Inhalt
1 Einleitung 3
2 Entstehung und Struktur der Pflegeversicherung 4
3 Ziele der Pflegeversicherung 5
4 Pflegebedürftigkeit 6
5 Pflegestufen 7
6 Bedingungen zur Pflegebedürftigkeit 8
7 Fazit 9
8 Abkürzungsverzeichnis 10
Literatur 11
2
1 Einleitung
Das Thema „Pflege“ und „Pflegebedürftigkeit“ ist ein Thema was viele Menschen in Deutschland betrifft und auch interessiert. Auf Grund der Tatsache, dass die Bevölkerung in Deutschland immer älter wird, sind viele von uns mit der Pflege der älteren Personen konfrontiert. Dabei handelt es sich nicht nur um alte, fremde Menschen, die in Pflegeheimen betreut werden müssen, sondern auch um die eigenen Verwandten und Bekannten.
Dass die Bevölkerung immer älter wird, sieht man anhand der Tabelle, wo die Bevölkerung nach Altersgruppen unterteilt ist. 1
Hieraus ist zu erkennen, dass die Bevölkerungsanzahl von 0 - 45 Jahren zumeist zurückgeht. Auf der anderen Seite steigt der Anzahl derer, die über 45 Jahre alt sind.
Es ist auch zu beachten, dass die Pflege nicht nur im Alter notwendig wird: es kann jeden von uns - egal wie alt und gesund - jederzeit treffen. Eine Unachtsamkeit oder auch ein Unfall und schon ist man selbst ein Pflegefall. Um dieses Risiko zu decken, hat der Gesetzgeber die Pflegeversicherung geschaffen.
In meinem Referat möchte in auf dieses Thema eingehen. Dabei werde ich zunächst auf die Entstehung und Entwicklung der Pflegeversicherung erläutern. Anschließend will ich die Ziele der Pflegeversicherung
1 vgl. www.destatis.de
3
nennen. Daraufhin werde ich mich dem Begriff der Pflegebedürftigkeit widmen, sowie den Stufen und Bedingungen der Pflegebedürftigkeit.
2 Entstehung und Struktur der Pflegeversicherung
Pflegebedürftigkeit kann jeden von uns jederzeit treffen. Dabei findet ein gravierender Einschnitt im Leben des Pflegebedürftigen statt. Es entstehen viele Probleme, die im Umfeld gelöst werden müssen. 2 Hiermit will gesagt werden, dass jeder pflegebedürftig werden kann. Dabei ist sowohl das Alter als auch das Geschlecht relativ unwichtig. Ein 20-jähriger kann durch einen Schlaganfall genauso pflegebedürftig werden, wie ein 85-jähriger aus Altersgründen. Durch die Pflegebedürftigkeit entstehen neue Aufgaben, die gelöst werden müssen. Diesen Menschen muss man helfend zur Seite stehen, da sie die alltäglichen Tätigkeiten wie z.B. waschen, kochen oder anziehen nicht mehr selbstständig bewältigen können.
Zudem müssen deren Wohn- und Lebensumgebungen der neuen Situation angepasst werden. Als Beispiel kann ich hier die Erweiterung der Türen anführen, die Notwendig bei der Benutzung eines Rollstuhls werden. Zu den weiteren Anpassungen gehören sowohl der Treppen- als auch der Badewannenlifter.
Um diese Aufgaben zu erfüllen, hat der Gesetzgeber die Pflegeversicherung als eigenständigen Versicherungszweig unter dem Dach der Gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen. Die gesetzliche Pflegeversicherung trat am 01. Januar 1995 in Kraft. Es ist somit der jüngste Zweig der Sozialversicherung. 3
Pflegekassen sind die Träger der Pflegeversicherung. Die Aufgaben der Pflegeversicherung werden durch die Mitarbeiter der Krankenkassen erfüllt, d.h. die Mitarbeiter der Krankenkassen sind auch die Mitarbeiter der Pflegekassen. 4
2 vgl. SF-Medien; 6.6 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Seite 1
3 vgl. SF-Medien; 6.6 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Seite 2
4 vgl. § 46 Abs. 1 Satz 1 und 2; Abs. 2 Satz 3 SGB XI
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Arbeit zitieren:
Sadik Altindal, 2007, Pflegestufen - Die Feststellung, wie viel Pflege der Pflegebedürftige bedarf, München, GRIN Verlag GmbH
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