Kants Auffassung des Gewissens


Referat / Aufsatz (Schule), 2000

2 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Immanuel Kant

- Biographie: - am 22. April 1724 in Königsberg geboren
- 1732-1740 Besuch des Collegium Fridericianum, wo er hauptsächlich Mathematik und Physik studierte
- 1746 Debüt mit der Schrift über „Gedanken von der wahren Schätzung der lebendigen Kräfte“
- nach dem Tod seines Vaters Unterbrechung des Studiums, bestritt er den Lebensunterhalt als Hauslehrer
- 1755 Rückkehr an die Universität, promovierte in Philosophie mit einer Meditation über das Feuer, Habilitation

über „Die ersten Grundsätze der metaphysischen Erkenntnis“

- danach Tätigkeit als Privatdozent an der Universität Königsberg
- 1766-1772 als Unterbibliothekar der königl. Schlossbibliothek tätig
- 1770 Dissertation mit einer Studie „Über Formen und Gründe der Sinnes- und Verstandeswelt“
- erwarb sich frühzeitig den Ruf eines herausragenden Philosophen
- schlug mehrere Lehrstuhlangebote renommierter Universitäten aus
- nahm 1770 den Ruf der Universität Königsberg auf eine Professur für die Fächer Logik und Metaphysik an
- während der nächsten 27 Jahre an der Hochschule seiner Heimatstadt tätig, wurde 1786 bzw. 1788 zum Rektor

der Einrichtung ernannt, zog eine große Zahl von Studenten dorthin. (Vorlesungsfächer: Logik, Metaphysik, Geographie und Naturwissenschaften )

- lebte während dieser Zeit überaus asketisch; seine außerordentliche Pünktlichkeit wurde ebenso sprichwörtlich

wie die später für Philosophenfreunde abgehaltenen Essen

- durch seine von Gottfried Wilhelm Leibniz und Christian Wolff geprägte rationalistische Religionsauffassung

geriet Kant in Konflikt mit der preußischen Regierung

- nach Veröffentlichung der Schrift „Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft „ (1793) belegte ihn

der preußische König Friedrich Wilhelm II. mit einem Lehr- und Publikationsverbot, das auf religiöse Themen

beschränkt war

- war an dieses Verbot bis zum Tod des Königs 1797 gebunden
- gab 1796 seine Lehrtätigkeit auf
- starb am 12. Februar 1804 in Königsberg

Habilitation: Erwerb des höchsten akademischen Grades

Meditation: das Nachdenken

Metaphysik: idealistische Lehre vom Wesen des Seienden

Dissertation: Doktorarbeit

asketisch: enthaltsam, streng

- Kant war einer der Hauptvertreter der Aufklärungsphilosophie
- Sein Werk „Kritik der reinen Vernunft“ (1781) erfasst das gesamte Spektrum der Philosophie
- Gewissen: - ist die Pflicht des Menschen gegenüber sich selbst à angeborene Richter über sich selbst
- enthält: 1. durch Beeinflussung/ Nötigung durchs Gesetz entstehenden praktischen Verstand ( gibt innere

Verhaltensregeln vor )

2. innere Zurechnung einer Tat à Urteilskraft ( Verknüpfung von Handlung und rechtlicher Wirkung

führt zur Vernunft, Verurteilung oder Lossprechung einer Tat )

- Gewissen ist das Bewusstsein des inneren Gerichtshofes ( die dem Gesetz Wirkung verschaffende moralische

P erson )

- Gewissen wirkt unwillkürlich, lässt sich für kurze Zeit betäuben, aber niemals ganz abstellen
- Gewissen ist nicht erwerblich sondern ursprünglich wie ein Instinkt ( gilt auch für moralische Beschaffenheiten )
- dem Gewissen verbunden zu sein ist die Pflicht zu haben, Pflichten/ Gesetze anzuerkennen
- ein irrendes Gewissen gibt es nicht, denn Gewissenlosigkeit ist kein Mangel/Fehler des Gewissens, sondern

Ignoranz des selbigen

- ist sich jemand bewusst, nach Gewissen gehandelt zu haben, so kann ihm hinsichtlich Schuld oder Unschuld

nichts abverlangt werden, er kann nur seinen Verstand aufklären, was Pflicht ist, oder nicht

- nach Gewissen handeln ist selbst nicht Pflicht, denn sonst müsste es ein zweites Gewissen geben, um sich des

Akts des Ersteren bewusst zu werden, sondern es ist Pflicht, dem inneren Richter so gut wie möglich Gehör zu verschaffen

- moralische Beschaffenheiten: ® Das Gewissen

® Das moralische Gefühl:

- ist Empfänglichkeit für Lust oder Unlust, geht von unserem Bewusstsein der Übereinstimmung oder des

Widerstreits unserer Handlung mit dem Pflichtgesetz aus

- ästhetische Zustände der Ergreifung des inneren Sinnes sind das pathologische Gefühl ( Gefühl welches vor der

Vorstellung des Gesetzes vorhergeht) und das moralische Gefühl, welches dem pathologischen Gefühl nach einer

Handlung folgen kann

- ohne moralisches Gefühl wäre der Mensch den Tieren gleich

® Liebe des Nächsten ( Menschenliebe )

- Liebe ist eine Sache der Empfindung, nicht des Wollens
- Liebe = uneigennütziges Wohlwollen gegen Menschen
- Handlung aus Zwang ist keine Handlung aus Liebe
- Menschenliebe = andere Menschen gut und mit Respekt behandeln, auch wenn man sie nicht leiden kann
- „Du sollst deinen Nächsten lieben als dich selbst“ (Kant) à tue deinem Nebenmenschen wohl und es wird

Menschenliebe in dir bewirken

® Achtung ( Selbstschätzung )

- ist subjektiv
- ist Gefühl eigener Art gegenüber sich selbst
- Menschenliebe und moralisch gutes Handeln bewirkt Achtung und innere Zufriedenheit

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Details

Titel
Kants Auffassung des Gewissens
Note
1
Autor
Jahr
2000
Seiten
2
Katalognummer
V99640
ISBN (eBook)
9783638980791
Dateigröße
334 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kant, Gewissen
Arbeit zitieren
Frank Oberländer (Autor:in), 2000, Kants Auffassung des Gewissens, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/99640

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