Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Die Krankenpflegeausbildung im Kontext des Bildungswesens
der Bundesrepublik Deutschland 2
2.1 Die Grundstruktur des deutschen Schul- und Bildungswesens 2
2.2 Das Berufsbildungssystem in der Bundesrepublik Deutschland 2
2.2.1 Das System des Berufsbildenden Schulwesens 3
2.2.2 Das System der Dualen Berufsausbildung 4
2.2.3 Berufsausbildung zwischen den Systemen: Die Berufe des Sozial- und
Gesundheitswesens 5
2.3 Bewertungen der Berufsbildungssysteme 6
3. Die Berufsbildung der Krankenpflegeberufe zwischen Stagnation
und innovativer Programmatik: Eine Bestandsaufnahme 7
3.1 Formal-rechtliche Vorgaben der Krankenpflegeausbildung 8
3.2 Finanzierung der Ausbildung der Krankenpflegeberufe 10
3.3 Die Weiterbildungssituation der Krankenpflegeberufe 10
3.3.1 Die Fach- und Funktionsweiterbildung der Krankenpflegeberufe 11
3.3.2 Pflege-Studiengänge im Tertiären Bildungsbereich 12
3.3.3 Tätigkeitsfelder und Bezahlung von Studienabsolventen 14
3.4 Bewertung der Aus- und Weiterbildungssituation der
Krankenpflegeberufe 15
4. Exkurs: Die Krankenpflegeausbildung in der DDR zur Wendezeit 16
4.1 Das Bildungswesen in der DDR 16
4.2 Die Krankenpflegeausbildung in der DDR 17
4.3 Die Weiterbildung von Krankenpflegepersonal in der DDR 18
4.4 Die Krankenpflege im Einigungsprozess Deutschlands 19
2
5. Pflege im Umbruch: Perspektiven für eine Reform
der Aus- und Weiterbildung der Pflegeberufe 21
5.1 Strukturwandel im Gesundheitswesen: Neue Tätigkeitsfelder
der Pflegeberufe - neue Berufsprofile 21
5.2 Ausbildungsmodelle der Berufsverbände und Fachorganisationen zur
Reform der Pflegeausbildung 22
5.3 Perspektiven für eine Bildungsoffensive der Pflegeberufe 26
5.3.1 Bildungsplan Pflege - mit System 26
5.3.1.1 Pflege braucht ordnungspolitische Integration 27
5.3.1.2 Pflege braucht ein Strukturkonzept 28
5.3.1.3 Pflege braucht neue Inhalte 31
5.3.1.4 Pflege braucht Bildung 31
5.4 Akademisierung und Berufsbildungsreform - ein Beitrag zur
Professionalisierung der Pflege? 32
5.4.1 Professionalisierung der Pflege durch Akademisierung? 33
5.4.2 Die Stellung von Studienabsolventen in der Hierarchie der
Gesundheits - und Sozialberufe 35
6. Neue Herausforderungen - alte Strukturen: Politische Stagnation
am Beispiel der aktuellen Novellierung des Krankenpflegegesetzes 36
6.1 Die neuen Regelungen des Krankenpflegegesetzes
und ihre Bewertung 36
6.2 Stellungnahme zu den geänderten Finanzierungsmodalitäten der
Krankenpflegeausbildung 38
7. Zusammenfassung und Ausblick 39
Anhang 41
Literaturverzeichnis 43
3
1. Einleitung
Die in der Studienbegleitenden Hausarbeit im Weiterbildungsstudium Sozial- und Gesundheitsmanagement dargestellte Situation zum Pflegenotstand in Krankenhäusern 1 ist Anknüpfungspunkt für diese Arbeit. Vor dem Hintergrund der sich wandelnden Anforderungen an die Pflegeberufe sollen - in Weiterentwicklung des in der Hausarbeit skizzierten Lösungsansatzes zur Zukunftsfähigkeit der Krankenpflegeberufe 2 -Bildungserfordernisse detaillierter untersucht und bewertet werden. Ziel der Arbeit ist es, einen barrierefreien Berufsbildungsweg der Pflegeberufe, unter Einbeziehung und Bewertung bereits vorhandener Reformvorschläge zur Ausbildung in pflegerischen Berufen, zu entwickeln.
Im Einzelnen wird in dieser Arbeit folgenden Fragestellungen nachgegangen: N Welche Strukturen bestimmen das deutsche Schul- und Bildungswesen? In welcher System-Position dazu befindet sich die Krankenpflegeausbildung? N Wodurch ist die „Abseitsposition“ der Krankenpflegeausbildung gekennzeichnet? Welche gesetzlichen Zementierungen bestimmen die Krankenpflege als „Ausbildung besonderer Art“?
N Welchen Status hatte die Krankenpflege der DDR zur Wendezeit? Gab es im Einigungsprozess hinsichtlich der Integration beider Systeme politische Versäumnisse?
N Welchen Stellenwert haben die derzeit diskutierten Modelle zur Reform der Pflegeausbildung vor dem Hintergrund sich neu entwickelnder Tätigkeitsfelder und Berufsprofile?
N Welche Konflikte können in der Praxis durch neuere Entwicklungen zur Akademisierung und einer damit ggf. einhergehenden Verwissenschaftlichung der Krankenpflege entstehen? Wie sind diese zu bewerten, insbesondere im Hinblick auf gesellschaftliche und gesundheitspolitische Umbrüche? N Welche Auswirkungen haben Reformen der Berufsbildung der Pflegerufe auf Statusprobleme und den Statuskampf innerhalb der Berufe des Gesundheitswesens? N Wie reagiert die Politik aktuell auf die pflegerischen Herausforderungen der Zukunft? Bei der Bearbeitung dieser Fragestellungen geht es um eine Bestandsaufnahme der Sachverhalte und deren Bewertungen. Im Hinblick auf den sich vollziehenden gesellschaftlichen Wandel von einer Industriegesellschaft zu einer Dienstleistungsgesellschaft soll die Krankenpflege im Kanon anderer Pflegeberufe und auf Berufsfeldbreite des Sozial-und Gesundheitswesens als ein sich im Rahmen der „Normalität“ entwickelnder Berufsbildungsweg herausgearbeitet werden.
Der Begriff „Krankenpflege“ wird in dieser Arbeit immer dann verwendet, wenn es um die im Krankenpflegegesetz geregelten Ausbildungen 3 geht. Sobald aber integrative Ausbildungsperspektiven mit anderen pflegerischen Berufen, zum Beispiel der Entbindungspflege und Altenpflege, angesprochen werden, wird von „Pflegeberufen“ gesprochen. Da in diesen Berufen mehrheitlich Frauen tätig sind, wird bei der Bezeichnung dieser Berufsangehörigen überwiegend die weibliche Form gewählt. Im Übrigen werden
1 Peretzki-Leid, U.: Der Pflegenotstand der Krankenpflege in Krankenhäusern der Akutversorgung in seiner gesellschaftlichen Dimension, Studienbegleitende Hausarbeit im Weiterbildungsstudium Sozial- und Gesundheitsmanagement an der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik, Hamburg, März 2002.
2 Ebd.: S. 16 bis 18.
3 Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger, Krankenpflegehelferin/-helfer.
4
wegen der besseren Lesbarkeit geschlechtsneutrale, in Einzelfällen auch männliche Bezeichnungen, verwendet.
Der Begriff „Sackgasse“ meint die in dieser Arbeit noch näher zu untersuchenden systembedingten Berufsbildungsbarrieren der Krankenpflegeaus- und Weiterbildung. Was über Jahrzehnte hinweg als die „Besonderheit des Krankenpflegeberufs“ von konfessionellen und berufsständisch orientierten Interessenverbänden hochgehalten wurde, hat diesem Beruf neben schlechteren Ausbildungsrahmenbedingungen auch den Ruf des
„Sackgassencharakters“ eingetragen. Insofern soll in dieser Arbeit auch untersucht werden, inwieweit die zurzeit diskutierten Reformvorstellungen um die Berufsbildung der Pflegeberufe diesen Sachverhalt im Nachhinein korrigieren können.
2. Die Krankenpflegeausbildung im Kontext des Bildungswesens der Bundesrepublik Deutschland
In diesem Kapitel wird die Grundstruktur unseres Schul- und Bildungswesens anhand der von der Kultusministerkonferenz veröffentlichten Übersicht 4 dargestellt. Auf dieser Grundlage soll veranschaulicht werden, in welcher berufs- und bildungspolitischen Position sich die Krankenpflegeberufe dazu befinden.
2.1 Die Grundstruktur des deutschen Schul- und Bildungswesens
Die Grundstruktur des Schul- und Bildungswesens in Deutschland ist durch die föderative Staatsstruktur bestimmt. Die politischen Verantwortlichkeiten liegen für diesen Bereich in der Zuständigkeit der Kultusminister der Länder.
Das Schul- und Bildungswesen gliedert sich in die im Anhang, Anlage 1 dargestellten Bereiche. Anhand dieser - sehr stringent - zusammengefassten Übersicht wird vor allem eines sehr deutlich: Unser föderales System produziert einen - auch von Experten - kaum mehr überschaubaren Bildungswirrwarr. Inhalte und Abschlüsse sind oftmals nicht vergleichbar und Außenstehenden nicht transparent. Hinzu kommt, dass unser Bildungswesen neben der öffentlichen/ staatlichen Trägerschaft auch privaten und konfessionellen Trägern und damit tendenziellen Interessen offen steht. Aktuelle Bestrebungen, auch den öffentlichen Berufsschulsektor zu privatisieren, gibt es derzeit in Hamburg. Dadurch besteht die Gefahr einer weiteren Zerklüftung unseres Bildungswesens und „interessengeleiteter Einflussnahme“. 5
Als Institution einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung in Bildungs-, Forschungs- und Kulturfragen fungiert die „Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland“. Dadurch werden vor allem die Durchlässigkeit zwischen den Schularten und die grundsätzliche Anerkennung der Schulabschlüsse zwischen den 16 Ländern gewährleistet.
Für die weitere Bearbeitung des gestellten Themas ist insbesondere das Berufsbildungssystem im Sekundarbereich II von Interesse und soll im Folgenden weiter spezifiziert werden.
2.2 Das Berufsbildungssystem in der Bundesrepublik Deutschland
Die Berufsbildungsgänge im Sekundarbereich II führen zu berufsqualififizierenden Abschlüssen in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder/ und zu studienqualifizierenden
4 Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland: Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland 2000, Bonn, 2001.
5 Hamburger Abendblatt: Bildung - DGB warnt vor Privatisierung, 21.1.2003.
5
Abschlüssen. Sie sind nach Strukturelementen und Qualitätsmerkmalen in zwei Systeme geteilt:
N Das System des Berufsbildenden Schulwesens und N die Berufsbildung im Dualen System.
2.2.1 Das System des Berufsbildenden Schulwesens
Eine ganze Reihe von Berufen bzw. Assistenzberufen ist im System des Berufsbildenden Schulwesens angesiedelt. Etwa 14 % der Auszubildenden absolviert im Status eines Schülers eine vollzeitschulische Berufsausbildung. 6 Davon entfällt allein die Hälfte auf die Absolventen der sogenannten „Schulen des Gesundheitswesens“. 7 Die Abschlüsse der Berufsbildungsgänge an beruflichen Vollzeitschulen werden durch Schulgesetze und Verordnungen der Länder unterschiedlich geregelt. Um ein gewisses Maß an Einheitlichkeit und Transparenz zu erzielen, orientieren sich die einzelnen Länder an den Rahmenvereinbarungen der KMK. Auf diese Weise wird eine gewisse Einheitlichkeit der Abschlüsse erreicht.
Die vollzeitschulischen Berufsausbildungen werden an verschiedenen Typen von berufsfachlichen Schulen durchgeführt: 8
Die Berufsfachschule
Grundlage für die Berufsfachschule ist die von der KMK beschlossene „Rahmenordnung über die Berufsfachschulen“ von 1971. Als Vollzeitschule wird ihr die Aufgabe zugewiesen, auf eine Berufstätigkeit vorzubereiten, Berufsausbildung zu vermitteln und Allgemeinbildung zu fördern. Es gibt viele Fachrichtungen innerhalb der Berufsfachschulen. Die Zugangsvoraussetzungen zu den einzelnen Fachrichtungen variieren stark. Ebenso weichen die Ausbildungs- und Schulzeiten voneinander ab: Je nach Zielsetzung ein bis drei Jahre. Der praktische Teil der Ausbildung wird in Form von Praktika durchgeführt. Die Verantwortung für die Ausbildung liegt allein bei der Schule. Berufsfachschulen werden häufig in freier Trägerschaft mit staatlicher Anerkennung als „Ersatzschulen“ geführt und ersetzen damit die öffentliche Berufsschulpflicht. Als Besonderheit sind in einigen Bundesländern, zum Beispiel in Bayern, die Krankenpflegeschulen formal den Berufsfachschulen zugeordnet, faktisch jedoch wird die Ausbildung auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes nach Bundesrecht durchgeführt. 9
Die Fachoberschule
Sie umfasst die Jahrgangsstufen 11 und 12 und vermittelt als 2-jährige Schulart allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse. Sie baut auf einem mittleren Bildungsabschluss auf und führt zur Fachhochschulreife. Die fachpraktische Ausbildung findet in der 11. Jahrgangsstufe statt; sie kann durch eine berufliche Erstausbildung ersetzt werden. Dann ist der Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 möglich.
Die Berufsoberschule
Die Berufsoberschule besteht, als Klasse 13 der Fachoberschule, nur in einigen Ländern und hat wegen der hier praktizierten Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung zunehmend an Bedeutung gewonnen. Sie baut auf einem mittleren
6 Becker, W.,/ Meifort, B.: Ausbildung - Weiterbildung - Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen: Reform oder Stillstand? In: Schriftenreihe der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen Berlin, Band 46, BBJ Verlag, 2001, S. 7.
7 Expertisen für ein Berliner Memorandum zur Modernisierung der Beruflichen Bildung, Schriftenreihe der Senatsverwaltung für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen, Band 38, BBJ Verlag Berlin, o. D., S. 25.
8 Sekretariat der Ständigen Konferenz: a. a. O., S. 118-120.
9 Robert Bosch Stiftung: Pflege neu denken / Zur Zukunft der Pflegeausbildung, Schattauer Verlag Stuttgart/ New York, 2000, S. 334.
6
Bildungsabschluss, einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und einer mindestens fünfjährigen Berufstätigkeit auf. Absolventen einer Berufsausbildung im Dualen System können hier in einigen Ländern die Fachgebundene Hochschulreife und mit einer zweiten Fremdsprache die Allgemeine Hochschulreife erwerben. 10
Das Berufliche Gymnasium/ Fachgymnasium
Diese Schulart ist in den Ländern sehr unterschiedlich angelegt. Aufbauend auf einem mittleren Bildungsabschluss vermittelt sie in der Regel einen beruflichen Abschluss nach Landesrecht für Assistenzberufe und kann auch im Rahmen eines doppelqualifizierenden Bildungsganges die Studienqualifikation (Allgemeine Hochschulreife) vermitteln.
Die Fachschule
Fachschulen sind Schulen, die nach dem „KMK- Beschluss über die Gliederung des beruflichen Schulwesens“ von 1975 grundsätzlich den Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung voraussetzen. Das ist der entscheidende Unterschied zu den oben genannten Schulformen des Berufsbildenden Schulwesens. Sie sollen dazu befähigen, Funktionen zu übernehmen, die allgemein berufserfahrene Praktiker nicht mehr erfüllen können, die aber noch nicht den Einsatz von Fachhochschul- oder Hochschulabsolventen erfordern. Eine Fachschule kann Abschlüsse vermitteln, die zum Fachhochschulstudium berechtigen. Fachschulen werden auch als wesentliche Säule der beruflichen Weiterbildung bezeichnet. Sie werden nach der Internationalen Standardklassifikation inzwischen dem quartären Bereich zugeordnet. Fachschulen können in öffentlicher und privater Trägerschaft geführt werden. Ihre Finanzierung regeln die Schulgesetze der Länder.
2.2.2 Das System der Dualen Berufsausbildung
Durch den Begriff „Duales System“ wird die Kooperation von Betrieb und Berufsschule bei der beruflichen Erstausbildung im Sekundarbereich II gekennzeichnet. 11 Die Ausbildung findet demnach an zwei Lernorten statt: - Die praktische Qualifizierung im Ausbildungsbetrieb, - die theoretische Ausbildung an der Berufsschule.
Jeder dieser zwei Lernorte hat seine eigene, rechtlich vorgegebene Verantwortung innerhalb der gemeinsam zu leistenden Ausbildungsaufgabe. Rechtliche Grundlage für den betrieblichen Teil der Ausbildung ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit den entsprechenden Durchführungsregeln. 12 Das Duale System hat sich als Regelsystem der beruflichen Bildung in Deutschland fest etabliert. In diesem System sind mit Abstand die meisten staatlich anerkannten Ausbildungsberufe angesiedelt: „Rund 86 % aller Auszubildenden nehmen gegenwärtig an einer Ausbildung nach den Regeln des BBiG teil“. 13
Der Lernort Betrieb: Auf der Rechtgrundlage des BBiG werden für den betrieblichen Teil unter anderem die Rechte und Pflichten der Auszubildenden und der Ausbildungsbetriebe geregelt. In Verbindung mit der Ausbilder-Eignungsverordnung 14 schreibt das BBiG den Betrieben auch vor, unter welchen personellen Voraussetzungen sie zur Ausbildung berechtigt sind. So ist beispielsweise die fachliche und pädagogische Eignung der ausbildenden Personen durch eine Meisterprüfung mit einer Ausbildereignungsprüfung nachzuweisen. Besondere Bedeutung für die betriebliche Ausbildung haben:
10 Sekretariat der Ständigen Konferenz: a. a. O., S. 120 und 270.
11 Ebd.: S. 121 ff.
12 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 14. August 1969 (BGBl. I 1112).
13 Becker, W./ Meifort, B.: a. a. O., S.7.
14 Ausbilder-Eignungsverordnung vom 20.4.1972 (BGBl. I 707).
7
N Der auf privatrechtlicher Grundlage abgeschlossene Ausbildungsvertrag mit einer nach Tarifvertrag geregelten Ausbildungsvergütung und N die Rahmenbedingungen für die Ausbildung im Betrieb durch Ausbildungsordnungen.
Der Status der Auszubildenden ist vom Arbeitsrecht geprägt. Die Kosten des betrieblichen Teils der Ausbildung einschließlich der Ausbildungsvergütung trägt der Betrieb. Der Lernort Berufsschule: Die Berufsschulen unterstehen der Kulturhoheit der Länder und werden aus öffentlichen Mitteln getragen. Die Berufsschulen vermitteln eine berufliche Grund- und Fachbildung. Die Lehrer der Berufsschule müssen über die Lehrbefähigung für Fachrichtungen des beruflichen Schulwesens für den Unterricht in Fachtheorie und allgemein bildenden Fächern verfügen. Die Kosten werden von den Ländern getragen. Träger der Berufsschulen sind fast ausschließlich kreisfreie Städte und Landkreise. Das BBiG institutionalisiert die Einbeziehung von Bund, Ländern, Arbeitgebern und Gewerkschaften. Die politische Verantwortung liegt beim zuständigen Landes-Fachminister sowie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, die gemeinsam die Ausbildungsordnungen in Form von Rechtsverordnungen erlassen. 15 Diese sind inhaltlich und zeitlich mit den Rahmenlehrplänen der Länder für die Berufsschulen abzustimmen. Bei der Umsetzung dieser Aufgaben haben die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände paritätische Mitwirkungsrechte. Die Berufsausbildung im Dualen System führt im Rahmen der Erstausbildung zu einem ersten qualifizierenden Berufsabschluss.
2.2.3 Berufausbildung zwischen den Systemen: Die Berufe des Sozial- und Gesundheitswesens
Innerhalb des Berufsbildenden Schulwesens gibt es als Sonderform Ausbildungen, die in Schulen des Sozial- und Gesundheitswesens absolviert werden, in der Regel mit Anbindung an soziale oder gesundheitliche Betriebe, z. B. Krankenhäuser. 16 Zurzeit werden 16 Gesundheitsfachberufe nach der so genannten „Heilberufsregelung“ in Sondergesetzen bundeseinheitlich geregelt. 17 Rechtsgrundlage dafür sind Berufszulassungsgesetze, für die der Bund seine Gesetzgebungskompetenz aus Artikel 74 Ziffer 19 Grundgesetz (GG) bezieht. Dazu gehören neuerdings nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab 1.8.2003 auch die Altenpflegeberufe. 18 Bislang wurde dieser Berufszweig nach jeweils unterschiedlichem Landesrecht auf der Grundlage des Berufsbildenden Schulwesens an Berufsfachschulen ausgebildet.
Die Ausbildungen der Berufe des Sozial- und Gesundheitswesens erfordern in der Regel den Realschulabschluss und dauern drei Jahre.
Obwohl bei diesen Berufen weit mehr als die Hälfte der Ausbildung praktische Anteile enthält und die Ausgestaltung der Ausbildung faktisch weitgehend arbeitsrechtlich-betrieblich geprägt ist, sind sie formal-rechtlich nicht dem Dualen System zugeordnet. Sie sind -Ausnahme: Bayern - aber auch nicht dem Berufsbildenden Schulwesen zugeordnet. Das bedeutet, dass für diese Berufe weder die Vorgaben des BBiG, noch die KMK-Standards des Berufsbildenden Schulwesens gelten. 19 Somit findet auch dieser Ausbildungszweig in der Darstellung des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister über das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland - da keine Zuständigkeit gegeben ist -
15 Expertisenfür ein Berliner Memorandum: a. a. O., S. 159.
16 Nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz, § 2 Ziffer 1a sind das Ausbildungsstätten für eine ganze Reihe pflegerischer, medizinisch- technischer und therapeutischer Berufe wie beispielsweise: Hebamme, Kranken- und Kinderkrankenpflege, medizinisch-technische Assistenten, Logopäden, Orthoptisten.
17 Dielmann, G.: Zur Integration der Pflegeausbildungen in das Berufsbildungssystem, in: Pflege Pädagogik, 3/99, S.14.
18 Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz - AltPflG) i. d. F. vom 17.11.2000, www.bundesverfassungsgericht.de
19 Expertisen für ein Berliner Memorandum: a. a. O., S. 159.
8
keine Erwähnung. Die politische Verantwortung für diese Ausbildungen liegt auf Bundes-und Länderebene in der Regel bei den jeweiligen Gesundheitsministerien bzw. -Senaten. Die Ausbildung dieser Berufe findet an Privat- oder sogenannten „Ersatzschulen“ oder „Schulen besonderer Art“ 20 statt. Die Träger der Ausbildung sind identisch mit den jeweiligen Trägern der praktischen Ausbildungsstätten: Zum Beispiel der Öffentliche Dienst, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Religionsgemeinschaften, Private. Verbindungen zu jeweils verwandten Berufen im Berufsfeld des Sozial- und Gesundheitswesens sind extrem selten, in keinem Fall systematisch erschlossen. Als weitaus größte Berufsgruppe und zukünftiger Wachstumsbereich sind hier die Pflegeberufe von besonderem Interesse.
2.3 Bewertungen der Berufsbildungssysteme
Das Berufsbildende Schulwesen
In dem schulischen Berufsbildungssystem hat sich bislang in den Ländern kein verbindlicher Standard für die Ausbildungsdauer durchgesetzt. Dazu drängt sich die Frage auf, welche gesellschaftliche Anerkennungsfähigkeit ein Berufszweig besitzt, den man beispielsweise in dem einen Bundesland in ein oder zwei Jahren und in einem anderen in drei Jahren erlernen kann? Aufgrund des Nichtvorhandenseins bundeseinheitlicher gesetzlicher Regelungen bringen schulische Berufsausbildungen strukturelle Nachteile für diese Schüler mit sich. Beim schulischen Bildungssystem liegt die Ausbildung allerdings „in einer Hand“, was gewisse Vorteile - Einheit von Theorie und Praxis - erwarten ließe. Fakt aber ist, dass der praktische Teil der Ausbildungen im Berufsbildenden Schulwesen - da keine rechtliche Anbindung an den Betrieb gegeben ist - kaum regelbar ist. Gravierende Nachteile für die Absolventen sind aber auch Statusprobleme und fehlende soziale Absicherung. Hier wird oft für Assistenzberufe ausgebildet, die kaum Aufstiegschancen haben und in ihrer beruflichen Mobilität ein Risiko tragen. Hinsichtlich des Vermittlungsgrades in den Arbeitsmarkt am Ende der Ausbildung bestehen aufgrund der nicht vorhandenen Verzahnung zum Betrieb insgesamt deutliche Übergangs- und damit Integrationsprobleme durch die vornehmlich überbetriebliche schulische Ausbildung.
Da Ziel beruflicher Bildung vorrangig berufliche Handlungsfähigkeit sein soll, ist bei vollzeitschulischen Ausbildungsgängen davon auszugehen, dass hier eher nur eine „Startqualifikation“ vermittelt wird, bei der berufliche Handlungsfähigkeit in der Regel erst im Rahmen anschließender beruflicher Tätigkeit erworben werden kann.
Die Duale Berufsausbildung
Die Vorteile einer Ausbildung auf Grundlage des BBiG liegen für den praktischen Teil in N der eindeutig gut strukturierten praktischen Ausbildung mit bindenden einheitlichen rechtlichen Vorgaben und staatlich geregelten Kooperationsbeziehungen zur Berufsschule,
N der vorhandenen Kontrolle und Qualitätssicherung der Ausbildung durch Berufsbildungsausschüsse und „zuständiger Stelle“, 21 N dem Vorhandensein von speziell qualifizierten Anleitern für die praktische Ausbildung,
N der sozialen und arbeitsrechtlichen Absicherung der Auszubildenden, N den Mitbestimmungsmöglichkeiten auf betrieblicher und überbetrieblicher Ebene. Für den theoretischen Teil der Ausbildung an Berufsschulen sind einheitliche Standards durch die Zuständigkeit der KMK gewährleistet.
20 Zum Beispiel: Krankenpflege-, Kinderkrankenpflege-, Altenpflege-, Hebammenschulen.
21 Nach §§ 74,75 BBiG obliegt der „zuständigen Stelle“ die Regelung und Kontrolle der betrieblichen Ausbildung. Sie ist besetzt mit zum Beispiel Vertretern der Industrie-, Handels- und Handwerkskammern, der Berufskammern. Im öffentlichen Dienst bestimmen der Bund bzw. die Länder für ihren Bereich die zuständige Stelle.
9
Dual organisierte Berufe erleichtern wegen ihres hohen betrieblichen Anteils und die vertraglich bestehende Bindung an den Betrieb eine gute Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Ein entscheidender Vorteil, der eine betrieblich-duale statt einer schulischen Ausbildung nahe legt, ist das Prinzip der Beruflichkeit in der Ausbildung. Das betrieblich-duale System stellt sicher, dass in der Ausbildung die Qualifikation vermittelt, die den Anforderungen des Arbeitsmarktes entspricht und zugleich die Grundlage für die Ausübung sich wandelnder Berufstätigkeiten bietet. Daraus leitet sich mit Abschluss der Ausbildung Handlungsfähigkeit im Beruf ab. Dieses Prinzip gewährleistet, dass für ein breites fachliches Spektrum von Tätigkeiten auf realen Arbeitsplätzen auf dem Niveau qualifizierter Facharbeit ausgebildet wird.
Diese positive Bewertung bedeutet aber nicht, dass das Berufsschulwesen des Dualen Systems nicht reformbedürftig wäre, zum Beispiel hinsichtlich einer besseren Koordination zwischen betrieblichem und schulischem Bereich sowie einer Zusammenfassung zu größeren Berufsbildungszentren mit einem umfassenden Bildungsauftrag, die jungen Menschen aller Bildungsstufen Perspektiven eröffnen. 22
Im Übrigen ermöglicht das BBiG bundeseinheitliche Fortbildungsordnungen, 23 die in keinem anderen System erreichbar sind.
Das Berufsbildende Schulwesen „besonderer Art“
Bei einer Bewertung dieses „Systems“ kann der Einschätzung von Becker/ Meifort gefolgt werden, die als „eines der gravierendsten Probleme bei der Erarbeitung von Reformoptionen für die berufliche Bildung im Sozial- und Gesundheitswesen“ die fehlende Integration in eines der Berufsbildungssysteme und damit verbunden, mangelnde Anschlussfähigkeit an Reformen, betrachten. 24 Das betrifft sowohl die erworbenen Berufsqualifikationen innerhalb des eigenen Berufsfeldes, erst recht aber über die Systemgrenzen hinaus. Es spricht vieles dafür, dass die „Sonderstellung“ im Bildungsbereich dieser Berufe weitgehend für die vorhandenen Statusungleichgewichte in den verschiedenen Arbeitsbereichen des Pflegepersonals verantwortlich ist. Bildungsmäßige und damit auch gesellschaftliche Anerkennung und Chancengleichheit in weitgehend von akademischen Berufen geprägten Arbeitfeldern wird hier oftmals zum Problem. Das macht sich nach meiner Erfahrung vor allem im Verhältnis des Krankenpflegepersonals sowohl zu den Ärzten als auch zu den überwiegend medizinisch - technisch, sozial und therapeutisch geprägten Berufen im Arbeitsfeld Krankenhaus bemerkbar.
Detailliertere Analysen und Bewertungen der Berufsbildung „besonderer Art“ werden in den folgenden Kapiteln am Beispiel der Krankenpflegeausbildung vorgenommen.
3. Die Berufsbildung der Krankenpflege zwischen Stagnation und innovativer Programmatik: Eine Bestandsaufnahme
Bei dieser Bestandsaufnahem geht es im Einzelnen um
N die seit Jahrzehnten zementierten formal - rechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers und ihre Auswirkungen auf die praktische und theoretische Ausbildung in der Krankenpflege;
N die Einbindung der Krankenpflegeausbildung in Krankenhausstrukturen mit entsprechenden Finanzierungsmodalitäten; N die Zersplitterung der Fort- und Weiterbildung; N individuelle innovative Bestrebungen, den vorhandenen Mangel an wissenschaftlichen Erkenntnissen in der Pflege auszugleichen.
22 Hamburger Abendblatt: „Reform der Berufsschulen“, vom 25./ 26.1.2003.
23 BBiG, § 46.
24 Becker, W./ Meifort, B.: a. a. O., S. 7.
10
Arbeit zitieren:
Ulrike Peretzki-Leid, 2003, Reformbestrebungen um die Berufsbildung der Pflegeberufe - Wege aus der Sackgasse?, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Gesundheitsökonomie: Kosten- und Nutzenanalyse - Möglichkeiten und Gre...
Seminararbeit, 21 Seiten
Die Finanzierungsprobleme im österreichischen Gesundheitswesen
Wesentliche Ursachen und Lösun...
Hausarbeit, 11 Seiten
Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung in der Zukunft: ...
Hausarbeit, 11 Seiten
Erwachsenenbildung und Schlüsselqualifikationen am Beispiel der Kranke...
Pflegemanagement / Sozialmanagement
Hausarbeit, 23 Seiten
Kostenrechnungssysteme im Gesundheitswesen
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Seminararbeit, 27 Seiten
Die Professionalisierung der Pflege - Die Pflege auf dem Weg zur Profe...
Pflegemanagement / Sozialmanagement
Hausarbeit, 31 Seiten
Rüdiger von Bechelarens dilemmatischer Konflikt
Germanistik - Ältere Deutsche Literatur, Mediävistik
Hausarbeit (Hauptseminar), 21 Seiten
Die Rolle der Pflegenden als professionell-ethisch Handelnde im Prozes...
Pflegemanagement / Sozialmanagement
Hausarbeit, 24 Seiten
Gesundheitspolitik im Vergleich: Schweiz - Finnland
Politik - Politische Systeme - Allgemeines und Vergleiche
Seminararbeit, 18 Seiten
Qualitätsmanagement im konfessionellen Krankenhaus
Das Krankenhaus als modernes D...
BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation
Wissenschaftlicher Aufsatz, 38 Seiten
Arbeitszufriedenheit und Arbeitsbelastung der Mitarbeiter einer Klinik...
Diplomarbeit, 59 Seiten
Wie effizient ist der britische National Health Service?
Seminararbeit, 23 Seiten
Ulrike Peretzki-Leid's Text Reformbestrebungen um die Berufsbildung der Pflegeberufe - Wege aus der Sackgasse? ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Ulrike Peretzki-Leid hat den Text Reformbestrebungen um die Berufsbildung der Pflegeberufe - Wege aus der Sackgasse? veröffentlicht
Ulrike Peretzki-Leid hat einen neuen Text hochgeladen
Die schönsten Routen: Stille Wege rund um München
Ausgewählte Ausflüge für Wande...
Armin Scheider
Das internationale Engagement in Afghanistan in der Sackgasse?
Eine politisch-ethische Ausein...
Heinz-Gerhard Justenhoven, Ebrahim Afsah
Wege zu einer erfolgreichen Familien- und Bevölkerungspolitik
Beiträge zur Jahrestagung 200...
Jürgen Flöthmann, Charlotte Höhn
Wege in die Moderne. Reiseliteratur von Schriftstellerinnen und Schrif...
Jahrbuch Forum Vormärz Forschu...
Christina Ujma
New Pathways in the Professional Development of Teachers. Neue Wege in...
Tomás Janík, Petr Knecht
0 Kommentare