1 Einleitung. 3
2 Der Naturzustand bei Hobbes. 3
3 Der Gesellschaftsvertrag 7
4 Autorisierung. 9
5 Schlussbemerkungen 11
6 Bibliographie 12
2
1 Einleitung
Der englische Philosoph Thomas Hobbes gilt als der große Denker der politischen Philosophie der Neuzeit. Ihm gelang es, die politische Philosophie des Gesellschaftsvertrages vor dem Hintergrund des englischen Bürgerkrieges neu zu begründen. In seinem Leviathan von 1651 entwickelte er eine noch nie dagewesene individualistische Philosophie, welche sich allein auf die ökonomische Rationalität stützt und sich vom politischen Aristotelismus und dem traditionellen Naturrechtsdenken abwendet. 1 Er ist der sogenannte „Erfinder“ des „vertragstheoretischen Begründungsmodells“ 2 , welches aus unserem heutigen politischen Denken nicht mehr weg zu denken ist. Seine revolutionäre Grundidee des Gesellschaftsvertrages beruht auf der „Idee der Autoritäts- und Herrschaftslegitimation durch freiwillige Selbstbeschränkung“ 3 . Dies geschieht aus eigenem Interesse des Individuums, welches zu der vernünftigen Einsicht kommt, den Naturzustand mit all seinen Bedrohungen nicht mehr länger als gegeben hinzunehmen. Statt dessen wird ein freiwilliger Vertrag geschlossen, mit dem dieser unsichere Zustand beendet wird, sich das Individuum aber zugleich in die Abhängigkeit eines übergeordneten Souveräns, dem so genannten Leviathan begibt. Somit ist Hobbes der erste Philosoph, der den Staat als etwas vom Menschen geschaffenes, also als etwas künstliches, nicht mehr wie zum Beispiel Aristoteles als etwas natürliches, darstellt.
Im Anschluss werde ich insbesondere genauer auf die Frage eingehen, wie und warum der Gesellschaftsvertrag geschlossen wird und welche Rolle dabei dem Souverän zukommt, um damit das revolutionär neue Denken Hobbes zu verdeutlichen.
2 Der Naturzustand bei Hobbes
Um das Warum? zu beantworten, muss man sich zuerst Hobbes` Modell des Naturzustandes genauer vor Augen führen. Der Naturzustand ist eine Konstruktion, ein „Gedankenexperiment“ 4 Hobbes`. Er stellt sich die Frage, ob sich ohne Vorhandensein verbindlicher Normen eine stabile zwischenmenschliche Ordnung überhaupt herausbilden kann. 5 Er kommt jedoch bei der Beantwortung der Frage zu folgender Feststellung:
1 Nach: Kersting, Wolfgang (Hrsg.), Thomas Hobbes, Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines bürgerlichen und kirchlichen Staates, Berlin 1996 ( Klassiker Auslegen; 5), S. 9
2 ebd., S. 1
3 ebd., S.21
4 Kersting, Wolfgang, Thomas Hobbes zur Einführung, Hamburg 1992, S. 102
5 ebd., S. 102 f.
3
„ Ferner empfinden die Menschen am Zusammenleben kein Vergnügen, sondern im Gegenteil großen Verdruss, wenn es keine Macht gibt, die dazu in der Lage ist, sie alle einzuschüchtern.“ 6
Hobbes spricht von „ drei hauptsächlichen Konfliktsursachen“ 7 in der menschlichen Natur, die da wären: „ Erstens Konkurrenz, zweitens Mißtrauen, drittens Ruhmsucht.“ 8 Diese Ursachen machen den Naturzustand zum Kriegszustand. Kersting spricht von fünf Voraussetzungen, durch welche der Naturzustand zu eben diesem Kriegszustand wird. Zum ersten durch den von ihm so bezeichneten „ konstitutiven Egoismus“ 9 . Dieser erklärt sich wie folgt: Der Mensch ist insbesondere an seiner Selbsterhaltung und dem Erfolg seiner eigenen Handlungen interessiert. Dem Menschen ist dem zu Folge sein eigenes Leben wichtiger als das Leben anderer. Hobbes beschreibt dies so:
„ Daraus ergibt sich klar, daß die Menschen während der
Zeit, in der sie ohne eine allgemeine , sie alle im Zaum haltende Macht leben, sich in einem Zustand befinden, der Krieg genannt wird, und zwar in einem Krieg eines jeden gegen jeden.“ 10
Dieser Krieg erfordert die ganze Kraft und Aufmerksamkeit des Menschen, sein eigenes Leben zu sichern, da „ ...jeder eines jeden Feind ist...“ 11 . Zu diesem Zustand kommt es zweitens durch die „ knappheitsbedingte Konkurrenz“ 12 . Da die Güter einerseits und die Mittel andererseits im Naturzustand knapp bemessen sind,
„und wenn daher zwei Menschen nach demselben
Gegenstand streben, den sie jedoch nicht zusammen genießen können, so werden sie Feinde und sind in Verfolgung ihrer Absicht, die grundsätzlich
Selbsterhaltung und bisweilen nur Genuß ist, bestrebt, sich gegenseitig zu vernichten oder zu unterwerfen.“ 13
Die Konkurrenz zwischen den Menschen führt also im schlimmsten Fall zu lebensbedrohlichen Konflikten, in jedem Falle aber zu drittens, „ konkurrenzbedingter
6 Hobbes, Thomas, Leviathan, hrsg. V. Iring Fetscher, Frankfurt a. M. 1991 (stw 462), S. 95
7 ebd., S. 95
8 ebd., S. 95
9 Kersting, Wolfgang, Thomas Hobbes zur Einführung, Hamburg 1992, S. 104
10 Hobbes, Thomas, Leviathan, hrsg. V. Iring Fetscher, Frankfurt a. M. 1991 (stw 462), S. 96
11 ebd., S. 96
12 Kersting, Wolfgang, Thomas Hobbes zur Einführung, Hamburg 1992, S. 104
13 Hobbes, Thomas, Leviathan, hrsg. V. Iring Fetscher, Frankfurt a. M. 1991 (stw 462), S. 95
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Arbeit zitieren:
Alexandra Mörz, 2001, Thomas Hobbes’ Gesellschaftsvertrag, München, GRIN Verlag GmbH
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