I
Gliederung:
Gliederung: I
Literaturverzeichnis: III
A. Entstehungsgeschichte und Hintergründe der Lebensversicherung 1
I. Einführung 1
II. Entstehung 2
III. Bedeutung aus heutiger Sicht 3
B. Arten der Lebensversicherungen in Deutschland 4
I. Kapitalversicherung 5
II. Private Rentenversicherung 5
III. Sonstige Arten 6
C. Ausgestaltung und Grundlagen des Lebensversicherungsvertrages 7
I. Vertragliche Grundlagen der Lebensversicherung 7
1 ) Am Versicherungsvertrag beteiligte Personen 7
2 ) Vertragsschluss 8
3 ) Haupt- und Nebenpflichten aus dem Versicherungsvertrag 9
a) Pflichten, Pflichtverletzungen und Rechte des Versicherungsnehmers 9
aa) Leistungspflichten und sonstige Rechte 9
bb) Anzeigepflichten vor und nach Vertragsschluss 10
b) Pflichten des Versicherers 11
aa) Pflichten vor Vertragsschluss 11
bb) Leistungen im Versicherungsfall 12
4 ) Die Rückabwicklung des Versicherungsvertrages 13
II. Bildung von Stillen Reserven und Überschussbeteiligungen 13
1 ) Überschussbeteiligung und Garantiezins 13
2 ) Bildung und Realisierung von stillen Reserven 15
III. Steuerrechtliche Behandlung der Lebensversicherung 16
D. Lebensversicherung als Mittel der Altersvorsorge 17
I. Generelle Eignung der Kapitalanlage in der Lebensversicherung 18
1 ) Die Anlagemöglichkeiten der Lebensversicherung 18
2 ) Steuerrechtliche Behandlung der Lebensversicherung 19
II
II. Garantiezins und der Anspruch auf Überschussbeteiligungen 20
1 ) Bedeutung für die Lebensversicherung 20
2 ) Anspruch auf Überschussbeteiligung 21
a) Anspruch auf Überschüsse aus realisierten stillen Reserven 21
b) Anspruch auf Auflösung stiller Reserven 22
aa) Vertragliche Regelung 23
bb) Rechtsprechung 23
cc) Neuere Tendenzen 24
dd) Fazit 24
III. Stille Lasten 24
IV. Transparenz in den ALB 25
1 ) Problemdarstellung 25
2 ) Das Beispiel Überschussbeteiligung 26
a) Vor dem 01 01 2002 27
b) Nach der Schuldrechtsreform vom 01 01 2002 28
E. Künftige Entwicklung 29
I. Reform VVG 29
1. Überschussbeteiligung 29
2 Transparenz 29
3. Zwischenergebnis 30
II. Insolvenz von Lebensversicherern und Protektor LV - AG 30
1. Vorhandene Regelung 30
2. Die Ergänzung durch Protektor 31
F. Resümee 31
(GDV) - (Hrsg.) Jahrbuch 2002 „Die deutsche Versicherungswirtschaft“ Oktober 2002 Berlin
(zit.: GDV Jahrbuch 2002, Seite )
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Hagelschuer, Paul B. Lebensversicherung Schriftenreihe Die Versicherung
2. Auflage 1987 Wiesbaden
(zit.: Hagelschuer, Lebensversicherung, (Seite))
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(zit.: Kurzendörfer V. / Einf. in die Lebensversicherung (Seite))
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(zit.: Langheid, Müller-Frank NJW 2001, 111,(Seite))
IV
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(zit.: Langheid, Müller-Frank NJW 2002, 403,(Seite))
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(zit.: Lührs, Lebensversicherung, (Seite))
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VI
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Tonndorf, Franz
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Will, Reiner /
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(zit.: Interviewpartner VersWirtschaft 1323 (Seite))
1
A. Entstehungsgeschichte und Hintergründe der Lebensversicherung
I. Einführung
Die Altersvorsorge wird in Deutschland aus drei Bereichen heraus sichergestellt. Zum einen gibt es die für Arbeitnehmer obligatorische staatliche Rentenversicherung als Hauptträger der späteren Rentenzahlung. Diese wird ergänzt durch die betriebliche Altersvorsorge und die freiwillige private Alterssicherung. Dieses Drei-Säulen-Modell soll im Zusammenspiel eine angemessene Alters- und Hinterbliebenenversorgung für jeden beitragszahlenden Arbeitnehmer gewährleisten. 1 Versicherungsprodukte zählen in Deutschland zu den klassischen Formen der privaten Altersvorsorge und weisen dabei eine lange Tradition auf.
Die Lebensversicherung im Speziellen, als Oberbegriff für auf dem Risiko der ungewissen Dauer des menschlichen Lebens aufbauende Versicherungen, ist hierbei die wohl verbreitetste Form. Es gibt in Deutschland mittlerweile nahezu 95 Millionen Lebensversicherungsverträge mit einem Jahresbeitragsvolumen von rund 62,36 Mrd. . 2 Mit einem solchen Verbreitungsgrad ist sie von großer Bedeutung im Rahmen der Diskussion um die Altersvorsorgefinanzierung. Des Weiteren nimmt der Bedarf an eigener, vom Staat unabhängiger Vorsorge immer mehr zu. Aufgrund der Finanzierung der staatlichen Rente mit Hilfe eines Umlageverfahrens (Generationenvertrages) und der derzeitigen demographischen Entwicklungen (sinkenden Geburtenraten bei gleichzeitig steigender Alterserwartung) steht ein gesicherter staatlicher Rentenanspruch in ausreichender Höhe nämlich immer mehr in Frage. 3 Schon heute erhalten Arbeitnehmer nach 45jähriger Beitragszahlung von staatlicher Seite nur etwa 64% ihres letzten Gehaltes als Altersruhegehalt. Bei konstanten Beitragssätzen (ab 1.1.2003 19,5 % des Bruttolohns) würde sich dieser Betrag auf etwa 30% im Jahr 2050 halbieren. 4 Hiervon lässt sich ein würdiges Leben wohl in den seltensten Fällen realisieren. Dementsprechend kann sich der vorsorgebewusste Bürger nicht mehr allein auf eine staatliche Versorgung im Alter verlassen. 5 Die hieraus entstehende Lücke gilt es zu schließen.
Hier kommt der Lebensversicherung, wie im einzelnen noch erläutert wird, wegen ihrer Beschaffenheit durch gesetzlichen Rahmenbedingungen und wegen ihrer Produktvielfalt und -flexibilität als freiwillige private Rentenvorsorge aber
1 Tonndorf/Horn Lebensversicherung A-Z S.50 .
2 Statistisches TB, GDV 2002; Nr.1, Eckwerte der Individualversicherung .
3 Baier in Sueddeutsche Zeitung 14.11.2002 „Land der Greise“ .
4 Baier in Sueddeutsche Zeitung 14.11.2002 „Land der Greise“ .
5 Lührs, Lebensversicherung, S.1
2
auch im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge eine besondere Bedeutung zu.
Gerade wegen der weiten Verbreitung der Lebensversicherung bedarf es aber auch eines Schutzes für den vorsorgebewussten Bürger. Deswegen wird die Versicherungswirtschaft und vor allem die Lebensversicherung wie kaum ein anderes privatrechtliches Verhältnis von staatlicher Seite kontrolliert. Zwar endigte die durchgreifende Regulierung mit einer Liberalisierung des Versicherungsmarktes 1994, 6 doch wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) weiterhin eine staatliche Kontrollinstanz neben den nur repressiv agierenden Gerichten gewährt. Legislativ ausgestaltet ist dieser seit nahezu 100 Jahren anerkannte Schutzgedanke heute für den Versicherungsnehmer 7 zum einen im Versicherungsvertragsgesetz 8 hinsichtlich der Vertragsgestaltung zwischen VN und Versicherer, sowie im Versicherungsaufsichtsgesetz 9 als Grundlage einer aufsichtsrechtlichen Kontrolle der Versicherungsunternehmen in ihrer Organisation und Anlagepolitik. Die Bedeutung des VVG und VAG im Versicherungsvertrag, Problemfälle aus ihrer Anwendung in der Praxis sowie anstehende Reformansätze werden ebenso noch dargelegt. 10 Festzuhalten ist jedoch schon hier, dass die nicht mehr ausreichende staatliche Rentenvorsorge zu einer besonderen Beachtung und Förderung der privaten Vorsorge führen muss. Von daher wird hier, nach einem Überblick über die Entstehung, Bedeutung und Funktionsweise der Lebensversicherung, insbesondere auf die Geeignetheit und aktuelle Diskussionen um die Lebensversicherung als private Vorsorgemaßnahme zur Altersvorsorge einzugehen sein.
II. Entstehung
Die Lebensversicherung weist eine lange Tradition auf. Schon seit vielen Jahren haben Menschen probiert sich gegen bestimmte Lebensrisiken in finanzieller Hinsicht abzusichern. Der Leibrentenkauf, eine Form der späteren Rentenversicherung, wurde schon im 13. Jahrhundert von wohlhabenden Bürgern genutzt, um im Alter abgesichert zu sein. 11 Dies geschah durch Zahlung von Beiträgen an Klöster, Städte und Privatpersonen, die Ihnen dann ab einem bestimmten Alter eine lebenslange Rente auszahlten. Im 16. und 17. Jahrhundert wurden vielfach Aussteuerversicherungen abgeschlossen, die bei Heirat der Tochter
6 Durch Umsetzung der 3.EG-Richtlinie am 29.7.1994, 79/267/EWG, Art.6 90/619/EWG .
7 Im Weiteren VN .
8 Im Weiteren VVG .
9 Im Weiteren VAG .
10 Siehe Teil C. und D. .
11 Hagelschuer, Lebensversicherung S. 1 .
Arbeit zitieren:
Alexander Beyer, 2003, Die Lebensversicherung, München, GRIN Verlag GmbH
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