Schon das Paulskirchenparlament von 1848 wurde als Beamten- und Juristenparlament 1 kritisiert. Solche Vorurteile gegenüber Parlamenten oder kommunalen Vertretungen wiederholen sich bis heute regelmäßig.
Diese Vorwürfe, die implizit eine repräsentative Abbildung der Bevölkerung in den Parlamenten oder kommunalen Vetretungen erwarten, waren jedoch meistens nicht statistisch belegt und spiegelten, wenn ihnen überhaupt konkrete Daten zugrunde lagen, immer nur die Zusammensetzung eines einzelnen Rates oder Parlaments wieder. Die in diesem Aufsatz behandelte Untersuchung stellt eine erstmals durchgeführte empirische Breitenstudie in Form einer Längsschnittunter-suchung zum Zeitpunkt der jeweiligen Kommunalwahlen von 1946 bis 1999 vor.
Grundlage der Studie waren die Wahlergebnisse der Städte Düsseldorf, Gelsenkirchen, Viersen und Willich, der Gemeinde Brüggen und des Kreises Viersen. Am Anfang der Untersuchung hätte die Klassifi-zierung des Erhebungsmerkmals Berufe stehen sollen. Bereits erste Materialien über Berufe und Berufsbezeichnungen 2 sowie Einsichten in Kandidatenverzeichnisse machten deutlich, dass eine Klassifizierung erst nach der erfolgten Vollerhebung und Kenntnis der tatsächlichen Berufsangaben möglich sein wird. So kennt allein die Bundesstatistik 3 1.689 Berufsklassen. Auch eine rechtliche Bewertung 4 des Begriffs ‘Beruf’ lieferte keine Indizien für eine sinnvolle Gruppierung. Der Berufsbegriff ist quasi dem Einfallsreichtum des Benutzers anheim gegeben.
Dies belegte auch die spätere Auswertung der Archivdaten. Berufsangaben wie Pächter, Innungs-Obermeister oder Betriebsrat waren keine Seltenheit. Aber auch tatsächliche Berufs- oder Tätigkeitsangaben waren ungeheuer vielfältig. Schließlich erfolgte die Klassifizierung analog zur Wirtschafts- bzw. Arbeits- und Sozialstatistik 5 im Wesentlichen nach der Stellung im Beruf, ergänzt durch Zusatzmerkmale wie Rentner, Hausfrauen und Arbeitslos.
Jeweils eine Klasse bildeten schliesslich: Beamte, unterteilt in Verwaltungsbeamte, Richter, Lehrer(auch als Angestellte) usw., Angestellte im öff. Dienst, Pfarrer bzw. Mitarbeiter im kirchlichem Dienst, Angestellte in gewerkschaftlichen, sozialen od. sonst. Organisationen, Angestellte in der Wirtschaft, Selbständige/Handwerker, Freiberufler, Arbeiter, Hausfrauen, Rentner und Ratsmitglieder ohne Beruf.
Ausserordentlich aufwendig gestaltete sich die eigentliche Datenerhebung. Nur zwei Gemeinden hatten eigene Zusammenstellungen ihrer Ratsmitglieder, in einem Fall (Brüggen) sogar chronologisch nach den Wahlterminen.
In allen anderen Fällen mussten die Daten in den Archiven aus den Amtsblättern erhoben werden. Da hieraus nach den Archivvorschriften nicht kopiert werden konnte, mussten sämtliche Daten vor Ort manuell mittels Lap-Top in eine Excel-Tabelle übertragen werden.
Dies war doppelt aufwendig, da in den Bekanntmachungen der Wahlergebnisse keine Berufsangaben mehr veröffentlicht werden. Diese finden sich nur in den vorhergehenden Bekanntmachungen der Kandidatenlisten. Somit musste in einem ersten Schritt zunächst der/die gewählte Kandidat/in festgestellt und diesem in einem zweiten Schritt aus den vorher veröffentlichten Kandidatenlisten der dort angegebene Beruf zugeordnet werden. Danach erst konnten die Berufe, getrennt nach Parteizugehörigkeit, den Berufsklassen zugeordnet werden.
Auswertung
Die Auswertung erfolgte zunächst separat für jede Gemeinde, wobei der Entwicklung der Berufsgruppen in den Räten auch die Ergebnisse der Volkszählungen oder des Microzensus 6 gegenübergestellt wurden.
Danach erfolgte die Bewertung der aggregierten Ergebnisse aller Gemeinden, denen wegen des Probenumfangs auch ein repräsentativer Charakter in Bezug auf andere Gemeinden zukommt.
Überraschend waren zunächst die Ergebnisse der ersten Wahlen der noch jungen Republik. Von 1946 bis weit in die 60er Jahre dominieren in den ländlicheren Gebieten die Selbständigen und Handwerker die Räte. Sie erreichen 1946 und 1952 im Kreis Viersen einen Spitzenwert von fast 45% aller Kreistagsmitglieder. Eine je nach Kommune vergleichsweise starke Stellung haben die Angestellten in der Wirtschaft. Arbeiter sind erwartungsgemäß in Gelsenkirchen in den ersten Räten mit über 30% stark vertreten, in anderen Kommunen stellt man schon deutlich geringere Zahlen fest. Ausreisser ist 1946 Düsseldorf mit einem Anteil von nur 3,9% Arbeiter.
Beamte sucht man in dieser Zeit in den Räten fast vergeblich. Lediglich vereinzelt findet man einen Lehrer, der aber statusrechtlich zu dieser Zeit vermutlich kein Beamter war. Die große Zeit der Beamten beginnt erst mit den gesellschaftlichen Umbrüchen der sogenannten 68’ und der sozial-liberalen Koalition auf Bundesebene. Wie Phönix aus der Asche werden bei den Wahlen in den siebziger und achtziger Jahren Höchstwerte von rd. 27% in einigen Gemeinden erreicht.
Auffällig dabei ist, dass sowohl die extremen Anstiege anfang der Siebziger wie auch die signifikanten Rückgänge in den letzten Jahren (1994 / 1999) zum überwiegenden Teil auf den Anteil der Lehrer zurückzuführen ist. Der Anteil der Lehrer innerhalb der Gruppe der Beamten erreicht teilweise Anteilswerte von 75%, im Extremfall (Willich, 1999) sogar 100%.
Arbeit zitieren:
Dipl.-Betriebswirt(FH), Dipl.-Verwaltungswirt Udo Rosowski, 2000, Struktur und Entwicklung der Berufe von Gemeinderatsmitgliedern, München, GRIN Verlag GmbH
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