Inhaltsverzeichnis
1
1. Einleitung
2
2. Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt
2
2.1 Definition
2
2.2 Formen der Diskriminierung
2.2.1 Unmittelbare Diskriminierung 2
2.2.2 Mittelbare Diskriminierung 2
2.2.3 Strukturelle Diskriminierung 3
2.2.4 Institutionelle Diskriminierung 3
3
2.3 Quellen der Diskriminierung
2.3.1 Persönliche Vorurteile und Stereotypisierung 4
2.3.2 Statistische Diskriminierung 5
3. Werden bestimmte Personengruppen bei der Personalauswahl
6
benachteiligt ?
6
3.1 Diskriminierung aufgrund der Rasse
3.1.1 Feldexperiment zur Diskriminierung von Afroamerikanern 6
3.1.1.1 Aufbau des Experiments 6
3.1.1.2 Ergebnisse des Experiments 7
3.1.2 Studie zur Diskriminierung von Türken auf dem deutschen
Arbeitsmarkt 9
3.1.2.1 Ä6HPL-VNLOOHGMREV 10
3.1.2.2 Ä LJKHUTXDOLILHGMREV 12
14
3.2 Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
3.2.1 Ä OLQGHV9RUVSLHOHQ EHLGHUEinstellung von Musikerinnen 14
3.2.2 Forschungsprojekt der Universität Linz 15
18
3.3 Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung
19
3.4 Diskriminierung aufgrund des Alters
21
4. Das AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
21
4.1 Ziel des AGG
21
4.2 Auswirkungen, Folgen und Risiken
4.2.1 Das Risiko des Streitfalls 21
4.2.2 Auswirkungen auf Stellenausschreibung und Bewerbung 22
4.2.3 Auswirkungen auf das Vorstellungsgespräch 23
23
4.3 Ausnahmeregelungen und Minderheitenförderung
4.3.1 §5 AGG: Positive Maßnahmen 23
4.3.2 §8 AGG: Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen
beruflicher Anforderungen 24
4.3.3 §9 AGG: Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen
der Religion oder Weltanschauung 24
4.3.4 §10 AGG: Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen
des Alters 25
25
5. Zusammenfassung und Ausblick
27
6. Anhang
29
7. Literaturverzeichnis
1
1. Einleitung
Die aktuelle Eurobarometer-Umfrage vom April 2007 zeigt, dass viele Europäer und Europäerinnen der Ansicht sind, Diskriminierung sei in der EU weit verbreitet. So ist nach Meinung der Befragten die ethnische Herkunft der häufigste Grund für eine Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsgruppen. Über 70% der Umfrageteilnehmer geben zu Protokoll, dass besonders Frauen, Behinderte und ältere Menschen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt werden. 1 Nun stellt sich die Frage, ob diese Umfrage lediglich das Empfinden der Bevölkerung widerspiegelt oder ob tatsächlich eine Benachteiligung bestimmter Personengruppen auf dem Arbeitsmarkt existiert.
Ziel dieser Arbeit ist es zu untersuchen und zu erläutern, ob und inwiefern bestimmte Bevölkerungsgruppen beispielsweise aufgrund ihrer Rasse, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres Alters bei der Personalauswahl diskriminierendes Verhalten erfahren. Daher wird zum Verständnis zu- QlFKVWGHU%HJULIIÄ'LVNULPLQLHUXQJ³GHILQLHUWXQG ihreverschiedenen Formen dargestellt. Des Weiteren werden verschiedene Gründe und Quellen für Diskriminierung wie Vorurteile uQG Ä6WDWLVWLVFKH 'LVNULPLQLHUXQJ³ eingehend erläutert. Anschließend werden verschiedene empirische Studien vorgestellt, die die Benachteiligung bestimmter Personengruppen bereits während des Bewerbungsverfahrens untersuchten, ihre Ergebnisse dargelegt und mit anderen ähnlichen Studien verglichen. Aufgrund der umfangreichen Literatur zu diesem Thema ist es im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich auf alle betroffenen Bevölkerungsgruppen einzugehen, so dass der Schwerpunkt auf die Merkmale Rasse, Geschlecht, sexuelle Orientierung und Alter gelegt wurde. Der letzte Teil dieser Arbeit befasst sich schließlich mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das am 18.08.2006 in Deutschland in Kraft trat, um die zuvor diskutierte Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt gesetzlich zu verbieten.
1 Vgl. o. V. (2007): Gleiche Chancen für alle? Eurobarometer-Umfrage zu Diskriminierung in
der Europäischen Union.
2
2. Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt
2.1 Definition
Das Wort Diskriminierung stammt vom lateinischen Wort Ädiscriminare³ ab und bedeutet Ätrennen³ oder Äunterscheiden³. 2 In der Ökonomie spricht man YRQ 'LVNULPLQLHUXQJ ÄZHQQ 3HUVRQHQ PLW JOHLFKHQ produktiven Merkmalen aufgrund ihrer demografischen Zugehörigkeit (Geschlecht, ethnische oder religiöse Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung etc.) unterschiedliche Behandlung HUIDKUHQ>@³ 3
Kann man während des Bewerbungsverfahrens eine Ungleichbehandlung von Aspiranten erkennen, welche die gleichen Kompetenzen aufweisen, sich jedoch durch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personengruppe unterscheiden, so lässt dies auf eine Diskriminierung schließen. Diskriminierung ist also keine grundsätzliche unterschiedliche Behandlung, sondern vielmehr eine unsachliche, meist persönliche und somit subjektive Differenzierung. 4
2.2 Formen der Diskriminierung
2.2.1 Unmittelbare Diskriminierung
Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihres Alters, ihrer sexuellen Orientierung oder einer Behinderung benachteiligt wird. 5 Bei der Personalauswahl kommt es zu dieser Form der Diskriminierung, wenn nicht objektive Gründe wie die Eignung für die zu besetzende Stelle und die geforderten Kompetenzen für die Ablehnung eines Bewerbers verantwortlich sind, sondern die zuvor genannten Kriterien eine unmittelbare Rolle spielen. 6
2.2.2 Mittelbare Diskriminierung
Die mittelbare Diskriminierung ist das Gegenteil der unmittelbaren Diskrimi-nierung6LHÄliegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Krite-
2 Vgl.Pertsch/Lange-Kowal (2005).
3 Weichselbaumer (2003), S. 98.
4 Vgl. Geiersberger (1988), S. 136.
5 Vgl. Wüst (2006), § 3 Abs. 1 AGG.
6 Vgl. Besgen (2006), S. 4.
3
rien oder Verfahren Personen wegen eines in §1 genannten Grundes 7 gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses =LHOVDQJHPHVVHQXQGHUIRUGHUOLFK³ 8
Hier ist kein offenes, zielgerichtetes oder willkürliches Verhalten nötig, sondern es reicht aus, wenn die sachliche Rechtfertigung für eine unterschiedliche Behandlung fehlt. Exempel für eine mittelbare Diskriminierung sind beispielsweise bestimmte Sprachtests in einem Bewerbungsverfahren, obwohl die sprachliche Eignung für den Beruf nicht ausschlaggebend ist. 9
2.2.3 Strukturelle Diskriminierung
Werden ganze Bevölkerungsgruppen aufgrund von Geschlecht, sozialer oder ethnischer Herkunft, körperlicher Konstitution oder sexueller Orientierung GLVNULPLQLHUW VR VSULFKW PDQ YRQ HLQHU Ä6WUXNWXUHOOHQ 'LVNULPLQLHUXQJ³. Sie entsteht, wenn eine homogene, gesellschaftliche Mehrheit durch ihre Handlungen und Haltungen dafür sorgt, dass eine andere Gruppe benachteiligt wird. So werden in einer patriarchal strukturierten Gesellschaft insbesondere Frauen, in einer heteronormativen Gesellschaft vor allem Homosexuelle diskriminiert. 10
2.2.4 Institutionelle Diskriminierung
Wie die Bezeichnung bereits vermuten lässt, liegt diese Form der Diskriminierung vor, wenn es in gesellschaftlichen Institutionen wie dem Arbeitsmarkt, dem Bildungs- und Ausbildungssektor, dem Gesundheitssektor etc. zu Benachteiligungen bestimmter Bevölkerungsgruppen kommt. Die Gründe dieser Diskriminierung lassen sich in einem bestimmten organisatorischen Handeln der gesellschaftlichen Einrichtungen finden. 11
2.3 Quellen der Diskriminierung
Selbstverständlich findet die unterschiedliche und nachteilige Behandlung verschiedener Personengruppen nicht ohne Grund statt. Im Folgenden werden
7 Dies sind die zuvor bereits genannten Diskriminierungskriterien Geschlecht, Rasse, etc.
8 Wüst (2006), § 3 Abs. 2 AGG.
9 Vgl. Rheims, B. (2005).
10 Vgl. o. V. : Strukturelle Diskriminierung.
11 Vgl. Gomolla (2005), S. 98.
4
zwei grundlegende Quellen für Ungleichbehandlung bei der Personalauswahl erläutert.
2.3.1 Persönliche Vorurteile und Stereotypisierung
Wichtigste Quelle sind die persönlichen Vorurteile von Seiten der Arbeitgeber, der Angestellten oder der Kunden, sowie die Stereotypisierung. Da es beim Einstellungsverfahren immer Informationslücken bezüglich der Fähigkeiten und der Eignung der Bewerber gibt, spielen bei Selektionsentscheidungen häufig auch unbewusst stereotype Menschenbilder eine Rolle. So werden Frauen typisch weibliche Eigenschaften wie Verständnis, Kreativität oder Nachgiebigkeit und Männern stereotyp maskuline Eigenschaften wie Dominanz, Unabhängigkeit oder Aggressivität zugeordnet. Diese Stereotypisierung findet vor allem statt, wenn nur wenige und unspezifische Informationen über den Bewerber oder die Anforderungsmerkmale vorliegen und kann oft zu Fehlentscheidungen bei der Personalauswahl führen. 12 Hat der Arbeitgeber eine Abneigung gegen bestimmte Gruppen, so wird er diese unabhängig von ihren Kompetenzen gar nicht erst einstellen und wenn dann nur zu einer geringeren Entlohnung. 13 Ebenso spielt die Einstellung der Mitarbeiter eine große Rolle, ob jemand die Chance auf eine Anstellung hat oder nicht. Haben z. B. die männlichen Arbeitnehmer Vorbehalte gegen Frauen und lehnen es ab mit ihnen zusammen zu arbeiten, bleiben dem Arbeitgeber nur wenige Entscheidungsmöglichkeiten: Entweder er stellt keine Frauen ein, er sorgt für getrennte Arbeitsplätze oder er zahlt den Männern als Ausgleich einen höheren Lohn, damit diese nicht kündigen. 14 Eine Erklärung für die Vorurteile der männlichen Mitarbeiter ist die zuvor genannte Existenz von Stereotypen bezüglich der Geschlechterrollen. Es wird eine strikte Geschlechtertrennung durchgeführt und die Ansicht vertreten, dass Frauen für den Haushalt und die Kindererziehung zuständig sind, während Männer die alleinigen Verdiener sind. Dass immer mehr Frauen auf den Arbeitsmarkt drängen, wird von vielen Männern als Bedrohung angesehen, weshalb sie versuchen dies zu verhindern. 15
12 Vgl. Gmür (1997), S. 2.
13 Vgl. Ehrenberg/Smith (1991), S. 542.
14 Vgl. Ehrenberg/Smith (1991), S. 547.
15 Vgl. Becker-Schmidt (2002), S. 31.
Arbeit zitieren:
Kerstin Müller, 2007, Diskriminierung bei der Personalauswahl, München, GRIN Verlag GmbH
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