Drogenpolitik


Hausarbeit, 1998

14 Seiten, Note: 1.0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Drogenpolitische Ansätze
2.1 Der Begriff "Drogenpolitik"
2.2 Entstehung und Inhalt des Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
2.3 Soziale und staatliche Kontrolle
2.4 Drogenpolitische Hauptstrategien
2.5 Folgen der prohibitiven Politik
2.5.1 Folgen für die Strafverfolgungsorgane und die Justiz
2.5.2 Folgen für die Drogenkonsumenten

3. Alternative Modelle
3.1 Die Substitutionsbehandlung
3.1.1 Methadonbehandlungsmethoden
3.1.2 Die Methadonbehandlung in Deutschland
3.2 Die diversifizierte Drogenverschreibung und Drogenabgabe (DDD)
3.2.1 Das Modell Seidenberg (CH)
3.3 Der permissive Ansatz

4. Zusammenfassung

5. Literaturverzeichnis

6. Aktuelle Ergänzung

1. Einleitung

Der kontinuierliche Anstieg des Mißbrauchs von illegalen Drogen und die hohe HIV- Infektionsrate bei Opiatabhängigen in den letzten Jahren hat dazu geführt, daß das Thema Drogen in der deutschen Politik und in den Medien zu einem brisanten, dominanten politischen Dauerthema geworden ist und sehr heftig und kontrovers diskutiert wird. Offizielle Angaben gehen davon aus, daß in Deutschland etwa 150.000 drogenabhängige Menschen leben, von denen über 20 % HIV-positiv (Quelle: Nowak/Schifmann/Brinkmann 1996, S. 173, 190) sind.

Die Ansätze, die zur Bekämpfung des Drogenproblems ausgearbeitet wurden, fanden vor einigen Jahren noch eine breite Zustimmung bei den beteiligten Institutionen. Da jedoch die gesteckten Ziele, die sich am Abstinenzparadigma als drogenpolitische Leitlinie orientierten, nicht erreicht werden konnten und sich die Problemfelder durch die Folge- und Beschaffungskriminalität noch erweitert haben, wird die Drogenpolitik von Experten und Kritikern zunehmend als gescheitert angesehen.

Eine Lösung dieses Problems sehen viele Experten in einer radikalen drogenpolitischen Neuorientierung, die von dem Abstinenzparadigma abweicht, das Strafrecht zurückdrängt und zu permissiveren Ansätzen übergeht. Aus dieser Einsicht heraus wurden alternative Ansätze entwickelt. Sie reichen vom unbedingten Festhalten am Abstinenzparadigma bis hin zu einer liberalen Drogenpolitik und der totalen Legalisierung aller psychoaktiven Substanzen.

Im zweiten Teil dieser Arbeit möchte ich die grundsätzlichen drogenpolitischen Ansätze erläutern und nach Gründen suchen, die zu einem Scheitern dieser Ansätze geführt haben. Im dritten Teil werde ich einige drogenpolitische Alternativmodelle vorstellen; dabei möchte ich meinen Blick auch über die deutsche Grenze hinaus auf die Ansätze und Versuche richten, die in der Schweiz derzeit angewandt werden. Im vierten Teil werde ich die Ergebnisse zusammenfassen und meine eigene Meinung zu diesem Thema darstellen.

2. Drogenpolitische Ansätze

2.1 Der Begriff "Drogenpolitik"

Drogenpolitik ist der Teilbereich der Politik, der sich, abgewandt vom Einzelfall, mit Drogen, Drogengebrauch und -mißbrauch und den Strategien, die sich gegen den sozialschädlichen Drogenkonsum und Drogenhandel richten, befaßt. Der Begriff Sozialpolitik läßt keine Ableitung zu und ist wertfrei und inhaltsleer. Die Politik beschäftigt sich mit den Subjekten (Individuen, die im direkten Drogenkontakt stehen) und den Objekten (Drogen). Die Betreiber der Drogenpolitik legen fest, welche Substanzen sozialadäquat und tolerabel sind und welche sozialschädlich sind und unter das Betäubungsmittelrecht gestellt werden müssen (vgl. Hellebrand 1990, S. 7)

2.2 Entstehung und Inhalt des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)

Als Ende der sechziger/Anfang der siebziger Jahre die Gesellschaft plötzlich von der Drogenflut überschwemmt wurde, kam es zu heftigen Diskussionen, an denen sich Praktiker und Wissenschaftler unterschiedlicher Sparten, Interessensverbände verschiedenster Art, Kirchen und Parteien beteiligten.

Der Gesetzgeber reagierte auf das Drogenproblem notdürftig mit einer Neufassung des Opiatgesetzes, dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Das BtMG sollte den massiven Mißbrauch von Betäubungsmitteln verhindern und die Allgemeinheit, insbesondere die Jugendlichen, vor dieser Gefahr bewahren. Jeglicher Genuß, Besitz und Handel von Drogen wurde mit hohen Strafen geahndet (pönalisiert). Die weitere Ausbreitung des Drogenproblems bewog den Gesetzgeber dazu, das BtMG neu zu reformieren. Man nahm den Therapiegedanken in die Reformen mit auf. Den Drogenabhängigen sollte die Möglichkeit gegeben werden, statt eine lange Haftstrafe zu verbüßen, sich in eine stationäre Langzeittherapie zu begeben. Dies wurde im §§ 35 ff. BtMG realisiert (vgl. Hellebrand 1993, S.17f).

"Durch die günstige Regelung (kein Strafvollzug bzw. schon keine Verurteilung, Anrechnung der Therapiezeit, spätere Strafaussetzung) soll der Abhängige zur Aufnahme der Therapie bewegt und durch die Drohung mit der Fortführung des Strafverfahrens bzw. der Strafvollstreckung zum Durchhalten der Therapie angehalten werden" (Hellebrand 1990, S. 17).

Die Ziele des BtMG, wie es in der heutigen Fassung vorliegt und angewandt wird, liegen also in der Abschreckung, die mit hohen Strafen erreicht wird, und im Initialzwang.

2.3 Soziale und staatliche Kontrolle

Wir unterscheiden in der sozialen Kontrolle zwischen aktiver und reaktiver sozialer Kontrolle: Durch die aktive Kontrolle soll ein abweichendes Verhalten präventiv verhindert werden. Die aktive Drogenkontrolle soll durch Wissensvermittlung und Aufklärung erreicht werden. Diese Drogenkontrolle erstreckt sich über folgende Gebiete:

- Legale Drogen: Der Gebrauch und Mißbrauch von Alkohol und Zigaretten wird über die Jugendschutzbestimmungen und über entsprechend hohe Besteuerungen gemindert. Zusätzlich werden breite Aufklärungskampagnen durchgeführt.
- Arzneimittelkontrolle: Arzneimittel werden über das Arzneimittelgesetz überwacht. Das Arzneimittelgesetz (AMG) sorgt für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung und soll eine nicht medizinisch indizierte Anwendung verhindern. · Illegale Drogen: Das BtMG regelt den Gebrauch der riskant beurteilten Arzneimittel innerhalb des AMG. Für bestimmte Substanzen besteht eine verschärfte Rezeptpflicht bzw. ein generelles Verschreibeverbot.

Bei der beim Verstoß gegen illegale Drogen angewendeten reaktiven Kontrolle unterscheiden wir zwischen der informellen und formellen sozialen reaktiven Kontrolle. Die informelle soziale Kontrolle wird durch das unmittelbare soziale Umfeld erreicht. Die formelle reaktive Kontrolle wird durch die verschieden Organisationen und Apparate wie Polizei, Justiz, Bundesgrenzschutz etc. durchgeführt (vgl. Schwilk 1996, S. 15).

2.4 Drogenpolitische Hauptstrategien

"Die Art der Kontrollreaktionen richtet sich nach der Sichtweise, also ob Krankheit, Kriminalität oder subkultureller Lebensstil als Grund für illegalen Drogengebrauch angesehen werden, d. h. kriminalisiert, pathologisiert oder neutralisiert wird. Von diesen Grundausrichtungen hängt schließlich die Struktur der formellen Drogenkontrolle ab" (Schwilk 1996, S. 15).

Es wird zwischen drei grundsätzlichen Bekämpfungskonzepten unterschieden, die in unterschiedlichen Intensitäten miteinander verknüpft sein können.

- Der "liberal approach" (antiprohibitiver, permissiver, resignierend-untätiger Ansatz) zielt darauf ab, die Drogenkontrolle zu liberalisieren oder sogar ganz aufzuheben mit der Begründung, daß jeder Mensch als mündiger Bürger ein Selbstbestimmungsrecht hat, das ihm ein Recht auf Selbstgefährdung und Selbstschädigung gibt. Dem Bürger soll somit ein "Recht auf Rausch" zugestanden werden, ohne daß er von der Gesellschaft ausgegrenzt und kriminalisiert wird. Der Gesetzgeber setzt hier auf die Hoffnung, daß die Gesellschaft den Umgang mit Drogen erlernt. Dieser Ansatz wird in der BRD auf die legalen Drogen angewandt und wurde in den Niederlanden auf den Gebrauch von Cannaboiden (Haschisch, Marihuana, etc.) erweitert.
- Der "social approach" (sozialpolitischer, sozialmedizinischer oder therapeutischer Ansatz) richtet sich nach der Persönlichkeit des Konsumenten. Die Drogenabhängigen werden nicht als Straftäter, sondern als Kranke bezeichnet, die wieder geheilt und integriert werden können. Dazu müssen die Drogenabhängigen individuell beraten und betreut werden. Für dieses Ziel stehen ihnen für die Behandlung von Organschäden medizinisch-therapeutische und für die Entwicklung von realistischen Lebensbewältigungsstrategien sozialtherapeutisch-pädagogische Maßnahmen zur Verfügung. Die Menschen sollen darüber hinaus durch Vorbeugemaßnahmen relativ früh über die Gefahren und Risiken des Drogenkonsums aufgeklärt werden, um dadurch eine Nachfrageentwicklung im Vorfeld zu verhindern oder zu hemmen. Der Drogenabhängige soll lernen, die Kontrolle über sein Verhalten selbst wieder auszuüben.
- Der "legal approach" (strafrechtlicher, prohibitiver, repressiver Ansatz) bekämpft durch Pönalisierung des Umgangs mit sozialschädlichen Drogen das Angebot und somit die Verfügbarkeit von Betäubungsmitteln. Die Persönlichkeitsrechte werden hier nicht anerkannt, da der Schutz der Gesellschaft vor den schädlichen Außenwirkungen der Drogen, einer höheren Kriminalitätsbereitschaft und der Verbreitung schädlicher Krankheiten, Vorrang hat.

Der Drogenkonsument wird zum einen als Opfer (wegen der zerstörenden Wirkung der Drogen), aber auch als Täter gesehen. Um den potentiellen Konsumenten zu schützen, wird ein Vergehen mit hohen strafrechtlichen Sanktionen geahndet. In diese strafrechtlichen Sanktionen werden therapeutische Ansätze miteinbezogen, um den Konsumenten, durch einen Initialzwang, zu einer Behandlung zu bewegen (vgl. Hellebrand 1990, S. 9; Schwilk 1996, S. 16 f).

In der BRD liegt derzeit eine Mischform aus allen drei Ansätzen vor.

"Einzelne Autoren betonen dagegen, daßdie Bundesrepublik Deutschland sich mit ihrer Entscheidung, Drogenkonsumenten und -abhängige als Straftäter zu behandeln, eindeutig für einen Ansatz entschieden hat, nämlich den des "legal approach" mit dem Primat des Strafrechts bei der Reaktion auf die Drogenproblematik. Die These von der "kombinierten Strategie" (also aus allen drei Bereichen) oder dem "gemischten Ansatz" enthält nach Ansicht dieser Autoren nicht nur einen logischen Widerspruch. Es sei auch mit dem verfassungsrechtlich garantierten Schuldgrundsatz des Strafrechts (Art.1, 20 GG) kaum zu vereinbaren, einen Menschen als drogenkrank zu definieren und ihn gleichzeitig als Straftäter zu behandeln" (Schwilk 1996, S. 18).

2.5 Folgen der prohibitiven Politik

2.5.1 Folgen für die Strafverfolgungsorgane und die Justiz

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, daß es bis jetzt weder gelungen ist, das Angebot noch Nachfrage der Drogen einzudämmen. Als Folge daraus ergab sich eine weitere Verschärfung schon bestehender Probleme für die Strafverfolgungsorgane, die Justiz, den Drogenkonsumenten und die Gesellschaft.

Die starke Repression verursacht einen direkten Drogenpreisanstieg mit der Folge, daß die Drogenabhängigen, um ihren Konsum zu finanzieren, zum Kleinhandel, zur Beschaffungskriminalität und zur Prostitution gezwungen sind. Ferner grenzen sich die Drogenabhängigen in offenen Szenen und in Ghettos ab und solidarisieren sich, um der starken Repression zu entgehen.

Die Zunahme der Beschaffungskriminalität führt dann zu einer Überlastung der Polizei und der Justiz.

Die Gewinne, die durch den internationalen Rauschgifthandel gemacht werden -sie werden auf etwa $ 500 Mrd. geschätzt- müssen gewaschen werden und stehen dann der Drogenmafia und anderen terroristischen Organisationen zur Verfügung. Durch den wachsenden Konkurrenzkampf kommt es zu einer zunehmenden Brutalisierung und Professionalisierung dieser Organisationen.

2.5.2 Folgen für die Drogenkonsumenten

Das Bundeskriminalamt schätzt die Zahl der Drogenabhängigen, die auf illegale Substanzen zurückgreifen, auf 90.000 bis 140.000. Die Zahl der Erstkonsumenten harter Drogen erhöhte sich zwischen 1985 und 1994 von 3.246 auf 14.512 dies entspricht einem Anstieg um 347% (vgl. "6. Aktuelle Ergänzung", S. 13)

Das Hauptgesundheitsrisiko für die Konsumenten geht nicht vom Heroin aus, sondern von den giftigen Bestandteilen, die zum Strecken der Droge verwendet werden.

"Jedoch ist es eine wissenschaftlich gesicherte Erkenntnis, daßder Gebrauch reinen Heroins zu keinen nennenswerten physischen [...], intellektuellen oder psychologischen Schäden führt" (Schwilk 1996, S. 23; vgl. Quensel 1982 S. 156).

Eine Hauptursache für einen unbeabsichtigten Drogentod durch Überdosierung ist die Unüberprüfbarkeit des stark schwankenden Reinheitsgehaltes von Straßenheroin. Ein Gebrauch von unsterilem Spritzbesteck und das "needle sharing", die Benutzung von Fixerutensilien durch mehrere Drogenabhängige aufgrund der Unterversorgung mit sterilen Nadeln und Spritzen, führt bei den Betroffenen zu einem hohen Infektionsrisiko mit Hepatitis B, die fast jeder iv-Drogenkonsument einmal durchmacht, mit Hepatitis C, die als äußerst gefährlich gilt sowie HIV mit dem über 20 % der iv-Abhängigen infiziert sind.

Der prohibitive Ansatz führt zu einer Veränderung der Konsumsituation und dadurch zu einem höheren Mortalitätsrisiko bei Drogenabhängigen:

- Drogenabhängige werden in Notfallsituationen zu spät entdeckt, da im Verborgenen konsumiert werden muß.
- Rettungsdienste werden aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen nicht oder zu spät informiert.

Das von der Norm abweichende Verhalten der Drogenabhängigen wird von den Mitgliedern der Gesellschaft durch Sanktionen in Form von Schulverweisen, Kündigung, Verlust von Beziehungen etc. geahndet. Die Folgen sind Ausgrenzung, Isolation und engere soziale Kontakte zur Drogenszene.

"Der Versuch, Menschen vor Selbstschädigungen mit den Mitteln des Strafrechts zu schützen, hat sich als kontraproduktiv erwiesen. Strafrecht und Strafverfolgung verstärken die Probleme, die sie zu bekämpfen vorgeben. Sie treiben die Abhängigen in soziale Verelendung und Desintegration, in psychischen und physischen Verfall, in Stigmatisierung und kriminelle Karrieren. Die Kriminalisierung erzeugt den Schwarzmarkt mit den extremen Gewinnspannen im illegalen Handel, mit Beschaffungskriminalität und mit Gefahren für Leib und Leben der Abhängigen" (StV 1992, S. 251).

3. Alternative Modelle

3.1 Die Substitutionsbehandlung

Bei der Substitution wird der eigentliche Suchtstoff durch ein Substitut ersetzt, das der Wirkung der Droge gleichwertig oder ähnlich ist. Man spricht auch von einem kreuztoleranten Substitut, da das Substitut anstelle der Droge, einem Opiat, eingesetzt werden kann. Es verhindert die Entzugserscheinungen und wirkt bei einer gewissen Dosierung als Blockadehemmer, d. h. zusätzliche Einnahme von Heroin bleibt ohne euphorisierende Wirkung. Die gängigsten Substitute wie Methadon, Polamidon und Codein sind synthetisch hergestellte, dem Opiat sehr ähnliche Substanzen und führen bei regelmäßiger Anwendung auch zur physischen/psychischen Abhängigkeit. Um einen intravenösen Gebrauch zu verhindern, wird das Substitut meist mit Saft vermischt dargereicht. Methadon wirkt kaum euphorisierend oder bewußtseinsverändernd und beeinflußt dadurch kaum die Lernfähigkeit und soziale Funktionsfähigkeit (vgl. Vogt 1993, S. 12).

3.1.1 Methadonbehandlungsmethoden

Die in der Fachliteratur dargestellten Methoden unterscheidet man in der Durchführung, dem zeitlichen Rahmen und in unterschiedlichen Zielsetzungen.

a) Bei der Kurzzeitbehandlung unterscheiden wir zwischen

- dem Detoxifikationsprogramm, wo durch eine langsame Reduktion des Ersatzstoffes ein "weicher Entzug" erreicht wird, und
- der Ü berbrückungsbehandlung, in der der Abhängige bis zum Antritt einer Therapie mit dem Substitut versorgt wird.

b) Mittelfristige Programme (Maintenance-to-abstinence-programmes) sollen den

Abhängigen über ein längerfristiges, auch über Jahre laufendes Programm zur Abstinenz führen. Dieses Programm hat zum Ziel, den Klienten noch während der Behandlung mit ambulanter psychotherapeutischer Unterstützung sozial und beruflich zu integrieren und aus der Drogenszene zu lösen.

c) Langzeitbehandlungen (maintenance programmes) sind auf unbestimmte Dauer ausgelegt und streben eine spätere Opiatfreiheit an, die aber ohne jede Forderung und ohne Druck erreicht werden soll. Ziel ist es hier, dem Abhängigen außerhalb der Illegalität ein menschenwürdiges, weniger gesundheitsschädliches Leben zu ermöglichen.

d) Niederschwellige Methadonbehandlungen zielen weder auf Abstinenz noch auf Verhaltensänderungen ab und tolerieren den Beigebrauch von anderen Drogen.

3.1.2 Die Methadonbehandlung in Deutschland

1991 wird durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes die Rechtmäßigkeit der Substitution bestätigt und eine sozial-medizinische Indikation erlaubt. Daraufhin wurden die NUB- Richtlinien erlassen, deren Ausgestaltung in den einzelnen Bundesländern erheblich voneinander abweicht.

Als Zielgruppen kommen bundeseinheitlich geregelt nur folgende Personen in Betracht:

- Iv-Abhängige, die nicht durch Abstinenztherapien erreicht werden können,
- Altfixer, die mehrere Abstinenztherapien ohne Erfolg durchlaufen haben und stark verelendet sind,
- Aids-Kranke Fixer, HIV-Infizierte, Prostituierte und Schwangere.

Als Ziele gelten:

- Gesundheitliche Stabilisierung
- Soziale Integration
- Berufliche Rehabilitation
- Opiatfreiheit.

In Deutschland werden derzeit etwa 15.000 Methadonbehandlungen durchgeführt. Die Erfahrungen haben gezeigt, daß sich der Gesundheitszustand erheblich verbessert hat, die Delinquenzrate beträchtlich gesunken ist, sich eine Distanzierung zur Szene und eine soziale Stabilisierung entwickelte und der Beigebrauch von anderen Drogen wesentlich abnahm.

3.2 Die diversifizierte Drogenverschreibung und Drogenabgabe (DDD)

Dieser Ansatz, der auf das Medizinalisierungsmodell zurückgreift, geht davon aus, daß Drogenabhängigkeit eine Krankheit ist und die Behandlung dieser Krankheit somit nicht in die Hände der Polizei und der Politiker gehört, sondern "ausschließlich" von den Vertretern der Heilberufe durchgeführt werden muß.

Aus Gründen der Fürsorgepflicht soll an die Drogenabhängigen, bei denen eine Abstinenz nicht erreicht werden kann, Opiat abgegeben werden. Die Durchführung dieses Ansatzes ist in der BRD nicht möglich, da die gesetzlichen Grundlagen dafür nicht gegeben sind.

3.2.1 Das "Modell Seidenberg" (Schweiz)

Der Zürcher Mediziner Dr. Seidenberg geht davon aus, daß es eine drogenfreie Gesellschaft nicht geben kann und denkt, daß es vorrangig darum geht, dem Abhängigen den Drogenkonsum erträglich zu machen und sein Überleben zu ermöglichen. Für die Verwirklichung seines Modells setzt er drei Stufen an:

1. Förderung oraler Konsumformen kann in kurzer Zeit etwa ein Drittel aller Drogenabhängigen aus der Szene lösen.
2. Injizierbares Methadon könnte für eine weitere Anzahl Drogenabhängiger von Nutzen sein.
3. Die Drogenabhängigen werden durch die DDD mit allen auf dem Markt erhältlichen Substanzen versorgt. Die Konsumform entscheidet der Konsument. Nicht- Iv-Konsumformen werden, um Infektionen zu verhindern, gefördert (Schwilk 1996 S. 76 nach Seidenberg 1992, S. 32).

Die Ziele dieser Methode:

- Harm reduction: Reduzierung der gesundheitlichen und sozialen Risiken für die Betroffenen und ihr Umfeld (Infektionskrankheiten, Beschaffungskriminalität und - prosti-tution, Verelendung, etc.),
- Erlernung eines verantwortungsbewußten Lebensstils,
- die Einübung eines suchtfreien Lebens als langfristiges Ziel.

Seit Dezember 1993 laufen in mehreren schweizer Städten DDD-Projekte in einer auf Opiatkonsumenten zugeschnittenen eingeschränkten Form. Konkrete Untersuchungs- ergebnisse liegen mir im Moment noch nicht vor. Erste Erfahrungen zeigen jedoch, daß sich der gesundheitliche Zustand der Abhängigen erheblich verbessert hat, und sich viele wieder sozial integrieren konnten. Drei schweizer Regierungsparteien unterstützen mittlerweile eine Ausweitung des Programmes.

3.3 Der permissive Ansatz

Bei diesem sogenannten Genußmittelmodell wird eine Totallegalisierung aller psychotropen Substanzen angestrebt. Der Gebrauch, die Herstellung und die Qualität aller illegalen Drogen sollen durch das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) geregelt werden, dem bis jetzt nur die legalen Alltagsdrogen wie Kaffee, Tee, Alkohol und Tabak unterliegen.

Die Befürworter dieses Modells gehen davon aus, daß der exzessive Gebrauch illegaler Drogen mit der Entwicklung konsumbegrenzender Normen, welche die konsumfördernden Normen in der Subkultur verdrängen, begrenzt werden könnte.

"Die Chance einer Legalisierung aller Drogen besteht darin, daßunter dieser Voraussetzung soziale Gelegenheiten und Institutionen entstehen können, in deren Rahmen der Drogengenußohne gefährliche Folgen möglich wäre" (Schwilk 1996, S. 84 zitiert Strobl 1991, S. 109).

Der Unvernunft und der Fahrlässigkeit soll hier durch Aufklärung und Erziehung begegnet werden, dies soll zu einem verantwortungsbewußten Umgang mit Drogen führen.

Die Abgabe der Drogen soll nach diesem Modell in geringen Dosierungen durch Apotheken, Gastwirte einschlägiger Kneipen und erfahrene Drogenabhängige erfolgen. Die Höhe der Besteuerungen soll nach Wirkstoffkonzentration bemessen werden, und die dadurch entstandenen Einnahmen werden ausschließlich für präventive und suchtbekämpfende Maßnahmen verwendet.

Vorteile des Modells:

- Verringerung der Gefahr der Überdosierung durch die Kontrolle der Produktqualität · Drogenabhängigkeit wird, weil sie als Krankheit anerkannt wird, durch den Arzt behandelt. Dadurch kann der Arzt beratend und warnend auf den "Patienten" einwirken.
- Drogenabhängigkeit kann dann als Gesundheits- und Sozialproblem angesehen werden.

Die Hauptziele des permissiven Modells hat Schwilk in drei Punkten ausdifferenziert:

a) Die sicherheits- und ordnungspolitischen Ziele:

- sollen das organisierte Verbrechen bekämpfen. Reinvestition der durch den Drogenhandel erworbenen illegalen Gewinne sollen verhindert werden. Dadurch wird die Macht der Drogenkartelle erheblich beschnitten.

b) Ökonomische Gründe:

- Unterbindung illegaler Gewinne der Drogenkartelle · Verhindern von Korruption
- Vermindern der Beschaffungskriminalität, Entlastung der Strafverfolgungsbehörden
- Ermöglichung von Steuereinnahmen

d) Gesundheitspolitische Gründe:

- Beseitigung von Prostitution
- Ermöglichen der Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen
- Finanzierung von Prävention, Behandlung und Therapie aus den Steuereinnahmen
- Minimierung des Gesunheitsrisikos durch Gütekontrollen.

4. Zusammenfassung

Im zweiten Teil meiner Arbeit habe ich die derzeitig angewandte deutsche drogenpolitische Strategie erläutert. Die deutsche Drogenpolitik stützt sich auf die drei Säulen Prävention, Repression und Therapie, die im BtMG festgeschrieben sind. Die Ziele des BtMG sind abstinenzorientiert und richten sich auf den gesundheitlichen Schutz der Menschen und die Regelung des Gebrauchs von Betäubungsmitteln. Diese in den Grundzügen prohibitiv ausgerichtete Drogenpolitik konnte jedoch ihre Ziele, wie Untersuchungen zeigen, nicht erreichen. Kritiker behaupten sogar, daß diese Politik die Situation der Drogenabhängigen in gesundheitlicher und sozialer Hinsicht verschärft habe und für Begleitumstände, wie Beschaffungsdelikte, verantwortlich ist; sie gehen somit von einem Scheitern der bundesdeutschen Drogenpolitik aus. Leider fehlt Kritikern wie Befürwortern ein direkter Vergleich. Wir wissen nicht, wie sich die Situation in der Bundesrepublik Deutschland unter gleichen Umständen mit einem anderen drogenpolitischen Ansatz entwickelt hätte. Befürworter sehen die Lösung des Problems in einer verstärkten Pönalisierung, jedoch ohne Ablösung der humanen, pragmatischen Hilfsangebote. Bei dieser Drogenpolitik steckt jedoch schon im Ansatz ein Widerspruch, da die Drogenabhängigkeit zum einen als Krankheit anerkannt und auch so behandelt wird, zum anderen aber die Drogenabhängigen strafrechtlich verfolgt werden.

Kritiker sehen effizientere Methoden in den Alternativmodellen, die ich im dritten Teil meiner Arbeit erläutert habe. Bei dem Substitutionsmodell und dem Modell der diversifizierten Drogenverschreibung und Drogenabgabe (DDD) wird die Drogenabhängigkeit als Krankheit anerkannt. Ziel ist es bei diesen Modellen, eine gesundheitliche und psychosoziale Verbesserung sowie eine gesellschaftliche und berufliche Reintegration zu erreichen. Ferner könnte der illegale Drogenmarkt zurückgedrängt und die Beschaffungskriminalität verringert werden. Für die Methadonsubstitution stehen verschiedene individuelle Behandlungsmethoden zur Verfügung, die die Drogenabhängigen in die Abstinenz führen sollen.

Mit der DDD sollen auch diejenigen erreicht werden, die auf den durch die Drogen bedingten "flash" nicht verzichten wollen/können. Es wird zur Zeit diskutiert, ob die erfolgversprechenden DDD-Versuche der Schweiz auch in Deutschland eingeführt werden; dazu müßte allerdings das BtMG geändert werden.

Bei der Totallegalisierung soll die staatliche Kontrolle über das LMBG erfolgen. Bei diesem Modell werden gesundheitliche Risiken durch Qualitätskontrollen verhindert. Steuereinnahmen könnten zur Prävention und zur Suchtbekämpfung eingesetzt werden. Der illegale Drogenhandel mit seinen immensen Gewinnen würde langsam austrocknen.

Diese Alternativprogramme haben natürlich auch viele Nachteile und gaben Grund für kontroverse Diskussionen zwischen Befürwortern und Kritikern. Eine genaue Auflistung der Vor- und Nachteile würde jedoch den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Doch ich denke, daß diese Alternativen eine erhebliche Besserung einiger Probleme bieten.

4.1 Ausblick

Drogenpolitik ist in erster Linie Sozial- und Gesundheitspolitik und nicht Kriminalpolitik. Eine generelle Entkriminalisierung ist meiner Meinung nach dringend erforderlich. Die 3- Säulen-Politik bestehend aus Prävention, Repression und Therapie sollte schrittweise, mit der Ergänzung einer vierten Säule, der Überlebenshilfe, zu einer humaneren Drogenpolitik führen. Diese 4-Säulen-Politik, wie sie in Basel Anwendung findet, wird zentral von einem Drogendelegierten koordiniert. Die vorhandenen Säulen sollten um einige Punkte ergänzt werden:

In der Prävention sollten neue Wege gegangen werden. Ich erachte hier eine Vorfeldprävention als sinnvoll, die in Form eines neuen Schulfaches "Erziehung" bereits in der Schule Einzug findet. Hier könnten schon die werdenden Eltern über die Folgen einer falschen Erziehung informiert werden und durch die Erlernung pädagogischer Methoden die Persönlichkeitsentwicklung ihrer Kinder unterstützen.

"[...] Wir müssen nicht hinten beginnen bei den Regierungsformen und politischen Methoden, sondern wir müssen vorn anfangen beim Bau der Persönlichkeit [...]" (Meyer 1993, S. 6 zitiert Hesse, Hermann)

Die Strafverfolgungsbehörden sollten in Zukunft auf die Verfolgung Drogenabhängiger verzichten und sich auf die Verfolgung internationaler Drogenkartelle beschränken und die Drogenbeauftragten und die Drogenabhängigen beratend unterstützen.

Die Überlebenshilfe sollte möglichst niederschwellige Angebote zur Verfügung stellen, die durch Spritzen- und Kondomabgabe die Süchtigen vor gesundheitlichen Schäden bewahren. Weiterhin sollte die kontrollierte Abgabe von Methadon, Heroin und Opiaten in Verbindung mit einer psychologischen Betreuung von der Überlebenshilfe übernommen werden. Hier besteht die Möglichkeit, die Drogenkonsumenten zu einer abstinenztorientierten Therapie zu motivieren, um sie dann an die entsprechenden Institutionen weiterzuleiten.

Auch die klassischen Therapieeinrichtungen sollten neue Wege gehen. Üblicherweise werden bis jetzt nur Klienten aufgenommen, die eine Entgiftung hinter sich haben. Ich denke, man sollte das Angebot erweitern und eine Therapieform einführen, die es methadonsubstituierten Klienten ermöglicht, während der stationären Langzeittherapie einen schleichenden Entzug zu machen, um sie dadurch langsam in ein abstinentes Leben zu führen. Leider konnte ich keinen solchen Ansatz bei der Durchsicht der Literatur finden.

Die Durchsetzung neuer, vielversprechender Ansätze ist jedoch schwer. Die vielen Sichtweisen, welche die aus verschiedenen Berufssparten stammenden sozialpolitischen Akteure in Verhandlungen einbringen, machen eine gemeinsame Zielsetzung und Konsensfindung schwer. Und oft werden Grundhaltungen aus rein ökonomischen Gründen nicht aufgegeben, um bestehende Institution und Arbeitsplätze zu erhalten.

"Institutionelle und berufs(gruppen)spezifische Interessen führen zu spezifischen Thematisierungsformen. Aus der Vielzahl der formen resultieren politische Ziel- konflikte und Kooperationsprobleme zwischen den einzelnen Professionen" (Schwilk 1996, S. 95).

Juristen, Polizisten, Ärzte, Therapeuten und Drogenberater müssen sich von ihrer berufsbedingten und -orientierten Sichtweise lösen und einen gemeinsamen Grundkonsens finden. Nur so kann eine ehrliche Drogenpolitik entwickelt werden, die in der Gesellschaft und unter den Betroffenen Akzeptanz findet und das Vertrauen zu den handelnden Akteuren stärkt.

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Drogenpolitik
Hochschule
Katholische Hochschule Freiburg, ehem. Katholische Fachhochschule Freiburg im Breisgau
Veranstaltung
Sozialpolitik
Note
1.0
Autor
Jahr
1998
Seiten
14
Katalognummer
V99499
ISBN (eBook)
9783638979436
Dateigröße
441 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Drogenpolitik, Sozialpolitik
Arbeit zitieren
Frank E. Eckert (Autor:in), 1998, Drogenpolitik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/99499

Kommentare

  • Gast am 3.5.2004

    nice.

    finde die arbeit ist echt gelungen, endlich mal die wahrheit.....

  • Gast am 7.2.2002

    interessante Arbeit.

    Diese Hausarbeit kann ich nur empfehlen.
    Die Note 1 ist echt verdient.

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Titel: Drogenpolitik



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