Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Rousseau 5
Der Naturzustand 5
Der Gesellschaftsvertrag 6
Freiheit durch Gleichheit 8
Freiheit und Knechtschaft 8
Fazit 10
3. Tocqueville 11
Religiöser Freiheitsbegriff und freiwillige Knechtschaft 11
Viele Arten von Freiheit und die Gefahr der Gleichschaltung 12
Die Vereinigungsfreiheit 13
Demokratie erstickt geistige Freiheit erhält aber andere Freiheiten 14
Gefahr des Individualismus und freiheitliche Institutionen als Schutz 14
Fazit 15
4. Der theoretische Begriff Freiheit nach Bernd Ladwig 16
5. Vergleich der Freiheit bei Rousseau und Tocqueville 18
6. Schluss 20
7. Literaturverzeichnis 21
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1. Einleitung
Jean Jacques Rousseau (1712 - 1778) gehört in die Reihe der Staatstheoretiker, die von Thomas Hobbes 1 begründet und von Montesquieu verfeinert wurde, welcher zahlreiche exi- stente Staatsformen analysiert hatte und den auch Rousseau gerne mal als Inspiration er- wähnte. Er wird gerne als Wegbereiter der Französischen Revolution bezeichnet, welche er allerdings selber nicht mehr erlebte und auch nie in dieser Art gut geheißen hätte. Montes- quieus Prinzip der Gewaltenteilung fand eben in diesem Frankreich und auch in Amerika mit als erstes Verwendung, wobei letzteres dann auch Alexis de Tocqueville (1805 – 1859) nach der Revolution in seinem Buch „Über die Demokratie in Amerika“ genauer analysie- ren konnte. Rousseau sprach in seinem Buch „Der Gesellschaftsvertrag“ von dem Naturzu- stand, aus dem der Mensch sich zum Schutze und zur Stärkung zusammenschließen müsse. In diesem Zusammenhang sah er verschiedene Arten der Freiheit. Welche genau, möchte ich hier aufzeigen. Rousseau war ein Anhänger der Gleichheit und Gegner der Aristokratie, derweil Tocqueville ein starker Anhänger der Freiheit war, egal in welcher Staatsform. Über sich selber sagte er auch: „Ich glaube, ich würde die Freiheit in allen Zeiten geliebt haben; in der Zeit aber, in der wir leben, fühle ich mich geneigt, sie anzubeten.“ 2 Allerdings sah er auch die Freiheit bedroht. Diese Arbeit soll beleuchten, was für Arten von Freiheiten Rous- seau vorschwebten und wie sie sich mit dem Gesellschaftsvertrag vereinbaren, selbiges dann am praktizierten Beispiel Amerika geschildert von Tocqueville sowie dessen Ansicht zur Freiheit im Vergleich mit Rousseau untersuchen. Auch soll gezeigt werden, warum Tocqueville die Freiheit für bedroht hielt. Zuletzt sollen vor allem die Freiheitsbegriffe bei- der Autoren noch einmal verglichen werden, dabei die theoretischen Kategorien des Arti- kels „Freiheit“ von Bernd Ladwig aus dem Buch „Politische Theorie“ verwendend. Interessant ist es auch, ob Pestalozzi Recht hatte, als er davon sprach, dass Rousseau Frei- heit und Gehorsam getrennt hatte und es nun wieder zu vereinigen sei, da „die absolute Freiheit bloß Einbildung sei, die aber, in die Tat umgesetzt, zur totalen Versklavung führen
1 Leviathan: fort vom Naturzustand, dem Krieg aller gegen alle, und alle Macht übertragen auf einen Souverän, zum Schutze der
Gesamtheit.
2 de Tocqueville, Alexis: Über die Demokratie in Amerika. 1985 Reclam Verlag, Stuttgart. S. 348.
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müsse; wovor dann auch die großen französischen Staatsdenker des 19. Jahrhunderts, Ale- xis de Tocqueville und Benjamin Constant, warnten.“ 3 Hat Rousseau überhaupt getrennt? Gehört es zusammen? Und was sagte Tocqueville dazu? Dies nun im folgenden, beginnend mit Rousseau.
3 Weinstock, Heinrich: Einleitung. In: Rousseau, Jean Jacques: Der Gesellschaftsvertrag. Oder die Grundsätze des Staatsrechtes. 1966 Reclam Verlag, Stuttgart. S. 4.
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2. Rousseau
Kurz zusammengefasst kann man sagen: Menschen veräußern ihre natürliche Freiheit und schließen sich über einen Gesellschaftsvertrag zu einer Gemeinschaft zusammen für mehr Schutz und Ordnung. Die Gemeinschaft regiert und bildet den Staatskörper. Er kennt natür- liche Freiheit des Individuums, bürgerliche Freiheit als Mitglied der Gemeinschaft. 4 Man sollte vielleicht anfangs erwähnen, dass Rousseau selber meinte, die philosophische Bedeutung des Begriffs Freiheit sei nicht Teil seiner Arbeit. 5 Doch sprach er gerne von der Freiheit, sie ist essentiell für seine Staatsauffassung und die Verwirklichung einer Gesell- schaft und vieles lässt sich außerdem auch zwischen den Zeilen lesen und erschließen, was vor allem für den theoretischen Teil wichtig wird. Um also Rousseaus Auffassung von Frei- heit auffinden und erklären zu können, muss man erstmal sein Werk lesen und verstehen was für Rousseau ein Miteinander, eine Regierung, ein Staat ist.
Der Naturzustand
Rousseaus einleitender Satz seines ersten Kapitels ist berühmt und viel zitiert, sagt es doch aber auch bereits viel über seine An- und Absichten aus: „Der Mensch wird frei geboren, und überall ist er in Ketten. Mancher hält sich für den Herrn seiner Mitmenschen und ist trotzdem mehr Sklave als sie.“ 6 Dies ist bereits eine Absage gegen das alte Modell von Hobbes, nach der das Volk ihre Freiheit einem einzigen Herrscher opfert. Doch dazu erst später mehr. Fangen wir von vorne an, beim Naturzustand.
Laut Rousseau ist die Natur des Menschen Selbsterhaltung. Was man durchaus nachvoll- ziehen kann, existiert die Natur und alles in ihr doch eigentlich auch nur zur Sicherung des eigenen Fortbestandes. Alle Menschen werden nach Rousseaus Meinung frei geboren und veräußern ihre Freiheit freiwillig und nur um ihres Nutzens willen. 7 Auch kann man sogar nur seine eigene Freiheit veräußern, nicht zum Beispiel die seiner Kinder, denn diese „wer-
4 Vgl. Rousseau, Jean Jacques: Der Gesellschaftsvertrag. Oder die Grundsätze des Staatsrechtes. 1966 Reclam Verlag, Stuttgart. S.49.
5 Vgl. Ebd., S.49.
6 Ebd., S.30.
7 Vgl. Ebd., S.31.
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den als Menschen und als Freie geboren“ und auf „seine Freiheit verzichten, heißt auf seine Menschheit, die Menschenrechte, ja selbst auf seine Pflichten verzichten.“ 8 Also warum sollte man es denn dann überhaupt tun? Wozu denn überhaupt seine Freiheit veräußern, sprich, auf sie verzichten? Nun, ein Mensch kann bekanntermaßen schlecht alleine in der Welt leben beziehungsweise kommt es oftmals vor, dass viele Menschen auf einem Haufen leben und dann irgendwie auch miteinander leben müssen. Dies wird durch den Gesell- schaftsvertrag geregelt, aber dazu mehr unten.
Hobbes beschrieb einst den Naturzustand des Menschen noch als einen Kampf aller gegen alle, Rousseau sah es etwas weniger bedrohlich und beschrieb es schlicht als den natürli- chen Zustand, den Naturzustand, noch ohne Kämpfe, allein im Vorhandensein natürlicher Freiheiten, in dem der Mensch „sein Leben auf eigene Verantwortung“ 9 führt. Die natürli- che Freiheit bedeutet fehlende Abhängigkeit oder Unterordnung anderen gegenüber. 10 Frei- heit ist für Rousseau schlicht ein freies Leben, doch der Mensch als solcher ist immerhin bestimmt für ein politisches Leben, ein Miteinander, und dieses Miteinander ist künstlich zu schaffen, wogegen allerdings das Vermögen der Freiheit strebt, denn „wenn [...] der einzel- ne sich diese Freiheit nimmt, um sein Leben nach eigenem Ermessen zu führen, also unbe- schränkt frei zu sein, so stößt er auf den Freiheitsdrang der anderen, der sich ebenso all- mächtig machen will. So kommt es zum Kampf aller gegen alle mit seinem Faustrecht und der Blutrache“ 11 wie von Hobbes beschrieben, dagegen nicht von Rousseau, denn dieser sah es ja weniger blutig. Zur Selbsterhaltung und dem Fortbestand von sich selber sowie der ganzen Gattung Mensch schließt man sich nun laut Rousseau zusammen, ordnet individuel- le Freiheiten in eine allgemeine Ordnung, um aber seine Freiheit nicht komplett zu verlie- ren, geht nur: „alle Macht muß vom Volke ausgehen“. 12 So kann man dann auch seine Frei- heit behalten, aber dazu ebenfalls unten mehr.
Der Gesellschaftsvertrag
Der Zusammenschluss passiert nach der Ansicht von Rousseau über einen Vertrag, den so genannten Gesellschaftsvertrag: Menschen müssen ihre Kräfte vereinen um stärker zu sein.
8 Ebd., S.36.
9 Weinstock, a.a.O., S.10.
10 Bahner, Werner: Einleitung. In: Rousseau, Jean-Jacques: Der Gesellschaftsvertrag. 1981 Reclam Verlag, Leipzig. S. 9.
11 Weinstock, a.a.O., S.10.
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Andre Schuchardt, 2008, Der Begriff Freiheit bei Rousseau und Tocqueville, Munich, GRIN Publishing GmbH
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