeteiligung, da Vielen der Gang zum Wahllokal erspart bleibe. Dies erhöhe die Repräsentation der jeweiligen Wahlen und sei aus demokratischer Perspektive positiv einzuschätzen. Darüber hinaus wäre die elektronische Stimmabgabe mit einer Kostenersparnis bezüglich des Stimmzetteldrucks verbunden, die, um Reiners zu ergänzen, auch eine umweltschonende Komponente ausweisen würde (ebd., S. 35). Andererseits sei dieses Wahlverfahren auch negativ einzuschätzen, da diese Wahlmöglichkeit wirtschaftliche Voraussetzungen in Form eines internetfähigen Endgerätes stellen würde und somit Teile der Bevölkerung ausgeschlossen werden könnten. Damit würde man dem Wahlgrundsatz, der es verbietet, „Bevölkerungsgruppen aus politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen von der Wahl auszuschließen“ (ebd.). Inwiefern die Bereitstellung einer zusätzlichen Option der Partizipationsmöglichkeiten wiederum die Nutzer „herkömmlicher“ Wahlmöglichkeiten ausschließt, ist an dieser Stelle eher skeptisch zu betrachten. Die Gefahren bestünden demnach hauptsächlich „in der Nichteinhaltung demokratietheoretischer und verfassungsrechtlicher Anforderungen und die Manipulation bei der Stimmabgabe und -auszählung“ (ebd., S. 35-36)

[...]

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Algorithmen in den Neuen Medien. Eine Gefährdung für die freie Meinungs- und Willensbildung von Schüler*innen?
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main  (Institut für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Fachdidaktische Vertiefung: Medienbildung im Politik- und Wirtschaftsunterricht
Note
1,3
Autor
Jahr
2020
Seiten
19
Katalognummer
V994383
ISBN (eBook)
9783346359834
ISBN (Buch)
9783346359841
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Algorithmus, Algorithmen, Meinungsbildung, Willensbildung, Grundgesetz, Pluralismus, Wahlpolitik, E-Voting, Social Bots, Fake News, Computational Propaganda, Neue Medien, Verbraucherschutz, Chat-Bots, Online-Handel, Programmatic Advertising, Digitale Revolution, Politische Bildung, Sozialwissenschaftliche Bildung, Datenschutzgrundverordnung, DSGVO
Arbeit zitieren
Dario Salvatore Tarallo (Autor:in), 2020, Algorithmen in den Neuen Medien. Eine Gefährdung für die freie Meinungs- und Willensbildung von Schüler*innen?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/994383

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Algorithmen in den Neuen Medien. Eine Gefährdung für die freie Meinungs- und Willensbildung von Schüler*innen?



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden