Welche Angebote hält die Offene Kinder- und Jugendarbeit bereit?


Seminararbeit, 2020

15 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


I. Inhaltsverzeichnis

I. Inhaltsverzeichnis

II. Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Handlungsfeld der Kinder- und Jugendarbeit

3. Das Handlungsfeld der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)
3.1. Zielgruppen
3.2. Gesetzliche Grundlagen
3.3. Trägerstrukturen
3.4. Charakteristika und Arbeitsprinzipien

4. Angebote der OKJA
4.1. Raumkonzepte
4.1.1. OKJA in Einrichtungen: Jugendhäuser, Jugendzentren, Jugendtreffs
4.1.2. Aufsuchende Ansätze
4.2. Angebote, Methoden und Praxiskonzepte
4.2.1. Geschlechtsspezifische Ansätze
4.2.2. Erlebnispädagogik
4.2.3. Kulturelle Jugendbildung

5. Fazit

III. Literaturverzeichnis

II. Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Die offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) als eigenes, komplexes pädagogisches Handlungsfeld innerhalb der Kinder- und Jugendarbeit1 zeichnet sich durch vielfältige Arbeitsweisen und institutionelle Formen, methodische Handlungsweisen und konzeptionelle Grundlagen aus. Die Offenheit - wie schon der Name erkennen lässt - ist dabei ein zentrales Element in einem Arbeitsfeld, welches sich aufgrund der kontinuierlich wandelnden Interessen, Wünsche und Bedarfe der Kinder und Jugendlichen immer wieder neu erfinden muss (Wischmeier/Macha 2012, S. 176). Entsprechend sind auch die Angebote, die die OKJA zur Verfügung stellt, vielfältig und nur schwer zu systematisieren: So reichen die Konzepte, Methoden und Praxisansätze von der „geschlechtsspezifischen, interkulturellen, cliquenorientierten, kulturellen Arbeit, über bildungsbezogene, sozialräumliche und präventive Ansätze bis hin zu konkreten Methoden der Projektarbeit, mobilen Jugendarbeit [...] oder erlebnispädagogischen Angeboten" (Jordan/Maykus/Stuckstätte 2015, S. 161); sie sind nicht trennscharf voneinander abzugrenzen und lassen sich weder in ihrer Definition noch in ihrer praktischen Ausgestaltung einheitlich und allgemeingültig beschreiben.

In dieser Arbeit werden anhand der Ergebnisse einer Literaturrecherche die Angebote der OKJA dargestellt. Um diese in dem Handlungsfeld der Kinder- und Jugendarbeit verorten und verstehen zu können, wird dieses zunächst in Kapitel 2 beschrieben. In Kapitel 3 wird die OKJA anhand ihrer Zielgruppe, der gesetzlichen Grundlagen, der Trägerstrukturen und der Charakteristika und Arbeitsprinzipien erläutert. Das 4. Kapitel stellt schließlich die vielfältigen Angebote der OKJA dar. Eine Systematisierung dieser Angebote erfolgt in 4.1 hinsichtlich des Ortes der Angebotserbringung: ortsgebunden z. B. in Form von Jugendzentren bzw. ortsungebunden z. B. in Form von Mobiler Jugendarbeit. In Kapitel 4.2 werden mit der geschlechtsspezifischen Pädagogik, der Erlebnispädagogik und der kulturellen Jugendbildung drei mögliche Angebotsinhalte bzw. -konzepte vorgestellt. Die Arbeit endet mit einem Fazit in Kapitel 5.

Diese Arbeit konzentriert sich in ihren Ausführungen auf die OKJA und lässt den Bereich der ver- bandlichen Kinder- und Jugendarbeit außen vor, auch wenn es - bei den Angeboten wie auch z. B. bei den Trägerstrukturen - Berührungspunkte und Überschneidungen gibt. Auch können Methoden, Konzepte und Praxisansätze nur bespielhaft erörtert werden. Die Arbeit verwendet dabei die männliche Schreibweise, die gleichwohl alle anderen Geschlechter einbezieht.

2. Das Handlungsfeld der Kinder- und Jugendarbeit

Die Kinder- und Jugendarbeit stellt neben den Kindertageseinrichtungen und den Erzieherischen Hilfen nach § 27 SGB VIII den dritten großen Bereich der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII dar (Sturzenhecker/Deinet 2018, S. 693). Definiert wird die Kinder- und Jugendhilfe als „Erziehung und Bildung außerhalb der Familie und den Institutionen des schulischen und beruflichen Bil- dungsweses" (ebd.). Sie stellt eine kommunale Pflichtleistung dar (Linder 2015, S. 736); die gesetzlichen Grundlagen des Handlungsfeldes finden sich in §§ 11, 12 SGB VIII und den entsprechenden Ausführungsgesetzen der Länder (ebd.).

Das Handlungsfeld der Kinder- und Jugendarbeit besteht aus den zentralen Bereichen der öffentlich-kommunalen (Offene Kinder- und Jugendarbeit) und der verbandlichen Jugendarbeit. Beide Bereiche weisen „professionelle, konzeptionelle und methodische Gemeinsamkeiten“ (Lindner 2015, S. 738) auf, sind in ihrer Struktur aber unterschiedlich2 (ebd.). Der 15. Kinder- und Jugendbericht (BMFSFJ, 2017) nennt folgende Angebote der Kinder- und Jugendarbeit: die Offene Kinder- und Jugendarbeit, die außerschulische und internationale Jugendarbeit, die Kinder- und Jugenderholung, die mobile Kinder- und Jugendarbeit/Streetwork, die kulturelle und technische Jugendbildung sowie die verbandliche Jugendarbeit (ebd., S. 366). Die Aufzählung ist in Teilen deckungsgleich mit der Schwerpunktnennung in § 11 SGB VIII. Der Begriff Schwerpunkte bringt zum Ausdruck, dass das Gesetz keine abschließende Auflistung vornimmt, auch gehen die Erscheinungsformen in der Praxis ineinander über (Ilg 2013, S. 13 f.). Isolierte Angebote gibt es kaum und wären vor dem Hintergrund, „dass die Jugendarbeit als ein an den Interessen von Jugendlichen orientiertes und dadurch per se veränderliches Arbeitsfeld beschreibt“ (ebd.), auch nicht sinnvoll (ebd.). Zentrale Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit sind nach § 11 Abs. 1 SGB VIII die Befähigung zu eigenverantwortlicher Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement. Sturzenhecker und Richter (2012) leiten hieraus die „politische Bildung als Leitprinzip der gesamten Kinder- und Jugendarbeit“ (ebd., S. 469) ab.

Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit richten sich grundsätzlich an alle Kinder, Jugendlichen und junge Erwachsene unter 27 Jahre. Die Besonderheit liegt „in der grundsätzlichen Abkehr von Problem- oder Defizitorientierungen“ (Linder 2015, S. 736), wie sie sich z. B. in der Jugendsozialarbeit findet, die sich gem. § 13 SGB VIII nur an sozial benachteiligte bzw. individuell beeinträchtigte Kinder und Jugendliche wendet (Abs. 1).

3. Das Handlungsfeld der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)

Die OKJA ist kennzeichnet durch eine freiwillige Teilnahme, die an keine Mitgliedschaft gebunden ist, durch hauptamtlich beschäftigtes und sozialpädagogisch ausgebildetes Personal und durch die Einbindung der Angebote in eigene Institutionen (z. B. Jugendzentren) (Lindner 2015, S. 738). Ein ,offener‘, also nicht funktionsgebundener Bereich der Einrichtung ist oft die erste Anlaufstelle, hieran schließen sich (zielgruppenspezifische) Angebote an (ebd., S. 738 f.). Das Handlungsfeld wird im Folgenden anhand der Zielgruppen, der gesetzlichen Grundlagen, der Trägerstrukturen und der Charakteristika und Arbeitsprinzipien der OKJA beschrieben. Die Darstellung der vielfältigen Angebote erfolgt in einem eigenen Kapitel, das sich daran anschließt.

3.1. Zielgruppen

Alle Angebote im Rahmen der OKJA richten sich grundsätzlich an alle jungen Menschen des jeweiligen Sozialraums, unabhängig von Nationalität, Geschlecht oder weiteren Merkmalen (Meyer/ Rahn 2020, S. 84). Trotz des Anspruchs, für alle Besucher offen zu sein, können in der Praxis nicht alle Gruppen gleich gut erreicht werden: Meist ist der Besucheranteil der Gymnasiasten und Realschüler relativ gering, viele Teilnehmer stammen aus einem eher bildungsfernen Milieu (Deinet 2011, S. 60). Als Gründe für eine Dominanz von Kindern und Jugendlichen aus eher nichtakademischen und sozial benachteiligten Familien sind vielfältig; Meyer und Rahn (2020) nennen u. a. kostengünstige und niedrigschwellige Angebote sowie den Verzicht auf jegliche Teilnahmevoraussetzung (ebd., S. 85). Der 15. Kinder- und Jugendbericht (BMFSFJ 2017) verweist darauf, dass - mit regionalen Unterschieden - auch männliche Besucher und Besucher mit Migrationshintergrund überrepräsentiert sind (ebd., S. 384). Viele Besucher bringen soziale, familiäre oder individuelle Probleme mit (u. a. Schul- oder Ausbildungsprobleme, prekäre Wohn- oder Lebensverhältnisse, familiäre Krisen); entsprechend sind Themen wie Schulprobleme, Arbeitslosigkeit, Ausgrenzung, Gewalt und Drogen präsent, auch wenn das Vorhandensein von Problemen nicht die Bedingung einer Inanspruchnahme von Angeboten der OKJA ist (Lindner 2015, S. 739).

Angebote werden überwiegend von jüngeren Kindern und Jugendlichen aus dem unmittelbare Sozialraum angenommen. Die meisten Teilnehmer sind zwischen 13 und 16 Jahre alt; ist ein eigener Kinderbereich vorhanden, fühlen sich insb. Sieben- bis Zehnjährige angesprochen (Schmidt 2013, S. 14). Ältere Jugendliche und junge Erwachsene fühlen sich von Angeboten der OKJA weitgehend nicht mehr angesprochen (Deinet 2011, S 59). Während bei den jüngeren Besuchern das Geschlechterverhältnis relativ ausgeglichen ist, überwiegen mit zunehmendem Alter männliche Jugendliche (Schmidt 2013, S. 14).

3.2. Gesetzliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für die OKJA findet sich in § 11 SGB VIII. Gem. Abs. 1 sind jungen Menschen „die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen". Hierdurch wird das in § 1 Abs. 1 SGB VIII genannte Recht auf Förderung der Entwicklung junger Menschen zur Aufgabe der Kinder- und Jugendarbeit gemacht (Sturzenhecker/ Deinet 2018, S. 695). Ebenfalls in § 11 Abs. 1 sind die Ziele der Kinder- und Jugendarbeit genannt: Sie soll „zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen" (Abs. 1 Satz 2 SGB VIII). § 11 Abs. 2 SGB VIII nennt mit „Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe3 " die Anbieter der Kinder- und Jugendarbeit, in Satz 2 mit „für Mitglieder bestimmte Angebote", die Form „offene[r] Jugendarbeit" oder „gemeinwesenorientiert" die Angebotsformen und Adressaten (Wabnitz 2019, S. 59). Abs. 3 nennt die Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit, die bereits in Kapitel 2 näher erläutert werden.

Begriffsdefinitionen finden sich in § 7 SGB VIII: Demnach ist ist „Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt", „Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt" und „junger Volljähriger, wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt" (Abs. 1) ist. Gem. § 11 Abs. 4 können Angebote der Jugendarbeit auch ggf. darüber hinaus in Anspruch genommen werden.

3.3. Trägerstrukturen

Nach § 11 SGB VIII wird Jugendarbeit von „Verbänden, Gruppen und Initiativen von Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe“ angeboten (Abs. 2, S. 1). Die Grundlage für eine Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe findet sich in § 4 SGB VIII; hier regelt Abs. 2 den Vorrang der freien Träger vor den öffentlichen (Subsidiaritätsprinzip) (Ilg 2013, S. 14 f.). Die dominante Trägerform in der OKJA (insb. bei den ortsgebundenen Einrichtungen) ist die öffentliche Trägerschaft. In Westdeutschland ist dies bei mehr als der Hälfte der Einrichtungen der Fall (56 %, Stand 2011) in Ostdeutschland bei ca. einem Drittel (32 %, Stand 2011) (Seckinger et al. 2016, S. 42). Weitere Träger sind eingetragene Vereine, Körperschaften öffentlichen Rechts oder sonstige Formen (ebd.).

3.4. Charakteristika und Arbeitsprinzipien

Zentrale Orientierungen der Jugendarbeit gibt bereits das SGB VIII in § 11 vor: Mitbestimmung, Selbstbestimmung und das Anknüpfen an den Interessen junger Menschen; diese gelten entsprechend auf für die OKJA. Darüber hinaus ist die OKJA durch Arbeitsprinzipien gekennzeichnet, von denen im Folgenden einige relevante vorgestellt werden.

Ein zentraler konzeptioneller Aspekt ist die Offenheit: „Das Markante der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist dem Namen nach das Offene, das sich auf mehrere Dimensionen bezieht. Eine wichtige Dimension für die Offenheit ist der Raum, in den jeder hinein und hinaus kann und für den keine Zugangsberechtigung [...] erforderlich ist“ (Seckinger et al. 2016, S. 14). Die Kinder und Jugendlichen eignen sich die zur Verfügung gestellten Räume selbstständig an, der Prozess wird begleitet durch die pädagogischen Fachkräfte, die Beratung und Unterstützung auch über diesen Prozess hinaus anbieten (Meyer/Rahn 2020, S. 94). Die OKJA ist aber ebenfalls offen hins. der Zielgruppen, deren Interessen und den immer wieder neu zu entwickelnden Angeboten und Arbeitsweisen. Alle Beteiligten müssen stets neu aushandeln, „was mit wem wie wozu wann wo geschehen soll“ (Sturzenhecker/Deinet 2018, S. 696), was unter dem Begriff der Diskusivität ein weiteres Charakteristikum darstellt und die Basis für demokratische Aushandlungen und Entscheidungen bildet (ebd.). Das Prinzip der Mitbestimmung, also der Partizipation, ist bereits in § 11 SGB VIII angelegt: die Angebote zur Jugendarbeit sollen von den jungen Menschen „mitbestimmt und mitgestaltet“ werden und „sie zur Selbstbestimmung befähigen“ (Abs. 1 S. 2). Den Kindern und Jugendlichen wird dahingehend sowohl die Fähigkeit als auch die Berechtigung unterstellt, Angebote und Arbeitsweisen (ggf. mit den Fachkräften gemeinsam) im Sinne einer konkret praktizierten Demokratie zu bestimmen und zu gestalten (ebd.).

Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit beruhen grundsätzlich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Die Kinder und Jugendlichen entscheiden so wie in keinem anderen Bereich der Jugendhilfe selbst, ob und welche Angebote sie wahrnehmen. Damit grenzt sich dieser Bereich von Schule und Elternhaus ab (Deinet 2011, S. 60). Dies führt auf Seiten der Adressaten zu einer hohen Motivation, geht auf Seiten der Fachkräfte aber mit einer formalen Machtarmut einher (Sturzenhecker/Deinet 2018, S. 696) und kann Probleme mit sich bringen: Unverbindlichkeit und „immer wieder aufkommende Langeweile“ (ebd.) können in der Praxis zu schwierigen Situationen führen. Auch ist der Anspruch an die Fachkräfte hoch, die Angebote stets so attraktiv gestalten zu müssen, dass die Kinder und Jugendlichen freiwillig teilnehmen (ebd.). Die Freiwilligkeit kann allerdings auch zu eine Zugangsbarriere werden, obwohl gerade diese durch die Niedrigschwelligkeit verhindert werden sollte. Denn - anders als bei schulischen oder obligatorischen kirchlichen Angeboten (z. B. Kommunionsunterricht) - muss es hier nicht zwingend zu einem (Erst-)Kontakt zwischen der OKJA und den Kindern bzw. Jugendlichen kommen (Ilg 2013, S. 17). Die Wahrscheinlichkeit eines Erstkontaktes steigt, wenn Freunde und/oder Geschwister an den Angeboten der OKJA teilnehmen (Meyer/Rahn 2020, S. 85).

Die OKJA setzt an an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen, „an ihren Erfahrungen und Routinen, um im Medium dieser Analyse und der vorfindbaren Ressourcen - aber mit spezifischen Möglichkeiten professionell inszenierter Programme - zum gelingenden Lebensarrangement der Jugendlichen beizutragen“ (Jordan/Maykus/Stuckstätte 2015, S. 163). Auch der Befähigungsansatz (capability approach) stellt eine wichtige Grundlage dar: Hiernach hängt die Entwicklung junger Menschen entscheidend davon ab, inwieweit sie gesellschaftliche Bedingungen und Veränderungen als relevant für ihr eigenes Leben betrachten. Auf diesen Prozess wirken unterstützend Einflussfaktoren wie Selbstwirksamkeit, Anerkennung und wertschätzende Beziehungen. Durch sozialpädagogische Konzepte und institutionelle Rahmenbedingungen kann die OKJA hier einen bedeutenden Beitrag leisten. (ebd., S. 164 f.)

4. Angebote der OKJA

Die Motivation einer Inanspruchnahme von Angeboten ist bei den Kindern und Jugendlichen primär die Freizeitgestaltung: Freunde treffen, andere kennen lernen, Spiel- und sportliche Aktivitäten, Musik hören etc.; aber auch die Vertreibung aus dem öffentlichem Raum kann einen Grund darstellen (Wischmeier/Macha 2012, S. 178; Meyer/Rahn 2020, S. 85 f.) Als „pädagogische Veranstaltung“ (Meyer/Rahn 2020, S. 86) oder einen Ort, an dem Hilfe angeboten wird, werden die Angebote nicht oder nur kaum wahrgenommen. Dennoch spielen die Fachkräfte eine wichtige Rolle: Sie sind Vertrauenspersonen und haben Initiativfunktion hins. Zugang und Teilnahme an den Angeboten (ebd.). Alle Angebote der Kinder- und Jugendarbeit - entsprechend auch die Angebote im Rahmen der OKJA - unterliegen einem gesellschaftlichen Wandel und müssen sich fortlaufend aktuellen Themen und Entwicklungen stellen (Rätz/Schröer/Wolff 2014, S. 106).

Im Folgenden werden zunächst die Raumkonzepte der OKJA vorgestellt, gegliedert in ortsgebundene und ortsungebundene Formen, bevor unter 4.2 auf konkrete Praxisansätze bzw. Angebote und Methoden eingegangen wird.

[...]


1 Die Begriffe ,Jugendarbeit‘ und ,Kinder- und Jugendarbeit werden in dieser Arbeit synonym verwendet.

2 Da sich diese Arbeit auf die OKJA konzentriert, wird an dieser Stelle nicht näher darauf eingegangen.

3 Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind Länder, kreisfreie Städe bzw. Kreise, Gemeinden (Sturzenhecker/ Deinet 2018, S. 695)

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Welche Angebote hält die Offene Kinder- und Jugendarbeit bereit?
Hochschule
IU Internationale Hochschule
Note
1,0
Autor
Jahr
2020
Seiten
15
Katalognummer
V997052
ISBN (eBook)
9783346368836
ISBN (Buch)
9783346368843
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Offene Kinder- und Jugendarbeit, OKJA, Kinder- und Jugendhilfe, SGB VIII, Handlungsfeld der Sozialen Arbeit, Soziale Arbeit, Jugendzentrum, mobile Jugendarbeit, Jugendbildung, aufsuchende Jugendarbeit, Spielmobil, Jugendhaus, Jugendhäuser, Haus der Jugend, Jugendfarm, geschlechtsspezifischer Ansatz, geschlechtsspezifische Ansätze, Erlebnispädagogik, kulturelle Jugendbildung
Arbeit zitieren
Tina Rüther (Autor:in), 2020, Welche Angebote hält die Offene Kinder- und Jugendarbeit bereit?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/997052

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