Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Institut für Sozialwissenschaften
Fachbereich Politikwissenschaft
Wintersemester 2006/07
Tutorium zur Vorlesung ,,Einführung in die Politikwissenschaft"
Ist die ,,Bush-Doktrin" völkerrechtskonform und welche
Auswirkungen hat sie auf die internationale
Staatengemeinschaft?
Sebastian Schack
3. Fachsemester
Politikwissenschaft
Nebenfächer:
Volkswirtschaftslehre
Neueste Geschichte
INHALTSVERZEICHNIS
1
Einleitung
2
2
Die Außen-/Sicherheitspolitik der USA: 1947-2002
2
2.1
Die Truman-Doktrin (1947)
2
2.2
Die Nixon-Doktrin (1969)
2
2.3
Die Reagan-Doktrin (1985)
3
2.4
Die Presidential Decision Directive Clintons (1996)
3
3
Die Bush-Doktrin / National Security Strategy (2002)
4
3.1
Zustandekommen
4
3.2
Die Kernpunkte der Bush-Doktrin
5
3.3
Prävention versus Präemption
6
4
Die Bush-Doktrin, das Völkerrecht und die Vereinten Nationen 7
4.1
Ist die Bush-Doktrin völkerrechtskonform?
7
4.2
Bedeutung der Bush-Doktrin für die Vereinten Nationen
7
5
Fazit
8
6
Bibliografie
9
1
1
Einleitung
Diese Hausarbeit befasst sich vorwiegend mit der Frage, ob die National
Security Strategy (die so genannte Bush-Doktrin) der USA aus dem Jahr 2002
konform zum Völkerrecht ist und wird mögliche Folgen für die internationale
Staatengemeinschaft aufzeigen.
Vorab liefert Kapitel 2 dieser Arbeit einen kurzen Abriss über die historische
Entwicklung der US-amerikanischen Außensicherheitspolitik nach dem Zweiten
Weltkrieg. Exemplarisch werden hierzu die Sicherheitsstrategiepapiere der
Regierungen Truman, Nixon und Clinton beleuchtet.
In Kapitel 3 wird der Diskussionsgegenstand dieser Arbeit, die Bush-Doktrin, in
ihren Kernpunkten analysiert, bevor in Kapitel 4 die Fragestellung des Titels
beantwortet werden soll.
2
Die Außensicherheitspolitik der USA: 1947-2002
2.1
Die Truman-Doktrin (1947)
Am 12.03.1947 verkündete US-Präsident Harry S. Truman seine Doktrin vor
dem Kongress. Mit der Truman-Doktrin setzten die USA es sich zum Ziel allen
Völkern, deren Freiheit von militanten Minderheiten oder durch einen äußeren
Druck bedroht sind, Beistand zu gewähren.
1
Somit wurde der Marshall-Plan
(offiziell: European Recovery Program) elementarer Bestandteil der aus der
Truman-Doktrin erwachsenen US-Strategie. Ziel dieser Strategie war neben
den Hilfsleistungen für die notleidende Bevölkerung des vom Krieg zerstörten
Europas die Ausbreitung des Kommunismus zu stoppen, respektive
einzudämmen (containment policy). Als positiver Nebeneffekt wurde so ein
Absatzmarkt für die amerikanische Überproduktion geschaffen.
2.2
Die Nixon-Doktrin (1969)
Die Nixon-Doktrin wurde in einer Pressekonferenz in Guam (25.07.1969)
offiziell vorgestellt und dem amerikanischen Volk in einer Rede an die Nation
zum Vietnamkrieg näher gebracht.
Im Kern nannte Nixon drei Punkte für das weitere Vorgehen der USA in
Außensicherheitsfragen:
,,First, the United States will keep all of its treaty commitments.
Second, we shall provide a shield if a nuclear power threatens the
freedom of a nation allied with us or of a nation whose survival we
1 vgl.: Truman Doctrine, http://en.wikisource.org/wiki/Truman_Doctrine (2007-01-08).
2
consider vital to our security. Third, in cases involving other types of
aggression, we shall furnish military and economic assistance when
requested in accordance with our treaty commitments. But we shall look
to the nation directly threatened to assume the primary responsibility of
providing the manpower for its defense."
2
Richard Nixon garantierte den Verbündeten der USA somit die Einhaltung aller
Versprechen, verlangte von ihnen aber den Hauptteil der Einsatzkräfte für ihre
Verteidigung aus eigenen Reserven zu stellen.
2.3
Die Reagan-Doktrin (1985)
Als Reagan-Doktrin wird die US-Strategie zur weiteren Schwächung des
Kommunismus, respektive kommunistischer Staaten, die Präsident Reagan den
Amerikanern in seiner Ansprache zur Lage der Nation am 6.02.1985
präsentierte, bezeichnet.
Als Kernsatz der Doktrin gilt Reagans Aufruf, Seite an Seite mit den
demokratischen Verbündeten zu stehen. Man dürfe nicht das Vertrauen
derjenigen verlieren, die ihr Leben aufs Spiel setzen auf allen Kontinenten,
von Afghanistan bis Nicaragua , um der sowjetischen Aggression zu
begegnen und sich die Rechte zu sichern, die man von Geburt an habe.
3
Die Reagan-Doktrin war direkter Ausgangspunkt für die amerikanische
Unterstützung (sowohl finanzieller wie auch militärischer Natur) der Contras in
Nicaragua, der Mudschaheddin in Afghanistan, sowie der UNITA in Angola.
So konnten die USA äußerst effektive und effiziente Nadelstiche gegen die
Staaten und Verbündeten der UdSSR setzen ohne selbst in kriegerische
Handlungen verstrickt zu werden.
2.4
Die ,,Presidential Decision Directive" Clintons (1996)
William Jefferson (Bill) Clinton leitet mit seiner Presidential Decision Directive
eine neue Form der Außensicherheitspolitik ein. Sie besteht im Kern aus sechs
Punkten:
,,1. Making disciplined and coherent choices about which peace
operations to support.
2. Reducing U.S. costs for UN peace operations, both the percentage
our nation pays for each operation and the cost of the operations
themselves.
2 Nixon, Richard: Address to the Nation on the War in Vietnam, 1969,
http://www.presidency.ucsb.edu/ws/index.php?pid=2303 (2007-01-14).
3 vgl.: Reagan, Ronald: State of the Union Address, 1985,
http://www.infoplease.com/t/hist/state-of-the-union/198.html (2007-01-09).
3
3. Defining clearly our policy regarding the command and control of
American military forces in UN peace operations. The policy
directive underscores the fact that the President will never
relinquish command of U.S. forces.[...]The greater the anticipated
U.S. military role, the less likely it will be that the U.S. will agree to
have a UN commander exercise overall operational control over
U.S. forces.
4. Reforming and improving the UN's capability to manage peace
operations.
5. Improving the way the U.S. government manages and funds peace
operations.
6. Creating better forms of cooperation between the Executive, the
Congress and the American public on peace operations".
4
Bereits diese sechs Punkte aus dem Jahre 1996 implizieren also eine klare
Absage an jede Form eines prinzipiellen Multilateralismus. Es ist klar ersichtlich,
dass UN-Operationen für die USA lediglich instrumentellen Charakter haben
und dies auch nur, wenn sie US-Interessen dienen.
Aufkommende Problemfelder wie Terrorismus, rogue states (Schurkenstaaten)
oder aber auch die Proliferation von Massenvernichtungswaffen fanden jedoch
keinen Eingang in diese Dokumente.
3
Die Bush-Doktrin / National Security Strategy (2002)
3.1
Das Zustandekommen
Die als Bush-Doktrin bekannt gewordene National Security Strategy of the
United States ist weniger eine Strategie aus einem Guss als das schriftlich
manifestierte Konglomerat verschiedener Reden und Ansprachen Präsident
George W. Bushs.
Vor Allem sind hier die Rede vor dem Kongress (Joint Session of Congress)
vom 20.09.2001, die Ansprache an das US-amerikanische Volk zur Lage der
Nation (State of the Union) vom 29.01.2002 und die vor den Absolventen der
West Point Academy vom 01.06.2002 zu nennen.
5
3.2
Die Kernpunkte der Bush-Doktrin
Die National Security Strategy of the United States nennt erstmals
nichtstaatliche Akteure als mögliche Ziele für militärische Aktionen: Terroristen,
4 Presidential Decision Directive #25, http://www.gmu.edu/departments/t-po/peace/pdd25.html
(2007-01-04).
5 vgl.: Just, Justin: Die ,,Bush-Doktrin" und das Völkerrecht, in: Wissenschaft & Sicherheit
6/2005, S.3, http://sicherheitspolitik.de/publikationen/2/wus_05_06-just_bush.pdf, 2006-12-
25).
4
beziehungsweise den internationalen Terrorismus. Gleichwohl wird
beschrieben, dass es vor allem gilt Organisationen wie Al Quaida mit Methoden
der soft power zuvor zu kommen, da man den Nährboden für die Rekrutierung
neuer Mitglieder terroristischer Vereinigungen in Armut und sozialer
Ungerechtigkeit gefunden zu haben glaubt.
6
Neben so genannten failed states erwähnt die Bush-Doktrin hauptsächlich
rogue states (Schurkenstaaten) als potenteste potentielle Widersacher der
Vereinigten Staaten und der freien Welt.
7
Unter dem Begriff Schurkenstaaten werden gemeinhin
,,[...] Staaten, die sich durch despotische und menschenrechts-
verletzende Regime auszeichnen, Massenvernichtungswaffen besitzen
oder danach streben, eine Bedrohung für ihre Nachbarn darstellen, die
regionale Sicherheit gefährden und die bereit sind, Massen-
vernichtungswaffen an andere, insbesondere an Terroristen,
weiterzugeben"
8
verstanden. Autoren wie Noam Chomsky unterstellen der Bush-Regierung die
eigentliche Bedeutung des Begriffs abgewandelt und nun zu
propagandistischen Zwecken zu missbrauchen. Eigentlich bezeichne der
Terminus rogue states solche Staaten, die sich über internationalen Abkommen
und Konventionen hinwegsetzen. Die für ihn logische Schlussfolgerung ist, dass
die meisten mächtigen Staaten in diese Kategorie fallen würden auch und vor
allem die USA.
9
Des Weiteren beinhaltet die Bush-Doktrin eine klare Absage an das bislang
gültige Prinzip der Abschreckung. Das Konzept reaktiver Vergeltung sei im Falle
von Schurkenstaaten und Terroristen kein probates Mittel, da ihnen das eigene
Wohl, vor allem aber das Wohl der eigenen Bevölkerung, gleichgültig sei. Als
zeitgemäßere Antwort auf die neuen Bedrohungsformen wird das Mittel der
Präemption genannt: ,,To forestall or prevent such hostile acts by our
adversaries, the United States will, if necessary, act preemptivly."
10
3.3
Prävention versus Präemption
6 vgl.: The National Security Strategy of the United States. September 2002, Kapitel Il,
http://www.whitehouse.gov/nsc/nss.html (2007-01-05).
7 vgl.: The National Security Strategy of the United States. September 2002, Kapitel V,
http://www.whitehouse.gov/nsc/nss.html (2007-01-05).
8 Menzel, Ulrich: Die neue Hegemonie der USA und die Krise des Multilateralismus, in:
Forschungsberichte Blaue Reihe #53, TU Carolo-Wilhelminia zu Braunschweig, 2003.
9 vgl.: Chomsky, Noam: Rogue States The Rule of Force in World Affaris, Cambridge, 2000,
S.1.
10 The National Security Strategy of the United States. September 2002, Kapitel V,
http://www.whitehouse.gov/nsc/nss.html (2007-01-05).
5
Ein häufig mit der Bush-Doktrin in einem Zug genanntes Schlagwort ist die
Präemption, respektive der pre-emptive strike.
Die Lektüre der National Security Strategy der Bush-Regierung lässt jedoch die
Frage aufkommen, ob die USA mir ihrer neuen Strategie tatsächlich präemptive
oder doch eher präventive Handlungen legitimieren wollen. Eine
terminologische Differenzierung erscheint unerlässlich.
Als präventiv wird ein Angriff im Allgemeinen nur dann bezeichnet, wenn er
einer imminenten Gefahr zuvorkommen soll.
11
Prävention muss dabei nicht
zwingend ein Synonym für ,,Militärschlag" sein. Präventives Vorgehen kann
auch auf diplomatischem Wege oder wirtschaftlich, durch Sanktionen,
stattfinden.
Präemptiv wird eine Kriegshandlung hingegen dann genannt, wenn eine
Angriffsvorbereitung eines Gegners nicht direkt erkennbar, aber damit zu
rechnen ist. Präemption richtet sich somit gegen virtuelle Gefahren.
12
Es gilt,
opponierende Akteure davon abzuhalten, Bedrohungspotentiale überhaupt
aufzubauen.
Zu Verwirrungen führt jedoch immer wieder, dass die Begriffe im anglophonen
Sprachraum gelegentlich genau andersherum interpretiert werden.
13
Das erklärt
auch den inflationären Gebrauch der Vokabel ,,preemption", beziehungsweise
,,pre-emptiv", in der Bush-Doktrin.
4
Die Bush-Doktrin, das Völkerrecht und die Vereinten Nationen
4.1
Ist die Bush-Doktrin völkerrechtskonform?
Im Völkerrecht lässt sich keine Äußerung zum Thema Präemption finden,
Prävention und Präventivkrieg sind jedoch bekannte Vokabeln. Allerdings
untersagt Artikel 2, Ziffer 4 der UN-Charta den Mitgliedern der Vereinten
Nationen jegliche Androhung oder Anwendung von Gewalt
14
und Artikel 51 der
Charta beinhaltet ein grundsätzliches Verbot präventiver Gewalt.
15
Zwar erlaubt
Artikel 51 die Anwendung von Waffengewalt im Verteidigungsfall, jedoch nur
11 vgl.: Schmidt, Manfred G.: Wörterbuch zur Politik, 2. Aufl., Stuttgart, 2004, S.568.
12 vgl.: Arnswald, Ulrich: Präventiv-Krieg oder Präemptiv-Krieg? Der Irakkrieg als Beispiel für
die
,,Enthegung des Völkerrechts", http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/
Voelkerrecht/arnswald.html (2007-01-06).
13 Interview mit Prof. Edward Keynes, Ph. D. vom 18.01.2007 in Kiel.
14 vgl.: Charter of the United Nations, Article 2, http://www.un.org/aboutun/charter/index.html
(2007-01-15).
15 vgl.: Charter of the United Nations, Article 51,http://www.un.org/aboutun/charter/index.html
(2007-01-05).
6
wenn der betroffene Staat bereits Opfer eines bewaffneten Angriffs geworden
ist.
16
Selbst das Recht zur präventiven Selbstverteidigung existiert somit, zumindest
de jure, nicht und auch nach dem Gewohnheitsrecht nur dann, wenn ein Angriff
beweisbar ist und unmittelbar bevorsteht.
Wie oben beschrieben werden in der Bush-Doktrin präemptive Maßnahmen
erwähnt, welche jedoch Präventivhandlung im deutschen Sprachgebrauch
entsprechen. Somit ist die National Security Strategy von 2002, soweit dies in
dieser Arbeit analysiert werden kann, wenn auch nicht mit dem Völkerrecht so
doch zumindest mit dem Völkergewohnheitsrecht konform.
Die Umsetzung in die Praxis ist hingegen unabhängig von der Sichtweise
äußerst kritisch zu betrachten. Ein Vernichtungsschlag gegen Terroristencamps
in anderen souveränen Staaten ist ohne ein entsprechendes Mandat des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen schlicht völkerrechtswidrig. Ein
vorbeugender Schlag gegen einen souveränen Staat selbst, basierend auf der
Annahme, dass das dortige Regime Massenvernichtungswaffen produzieren
möchte, wäre in logischer Konsequenz erst recht illegitim.
Paradoxer Weise hätte man der irakischen Führung im Angesicht des
Aufmarsches der coalition of the willing in den Nachbarstaaten des Iraks
durchaus präventive Maßnahmen zubilligen können; und dies mit genau der
Argumentationslogik, die die US-Regierung in der Bush-Doktrin vorträgt.
4.2
Bedeutung der Bush-Doktrin für die Vereinten Nationen
Vorzuwerfen ist der Bush-Regierung vor Allem, dass ganz offensichtlich
versucht wird, das Völkerrecht so zu reformieren, dass Entscheidungen zu
sowohl präventiven als auch präemptiven Kriegen oder Interventionen den USA
allein zustehen und zugleich völkerrechtlich legitimiert sind. Dies würde jedoch
das geltende Völkerrecht und die Institution des Sicherheitsrats ad absurdum
führen.
Allerdings können es sich die USA durchaus leisten, zu versuchen präemptive
Maßnahmen international zu etablieren, da sie selbst keine andere militärische
Macht fürchten müssen, die zu einem Gegenschlag ausholen könnte.
Fraglich ist jedoch, ob das, eventuell wiederholte, widerrechtliche Praktizieren
präemptiver Selbstverteidigung bereits zur Bildung eines neuen
16 ebd.
7
Gewohnheitsrechts führen kann.
Zu beachten wäre dann jedoch, dass das dann neu geschaffene Recht auf
präemptive Selbstverteidigung für alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen
gelten würde, was wiederum die Welt entgegen den Intentionen der USA
vermutlich um Einiges destabilisieren würde.
5
Fazit
Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Bush-Doktrin in ihrem Wortlaut
durchaus konform mit dem geltenden Völkerrecht entsprechend der Charta der
Vereinten Nationen ist.
Genauso unstrittig ist jedoch, dass die Umsetzung der aktuellen National
Security Strategy der USA in Bezug auf Völkerrechtskonformität zumindest sehr
kritisch und skeptisch betrachtet werden muss. Dies gilt mehr noch für den Irak-
Feldzug als für den Afghanistankrieg, da es für letzteren immerhin ein
eindeutiges Mandat aus dem VN-Sicherheitsrat gab.
Bei aller durchaus gerechtfertigten Diskussion um das momentane
internationale Gebaren der Vereinigten Staaten soll hier dennoch eine Lanze für
das Anliegen der Amerikaner gebrochen werden.
Das eigentliche Problem, der Grund für diese Strategie der USA, ist nicht nur im
Weißen Haus zu suchen, sondern liegt zu großen Teilen im Wesen des
Terrorismus und der daraus resultierenden asymmetrischen Kriegsführung.
Wenn alle notwendigen Beweise, die einen präventiven Krieg rechtfertigen
würden, auf dem Tisch liegen ist es oft bereits zu spät für effektive
Selbstverteidigung. In aller Regel ist erst der ausgeführte Terroranschlag der
letztlich hinreichende Beweis seiner Vorbereitung.
8
6
Bibliografie
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Beispiel für die ,,Enthegung des Völkerrechts", (http://www.uni-kassel.de
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