Die Europäische Zentralbank (EZB)


Bachelorarbeit, 2000

30 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Europäische System der Zentralbanken
2.1 Die Organisation
2.1.1 Der EZB-Rat
2.1.2 Der Erweiterte Rat
2.1.3 Das Direktorium
2.2 Die Nationalen Zentralbanken
2.3 Arbeitsweise
2.4 Die Kontrolle der EZB

3. Strategievorstellungen
3.1 Geldpolitische Strategien
3.2 Wechselkursziel
3.3 Inflationsziel
3.4 Geldmengenziel

4. Bisherige Strategien in Europa
4.1 Die Bundesrepublik Deutschland
4.2 Die anderen Euroländer

5. Die Strategie der Europäischen Zentralbank
5.1 Die gesetzlichen Voraussetzungen
5.2 Die Wahl der endgültigen Strategie
5.3 Mögliche Probleme der EZB

6. Die Unabhängigkeit der EZB
6.1 Allgemeines
6.1.1 Politische Unabhängigkeit
6.1.1.1 Formelle Unabhängigkeit von Weisungen
6.1.1.2 Personelle Unabhängigkeit
6.1.2 Finanzielle Unabhängigkeit
6.2 Demokratische Legitimation
6.3 Legitimitätsdefizit einer unabhängigen Europäischen Zentralbank

7. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Einleitung

Mit dem Eintritt in die dritte Stufe der Währungsunion übernimmt das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), welches aus den elf selbständigen, nationalen Zentralbanken der teilnehmenden Länder1 und der am 1. Juni 1998 gegründeten Europäischen Zentralbank (EZB) besteht, die geldpolitische Verantwortung in Europa. Dem ESZB obliegen damit verschiedene Aufgaben:

- Festlegung und Ausführung der gemeinsamen Geld- und Wechselkurspolitik · Durchführung von Devisengeschäften
- Halten und Verwalten der offiziellen Währungsreserven · Fördern der reibungslosen Funktion der Zahlungssysteme · Beratung der Gemeinschaftsorgane und der Mitgliedstaaten · Mitarbeit in internationalen Organisationen.2

Eine Zusammenführung der Geldpolitik von elf souveränen Staaten erfolgt weltweit zum ersten Mal. Diese Aufgabe ist nicht einfach zu lösen, da keine homogene geldpolitische Grundlage zur Verfügung steht. Die einzelnen Teilnehmerstaaten haben in der Vergangenheit verschiedene geldpolitische Strategien mit unterschiedlichen finanztechnischen Instrumenten verfolgt. Deshalb ist es wichtig eine gemeinsame Strategie zu wählen, welche den Anforderungen aller Euroländer genügt.

Im Rahmen dieser Arbeit werden wir auf die Organisatio n und die Arbeitsweise des ESZB eingehen und die gewählte Strategie der Europäischen Zentralbank darstellen. Letztlich soll auf die verfassungsrechtliche Problematik der Unabhängigkeit von den jeweiligen Regierungen eingegangen werden.

1. Das Europäische System der Zentralbanken

Mit der Bekanntgabe der Teilnehmerstaaten an der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) hat der Europäische Rat Anfang Mai 1998 ebenfalls die Mitglieder des Direktoriums der EZB nominiert. Am 1. Juni 1998 konnte das ESZB seine Arbeit aufnehmen und bis zum Ende des Jahres, in der sog. Interimsphase, die Strategien und Instrumente der einheitlichen Geldpolitik vorbereiten. Die Verantwortung für die laufende Geldpolitik blieb allerdings noch in den Händen der nationalen Notenbanken. Die ser Übergang fand erst im Januar 1999 statt.

1.1 Die Organisation

Entsprechend dem deutschen Zentralbanksystem besteht das ESZB ebenfalls aus zwei Stufen, der Europäischen Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt und den nationalen Zentralbanken der teilnehmenden Mitgliedstaaten. Bei der EZB handelt es sich um eine zentrale Einrichtung der WWU, die aus dem Europäischen Währungsinstitut (EWI) hervorging und die Vorarbeiten für die europäische Geldpolitik koordinierte. Der erste EZB-Präsident wurde der Niederländer Wim Duisenberg.

Geleitet wird das ESZB vom EZB-Rat und dem Direktorium, welche die Beschlußorgane der EZB darstellen.

1.1.1 Der EZB -Rat

Der EZB-Rat besteht aus sechs Mitgliedern des Direktoriums und den elf Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Teilnehmerstaaten. Hierbei handelt es sich um das zentrale Entscheidungsorgan des ESZB. Neben den geldpolitischen Maßnahmen hat dieses Organ auch alle Entscheidungs-kompetenzen, beispielhaft zu erwähnen sind hier das Recht Leitlinien zu erlassen. Weiterhin unterliegen ihm der Beschluß der Geschäftsordnung, die Organisation der EZB und ihrer Beschlußorgane sowie die Festlegung der Beschäftigungsbedingungen für das Personal.

Jedes Mitglied des EZB-Rats hat gleiches Stimmrecht. Bei einer Stimmengleichheit ist die Stimme des Präsidenten ausschlaggebend. Jede Stimme hat somit gleiches Gewicht bei allen anstehenden Entscheidungen, unabhängig von der Größe der jeweiligen Zentralbank. Die Mitglieder sollen sich nicht als Vertreter ihres Landes verstehen, sondern eine europäische Geldpolitik mitgestalten und die Interessen Europas als Ganzes betrachten.

1.1.2 Der Erweiterte EZB -Rat

Die nationalen Zentralbanken der nicht-teilnehmenden Mitgliedstaaten gehören ebenfalls zum ESZB. Sie werden als Mitglieder mit Sonderstellung angesehen, behalten ihre währungspolitischen Befugnisse in vollem Umfang bei und wirken nur im Erweiterten Rat der EZB mit. Dieser besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten sowie den Präsidenten der nationalen Zentralbanken aller Mitgliedstaaten. Allerdings hat dieser Rat nur beratende Funktion.3

1.1.3 Das Direktorium

Bei dem Direktorium handelt es sich um ein Organ, welches aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern besteht. Diese werden von den Regierungen der Teilnehmerstaaten auf Empfehlung des Rates für eine Amtszeit von acht Jahren ernannt.

Hauptaufgabe ist die Führung der laufenden Geschäfte. Dabei ist es für die einheitliche Durchführung der Geldpolitik gemäß den Leitlinien des EZB-Rates verantwortlich und hat gegenüber den nationalen Zentralbanken Weisungsbefugnis.

1.2 Die Nationalen Zentralbanken

Die Deutsche Bundesbank hat zwar ihre ursprünglichen Befugnisse verloren, ist aber ebenso wie die übrigen nationalen Zentralbanken integraler Bestandteil des ESZB. Ihr Präsident ist ein unabhängiges Mitglied des EZB-Rates und somit auch an der Geldpolitik beteiligt. Aufgabe der Bundesbank und der anderen Zentralbanken ist es, die Geldpolitik gemäß den Leitlinien und Weisungen der EZB im jeweiligen Land umzusetzen. Beispiele sind die Versorgung der Kreditinstitute mit Zentralbankgeld, sie sind in die Bankenaufsicht eingeschaltet, wickeln den bargeldlosen Zahlungsverkehr ab und verwalten die Währungsreserven.4

Es steht bei der Deutschen Bundesbank eine Änderung der Organisationsstruktur an. Geplant ist erste Variante die Beibehaltung der eigenständigen Landeszentralbanken, doch soll deren Zahl auf sieben verringert werden. Dies wird vor allem von den Bundesländern favorisiert.

Die Alternative, welche von der Expertenkommission vorgestellt worden ist, besteht darin, die Bundesbank von einem Vorstand führen zu lassen. Die jeweiligen Präsidenten sollen vom Leitungsgremium der Bank ihre Weisungen erhalten. Mit dieser Lösung wäre der Einfluß des Verwaltungsrates gestärkt und sein Aufgabengebiet erweitert. Er würde den Haushaltsplan der Bundesbank kontrollieren, den Jahresabschluß abnehmen und vom Bundesbankpräsidenten über die geldpolitischen und wirtschaftliche n Entscheidungen informiert werden.

Zusammensetzen soll sich der Verwaltungsrat aus Personen, welche vom Bund und Ländern bestimmt würden. Die Mehrheit soll allerdings vom Bund nominiert werden, da es sich bei der Bundesbank um eine Einrichtung des Bundes handelt.5

1.3 Arbeitsweise

Vorrangiges Ziel des ESZB ist gemäß dem Maastrichter Vertrag die Gewährleistung der Preisniveaustabilität. Langfristig gesehen ist diese Voraussetzung für ein reibungsloses Funktionieren der Marktwirtschaft und folglich auch für ein Wirtschaftswachstum und eine hohe Beschäftigung.

Die Erfahrungen der siebziger Jahre haben deutlich gezeigt, daß eine Inflation nicht dauerhaft Wachstum und Beschäftigung erhöhen kann. Aufgrund einer Geldwertstabilität erhöht sich die Planungssicherheit für die Wirtschaftssubjekte in einer Volkswirtschaft. Sparer bleiben beispielsweise vor einer Entwertung ihres Geldvermögens verschont und die Kaufkraft ihrer Einkommen bleibt erhalten.

Im Gegensatz zum Bundesbankgesetz, welches keine Verpflichtung beinhaltet, Rechenschaft gegenüber dem Parlament abzugeben, muß die EZB gemäß dem Maastrichter Vertrag den europäischen Institutionen und der Öffentlichkeit Rechenschaft ablegen.

Art. 109 b Abs. 3 EGV verpflichtet die EZB eine n Jahresbericht über die Tätigkeit des ESZB und die Geld- und Währungspolitik des vergangenen und laufenden Jahres dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Rat vorzulegen. Außerdem muß mindestens vierteljährlich dieser Tätigkeitsbericht veröffentlicht werden. Von dieser Pflicht profitiert auch die EZB, da sie durch die Veröffentlichung ihrer Ziele und Maßnahmen an Glaubwürdigkeit und Unterstützung bei der Bevölkerung gewinnt. Dies war auch der Grund für die Bundesbank ihre Politik offenzulegen, ohne dazu seitens des Gesetzes verpflichtet zu sein. Damit eine Währung stabil sein kann, muß sie das Vertrauen der Bevölkerung haben.6

1.4 Die Kontrolle der EZB

Der Maastrichter Vertrag beinhaltet für die Währungspolitik eine Rechtskontrolle. Alle Rechtsakte, und somit auch die Weisungen und Leitlinien an die nationalen Zentralbanken, der EZB unterliegen der Überprüfung und Auslegung durch den EuGH.

Bei der Geldpolitik allerdings wird eine Nachprüfbarkeit fast unmöglich gemacht, da der EZB ein weites währungspolitisches Ermessen zusteht. Ist eine Maßnahme offensichtlich gegen die Preisstabilität gerichtet, kann diese Entscheidung angefochten werden.

Die nationalen Zentralbanken unterliegen der Kontrolle der innerstaatlichen Gerichte. Im Normalfall überwacht die EZB die nationalen Zentralbanken gemäß Art. 14 Statut und kann bei Vertragsverletzung gegen sie vorgehen.7

2. Strategievorstellungen

2.1 Geldpolitische Strategien

Durch die ihr zur Verfügung stehenden Mittel, wie z.B. das Recht Banknoten in Umlauf zu bringen und Geldgeschäfte mit den Geschäftsbanken abzuschließen, hat die Zentralbank die Macht, die Wirtschaft eines Landes nachhaltig zu beeinflussen. Gerade in der heutigen Situation, in der die Arbeitsmärkte oft durch mehrperiodige Lohnkontrakte gebunden sind, ist es der Zentralbank möglich durch geeignete Maßnahmen reale Effekte ihrer Politik zu erreichen. So führt z.B. eine Abwertung der nationalen Währung zu einer Verteuerung importierter Produkte und folglich zu einer Erhöhung des Preisindexes. Es wird, bis zur Angleichung des Lohnniveaus in der nächsten Tarifrunde, verstärkt auf nationale Produkte zurückgegriffen.8

Aufgrund dieser Machtposition ist eine sorgfältige Auswahl der einzusetzenden Strategie sehr wichtig. Ein angemessener strategischer Ansatz muß mehrere Funktionen erfüllen:

- Die Strategie muß nach innen einen Rahmen vorgeben, innerhalb dessen eine schlüssige Geldpolitik verfolgt werden kann. Aufgrund der Definition der Strategie entsteht eine Selbstbindung der Entscheidungsträger, da so verhindert wird, daß stets Diskussionen über anstehende Entscheidungen geführt werden. Es wird unterschieden, je nachdem wie eng die zu verfolgenden Regeln definiert sind und inwieweit aktuelle Informationen über die Wirtschaft einfließen dürfen, zwischen ,,Open Loop"-Politik (starre Regelbindung) und ,,Closed Loop"-Politik (Rückkopplung mit aktuellen wirtschaftlichen Einflüssen). · Nach außen muß das geldpolitische Konzept transparent und für die Öffentlichkeit verständlich sein, um eine glaubwürdige Politik zu verfolgen. Die Veröffentlichung von konkreten geldpolitischen Zielen kann diese Glaubwürdigkeit weiter festigen. Denn gerade eine unabhängige Notenbank sollte ihr Aktivitäten überzeugend darstellen. · Außerdem sollte diese Strategie nicht auf Änderungen des Umfeldes reagieren, sondern über einen längeren Zeitraum Bestand haben.9

Bei der Definition der Ziele ergibt sich das Problem von Wirkungs-verzögerungen, welche zwischen den Maßnahmen der Zentralbank und den gewünschten gesamtwirtschaftlichen Endzielen auftreten können, die aber auch die Notenbank nicht genau kennt. Besteht Unsicherheit über die Länge der Verzögerungen, so müssen Zwischenziele definiert werden. Einerseits sollen diese relativ leicht gesteuert werden können und andererseits einen engen Zusammenhang mit den Endzielen erkennen lassen.

Ein Zwischenziel für die Geldpolitik ist die Geldmenge. Für eine Preis-niveausteigerung kann es viele Gründe geben, doch letztendlich hängt die Preisentwicklung von der Entwicklung der Geldmenge ab, denn ein inflationärer Prozeß kann auf Dauer nicht ohne eine Geldmengenvermehrung stattfinden.10

In der Zeit von 1975 bis 1998 hat die Deutsche Bundesbank ein jährliches Geldmengenziel verkündet. So konnten die am Wirtschaftsleben Beteiligten ihre Entscheidungen auf einer sicheren Grundlage treffen. Aufgrund der Formulierung eines solchen Zwischenziels wird die Geldpolitik überschaubarer. Voraussetzung für eine Geldmengenstrategie ist eine stabile Beziehung zwischen Geldmengen- und Preisniveauentwicklung und eine frühere Reaktion der Geldmenge. Nur so können Hinweise auf die zukünftige Preisentwicklung geliefert werden.

2.2 Wechselkursziel

Die Verfolgung eines Wechselkurszieles als geldpolitische Strategie ist eine einfach zu realisierende Politik. Diese, meistens von kleineren Ländern verfolgte Strategie, baut darauf auf, daß der Wechselkurs zwischen der nationalen Währung und der gewählten Ankerwährung innerhalb eines zu definierenden Korridors gehalten wird. Dadurch wird die nationale wirtschaftliche Entwicklung an die des Ankerlandes gebunden. Für kleinere Länder, welche stark import- oder exportorientiert sind, ist eine solche Strategie sinnvoll, da die Import- bzw. Exporterlöse besser abgeschätzt werden können.11

2.3 Inflationsziel

Die Strategie des Inflationszieles definiert ein toleriertes Inflationsniveau, welches direkt angesteuert wird. Dabei orientiert sich diese Politik an der Preisprognose als Zwischenziel. Bei Abweichungen der Preiserwartungen von dem geklärten Ziel greift die Zentralbank durch Änderungen der Zinssätze in das wirtschaftliche Geschehen ein.12

2.4 Geldmengenziel

Einer geldmengenorientierten Politik liegt die Idee zugrunde, daß ein enger Zusammenhang zwischen der nominalen Geldmenge und dem nominalen Bruttosozialprodukt besteht. Die Zentralbank kann aufgrund Änderungen des Geldmengenwachstums das Wachstum des Bruttosozialprodukts beeinflussen. Da das Geldmengenwachstum einer Wirkungsverzögerung unterliegt, beobachten die jeweiligen Zentralbanken als Zwischengröße die Geldmenge. Zwischen der Geldmenge und den Preisen besteht ein langfristiger Zusammenhang, welchen die Zentralbank für die Herleitung von Handlungs-anweisungen nutzen kann. Schwierigkeiten können kurz- bzw. mittelfristig nur insofern auftreten, wenn Störungen auf den Gütermärkten die Geldnachfrage erfassen und die Nachfrage und Preisentwicklung instabil werden lassen oder die Kontrollierbarkeit der Geldmenge gefährdet ist.13

3. Bisherige Strategien in Europa

In den einzelnen Euroländern wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Strategien verfolgt. In einigen Ländern kam es im Laufe der Zeit zu einem Wechsel. Hier sollen jedoch nur die zuletzt verfolgten geldpolitischen Strategien vorgestellt werden.

3.1 Die Bundesrepublik Deutschland

Seit dem Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems 1974 entfiel für die Bundesbank die Verpflichtung zur Verteidigung unrealistisch gewordener Wechselkurse und sie betrieb eine Stabilisierungspolitik mit einer Geldmengen-steuerung. Diese war mittelfristig ausgelegt, so daß in Rezessionsjahren, wenn das Wirtschaftswachstum zurückblieb und Kapazitäten ungenutzt blieben, reichlich Liquidität zur Verfügung gestellt werden konnte. In den Jahren des extremen Wirtschaftswachstums wurde dagegen das Geldmengenwachstum knapp gehalten. Dadurch konnte das Wirtschaftswachstum über die Zeit stetig gehalten werden.

Bei ihrer Politik orientierte sich die Bundesbank zunächst an der Zentral-bankgeldmenge. Seit 1988 wird die Geldmenge M3 als zu steuernde Geldmenge verwendet. Definiert werden die Geldmengen und die Zentral-bankgeldmenge wie folgt: M1 umfaßt den Bargeldumlauf ohne die Kassenbestände der Kreditinstitute plus die Sichteinlagen inländischer Nichtbanken. M2 umfaßt die Elemente von M1 plus Termingelder inländischer Nichtbanken unter 4 Jahren. M3 beeinhaltet die Elemente von M2 plus die Spareinlagen inländischer Nichtbanken mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Die Zentralbankgeldmenge war entsprechend definiert wie M3, nur sind die einzelnen Komponenten gewichtet in die Berechnung eingegangen. Nur der Bargeldumlauf wurde mit 100% bewertet. Die sich daraus ergebende zu hohe Gewichtung des Bargeldumlaufs veranlaßte die Bundesbank 1988 wegen Instabilitäten des Bargeldumlaufs zum Wechsel zur Geldmenge M3.14

Von der Bundesbank wurde für jeweils ein Jahr im voraus ein monetäres Zwischenziel in Form eines angestrebten Korridors für das Wachstum der Geldmenge M3 verkündet. Diese öffentliche Bekanntgabe hatte mehrere Absichten:

- Die Wirtschaft erhielt von der Bundesbank Informationen über ihre zukünftige Geldpolitik, damit sich die Marktteilnehmer frühzeitig darauf einstellen konnten und der Bundesbank hiermit die Realisierung ihrer Ziele erleichterten.
- Durch die Veröffentlichung wurde eine stärkere Verpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit eingegangen als bei einer nur internen Bekanntmachung des Zielkorridors. Falls die Zielvorgabe nicht erreicht werden würde, stand die Bundesbank im Erklärungszwang.

Auch wenn die Bundesbank das selbstgesteckte Ziel teilweise verfehlte, so baute sie sich durch eine offene Informationspolitik und die Erklärung der Verfehlungsgründe in der deutschen Bevölkerung und unter Finanzexperten weltweit ein hohes Ansehen auf.

Anfang der neunziger Jahre, nach der deutschen Wiedervereinigung, konnte die Geldnachfrage aufgrund der fehlenden Erfahrungswerte über das wirtschaftliche Verhalten der ostdeutschen Bevölkerung nur unter großen Unsicherheiten abgeschätzt werden. In solch vergleichbaren Zeiten wurde das Geldmengenziel nicht als alleiniger Indikator für ihr Handeln betrachtet. Zusätzlich orientierte sie sich an den mittelfristigen monetären Tendenzen und dem politischen Umfeld, und machte so die D-Mark zu einer stabilen Währung. Innerhalb des EWS wurde die D-Mark zu einer Ankerwährung und international wurde sie zur zweitwichtigsten Reservewährung.15

3.2 Die anderen Euroländer

Neben der Bundesrepublik Deutschland verfolgten noch Frankreich, Italien und Griechenland zuletzt ein Geldmengenziel. Von dem deutschen System unterschieden sie sich geringfügig. So wurde in Italien die Geldmenge M2 betrachtet.

In Frankreich wurde der mittelfristige Aspekt der Politik dadurch besonders hervorgehoben, daß die Banque de France dazu überging, anstelle eines jährlichen Geldmengenziels ein mehrjähriger, mittelfristiger Wachstumstrend für M3 vorgegeben wurde. Seit 1994 sollte die Geldmenge durchschnittlich um 5% pro Jahr wachsen.16

Neben der Verfolgung des Geldmengenziels analysierten die Zentralbanken Frankreichs, Griechenlands, Italiens, aber auch die Deutsche Bundesbank, eine große Anzahl wirtschaftlicher und finanzieller Indikatoren, um Informationen über künftige Preisentwicklungen zu erhalten. Dabei hatte der Wechselkurs gegenüber der D-Mark in allen Ländern eine große Bedeutung.

In den achtziger und neunziger Jahren haben viele Länder die enge Bindung an die D-Mark als Richtlinie ihrer Geldpolitik betont, welche eine Wechsel-kursorientierung verfolgten. Dies waren eine Reihe kleinerer Länder in der Europäischen Union. Aufgrund ihrer engen wirtschaftlichen Verflechtungen mit den größeren Staaten erschien es für diese Länder sinnvoll, auch ihre wirtschaftliche Entwicklung an die eines großen Landes zu koppeln. Das große Ankerland war dabei in allen Fällen das wirtschaftlich stärkste Land der Europäischen Union, die Bundesrepublik Deutschland. So haben sich Belgien und Luxemburg, die in einem Währungsverbund stehen, die Niederlande, Österreich, Dänemark, Portugal und Irland zu einer wechselkursorientierten Politik, mit der D-Mark als Referenzwährung entschieden. Seit 1994 erlaubten die Benelux-Staaten und Österreich ihrer Währung nur eine Schwankungsbreite von +/- 1%. Portugal und Irland konnten eine solche enge Bindung zur D- Mark nicht verfolgen. Ihre jeweilige wirtschaftliche Entwicklung wurde so sehr durch ihre großen Nachbarländer Spanien bzw. Großbritannien beeinflußt, daß es zu stärkeren Schwankungen ihrer Währungen gegenüber der D-Mark kam.17

Einen dritten Strategieansatz, den der direkten Verfolgung eines Inflationsziels, wählten Finnland, Großbritannien, Schweden und Spanien. Diese Strategie wurde von diesen Ländern gewählt, da andere Ansätze gescheitert waren. Die Ausgestaltung unterschied sich in den einzelnen Ländern.

So wurde das Inflationsziel in Großbritannien von der Regierung vorgegeben, während in den anderen drei genannten Ländern die jeweilige Zentralbank das Ziel für den tolerierbaren Preisanstieg festsetzte. Die Zielvariable, der Preisindex, wurde ebenfalls unterschiedlich definiert: Schweden und Spanien verwendeten den allgemeinen Verbraucherpreisindex, Großbritannien den Index der Einzelhandelspreise ohne Hypothekenzinszahlungen und Finnland schloß aus dem Verbraucherpreisindex verschiedene Effekte wie indirekte Steuern, Subventionen und Kosten, die mit Wohneigentum verbunden waren, aus.

Neben der direkten Verfolgung eines Inflationszieles wurden aber auch in diesen Ländern noch Elemente der Geldmengensteuerungsstrategie einbezogen. Die Bank von Spanien beobachtete das Wachstum eines breiten Geldmengenaggregats. Seitens der britischen Regierung wurden Zielkorridore für die Geldmengen M0 bis M4 verkündet, deren Nichterreichen als ein Warnsignal aufgefaßt wurde. Auch die schwedische Reichsbank und die finnische Zentralbank verkünden Zielkorridore für die Preissteigerung.18

4. Die Strategie der Europäischen Zentralbank

Die Definition einer gemeinsamen geldpolitischen Strategie für elf souveräne Staaten mußte unter Betrachtung vieler verschiedener Aspekte erfolgen. Wirtschaftlich mußte die Strategie auf den Euroraum in seiner Gesamtheit ausgerichtet sein und für alle Länder eine Perspektive bieten. Psychologisch notwendig ist das Vertrauen aller Marktteilnehmer in die neue, gemeinsame Politik. Aber auch eine Reihe juristischer Rahmenbedingungen müssen erfüllt werden.

4.1 Die gesetzlichen Voraussetzungen

In Artikel 105 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft wurde das Ziel der gemeinsamen Währungspolitik festgelegt: ,,Das vorrangige Ziel des ESZB ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten. Soweit diese ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft."19

Durch die Definition in den Maastrichter Verträgen ist dieses Ziel der Preisstabilität völkerrechtlich festgeschrieben und hat damit formal einen höheren Rang als die ähnliche Formulierung im Bundesbankgesetz. Als einfaches Bundesgesetz hätte das Bundesbankgesetz leicht geändert werden können. Die Einordnung der Deutschen Bundesbank in das Europäische System der Zentralbanken hat sich auch im Bundesbankgesetz nieder- geschlagen. So wurde die Aufgabe des Zent ralbankrates, welcher bisher die Politik der Bundesbank bestimmt hatte, in §6 neu gefaßt: ,,Der Zentralbankrat bestimmt die Geschäftspolitik der Bank. Bei der Erfüllung der Aufgaben des ESZB handelt er im Rahmen der Leitlinien und Weisungen der Europäische n Zentralbank."20

Der deutsche Zentralbankrat hat also seit dem 1. Januar 1999 dafür zu sorgen, daß die Bundesbank die währungspolitischen Beschlüsse der EZB umsetzt.

4.2 Die Wahl der endgültigen Strategie

Die Europäische Zentralbank stand mit ihrer Gründung vor einer völlig neuen Situation, in der die Reaktionen der Marktteilnehmer nicht vorhersehbar waren.

Die einzelnen Mitgliedstaaten sollten auf ihre Geldhoheit verzichten und ihre jeweilige Geldpolitik aufgeben. Die lokalen Märkte hatten aber im Laufe der Jahre ein gewisses Vertrauen in die Politik ihrer jeweiligen Zentralbank aufgebaut. Bei der Europäischen Zentralbank handelt es sich um eine Institution, die keine Stabilitätserfolge aufweisen konnte. Sie wird sich erst im Laufe der Zeit einen Grundstock an Glaubwürdigkeit aufbauen müssen.

Daher war zu erwarten, daß die EZB gerade am Anfang besonders kritisch beobachtet werden würde. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit, daß mit der Aufgabe der Geldhoheit der einzelnen Länder Verunsicherungen auf den lokalen Märkten entständen, da die Marktkräfte die gemeinsame Politik mit ihren Folgen für den lokalen Markt im Voraus nicht würden abschätzen können.21

Im Vorfeld der Gründung der Europäischen Zentralbank hat das Europäische Währungsinstitut fünf mögliche Strategien untersucht. Dies waren die in Kapitel 3 vorgestellten Strategien des Wechselkurs-, Geldmengen- und Inflationszieles, darüber hinaus wurde auch das nominale Einkommensziel betrachtet, welches jedoch wegen der Schwierigkeit bei der gleichzeitigen Kontrolle der nominalen Einkommen in mehreren Ländern sofort wieder verworfen wurde. Ebenso wurde das Zinsziel nicht näher in Betracht gezogen, da die exakte Bestimmung des Zinssatzes schwierig ist, bei dem die geforderte Preisstabilität gegeben ist.22

Das Wechselkursziel wurde aufgrund der Größe des Eurolandes nicht als sinnvoll erachtet. Das Ziel einer Kopplung an eine andere Währung würde einen nicht gewünschten geldpolitischen Souveränitätsverzicht der Europäischen Währungsunion bedeuten. Die beiden übriggebliebenen Ziele, das Geldmengen- und das Inflationsziel, wurden vom Europäischen Währungsinstitut der EZB vorgeschlagen.23

Die meisten Länder in der Europäischen Union, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, haben positive Erfahrungen mit der Geldmengen-strategie gemacht. Deshalb lag die Wahl dieser Politik nahe. Außerdem bestand die Möglichkeit, daß durch die Übernahme des Konzeptes der Bundesbank, die sich diese im Laufe von 20 Jahren durch ihre erfolgreiche Politik aufgebaut hatte, auf die EZB würde übertragen werden können. Für ein Geldmengenkonzept sprach weiterhin, daß es gerade zu Beginn der Währungsunion den Vorteil der Abgrenzung des Verantwortungsbereiches haben würde. Die Europäische Zentralbank wäre eindeutig nur für die monetären Rahmenbedingungen verantwortlich. Fiskal- und lohnpolitische Entscheidungen, die kurzfristig die Preisentwicklung beeinflussen würden, lägen außerhalb ihres Einflußbereiches.24

Im Oktober 1998 entschied sich der Rat der EZB, das Geldmengenziel als herausragendes geldpolitisches Ziel in den Vordergrund zu stellen.25 Ein Referenzwert für das Geldmengenwachstum wird auf Grundlage des Wirtschaftswachstums, Veränderungen in der Umlaufgeschwindigkeit des Geldes und dem Ziel der Preisstabilität abgeleitet und ständig mit dem aktuellen Wachstum der Geldmenge verglichen. Längeranhaltende Abweichungen, wie sie auch zur Zeit bestehen, von diesem Referenzwert signalisieren der EZB die Entstehung von Preisrisiken. Als Preisstabilität wird hier ein Anstieg des harmonisierten Verbraucherpreisindexes (HVPI) im Euroland von weniger als 2% gegenüber dem Vorjahr definiert. Zur zusätzlichen Orientierung wird neben der Geldmengenentwicklung ein großes Spektrum wirtschaftlicher und finanzieller Indikatoren, inkl. Prognosen, für die Preisentwicklung herangezogen, um die Aussichten für die zukünftige Entwicklung und mögliche Risiken der Stabilität abschätzen zu können.

Für die Geldmenge M3 wurde für 1999 ein Referenzwert von 4,5% festgesetzt.26 Bei diesem Referenzwert handelt es sich nicht um ein Ziel, sondern um einen Wert, an dem man sich orientiert, der aber nicht mit der Konsequenz eines Zieles angestrebt wird. Der Grund dafür ist, daß auf europäischer Ebene keine ausreichenden Fakten zur Verfügung stehen, wie es bei den nationalen Zentralbanken bisher der Fall war. Das Fehlen einer empirischen Grundlage verhinderte somit eine genaue Definition eines Zieles.

Durch die Bekanntgabe des Referenzwertes versuchte die EZB von vornherein in der Tradition der Bundesbank und anderer Zentralbanken zu bleiben und durch offene Politik Vertrauen bei der europäischen Bevölkerung aufzubauen.

Zur Zeit überlegt die EZB, ob sie Inflations- und Wachstumsprognosen veröffentlichen soll oder nicht. Die Bank von Finnland befürwortet diese Idee, da es dadurch zu einer Verringerung der Unsicherheit bei den Marktteilnehmern und zu einer Besserung der Investitionsentscheidungen kommt. Doch es gibt auch Nachteile, die mit dieser Veröffentlichung verbunden wären. Die Geldmenge M3 hat eine wichtige Funktion in der Geldpolitik, an der die Entscheidungen ausgerichtet werden. Wird jetzt eine Inflationsprognose veröffentlicht, so nähert sich die EZB einer Strategie der direkten Inflationssteuerung. Der Markt würde sich auf die Prognosen stützen, was nicht unbedingt die Glaubwürdigkeit in die Politik der EZB stärken würde, denn selbsterstellte Prognosen sind nicht objektiv überprüfbar.27

4.3 Mögliche Probleme der EZB

Nachdem die gemeinsame Geldpolitik des ESZB durch den EZB-Rat festgelegt wurde, muß man sehen, welche Probleme sich aus der Entscheidung für diese Politik ergeben können. Ein erstes zeigte sich schon bis Mitte März 1999 in der Person des damaligen deutschen Bundesfinanzministers Lafontaine. Er kritisierte die alleinige Ausrichtung der EZB-Politik auf die Preisstabilität und verwies auf die amerikanische Zentralbank, die gesetzlich gehalten ist, die Preisstabilität und die Beschäftigung zu verfolgen.28 Wegen des sich abschwächenden Wirtschaftswachstums und der unve rmindert hohen Arbeitslosenzahl in Deutschland, sollte die EZB durch geeignete zinspolitische Signale die Wirtschaft anschieben. Lafontaine hielt sich damit an die Devise seines Parteigenossen Helmut Schmidt, der schon vor 20 Jahren sagte, ihm seien ,,fünf Prozent Inflation lieber als fünf Prozent Arbeitslosigkeit". Durch seine Position als Finanzminister des wirtschaftlich stärksten Eurolandes bestand die Gefahr, daß Lafontaine seine Wünsche trotz der nominellen Unabhängigkeit des ESZB würde durchdrücken können. Nach seinem Rücktritt stabilisierte sich der Euro innerhalb weniger Minuten.29

Trotz Erfüllung der Konvergenzkriterien für eine Teilnahme an der Währungsunion durch die Euroländer unterschieden sich die Wirtschaften nach wie vor erheblich voneinander. So würde z.B. eine Zinserhöhung durch die EZB in einigen Ländern doppelt so schnell wirken wie in anderen. Dies liegt an der unterschiedlichen Verschuldungsstruktur und an der individuellen Abhängigkeit vom Export

- Je höher ein Land kurzfristig verschuldet ist, desto schneller werden Zinsänderungen der Zentralbank über die Banken an die Wirtschaft weitergegeben.
- Je größer die Abhängigkeit vom Export und damit von Wechselkursen, desto schneller wirken sich Zinsänderungen auf die Realwirtschaft aus.

Um nun nicht kurzfristig ein zu großes Wirkungsgefälle zwischen den Euroländern entstehen zu lassen, sollten Zinsänderungen daher immer nur in sehr kleinen Schritten vorgenommen werden.30

Zur Zeit sind, nach Wim Duisenberg, die Voraussetzungen gut, aufgrund des Wirtschaftswachstums die Arbeitslosigkeit abzubauen. Die Privatwirtschaft muß Vertrauen haben und die Initiative ergreifen. Die Regierungen der jeweiligen Länder müssen jetzt den Leitlinien des Stabilitäts- und Wachstumspaktes folgen und versuchen Budgetüberschüsse zu erzielen.31

5. Die Unabhängigkeit der EZB

Die Unabhängigkeit aller Zentralbanken ist ebenfalls im Maastrichter Vertrag geregelt. So heißt es in Artikel 107: ,,Bei der Wahrnehmung der ihnen durch diesen Vertrag und die Satzung des ESZB übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten darf weder die EZB noch eine nationale Zentralbank noch ein Mitglied ihrer Beschlußorgane Weisungen von Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaft, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen."32 Diese vertragliche Unabhängigkeit ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Politik der Europäischen Zentralbank.

5.1 Allgemeines

Die politische und auch die ökonomische Unabhängigkeit ist für eine Notenbank wie die EZB von entscheidender Bedeutung. Die Zielsetzung der Preisstabilität beinhaltet unangenehme Entscheidungen, welche von der Politik nicht mitgetragen werden, da die politische Ebene kurzfristige wie auch erfolgs-versprechende Entscheidungen bevorzugt. Die ökonomischen Beschlüsse der Notenbank sind jedoch oftmals langfristig angelegt und bringen kurzfristig keine sichtbaren Erfolge.

Nur wenn eine Zentralbank nicht durch amtierende Regierungen oder andere Stellen gezwungen wird, ihre Politik den aktuellen Wünschen anzupassen, kann sie erfolgreich arbeiten und ihre gesetzten Ziele erreichen. Es gibt mehrere Studien, die nachweisen, daß in Ländern mit einer unabhängigen Zentralbank die durchschnittliche Inflationsrate deutlich niedriger liegt als in Ländern, in denen die Regierung Einfluß auf die Politik der jeweiligen Zentralbank nehmen kann. Da nicht in allen Euroländern die politische Unabhängigkeit der Zentralbank gegeben war, mußten im Vorfeld der Währungsunion die innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit der Bedingung der Unabhängigkeit in Einklang gebracht werden.33

5.1.1 Politische Unabhängigkeit

Unter politischer Unabhängigkeit versteht man die Freiheit der Zentralbank, ihre Politik eigenständig, ohne Einschränkungen und Einflußnahme durch externe politische Entscheidungsträger planen und handeln zu können. Es handelt sich um eine Unabhängigkeit für die im Vertrag verankerten Grundsätze der Währungspolitik und nicht um eine Unabhängigkeit von Vorgaben.

Die politische Unabhängigkeit steht auf folgenden drei Säulen:

- Formelle Unabhängigkeit von Weisungen
- Persönliche Unabhängigkeit geldpolitischer Entscheidungsträger · Finanzielle Unabhängigkeit

5.1.1.1 Formelle Unabhängigkeit von Weisungen

Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Pflichten darf weder die EZB noch eine nationale Zentralbank noch ein Mitglied ihrer Beschlussorgane Weisungen von Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaft, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen.

Außerdem verpflichten sich die Mitgliedstaaten diese Unabhängigkeitsklausel anzuerkennen und zu beachten. Zusammen mit der vertraglich vereinbarten Unabhängigkeit der nationalen Zentralbanken, welche die Mitgliedstaaten im nationalen Recht umzusetzen haben, als Voraussetzung für die Teilnahme am Europäischen System der Zentralbanken, werden der EU-Vertrag und die ESZB-Satzung allen Ansprüchen gemäß einer deutlichen und unmißver- ständlichen Verankerung der Weisungsunabhängigkeit gerecht. Jegliche Beeinflussung wird aus der Sicht der Weisungsempfänger, aber auch aus der Sicht der Weisungsgeber, gesetzlich und damit formell ausgeschlossen.34

Rechtlich besitzt diese Klausel der Weisungsunabhängigkeit sogar Verfassungscharakter. Doch es bleibt abzuwarten, wie sich diese formalen Regelungen in der Praxis behaupten werden. Auch Entscheidungen der Deutschen Bundesbank, welche in ganz Europa eine der weisungs-unabhängigsten Zentralbanken ist, sind durch Unmutsäußerungen aus verschiedenen politischen Lagern und somit vor indirekter Einflußnahme nicht gefeit.

Vor allem in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mit unangenehmen Maßnahmen der Notenbank wird sich zeigen, inwieweit die formalen Regelungen den Auseinandersetzungen zwischen parlamentarischer Kontrolle und Weisungsun-abhängigkeit der währungspolitischen Entscheidungsträger gewachsen sind.

5.1.1.2 Personelle Unabhängigkeit

Die persönliche Unabhängigkeit der Entscheidungsträger der Zentralbank ist ebenso wie die institutionelle von großer Bedeutung. Jeder einzelne Entscheidungsträger muß durch gesetzliche Bestimmungen vor Einflüssen von außen geschützt werden, damit dieser sich auf die für die Institution der EZB vorgegebenen Ziele konzentrieren kann, ohne dabei individuelle Nachteile befürchten zu müssen.

Hierbei sind die Bestimmungen zur Zusammenstellung von Fachpersonal der Führungsebene einer Zentralbank für die persönliche Unabhängigkeit sehr entscheidend.

Die geldpolitischen Entscheidungen der Europäischen Zentralbank werden im EZB-Rat getroffen. Die Anordnungen für seine Zusammensetzung sind ausgesprochen wichtig.

Folgende Kriterien nennt das ESZB-Statut für die Rekrutierung der Entscheidungsträger der Europäischen Zentralbank:

- Fachwissen
- Europäische Staatsangehörigkeit
- Hauptamtliche Ausübung, Verbot von nicht genehmigten Nebentätigkeiten
- Amtszeit für acht Jahre
- Keine Wiederernennung
- Ernennung erfolgt über den Europäischen Rat, kein nationales Proporz- denken
- Amtsenthebung nur durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich
- Beschäftigungsbedingungen, Gehälter sowie andere Leistungen werden durch den EZB-Rat selbst bestimmt

Bei der Bestellung der Mitglieder der Beschlussorgane der EZB sind diverse Organe und Gremien der Gemeinschaft eingebunden. Letztendlich wird hier die Verantwortung von den Regierungen der Mitgliedstaaten getragen. Sie haben die Möglichkeit durch die Bestellung der nationalen Zentralbankpräsidenten Einfluß auf die Leitungsgremien der EZB zu nehmen. Die Amtszeit ist jedoch so lang, daß sich kurzfristige politische Stimmungsänderungen in einem Teilnehmerland nicht auswirken können. Am Anfang sind die Amtszeiten der Direktoriumsmitglieder verschieden lang, damit die frei werdenden Plätze nach und nach neu besetzt werden und nicht zu einem Zeitpunkt zu viele Mitglieder gleichzeitig ersetzt werden müssen.

Zu erwähnen sind bei diesen Berufungen die Regelungen der Ernennung auf europäischer Ebene und die Bestimmungen zur Amtsenthebung. Das Berufungsverfahren schließt einen nationalpolitischen Einfluß aus. Im Gegensatz zu den Ernennungsbestimmungen der Deutschen Bundesbank spielen bei der Bestellung des Präsidenten, dem Vizepräsidenten und den Mitgliedern des Direktoriums der Europäischen Zentralbank keine parteipolitischen Verhältnisse eine Rolle. Die Entscheidungen über die Besetzung der Ämter fällen die Staatsund Regierungschefs, wobei eine Einstimmigkeit erforderlich ist.35

Der EZB-Rat kann über eine fachliche Bewertung der Bewerber von Fachspezialisten besser entscheiden und vornehmen, als die den Europäischen Rat vertretenden Politiker.

Das ESZB-Statut verbietet nicht ausdrücklich eine politische Herkunft der Bewerber, womit eine politische Kontrolle nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.36

Ein deutliches Zeichen für die persönliche Unabhängigkeit der Entscheidungs-träger sind die Regelungen der Amtsenthebung. Der endgültige Entschluß über die Abberufung wird von der Judikativen getroffen und nicht von einer politischen Institution. Folglich wird damit ausgeschlossen, daß politisch unangenehme Entscheidungsträger über den Weg der Amtsenthebung entfernt werden können.

Ein Risiko birgt das Verbot der Wiederernennung in Verbindung mit der kurzen Amtszeit. Es besteht die Gefahr der Anbiederung an die politische Führung zwecks späterer politischer Karrieren in den jeweiligen Heimatländern. Eine weitere Schwachstelle besteht in den Bestimmungen zur Ernennung der nationalen Notenbankpräsidenten, da an sie lediglich Mindestanforderungen gestellt werden. Außer der Regelung, daß die Amtszeit mindestens fünf Jahre betragen muß und gegen eine Amtsenthebung von der betroffenen Person oder dem EZB-Rat Klage am EuGH eingereicht werden kann, enthalten weder das ESZB-Statut noch der EG- oder EU-Vertrag weitergehende Ausführungen.37

5.1.2 Finanzielle Unabhängigkeit

Schließlich muß das ESZB auch finanziell unabhängig sein. Die EZB verfügt als Rechtspersönlichkeit und Einrichtung der Gemeinschaft über einen eigenen Haushalt, einen eigenen Etat und eine eigene Rechnungslegung. Der geldpolitische Haushaltsfreiraum wird auch nicht von der Abführung und der Ausschüttung anteiliger Gewinnquoten an die nationalen Zentralbanken und deren Abführungspflicht an die Haushalte berührt.

Die Vorschriften der ESZB-Satzung zur finanziellen Ausstattung der Europäischen Zentralbank gewährleisten eine vollständige Unabhängigkeit. Das ESZB muß über ausreichende Mittel zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben innerhalb des Systems verfügen.

Das Gesamtkapital der EZB beträgt 5 Milliarden Euro und setzt sich zusammen aus Leistungen der Mitgliedstaaten, die an der Wirtschafts- und Währungsunion beteiligt werden. Über den genauen Schlüssel der Einzahlungen entscheidet der EZB-Rat. Eine Aufschlüsselung nach Bevölkerung und Bruttoinlandsprodukt eines jeden Mitgliedstaates ist vorgesehen. Die nationalen Zentralbanken sind alleinige Zeichner und Inhaber des Kapitals der EZB.38

Die Rechnungsprüfung der EZB erfolgt durch unabhängige externe Rechnungs-prüfer, welche vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat anerkannt werden.39

5.2 Demokratische Legitimation

Die EZB ist als Einrichtung der Gemeinschaft in deren Legitimationskette aufgenommen. D.h. alle für die Gemeinschaft geltenden Berechtigungen gehen dadurch, daß die EZB eine Einrichtung derselben ist, auf sie über. Die Existenzberechtigung der EU und der Gemeinschaft ergibt sich aus völkerrechtlichen Verträgen, die zwischen den Mitgliedsstaaten abgeschlossen und nationalen Parlamenten bestätigt worden sind. Dies schafft eine Grundlage für eine Rechtsgemeinschaft. Durch die Beachtung, Einhaltung und Umsetzung der im Maastrichter Vertrag verankerten Gebote und Verbote wird für alle Beteiligten eine Legitimation durch die Bindung aller an das geltende Recht erreicht.

Die EZB und das ESZB können sich auf die Gesetzmäßigkeiten des Primärrechts - des ursprünglichen Rechts - stützen.

Die Bestimmungen des institutionellen Aufbaus, ihre Zielverpflichtung und ihr Befugniskatalog binden sie in der Ausübung hoheitlicher Gewalt im Rahmen einer Rechtsgemeinschaft.40

Die Unabhängigkeit der EZB gemäß Art. 107 EGV, stellt dar, daß es keine parlamentarische oder exekutive Kontrolle geben soll. Somit ist eine Beeinträchtigung der EZB mit den Gemeinschaftsorganen in der Ausführung ihrer Funktionen nicht zulässig. Trotz der vertraglich geregelten Bestimmungen, gibt es Berührungspunkte, die jedoch in ihrem konkreten Umfang nicht geeignet sind, den unabhängigen Status der EZB bzw. des Systems zu erreichen. Diese Schnittstellen bestehen in den Bereichen der Wirtscha ftspolitik, die nach ihren Zuständigkeitsbereichen nicht den Integrationsstand der Währungspolitik und damit des Verantwortungsträgers EZB auf Gemeinschaftsebene berühren.

5.3 Legitimitätsdefizit einer unabhängigen Europäischen Zentralbank

,,Eine Entscheidung ist demokratisch legitimiert, wenn sie ihren Adressaten in deren Eigenschaft als Ausgangspunkt der Legitimationskette zugerechnet werden kann. Es kommt darauf an, ob der Adressat, oder seine Stellvertreter, die Möglichkeit haben, den Entscheidungsträger zu steuern".41

Die EZB hat eine den Mitgliedstaaten gegenüber freie Position inne. In ihren Entscheidungen ist sie weder durch die Mitgliedsstaaten beeinflussbar, noch können den Mitgliedsstaaten zur Rechenschaft verpflichtete Stellen auf ihre Handlungen Einfluß nehmen. Sie sind nicht ermächtigt, direkt oder indirekt in die Beschlüsse der EZB einzugreifen. Das ESZB kann die ihm geeignet erscheinenden Instrumente der Geldpolitik auswählen und über deren Anwendung nach eigenem Ermessen entscheiden. Es findet dabei aber eine Orientierung am Grundsatz der offenen Marktwirtschaft statt. So müssen z.B. die Teilnehmerstaaten ihre Kredite am Kapitalmarkt aufnehmen, da ein Verbot für die staatliche Kreditvergabe für die EZB besteht. Somit wird einer Abhängigkeit entgegengewirkt.

Werden der EZB Rechte gewährt, wie

- das Vetorecht gegen währungspolitische Beschlüsse des EU-Rates oder · die ausschließliche Kompetenz zur Vereinbarung von Leitkursen würden diese auf verfassungsrechtliche Bedenken stoßen.

Für einen demokratischen Verantwortungszusammenhang ist es wichtig, daß die Ermächtigung der Leitungsorgane der EZB, nicht nur einmal und gleichzeitig sich aller Verantwortung entziehend erfolgen darf. Es ist vielmehr von großer Bedeutung, daß eine kontinuierliche Absprache der Handlungen der EZB auf die Staaten und deren Willensäußerungen geschieht. Der Maastrichter Vertrag sichert keinen dauerhaften Einfluß der Mitgliedsstaaten und ihrer Vertreter, sondern er schließt diesen Rückgriff im Fall der EZB, im Bereich der Währungspolitik vollkommen aus. Durch die Stellung der EZB und ihre Unabhängigkeit wird der Rückkopplungsmechanismus ausgeschaltet.42

Das Tätigkeitsfeld der Europäischen Zentralbank wird in Art. 105 I EGV mit der Gewährung der Preisstabilität beschrieben. In Art. 88 Satz 2 des Grund-gesetzes spricht man von Sicherung der Preisstabilität. Der Grad der Unabhängigkeit der EZB ist entscheidend von der Justitiabilität der Ziel-formulierung und somit abhängig von der exakten Festlegung der Begriffe.

Die Preisstabilität ist ein durchaus dehnbarer Begriff, und ob die EZB nun 2% oder 4% Inflation pro Jahr ansetzt, ist zunächst ihrer Definition unterworfen. Sieht sie die Gefahr eines inflationären Prozesses, wobei sie deren Grad und deren Brisanz durch ihre Geldmengenziele selbst bestimmen kann, hat sie folgende Auswahlmöglichkeiten

- Feinsteuerung über die Offenmarktpolitik,
- Diskont- und Lombardsatzveränderungen,
- Mindestreserveveränderungen

um der Inflationsneigung zu begegnen.

Über die von ihr vorgenommenen Maßnahmen muß sie keine Rechenschaft gegenüber den Mitgliedstaaten ablegen.

Die Maastrichter Verträge beinhalten auch keine Rechtsaufsicht über die Europäische Zentralbank. In Bezug auf ihre Organisation und ihre Funktion kann sie vollkommen willkürlich handeln. Im Falle der Rechtsverletzung besteht im härtesten Fall die Möglichkeit des Entzugs der Unabhängigkeit, was wiederum auf verfassungsrechtliche und politische Hürden stoßen würde.

Die Mitgliedsstaaten haben aufgrund der absoluten Unabhängigkeit der EZB keine Möglichkeit mehr durch die von ihnen gewählten Vertreter Einfluß zunehmen. Sie sind im Politikfeld der Währung nicht mehr der Souverän. Es wurde eine Machtquelle erschaffen, die dem Willen des Volkes bzw. der Völker nicht mehr untergeordnet ist.

6. Zusammenfassung

Die Europäische Zentralbank stand vor der einmaligen Aufgabe, ohne Erfahrungen und Referenzen eine gemeinsame Währung für die Euroländer zu schaffen, und die Geldpolitik für den gesamten Euroraum zu bestimmen.

Aufgrund gesetzlicher Voraussetzungen ist die EZB in ihren Entscheidungen unabhängig von den Regierungen der Euroländer. Als Ziel ihrer Politik ist im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft die Gewährleistung der Preisstabilität völkerrechtlich festgelegt. Um dieses Ziel zu erreichen, musste eine geeignete geldpolitische Strategie gewählt werden.

Aus den Erfahrungen der einzelnen Euroländer mit verschiedenen Strategien ergaben sich nur zwei mögliche Alternativen für den gemeinsamen Markt: Die geldmengenorientierte oder die Inflationszielpolitik. Für die Geldmengenpolitik sprachen insbesondere die einfachere Handhabung, die klare Abgrenzung der Verantwortungsbereiche und die guten Erfahrungen der Deutschen Bundes-bank mit diesem Konzept.

Um der Gefahr zu entgehen, aufgrund der fehlenden Erfahrungen unrealistische Ziele für die Geldmengenentwicklung zu definieren und damit einen Vertrauensverlust an den Märkten zu erleiden, wurde für die Geldmenge zunächst ein Referenzwert von 4,5 % für das Jahr 1999 bestimmt.

Da die EZB eine gemeinsame Geldpolitik für alle Euroländer verfolgt, besteht bis zur völligen Angleichung der wirtschaftlichen Verhältnisse in den einzelnen Ländern die Gefahr, dass z.B. Zinsänderungen durch die EZB in den Mitgliedstaaten verschieden schnelle realwirtschaftliche Effekte zeigen. Daher muss die EZB die ihr zur Verfügung stehenden finanztechnischen Instrumente wie Offenmarktgeschäfte und ständige Fazilitäten im Rahmen ihrer Politik defensiv und mit Bedacht einsetzen.

Der Euro als europäische Einheitswährung wirkt wettbewerbsfördernd, indem er für mehr Transparenz sorgt und grenzüberschreitende Vergleiche einfacher macht. Das Vertrauen in die neue Währung muss durch die Politik der EZB gestärkt, damit sich der Euro auf dem Markt stabil behaupten kann.

Die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank hat sowohl ihre positiven als auch ihre negativen Aspekte. Allgemein wurde es bereits an der Institution der Bundesbank deutlich, daß eine Notenbank frei von jeglichen politischen Einflüssen sein sollte, um das Ziel der Preisstabilität zu erreichen.

Die Bestimmungen der Weisungsunabhängigkeit und auch die zur finanziellen Unabhängigkeit der EZB sind mit denen der Deutschen Bundesbank vergleichbar. Eine Ausnahme bilden die Eigentumsverhältnisse. Eigentümerin der EZB ist nicht die Union, sondern die einzelnen nationalen Zentralbanken. Eigentümerin der Deutschen Bundesbank ist der Bund. Ob die EZB allein durch die Anpassung an die Deutsche Bundesbank auch an deren Erfolg anknüpfen kann, bleibt abzuwarten.

Als negativen Aspekt führe ich hier auf, daß der Maastrichter Vertrag keine Rechtsaufsicht über die Europäische Zentralbank vorsieht. Dies hat zur Folge, daß sie nach Belieben Wirken kann, ohne zur Rechenschaft gezogen zu werden, solange sie im Sinne der Zielverwirklichung der Preisstabilität handelt.

Inwieweit die Europäische Zentralbank ihre formelle Unabhängigkeit für die Durchsetzung ihrer Ziele nutzen und einsetzen wird, kann erst in einigen Jahren nach ihrer Gründung beurteilt werden.

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[...]


1 Zu den elf Teilnehmerstaaten gehören Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Irland, Luxemburg, Niederlande,Österreich, Portugal und Spanien.

2 Vgl. Borries, R. v., Die Europäische Zentralbank als Gemeinschaftsinstitution, Zeitschriften für europarechtliche Studien, Heft 3, 1999, S. 287.

3 Vgl. Borries, R. v., Die Europäische Zentralbank als Gemeinschaftsinstitution, Zeitschriften für europarechtliche Studien, Heft 3, 1999, S. 288.

4 Vgl. Deutsche Bundesbank, Die Umsetzung der Geldpolitik des ESZB durch die Deutsche Bundesbank und ihre Ausformung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Monatsbericht November 1998, S. 19-21.

5 Vgl. ,,Die Bundesbank soll von einem Vorstand gelenkt werden", FAZ vom 13.04.00, S. 17.

6 Vgl. Borries, R. v., Die Europäische Zentralbank als Gemeinschaftsinstitution, Zeitschriften für europarechtliche Studien, Heft 3, 1999, S. 307.

7 Vgl. Borries, R. v., a.a.O., S. 308-310.

8 Vgl. Schmid, P., Geld & Geldpolitik, Verlag Dr. Neufang KG, Frankfurt am Main, 1998.

9 Vgl. Deutsche Bundesbank, Geldpolitische Strategien in den Ländern der Europäischen Union, Monatsbericht Januar 1998, S. 34-35.

10 Vgl. Deutsche Bundesbank, a.a.O., S. 36.

11 Vgl. Deutsche Bundesbank, Geldpolitische Strategien in den Ländern der Europäischen Union, Monatsbericht Januar 1998, S. 39-41.

12 Vgl. Deutsche Bundesbank, a.a.O., S. 42-44.

13 Vgl. Deutsche Bundesbank, Geldpolitische Strategien in den Ländern der Europäischen Union, Monatsbericht Januar 1998, S. 36.

14 Vgl. Deutsche Bundesbank, Die Geldpolitik der Bundesbank, Sonderveröffentlichung, Selbstverlag Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main 1995, S. 81-91.

15 Vgl. Dr. Jürgen Stark, ,,Von der D-Mark zum Euro, Chancen und Risiken des historischen Währungsprojektes", Vortrag in Essen, 28.02.2000.

16 Vgl. Deutsche Bundesbank, Geldpolitische Strategien in den Ländern der Europäischen Union, Monatsbericht Januar 1998, S. 37-38.

17 Vgl. Deutsche Bundesbank, a.a.O., S. 39-41.

18 Vgl. Deutsche Bundesbank, Geldpolitische Strategien in den Ländern der Europäischen Union, Monatsbericht Januar 1998, S. 41-44.

19 Deutsche Bundesbank, Bankrechtliche Regelungen I, Gesetzüber die Deutsche Bundesbank und Satzung des ESZB und der EZB, Frankfurt am Main, 1998, S. 67.

20 Deutsche Bundesbank, Bankrechtliche Regelungen I, Gesetzüber die Deutsche Bundesbank und Satzung der ESZB und der EZB, Frankfurt am Main, 1998, S. 11.

21 Vgl. Weinbörner, S., Die Stellung der EZB und der nationalen Zentralbanken in der Wirtschafts- und Währungsunion nach dem Vertrag von Maastricht, 1. Auflage, Frankfurt am Main 1998,, S. 429-432.

22 Vgl. Deutsche Bundesbank, Die Geldpolitik der Bundesbank, Sonderveröffentlichung, Selbstverlag Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main 1998, S. 88-91.

23 Vgl. Deutsche Bundesbank, Geldpolitische Strategien in den Ländern der Europäischen Union, Monatsbericht Januar 1998, S. 44-47.

24 Vgl. Baßeler, U., Grundlagen und Probleme der Volkswirtschaft, 14. Auflage, Wirtschaftsverlag Bachem, 1995, S. 487-508.

25 Vgl. EZB, Eine stabilitätsorientierte geldpolitische Strategie für das ESZB, Pressemitteilung vom 13.10.1998, Frankfurt am Main, 1998.

26 Vgl. EZB, Jahresbericht 1999, Frankfurt am Main, 2000.

27 Vgl. FAZ, Euro-Notenbanken streiten um die besten Ideen für die Geldpolitik, 13.4.2000.

28 Vgl. Höfer, M.A., Hübner, R., Im Visier von Lafontaine, Capital Nr. 12/98, Hamburg, 1998, S. 122-138.

29 Vgl. Ramb, B. -T., Griff zum Spargroschen, Junge Freiheit Verlag GmbH & Co., Nr. 46/98, 6.11.1998.

30 Vgl. Dunkel, M., Gries, L., Fragile Festung, Wirtschaftswoche Nr. 52 vom 17.12.98, Düsseldorf, 1998, S. 22-24.

31 Vgl. FAZ, Eine einmalige Gelegenheit, die Arbeitslosigkeit zu verringern, 13.04.2000.

32 Deutsche Bundesbank, Bankrechtliche Regelungen I, Gesetzüber die Deutsche Bundesbank und Satzung des ESZB und der EZB, Frankfurt am Main, 1998, S. 70.

33 Vgl. Köster, W., Die ,,Autonomie" der Deutschen Bundesbank - Ein Modell für Europa?, EZB, Göttingen, 1990, S. 131.

34 Vgl. Weinbörner, S., Die Stellung der EZB und der nationalen Zentralbanken in der Wirtschafts- und Währungsunion nach dem Vertrag von Maastricht, 1. Auflage, Frankfurt am Main 1998, S. 447-448.

35 Vgl. Weinbörner, S., Die Stellung der EZB und der nationalen Zentralbanken in der Wirtschafts- und Währungsunion nach dem Vertrag von Maastricht, 1. Auflage, Frankfurt am Main 1998, S. 449-450.

36 Vgl. Marquardt, R. -M., Vom Europäischen Währungssystem zur Europäischen Wirtschafts-und Währungsunion, Europäische Hochschulezeitschrift, Reihe V, Volks- und Betriebswirtschaftslehre, Bd. 1590, Peter Lang Verlag, Frankfurt 1994, S. 250.

37 Vgl. Waigel, C., Die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank, 1. Aufl., Baden- Baden 1999, S. 173-175.

38 Art. 28.2 ESZB-Satzung.

39 Art. 27 ESZB-Satzung.

40 Vgl. Weinbörner, S., Die Stellung der EZB und der nationalen Zentralbanken in der Wirtschafts- und Währungsunion nach dem Vertrag von Maastricht, 1. Auflage, Frankfurt am Main 1998, S. 456.

41 Waigel, C., Die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank, 1. Auflage, Baden-Baden 1999, S. 199.

42 Vgl. Waigel, C., Die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank, 1.Auflage, BadenBaden 1999, S. 200-201.

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Die Europäische Zentralbank (EZB)
Autor
Jahr
2000
Seiten
30
Katalognummer
V99967
ISBN (eBook)
9783638984003
Dateigröße
543 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Europäische, Zentralbank
Arbeit zitieren
Katrin Schnurr (Autor:in), 2000, Die Europäische Zentralbank (EZB), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/99967

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