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Inhaltsverzeichnis
1. Individualisierung der Erwerbsarbeit und soziale
Sicherung 3
1.1 Einleitung 3
1.2 Problemstellung 3
1.3 Umfang der Telearbeit. 3
1.4 Art und Struktur 4
1.5 Betriebliche Interessen und Arbeitswünsche 5
2. Das System der sozialen Sicherung bei
Teilzeitbesch äftigungsverhältnissen 6
2.1 Anspruchsvoraussetzungen in der BRD 6
2.2 Rechtsstatus der Teilzeitbeschäftigten 9
2.3 Neue Herausforderungen 10
2.4 Sozialpolitische Alternative: Garantiertes
Mindesteinkommen 12
2.5 Fazit 14
3. Eckpunkte eines garantierten Mindesteinkommens 15
3.1 Mögliche Wirkungen auf das Arbeitsangebot 15
3.2 Verhandlungspositionen 16
3.3 Arbeitsorganisatorische Gestaltungsspielräume 16
4. Fazit 17
5. Literaturverzeichnis: 19
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1. Individualisierung der Erwerbsarbeit und soziale Sicherung
1.1 Einleitung
Neue Techniken und veränderte Arbeitswünsche ermöglichen eine neuartige Form der Erwerbsarbeit: die Telearbeit. Sie wird als Computerheimarbeit, Teleheimarbeit, elektronische Heim- und Fernarbeit, informationstechnisch gestützte Heimarbeit und ähnliches diskutiert. Gemeint sind Arbeitsplätze, die hinsichtlich des Ar-beitsortes (Wohnung, Nachbarschafts- oder Satellitenbüro) und der Arbeitszeit (Arbeitsdauer und -zeitlage) dezentralisiert sind. An ihnen wird die Gesamttätigkeit von den neuen Informations- und Kommunikationstechniken bestimmt. Es sind eine Reihe arbeits- und sozialrechtlicher Regelungsbedarfe zu konstatieren (vgl. Beck 1985; Rehbinder 1987). Ob Satellitenbüros der Ausverkauf des Arbeitsrechtes oder eine sozio-technische Innovation darstellen, wird heftig diskutiert. 1
1.2 Problemstellung
Kernpunkte meiner Überlegungen sind Fragen des Rechtsstatus und der Arbeitszeit. Je weiter die Arbeitsverhältnisse vom Normal-
arbeitsverhältnis abweichen, desto schneller wächst die Zahl der Bezieher kleiner oder unregelmäßig anfallender Einkommen (vgl. Mückenberner 1985). Die Einkommensproblematik "verlängert" sich in die soziale Sicherung hinein. Rechtsstatus und Arbeitszeit determinieren die Anspruchsvoraussetzungen im System der sozialen Sicherung. Frauen können besonders stark von auftretenden Sicherungslücken betroffen sein, die es zu schließen gilt. Eine Lösung ist die rechtliche Gleichstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unabhängig von der geleisteten Arbeitsstundenanzahl. Bei genauer Betrachtung stellt sich allerdings heraus, dass dies kein Zaubermittel für die Lösung aller Regelungsdefizite darstellt.
Zunächst ist zu untersuchen, inwiefern solche Rechtsverluste bei den monetären Sozialtransfers nach Höhe, Dauer und Art auftreten und wie diese auf anderem Weg verhindert werden können? Es wird die These vertreten, dass ein garantiertes Mindesteinkommen individualisierte Erwerbsarbeits-Formen und Übergänge zwischen Erwerbsarbeit und anderen Tätigkeiten Fließender gestalten und sozial besser abfedern kann, indem es zur Verstetigung diskontinuierlicher Einkommensströme Für Niedrigverdiener beiträgt.
1.3 Umfang der Telearbeit
Über das Volumen der Telearbeit geben keine verlässlichen Daten. Vermutlich breitet sie sich nur zögernd aus und ist erst im Versuchsstadium (vgl. hierzu die Angaben über vorhandene Studien und Modellversuche in: Bieri et al. 1985, 38 ff.) Das sollte aber nicht
1 Der Text ist Teil des Forschungsprojektes „Elektronische Heimar-
beit und berufliches Kontaktsystem“, ETH-Zürich, Zürich (vgl. Jae- ger et al. 1987).
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zu der Annahme verleiten, es bliebe so: Bei Hardware und Saftware ist bei gleichzeitiger Leistungszunahme ein starker Preisverfall erkennbar. Hinzu kommen aktuelle Entwicklungen der Marktumwelt wie flexible Entstetigung des Produktionsrhythmus, Entkoppelung der Arbeitszeiten und der Betriebszeiten. Telearbeit verspricht, Arbeitszeiten in dem Maße abrufbar zu machen, wie sie tatsächlich benötigt werden. Bei unregelmäßig anfallenden Dienstleistungen scheinen damit erhebliche Kostenvorteile verbunden. Funktionsfähigkeit und Anwendungsbreite von Telearbeit nehmen mit der Übertragungsgeschwindigkeit der Datenfernübertragung zu. Deshalb kommt dem geplanten Ausbau des ISDN-Netzes eine erhebliche Bedeutung zu, um weitere Bereiche wie Sachbearbeitung, Konstruktion, Programmierung etc. räumlich zu dezentralisieren (vgl. Kubicek/Rolf 1985, 284 f.).
Technisch-ökonomische Faktoren können die Einsatzformen und die Ausbreitungsgeschwindigkeit neuer Techniken indes nur partiell erklären. Daneben gibt es eine Reihe subjektiver Determinanten. Soziale Sicherheit ist eine nicht zu vernachlässigende Größe. Es gilt aus dem Dilemma: entweder soziale Sicherung, oder Bereitstellung subnormaler Beschäftigungsmöglichkeiten, herauszukommen.
1.4 Art und Struktur
Die Art der Tätigkeiten an Telearbeitsplätzen umfasst zum einen relativ unqualifizierte Tätigkeiten, wie reine Texterfassung. Zum anderen sind höherqualifizierte Tätigkeiten der Sachbearbeitung, Programmierung und EDU-Analyse, sowie im Management damit verknüpft. Die Tatsache, dass höherqualifizierte Tätigkeiten bereits bei der Telearbeit vorzufinden sind, veranlasst Dostal zu empfehlen, Modellversuche und Fördermaßnahmen vorwiegend auf diese Bereiche zu konzentrieren und mit solchen Personen zu erproben, die am Arbeitsmarkt knapp sind: Programmierer und Manager (vgl. Dostal 1985, 480).
Aufgrund der (noch) geringen Bedeutung der Telearbeit ist die Teilzeitarbeit als Referenzstandard heranzuziehen. Ein hoher Frauenanteil und die sozialrechtliche Unsicherheit macht Telearbeit als Unterfarm der Teilzeitarbeit mit dieser vergleichbar. .Der Frauenanteil beträgt bei den Teilzeitbeschäftigten 93 vH. Bei der Telearbeit liegt er - nach allem, was man weiß - nicht ganz so hoch. Anhaltend hohe Frauenerwerbsneigung (vgl. Schäfer 1986, 151) bei weiterhin verhaltenem Interesse der Unternehmen an Teilzeitarbeit einerseits sowie der Zuschnitt des Sozialversicherungssystems auf den Normalarbeitstag andererseits unterstreichen die Regelungsdefizite. Zur Zahl der Teilzeitbeschäftigten liegen mehrere Schätzungen vor. Interessant daran ist der hohe Anteil der sog. geringfügig Beschäftigten: Zwar sind in der Bundesrepublik erst S vH aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Teilzeitleistende; das sind 1,9 Millionen (vgl. ANBA 198B, 200). Die Zahl der geringfügig Beschäftigten wird aber nach einer Schätzung des DGB auf 1,5 bis 2
Millionen beziffert (zitiert nach Dostal 1985, 469). Eine andere Studie bestätigt dies. Ihre Zahl sei ebenso hoch wie die der sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigten (vgl.
Bertelsmann 1985, 147). Zusammen mit den nicht sozialversicherungs-
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pflichtigen Teilzeitbeschäftigten ergibt sich somit, dass in
der Bundesrepublik heute schon 1/5 der abhängig Beschäftigten auf Teilzeitbasis arbeiten.
Flexible Arbeitszeiten können in zweierlei Hinsicht problematisch sein: Telearbeiter befinden sich sowohl im ungesicherten Grenzbereich sozialrechtlicher Risiken, weil sie wöchentlich im Durchschnitt nur 22 Stunden erwerbstätig sind (vgl. Bieri et al. 1985, 39) als auch deshalb, weil ihre Arbeitszeiten im Bereich von 25 vH bis über 50 vH der Normalarbeit variabel sind (vgl. Dürrenberger/Jaeger 1986, 12). Die Folgen davon sind weiter unten genauer zu untersuchen.
Fragt man nach den Ursachen, warum das Leitbild des Normalarbeitsverhältnisses in die Krise gerät, kann dies nur durch veränderte Lebensstile erklärt werden. Dazu im Folgenden mehr.
1.5 Betriebliche Interessen und Arbeitswünsche
Das Interesse an weniger starren Arbeitszeitstandards ist zweiseitig. Zum einen ist der Wunsch nach Teilzeitarbeit seitens der Arbeitsfähigen spürbar angestiegen. Ein Wandel der Normalarbeitsverhältnisse kommt Firmen entgegen, die ihre Maschinerie effektiver nutzen möchten oder Fixkosten einsparen möchten. Die in diesem Text diskutierte geografische Dezentralisierung der Arbeit, kommt beiden Interessen entgegen. Für Telearbeit kommen insbesondere solche Personengruppen in Betracht, deren Mobilität gering ist, einen außerhäuslichen Arbeitsplatz zu erreichen. Das ist etwa bei Müttern mit kleinen Kindern oder Behinderten der Fall. Weitere Personengruppen werden angesprochen, wenn es um Mischformen individueller Arbeitszeitgestaltung geht, d.h. Arbeitsformen gewählt werden können, die teilweise dezentralisiert sind.
Wiesenthal et al. schätzen, dass 50 vH der abhängig Beschäftigten, die Möglichkeit individuell-flexibler Arbeitszeiten prinzipiell be-fürworten. Höchstens 10 vH würden bereit sein, auf Arbeitszeit und Arbeitseinkommen zu verzichten. Die Arbeitsnachfrage der Unternehmer nach Flexibilisierten Beschäftigungsverhältnissen beträgt aber nur 2 vH des Volumens der abhängig Beschäftigten (vgl. Wiesenthal et al. 1984, 206 ff.).
Das Interesse an Teleheimarbeit ist zwar spür-, aber keineswegs verallgemeinerbar. Nur ein Zehntel aller Erwerbstätigen hat eine positive Einstellung zur Telearbeit. Dagegen befürworten 43 vH der Programmierer diese Arbeitsform (vgl. Dostal 1985, 475). Bei der Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile dezentraler Ar-beitsformen überwiegen zunächst die betriebliche Kostenfaktoren: fortgeschrittene Tertiarisierung auch innerhalb der Betriebe, engere Anpassung der Produktion an das Nachfrageprofil, Reduzierung der Personalkosten und Erhöhung der Arbeitsproduktivität etc. (vgl. Held/Karg 1983; Ballerstedt et al. 1982). Demgegenüber wird Telearbeit von den Interessensvertretungen der Beschäftigten aus zwei Gründen skeptisch beurteilt: Die Gewerkschaften befürchten kollektivrechtliche Nachteile für Telearbeiter und eine Erosion ihrer Organisationskraft. Es verwundert daher
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nicht, dass man erst vereinzelt auf gewerkschaftliche "arbeitsorientierte Arbeitszeitkonzeptionen" stößt (vgl. Bosch 1986). Befürchtungen hinsichtlich der sozialrechtlichen Problematik sind nicht unbegründet. Der geringe Organisationsgrad bei Teilzeitbeschäftigten legt nahe, dass gewerkschaftliche Obhut von teilzeitig Beschäftigten unterdurchschnittlich ist. Zu lange haben sich die Interessensvertreter auf andere Beschäftigtengruppen bezogen, was nicht zuletzt in der nachfolgend dargestellten Wirklichkeit sozialer Risiken evident wird.
2. Das System der sozialen Sicherung bei Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen
Die Vor- und Nachteile der Telearbeit lassen sich anhand der Teilzeitarbeitsproblematik analysieren. Dies geschieht in Kenntnis der Tatsache, dass es sich bei Telearbeit nicht in allen Fällen um Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse auf der Basis von geringfügiger Beschäftigung handelt. Vor dem Hintergrund der sozial (versicherungs-)rechtlichen Risiken und aus analytischen Gründen ist das Vorgehen allerdings angesagt. Soziale Risiken ergeben sich infolge der Dauer der Beschäftigung, in manchen Fällen infolge der Höhe des Arbeitsentgelts. Zu berücksichtigen sind daher die unterschiedlichen Teilelemente des Systems der sozialen Sicherung. Im Anschluss daran wird die soziale Situation der Telearbeit anhand der Kriterien Rechtsstatus und anhand länderspezifischer Regelungen überprüft.
2.1 Anspruchsvoraussetzungen in der BRD
Sozialversicherungspflicht liegt nach bundesdeutschem Recht (zur Beurteilung der schweizerischen Situation wäre ein gesondertes Expose notwendig) erst ab bestimmten, nicht einheitlich geregelten Schwellenwerten vor (Zeitgrenze und Entgeltgrenze). Unterhalb dieser Grenzen sind Beschäftigungen versicherungsfrei. Im Bereich der Kranken- und der Rentenversicherung gibt es Geringfügigkeitsgrenzen und im Bereich Arbeitslosenversicherung Kurzfristigkeitsgrenzen
(siehe im einzelnen Übersicht 1). Bei der Unfallversicherung sind sämtliche Beschäftigungen versicherungspflichtig. a) Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Die Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten vollzeitig wie teilzeitig Beschäftigte im Krankheitsfall nach dem Bedarfsprinzip. Teilzeitbeschäftigte haben bei der Krankenversicherung einen Vorteil und einen Nachteil. Uon Vorteil mag subjektiv sein, dass gleiche Sachleistungen uneingeschränkt für anteilige Beitragszahlungen gewährt werden. Nachteilig für Teilzeitbeschäftigte ist, dass die Selbstbeteiligung an den Krankheitskosten überproportional zu Buche schlägt. Nennenswerte Ausnahmen gibt es für den Personenkreis der geringfügig Beschäftigten (etwa 2 Millionen). Allerdings sind zwei Fälle zu unterscheiden, wobei nur der zweite Fall gravierend ist: Entweder die Beschäftigten - in der Regel Frauen - sind im Rahmen der Familienhilfe in der Krankenversicherung mitversichert. Dann besteht unabhängig von der Beitragshöhe ein Schutz vor gesundheitli- chen Risiken. Im Falle, dass keine aus dem Familienverhältnis abge-
Arbeit zitieren:
Dr. Klaus-Uwe Gerhardt, 1987, Garantiertes Mindesteinkommen als Möglichkeit sozialrechtlicher Absicherung alternativer Arbeitsformen, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
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