Inhaltsverzeichnis
Einleitung 3
1-Die Offene Neutralität. 4
1-1. Religionsfreiheit. 5
1-2. Die Stelle von Islam innerhalb eines neutralen Staates 7
1-3. Die Stelle von Christentum innerhalb eines neutralen Staates 9
1-4. Die Offene Neutralität als ein Integrationsmodell 10
2- Die Kopftuchfrage 11
2-1. Warum tragen Musliminnen ein Kopftuch? 11
2-2. Kopftuchverbot 13
2-3. Kopftuch ist mit dem Grundgesetz schwer vereinbar. 14
2-4. Warum Kopftuchverbot und nicht Verbot anderer religiösen Symbole? 16
2-5. Kopftuch ist ein Stück Integration 18
3. Dialog der Kulturen
3.1 Dialog zwischen Deutschen und Muslimen 20
3.2 Fördern die Medien in Deutschland den Dialog der Kulturen? 21
4. Schlusswort 23
Literaturverzeichnis 24
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Einführung
Nach den Terroranschlägen von 11. September 2001 rückte Islam in das Zentrum des weltpolitischen Interesses. In Deutschland, wo zwischen 3,2 und 3,4 Millionen Muslime leben, ist das Thema Islam ein sehr aktuelles Thema geworden; sucht man nach Themen Islam und Muslime in der deutschen Presselandschaft, geistern fast täglich Berichte über Islam, Terrorismus und radikale Islamisten. Für die Politiker und Gesetzgeber stellen die Muslime als eine religiöse Minderheit ein Problem dar und von daher ist der Erlass neuer Gesetze für oder gegen die in Deutschland lebenden Muslime eine Herausforderung für sie geworden.
In der Debatte über Islam in Deutschland ist die Rolle der Frau und speziell das muslimische Kopftuch in der Mittelpunkt des Interesses gerückt. Meist wird das Kopftuch als ein Symbol für politisches Islamismus sowie ein Zeichen für kulturelle Abgrenzung gesehen. Viele sind auch der Meinung, dass das Kopftuch für eine Geschichte der Unterdrückung der Frau und durch das Kopftuchverbotgesetz kann man die Entstehung von einem islamischen Fundamentalismus vermeiden. Das Bundesland Baden-Württemberg hat sogar die Initiative ergriffen und hat das Kopftuch im Dienst und Schulen verboten. Der Rechtsgelehrte und Ex-Verfassungsrichter Ernst Wolfgang Böckenförde, der die Christliche Prägung der deutschen Kultur im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten verteidigt und zugleich für sein Eintreten für die offene Neutralität bekannt ist, sieht, dass das Kopftuchverbot mit dem Grundgesetz schwer vereinbar ist einfach weil das Grundgesetz nicht zwischen privilegierten und weniger privilegierten Religionen unterscheidet. Außerdem hält er das Kopftuch für ein Stück Integration und nicht als ein Mittel der Desintegration. In dieser Hausarbeit befasse ich mich mit denfolgenden Punkten, zu den Böckenförde in seinem Interview mit der süddeutschen Zeitung seine Meinung geäußert hat: 1) Die Offene Neutralität, die Böckenförde als eine Art Integrationsmodell betrachtet. 2) Kopftuch aus der Ansicht von Böckenförde.
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1-Die Offene Neutralität:
Der Begriff Neutralität hört man meist in einem politischen Kontext. Die Neutralität eines Staates bedeutet entweder die allgemeine Politik der Neutralität oder das Abseitsstehen in einem konkreten Konflikt zwischen anderen Staaten. Das Modell des Neutralen Staates ist so alt wie die Menschheit. Im 19. Jahrhundert, nach der Zeit Napoleons, kamen einzelne Staaten dazu, sich prinzipiell als neutral anzusehen. Sie traten keinen Bündnissen bei. Zu ihnen gehörte das 1830 entstandene Belgien, dem die Großmächte die Neutralität zusicherten. Im Laufe des ersten Krieges blieben manche Staaten wie Niederlande, die Schweiz und die skandinavischen Staaten neutral. Ähnlich war es im Zweiten Weltkrieg. Während des kalten Krieges wurden die Staaten der Blockfreien Bewegung, die keinem Militärblock angehören und sich im Ost-West-Konflikt neutral verhielten, auch als neutrale Staaten bezeichnet. Das Ost-West Konflikt ist schon vorbei
stattdessen spricht man heutzutage von „Islam-West Konflikt“. Nach den Terroranschlägen von dem 11 . September 2001 rückte der Islam in das Zentrum des weltpolitischen Interesses und wird zunehmend als feindliche Macht und Herausforderung der "freien" Welt gesehen. USA wollen unbedingt eine „Gerechte Demokratie“ in den Islamischen Ländern wie Afghanistan und Irak schaffen. Es wird überall dafür propagiert, dass da wo Islam gibt, Demokratie fehlt. Aber in den islamischen Ländern sieht man diese Propaganda gegen Islam als unmutige Reaktion auf der schnellen Verbreitung des islamischen Glaubens in allen Erdteilen. Die in westlichen Ländern lebenden Muslime fühlen sich nach und nach diskriminiert und gestört, dazu gehören natürlich auch die in Deutschland lebenden Muslime. Wie alle westliche Medien berichten auch die deutschen Medien täglich, öfter auf einer negativen Weise, über Islam und Muslime, als Folge sind die Vorurteile unter den deutschen Bürgern über Islam und Muslime viel stärker geworden. Auf der politischen Eben werden die Gesetze, die die Religionsfreiheit der Muslimen beschränken können, intensiv diskutiert. Wenn man diesen Konflikt mit einem objektiven Auge sieht, bekommt man den Eindruck, dass jetzt wirklich ein Art kaltes Krieg zwischen Islam und West läuft. Aber in diesem Krieg haben wir wieder nicht nur zwei Blöcke sondern eine Neutrale Gruppe, die sich in diesem Konflikt neutral verhält. Zu dieser Gruppe gehört Bockenförde, der „die Offene Neutralität“ als eine Art Integrationsmedell verfechtet. Laut Bockenförde kann dieses Modell nur im Rahmen eines Neutralen Staates, wo Religionsfreiheit als Menschenrecht akzeptiert ist, und
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wo Islam sowie die anderen Glauben die gleiche Stelle wie Christentum haben können, verwirklicht werden.
1-1. Religionsfreiheit
Böckenfördes Eintreten für die Offene Neutralität bedeutet zugleich sein Eintreten für die Religionsfreiheit da diese letzte zu den wichtigsten Grundsätzen eines neutralen Staates gehört. Dieses Eintreten für die Religionsfreiheit ist auf keinen Fall eine persönliche Meinung von Böckenförde, der sich immer bei seinem Verfechten der offenen Neutralität auf internationale Gesetze sowie das deutsche Grundgesetz basiert. Die Religionsfreiheit ist durch eine Reihe von Gesetzen und Konventionen eindeutig bestimmt und die Kenntnis dieser Bestimmungen ist zur Wahrung der Religionsfreiheit und eines demokratischen Rechtsstaates wichtig. Sie ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO in dem Artikel 18 festgeschrieben.
„Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.“ 1
Die Religionsfreiheit ist zudem in Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention , welche für alle Mitgliedsstaaten des Europarates Geltung hat, gewährleistet. „Jedermann hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit des einzelnen zum Wechsel der Religion oder der Weltanschauung, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat, durch Gottesdienst, Unterricht, durch die Ausführung und Beachtung religiöser Gebräuche auszuüben.“ 2
1 http://www.unric.org/index.php?option=com_content&task=view&id=105&Itemid=146
2 http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/windexde/TH2004030
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Das Deutsche Grundgesetz sichert auch in Artikel 4 die Religionsfreiheit:
„(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und
weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen
werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“ 3
In dem Interview merkt man, dass Böckenförde in allen Passagen, wo er über Religionsfreiheit sprach, dem Grundgesetz nicht widerspricht. Er hat ganz klar sein Eintreten für das Kopftuchtragen geäußert. Er hält auch die Gleichbehandlung aller Glaubensgemeinschaften für unerlässlich und er ist der Meinung, dass die Muslimen ihre Religion mit Freiheit ausüben dürfen. Böckenförde trägt diese Ideen über die Religionsfreiheit nicht nur als Jurist sondern auch als ein Christ, der die christliche Prägung der deutschen Kultur im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten verteidigt. Als Jurist sieht Böckenförde das baden-württembergische Kopftuchverbot Gesetz als bundesverfassungswidrig weil er sich sehr gut mit dem Grundgesetz auskennt. Das Prinzip Religionsfreiheit im Rahmen der offenen Neutralität ist keine neue Erfindung von ihm sondern nur ein genauer Umgang mit dem Grundgesetz, das die Religionsfreiheit als Menschenrecht gewährleistet.
Als Christ ist er auch genau in seiner religiösen Sicht zu dem Thema Religionsfreiheit. Er sieht die Freiheit der Muslime, ihre Religion auszuüben nicht als Gefährdung für Christentum. Für ihn die Beschränkung der Freiheit anderer Religionsgemeinschaften ist keine Lösung um die Christentum von der Marginalisierung zu retten. Böckenförde Sicht entsprechend der Religionsfreiheit gleicht der Sicht des verstorbenen Papstes Johannes Paul II, dem sei die Religionsfreiheit ein Menschenrecht, für den der Staat sorgen müsse. Der Papst und Böckenförde verfechten die Religionsfreiheit denn in ihrer Zeit erlebt die Kirche eine wichtige historische Übergangsphase, eine Phase, wo die katholische Kirche von ihrer
3 Grundgesetzbuch: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html
Arbeit zitieren:
Abdelhafid Mhamdi Alaoui, 2007, Islam und die Offenheit für Religion in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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