INHALT
1. EINLEITUNG
2. WARUM WERDEN EXISTENZGRÜNDUNGEN UNTERSTÜTZT?
3. MÖGLICHKEITEN ZUR UNTERSTÜTZUNG VON EXISTENZGRÜNDERN DURCH DIE VERSCHIEDENEN TRÄGEREBENEN
3.1 Fördermöglichkeiten auf EU-Ebene
3.2 Unterstützungsmöglichkeiten durch Bund und Länder
3.2.1 Öffentliche Kreditprogramme
3.2.2 Bürgschaftsübernahmen
3.2.3 Zuschüsse und Investitionszulagen
3.2.4 Förderung von Forschung und Entwicklung sowie Investitions- und Finanzierungshilfen für umweltorientierte Vorhaben
3.2.5 Absatzförderung
3.2.6 Arbeitsmarktpolitische Hilfen und Beschäftigungsförderung
3.3 Förderungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene
3.3.1 Traditionelle Förderinstrumente
3.3.2 Technologie- und Gründerzentren als Beispiel für moderne kommunale Fördermaßnahmen
3.3.2.1 Konzeption und Zielsetzung der TGZ
3.3.2.2 Wirkungen der TGZ auf die Existenzgründungsförderung
4. BEWERTUNG DER GRÜNDUNGSFÖRDERUNG
5. FAZIT
6. LITERATURVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG
Ursprüngliches Thema dieser Arbeit war die Möglichkeiten der raumwirtschaftspolitischen Unterstützung von Existenzgründungen in der Industrie vorzustellen. Da aber bei der Unterstützung von Existenzgründungen in der Regel weder bei den Förderprogrammen noch bei den konkreten Instrumenten (z.B. Technologie- und Gründerzentren) zwischen Industrie und Dienstleistungen unterschieden wird, sondern allgemein von der gewerblichen Wirtschaft die Rede ist, soll auch in dieser Arbeit diese Eingrenzung nicht vorgenommen werden. In Kapitel 2 wird zunächst der Frage nachgegangen warum Existenzgründungen unterstützt werden. Hier werden zunächst die gesamtwirtschaftlichen Ziele angeführt. Anschließend werden die wichtigsten Gründungshemmnisse dargestellt, da eine wirksame Unterstützung nur durch den Abbau dieser Gründungshemmnisse erfolgen kann.
Im folgenden Kapitel sollen dann lediglich die wichtigsten Möglichkeiten der Unterstützung der jeweiligen Trägern aufgezeigt werden, weshalb auf nähere Erläuterungen zu den einzelnen Programmen verzichtet wird. So werden in Punkt 3.1 zuerst die Fördermöglichkeiten auf EU-Ebene kurz dargestellt die über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und den Europäischen Sozialfonds finanziert werden. Im Anschluß daran werden einzelne Förderprogramme des Bundes und der Länder beschrieben, welche sich aus öffentlichen Kreditprogrammen, Bürgschaftsübernahmen, Zuschüssen und Investitionszulagen zusammensetzen. Ferner werden die Förderung von Forschung und Entwicklung sowie Investitions- und Finanzierungshilfen für umweltorientierte Vorhaben, die Absatzförderung sowie die arbeitmarktpolitischen Hilfen und Beschäftigungsförderung vorgestellt. In Punkt 3.3 werden dann die Fördermöglichkeiten der Kommunen beschrieben. Hier wird zunächst auf die traditionellen Förderinstrumente verwiesen um dann im Anschluß anhand von Technologie- und Gründerzentren moderne Fördermaßnahmen auf kommunaler Ebene vorzustellen. Auf die Technologie- und Gründerzentren (TGZ) wird nur in Form eines Beispiels für kommunale Gründungsförderung und daher relativ oberflächlich eingegangen, da eine komplette Wirkungsananlyse den Rahmen dieser Arbeit bei weitem sprengen würde. So sollen lediglich die Ziele von TGZ und ihre Vorteile bzw. ihr gründungsfördernder Charakter sowie eine Bewertung anhand der bisher wichtigsten Ergebnisse von Wirkungsanalysen - unter dem für diese Arbeit relevanten Aspekt der Existenzgründungsförderung - dargestellt werden.
Da in der Literatur häufig, wie z.B. bei Nowak, auf den ich mich im folgenden Punkt hauptsächlich beziehen werde, das Prinzip der Existenzgründungsförderung in Frage gestellt wird, soll in Kapitel 4 versucht werden, die gesamte Existenzgründungsförderung, so weit als möglich objektiv zu bewerten, weshalb hier auf die Wirkungsweise der einzelnen Programme nicht eingegangen wird.
2. WARUM WERDEN EXISTENZGRÜNDUNGEN UNTERSTÜTZT?
,,War bis vor kurzem noch der Dienstleistungssektor ,, die große Hoffnung" der Beschäftigungspolitik - als Reservoir für die Aufnahme der im Industriesektor freigesetzten Erwerbspersonen, so ist es neuerdings die Selbständigkeit..." (WILKE 1998: S. 140). Dieses Zitat nennt einen Grund, warum die Unterstützung von Existenzgründungen Bestandteil der Wirtschaftspolitik ist.
Bei Betrachtung der derzeitigen Arbeitsmarktlage - in Deutschland gab es 1998 im Jahresdurchschnitt 4,28 Mio. Arbeitslose (BUNDESANSTALT FÜR ARBEIT 1999: S. 1), was einer Arbeitslosenquote von 12,3 % entspricht - erscheint die Unterstützung von Existenzgründungen in der Tat als verlockendes Instrument, um die Zahl der Arbeitslosen zu reduzieren. Durch die Unterstützung von Existenzgründungen sollen qualitativ hochwertige und zukunftssichere Arbeitsplätze geschaffen werden, die neben den direkten auch indirekte Beschäftigungseffekte infolge von Multiplikatoreffekten erzielen. Ferner wird die Hoffnung gehegt, daß Existenzgründer, sofern sie in der Lage sind, das für den regionalen und gesamtwirtschaftlichen Innovationsprozeß relevante Know-How in neue qualitativ hochwertige Produkte und Produktionsverfahren umzusetzen, wirtschaftliche Anstoßeffekte bewirken können, welche zur Anregung regionaler Wachstumsimpulse sowie zur Modernisierung der regionalen Wirtschaftsstrukturen notwendig sind (vgl. PETT 1994: S. 2). Zu den gesamtwirtschaftlichen Zielen der öffentlichen Gründungsförderung gehören neben der Beschleunigung des Strukturwandels bzw. des wirtschaftlichen Wachstums und der Steigerung des Beschäftigungsniveaus auch die Intensivierung des Wettbewerbs (vgl. BMWI 1989; in: NOWAK 1991: S. 66f.). Zudem ist die Annahme weit verbreitet, daß Neugründungen wichtige Impulse für die Innovationsfähigkeit des wirtschaftlichen Gesamtsystems geben können (SZYPERSKI / NATHUSIUS 1977; in: KURZ/RÖGER/ZARTH 1990: S. 1).
Die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ist also das übergeordnete Ziel für eine Förderung von Existenzgründern.
Daher sollen besonders junge, technologieorientierte und innovative Existenzgründer unterstützt werden, da diese durch das hohe Risikopotential häufig mit erheblichen Startproblemen konfrontiert sind.
Die öffentliche Förderung von Existenzgründungen soll dazu beitragen, daß Gründungshemmnisse reduziert, bzw. beseitigt werden und somit ein Anreiz für die Gründung neuer Unternehmen bewirkt. Nach einer Untersuchung von Alexander Pett (vgl. 1994: S. 177) kann man die Gründungshemmnisse in Finanzhemmnisse1, Managementhemmnisse2, bürokratische Hemmnisse3 und sonstige Hemmnisse4 einteilen. So sind die am häufigsten genannten Gründungshemmnisse (vgl. Tab. 1) die langwierigen und komplizierten Antragsverfahren für öffentliche Fördermittel (75,2% aller Unternehmen), die Investitionsfinanzierung (66,1%), sowie auch allgemeine Markteinführungs- und Absatzprobleme, die Fülle von steuerlichen und rechtlichen Vorschriften und eigene schlechte betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Außerdem werden ca. von einem Drittel der Unternehmen u. a. auch Probleme mit Behörden als gründungshemmend empfunden, was in Anbetracht der Tatsache, daß ein Großteil der Gründungsunterstützung über Behörden erfolgen sollte eher paradox erscheint.
Um die Gründungshemmnisse so weit als möglich reduzieren zu können, sollte sich demnach für die öffentliche Hand unter anderem auch die Frage stellen, wie speziell die bürokratischen Hemmnisse weitestgehend beseitigt werden können und ein Ausweg aus dem ,,Förderungsdschungel" gefunden werden kann, damit die Unterstützung von Existenzgründungen sich nicht umkehrt und eine kontraproduktive und somit hemmende Wirkung zeigt.
Tabelle 1: Gründungshemmnisse
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Tabelle nach A. PETT 1994: S. 176 (gekürzt)
3. MÖGLICHKEITEN ZUR UNTERSTÜTZUNG VON EXISTENZGRÜNDERN DURCH DIE VERSCHIEDENEN TRÄGEREBENEN
Die Förderungs- und Unterstützungsprogramme für Existenzgründer stellen Instrumente der regionalen Strukturpolitik dar. Viele Fördermaßnahmen können auch von Existenzgründern im industriellen Sektor in Anspruch genommen werden, doch gibt es keine Förderprogramme, die ausschließlich auf diese Zielgruppe zugeschnitten sind. Die meisten Programme zielen auf kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und implizieren somit sowohl den Dienstleistungssektor wie auch den industriellen Sektor. Doch gibt es - wenn auch sehr wenige - Programme, die in dieser Hinsicht einschränkend sind, wie zum Beispiel die Meistergründungsprämie für Existenzgründer vom Land Berlin, die speziell die Gründung von Meisterbetrieben im Handwerk erleichtern soll.
Die Gründungsförderung erfolgt in Deutschland durch den Bund, die Länder5 und die Kommunen, doch gibt es auch auf EU-Ebene Fördermöglichkeiten mit jeweils zahlreichen Förderprogrammen, die zum Teil speziell und ausschließlich auf Existenzgründer zugeschnitten sind und solche, die auf innovations- und strukturpolitische Tatbestände abzielen6, aber von Existenzgründern in Anspruch genommen werden können. Durch die vielfältigen Fördermöglichkeiten der verschiedenen politischen Ebenen und der sich daraus ergebenden Möglichkeit der Mehrfachsubvention bedarf es oft einer Kunst, sich in dem Förderungsdschungel zurechtzufinden.
Im Folgenden soll nun ein kurzer Überblick über die Möglichkeiten der Unterstützung für Existenzgründer anhand der wichtigsten Förderungsprogramme und -maßnahmen gegeben werden, da eine ausführlichere Betrachtung der einzelnen Programme und Maßnahmen für den raumwirtschaftspolitischen Aspekt kaum relevant ist und höchstwahrscheinlich mehr Verwirrung stiftet denn Information liefert.
3.1 Fördermöglichkeiten auf EU-Ebene
Existenzgründern können auch europäische Fördermittel zugute kommen. Die Mittel des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) oder des Europäischen Sozialfonds (ESF) haben z.B. in den neuen Bundesländern einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, daß das Klima für Neugründungen verbessert wurde. So wurden durch den EFRE die Erschließung von Industrie und Gewerbegebieten (Verkehrswege, Wasserversorgung, Abwasser-, Abfallentsorgung), die Errichtung oder der Ausbau von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungsstätten sowie öffentliche Einrichtungen und Geländeerschließungen für den Fremdenverkehr gefördert. Der Schwerpunkt lag in allen Ländern auf der Erschließung neuer Gewerbeflächen. Die Mittel des ESF wurden unter anderem für die Förderung von beruflichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die Gewährung von Existenzgründungs- und Einstellungsbeihilfen und die Schaffung von überbetrieblichen Ausbildungsplätzen (vgl. TOEPEL 1995: S. 34f.) eingesetzt. Die Förderung aus diesen Fonds ist jedoch indirekter Art, da die Mittel nicht direkt von privaten Personen oder Unternehmen, sondern nur von bzw. über öffentliche Institutionen beantragt werden können.
3.2 Unterstützungsmöglichkeiten durch Bund und Länder
Der Bund ist der ,,...bedeutendste Träger der Gründungsförderung [...] gemessen an der Gesamtheit der aufgewendeten Mittel..." (PETT 1994: S. 41). Die Bundesministerien für Wirtschaft und für Forschung und Technologie sind die überwiegenden Träger der Fördermaßnahmen, deren Durchführung beziehungsweise Abwicklung durch die Deutsche Ausgleichsbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft und einige Technologieberatungsstellen erfolgt.
3.2.1 Öffentliche Kreditprogramme
Die Unterstützung von Existenzgründungen durch öffentliche Kredite stellt in Deutschland das quantitativ bedeutendste Instrument der Gründungsförderung dar (vgl. JOOS 1987, in: NOWAK 1991: S. 68). Die öffentlichen Kredite haben im Vergleich zu Bankkrediten günstigere Konditionen, was zu einer Verbilligung der Finanzierungskosten der Existenzgründer führt (vgl. ebd. ).
Hierzu gehören die Kredite des Bundes, die über die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) laufen, sowie das ERP7 -Existenzgründerprogramm, bei welchem zinsverbilligte, langfristige Darlehen an Nachwuchskräfte der gewerblichen Wirtschaft vergeben werden. Durch die KfW werden auch noch zwei weitere ERP- Programme durchgeführt, die von Existenzgründern in Anspruch genommen werden können: zum einen das ERP-Standortprogramm und zum anderen das ERP-Regionalprogramm für Investitionen kleiner und mittlerer Betriebe in regionalen Fördergebieten (vgl. KURZ / RÖGER / ZARTH 1990: S. 8). Auch das Eigenkapitalhilfe-Programm8, das seit 1979 besteht, stellt eine Möglichkeit der Gründungsförderung durch öffentliche Kredite dar.
3.2.2 Bürgschaftsübernahmen
Mit öffentlichen Bürgschaften werden Existenzgründer unterstützt, die über keine dinglichen Vermögenswerte zur Absicherung notwendiger Investitionskredite verfügen. Das Ausfallrisiko liegt somit beim Bund und den Ländern, welche bei der Hausbank des Gründers für die Erfüllung der verbürgten Finanzierungsverträge einstehen (vgl. NOWAK 1991: S. 73). Die Bürgschaftsvergabe kann sowohl direkt als auch indirekt über Kreditgarantiegemeinschaften erfolgen.
3.2.3 Zuschüsse und Investitionszulagen
Bei staatlichen Zuschüssen spricht man von verlorenen Zuschüssen, da die Existenzgründer die öffentlichen Geldzahlungen nicht zurückerstatten müssen, weshalb Zuschüsse auch ein wesentliches Element der Gründungsförderung darstellen (vgl. NOWAK 1991: S. 77). In diese Förderungskategorie gehören auch die Investititionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) zur Errichtung von gewerblichen Produktions- oder Dienstleistungsbetrieben. Dieses Finanzierungshilfeprogramm wendet sich zwar nicht ausschließlich an Existenzgründer, aber die Errichtung einer Betriebsstätte wird als möglicher Fördertatbestand gesehen (KURZ / RÖGER / ZARTH 1990: S. 7). Die GA-Zuschüsse werden zu 50 % vom Bund und zu 50 % von den Ländern getragen, gelten jedoch nur in strukturschwachen Regionen (z.B. Ruhrgebiet), den neuen Bundesländer und Berlin9 und hat somit einen stark regionalpolitischen Charakter.
In den neuen Bundesländern und Berlin besteht zusätzlich die Möglichkeit der Gründungsförderung durch Investitionszulagen, welche ebenfalls im Rahmen der GA vergeben werden.10
3.2.4 Förderung von Forschung und Entwicklung sowie Investitions- und Finanzierungshilfen für umweltorientierte Vorhaben
Auch allgemeine Programme zur Förderung von Forschung und Entwicklung11 und für umweltorientierte Vorhaben können von Unternehmensgründern in diesen Bereichen in Anspruch genommen werden, wenn sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen. Die Förderung erfolgt auch hier meist über zinsgünstige Kredite und Darlehen oder in Form von Zuschüssen und Zuwendungen.
Ein Programm in diesem Bereich, das ausschließlich für Existenzgründer Gültigkeit besitzt, ist die Förderung und Unterstützung von technologieorientierten Unternehmensgründungen in den neuen Bundesländern und Berlin (Ost) - FUTOUR.
FUTOUR ist quasi ein Programm mit ,,Super-Förderung", da die Förderung über dem von der EU zugelassenen Förderhöchstsatz liegt12 (Auskunft von Herrn Dr. Stier).
3.2.5 Absatzförderung
Unter die Absatzförderung, die nicht explizit auf Existenzgründer zielt, fallen zum einen Förderungen von Messebeteiligungen. So werden z.B. nicht rückzahlbare Beihilfen für Standmieten etc. gewährt. Zum anderen erfolgt auch eine Förderung von Auslandsaktivitäten zum Beispiel durch die Unterstützung bei der Herstellung von Kontakten zu möglichen Geschäftspartnern oder zu Verbänden und Verwaltungseinrichtungen.
3.2.6 Arbeitsmarktpolitische Hilfen und Beschäftigungsförderung
Aufgrund der Tatsache, daß Existenzgründungen als Hoffnungsträger gesehen werden, die dazu beitragen sollen, hochwertige und zukunftssichere Arbeitsplätze zu schaffen, gibt es auch spezielle arbeitsmarktpolitische Hilfen und Beschäftigungsförderungen. So wird zum Beispiel der Schritt aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit durch ,,Überbrückungsgeld" von der Bundesanstalt für Arbeit unterstützt. Die Höhe des Überbrückungsgeldes, das der Existenzgründer in der Regel für sechs Monate erhält, entspricht dem vorher bezogenen Arbeitslosengeld oder der Arbeitslosenhilfe (vgl. BUNDESANSTALT FÜR ARBEIT 1999: S. 6). Außerdem werden Zuschüsse für Schulungen, Aus- und Weiterbildung sowie verschiedene Lohnkostenzuschüsse13 gewährt, welche jedoch zumeist nicht auf Existenzgründer beschränkt sind.
3.3 Förderungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene
Auf kommunaler Ebene läßt sich zwischen traditionellen Ansätzen der Wirtschaftsförderung, die bis Anfang der 80er Jahre dominierten, und modernen Ansätzen zur Förderung von Unternehmen und Unternehmensgründungen unterscheiden (vgl. PETT 1994: S. 44 ff.).
3.3.1 Traditionelle Förderinstrumente
Zu den indirekten, tradtitionellen Förderinstrumenten - also solche, von denen nicht nur Existenzgründer, sondern alle Wirtschaftssubjekte der privaten Wirtschaft profitieren - zählen neben der städtebaulichen Planung und der Baugenehmigungspraxis auch die lokalen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen (Infrastrukturpolitik) wie Verkehrsanbindung und Telekommunikationseinrichtungen, aber auch die bedarfsgerechten Angebote an notwendigen Industrie- und Gewerbeflächen (Liegenschaftspolitik), welche die Gründungsaktivitäten ohne Zweifel beeinflussen (vgl. STERNBERG 1988: S. 13).
Zu den wichtigsten, direkt auf Existenzgründer zielenden, traditionellen Maßnahmen zählen auch bei den Kommunen diejenigen, die der Verbesserung der Finanzmittelausstattung dienen, wie beispielsweise Leistungssubventionen, Bürgschaften und Investitionszuschüsse. Da die Kommunen den Adressaten der Gründungsförderung räumlich näher als übergeordnete Politikebenen und daher von großer Bedeutung sind, gleichzeitig aber über geringere finanzielle Mittel verfügen, werden die Maßnahmen zur Unterstützung von innovativen Unternehmen zusätzlich zu den kommunalen Investitionsmitteln mit externen Fördermitteln, d.h. im Rahmen einer vertikalen Verflechtung mit anderen Politikebenen, realisiert (vgl. TAMÁSY 1996: S. 52).
Neben dieser finanziellen Unterstützung der Kommunen die meist als Ergänzung zu den Bundes- und Länderförderungen fungiert, erfolgt die Gründungsförderung auch über tarif- und steuerpolitische Anreize 14 und sonstige Maßnahmen wie zum Beispiel bevorzugte Auftragsvergabe (vgl. STERNBERG 1988: S. 13 und PETT 1994: S. 45). Die Unterstützung der Existenzgründer kann aber auch in Form von Realtransfers erfolgen, also durch Maßnahmen zur Verbesserung der Realgüterausstattung, vornehmlich durch die Bereitstellung von Gewerbegrundstücken und Gebäuden (vgl. ebd. S. 47), womit das Raumbeschaffungsproblem, welches - wie bereits erwähnt - eines der Gründungshemmnisse darstellt, reduziert wird. Die Subventionierung der Gewerbeflächen kann auf verschiedene Arten erfolgen u.a. durch Hilfestellung bei der Suche nach geeigneten Flächen, unter dem Marktpreis abgegebene gemeindeeigene Gewerbeflächen oder auch in Form von (zeitlich befristeten) Mietzuschüssen.
Neben diesen Maßnahmen zur Senkung der Kosten für die Existenzgründer gibt es auf kommunaler Ebene auch Beratungshilfen. Diese werden beispielsweise von örtlichen Kammern, von Kreditinstituten und auch von freiberuflich tätigen Unternehmensberatern angeboten, deren Beratung durch einige Gemeinden direkt bezuschußt wird (vgl. PETT 1994: S. 47).
Obwohl die Kommunen bei der Beratung von Existenzgründern wohl die tragendere Rolle spielen gibt es auch auf Bundesebene eine Beratung durch die DtA, die sowohl eine Beratungsagentur betreibt - hier werden hochqualifizierte Unternehmensberater vermittelt - , wie auch ,,Runde Tische" veranstaltet, bei denen Experten der DtA, der Kammern, der Banken sowie unabhängige Berater teilnehmen und individuell beraten.
Tabelle 2: Die verschiedenen Trägerebenen und die jeweiligen Unterstützungsmöglichkeiten
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: eigene Darstellung nach FÖRDERFIBEL `98, TOEPEL 1995; NOWAK 1991; KURZ / RÖGER / ZARTH 1990
3.3.2 Technologie- und Gründerzentren als Beispiel für moderne kommunale Fördermaßnahmen
Moderne Maßnahmen zur Gründungsförderung umfassen u.a. neuartige Finanzierungsformen15 für innovative Unternehmensgründer oder auch die Errichtung von Technologie- und Gründerzentren (TGZ), auf die im Folgenden näher eingegangen werden soll.
Seit Errichtung des ersten TGZ 1983 in Berlin16, werden diese in zunehmendem Maße als eines der wichtigsten, und derzeit wohl auch populärsten, Instrumente der kommunalen Wirtschaftsförderung eingesetzt.
3.3.2.1 Konzeption und Zielsetzung der TGZ
Die Initiative für die Gründung eines TGZ geht meist von den Kommunen aus und nur sehr selten von privaten Personen, weshalb die Kommunen auch bei nahezu allen TGZ bei der Finanzierung in der Anfangsphase (einmalige Bau- und sonstige Investitionen) beteiligt sind. Die Förderung von Unternehmensgründungen ist das wichtigste Ziel der TGZ. Die regionalwirtschaftlichen Effekte sind sowohl die Anregung von Unternehmensgründungen, d.h. die Zunahme der Zahl an Existenzgründungen, als auch die Förderung der Unternehmensentwicklung, d.h. Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen, um die Überlebens- und Erfolgschancen der Unternehmen in TGZ zu verbessern (vgl. STERNBERG / BEHRENDT / SEEGER / TAMÁSY 1996: S. 57). TGZ sollen als Starthilfe für junge, technologieorientierte und innovative Unternehmen fungieren, weshalb die Aufenthaltsdauer in diesen in der Regel auf drei bzw. fünf Jahre beschränkt ist.
Die Probleme bei Unternehmensgründungen17 liegen vor allem im allgemeinen Gründungsrisiko, in der Finanzierung (Mangel an Risikokapital), in der betriebswirtschaftlichen Unerfahrenheit in der unternehmensführung und in Informationsdefiziten. Hinzu kommen Probleme bei der Forschung, bedingt durch kurze Innovationszyklen und das unzureichende Patentrecht.
Damit der Schritt in die Selbständigkeit risikoärmer und somit die Gründung von Unternehmen angeregt wird, sollen diese spezifischen Schwachstellen und Probleme bei Unternehmensgründungen durch das Leistungsangebot der TGZ beseitigt bzw. reduziert werden. Die Unterstützungen und somit auch die Vorteile der TGZ, liegen zum großen Teil in der besonderen Vermietungspolitik. Neben der kostengünstigen Vermietung von Räumlichkeiten mit flexibel gestaltbaren Produktions- und Büroflächen soll auch die Bereitstellung von Dienst- und Serviceleistungen sowie zentralen Gemeinschaftseinrichtungen18 die Gründungs- und Ideenumsetzungsphase erleichtern. Zudem soll durch spezielle Betreuungs- und Beratungsdienste der TGZ dazu beitragen werden, daß die Qualität der Gründungen und der Unternehmensentwicklungen verbessert wird (vgl. PETT 1994: S. 79ff.). ,,Die Bildung betrieblicher Standortgemeinschaften der Existenzgründer bzw. Jungunternehmer im Handwerk und Dienstleistungsbereich sowie im produzierenden Gewerbe soll durch die Bereitstellung bedarfsgerechter und kostengünstiger Räumlichkeiten ermöglicht werden. Das in einigen Zentren vorhandene Serviceangebot trägt dazu bei, daß sich die Unternehmen zielgerichtet entwickeln können" (Förderfibel Â98; Investitionsbank Berlin: S. 120).
Doch gibt es neben den Vorteilen, die ein Aufenthalt in einem TGZ bietet, auch Nachteile, wie z.B. Konkurrenz gegenüber anderen TGZ-Unternehmen, gegenseitige Belästigung der Unternehmen durch die räumliche Enge oder auch die Unmöglichkeit des räumlichen Wachstums bei Vollauslastung des TGZ. In der folgenden Tabelle sind die Standortvor- und - nachteile in einem TGZ aufgelistet:
Tabelle 3: Potentielle Vor- und Nachteile eines Aufenthalts in einem TGZ
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: TAMÁSY 1996: S. 26 nach STERNBERG 1988 S. 179
3.3.2.2 Wirkungen der TGZ auf die Existenzgründungsförderung
Im folgenden sollen nun bisherige Ergebnisse von Wirkungsanalysen unter dem Aspekt der Gründungsförderung dargestellt werden. Auf eine umfassende Bewertung, wie TGZ z.B. auf den Technologietransfer wirken, wird nicht eingegangen19.
In der Literatur herrscht Einstimmigkeit darüber, daß TGZ einen nur relativ geringen Einfluß auf die Gründungsentscheidung haben, d.h., daß die Motivierung zur Selbständigkeit nur selten durch die TGZ erfolgt. Vielmehr kommt es zu Mitnahmeeffekten. So gaben in einer Untersuchung über die Gründungsmotivierung der TGZ nur 3 % der Befragten an, daß ihr Unternehmen ohne die Zentren nicht gegründet worden wäre, 54 % hätten den Schritt in die Selbständigkeit auf jeden Fall vollzogen und für 37 % der Befragten stellt sich diese Frage nicht, da sie bereits vor Einzug in die TGZ existierten (vgl. STERNBERG / BEHRENDT / SEEGER / TAMÁSY 1996: S. 65).
Dennoch gehen von den TGZ hemmnisabbauende Wirkungen aus. So werden vor allem Managementprobleme, bürokratische Hemmnisse (Verbesserung der Information über staatliche Fördermöglichkeiten) und Raumbeschaffungsprobleme, also jene Hemmnisse, deren Reduzierung durch den Aufenthalt in einem Zentrum bewerkstelligt werden kann, abgeschwächt. Die finanziellen Hemmnisse bleiben allerdings auch durch den Aufenthalt in den Zentren zumeist bestehen (vgl. PETT 1994: S. 183). Ein wesentlicher Standortvorteil ergibt sich aus der Fixkostensenkung durch das Leistungsangebot der TGZ, welche allerdings von den Unternehmen nicht als existenziell angesehen wird (vgl. STERNBERG / BEHRENDT / SEEGER / TAMÁSY 1996: S. 115).
Ein Vergleich der Insovlenzquote bei Unternehmen aus TGZ und nicht geförderten Unternehmen weist kaum Unterschiede auf. Somit kann gesagt werden, daß die Überlebensfähigkeit der Unternehmen durch einen Aufenthalt in einem TGZ kaum gesteigert wird (vgl. ebd. S. 117). Doch stellt sich dennoch die Frage, ob speziell diese Unternehmen aus den TGZ auch bei Nicht-Förderung in dem Maße überlebensfähig gewesen wären. Zum Beschäftigungseffekt läßt sich sagen, daß TGZ zwar langfristig hochqualifizierte Arbeitsplätze schaffen (56 % der Beschäftigten verfügen über einen Hoch- oder Fachhochabschluß), jedoch ist gemessen an der absoluten Zahl der Einfluß auf den lokalen Arbeitsmarkt eher unbedeutend, da hier vor allem gering oder nicht Qualifizierte als Nachfrager nach Arbeitsplätzen auftreten (vgl. ebd. S. 146). Auch die indirekten Beschäftigungseffekte sind eher unbedeutend.
Zusammenfassend kann man sagen, daß die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur nicht innerhalb der Zentren erfolgen kann, da die Anzahl der Arbeitsplätze, die dort geschaffen werden können, um dieses Ziel zu erreichen, zu gering ist (vgl. STEINKÜHLER 1994: S. 1f). Von einer Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur durch die TGZ kann man erst dann sprechen, wenn es den Unternehmen auch nach Auszug aus dem TGZ gelingt, zu expandieren und die geschaffenen Arbeitsplätze langfristig zu erhalten.
4. BEWERTUNG DER GRÜNDUNGSFÖRDERUNG
Ob öffentliche Gründungsförderung nun tatsächlich das Gründungsgeschehen wesentlich beeinflußt oder nicht, läßt sich nur schwer sagen. Für eine aussagekräftige Bewertung kommt erschwerend hinzu, daß häufig Fehlinterpretationen nutzenorientierter Erfolgsbilanzen entstehen, wenn lediglich der Fördererfolg ohne Berücksichtigung der Kosten der Maßnahmen herausgestellt wird (vgl. Nowak 1991: S. 96).
Obwohl durch öffentliche Existenzgründungshilfen nur solche Unternehmensgründungen gefördert werden sollen, ,,...die tragfähig sind und deren Gründung ohne öffentliche Mittel unterblieben oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich gewesen wäre" (KURZ / RÖGER / ZARTH 1990: S. 67) muß man auch hier - wie bei den TGZ - mit hohen Mitnahmeeffekten rechnen, wodurch die Intention der Gründungsförderung, nämlich die Anreizwirkung neue Unternhemen zu gründen, verloren geht. Hinzu kommt, daß Unternehmenskonzepte sofern sie ,,tragfähig" sind, höchstwahrscheinlich durch normale Kredite oder Darlehen von Banken finanziert und somit realisiert werden würden. Es ergibt sich also folgender Konflikt: erstens müssen Existenzgründungen mit ,,tragfähigen" Unternehmenskonzepten eigentlich nicht gefördert werden, da man davon ausgehen kann, daß sie risikoarm und somit überlebensfähig sind. Dies würde aber auch bedeuten, daß Unternehmen auf eine gewisse Art und Weise benachteiligt würden, sobald das Unternehmenskonzept tragfähig ist. Auf der anderen Seite ist es wirtschaftlich kaum vertretbar, daß nicht-tragfähige Unternehmen unterstützt werden. Eine sinnvolle, wirtschaftlich vertretbare und effiziente Vergabe der Fördermittel gleicht folglich einer Gratwanderung, für deren Bewältigung bisher noch kein Rezept gefunden werden konnte. Ob die Finanzierungshilfen die Krisenfestigkeit der Existenzgründer beeinflussen und somit eine präventive Funktion besitzen, läßt sich ebenfalls nicht klar feststellen, da ohnehin nur solche Existenzgründungen gefördert werden, die nach sorgfältigen Prüfungen der fachlichen Qualifikation des Gründers, der Geschäftskonzeption und der sich daraus ergebenden Marktchancen des Projekts als für förderungswürdig und überlebensfähig befunden wurden. Im folgenden soll nun versucht werden, eine Bewertung im Hinblick auf die Ziele der Existenzgründungsförderung (s.o. Kap. 2) vorzunehmen. Diese Ziele sind die Intensivierung des Wettbewerbs, die Beschleunigung des Strukturwandels und die Steigerung des Beschäftigungsniveaus.
Zum Ziel der Intensivierung des Wettbewerbs läßt sich sagen, daß Finanzierungshilfen einerseits wettbewerbsintensivierend wirken können, wenn nicht die ,,...Leistungsfähigkeit, sondern ausschließlich die Höhe des Vermögens des Gründers über den Markteintritt entscheidet" (NOWAK 1991: S. 117). Andererseits können Finanzierungshilfen auch wettbewerbsverzerrend wirken, da nicht alle Wirtschaftsteilnehmer subventioniert werden. So besteht die Möglichkeit, daß prinzipiell leistungsfähige, aber nicht geförderte Unternehmen aus dem Markt verdrängt werden (vgl. ebd. S. 123).
Auch hinsichtlich des Strukturwandels gibt es Kritik an der Gründungsförderung. Durch die speziellen Technologieförderprogramme sollen die Fördermittel auf Schlüsseltechnologien und Zukunftsindustrien gelenkt werden. Dies ist insofern problematisch, da erstens nicht immer offensichtlich ist, ob eine Unternehmensgründung technologieorientiert ist oder nicht und diese Abgrenzung teilweise willkürlich durch die Bürokratie erfolgt. Zweitens entspricht das ,,Schließen einer Technologielücke" (womit Technologieförderung häufig gerechtfertigt wird) nicht immer dem Prinzip der wohlstandsmehrenden internationalen Arbeitsteilung (vgl. ebd. S. 128). Hinzu kommt, daß grundlegende Forschungsarbeiten oder Basisinnovationen für junge Unternehmen eher untypisch sind (vgl. ebd.), und daß häufig Erhaltungssubventionen von den Gründern verlangt werden, die ,,...aus wahlstrategischen Erwägungen ...[in den]...besonders interessanten Bereich des Mittelstands" fließen (ebd. S. 130). Angesichts dieser Kritikpunkte ist es fragwürdig, ob die Förderung von jungen technologieorientierten Unternehmen einen Strukturwandel beschleunigen kann.
Bei Betrachtung der Auswirkungen der Gründungsförderung auf die Beschäftigungseffekte kann man sagen, daß die Wirkung hier in der Literatur (ähnlich wie bei den TGZ) als eher gering bewertet wird. Doch selbst wenn die Beschäftigungseffekte als ,,eher gering" eingeschätzt werden, ist es nicht von der Hand zu weisen, daß durch Existenzgründungen neue Arbeitsplätze entstehen. So sind beispielsweise allein durch die KfW-Förderung20 im Jahre 1992 in den neuen Bundesländern durchschnittlich rund fünf zusätzliche Arbeitsplätze je gefördertem Projekt entstanden (vgl. Welter / Lageman; 1994: S. 172)21. Auch die Unterstützung durch die Bundesanstalt für Arbeit in Form von Überbrückungsgeldern zeigt positive Effekte. So sind ca. drei Jahre nach der Existenzgründung nur 11 % der Existenzgründer wieder arbeitslos geworden. Gut 70 % sind nach dieser Zeit immer noch selbständig und 45 % beschäftigen nach drei Jahren mindestens einen neuen Mitarbeiter (vgl. BUNDESANSTALT FÜR ARBEIT; 1999: S. 6).
5. FAZIT
Es ist festzustellen, daß die Existenzgründungsförderung von deren Trägern als allgemein positiv bewertet wird, während häufig in der Literatur, bei der die ökonomische Sichtweise im Mittelpunkt steht, eher eine konträre Stellung hierzu bezogen wird, wie bspw. bei NOWAK, der zu dem Schluß kommt, daß ,,Die derzeitige Förderstrategie [...] aus volkswirtschaftlicher Sicht als ineffizient zu bezeichnen" ist (ebd. 1991: S. 132).
Auch wenn die Rentabilität von Gründungsförderung rein finanziell gesehen nicht meßbar ist, so kann man Kritikern zumindest entgegenhalten, daß die negativen Effekte nicht größer sind als die positiven. Neben den Arbeitsplätzen die entstehen kommt die Unterstützung der Existenzgründungen in gewisser Weise auch dem Strukturwandel zugute, indem Forschung und Entwicklung gesteigert werden und somit die Innovationsfähigkeit gefördert oder zumindest nicht gehemmt wird. Doch ist meiner Meinung nach das arbeitsmarktpolitische Argument von größerer Bedeutung.
In Zeiten, wo eine Arbeitslosenquote von 12,3 % (1998) nicht mehr zu den Schreckensnachrichten, sondern zum Normalzustand zählt und die Angst um den Arbeitsplatz den Alltag beherrscht, sollte jeder Arbeitsplatz der neu entsteht oder auch nur erhalten wird (was ein häufiger Kritikpunkt ist) als positiv bewertet werden, da jeder Arbeitsplatz mehr einen Arbeitslosengeld- oder Arbeitslosen- bzw. Sozialhilfeempfänger weniger bedeutet. Außerdem stellt jede Entspannung auf dem Arbeitsmarkt eine - wenn auch geringe - gesamtwirtschaftliche Entlastung dar, was auch für die Stabilität des gesamten Systems von Bedeutung ist.
Zusätzlich sollte auch bedacht werden, daß nicht bekannt ist wie sich der Arbeitsmarkt ohne die Gründungsförderung entwickeln würde (wahrscheinlich eher negativ) und somit die Möglichkeit besteht, daß weitere negative Entwicklungen durch die Existenzgründungsförderung verhindert werden können.
Doch selbst wenn die Erwartungen hinsichtlich der gesteckten Ziele nicht in dem Maße erfüllt werden wie erhofft, was auch an den zu hoch gesteckten Erwartungen liegen kann, so kann man doch sagen, daß die Unterstützung von Existenzgründungen durchaus positive Effekte hat.
Es stellt sich die Frage, ob die Unterstützung von Existenzgründungen nicht in höherem Maße als Möglichkeit Arbeitsplätze zu schaffen und somit als arbeitsmarktpolitsches Instrument, gesehen werden sollte. Allerdings müßten hierfür die Praxis der Gründungsförderung, hinsichtlich der Tragfähigkeit der Unternehmen, überdacht werden. Zudem müßten bessere Maßnahmen entwickelt werden, die die Mitnahmeeffekte eindämmen, damit Existenzgründungsförderungen ihrer Funktion als Anstoß oder Anreiz für Neugründungen zu dienen, gerecht werden können.
6. LITERATURVERZEICHNIS
BUNDESANSTALT FÜR ARBEIT 1999: Arbeitsamt-Zeitung; Ausgabe Frühjahr 1999; Nürnberg
INVESTITIONSBANK BERLIN 1998: Förderfibel Â98; Berlin
KURZ, Rudi / RÖGER, Werner / ZARTH, Michael; 1990: Existenzgründungshilfen von Bund und Ländern: eine Wirkungsanalyse der Programme im Hinblick auf Wettbewerb, Produktivitätswachstum und Beschäftigung; gutachten im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft; Tübingen: Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung
NOWAK, Ralf; 1991: Gesamtwirtschaftliche Aspekte von Existenzgründungshilfen des Bundes und der Länder; Institut für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln; Köln
PETT, Alexander; 1994: Technologie- und Gründerzentren: Empirische Analyse eines Instruments zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze; Europäische Hochschulschriften, Reihe 5, Volks- und Betriebswirtschaft, Bd. 1508; Frankfurt/M.
STEINKÜHLER, Ralf-Hendrik; 1994: Technologiezentren und Erfolg von Unternehmensgründungen; Betriebswirtschaftslehre für Technologie und Innovation, Band 9; Wiesbaden
STERNBERG, Rolf; 1988: Technologie- und Gründerzentren als Instrument kommunaler Wirtschaftsförderung; Dortmund
STERNBERG, Rolf / BEHRENDT, Heiko / SEEGER, Heike / TAMÁSY, Christine; 1996: Bilanz eines Booms: Wirkungsanalyse von Technologie- und Gründerzentren in Deutschland; Dortmund
TAMÀSY, Christine; 1996: Technologie- und Gründerzentren in Ostdeutschland- eine regionalwirtschaftliche Analyse; Münster
TOEPEL, Kathleen 1995: Regionale Strukturpolitik in den neuen Bundesländern unter Berücksichtigung des EU-Engagements; in: Aus Politik und Zeitgeschichte, 1. Dezember 1995 B 49/95, S. 31-37
WELTER, Friederike / LAGEMAN, Bernhard; 1994: Wirtschaftliche Auswirkungen der Gründungsförderung in den neuen Bundesländern; in: SCHMUDE, Jürgen (Hrsg.) 1994: Neue Unternehmen: interdisziplinäre Beiträge zur Gründungsforschung; Heidelberg
WILKE, Gerhard 1998: Die Zukunft unserer Arbeit; Lizenzausgabe für die Bundeszentrale
für
politische Bildung; Bonn
Sonstige Quellen:
Frankfurter Zeitung 23.11.1995, Jahrgang 38 / Nr. 227 Gespräch mit Herrn Dr. Stier von der Wirtschaftsförderung GmbH Berlin, am 11.05.1999
[...]
1 Zu den Finanzhemmnissen zählen kapitalintensive Investitionen, hohe Kapitaldienstbelastungen, hohe Personalnebenkosten, kaptialintensive Produktion sowie steuerliche Belastungen (vgl. PETT 1994: S. 177).
2 Managementhemmnisse sind allgemeine Markteinführungsprobleme, geringe BWLKenntnisse, geringe Kundenkontakte, keine Erfahrung mit Banken und geringe Marktinformationen.
3 Bürokratische Hemmnisse beinhalten die Vorschriftenfülle, langwierige Antragsverfahren für öffentliche Mittel, geringe Information über öffentliche Fördermittel und allgemeine Probleme mit Behörden.
4 Unter sonstigen Hemmnissen faßt Pett Raumbeschaffungsprobleme, Personalmangel, starke Konkurrenz und kurze Innovationszyklen zusammen.
5 Die Förderprogramme der Länder sind zum Teil sowohl im Umfang aber auch in der Gestaltung der Programme recht unterschiedlich, da sie der jeweiligen Bedingungslage und wirtschaftspolitischen Zielsetzung in den einzelnen Ländern entsprechen (vgl. SZYPERSKI 1979; in: PETT 1994: S. 42)
6 wie z.B. die Gemeinschaftsaufgabe ,, Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
7 European Recovery Program
8 Das Eigenkapitalhilfe-Programm des Bundes stellt einen Verwaltungskredit dar, bei dem die öffentliche Hand das Kreditrisiko übernimmt. Die Primärhaftung liegt bei der DtA-Bank, ist aber durch eine Garantieerklärung des Bundes abgesichert. Trotz des staatlichen Verzichts auf eine Absicherung soll das Ausfallrisiko begrenzt werden, weshalb die DtA-Bank das Geschäftskonzept und Angaben zur Person des Gründers eingehend prüft. (vgl. NOWAK 1991: S. 72)
9 Der Förderhöchstsatz beträgt in A-Fördergebieten 50 %, in B-Fördergebieten 43 %
10 Das Investitionszulagengesetz von 1996 ist seit Anfang 1999 abgeschafft. Die Investitionszulagen sind nun im Steuergesetz enthalten (Angaben von Dr. Stier).
11 z.B. BMWI-Programm - Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in kleinen und mittleren Unternehmen und externen Industrieforschungseinrichtungen
12 Die nicht-rückzahlbaren Förderungszuschüsse können bis zu 70 % der förderungsfähigen Ausgaben betragen und erstrecken sich auch auf laufende Kosten wie z.B. Personalkosten, Materialkosten, Miete, Forschungskosten etc. (vgl. Förderfibel Â98 der Investitionsbank Berlin).
13 Lohnkostenzuschüsse werden geleistet z.B. bei Einstellung von Langzeitarbeitslosen und junger Erwachsener
14 z.B. Stundung und Erlaß von Kommunalabgaben, Gebührenermäßigung etc.
15 z.B. die Bereitstellung von Wagniskapital oder Mitzuschüssen (vgl. KIRCHHOFF; MÜLLER-GODEFFROY 1991; in PETT 1994: S. 67).
16 Das ,,Berliner Innovations- und Gründerzentrum (BIG) auf dem stillgelegten Betriebsgeländer von AEG in Berlin /Wedding wurde 1985 zum Technologie- und Innovationspark Berlin (TIB) erweitert (vgl. Frankfurter Zeitung 23.11.1995, Jahrgang 38 / Nr. 227)
17 ausführlichere Informationen hierzu siehe TAMÁSY 1996, S. 24
18 z.B. Empfangsbüro, Kopierer, Telekommunikationsgeräte, Besprechungszimmer, Ausstellungsflächen etc.
19 Über Wirkungsanalysen von TGZ siehe z.B. PETT 1994; TAMÁSY 1996, STERNBERG / BEHRENDT / SEEGER / TAMÁSY 1996
20 durch KfW- Eigenmittelprogramme und ERP-Förderung
21 Datenmaterial zum Gesamtausmaß dieser Projekte ist kaum vorhanden.
- Arbeit zitieren
- Sandra Patzer (Autor:in), 2000, Möglichkeiten zur Unterstützung von Existenzgründern, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/99458
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